Impfungen von Kontaktpersonen: Anträge können bis Freitag gestellt werden

Die Anmeldung zur Impfaktion für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen endet am Freitag, 30. April, um 24 Uhr. Bis Mitternacht können noch Anträge an das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de übermittelt werden. Anträge für ihre Kontaktpersonen können aktuell nur Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung stellen. Alle Anträge, die erst am 1. Mai eingehen, können nicht mehr berücksichtigt und bearbeitet werden.

„Wir freuen uns über die rund 5.000 Anträge, die bei uns eingegangen sind“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Es ist schön zu sehen, dass so viele Personen impfwillig sind.“ In den kommenden Tagen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums die eingegangenen Anträge auf Impfung von Kontaktpersonen. Es wird einige Tage in Anspruch nehmen bis die Antragsteller eine telefonische Rückmeldung vom Impfzentrum erhalten. Beim Kreis waren zahlreiche Anrufe eingegangen: Viele, die sich über die E-Mailadresse angemeldet hatten, fragten nach, warum sie noch nicht kontaktiert worden sind. Riepe: „Jeder, der berechtigterweise einen Antrag gestellt hat, erhält auch einen Anruf von uns und einen Termin.“ Eine automatische Antwort bestätigt den Eingang des Antrages, weitere E-Mails müssen nicht geschickt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)