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Kreis GT: Wechselunterricht ab Montag? – Inzidenz am Samstag könnte entscheidend sein

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

158,4 – das ist am Mittwoch, 5. Mai, die vom Robert Koch-Institut festgestellte Inzidenz, also die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner. Bereits einen Tag zuvor lag die Inzidenz unter 165 und diese Marke entscheidet über Schulschließungen, also ob Wechselunterricht möglich ist oder ob Schulen in den Distanzunterricht gehen müssen. Ob frühestens am Montag, 10. Mai, wieder Wechselunterricht möglich sein wird, lässt sich nach derzeitigem Stand nicht sagen. 165 ist der Wert, der in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt ist. Wird dieser an fünf Werktagen, darunter versteht man die Tage Montag bis Samstag, in Folge unterschritten, ist ein Ende des Distanzunterrichtes in Sicht. Ab welchem Tag wieder in den Wechselunterricht gestartet werden kann ergibt sich aus einem Zusammenspiel der bundesgesetzlichen Vorgaben mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW. Konkret bedeutet das, dass der Wechselunterricht am ersten Montag nach der Bekanntgabe des Wegfalls der Verpflichtung zum Distanzunterricht durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) starten kann.

Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh also bis zum Samstag, 8. Mai, unter 165 bleiben, können sich Lehrer, Eltern und Schüler auf den Wechselunterricht ab Montag einstellen.

Die Abteilung Gesundheit weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Inzidenzen teilweise große Sprünge im zweistelligen Prozentpunktebereich machen und bei dem derzeitigen diffusen Infektionsgeschehen eine Prognose schwer möglich sei.

Umgekehrt, so die Regelung der Bundes-Notbremse, muss die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht bereits erfolgen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Dann müssen die Schulen am übernächsten Tag in den Distanzunterricht gehen. Das MAGS gibt in diesem Fall für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt den Beginn des Distanzunterrichts bekannt.

Und wann dürfen wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule? Die Inzidenz, die über Präsenz- und Wechselunterricht in den Schulen entscheidet, ist in der Bundes-Notbremse bei 100 festgelegt, das Verfahren bei Über- oder Unterschreiten der Grenze ist das gleiche.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann stellt weiteren Impffahrplan vor

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen vorgestellt. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Minister Laumann erklärt: „Fast jeder Dritte hat in Nordrhein-Westfalen bereits eine Erstimpfung erhalten. Die Impfkampagne läuft inzwischen auf Hochtouren. Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben wird, wollen wir in Nordrhein-Westfalen noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben. Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:
  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Dazu erklärt Gesundheitsminister Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen. Schwer erkrankte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können selbst noch nicht geimpft werden. Umso wichtiger ist es mir, dass wir in Nordrhein-Westfalen diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, dadurch einen besonderen Schutz geben, dass wir ihren Eltern nun ein Impfangebot machen.“

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Minister Laumann weist zudem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs von zwölf auf neun Wochen zu verkürzen, um die Akzeptanz dieses Impfstoffs weiter zu erhöhen: „Gerade vor den Ferien stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage, ob sie noch vor dem Urlaub vollständig geimpft werden können. Dafür spricht einiges, wenn der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung bei AstraZeneca nicht doppelt so lang ist wie bei einer mRNA-Impfung.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Studie der Universität Bielefeld belegt: Antisemitismus und Frauenfeindlichkeit deutlich höher bei jugendlichen Gangsta-Rap-Hörern

NRW Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
NRW Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die Antisemitismusbeauftragte teilt mit: Der Hip-Hop beziehungsweise Rap gilt als wichtigste Jugendkultur der Gegenwart und zählt zu einem wichtigen Segment der Musikindustrie. Immer wieder entzündeten sich öffentliche Debatten über menschenfeindliche Texte der meist männlichen Künstler. Im Auftrag der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat ein Wissenschaftsteam der Universität Bielefeld die Studie „Die Suszeptibilität von Jugendlichen für Antisemitismus im Gangsta-Rap und Möglichkeiten der Prävention“ erstellt. Sie widmet sich der Frage, welche antisemitischen Motive und diskriminierenden Äußerungen von Jugendlichen aufgenommen werden und was Spuren in den Einstellungen der Hörerinnen und Hörer hinterlässt.

Die Antisemitismusbeauftragte sagt am Dienstag (4. Mai) anlässlich der Vorstellung der Studienergebnisse: „Die Studie belegt erstmalig empirisch, dass Gangsta-Rap den Nährboden für spätere verfestigte antisemitische Einstellungen bereitet. Wir dürfen nicht zusehen, wie Musiker Antisemitismus propagieren und mit gewaltverherrlichenden und frauenfeindlichen Texten Jugendliche indoktrinieren. Deswegen müssen wir in der Präventionsarbeit zielgruppen- und altersgerecht Angebote entwickeln.“

„In den letzten 20 Jahren hat sich der Gangsta-Rap zu einem der ökonomisch erfolgreichsten Musikgenres entwickelt. Heute gilt er heute als einflussreiche Jugendkultur. Seit Ende der 2000er-Jahre lässt sich eine Zunahme von autoritären, misogynen und verschwörungs-ideologischen Inhalten im Gangsta-Rap beobachten“, hob Jakob Baier, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter an der Universität Bielefeld, die Relevanz des Forschungsprojekts hervor.

Die von 2019 bis 2021 durchgeführte Studie liefert nun erste empirische Erkenntnisse über das Verhältnis des Konsums von Gangsta-Rap und der Akzeptanz von Antisemitismus, Rassismus und Misogynie. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gangsta-Rap und der Neigung, antisemitische und frauenfeindliche Aussagen zu teilen, gibt. Antisemitische und frauenfeindliche Einstellungen zeigen sich dabei auch bei HörerInnen mit höherem Bildungskapital. Bei Befragten mit gymnasialem Bildungsweg und bei weiblichen Konsumentinnen sind die Effekte allerdings etwas geringer“, so Dr. Marc Grimm von der Universität Bielefeld.

Insbesondere antisemitische Codes, also Verwendung von Symbolen und Andeutungen, sowohl in Texten als auch auf der Bildebene in Videos, werden häufig nicht als solche erkannt und verstanden. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Befragungen für die Studie einen direkten Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gangsta-Rap und antisemitischen sowie misogynen (frauenfeindlichen) und chauvinistischen Einstellungen. Dagegen lässt sich kein messbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gangsta-Rap und rassistischen Einstellungen feststellen. Damit liegen erstmals in einer Jugendbefragung Hinweise darauf vor, dass antisemitische Einstellungen unabhängig von rassistischen Einstellungen existieren.

Zur Frage der Prävention sagen die Autoren: „Nur eine Ebene der Prävention zu bedienen, wäre fahrlässig. Wir müssen unterschiedliche Zielgruppen adressieren, die Sensibilität gegenüber Interpreten erhöhen, Wirkungen von Gegenmaßnahmen beobachten, in den Unterricht und natürlich auch in die Ausbildung von Lehrkräften investieren. Nur dann können wir Jugendliche, die sich selbst Antworten auf Fragen des Zusammenlebens suchen, auch erreichen.“

„Die heutige Ergebnispräsentation ist der Auftakt zu weiteren Initiativen in diesem Bereich. Wir haben neben den Ergebnissen auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit diesem Phänomen vorliegen. Diese werden wir mit der Wissenschaft und Fachleuten in den nächsten Wochen diskutieren“, resümiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Hintergrund:
Um Fragen der Relevanz der Musik für Sozialisationsprozesse von Jugendlichen fundiert beantworten zu können, hat die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Studie „Die Suszeptibilität von Jugendlichen für Antisemitismus im Gangsta-Rap und Möglichkeiten der Prävention“ 2019 in Auftrag geben. Die Studie wurde vom Zentrum für Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem IPSOS-Meinungsforschungsinstitut durchgeführt. Im Projekt kamen qualitative Methoden (Einzelinterviews und Gruppengespräche) sowie eine für Nordrhein-Westfalen repräsentative quantitative Erhebung in der Zielgruppe der 12- bis 24-Jährigen (n=500) mittels Fragebogen zum Einsatz.

Der Abschlussbericht der Studie wird auf einer Projektwebseite des Zentrums für Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter der Universität Bielefeld sowie auf der Webseite der Antisemitismusbeauftragten zur Verfügung gestellt.

Am 10. Juni 2021 werden im Rahmen eines (digitalen) Fachtages „Die Suszeptibilität von Jugendlichen für Antisemitismus im Gangsta-Rap und Möglichkeiten der Prävention“ Handlungsempfehlungen diskutiert.

Die Studienergebnisse finden Sie auf der Projektwebseite des Zentrums für Prävention und Intervention im Kindes- und Jugendalter der Universität Bielefeld: hier.

Alle Informationen zur Arbeit der Antisemitismusbeauftragten unter: www.land.nrw/antisemitismusbeauftragte.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Stiftung Warentest: Lebensgefahr bei Autokindersitz – Babyschale Chicco Kiros fliegt beim Crash weg

Katastrophenszenario im Crashtest von Stiftung Warentest und ADAC: Beim Test eines Chicco-Kindersitzes löste sich die Babyschale von der Basis und flog samt Kinder-Dummy durch das Prüflabor. Im Falle eines Unfalles besteht so Lebensgefahr für das Baby.

Das Set Chicco Kiros i-Size mit Kiros i-Size Basis ist deklariert für Kinder von 0 bis 15 Monaten. Solche Sitze mit Isofix-Basis sind üblicherweise sehr sicher, unten an der Basis rasten zwei Schienen in dafür vorgesehene Halterungen am Autositz ein. Die Verbindung zwischen dieser Basis und der tragbaren Babyschale funktioniert beim Chicco Kiros aber offensichtlich nicht hundertprozentig.

Der Hersteller Artsana hat als Reaktion auf den Test einen Rückruf der Basis angekündigt. Betroffen sind laut Anbieter Basen, die nach Juli 2020 in den Handel gekommen sind und die Nummer 030059 auf dem Zulassungs-Label tragen. Laut Artsana wurden von der Basis in Europa bisher knapp 2000 Stück verkauft. In Deutschland und Österreich sei die Kiros-i-Size-Basis bisher nicht verkauft worden, jedoch 69-mal in der Schweiz. Der Sitz ist zwar bei diversen deutschen Online-Shops gelistet, aber oft nicht lieferbar. Wer den Sitz dennoch online schon erworben hat, sollte ihn unbedingt ohne Basis nutzen, raten die Tester. Ist der Chicco Kiros i-Size direkt über die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs angeschnallt, schützt er gut.

Rundum empfehlenswerte Babyschalen und Kindersitze sind in der umfangreichen Test-Datenbank der Stiftung Warentest unter www.test.de/kindersitze zu finden, mehr Information über den Chicco Kiros und den Rückruf unter www.test.de/kiros.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Landrat zur Gottesdienst-Diskussion: Gefahr nicht ignorieren oder leugnen

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Die Diskussion um Präsenz-Gottesdienste in Pandemiezeiten im Kreisausschuss am 27. April hat offenbar zu Missverständnissen geführt, räumt Landrat Sven-Georg Adenauer ein. „Jedem, also fast jedem, im großen Sitzungssaal war klar, über welche Religionsgemeinschaften geredet wurde. Ausschließlich über die wenigen, die die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu leugnen scheinen, die ohne geltende Hygieneregeln zu beachten Gottesdienste feiern, aus einem Kelch trinken, singen und keine Abstände einhalten und damit ihre Gemeindemitglieder und andere gefährden“, stellt Adenauer klar. Er habe in diesem Zusammenhang das Wort ‚menschenverachtend‘ verwandt, das in den vergangenen Tagen leider aus dem Zusammenhang gerissen worden war. „Wir haben im Laufe der Pandemie allein im Kreis Gütersloh, Stand 4. Mai, 298 Todesfälle in Zusammenhang mit der Pandemie zu beklagen. Wenn jemand die Gefahr ignoriert oder leugnet, die von einer Coronainfektion ausgeht, ist das für mich menschenverachtend. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gemeint.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfzentrum Kreis Gütersloh: U60-Impfungen mit AstraZeneca

Seit Ende März sollen laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission unter 60-Jährige nicht mit AstraZeneca geimpft werden. Der Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Zweitimpfung in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen soll. Viele Personen bestehen allerdings nach ihrer Erstimpfung mit AstraZeneca auch auf die Zweitimpfung mit demselben Vektorimpfstoff.

Um aus dem 16. Erlass vom 15. April zu zitieren: „Eine Wahlmöglichkeit – zwischen der Nutzung von AstraZeneca und BioNTech – für die Zweitimpfung nach einer AstraZeneca-Erstimpfung kann für Personen unter 60 Jahren in den Impfzentren grundsätzlich nicht eingeräumt werden.“ Das heißt: In der Regel werden U60-Impfwillige nur noch mit BioNTech geimpft.

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh bietet dennoch betroffenen Impflingen die Möglichkeit, sich nach Wunsch mit AstraZeneca zweitimpfen zu lassen. Diese Möglichkeit kann aber nur dann genutzt werden, wenn der Hausarzt nicht den Vektorimpfstoff verimpfen möchte.
Personen unter 60 Jahren, die sich entgegen der STIKO-Empfehlung mit AstraZeneca impfen lassen wollen, müssen sich aktiv beim Impfzentrum unter 05241 – 85 2960 melden und werden in eine Liste eingetragen. Daran orientiert sich die Impfstoffbestellung. „Wir werden hier im Impfzentrum einen Tag in der Woche bestimmen, wo diese Personengruppe mit AstraZeneca zum zweiten Mal geimpft wird“, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. „Nur nach individueller ärztlicher Aufklärung, einer unterschriebenen Einverständniserklärung und unter der Voraussetzung, dass das Impfzentrum ausreichend Impfstoff der Firma AstraZeneca erhält, können wir die Impfung vornehmen.“

Wer bei seiner Zweitimpfung den empfohlenen Impfstoff von BioNTech erhalten möchte, kann seine Termine online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum einsehen. Diese Termine sind 12 Wochen nach der Erstimpfung terminiert und finden zur selben Uhrzeit statt. Eine gesonderte Terminvereinbarung ist für sie nicht notwendig.
Hinweis: Eine dritte Impfung nach der Hybridimpfung mit AstraZeneca und BioNTech ist laut der Ständigen Impfkommission nicht vorgesehen und wird nicht durchgeführt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2020: Väteranteil steigt auf knapp 25 %

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comRund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2020 Elterngeld erhalten. Das waren rund 4 000 oder 0,2 % weniger als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahrsvergleich um 6 500 erhöht (+1,4 %), dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 10 500 (-0,7 %) zurück. Dadurch stieg der Väteranteil auf 24,8 % (2019: 24,4 %). Damit hat sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils auch 2020 fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Erhebliche regionale Unterschiede bei den Väteranteilen

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2020 war Sachsen, gefolgt von Bayern und Berlin mit je 27,2 %. Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2020 im Saarland (19,1 %) sowie in Bremen (20,7 %).

34,7 % der berechtigten Frauen und 14,2 % der Männer wählten Elterngeld Plus

552 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 34,7 % der Mütter und 14,2 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2020 insgesamt 29,6 %. Das waren 1,8 Prozentpunkte mehr als noch 2019.

Keine Änderung bei den von Vätern geplanten Bezugsdauern

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2020 bei 14,5 Monaten (2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017 und 2019: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate).

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2020 sowie für das 4. Quartal 2020 sind abrufbar unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Soziales > Eltern- und Kindergeld.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Missverständnisse im Impfzentrum Kreis Gütersloh: Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Missverständnissen und Fehlinformationen rund um den Ablauf im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Einige Bürgerinnen und Bürger des Kreises beschwerten sich auch über lange Wartezeiten. Der Leiter des Impfzentrums Bernhard Riepe spricht jetzt die häufigsten Probleme an und klärt offene Fragen.

 

Warteschlange trotz Impftermin

Am Impfzentrum des Kreises kann es zu Wartezeiten und somit auch zu Warteschlangen vor der Eingangstür kommen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass viele Personen viel zu früh zu ihrem Impftermin kommen. Insbesondere dauere es so lange, weil jeder dritte Impfling einen Sonderfall klären wolle, so Riepe. Unvollständige Angaben, Impfungen von Begleitpersonen, die nicht impfberechtigt sind und Terminverschiebungen sind nur ein paar Beispiele, die dazu führen, dass Warteschlangen entstehen.

Sobald die maximale Anzahl an Personen im Gebäude erreicht ist, gibt es einen Zugangsstopp. Erst wenn wieder Personen das Impfzentrum verlassen, können die nächsten Impflinge eingelassen werden. Eine Warteschlange sieht auch dann länger aus, weil zu Zeiten von Corona ausreichend Abstand gehalten werden muss.

„Es tut uns natürlich leid, dass manche Personen trotz Termin länger warten müssen“, beteuert Riepe. „Wir kümmern uns so gut es geht um die Wartenden und versorgen sie bei Bedarf mit Getränken.“

 

Terminabsagen

Seitdem auch einige Hausärzte im Kreis Gütersloh impfen können, buchen sich Impfwillige gleich zwei Termine – bei ihrem Hausarzt und im Impfzentrum. Sie entscheiden sich für den frühesten Termin und nehmen den anderen Termin nicht mehr wahr – und sagen ihn auch nicht ab. Dabei spricht man von einer No-Show-Quote bei der Termine trotz Buchung nicht genutzt werden. „Bei uns liegt diese Quote zurzeit bei bis zu 150 Personen pro Tag“, so Riepe. „Das ist ärgerlich, weil dadurch andere impfwillige Personen den Termin nicht buchen können.“

Hinweis: Die Impftermine sind verbindlich und können nur im Notfall verschoben werden.

Nach einigen Rückmeldungen ist auch klar, dass sich die impfberechtigte Ü70-Gruppe bevorzugt bei ihrem Hausarzt impfen lassen möchte. Deshalb buchen nur wenige einen Termin im Impfzentrum über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Riepe: „Es ist schade, dass wir unseren Auftrag des Impfens nicht optimal erfüllen können, wenn in der Woche mehrere hundert Termine frei bleiben.“ Momentan werden täglich zwischen 1.200 und 1.400 Personen im Impfzentrum geimpft – möglich wären aber rund 2.000 Impfungen. In einer Lagebesprechung des Kreises Gütersloh wurde am Montag, 3. Mai, beraten, welche Personengruppen aus der Priorisierungsgruppe 3 jetzt angesprochen werden, um die Kapazitäten des Impfzentrums auszuschöpfen. „Wir würden gerne mehr impfen. Wir müssen uns aber auch an die Coronaimpfverordnung und die Priorisierungsgruppen halten. Klar ist, dass bei uns kein Impfstoff weggeschmissen wird“, stellt Riepe klar.

 

Begleitpersonen

Es ist vermehrt vorgekommen, dass Eltern ihre Kinder mit zum Impftermin bringen. „Kinder haben aufgrund des Infektionsrisikos nichts im Impfzentrum zu suchen. Bitte kümmern Sie sich um die Betreuung Ihrer Kinder und bringen Sie sie nicht mit zum Impftermin“, appelliert der Leiter des Impfzentrums an die Eltern. Auch andere Impflinge bringen Begleitpersonen mit auf die sie nicht angewiesen sind. Diese sollen jedoch im Auto oder auf dem Parkplatz warten und nicht die Zahl der Personen im Impfzentrum erhöhen.

 

Positive Rückmeldungen

„Trotz allem freuen wir uns sehr über die positiven Rückmeldungen, die wir erhalten und auch in der Zeitung lesen“, so Riepe. „Wir haben eine wichtige Aufgabe, die wir gerne erfüllen. Diese können wir mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger noch besser erfüllen.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Werde Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Bildquelle: Leo_65/pixabay.com
Bildquelle: Leo_65/pixabay.com

Auch jugendliche ab 12 Jahren können die Grundlagen der Feuerwehrarbeit zu erlernen

Retten, Löschen, Bergen, Schützen ist der Wahlspruch der Feuerwehr. Um die 130 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr leisten an den Standorten Harsewinkel, Marienfeld und Greffen ehrenamtlich ihren Dienst. Das heißt, dass sie unentgeltlich ihre Zeit, ihr Wissen und ihre Tatkraft zur Verfügung stellen und aus Überzeugung bei Wind und Wetter für uns alle ausrücken. An 365 Tagen im Jahr. Am Tag und in der Nacht. Egal ob Brandeinsätze, vollgelaufene Keller, Verkehrsunfälle oder sonstige Hilfeleistungen. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sind immer und überall zur Stelle, wenn man sie ruft und die Menschenrettung hat für sie immer oberste Priorität. Dieser Einsatz ist für uns alle unverzichtbar, denn der ehrenamtliche Dienst der Freiwilligen Feuerwehr rettet Leben und bedeutet für uns alle Hilfe und Hoffnung in möglichen Notsituationen.

Bildquelle: KitzD66/pixabay.com

Damit die Feuerwehr auch zukünftig in voller Mannschaftsstärke ausrücken kann, werden immer neue Mitglieder gesucht, die sich einbringen und tatkräftig anpacken möchten. Wer eine Aufgabe oder ein Hobby sucht, welches nicht nur die Freizeit belebt, sondern auch den Mitmenschen hilft und der Allgemeinheit dient, der sollte sich schnellstens bei der Freiwilligen Feuerwehr informieren und Mitglied werden! Feuerwehr ist viel mehr als Feuer löschen und vollgelaufenen Keller auspumpen. Feuerwehr ist Engagement, Hilfsbereitschaft, soziale Verantwortung und darüber hinaus Kameradschaft, Gemeinschaft und Teamgeist. Informationen über Anforderungen, Ausbildung und die Vereinbarkeit mit dem Berufsleben stellt die Feuerwehr online bereit.

Auch jugendliche, ab 12 Jahren, haben bereits die Möglichkeit über die Jugendfeuerwehr die Grundlagen der Feuerwehrarbeit zu erlernen. Informationen über Ausbildungsinhalte, Aktivitäten und Jugendfreizeiten in einem kameradschaftlichen Umfeld erhalten Sie bei der Jugendfeuerwehr vor Ort.

Werde Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel, Marienfeld und Greffen!

ADAC: Impf-Zertifikat schnell voranbringen – EU-Mitgliedstaaten müssen technische Lösungen schnell erarbeiten

Der ADAC bewertet die Einigung der EU auf technische Richtlinien für ein Europäisches Impf-Zertifikat positiv. Ein fälschungssicherer Impfnachweis kann nach Überzeugung des ADAC einen erheblichen Beitrag dazu leisten, Einschränkungen zurückzunehmen und Freiheitsrechte zurückzugewinnen, sobald es die Infektionslage wieder zulässt.

ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Die Einigung von Vertretern der EU-Länder ist ein positives Zeichen. Wichtig ist allerdings, dass auch auf nationaler Ebene jetzt zügig technische Lösungen umgesetzt werden.“

Aus Sicht des ADAC sei eine grenzüberschreitende Lösung wichtig, um auch Auslandseisen wieder zu ermöglichen. Die Entscheidungen, wann Geimpfte welche Rechte zurückhalten, müssten die jeweiligen Regierungen treffen, so Heinen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)