Jetzt ist das Bundesrecht in Kraft. Voraussichtlich ab morgen, Samstag, 24. April, gelten im Kreis sämtliche Einschränkungen der Bundes-Notbremse, da die 7-Tageinzidenz im Kreis Gütersloh mit über 200 sämtliche im Gesetz genannten Inzidenzgrenzen übertrifft. Aufgrund von Nachfragen: Entscheidend ist die Kreis-Inzidenz, es wird nicht zwischen einzelnen Kommunen unterschieden. Das Landesgesundheitsministerium muss seinerseits noch eine Allgemeinverfügung erstellen, in der steht, welche Kreise und kreisfreien Städten von der Bundes-Notbremse betroffen sind. Der Kreis Gütersloh wird seine eigene Allgemeinverfügung, in der beispielsweise Einkaufen mit negativem Testergebnis in Geschäften jeglicher Art möglich war, aufheben, sobald die Bundes-Notbremse im Kreis Gütersloh gilt.
Die Aufhebung der kreiseigenen Allgemeinverfügung ist eine Formsache, denn Bundesrecht steht über dem des Kreises. In der Bundes-Notbremse ist zum Beispiel verankert, dass Kitas in die bedarfsgerechte Notbetreuung gehen müssen, die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler aus der Distanz unterrichten und die Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, schließen müssen. Das Abholen von Waren ist weiterhin möglich. Der komplette Text der Bundes-Notbremse findet sich unter anderem auf der Internetseite des Bundesanzeigers (Nr. 18 vom 22.04.2021) auf den ersten sieben Seiten der Ausgabe Nr. 18 (www.bgbl.de).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Ab dem 23. April werden in Nordrhein-Westfalen rund 79.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen sowie rund 11.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen und privaten Berufskollegs ihre Abiturprüfungen ablegen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir haben frühzeitig sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Schuljahr faire Abiturprüfungen ablegen können, die zu einem vollwertigen Abitur führen werden. Es ist mir sehr wichtig, den diesjährigen Prüflingen diese Sicherheit zu geben, denn ihnen wurde in den vergangenen Monaten einiges abverlangt. Deswegen haben wir lange im Voraus die nötigen Vorkehrungen getroffen, die die Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen ermöglichen – unter gleichzeitiger Wahrung des bundesweiten Prüfungsniveaus, um die Vergleichbarkeit zu sichern. Den Schulen wurde eine Checkliste übersandt, mit praktischen und organisatorischen Hinweisen zur Durchführung der Abiturprüfungen in Corona-Zeiten. Der Landesregierung ist wichtig, dass die Prüfungen mit Corona-Selbst- oder Bürgertests abgesichert und weitere strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollen.“
Um faire Prüfungen sicherzustellen, die den pandemiebedingten Herausforderungen und der besonderen Situation der Abschlussjahrgänge 2021 in geeigneter Weise Rechnung tragen, hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu hat die Landesregierung Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen sowie eine dazugehörige Checkliste den Schulen zukommen lassen. Zu den getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gehören unter anderem:
Der Beginn der Abiturprüfungen war um neun Tage verschoben worden, um den Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien noch Zeit für eine gezielte Vorbereitung auf ihre Abiturprüfung zu ermöglichen. An den neun zusätzlichen Tagen wurden die Schülerinnen und Schüler noch einmal gezielt vorbereitet.
Erweiterung der Aufgabenauswahl: Die Aufgabenkommissionen für die Prüfungen an den allgemeinbildenden Schulformen haben in diesem Jahr für die meisten Fächer zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten erhalten. Dadurch bietet sich in diesem Jahr insbesondere den Lehrkräften – natürlich unter Beachtung von unveränderten Qualitätsanforderungen – ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die am besten zum erteilten Unterricht passen.
In den Vorgaben für das Berufliche Gymnasium sind frühzeitig Hinweise auf besonders prüfungsrelevante Themen aufgenommen worden. Diese Vorgehensweise entspricht den Maßnahmen, die auch andere Bundesländer für die Beruflichen Gymnasien getroffen haben, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021 gewährleisten zu können.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beratung durch die Schule die Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins, wenn sie im Haupttermin an drei Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten.
Auch unter den Bundesländern in der Kultusministerkonferenz hatte Einigkeit bestanden, an den schriftlichen Abiturprüfungen festzuhalten. Ministerin Gebauer: „Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg bei den nun beginnenden Abiturprüfungen. Das Abitur stellt für die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der schulischen Laufbahn dar. Dieses wichtige Lebensereignis ist nicht zuletzt das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung. Die Schülerinnen und Schüler können schon jetzt sehr stolz darauf sein, dass sie sich trotz erschwerter Umstände dieser Aufgabe stellen. Sie können sich gewiss sein, dass dieses Jahr viele Menschen mit ihnen mitfiebern und ihnen besonderen Respekt zollen. Unsere Leitlinie war und ist, dass den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr durch die Pandemie für ihre Bildungs- und Berufswege keine Nachteile entstehen dürfen. Ich danke ausdrücklich auch allen Schulleitungen und Lehrkräften, die in den vergangenen Monaten die Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Schuljahr begleitet und gut vorbereitet haben.“
Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 23. April und dem 5. Mai geschrieben. Ab dem 7. Mai finden die mündlichen Prüfungen statt. Der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 3. Juli. Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemein bildenden Schulen finden Sie hier.
Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie hier.
Die Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh hebt die Tierseuchenverfügung vom 22. März auf, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Beelen (Kreis Warendorf) erlassen worden war. Damit entfallen sämtliche Beschränkungen, etwa das sogenannte Verbringungsverbot von Geflügel. Unabhängig davon gilt im Kreis Gütersloh wie in ganz Ostwestfalen-Lippe weiterhin die Stallpflicht für Geflügel. Die Aufhebung der Tierseuchenverfügung ist am Donnerstag, 22. April, um 0 Uhr in Kraft getreten. Am 31. März wurde in Beelen im Kreis Warendorf der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Kreis Gütersloh hatte daraufhin in einer Allgemeinverfügung um den Ausbruchsbetrieb Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete gebildet. Nachdem die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind, ist mit einer Verschleppung des Geflügelgrippe-Virus in diesen Gebieten nicht mehr zu rechnen.
ADAC Tipps: So wird das Auto frühlingsfit. Sitze und Boden sollten gesaugt werden (Bildquelle: ADAC/Rasmus Kaessmann).
ADAC Tipps: So wird das Auto frühlingsfit. Sitze und Boden sollten gesaugt werden (Bildquelle: ADAC/Rasmus Kaessmann).
Vor der ersten Ausfahrt nach der Wintersaison sollte auch das Auto frühlingsfit gemacht werden. Der ADAC gibt Tipps zu Autowäsche, Innenraum- und Motorpflege sowie zum Reifenwechsel.
Autowäsche mit Vorwäsche
Um die Salzkruste aus dem Winter von der Karosserie zu entfernen, sollten Autofahrer vor der Einfahrt in die Waschanlage eine Vorwäsche machen, zum Beispiel mit einem Dampfstrahler. Hartnäckiger Schmutz auf dem Autolack weicht auf und verhindert, dass Schmutzpartikel, Sand und Steinchen bei der Wäsche wie Schmirgelpapier wirken und Kratzer entstehen können. Einfache Standard-Waschprogramme im Anschluss sind aus Sicht des ADAC ausreichend.
Scheiben reinigen
Insbesondere die Windschutzscheibe sollte sorgfältig gereinigt werden, von innen sowie von außen. Für einen guten Durchblick sollten Autofahrer auch die Scheibenwischerblätter kontrollieren, denn diese können verschlissen sein. Wenn der Gummi brüchig ist oder die Blätter schmieren, sollten die Wischer ausgetauscht werden. Die Seitenscheiben fährt man vor der Innenreinigung ein Stück nach unten, um auch an die obersten Bereiche heranzukommen, die sonst unter den Dichtungen verborgen liegen.
Tipp: Wer die Scheiben innen senkrecht und außen waagerecht säubert, erkennt Schlieren leichter und kann gezielter nacharbeiten.
Kunststoffleisten und Türgummis pflegen
Die Reinigung ausgeblichener Zierleisten aus Kunststoff funktioniert gut mit einem Kunststoffreiniger, danach wird mit einer Tiefenpflege dunkler nachgefärbt. Die gereinigten Gummiabdichtungen der Tür sollten mit einem Pflegemittel aus dem Autofachhandel behandelt werden.
Innenraum säubern
Gegebenenfalls können Gummifußmatten gegen Sommermatten ausgetauscht werden. Auch der Fußraum sollte gründlich getrocknet und gereinigt, Sitze und Boden gesaugt werden. Mit einer schmalen Staubsaugerdüse können Zwischenräume erreicht werden. Vorsicht bei weicheren Kunststoffen: Die harte Düse kann Kratzer verursachen. Mit Auto-Innenreiniger und Mikrofasertuch werden Armaturen, Sitzpolster und Verkleidungen aus Stoff von Schmutz befreit. Sitzt dieser tiefer, kommt ein Nasssauger zum Einsatz, nachdem die betreffenden Stellen mit Reiniger eingesprüht wurden. Für das Reinigen, Aufbereiten und Pflegen von Kunststoff- und Glattlederflächen eignet sich Cockpitspray.
Ballast abwerfen
Nach dem Ende der Skisaison sollten Dachboxen und Skiträger abmontiert werden, denn sie erhöhen den Verbrauch: Auf der Autobahn belastet eine Dachbox den Geldbeutel mit bis zu 20 Prozent Mehrverbrauch. Der Grundträger allein kann den Verbrauch um rund 5 Prozent ansteigen lassen. Als Faustregel gilt: Pro 100 Kilogramm sind es bis zu 0,3 Liter mehr Sprit auf 100 Kilometern. Zusätzliche Ladung wie Schneeketten, Streusplit, Eiskratzer und Besen haben jetzt ebenfalls Sommerpause.
Alle Flüssigkeiten und die Beleuchtung prüfen
Autofahrer sollten auch einen Blick unter die Motorhaube werfen und Öl, Kühlwasser sowie die Scheibenwaschanlage kontrollieren bzw. gegebenenfalls Flüssigkeit nachschütten. In der frostfreien Zeit reicht ein Scheibenreinigerzusatz. Aber Achtung: Manchmal lässt sich dieser nicht mit dem Frostschutzmittel mischen, das noch in der Waschanlage vorhanden ist. Außerdem empfiehlt der ADAC die Beleuchtung zu prüfen.
Reifenwechsel
Nach der Faustregel von O(ktober) bis O(stern) steht jetzt der Reifenwechsel auf Sommerreifen an. Der Club rät, vor der Montage die Profiltiefe zu messen: Bei weniger als drei Millimetern sollten neue Reifen aufgezogen werden. Nach dem Reifenwechsel müssen die Radschrauben nach etwa 100 bis 200 Kilometern nachgezogen werden.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck Dopheide wurde in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses aus den Reihen der Grundschulen gebeten, ihren Aufruf an die Eltern, ihre Kinder, wenn möglich nicht in die Kita zu schicken, zu erweitern auf den Besuch der offenen Ganztagsschule. Dieser Bitte kommt unsere Bürgermeisterin aus den unten stehenden Gründen nach.
Bitte an die Eltern von Schulkindern
Die Zahl der infizierten Kinder und Jugendlichen steigt schnell. Deshalb bitte ich die Eltern ihre Kinder nicht in die Offene Ganztagsschule zu schicken, wenn die Betreuung anders gesichert werden kann. Heute stehen 122 Kinder und Jugendliche in Harsewinkel unter Quarantäne. Das sind 43 % aller Quarantänefälle in Harsewinkel. 43 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind infiziert. Das sind 32 % aller in Harsewinkel bekannten infizierten Menschen. Für diese Altersgruppe gibt es noch keinen Impfstoff. Ich bitte vorsichtig zu sein. Bitte helfen Sie mit, dass sich nicht noch mehr Kinder und Jugendliche anstecken oder als Kontaktpersonen in die Quarantäne müssen. Mit 336 liegt auch heute der Inzidenzwert für Harsewinkel konstant hoch.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung erlassen. Folgende Regelungen gelten ab Mittwoch, 21. April 2021:
Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anzubieten, sofern diese in Hochinzidenzgebieten leben, aber in Deutschland arbeiten. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Wörtlich heißt es dazu in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung: „Arbeitgeber, die Beschäftigte einsetzen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, sind verpflichtet, diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zwei Mal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten und ihnen das Ergebnis im Verfahren zu bestätigen.“ Diese Änderung erfolgt im Vorgriff auf eine in den nächsten Tagen erfolgende Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, nach der dann Arbeitgeber allen in Präsenz tätigen Arbeitnehmern zwei Tests pro Wochen anbieten müssen.
Mit der zweiten wichtigen Ergänzung setzt die Landesregierung einen Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer und des Bundes von Anfang dieser Woche um. Demnach müssen symptomlose Personen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben und somit über einen nach RKI-Definition vollständigen Impfschutz verfügen, nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person sind. Hierzu führt die Verordnung aus: „Bei symptomlosen Personen, die über einen gemäß RKI-Definition vollständigen Impfschutz gegen eine SARS-CoV-2-Infektion mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen, entfällt die Quarantänepflicht.” Nach RKI-Definition als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach der zweiten (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) beziehungsweise einmaligen (Johnson & Johnson) Impfung, das heißt am 15. Tag. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
Das Ministerium für Schule und teilt mit: Die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen schreitet immer schneller voran: Rund 600 Millionen Euro haben die Schulträger aus Förderprogrammen von Bund und Land schon beantragt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Diese Landesregierung hat bei der Digitalisierung der Schulen eine Aufholjagd versprochen. Dieses Versprechen lösen wir mit größter Geschwindigkeit ein. Um zeitgemäße Bildung zu ermöglichen, unterstützen wir die Schulträger bei der Digitalisierung der Schulen mit erheblichen finanziellen Mitteln. Ich freue mich, dass die Kommunen von diesem Angebot immer stärker Gebrauch machen. Vor allem die Förderprogramme zur Ausstattung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf werden von den Schulträgern intensiv umgesetzt. Von der Digitalisierung werden die Schulen auch weit über die Pandemie hinaus profitieren.“
Mehr als 340 Millionen Euro (341.457.688,58 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 1. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen seit Mitte Februar. Über den DigitalPakt Schule des Bundes, der zu zehn Prozent über die Länder mitfinanziert wird, stehen Nordrhein-Westfalen bis 2024 insgesamt 1,054 Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung. Bis zum Jahresende 2021 können die Schulträger die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets in voller Höhe beantragen.
Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon fast 253 Millionen Euro (252.941.000,94 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei über 96 Prozent. Die Landesregierung hatte im Sommer 2020 die Programme zur Ausstattung sämtlicher Lehrkräfte und derjenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, aufgelegt, um Schulen während der Coronavirus-Pandemie kurzfristig bei der Organisation und Gestaltung des Distanz- und Wechselunterrichts zu unterstützen.
„Bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten waren wir bundesweit Vorreiter. Auch die Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler haben wir unbürokratisch ermöglicht, um Bildungschancen auch unter den Bedingungen der Pandemie zu sichern. Die Landesregierung hat diese Förderprogramme so aufgesetzt, dass die bereitstehenden Mittel schnell und zielgerichtet eingesetzt werden können. Diesen bedarfsorientierten und pragmatischen Ansatz werden wir auch in Zukunft weiterverfolgen. Als Schul- und Bildungsministerin werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass wir an den Schulen die Bedingungen für beste Bildung und eine lernförderliche Digitalisierung der Schulen schaffen“, so Ministerin Gebauer abschließend.
Einen Tag nach den Jahrgängen 1948 und 1949 startet die Briefaktion für die Jahrgänge 1950 und 1951: 7.226 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Gütersloh erhalten in den nächsten Tagen mit der Post eine Einladung, einen Impftermin über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zu vereinbaren. Die Termine können ab Freitag, 23. April, gebucht werden, es kann zeitgleich ein Termin für den Lebenspartner gebucht werden, unabhängig von dessen Alter.
Die beiden Jahrgänge erhalten einen Brief von Landrat Sven-Georg Adenauer und ein Anschreiben des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann. Generell bekommen bei den jahrgangsweisen Briefaktionen alle Personen aus dieser Gruppe einen Brief, auch die, die beispielsweise bereits geimpft sind. Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich. Impfwillige Bürgerinnen und Bürger aus diesen Jahrgängen können einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) buchen – vorausgesetzt, dass sie sich in den vergangenen sechs Monaten nicht mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Buchung eines Impftermins erfolgt telefonisch unter 0800-116 117 02 oder im Internet unter www.116117.de.
Seit vielen Jahren organisiert die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh Angebote für den Wiedereinstieg in den Beruf, insbesondere nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung. In Harsewinkel findet der Workshop „Brücken bauen in den Beruf“ mit der Referentin Marita Reinkemeier (pro Wirtschaft GT GmbH) am Dienstag, 4. Mai, von 9 bis 12 Uhr statt.
Wer nach einer beruflichen Pause, wieder in den Beruf einsteigen oder sich neu orientieren möchte, hat möglicherweise viele Fragen. Der Wiedereinstieg bedeutet nicht immer, den Weg zurück in den erlernten Beruf zu gehen. Manchmal ist eine Neuorientierung sinnvoll. An diesem Vormittag können sich Interessierte mehr Klarheit über ihre persönlichen Ziele und Perspektiven verschaffen und bekommen Impulse, wie es weiter gehen kann.
Es gibt viele Informationen über Beratungs- und Bildungsangebote und nützliche Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen. Die Teilnehmenden haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich mit Anderen in ähnlicher Situation auszutauschen.
Sollte der Workshop aufgrund der Corona-Situation so nicht stattfinden können, wird die Gleichstellungsbeauftrage Marina Schomburg individuell nach Alternativen für die Interessierten suchen. „Wichtig ist mir, dass Frauen die den beruflichen Wiedereinstig wagen wollen, wissen es gibt Unterstützungsangebote für Sie und ich kläre gern darüber auf und helfe weiter“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel Marina Schomburg.
Die Teilnahmegebühr für den Workshop am 4. Mai beträgt zehn Euro inclusive einer Arbeitsmappe in der viele Fallbeispiele und weiterführende Adressen zusammen gestellt sind. Anmeldungen werden ab sofort von Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Tel. 05247/ 935169 oder über E-Mail: marina.schomburg@harsewinkel.de entgegengenommen.
Jede Schwangerschaft ist ein Abenteuer. Ungeahnte Gefühle, körperliche Veränderungen, Neugier und Angst. Eine Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern eine besondere und intensive Zeit. Hurra, Schwanger, der neue Ratgeber der Stiftung Warentest gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen. Es geht dabei um Gesundheit, Gefühle und Erstausstattung genauso wie um Job und Finanzen. Nahrungsergänzungsmittel, Morgenübelkeit, Ultraschall, Hebammensuche, Geburt, Medikamente, Kinderwagen, Stillen, Sex, Partnerschaft, Mutterschutz und Elterngeld:
In diesem Buch werden alle Fragen beantwortet und nach den Schwangerschaftswochen, Geburt und Wochenbett sortiert. Dabei wird auf das eingängige Doppelseiten-Prinzip gesetzt: Die linke Seite zeigt einen Irrtum, die rechte Seite zeigt, wie’s besser geht.
Eine Schwangerschaft geht meist mit einer Flut an Eindrücken, Möglichkeiten, Informationen und Entscheidungen einher. Mit diesem Buch sollen die nächsten Wochen ein bisschen einfacher werden, damit sich die zukünftigen Eltern auf das Wichtigste konzentrieren können. Die Empfehlungen basieren auf der Expertise von Ärztinnen, Hebammen und Psychologinnen.
Hurra, Schwanger hat 224 Seiten, erscheint am 16. März und ist für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/hurra-schwanger.
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