Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 5. Mai 2021, ab 17:00 Uhr in der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Der im September 2020 neu gewählte Rat tritt zum sechsten Mal in dieser Konstellation zusammen.
Neben aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie und dem Antrag auf Einrichtung einer Mehrklasse an der Gesamtschule Harsewinkel steht u. a. der Antrag zur Privilegierung von Feuerwehrmitgliedern bei Vergabeverfahren für Bauplätze auf der vorläufigen Tagesordnung der 6. Sitzung. Außerdem sollen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung u. a. verschiedene Grundstücksangelegenheiten sowie Veräußerungen weiterer Gewerbeflächen „Westlich der Steinhäger Straße“ beraten werden.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Das Organisations-Team 2020 (v.l.): Silke Hildebrandt (Rietberg), Anna Zühlke (Steinhagen), Christopher Schmiegel (Kreis Gütersloh), Caroline Hüttemann (Herzebrock-Clarholz), Sabrina Wörmann (Gütersloh), Saskia Entrup (Langenberg), Martina Janßen (Versmold), Annika Nagai (Werther), Marius Kolaritsch (Rietberg), Dr. Fabian Humpert (Verl), Svenja Schröder (Rietberg), Moritz Groß (Rheda-Wiedenbrück) (Archivfoto: Kreis Gütersloh).
Das Organisations-Team 2020 (v.l.): Silke Hildebrandt (Rietberg), Anna Zühlke (Steinhagen), Christopher Schmiegel (Kreis Gütersloh), Caroline Hüttemann (Herzebrock-Clarholz), Sabrina Wörmann (Gütersloh), Saskia Entrup (Langenberg), Martina Janßen (Versmold), Annika Nagai (Werther), Marius Kolaritsch (Rietberg), Dr. Fabian Humpert (Verl), Svenja Schröder (Rietberg), Moritz Groß (Rheda-Wiedenbrück) (Archivfoto: Kreis Gütersloh).
Jeder Kilometer zählt: Ab auf das Fahrrad und der Gesundheit, der Umwelt und der Kommune was Gutes tun. Am 16. Mai geht das Stadtradeln in die nächste Runde. Drei Wochen lang, also bis zum 5. Juni, können die Teilnehmer Kilometer für ihre Kommune sammeln. Ziel ist es, den Rekord vom letzten Jahr zu knacken: Vergangenes Jahr sind im Kreis Gütersloh rund 4.000 Radelnde insgesamt 875.000 Kilometer gefahrenen und konnten so 130 Tonnen Kohlenstoffdioxid vermeiden – bundesweit lag der Kreis auf damit auf Platz 31. Teilnehmende können so ein Zeichen für mehr Klimaschutz und Radverkehr setzen.
Die Kommune mit den meisten geradelten Kilometern in der Region gewinnt. Alle geradelten Kilometer kommen nicht nur der Kommune zugute, sondern fließen auch in die Gesamtsumme des Kreises Güterslohs mit ein, der insgesamt zum dritten Mal auf Kreisebene am Stadtradeln teilnimmt. „Besonders in Anbetracht der aktuellen Coronasituation ist das Stadtradeln eine gute Möglichkeit, um sich an der frischen Luft zu bewegen und dabei gleichzeitig etwas Gutes zu tun“, betont Christopher Schmiegel, Mobilitätsmanager des Kreises Güterslohs.
Beim diesjährigen Stadtradeln nehmen elf Kommunen im Kreisgebiet teil: Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl, Versmold und Werther. Wer mitradeln möchte, kann sich unter www.stadtradeln.de/kreis-guetersloh für die ausgewählte Kommune registrieren. Interessierte können sich entweder bereits bestehenden Teams anschließend oder ein eigenes Team gründen. Die geradelten Kilometer können auf der Website oder in der Stadtradeln-App eingetragen werden.
Neue Datengrundlage zur Bädersituation: Bestand schrumpft auf 4.700 Bäder: Wichtiger Schritt für eine bessere Bädersituation (Bildquelle: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft).
(Bildquelle: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft).
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bittet Bund, Länder und Kommunen um verstärkte Anstrengungen hinsichtlich der Wiedereröffnung der Bäder. „Durch die Schließung der Bäder wird der Kampf gegen das Ertrinken mit Blick auf den nahenden Sommer zunehmend zum Problem. Durch Corona und seine Folgen haben wir signifikant mehr Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer in Deutschland, was nicht zuletzt ein dauerhaft erhöhtes Ertrinkungsrisiko innerhalb der Bevölkerung zur Folge hat“, sagt DLRG Präsident Achim Haag. In einem gemeinsamen Schreiben des DLRG Präsidiums und aller Präsidentinnen und Präsidenten der Landesverbände der DLRG an die bundespolitischen Vertreterinnen und Vertreter unterstreicht der Chef der größten Wasserrettungsorganisation der Welt diese Forderungen mit Nachdruck.
Weitere verlorene Jahrgänge drohen
Die Kombination aus Aufklärung über Wassergefahren, Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung sowie die Gewährleistung des Wasserrettungsdienstes bekämen durch die anhaltenden fehlenden Möglichkeiten im Bereich des Schwimmens eine immer höhere Dringlichkeit. Auch wenn sich die Infektionslage dieser Tage wieder negativ entwickle, dürfe die steigende Gefahr künftiger Todesfälle durch Ertrinken nicht aus den Augen gelassen werden, heißt es in dem Schreiben. „Wir möchten alle Beteiligten auf allen Ebenen ermuntern und auffordern, dieser dramatischen Situation gemeinsam entgegenzuwirken“, so Achim Haag. „Hier muss auch der Schulterschluss zu den anderen Akteuren im Zusammenhang mit Bäderbetrieb und Schwimmausbildung stattfinden.“
Zu den konkreten Maßnahmen zählen aus Sicht der Lebensretter die Sicherung der Bäderstruktur, eine stufenweise Öffnung, sobald dies möglich ist und eine gezielte Unterstützung der politischen Akteure von Schulen und Vereinen, um die ausgebliebene Schwimmausbildung schnellstmöglich nachzuholen. „Es bedarf unbedingt weiterer Anstrengungen von allen Seiten, damit wir neben den bereits nachhaltigen Folgen fehlender Ausbildung aus der Vergangenheit nicht noch einen oder sogar zwei Jahrgänge in der Schwimmausbildung verlieren“, sagt Achim Haag. „Die DLRG steht für alle Akteure gerne als Ansprechpartnerin und auch Expertin parat und ist bereit, ihren Teil für eine Verbesserung der Situation zu leisten.“
(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)
Landhausdielen und Parkettböden verleihen Ihren vier Wänden einen ganz besonderen Charme. Sie sind elegant, robust und zeitlos. Noch dazu geben sie eine behagliche Wärme ab, regulieren das Raumklima und sorgen für einen weichen Auftritt. Kein Wunder also, dass sich Holzböden so großer Beliebtheit erfreuen.
Ihr Holzfußboden ist in die Jahre gekommen und zeigt Verschleißspuren, Verschmutzungen, Dellen und Farbunterschiede? Kein Problem, denn Parkett- und Dielenböden können mehrmals saniert werden und erstrahlen dadurch wieder in alter Schönheit.
Als Fachbetrieb für Parkett- und Dielenböden tragen wir „HD Kottmeyer Gebäudedienste“ die beschädigte Oberfläche im Schleifverfahren ab, bessern Schadstellen aus und kümmern uns um die fachgerechte Versiegelung und Pflege des Bodens. Nach Abschluss der Arbeiten bekommen Sie eine auf Ihren Holzboden abgestimmte Pflege- und Reinigungsanleitung.
Was bei der Sanierung von Parkett und Dielenböden beachtet werden muss und welche Schritte zurück zum makellosen Boden führen, erklärt Olaf Brühl, technischer Leiter am Standort Bielefeld und Experte für Parkett- und Dielenbearbeitung im Interview.
Verlegung von Parkett- und Dielenböden
Neben der Sanierung von Parkett und Dielenböden verlegen wir Massivparkett, Fertigparkett, Dielen und Designböden inklusive Anbringung des passenden Wandabschlusses. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des Materials und des Verlegemusters. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Lichteinstrahlung und die Laufrichtung.
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften in einem persönlichen Beratungstermin. Mehr Informationen zur Aufarbeitung und zum Verlegen von Holzböden finden Sie auf unserer Webseite.
Wie gelingt nach einer längeren Familienphase der berufliche Wiedereinstieg? Was muss bei einem beruflichen Neuanfang beachtet werden? Welche Perspektiven gibt es? Damit der Weg zurück in den Beruf gelingt, bietet die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh für alle Interessierten am Dienstag, 4. Mai, von 9 Uhr bis 12 Uhr einen digitalen Workshop an. Unter dem Motto ‚Brücken bauen in den Beruf‘ informiert Workshop-Leiterin Marita Reinkemeier von der pro Wirtschaft Gütersloh über verschiedene Angebote rund um den Wiedereinstieg, Förderungen, Qualifikationsmöglichkeiten sowie Weiterbildungen und zeigt Perspektiven auf.
Der Workshop besteht aus zwei Modulen. Dabei dreht sich alles um die individuellen Ziele der Teilnehmenden und wie sie diese erfolgreich umsetzen können. Dabei stehen die Organisatorinnen beratend zur Seite und geben in einem zusätzlichen Bewerbungstraining auch Tipps für Vorstellungsgespräche. Die Teilnahmegebühr für den Workshop beträgt zehn Euro. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem eine Arbeitsmappe, mit Fallbeispielen, weiterführende Informationen rund um das Thema sowie Kontaktdaten von Beratungs- und Bildungsangeboten.
Anmeldungen werden ab sofort von Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, unter der Telefonnummer 05247 935169 oder per E-Mail an marina.schomburg@harsewinkel.de entgegengenommen. Weitere Infos zur Veranstaltung finden Interessierte im Internet unter www.wiedereinstieg-kreis-guetersloh.de.
Auch während der Ausgangsbeschränkungen bleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Der spät abendliche oder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich. „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfallen.
(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen. Mit dem großen Fortschritt der Impfkampagne stellte sich immer drängender die Frage, wie wir mit vollständig geimpften Personen umgehen. Gleiches gilt für die gestiegene Zahl von Menschen, die eine Erkrankung hinter sich gebracht haben. Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück. Doch es bleibt dabei: Die Entscheidung, ob bei Geimpften und Genesenen auch solche Grundrechtseinschränkungen bereits aufgehoben werden können, die bei negativ Getesteten vorläufig noch notwendig sind, erfolgt im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern. Hier brauchen wir einheitliche Regelungen auf der Grundlage der verabredeten Vorlage des Bundes.“
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Die angepassten Verordnungen werden zeitnah unter www.land.nrw zur Verfügung gestellt.
Bei uns im Werners Fahrrad Fach-Werk finden Sie passend zum Frühlingsstart garantiert das optimale Zweirad für sich und Ihre Familie. Neben Jobrädern, Kinderfahrrädern, Damen- und Herrenrädern, Mountainbikes, Sporträdern und individuellen Wunschanfertigungen verschiedener Markenhersteller finden Sie bei uns natürlich auch die beliebten E-Bikes und Pedelecs. Nach unserem Umzug auf dem Bessmann-Gelände ermöglicht uns die größere Verkaufs- und Lagerfläche Ihnen noch mehr Platz und Auswahl bieten zu können.
Dieser Platz soll natürlich gefüllt werden und wir sind sehr froh, dass wir Ihnen ab sofort mit Columbus einen weiteren Top-Markenhersteller aus der Region in unserem Sortiment präsentieren können. Columbus mit Sitz in Bielefeld ist international als Marke für Kinder-, Damen- und Herrenräder aller Art bekannt. Die Serienräder von Columbus sind überall beliebt und selbstverständlich sind auch Wunschfahrräder aller Couleur mit dem Konfigurator personalisierbar. Mit den Pedelecs der Marke Columbus können wir Ihnen ganz besondere Highlights darbieten. Die Columbus Pedelecs sind ebenfalls per Baukastensystem individuell konfigurierbar und unterstützen Sie mit Shimano Mittelmotoren anstatt mit den weitläufig bekannten Bosch-Fabrikaten.
Bei Werners Fahrrad Fach-Werk können Sie sich immer auf faire und freundliche Preise verlassen. Und wenn das neue Fahrrad gerade nicht im persönlichen Budget eingeplant ist, dann haben wir mit Ratenkauf oder Fahrrad-Leasing die passende Lösung für Sie parat. Außerdem finden Sie bei uns natürlich auch Kindersitze, Anhänger, Fahrradcomputer, Beleuchtung, Flaschen, Brillen, Werkzeug sowie sonstiges Zubehör aller Art. In unserer Werkstatt werden auch während des Lockdowns alle Inspektionen, Wartungen und Reparaturen wie gewohnt professionell und termingerecht ausgeführt.
Bestellungen und Abholungen sind ebenfalls weiterhin möglich. Für den Fahrrad- und Zubehörkauf können Sie je nach aktuellem Inzidenzwert und den jeweilig geltenden Regelungen einen Termin mit uns vereinbaren oder sich unter 05247-406140 oder 0174-4059127 telefonisch beraten lassen. Kontaktieren Sie Werners Fahrrad Fach-Werk – wir freuen uns schon auf Sie!
Landrat Sven-Georg Adenauer hatte Vertreter der Religionsgemeinschaften zum Gespräch über die Ausübung des Glaubens in Zeiten der Corona-Pandemie eingeladen und die Resonanz war groß: Über 20 Vertreterinnen und Vertreter nahmen an der Videokonferenz teil, zu der auch Kreisdirektorin Susanne Koch und Hubert Erichlandwehr, Bürgermeister von Schloß Holte-Stukenbrock und Sprecher der Bürgermeister im Kreis, zugeschaltet waren. Dass ausgerechnet einige Religionsgemeinschaften, die man besonders gerne erreicht hätte, die Einladung ausgeschlagen hatten, war bedauerlich, tat der Veranstaltung aber keinen Abbruch. Vertreter der beiden großen Kirchen waren nicht zu dem Treffen eingeladen.
Adenauer zeigte in dem Gespräch das grundsätzliche Problem auf: Prinzipiell sei fast alles zulässig, was an Religionsausübung geschehe, die genieße einen grundgesetzlichen Schutz. Aber immer wieder käme es in einzelnen Religionsgemeinschaften zu Ausbruchsclustern, weil zu viele Personen zusammen kommen, Abstände nicht eingehalten werden und sonstige Regeln missachtet werden. Er warnte davor, dass sich gesellschaftlich eine negative Stimmung aufbaue. „Es darf nicht zur Spaltung in der Gesellschaft kommen oder gar zur Stigmatisierung. Da müssen auch Sie Ihren Beitrag leisten.“ Die eingeladenen Vertreter der Gemeinden sprachen sich dafür aus, dass man differenzieren müsse zwischen denen, die sich an die Regeln halten und jenen, die es nicht tun. Sie fühlen sich selbst zu einem großen Teil in ein falsches Licht gerückt und beklagten mediale Stigmatisierung. Sie riefen dazu auf, bei aller Kritik keine Pauschalisierungen zu äußern. So wenig, wie „die Politiker“ alle in der Pandemie versagen würden so wenig könne man davon sprechen, dass „die Religionsgemeinschaften“ sich alle nicht an die Regeln halten würden.
Adenauer forderte eindringlich dazu auf, im Fall von Infektionen unter Gemeindemitgliedern mit dem Gesundheitsamt zu kooperieren. Nur wenn man die Kontaktdaten erfasse und im Ausbruchsfall auch offen lege, könne man Infektionsketten wirksam durchbrechen. Grundsätzlich müsse die Zahl der Veranstaltungen auf ein Mindestmaß reduziert werden und sich noch konsequenter an die Hygienekonzepte gehalten werden, so der Landrat. Innerhalb der Diskussionsrunde wurde eingeräumt, dass auch Fehler passiert seien und es wurde Besserung gelobt.
Zusammenfassend formulierten die Eingeladenen, dass sie sich über das Gesprächsangebot gefreut haben und sie die Gelegenheit gehabt hatten, selbst das Wort zu ergreifen und Gehör zu finden. Im Ergebnis sprachen sich alle Teilnehmer dafür aus, gemeinsam diese Pressemitteilung herauszugeben, in der vor allem eine Botschaft von zentralen Bedeutung sei: „Man darf nicht alle über einen Kamm scheren, sondern muss differenziert betrachten, wie im Einzelfall die Religion ausgeübt wird“, fasst Adenauer zusammen. Es seien einzelne Gemeinden, die sich nicht an die in der Pandemie notwendigen Regeln halten. Dadurch nähmen die anderen Schaden. Der Landrat forderte die Kooperation in der Pandemie von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein und sie wurde ihm zugesagt. Die Teilnehmer der Videokonferenz werden sich weiter dafür einsetzen, dass die Hygienekonzepte genau eingehalten werden.
Vorerst werden für Mai 2021 keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung abgebucht. Seit Samstag, 24. April besteht im Kreis Gütersloh für die Kindertagesbetreuung das Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. Die Kinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden. Eine bedarfsorientierte Notbetreuung wird vorgehalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat angekündigt, zeitnah eine entsprechende Regelung für die Elternbeiträge herbeizuführen.
Bis zum Vorliegen einer endgültigen Entscheidung setzt der Kreis Gütersloh die Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Mai 2021 zunächst aus. Diese Vorgehensweise stellt aber keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Sache dar.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.