LANTA-Banner
Start Blog Seite 649

Stiftung Warentest: Eis! – Himm­lische Rezepte und praktische Tipps

(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)
(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)

Perfektes Eis ist cremig, dabei nicht zu süß und macht unglaublich glück­lich – vor allem, wenn es selbst gemacht ist. Und das Beste: in vielen Fällen gelingt das sogar ohne Eismaschine. Neben Rezepten für Milch­eis (auch vegan) und Sorbets warten in Eis!, dem neuen Buch der Stiftung Warentest tolle Varia­tionen darauf, ausprobiert zu werden: Popsicles, bunte Eisbecher, erfrischende Shakes, Semifreddo und mehr.

Zitronen-Ingwer- oder Mojito-Sorbet, Karamell oder Honig Lavendel-Gelato. Eis am Stiel oder in der Waffel. Mandel-Granita oder Erdbeersauce? Schwere Entscheidung? Dann bitte einfach alles!

Dieses Buch verrät, wie man Eis ganz einfach selbst macht:

Milch­eis und Sorbets und extravagante Varia­tionen als Eis­torte, Eis am Stiel, bunte Eisbecher und erfrischende Shakes. Darüber hinaus gibt es kreative Ideen, das Eis zu ergänzen: zum Beispiel mit fruchtigen oder schokoladigen Saucen, nussigen Crumbles oder selbst geba­ckenen Waffeln.

Alle Rezepte sind mit verschiedenen Symbolen versehen, so kann jeder ganz gezielt nach seinen Vorlieben auswählen: vegan, zucker­arm, mit Nuss, ohne Eismaschine. Zusätzlich gibt es ausführ­liche Erklärungen und Tipps rund um die hand­werk­liche Eisherstellung: Wie beein­flusst welcher Zucker den Schmelz­grad? Was ist die perfekte Temperatur für cremiges Eis und wie behält es möglichst lange die richtige Konsistenz und das volle Aroma? Wie bekomme ich es hin, dass Sorbets voll­mundig und intensiv nach Früchten schme­cken?

Der Autor und Rezepte-Erfinder muss es wissen. Ralf Sander ist Braumeister und ehemaliger Manager (Lebens­mittel & Getränke­konzerne). Vor einigen Jahren hat er sich dem perfekten, hand­werk­lich hergestelltem Eis verschrieben. Seine Eisdiele Gimme Gelato in Berlin wird regel­mäßig unter die besten Eisdielen Deutsch­lands gewählt.

Eis! hat 176 Seiten und ist ab dem 16. März für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/eis-selbstgemacht.

Drei Fragen an Ralf Sander – Autor von „Eis!“

Was unterscheidet hand­werk­lich hergestelltes Eis von der industriell gefertigten Version?

Industriell hergestelltes Eis enthält oft Produkte, die darin eigentlich nichts zu suchen haben: künst­liche Aromen, Geschmacks­verstärker, Farb- und Konservierungs­stoffe oder pflanzliche Fette. Um das Eis cremig zu machen, pumpen Hoch­leistungs­anlagen große Mengen Luft in die Eismasse. Diese erreichen einen Luft­aufschlag von über 100 Prozent. Dadurch verdoppelt sich das Volumen der Eismasse. Bei unserem hand­werk­lich hergestellten Eis beschränken wir uns auf eine Hand­voll hoch­wertige Zutaten. Diese beziehen wir – soweit möglich – regional und saisonal. Die frische Milch liefert uns zum Beispiel eine Biomolkerei aus der Uckermark. Und für unser Haselnusseis verwenden wir ausschließ­lich Bio-Haselnüsse, die wir vor Ort zu einer Haselnuss­creme verarbeiten. Wir produzieren immer frisch und ausschließ­lich kleine Mengen. Die moderne Technologie unserer Eismaschinen macht dabei einen Luft­aufschlag von maximal 20 bis 25 Prozent möglich.

Welche Alternativen gibt es bei der Eisherstellung, wenn ich auf tierische Produkte verzichten möchte?

Wer auf Frucht­sorbets zurück­greift, isst per se ein veganes Eis. Frucht­sorbets werden auf Wasser­basis hergestellt und beinhalten schon deshalb keine tierischen Produkte. Milch­freie Alternativen funk­tionieren auch auf Basis von Hafer, Kokos, Soja oder Erbsen gut. Bei den milch­freien Produkten haben wir uns auf Hafer spezialisiert. Wir arbeiten hier mit einer kleinen regionalen Genossenschaft aus Brandenburg zusammen, die den Haferdrink für uns in Mehr­wegbehälter abfüllt. Grund­sätzlich entscheiden wir uns immer für die Produkte, die uns selbst am besten schme­cken. Guter Geschmack bei gleich­zeitig maximaler politischer Korrektheit sind die Säulen unseres Konzeptes.

Vanille- und Schokoladen­eis sind die Lieblings­sorten der Deutschen. Welche Rezepte aus Ihrem Buch empfehlen Sie denjenigen, die geschmack­lich ein wenig Abwechs­lung mögen?

Da fällt mir als erstes das Weiße-Kaffee-Gelato ein. Bei dem Rezept werden die Kaffee­bohnen leicht zerdrückt, über Nacht in Milch einge­legt und anschließend wieder heraus­genommen. Das Eis hat dann ein ganz feines Kaffeearoma, obwohl es weiß ist. Als vegane Variante ist zum Beispiel die Zitronengranita super. Das ist was für alle Granita-Fans und sehr erfrischend an heißen Tagen. Und bei den Shakes kann ich den Golden Shake empfehlen. Der ist auf Pflanzendrinkbasis und wird geschmack­lich von Kurkuma, Ingwer, Kardamom und Pfeffer getragen. Die Kombination ist außergewöhnlich, erfrischend und auch noch gesund.

 

(Textquelle: test.de)

Starre Priorisierungsregeln aufweichen – Landrat spricht sich für flexiblere Impfstrategie aus

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Landrat Sven-Georg Adenauer spricht sich für flexiblere Regeln beim Impfen aus. Vor dem Hintergrund, dass es dem Impfzentrum Kreis Gütersloh nur unter großem organisatorischen Aufwand gelingt, die zur Verfügung stehenden Impfdosen zu verabreichen, hat Adenauer sich mit einem Brief an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gewandt. Um einen großen Schritt nach vorne machen zu können, müsse man vor Ort flexibler handeln können, so der Landrat. „Der bürokratische Aufwand zur Umsetzung der ständig komplizierter und detaillierter werdenden Priorisierungsregeln behindert den Impffortschritt.“ Der Aufklärungs- und Nachfragebedarf bei den Betroffenen sei über Hotlines, Mails und Social Media kaum noch zu bewältigen. Adenauer: „Die Menschen verstehen es einfach nicht mehr und ich kann es ihnen nicht verdenken.“

Adenauer regt auch an, größere Cluster bei den älteren Jahrgängen zu bilden, die zuletzt per Brief immer nur im Doppeljahrgang aufgefordert waren, sich über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe einen Termin zu holen. Einige Jahrgänge buchten jedoch nur unzureichend, so dass der Landrat sogar per Videobotschaft zur Terminbuchung aufforderte, um der Sache Schub zu verleihen. Zudem muss das Impfzentrum unter hohem organisatorischem Aufwand und unter hoher Belastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder Sonderaktionen machen, um keinen Impfstoff am Ende des Tages über zu haben. Auch ein weiterer Punkt liegt dem Landrat am Herzen: Nach den Impfzentren und den niedergelassenen Ärzten sollten schnellstmöglich auch die großen Unternehmen in die Impfkampagne einbezogen werden. Deren Betriebsärzte beziehungsweise Hausärzte, die unterstützen, stünden bereit, begründet Adenauer diesen Wunsch gegenüber Laumann.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Corona-Notbremse ab sofort durch Bundesgesetz geregelt – Land passt Coronaschutzverordnung an

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist heute in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab morgen, Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Um welche Kreise und kreisfreien Städte es sich dabei konkret handelt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute bekannt gemacht. Veränderungen werden in gleicher Weise bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bündeln wir nochmal die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Zentraler Punkt in der Bekämpfung der Pandemie bleibt die massive Reduzierung von Kontakten, die auch das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In Nordrhein-Westfalen bleiben wir vorsichtig und in einigen Punkten bei notwendigen, teilweise strengeren Regeln, die so bereits gelten. Es ist angesichts der nach wie vor hohen Zahlen insbesondere auf Intensivstationen im Land nicht der Zeitpunkt für Öffnungen. Wir müssen weiterhin gemeinsam und vorsichtig handeln, um Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.“

Die sich aus dem Infektionsschutzgesetz und der Coronaschutzverordnung ergebenden Regelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick >>>

Die Ausgangsbeschränkung gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung, also z.B. Spazierengehen, Radfahren, Joggen, im Freien für Einzelpersonen erlaubt. Außerdem sind triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangssperre etwa die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, (veterinär)medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren.

Das Land stellt auf Grundlage der Daten des Robert-Koch-Institutes per Allgemeinverfügung jeweils fest, wann welche Regelungen in welchem Kreis und welcher kreisfreien Stadt gelten.

Die Notbremse für 7-Tage-Inzidenzen zwischen 100 und 150 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte

ab Samstag, 24. April 2021:
Städteregion Aachen
Stadt Bielefeld
Stadt Bochum
Stadt Bonn
Kreis Borken
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Kreis Düren
Stadt Düsseldorf
Ennepe-Ruhr-Kreis
Stadt Essen
Kreis Euskirchen
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Kreis Heinsberg
Kreis Herford
Stadt Herne
Hochsauerlandkreis
Kreis Kleve
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
Stadt Mönchengladbach
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Stadt Oberhausen
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Stadt Solingen
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Viersen
Kreis Warendorf
Kreis Wesel
Stadt Wuppertal

ab Sonntag, 25. April 2021:
Rhein-Kreis-Neuss

Die zusätzliche Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte

ab Samstag, 24. April 2021:
Stadt Bielefeld
Stadt Bonn
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herne
Kreis Kleve
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Solingen
Kreis Unna
Kreis Warendorf
Stadt Wuppertal

ab Sonntag, 25. April 2021:
Stadt Bochum
Kreis Düren
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadt Essen

Die strengeren Regelungen für Bildungsgebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte

ab Samstag, 25. April 2021:
Stadt Bonn
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herne
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Solingen
Kreis Unna
Stadt Wuppertal

ab Sonntag, 25. April 2021:
Kreis Warendorf

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen für Saisonarbeitskräfte konsequent einhalten

(Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)
(Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft zur peniblen Einhaltung und Kontrolle der Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen aufgerufen. „Die Betriebsleitung muss sicherstellen, dass in den Unterkünften, bei der An- und Abreise zum Betrieb sowie auf den Feldern alle Auflagen und Bestimmungen konsequent eingehalten werden. Dies hat im vergangenen Jahr gut funktioniert und sollte auch dieses Jahr reibungslos laufen. Der Gesundheitsschutz aller Beteiligten steht an oberster Stelle“, so die Ministerin.

Aktuell läuft in Nordrhein-Westfalen die Spargel- und Erdbeerernte. Damit das heimische Gemüse und Obst erntefrisch angeboten werden kann, beschäftigen auch in diesem Jahr viele landwirtschaftliche Betriebe Saisonarbeitskräfte. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schätzt etwa für den Sonderkulturbereich Spargel, dass rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Saisonarbeitskräfte sind. Die Corona-Pandemie stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Damit Infektionen verhindert werden und der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewahrt bleibt, müssen der Einsatz und die Unterbringung der Saisonkräfte gut geplant sein.

Die Ordnungsbehörden und die Arbeitsschutzbehörden werden in den kommenden Wochen die Umsetzung der besonderen Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft überprüfen. Bei Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen drohen nach dem Arbeitsschutzgesetz empfindliche Bußgelder bis hin zur Schließung des Betriebes.
Welche Vorgaben auf landwirtschaftlichen Betrieben gelten, fasst die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter https://www.svlfg.de/corona-saisonarbeit zusammen. Zum Beispiel muss ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits vor der Abreise eine schriftliche Hygieneunterweisung in Landessprache ausgehändigt werden. Bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen, soweit wie irgendwie möglich, Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern (besser zwei Metern) eingehalten werden. Des Weiteren muss auch an abgelegenen Arbeitsplätzen (zum Beispiel auf dem Feld) die Handhygiene gewährleistet sein. Auch müssen etwa Zimmer-/Wohn- und
Teameinteilung verbindlich festgelegt werden.

Aufbauend darauf haben das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium eine Handlungshilfe zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft erstellt. Ergänzend zur Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird – unabhängig von der Einstufung des Einreiselandes – ein ergänzender COVID-19-Schnelltest bei Ankunft im Betrieb empfohlen, um das Infektions- und Ausbreitungsrisiko weiter zu verringern. Zudem sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und in verständlicher Sprache über Vorgänge, Arbeitsabläufe und Pandemie-bedingte Änderungen zu informieren.

Weitere Informationen:
Informationen der SVLFG zu Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft unter
https://www.svlfg.de/corona-saisonarbeit
und via App:
https://www.agriwork-germany.de/webapp-saisonarbeit

 

(Textquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: 2020 wurden in Deutschland 14 % weniger Fahrräder produziert als im Vorjahr

Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com
Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com

Wenn pandemiebedingt Sportvereine ihre Tore schließen und viele weitere Aktivitäten nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, bleibt doch zumindest eines möglich: Rauf aufs Rad und los. Die Produktion klassischer, also unmotorisierter Fahrräder, ging jedoch hierzulande nach vorläufigen Angaben um 14 % zurück, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2020 wurden in Deutschland 1,3 Millionen Fahrräder produziert, 2019 waren es noch 1,5 Millionen Stück. Der Gesamtwert der hergestellten Räder verringerte sich um 13 % auf 695 Millionen Euro.

Importe gingen zurück, Exporte stiegen

Falls die inländische Nachfrage nach Fahrrädern coronabedingt gestiegen ist, lässt sich das in den Außenhandelszahlen nicht ablesen – im Gegenteil: Auch die Importe von Fahrrädern gingen im Jahr 2020 zurück: um knapp 8 % auf gut 2,7 Millionen Stück. Der Warenwert der importieren Fahrräder nahm nur geringfügig um 0,6 % ab.

Dafür wurden im vergangenen Jahr mehr Fahrräder ins Ausland exportiert: ein Plus von 4 % auf 958 000 Stück. Der Wert dieser Räder erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 12 % auf rund 657 Millionen Euro im Jahr 2020.

Kambodscha ist wichtigster Lieferant unmotorisierter Räder

Aus Kambodscha kamen 2020 gut 593 000 Fahrräder nach Deutschland mit einem Wert von rund 144 Millionen Euro. Der asiatische Staat war damit wichtigster Fahrrad-Lieferant – gemessen sowohl an den Stückzahlen als auch am Warenwert. Auf der Stückzahlen-Rangliste folgen auf Platz zwei Polen (261 000) und auf Platz 3 Bangladesch (214 000).

Die wichtigsten Abnehmer von Fahrrädern aus Deutschland – sowohl in puncto Menge als auch Warenwert – waren die Niederlande (283 000; Wert: rund 195 Millionen) und Österreich (102 000; Wert: 59 Millionen Euro).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

„Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
  • Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.

Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger noch am gestrigen Abend über das künftige Verfahren informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert erhalten.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung folgt mit den ab Montag geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb den Vorgaben des Bundes und setzt diese im Interesse der Planungssicherheit der Schulen umgehend um. Aufgrund der Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen führt das neue Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen. Das wird für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Schülerinnen und Schüler trotz des mittlerweile deutlich verbesserten Distanzunterrichts eine große Enttäuschung sein. Es bleibt das Ziel dieser Landesregierung, auch in den letzten Wochen dieses Schuljahres den Kindern wieder Unterricht in Präsenzform anbieten zu können, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt, denn Kinder brauchen Kinder und Schule findet in der Schule statt.“

Die SchulMail vom 22. April 2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Update aus dem Impfzentrum: Impfungen von Kontaktpersonen

Seit gestern können Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises Gütersloh vereinbaren. Seitdem kommt es vermehrt zu Fragen wer impfberechtigt ist und welche Nachweise erbracht werden müssen. Laut aktueller Corona-Impfverordnung können zwei enge Kontaktpersonen vom Antragsteller bestimmt werden. Antragsberechtigt sind aktuell nur: Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaImpfV. Sie müssen ihre zwei Kontaktpersonen angeben. Das Antragsformular findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum.

Die Impfung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe und der Vorlage aller benötigten Dokumente. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antrages über die E-Mailadresse attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de

Personen, die bereits eine E-Mail geschrieben haben, müssen diesen Antrag nicht nachreichen. Es reicht, wenn sie diesen mit zum Impftermin bringen.

Kontaktpersonen von Schwangeren müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
  • Originalbescheinigung über die Schwangerschaft vom Gynäkologen (Mutterpass ist nicht ausreichend), nach Möglichkeit mit Nennung der Kontaktpersonen
  • Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (kreis-guetersloh.de/impfzentrum)
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5), die über 70 Jahre alt sind müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit (z.B. durch die Pflege- oder Krankenkasse bzw. ein ärztliches Attest), nach Möglichkeit sollen eine oder beide Kontaktpersonen namentlich genannt sein
  • Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (kreis-guetersloh.de/impfzentrum)
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5) mit einer Vorerkrankung mit einem Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV vom 31.03.21 müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:
  • Nachweis über Vorerkrankung (Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) der pflegebedürftigen Person
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit der Person (z.B. durch die Pflege- oder Krankenkasse bzw. ein ärztliches Attest), nach Möglichkeit sollen eine oder beide Kontaktpersonen namentlich genannt sein.

Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum).

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW: Mit mittlerem Schulabschluss zur Polizei

©IM NRW/Jochen Tack
©IM NRW/Jochen Tack

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern teilen mit: Wer einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann sich ab Juni 2021 für die „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Ab nächstem Schuljahr erproben das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern einen neuen Bildungsgang. An elf Berufskollegs können Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erlangen und ein Praxis-Jahr bei der Polizei absolvieren.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung öffnet den Zugang zum Polizeivollzugsdienst nun auch für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss und setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser neue Bildungsgang ergänzt die bewährten Pfade in den Polizeivollzugsdienst. Die Bildungsvielfalt in Nordrhein-Westfalen ist unsere Stärke und die Erweiterung des schulischen Einstiegs in ein so wichtiges Berufsfeld bei der Polizei stellt für unsere Schülerinnen und Schüler einen großen Gewinn dar. Die ausgewählten Berufskollegs bieten damit künftig ein weiteres attraktives Angebot mit dem neuen Bildungsgang an.“

Innenminister Herbert Reul: „Nicht nur Gymnasiasten können gute Polizisten sein. Auch in Menschen mit mittleren Bildungsabschluss schlummert Polizei-Potential. Dieses Potential wollen wir fördern. Schließlich wird die Polizei vor allem dann akzeptiert, wenn sich die Breite der Bevölkerung in ihr wiederfindet. Auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler und -schülerinnen mit mittlerer Reife können, wollen und sollen gute Polizisten sein. Wir fördern Vielfalt, indem wir auch ihnen ermöglichen, sich bei der Polizei zu bewerben.“

Bei der Vorstellung des neuen Schulmodells am Donnerstag gaben Yvonne Gebauer und Herbert Reul die elf Berufskollegs bekannt, an denen der neue Bildungsgang zunächst angeboten wird. Es sind: das Konrad-Klepping-Berufskolleg in Dortmund, das Klaus-Steilmann-Berufskolleg in Bochum, das Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Bielefeld, das Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf, das Kaufmännische Berufskolleg Walther Rathenau in Duisburg, das Berufskolleg an der Lindenstraße in Köln, das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn, das Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren, das Hansa-Berufskolleg in Münster, das Kuniberg Berufskolleg in Recklinghausen und das Berufskolleg Königstraße in Gelsenkirchen.

Circa 300 Plätze stehen zum Schuljahr 2022/23 bereit. Neben der Fachhochschulreife erwerben die Schülerinnen und Schüler in dem zweijährigen Bildungsgang polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

In der Jahrgangsstufe 11 ist ein einjähriges Praktikum in einer Kreispolizeibehörde vorgesehen. Neben dem Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen und Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit, hält das Praktikum ein breit gefächertes Angebot weiterer Pflicht- und Wahlpflichtmodule bereit. Die Verwaltungsbereiche der Polizei stehen ebenso auf dem Stundenplan wie Trainingseinheiten vor Ort in der Fortbildungsstelle der jeweiligen Praktikumsbehörde und in den Bildungszentren des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW.

Die Jahrgangsstufe 12 besteht dann ausschließlich aus Unterricht und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab. In die Unterrichtsarbeit werden auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingebunden.

Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die einen mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben und das 35. Lebensjahr am 01.09. des beginnenden Schuljahres noch nicht vollendet haben. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt zentral beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) und ist ab dem 01.06.2021 möglich.

Für interessierte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer findet am Samstag, 24. April 2021 eine Online-Fragerunde zur FOS-Polizei statt. Anmeldung über: fos.lafp@polizei.nrw.de. Schülerinnen und Schüler finden weitergehende Informationen auf den Social-Media-Kanälen der Polizei Nordrhein-Westfalen (Karriere).

Weitere Infos gibt es unter:

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Landesarbeitsschutz legt Bilanz vor: Fokus auf Unterstützung der Pandemiebekämpfung

(Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)
(Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die nordrhein-westfälische Arbeitsschutzverwaltung hat ihre Bilanz für das Jahr 2020 vorgelegt. Vor dem Hintergrund des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden im letzten Jahr insbesondere Kontrollen durchgeführt, um die Reduktion des Infektionsgeschehens in Betrieben zu unterstützen.

Die Mitarbeitenden des Arbeitsschutzes führten insgesamt 44.162 Kontrollen zur Überwachung der Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie durch. Bei 14.879 dieser Kontrollen lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Corona-Infektionsschutzes. Dabei wurden bei 7.678 Dienstgeschäften Mängel festgestellt. Besonders betroffen waren die Bereiche Mindestabstandseinhaltung, Reinigung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mein Dank gilt den Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten. Mit ihrer Hilfe und ihrem unermüdlichen Einsatz für den Arbeitsschutz in den Betrieben unseres Landes ist es gelungen, klare Schwerpunkte zur Bekämpfung der betriebsbedingten Infektionsausbreitung zu setzen. Ohne die Überwachung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht in der nordrhein-westfälischen Fleischindustrie wäre es nicht zu einem Arbeitsschutzkontrollgesetz in der jetzigen Form gekommen. Es ist ein Meilenstein für den Arbeitsschutz, der eine Verbesserung für viele tausend Menschen in Nordrhein-Westfalen bedeutet.”

Der Arbeitsschutz legte seine Schwerpunkte insbesondere auf Branchen und Bereiche, in denen eine besondere Gefahr für Covid-19-Ausbrüche besteht: Fleischindustrie, Paketverteilzentren, Sammelunterkünfte von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft sowie Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischindustrie.

Anlässlich eines Covid-19-Ausbruchs im DPD-Verteilzentrum in Hückelhoven im Mai 2020 starteten die Behörden zum Beispiel eine Überwachungsaktion in 210 Betrieben mit insgesamt 39.000 eigenen Beschäftigten und 9.200 Beschäftigten in Subunternehmen. Bei 30 Prozent der überprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt.

Seit Juli 2020 sind darüber hinaus rund 50 Gewerbeaufsichtsbeamte dauerhaft in der Fleischindustrie eingesetzt. Hierdurch können Defizite schnell festgestellt und beseitigt werden. Es ist jedoch festzustellen, dass sich das Gros der Betriebe an die Arbeitsschutz- und Hygieneschutzvorgaben hält.

Der Arbeitsschutz überprüfte auch knapp 650 Unterkünfte von Beschäftigten von Werkvertragsfirmen der Fleischindustrie. Hierunter fallen Sammelunterkünfte, Werkswohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte. Festgestellt wurden dabei über 1.863 mittlere bis gravierende Beanstandungen wie Schimmelpilz- und Rattenbefall oder Einsturzgefahr. Ebenso wurden 250 landwirtschaftliche Betriebe mit Unterkünften von ca. 5.800 Saisonarbeitskräften kontrolliert. Dabei fanden sich über 170 kleine bis mittlere Mängel, etwa fehlende Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel oder ein zu geringer Abstand der Betten. In drei landwirtschaftlichen Betrieben wurden gravierende Mängel festgestellt, so waren Saisonarbeitnehmer zum Beispiel auf einem LKW-Anhänger untergebracht.

Im ersten Quartal 2021 fanden bereits 15.287 Kontrollen statt. Bei 8.693 Besichtigungen lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Einhaltung der seit dem 27. Januar 2021 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Bei 5.040 kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt. Die Kontrollen zeigten, dass Mängel besonders häufig bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (29 Prozent der kontrollierten Betriebe), der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zum betrieblichen Infektionsschutz (22 Prozent der kontrollierten Betriebe) und beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bzw. des Atemschutzes durch die Beschäftigten (18 Prozent der kontrollierten Betriebe) auftreten.

Zur Erhöhung der Kontrolldichte werden landesweit aktuell rund 200 Aufsichtsbeamtinnen und -beamte für die Überprüfungen der Corona-ArbSchV eingesetzt. Die hohe Anzahl an Kontrollen ist nur durch den engagierten Einsatz dieses Aufsichtspersonals und eine deutliche Priorisierung möglich. So werden zum Beispiel aktuell Umfang und Tiefe der Arbeitsschutzkontrollen weitestgehend auf die Corona-ArbSchV und die Inhalte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln fokussiert.

 

(Textquelle: Land NRW)

Rabattarzneimittel: Einsparungen der Krankenkassen 2020 mit fünf Milliarden Euro auf Rekordhoch

"Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst", sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: "Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen. Wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist, kann der Patient derzeit leichter mit einem vorrätigen Ersatzpräparat versorgt werden." (Bildquelle: ABDA/DAV)
„Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen. Wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist, kann der Patient derzeit leichter mit einem vorrätigen Ersatzpräparat versorgt werden.“ (Bildquelle: ABDA/DAV)

Die Umsetzung der Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern durch Apotheken hat den Krankenkassen im Jahr 2020 einen neuen Rekord bei den Einsparungen eingebracht. Mit 4,966 Milliarden Euro liegen die Minderausgaben leicht über denen des Vorjahres (2019: 4,965 Mrd. Euro). Den Großteil der Ersparnis teilen sich Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je zwei Milliarden Euro. Der übrige Betrag entfällt auf Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftskrankenkassen sowie die Knappschaft. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf der Basis vorläufiger Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums mit.

„Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen. Wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist, kann der Patient derzeit leichter mit einem vorrätigen Ersatzpräparat versorgt werden. So lassen sich unnötige Kontakte durch wiederholte Apothekenbesuche reduzieren und Lieferengpässe mildern. Diese ‚Beinfreiheit‘ ist im Moment an die Fortgeltung der epidemischen Lage gekoppelt, wir brauchen sie aber auch langfristig über die Pandemie hinaus. Dass sie in keiner Weise kostentreibend wirkt, belegt der neue Rekord bei den Rabatteinsparungen.“

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)