Es war vorab schon bekannt geworden und ist jetzt per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigt: Die Quarantäne in Kindertageseinrichtungen wird von nun an in der Regel auf das infizierte Kind beschränkt.
Um frühzeitig Infektionseinträge zu erkennen, werden bei allen Kita-Kindern (auch Kindertagespflege) bei Auftreten eines Falles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche verpflichtend durch die Eltern durchgeführt.
Erfolgt dennoch eine Quarantäneanordnung, so ist es möglich, dass die Quarantäne des Kindes frühzeitig beendet wird, wenn das Kind asymptomatisch ist und frühestens am fünften Tag mittels PCR-Test oder frühestens am siebten Tag durch einen qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis getestet wird. Eltern müssen sich eigenständig um diese Testung kümmern. Ein Kind, das als Kontaktperson gilt, kann bei Kinderärzten, Hausärzten oder einem Testzentrum, das PCR-Tests durchführt, getestet werden.
Als Übergangsregelung für Kinder in der Kindertagesbetreuung, die aktuell in Quarantäne sind, sieht das Land die Möglichkeit zur Freitestung mittels PCR-Test nach dem fünften Tag der Quarantäne vor. Ab dem siebten Tag ist auch eine Freitestung durch einen qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest möglich.
Der Kreis Gütersloh hat eine Möglichkeit geschaffen, das negative Testergebnis über ein Formular der Abteilung Gesundheit zu übermitteln. Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die die Familie auch gut erreichbar ist. Die Abteilung Gesundheit prüft jeden Einzelfall und spricht telefonisch das Ende der Quarantäne aus.
Mit der Neuausrichtung der Quarantäneregelung will das Land eine zuverlässige und kontinuierliche Kindertagesbetreuung sicherstellen. Insbesondere weil die Erfahrung gezeigt hat, dass Kinder und Jugendliche bei einer Infektion mit COVID-19 weitestgehend asymptomatische oder milde Krankheitsverläufe zeigen. Man will damit die Rechte von Kindern auf Zugang zu Bildung und Betreuung in besonderem Maße schützen.
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24 junge Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare wurden während des Festaktes feierlich vereidigt. Sie werden zukünftig als Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte tätig sein.
24 junge Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare wurden während des Festaktes feierlich vereidigt. Sie werden zukünftig als Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte tätig sein.
Nach einer nur 14-monatigen Planungs- und Herrichtungsphase ist die Liegenschaft an der Detmolder Straße in Bielefeld offiziell durch die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben (BImA) an die Bundespolizei übergeben worden. Im Beisein zahlreicher Ehrengäste aus Politik, Verwaltung und Behörden nahm Alfons Aigner, Präsident der Bundespolizeiakademie, während des Festaktes den symbolischen Schlüssel von Felix Brümmer (BImA) entgegen. „Wir sind stolz darauf, was wir hier in Bielefeld in einer relativ kurzen Zeit und unter wirklich schwierigen Bedingungen wie der Coronapandemie geschafft haben“, so Präsident Aigner.
Ein personell zunächst kleiner, aber stetig aufwachsender Aufbaustab der Bundespolizei hatte im vergangenen Juli mit den Planungen der Bundespolizeiausbildungsstätte begonnen und sukzessive das Gelände an der Detmolder Straße auf die Bedürfnisse des Ausbildungsbetriebes abgestimmt und entwickelt. 22 Gebäude wurden im Laufe der Monate saniert und sind nun, neben diversen Außentrainingsflächen, Teil der Ausbildungsstätte. Ergänzt werden diese durch Lehrsaal- und Bürocontainer sowie einem Container als Wachgebäude und einer Leichtbauhalle für den Wirtschaftsbereich. Die Container sind notwendig, da der Raumbedarf nicht vollumfänglich durch den vorhandenen Gebäudebestand gedeckt werden konnte.
„Von Beginn an hatten wir immer das Ziel vor Augen, am 1. September 2021 450 Auszubildende bei uns einzustellen und pünktlich in den Wirkbetrieb der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte zu gehen. Das ist uns dank einer sehr guten Zusammenarbeit mit der BImA, der Bauverwaltung in NRW, der Stadt Bielefeld, den Bauunternehmen und nicht zuletzt engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichsten Bereichen der Bundespolizei gelungen“, so Polizeidirektor Vaupel, Leiter der Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld.
Aktuell sind neben 450 Auszubildenden etwa 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem sogenannten Stammpersonal, in der Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld tätig. Darunter rund 160 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die zum Teil aus Bielefeld, aber auch unmittelbar angrenzenden Städten und Gemeinden kommen. Sie sind beispielsweise in den Bereichen Logistik, Küche, Personalwesen, Bekleidungsstützpunkt oder dem Ärztlichen Dienst tätig. Einige von ihnen wohnen gleich in der Nähe zur Liegenschaft, andere kehren an ihre alte Wirkungsstätte zurück, denn sie waren zuvor bei den dort stationierten britischen Streitkräften beschäftigt.
„Die Bundespolizei ist nun mit einem hervorragend ausgestatteten und verkehrstechnisch bestens angebundenen Standort Teil der ostwestfälischen Metropole Bielefeld. Wir werden uns hier gut in die Strukturen der Stadt integrieren und für alle ein guter Nachbar sein“, so Vaupel abschließend.
(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)
In 35 Klassenräumen will der Kreis Gütersloh als Schulträger mobile Luftfiltergeräte einsetzen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Raumluft gereinigt wird, wenn das Lüften in Räumen nur eingeschränkt möglich ist und dadurch das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus höher ist. Luftfiltergeräte saugen die Luft an, reinigen diese und geben die gereinigte Luft wieder frei. Im Kreisausschuss am Mittwoch stimmten die Mitglieder der Anschaffung der Luftfiltergeräte einstimmig zu. Der Kreis ist als Träger für die Beschaffung der Geräte zuständig.
Bereits im vergangenen Jahr wurden alle Klassenräume durch die Abteilung Gebäudewirtschaft geprüft und diese kam zu dem Ergebnis, dass alle Räume gut gelüftet werden können. Bei einer weiteren Begehung in den Sommerferien wurden die Klassenräume für Kinder unter 12 Jahre noch einmal mit Blick auf die Öffnungsfläche der Fenster geprüft. Gefördert werden sollen nämlich nur die Unterrichtsräume für Kinder unter 12 Jahren. Die meisten Schulen in Trägerschaft des Kreises unterrichten ältere Schüler, etwa an Berufskollegs. Besonders im Fokus standen daher die Förderschulen, die PAB-Gesamtschule und das Kreisgymnasium in Halle. Dabei stellte man fest, dass in 35 Räumen die Öffnungsfläche im Verhältnis zu der Größe des Raumes nicht ganz ausreichend ist, um die Kriterien der Arbeitsstättenrichtlinien zu erfüllen. Daraufhin entschied sich der Kreis für die Beschaffung und den Einsatz von Luftfiltergeräten in den betroffenen Räumen. Die Verwaltung betont jedoch, dass dies aber nicht die Frischluftzufuhr ersetzt und das regelmäßige Stoßlüften weiterhin erforderlich ist.
Die Fördermittel vom Bund wird der Kreis für die mobilen Luftfiltergeräte beantragen. Da die betroffenen Räume teilweise über weit zu öffnende Fenster verfügen, steht noch nicht fest, ob diese Geräte gefördert werden. Die Räume sollen unabhängig davon ausgestattet werden. Darüber waren sich die Mitglieder des Kreisausschusses einig.
Luftfiltergeräte gibt es jetzt unter anderem für Klassenräume in der Michaelisschule in Gütersloh sowie an der PAB-Gesamtschule in Borgholzhausen und Werther (Westf.). Die Luftfiltergeräte müssen die Luft im Raum viermal in der Stunde austauschen und dürfen einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten. Diese Kriterien sind in den Förderrichtlinien vorgegeben. Um das zu garantieren, werden in größeren Klassenräumen mehrere Geräte aufgestellt werden müssen. Neben den einmaligen Anschaffungskosten kommen jährliche Folgekosten für die Wartung hinzu.
Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Das ‚NRWupgradeAzubi‘ bleibt ein Bestseller: Allein im ersten Quartal 2021 wurden knapp 50.000 ‚NRWupgradeAzubi‘-Monatstickets verkauft. Seit seiner Einführung vor zwei Jahren sind bereits über 300.000 Tickets verkauft worden, damit Auszubildende im ÖPNV über Tarifgrenzen der Verkehrsverbünde hinaus unterwegs sein können. Mit dem landesweit einheitlichen Azubi-Ticket wird die Mobilität junger Menschen maßgeblich gefördert – das ist eine gute Nachricht für alle Auszubildenden und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
Minister Hendrik Wüst: „Gute Mobilität ist Standortfaktor und Lebensqualität. Mit Azubi-Ticket plus landesweitem ‚NRWupgrade‘ machen wir Auszubildenden ein flexibles Mobilitätsangebot über Verbundgrenzen hinweg. Die unkomplizierte Mobilitäts-Flatrate steigert die Attraktivität der dualen Ausbildung und trägt zur Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen bei. Ich freue mich, dass das Azubi-Ticket seit seiner Einführung vor zwei Jahren ein echter Bestseller ist! Den großen Erfolg verdanken wir auch der Unterstützung von Wirtschaft und Handwerk in Nordrhein-Westfalen.“
Das ,NRWupgradeAzubi‘-Ticket ist im August 2019 von den Verkehrsverbünden mit maßgeblicher Beteiligung und Förderung des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen eingeführt worden. Das Besondere am ‚NRWupgrade‘: Für nur 20 Euro mehr pro Monat lässt sich damit der Geltungsbereich verbundweit gültiger Azubi-Tickets auf ganz Nordrhein-Westfalen erweitern. Das ‚NRWupgrade‘ vereinfacht so die Mobilität zwischen den Tarifgebieten und bringt schlussendlich Auszubildende und Ausbildungsstätten näher zusammen.
Die positiven Verkaufszahlen der vergangenen Jahre – auch in der Zeit der Corona-Pandemie – zeigen, dass der Wunsch nach besserer und flexibler Mobilität, unabhängig von Tarifgrenzen, in den vergangenen Jahren gerade bei jungen Menschen an Wertschätzung gewonnen hat und bei der Wahl der Ausbildungsstelle eine wichtige Rolle spielt.
Hintergrund
Mit den Verkehrsverbünden wurde vereinbart, dass das landesweite Zuschlagsticket ‚NRWupgradeAzubi‘ bis Ende Juli 2023 eine Preisgarantie hat. Das Land fördert das Azubi-Ticket jährlich mit insgesamt rund neun Millionen Euro.
Mit dem ‚NRWupgradeAzubi‘ lassen sich das Azubi-ABO (AVV), das YoungTicket-PLUS Abonnement (VRR), das Azubi-Ticket (VRS) und das AzubiAbo Westfalen (WestfalenTarif) auf ganz Nordrhein-Westfalen erweitern. Im Vergleich zu den bisherigen Preisen werden die Wegekosten für die Azubis halbiert. Ein verbundübergreifendes Ticket hat vor Einführung des ‚NRWupgradeAzubi‘ im Schnitt 160 Euro gekostet. Im Gegensatz zum Semesterticket für Studierende, das über den Semesterbeitrag gezahlt wird, ist das landesweite Azubi-Ticket freiwillig.
Mit dem Azubi-Ticket sind Auszubildende, Teilnehmer der Höheren Berufsbildung, Beamtenanwärter bis zum mittleren Dienst und Absolventen eines Freiwilligendienstes 24 Stunden an sieben Tagen die Woche landesweit mobil. Und das nicht nur auf dem Weg zur Arbeit oder in die Berufsschule, sondern auch in der Freizeit.
Auch für die Ausbildungsbetriebe ergeben sich durch das ‚NRWupgradeAzubi‘ Vorteile im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Um Auszubildenden wertschätzend zu begegnen und sie langfristig vom Unternehmen zu überzeugen, können Arbeitgeber ohne steuerliches Risiko die Kosten eines Azubitickets plus ‚NRWupgrade‘ bezuschussen oder komplett übernehmen. Zudem unterstützen teilnehmende Unternehmen mit dem Azubi-Ticket den öffentlichen Nahverkehr – und damit auch den Klimaschutz.
Sie sind zusammenklappbar und wendig – doch kleine Passagiere sitzen in den geprüften Buggys oft unbequem. Auch Schadstoffe vermiesen die Fahrt. Die Stiftung Warentest hat 12 Buggys mit verstellbarer Rückenlehne untersucht, davon neun klassische Modelle zu Preisen von 159 bis 430 Euro und drei, die für sportliche Aktivitäten wie Joggen beworben werden, zu Preisen von 600 bis 870 Euro. Die Ergebnisse reichen von gut bis mangelhaft.
Alle Buggys im Test lassen sich zum Transport leicht zusammenklappen und überstanden die anspruchsvollen Haltbarkeitsprüfungen problemlos. Doch große Unterschiede gab es bei einem der wichtigsten Kriterien: der kindgerechten Gestaltung. Die meisten Buggys sind nicht wirklich komfortabel. Nur ein klassischer Buggy für 250 Euro bietet einen guten Sitzkomfort, ist wendig und geländetauglich. Den teuersten Buggy für 430 Euro empfehlen die Tester nur für ein Alter von etwa neun bis zwölf Monaten. Sportliche Eltern haben zwei gute Jogger-Buggys zur Wahl.
Buggy-Teile, die Kinder und Eltern berühren, untersuchten die Tester auch auf Schadstoffe. Zwei Modelle waren auffällig belastet: Der Kindergriff des Hartan-Buggys enthielt eine höhere Menge des Phthalat-Weichmachers DEHP als laut EU-Grenzwert erlaubt. Die Substanz kann die Fruchtbarkeit beinträchtigen. Der Hersteller bietet an, den betroffenen Griff auszutauschen.
Eine verboten hohe Konzentration DEHP wiesen die Tester auch im mitgelieferten Regenschutz des tfk-Joggers nach. Laut Anbieter sei nur die orangefarbene Haube mit bräunlicher Folie betroffen. Käufer können sich an service@tfk.buggy.com wenden, um den Regenschutz austauschen zu lassen.
Eine Klimaanlage in Ihrem Auto ist bei sommerlichen Temperaturen und Hitze nicht mehr wegzudenken. Sie sorgt für angenehme Temperaturen im Fahrzeug, ist wichtig für die Gesundheit der Insassen und für mehr Fahrsicherheit. Der Kelm Klimaanlagen-Check sorgt für einen kühlen Kopf beim Fahren und er vermeidet zusätzlich teure Reparaturen.
Die Klimaanlage in Ihrem Kfz nämlich nicht wartungsfrei und sie verliert innerhalb eines Jahres bis zu 15 % Kältemittel. Dieser Verlust muss regelmäßig ausgeglichen werden, damit eine optimale Kühlleistung gewährleistet ist und Ihre Klimaanlage immer verlässlich und top in Schuss ist. Wir bei Kelm kümmern uns um Ihre Klimaanlage, minimieren so Verschleißerscheinungen und vermeiden teure Reparaturen. Kommen Sie zum Kelm Klimaanlagen-Check in unsere Werkstatt – wir freuen uns bereits auf Sie und machen Ihr Auto fit für Hitze und sommerliche Temperaturen!
Josef Linnemann aus Greffen durfte im Rahmen einer Feierstunde der Stadt Harsewinkel im Saal des Hotels Poppenborg die ihm verliehene Bundesverdienstmedaille aus den Händen von Landrat Sven-Georg Adenauer entgegennehmen. Von links nach rechts: Landrat Sven-Georg Adenauer, Josef Linnemann mit seiner Ehefrau Mathilde Linnemann und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
Josef Linnemann aus Greffen durfte im Rahmen einer Feierstunde der Stadt Harsewinkel im Saal des Hotels Poppenborg die ihm verliehene Bundesverdienstmedaille aus den Händen von Landrat Sven-Georg Adenauer entgegennehmen. Von links nach rechts: Landrat Sven-Georg Adenauer, Josef Linnemann mit seiner Ehefrau Mathilde Linnemann und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
Am Donnerstag, den 9. September, durfte Josef Linnemann aus Greffen im Rahmen einer Feierstunde im Saal des Hotels Poppenborg die ihm verliehene Bundesverdienstmedaille aus den Händen von Landrat Sven-Georg Adenauer entgegennehmen. Im Beisein vieler Gratulanten brachte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide ihren Stolz darüber zum Ausdruck, dass ein Bürger der Stadt Harsewinkel bzw. aus Greffen, dat kleine Dourp in’t Münsterland, solch eine ehrenhafte Auszeichnung erhalten hat und Landrat Sven-Georg Adenauer unterstrich in seiner Rede noch einmal ganz besonders, dass man sich eine solche Auszeichnung nicht einfach durch Passion, sondern nur durch ganz außergewöhnliche Leistungen für unsere Gesellschaft verdienen kann. Genau das hat Josef Linnemann getan und aus diesem Grund darf er stolz auf seine Bundesverdienstmedaille und seine Leistungen sein.
Josef Linnemann hat aufgrund seines jahrzehntelangen Engagements im kulturellen Bereich auszeichnungswürdige Verdienste erworben. Bereits 1956 gehörte Herr Linnemann zu den Gründungsmitgliedern des Blasorchesters „Heimatland“ Greffen e.V. mit zunächst sechs Mitgliedern. Seit der Gründung fungierte er im Vorstand als Kassenwart, Schriftführer und Notenwart. 1967 wurde er zum ersten Vorsitzenden des Vereins gewählt und hatte dieses Amt bis 1992 inne. Er setzte sich stets für eine gezielte Jugendarbeit ein, wodurch die Mitgliederzahlen des Blasorchesters im Laufe der Jahre beachtlich gestiegen sind. Damit hat er gleichzeitig einen erheblichen Beitrag zur musikalischen Bildung junger Menschen in Greffen geleistet. In seiner Amtszeit fanden die Feierlichkeiten zum 25- und 30-jährigen Vereinsjubiläum statt, die jeweils als 3-tägige Musikschau veranstaltet wurden. Die Organisation und Durchführung dieser Feste, an denen seinerzeit auch deutsche Schlagerstars teilnahmen, war für ihn mit einem erheblichen persönlichen und zeitlichen Aufwand verbunden. Unter seiner Leitung erfolgte auch die Teilnahme am Münchener Oktoberfest im Jahre 1988.
1991 wurde Josef Linnemann zum ersten Vorsitzenden des Musikerbundes im Kreis Gütersloh e.V. gewählt und er führte die Kreisvereinigung bis 2005. Seinem engagierten Einsatz ist es zu verdanken, dass sich während seiner Amtszeit die Zahl der Mitgliedsvereine von 10 auf 23 erhöhte. Er setzte sich stets ambitioniert für die Weiterbildung der jugendlichen und erwachsenen Laienmusiker ein und sorgte für ein entsprechendes Angebot von diversen Lehrgängen. Das Niveau der musikalischen Leistungen der Orchester konnte dadurch enorm verbessert werden. Auch auf Kreisebene hat er somit durch eine optimale Jugendarbeit dazu beigetragen, dass sich die Zahl der jugendlichen Musikerinnen und Musiker in den Mitgliedsvereinen mehr als verdoppelt hat.
2007 musste Josef Linnemann leider aus gesundheitlichen Gründen seine aktive Teilnahme an den Auftritten des Blasorchesters „Heimatland“ Greffen einstellen. Auf der Mitgliederversammlung des Vereins 2007 wurde er zum Ehrenvorsitzenden des Blasorchesters ernannt.
Bereits 1986 wurde Josef Linnemann die Ehrennadel in Gold des Volksmusikerbundes NRW verliehen, 1996 erhielt er die Ehrennadel in Gold des Blasorchesters für 40-jährige Mitgliedschaft. Im Jahr 2006 wurde ihm die Ehrennadel in Gold mit Kranz, Diamant und Jahreszahl für 50 Jahre aktive Mitgliedschaft im Blasorchester „Heimatland“ Greffen von der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände verliehen.
1987 gehörte Josef Linnemann zu den Gründungsmitgliedern des Freundeskreises behinderter Menschen aus Greffen, dem sogenannten „Kastanienclub“. Seit 1999 wirkt er dort bis heute als Schriftführer im Vorstand und noch sehr aktiv. Dieser Verein, der sich ausschließlich durch Spenden finanziert, organisiert z. B. Veranstaltungen, Fahrten und Feste für Menschen mit Behinderung, ob klein oder groß. Josef Linnemann, der u. a. für die Einladungen zuständig ist, ermutigt Familien mit Kindern, sich aktiv am Dorfleben zu beteiligen. Durch ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken haben sie auf diese Weise mit dazu beigetragen, dass die Inklusion geistig und körperlich behinderten Menschen in ihre Gemeinschaft und damit auch in die Gesellschaft gelingen kann.
Seit 1952 ist Josef Linnemann Mitglied im Schützen- und Heimatverein Greffen e. V. und im Jahr 2010 wurde er vom Verein mit dem „Großen Heimatverdienstorden“ ausgezeichnet.
Josef Linnemann bedankte sich bei allen Gratulanten recht herzlich und es war ihm ein Anliegen noch einmal hervorzuheben, dass das alles ohne die Unterstützung und den Rückhalt seiner Familie und insbesondere seiner Frau Mathilde, mit der er seit 55 Jahren verheiratet ist, nicht möglich gewesen wäre.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.
Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:
Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“
Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: Sinkende Emissionen, steigende Zahlen bei Förderprogrammen, neue Rahmenbedingungen durch EU, Bund und Land: Im Bereich Klimaschutz hat sich in den vergangenen Monaten viel in Nordrhein-Westfalen bewegt. Eine Zusammenfassung der Entwicklungen bietet der Bericht „Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen – Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen, Ziele und Strategien, Instrumente und Perspektiven“.
Innovations- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Politik, Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten gemeinsam daran, die Anstrengungen für den Klimaschutz zu beschleunigen. Als erstes Bundesland haben wir 2021 deshalb die Ziele im Einklang mit dem Bundesklimaschutzgesetz verschärft: Es gilt nun, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Damit das gelingt, wollen wir den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent steigern und auch den Umbau der Industrie erheblich beschleunigen. Dafür positionieren wir uns heute – mit strategischen Grundsatzentscheidungen wie der Bündelung der Klimaschutzaktivitäten in einer schlagkräftigen Landesgesellschaft oder dem weiteren Ausbau unserer Förderprogramme.“
200 Millionen Euro für Klimaschutz-Förderprogramme verfügbar
So sind die Ausgaben für die Klimaschutz-Förderprogramme der progres.nrw-Familie von 33 Millionen Euro im Jahr 2017 auf über 150 Millionen Euro im Jahr 2020 gestiegen. 2021 könnten, je nach Nachfrage, sogar bis zu 200 Millionen Euro für die Programme mobilisiert werden. Die Mittel fließen in Maßnahmen, die unmittelbar für den Klimaschutz wirksam werden, etwa den Ausbau der Photovoltaik, die Nutzung klimaschonender Gebäudetechnik oder emissionsarmer Fahrzeuge. Pinkwart: „So können wir Klimaschutz zum gemeinsamen Erfolg für alle in Nordrhein-Westfalen machen.“
Große Fortschritte bei Minderungen der Treibhausgasemissionen
Mit ihrer Kreativität und dem Streben nach technologiegetriebenen Lösungen habe die Industrie ebenso wie die Energiewirtschaft bereits großen Anteil daran, dass Nordrhein-Westfalen bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen vorangehe. Mit einer CO2-Minderung um 45 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 liegt Nordrhein-Westfalen vor dem Bund (40,8 Prozent), anderen industriedominierten Bundesländern (Baden-Württemberg 26,8 Prozent) und weit oberhalb der Ziele des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes von 2013 (25 Prozent bis 2020).
Die neue NRW.Energy4Climate wird gezielt Projekte initiieren und begleiten sowie bei der Einwerbung von Fördermitteln und Investitionen unterstützen. Durch ihre Nähe zur Landesregierung kann sie Anliegen für künftige Förderprogramme beim Bund und bei der EU platzieren und im Sinne Nordrhein-Westfalens mitgestalten. Wichtige Zielgruppen wie die Kommunen werden mit ihr eine neue Ansprechpartnerin erhalten. Zeitnah wird die NRW.Energy4Climate in den Regionen vertreten sein und die Kommunen und Akteure dabei unterstützen, Förderangebote zu nutzen und Projektideen voranzutreiben.
Es gelte eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für innovative Technologien zu schaffen; für die Wirtschaft sei Klimaschutz eine Chance zur Erneuerung und zur Erschließung neuer Märkte: „Wir brauchen einen kraftvollen Einstieg in neue Technologien für die nachfossile Zeit. Nur so können wir als moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wirklich etwas für den Klimaschutz erreichen und die Menschen mitnehmen. Dazu brauchen wir Innovation und Investition – in Erneuerbare Energien, Netze, Speicher und intelligente Energie-Systeme, um die Versorgung auch zukünftig zu sichern.“
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