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„Trödler“ gesucht – unter dem Thema „Gemeinde gemeinsam gestalten“ lädt die evangelische Kirchengemeinde am Samstag, den 25. September

Unter dem Thema „Gemeinde gemeinsam gestalten“ lädt die evangelische Kirchengemeinde am Samstag, den 25. September, ein. Von 14 bis 18 Uhr stellen sich die Gemeindegruppen und Einrichtungen mit verschiedenen Kreativ- und Spielangeboten vor. Für Kinder und Familien findet ein Flohmarkt rund um die Pfarrhäuser an der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel statt. Es sind noch Stellplätze zu vergeben. Die Standgebühr beträgt zehn Prozent des Umsatzes, die in das Projekt des Gemeindefestes einfließen wird.

Wer daran teilnehmen möchte, kann sich per Mail unter flohmarkt@kirche-hsw.de anmelden. Eigene Tische müssen mitgebracht werden. Maximale Tischlänge beträgt drei Meter. Aufbau ist ab 13 Uhr möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: Gute Bildung im Ganztag kindgerecht gestalten

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative direkt nach der Bundestagswahl, um den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation muss die Ganztagsbetreuung Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder und eine umfassende Ausrichtung des Ganztagsangebots an demokratischen Prinzipien sein. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es entsprechende gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Wir müssen davon wegkommen ganztägige Bildung als etwas zu begreifen, dass nur am Standort Schule stattfindet und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeutet. Was wir brauchen ist eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften, die insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Krüger weiter.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Bildung in der Ganztagsbetreuung findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/ganztag, weitere Informationen unter https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

Quarantänemanagement Kreis GT: Über 100 vorzeitige Quarantäneentlassungen

Über 100 Kinder und einzelne Erwachsene konnte das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh am Wochenende vorzeitig aus der Quarantäne entlassen. Dies geschah aufgrund neuer Regelungen die das Land Nordrhein-Westfalen am Freitagnachmittag erlassen hatte. Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die den digitalen Weg genutzt und ihr Formular hochgeladen haben: „Das macht es meinem Team einfacher und ist so der schnellste Weg.“

Der Kreis Gütersloh hat eine Möglichkeit geschaffen, das negative Testergebnis über ein Formular der Abteilung Gesundheit zu übermitteln. Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Im Formular ist unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, über die man gut erreichbar ist. Die Abteilung Gesundheit prüft jeden Einzelfall und ruft zurück, um telefonisch das Ende der Quarantäne auszusprechen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Land NRW weist ab heute neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens aus

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Als Folge der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) hat das Gesundheitsministerium heute die Coronaschutzverordnung aktualisiert.

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der nun im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen.

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert. Damit kann rechtzeitig vor den Herbstferien das Infektionsgeschehen neu bewertet werden.
Aufgrund der aktuellen Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtet das Gesundheitsministerium derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren.
Stattdessen soll zunächst das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden.

Minister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Schon bisher basierten die Entscheidungen über die Schutzmaßnahmen, die wir in der Coronaschutzverordnung festgelegt haben, auf einer umfassenden Betrachtung verschiedener Indikatoren. Das steht genauso auch schon lange ausdrücklich in der Coronaschutzverordnung. Ich bin daher froh, dass jetzt auch im Bundesgesetz die reine Fixierung auf die 7-Tage-Inzidenz weggefallen ist. So sehr ich nun ein Freund einfacher und leicht verständlicher Regelungen bin: In der aktuellen Situation mit einer völlig unterschiedlichen Entwicklung bei Geimpften und nicht Geimpften oder auch in den verschiedenen Altersgruppen ist die Betrachtung vielfältiger Faktoren der richtige Weg. Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt, als dass wir uns auf starre Werte festlegen können. Auf pauschale Grenzwerte haben wir daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.“

Laumann: „In Nordrhein-Westfalen stabilisieren sich derzeit die relevanten Indikatoren, allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau. Eines muss uns klar sein: Nach allen Prognosen von Expertinnen und Experten, aber auch nach meiner persönlichen Überzeugung, stehen nicht geimpften Menschen im Herbst besondere Gefährdungen bevor. Wenn wir dann die von vielen vorhergesagte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ bekommen, können für diese Personen neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die gute Botschaft ist aber: Jede und jeder hat es selbst in der Hand, sich durch eine Impfung zu schützen. Auf Basis aller bisherigen Daten, die uns vorliegen, sind neue Einschränkungen für geimpfte und genesene Personen absehbar nicht erforderlich und rechtlich auch nicht vertretbar.“

Zum Hintergrund: 

Die (neuen) drei Leitindikatoren sind:

1. Leitindikator: 7-Tage-Hospitalisierung
Die Zahl misst, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie ist damit ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben.

Für den Hospitalisierungsindikator werden in Nordrhein-Westfalen zwei Werte ausgewiesen: Erstens der anhand der Vorgaben des RKIs berechnete Wert. Dieser beruht auf den Meldungen der Gesundheitsämter, die den bereits von ihnen gemeldeten Infektionsfällen nachträglich die namentlichen Einweisungsmeldungen aus den Krankenhäusern zuordnen. Dieser Wert ist vor allem bedeutsam, weil er bundesweit einheitlich errechnet wird und damit eine bundeseinheitliche Bewertung des Infektionsgeschehens ermöglicht. Allerdings erfordert der Wert eine Einzelfallbearbeitung jedes Infektionsfalles durch die Gesundheitsämter, die gerade in der aktuellen Belastungssituation manchmal erst nach einigen Arbeitstagen abgeschlossen ist.

Um zusätzlich einen aktuelleren Hinweis auf die Hospitalisierungen zu ermöglichen, wird zweitens zusätzlich der Hospitalisierungsindikator ausgewiesen, der sich unmittelbar aus den täglichen (nicht namentlichen) Gesamtmeldungen der Krankenhäuser über die Aufnahme von Covid-19-Patienten im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) ergibt. Dieser Wert ermöglicht eine sehr aktuelle Einschätzung, weicht aber naturgemäß von dem RKI-basierten Wert ab und wird am gleichen Meldetag jedenfalls in Perioden eines ansteigenden Infektionsgeschehens in der Regel höher liegen.

2. Leitindikator: COVID-Anteil an der Intensivkapazität
Dieser Indikator bildet die Belastung der Intensivstationen ab und steht damit unmittelbar für das Risiko einer Überlastung dieser medizinischen Versorgungsstrukturen. Der Anteil, mit dem Covid-19-Patientinnen und -Patienten die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten auslasten, wird durch die Zahl der neu aufgenommenen Patienten bestimmt, sie ist aber auch abhängig von der Dauer der notwendigen Hospitalisierung (Liegezeit) und der (personellen) Aufwände bei der Behandlung.

Anhand des Grades der Auslastung der Intensivstationen können Schutzmaßnahmen vor allem so ausgerichtet werden, dass andere erforderliche medizinische Behandlungen (schwere Operationen etc.) nicht aufgrund einer Überlastung der Bettenkapazitäten verschoben werden müssen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Daten aus dem Register der Fachgesellschaft der Intensivmediziner (DIVI) als Prozentanteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen an den betreibbaren Erwachsenen-Intensivbetten. Auch hier ist durch den Rückgriff auf das DIVI-Register eine Vergleichbarkeit mit den Bundeswerten gegeben.

3. Leitindikator: 7-Tage-Inzidenz
Auch die bereits bekannte 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bleibt ein wichtiger Indikator. Steigt dieser Wert, bedeutet das, dass sich die Infektion schneller und breiter in der Bevölkerung ausbreitet. Insbesondere die altersbezogenen Inzidenzen sind nach wie vor ein guter Maßstab dafür, in welchem Ausmaß vulnerable Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Anhand der Inzidenz kann die Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen relativ zeitnah abgelesen werden. Zudem bleibt die 7-Tage-Inzidenz ein guter Indikator dafür, in welchem Maß eine Kontaktpersonennachverfolgung noch möglich ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist darüber hinaus ein wichtiger Frühindikator für das Geschehen in den Krankenhäusern.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Lanta-Wellness – Ihre Profis für dauerhafte Haarentfernung & Wellness in Harsewinkel

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Ab Dienstag gelten veränderte Öffnungszeiten im Freibad

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass Freibad ab dem 14.09.2021 dienstags bis freitags erst ab 6.30 Uhr öffnet. Die weiteren Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Die Öffnungszeiten im Einzelnen:
 

Montag

 

8.30 Uhr – 20.00 Uhr

 

Dienstag – Freitag

 

6.30 Uhr – 20.00 Uhr

 

Samstag

 

7.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Sonntag

 

8.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Eine Besuchergrenze ist entfallen, allerdings ist bei mehr als 2.500 Besuchern der Einlass nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Für Geimpfte oder Genesene entfällt eine Testpflicht. Der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Schüler gelten als getestet; hier ist die Vorlage eines Schülerausweises erforderlich.

Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneanforderungen genutzt werden. Die Startblöcke, der Sprungturm, die Rutsche, die Kletterwand und der Kleinkindbereich sind ebenfalls wieder geöffnet. Weiterhin können die Liegewiesen genutzt werden. Auch hier sind der Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht Maskenplicht (medizinische Maske).

Weitere Infos: www.harsewinkel.de

Geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung: 10 statt 14 Tage Quarantäne

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Jetzt gehen Kontaktpersonen nur noch 10 statt 14 Tage in Quarantäne. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Änderung in der Quarantäneverordnung vorgenommen. Symptomfreie Personen können sich zudem frühzeitig aus der Quarantäne „freitesten“.

Die Quarantäne endet, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 10 Tagen (bislang 14 Tage). Symptomfreie Kontaktpersonen können ihre Quarantäne vorzeitig durch das Gesundheitsamt beenden lassen. Dazu ist der Behörde ein negativer PCR-Test vorzulegen, der frühestens am 5. Quarantänetag vorgenommen wurde. Anerkannt wird auch ein negativer qualifizierter Antigen-Schnelltest, wenn er frühestens ab dem 7. Tag der Quarantäne vorgenommen wird. Ausnahmsweise genügt auch ein frühestens am 5. Quarantänetag vorgenommener negativer qualifizierter Antigen-Schnelltest, wenn nachgewiesen wird, dass die Kontaktperson aufgrund gesetzlicher Regelung oder behördlicher Anordnung mindestens zwei Mal pro Woche an verpflichtend vorgesehenen regelmäßigen Testungen teilnimmt.

Und so geht’s: Das negative Testergebnis wird hochgeladen: Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Die eigentliche Entlassung aus der Quarantäne erfolgt nach Prüfung telefonisch durch das Gesundheitsamt. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die man auch gut erreichbar ist.

Da davon ausgegangen wird, dass viele gleichzeitig aus der Quarantäne entlassen werden möchten, bittet das Gesundheitsamt um etwas Geduld. Die Ergebnisse werden nach Eingang abgearbeitet. Es wird herzlich gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen, denn diese blockieren die Bearbeitung. Wer das Testergebnis korrekt hochgeladen und die Telefonnummer richtig angegeben hat, wird zurückgerufen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ob das Impfmobil des Kreises Gütersloh nach Ende September fährt, entscheidet die Nachfrage

Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).
Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. September, im Wesentlichen die Entscheidungen der vorausgegangenen Fachausschüsse bestätigt. So stimmte auch der Kreisausschuss – bei einer Gegenstimme – dafür, die Planungen für die so genannte Querspange nicht weiter zu verfolgen. Einstimmig wurden unter anderem das Konzept zur Bekämpfung der invasiven Arten und die Teilnahme am ‚Förderwettbewerb 5G.NRW‘ beschlossen. Natürlich stand auch in der 8. Sitzung des Kreisausschusses unter Leitung von Sven-Georg Adenauer die COVID-19-Pandemie auf der Tagesordnung. Neben dem aktuellen Lagebericht von Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, wurde im Ausschuss über das nahende Ende des Impfzentrums gesprochen. Das schließt auf Wunsch des Landes NRW bekanntlich am 30. September. Ob danach das Impfmobil, ein umgerüsteter Bus, noch weiter betrieben wird, ließ Krisenstabsleiter Frank Scheffer offen. Das hänge von der Nachfrage ab, die zuletzt unbefriedigend gewesen sei. Seit Mitte Juli habe man mit vergleichsweise hohem Aufwand über 10.000 Menschen mobil geimpft. Eine Zahl, die das Impfzentrum in der Hochzeit locker in einer Woche bewältigt habe. Seit Mitte Juli habe sich der Kreis bemüht, mit seinen Angeboten ein niederschwelliges Impfangebot vor Ort zu unterbreiten – sei es mit Container oder Bus. Teilweise habe das sehr gut geklappt, aber das Gros der Bürgerinnen und Bürger sei im Impfzentrum oder von den niedergelassenen Ärzten geimpft worden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Jedes dritte Kind unter 6 Jahren wurde 2020 ganztags betreut

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comMit dem Start des neuen Kita-Jahres verbindet sich für viele berufstätige Eltern die Hoffnung, Job und Familie nach den teilweise starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder besser zu vereinbaren. Vor Beginn der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen wurden Kinder unter 6 Jahren immer häufiger ganztags betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden zum Stichtag 1. März 2020 knapp 1,6 Millionen Kinder zwischen 0 und unter 6 Jahren mehr als 7 Stunden durchgehend täglich in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Ganztagsbetreuungsquote, also die ganztags betreuten Kinder anteilig an allen Kindern dieser Altersgruppe, lag damit bei 34 %. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2010, als noch gut jedes fünfte Kind (22 %) ganztags betreut wurde.

Jedes fünfte Kind unter 3 Jahren wurde 2020 ganztätig betreut

Bei der Ganztagsbetreuungsquote von Kindern zeigen sich jedoch große Unterschiede mit Blick auf die beiden einzelnen Altersgruppen: Während Kleinkinder seltener ganztätig betreut werden – zuletzt traf dies auf 20 % der unter 3-jährigen Kinder zu – lag die Ganztagsbetreuungsquote bei den 3- bis unter 6-Jährigen bei 48 %.

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Ganztagsbetreuung über alle Altersgruppen hinweg zugenommen: 2010 wurden noch 12 % der unter 3-Jährigen sowie 32 % der 3- bis unter 6-Jährigen ganztätig betreut.

Ganztagsbetreuungsquote in Thüringen mehr als doppelt so hoch wie bundesweit

Der Umfang der Kinderbetreuung in Deutschland gestaltet sich nach wie vor heterogen – dies wird besonders mit Blick auf die Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern deutlich. So hat Thüringen mit 73 % die bundesweit höchste Ganztagsbetreuungsquote bei der Betreuung von Kindern unter 6 Jahren. In Sachsen-Anhalt lag die Quote bei 66 %, in Sachsen bei 65 %. Auch bei der Betreuung der unter 3-Jährigen liegt Thüringen mit einer Ganztagsbetreuungsquote von 52 % an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (49 %) und Mecklenburg-Vorpommern (46 %).

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg und in Bayern wurden im Jahr 2020 lediglich 11 % der unter 3-Jährigen ganztags betreut. Auch bei den Kindern unter 6 Jahren war die Ganztagsbetreuungsquote in Baden-Württemberg (18 %) und Bayern (24 %) am niedrigsten, gefolgt von Niedersachsen (26 %). Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte unter anderem darin liegen, dass die Kosten für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich ausfallen. Einen Überblick über Ganztagsbetreuung auf regionaler Ebene liefert unsere interaktive Karte.

Methodischer Hinweis:

Bei den Ergebnissen zur Ganztagsbetreuungsquote handelt es sich um Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege, soweit sie nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen (keine Doppelzählung).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Am 12.09. ist „Tag der Erinnerung“ – jetzt mit dem FOTO Paradies Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich digitalisieren

Der 12.09. ist der „Tag der Erinnerung“ – haben nicht gerade wir vom FOTO Paradies jeden Tag mit Erinnerungen zu tun?

Die schönsten Erinnerungen unseres Lebens sind oft versteckt, im Schrank, in einem alten Foto-Album und in einem Dia-Magazin. Diese Erinnerungen werden vom FOTO Paradies digitalisiert! Und zwar nicht nur Fotos, Negative oder Dias, Ihr FOTO Paradies digitalisiert Ihre Super 8 Filme und Videokassetten (VHS, Hi8, VHS-C, Mini DV). Selbstverständlich lassen sich auch Ihre geliebten Schallspielplatten oder auch MC Kassetten digitalisieren.

Ich, Bernhard Brockmann war selber auf der Suche und es kamen vielen Erinnerungen auf. Ob als kleiner Junge an der Schreibmaschine, mit der Kamera seiner Mutter auf dem Rasen. Ich konnte viel erzählen und wir haben kräftig gelacht. Nicht nur über die Geschichten, auch über die Mode.

Viele dieser Schätze liegen einfach nur im Schrank, im Keller oder auf dem Dachboden. Wir vom FOTO Paradies empfehlen – digitalisieren Sie Ihre Erinnerungen jetzt nachträglich.

Zum Beispiel zahlen Sie ab 100 Dias pro Dia nur 0,29€. Mit den digitalisierten Bilddateien können Sie in immer schnell in Erinnerungen schwelgen und auch ansonsten sehr viel machen. Z. B. ein Fotobuch über Ihre Kindheitsträume oder eventuell finden Sie auch ein altes Urlaubsfoto, welches sich lohnt zu vergrößern. Auch alte Super 8 Filme und Videokassetten sind wahre Schätze und es lohnt sich immer diese zu digitalisieren! Denn wer hat noch einen Projektor oder einen Videorekorder?

Nutzen Sie den Tag der Erinnerungen, schauen Sie mal, welche Schätze sie in Ihrem Keller oder Dachboden finden. Ihr FOTO Paradies hilft Ihnen sehr gerne Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich zu digitalisieren.