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Von Neuenkirchen nach Luxemburg und wieder zurück – Neue Veröffentlichung des Kreisarchivs Gütersloh zu Isaac Löwenstein

Bei der Buchvorstellung in Neuenkirchen: (v.l.) Dr. Burkhard Beyer (Historische Kommission für Westfalen), Landrat Sven-Georg Adenauer, Kreisarchivar Ralf Othengrafen, Frank Ehlebracht (Vorstandsvorsitzender Stiftung der Sparkasse Rietberg), Manfred Beine (ehemaliger Archivar der Stadt Rietberg, Buchautor und Herausgeber), Heiner Schoppengerd (Heimatverein Neuenkirchen) und Andreas Sunder (Bürgermeister der Stadt Rietberg). Foto: Kreis Gütersloh.
Bei der Buchvorstellung in Neuenkirchen: (v.l.) Dr. Burkhard Beyer (Historische Kommission für Westfalen), Landrat Sven-Georg Adenauer, Kreisarchivar Ralf Othengrafen, Frank Ehlebracht (Vorstandsvorsitzender Stiftung der Sparkasse Rietberg), Manfred Beine (ehemaliger Archivar der Stadt Rietberg, Buchautor und Herausgeber), Heiner Schoppengerd (Heimatverein Neuenkirchen) und Andreas Sunder (Bürgermeister der Stadt Rietberg). Foto: Kreis Gütersloh.

Passend zum Jubiläumsjahr ‚1700 Jahre jüdische Geschichte in Deutschland‘ erscheint in der Schriftenreihe des Kreisarchivs Gütersloh das Tagebuch des Isaac Löwenstein (1796-1871) aus Neuenkirchen. Im Oktober 1820 wurde Isaac Löwenstein zum aktiven Militärdienst in der preußischen Armee einberufen, den er als einfacher Soldat in der Bundesfestung Luxemburg absolvierte. Auf mehr als hundert Seiten notierte er in seinem Tagebuch, was ihm auf der Reise von Westfalen nach Luxemburg, während seines Aufenthaltes in der Bundesfestung und schließlich auf der Rückreise geschehen ist. „Diese Veröffentlichung ist etwas ganz besonderes und ich freue mich, dass dies pünktlich zum Jubiläumsjahr geschieht“, so Landrat Sven-Georg Adenauer.

Dieses Tagebuch eines jungen Mannes erlaubt den Leserinnen und Lesern, einen Blick zurück in eine Welt zu werfen, die nicht im Mittelpunkt der Geschichtsbücher steht. Es gibt ihnen einen Eindruck vom alltäglichen Leben in der preußischen Armee. Nur wenige solcher Tagebücher existieren überhaupt noch. Dass es sich dabei zudem um die Aufzeichnungen eines jüdischen Rekruten handelt, macht es besonders außergewöhnlich.

Das Buch begleitet den jungen Isaac Löwenstein auf seinem Fußmarsch von Neuenkirchen nach Luxemburg und wieder zurück, durch städtische Zentren wie Dortmund und Köln, durch die idyllischen Rhein- und Mosellandschaften, aber auch durch die bitterarme Eifel. Das Tagebuch führt uns in seinen Einträgen aber auch immer wieder zurück in den Heimatort Löwensteins, nach Neuenkirchen. Zu seiner Familie, zur jüdische Gemeinde und zur jüdischen Schule, in der er so umfassend gebildet wurde.

Das Tagebuch, das im Leo Baeck Institut in New York aufbewahrt wird, ist nunmehr als 16. Band der Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh erschienen. Es ist die bisher umfangreichste Veröffentlichung in der Schriftenreihe, wie Kreisarchivar Ralf Othengrafen betont. Das liegt an den intensiven Forschungsarbeiten der Autorin Dr. Marion Kant, die an den Universitäten von Cambridge und Pennsylvania lehrt. Sie hat sich nicht nur die Mühe gemacht, das Tagebuch (und die überlieferten Notizbücher) zu übertragen, zu bearbeiten und zu kommentieren. Sie hat die Texte vor allem in die zeitgenössischen Entwicklungen und Diskussionen eingebunden. Es geht um deutsch-jüdische Identitäten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es geht um die Entfaltung der Persönlichkeit eines jungen Mannes. Es geht aber auch immer wieder um die Familie Isaac Löwensteins. Dieser langen und wechselvollen Geschichte der weitverzweigten Familie Löwenstein hat sich Manfred Beine, der ehemalige Stadtarchivar von Rietberg, in einem eigenen, ausführlichen Kapitel angenommen.

Das Buch ist finanziell durch die Stiftung der Sparkasse Rietberg unterstützt worden. Es wird gemeinsam vom Kreisarchiv Gütersloh, vom Stadtarchiv Rietberg, vom Heimatverein Neuenkirchen und von der Historischen Kommission für Westfalen herausgegeben.

Info

Manfred Beine, Marion Kant und Ralf Othengrafen (Hgg.): Ein westfälischer Jude in der preußischen Armee. Isaac Löwenstein aus Rietberg-Neuenkirchen und sein Tagebuch 1821-1823, Bielefeld 2021 [= Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh 16, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen Neue Folge 77], 440 Seiten, zahlr. Abb. und Karten, ISBN 978-3-7395-1246-4, 29 Euro.

Bezug über den Buchhandel oder direkt über den Verlag: www.regionalgeschichte.de
Das Buch ist ebenfalls im Kunsthaus Rietberg – Museum Wilfried Koch, Emsstraße 10, 333397 Rietberg, erhältlich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Adventsspaziergang mit der Pilgergruppe Harsewinkel

Die ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel organisiert einen Adventsspaziergang in den Boombergen für Sonntag, den 28.November. Treffpunkt ist um 14:30 Uhr auf dem Wanderparkplatz an der Clarholzer Straße in Harsewinkel. Die Strecke ist ca. 6 bis 8 Kilometer auf überwiegend Wanderwegen. Für den Abschluss bringt jeder selbst ein Heißgetränk und Plätzchen mit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, bei Rückfragen an Jutta Eckstein T 05247/80951.

 

(Text- und Bildquelle: ökumenischen Pilgergruppe Harsewinkel)

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  • Weitere Informationen siehe: https://www.panasonic.com/de/consumer/flachbildfernseher/tipps-aktionen/aktionen/tv-aktionswochen.html

Greenpeace reicht Klage gegen Volkswagen ein – Geschäftsmodell des Wolfsburger Autokonzerns nicht mit 1,5 Grad Grenze vereinbar

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)
(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Die beiden Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland haben heute gemeinsam mit einer Klima-Aktivistin Klage (online: https://act.gp/305OH1O) gegen die Volkswagen AG wegen mangelndem Klimaschutz beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Außerdem unterstützt Greenpeace die identische Klage eines Biobauern vor einem weiteren deutschen Landgericht. Die Kläger:innen führen an, dass die gigantischen CO2-Emissionen des Konzerns erheblich zur Klimakrise und deren Folgen beitragen. Zum Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte fordern sie VW unter anderem auf, den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. Hat die Klage Erfolg, werden gut zwei Gigatonnen weniger CO2 bis zum Jahr 2040 ausgestoßen – das ist mehr als das Doppelte der jährlichen globalen Luftfahrt-Emissionen. In ihrer Argumentation stützen sich die Berliner Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer, die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp und der Landwirt auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts und das niederländische Urteil gegen den Ölkonzern Shell.

„Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen“, sagt Martin Kaiser auf der Klimakonferenz in Glasgow. „Nur mit einem schnellen Abschied vom Verbrenner kann VW seinen Beitrag zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad leisten.“ Mit einer ähnlich angelegten Klage hatten Umweltaktivist:innen bereits Erfolg: Ein niederländisches Gericht stellte vor wenigen Monaten fest, dass nicht nur Staaten, sondern auch Konzerne ihre Treibhausgas-Emissionen entlang der globalen Klimaziele verringern müssen und verurteilte den Ölkonzern Royal Dutch Shell mit allen Tochterfirmen zu mehr Klimaschutz.

In Glasgow drohen Klimaziele auch am Verkehrssektor zu scheitern

VW hatte Ende Oktober die juristische Aufforderung von Greenpeace abgelehnt, seine CO2-Emissionen schneller zu reduzieren. Bis heute weigert sich der global zweitgrößte Autobauer, eine Strategie vorzulegen, die auf einem 1,5 Grad kompatiblen CO2-Restbudget fußt. Um das Budget einzuhalten, muss der Konzern seinen CO2-Fußabdruck bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 2018 senken, Verbrenner dürfen nur noch ein Viertel aller bis dahin verkauften VW-Autos ausmachen und ab 2030 weltweit gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Umweltverbände mahnen bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin und zur Klimakonferenz in Glasgow an, dass vereinbarte Klimaziele zu scheitern drohen – auch wegen der viel zu hohen CO2-Emissionen im Verkehr. „Die 1,5-Grad Grenze ist nur mit einem schnellen und mutigen Umsteuern in Politik und Wirtschaft zu halten. Das Zeitfenster dafür schließt sich bereits“, sagt Kaiser in Glasgow. Anfang Dezember stellt der VW Aufsichtsrat die Weichen für Investitionen der kommenden fünf Jahre. Geplant ist eine weitere Generation klimaschädlicher Verbrenner, die VW noch bis mindestens 2040 verkaufen will.

 

(Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell)

NRW: Neue Coronaschutzverordnung ab 24. November 2021

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Mittwoch, 24. November 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen. Hier gelten künftig umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.

„Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens ist besorgniserregend. Hier müssen wir gegensteuern. Wir setzen bewusst konsequent auf die 2G-Regel, weil nicht geimpfte Menschen viel stärker von einem schweren Verlauf der Erkrankung bedroht sind und deshalb das Gesundheitssystem viel stärker belasten. Wir wissen, dass auch Geimpfte die Infektion weitergeben können, aber ihnen droht nur in seltenen Fällen ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Intensivbehandlung. Deshalb bleibt für sie nach wie vor weitgehende Normalität möglich. Zugleich lautet nochmals mein dringender Appell an alle, die das bisher noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen! Das schützt nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer. Und umso schneller können wir alle zur Normalität zurückkehren“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es daher, die Impfkampagne voranzutreiben. Insgesamt sind über 71 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt auch für diese Menschen von Bedeutung. Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht. Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.

Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 24. November 2021

Bußgeldkatalog zu der Coronaschutzverordnung – gültig ab 24. November 2021

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Nein zu Gewalt an Frauen – Wilhalm leuchtet orange

Die Stadt Harsewinkel bekennt Farbe: Am kommenden Donnerstag, den 25. November wird der Dritte Ort Wilhalm ab 17 Uhr in einem leuchtenden Orange erstrahlen. Ein sichtbares Zeichen, dass sich die Stadt Harsewinkel an der von den UN Women initiierten Aktion „Orange the world“ beteiligt, mit der weltweit auf die Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht werden soll.

„Jede dritte Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt. Aus diesem Grund ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ein wichtiger Tag, um Menschen für Gewalttaten zu sensibilisieren und das Thema aus der Tabuzone zu holen“, so die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg, die die Aktion in Harsewinkel umsetzt.

Frauen, die von Gewalt, Nötigung und Missbrauch betroffen sind, können sich im Kreis Gütersloh an die Beratungsstellen und an das Frauenhaus wenden. Alle Einrichtungen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Rathaus der Stadt und bei der Gleichstellungsbeauftragten gibt es Flyer mit Adressen und Telefonnummern von Anlaufstellen und weiteren Informationen.

Auch die Brötchentütenaktion Gewalt kommt nicht in die Tüte, die dieses Jahr zum zweiten Mal in Harsewinkel stattfindet, will für das Thema sensibilisieren. Auf den Tüten, die von Harsewinkeler Bäckereien zum Verpacken ihrer Produkte genutzt werden, ist die Telefonnummer des bundesweit kostenfreien Hilfetelefons (08000 116 016) aufgedruckt, das in 17 verschiedenen Sprachen rund um die Uhr Beratung für betroffene Frauen und Mädchen anbietet.

Während der Tage rund um den 25. November finden kreisweit Vorträge und Aktionen statt. Damit beteiligen sich die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh an der landesweiten Aktionswoche „Gegen Gewalt an Frauen“, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW erstmalig stattfindet. Der Flyer dazu liegt an öffentlichen Plätzen aus.

Während der Tage rund um den 25. November finden kreisweit Vorträge und Aktionen statt. Damit beteiligen sich die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh an der landesweiten Aktionswoche „Gegen Gewalt an Frauen“, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW erstmalig organisiert wird. Ein entsprechender Flyer liegt an öffentlichen Stellen aus. Auskünfte erteilt die Gleichstellungsbeauftragte Marina Schomburg (Tel.: 05247 935169 oder E-Mail: marina.schomburg@harsewinkel.de).

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreisfeuerwehrverband Gütersloh: Zwei neue Löschfahrzeuge für Valmiera

Bei der Fahrzeugübergabe an der Kreisfeuerwehrschule in St. Vit (v.l.): Partnerschaftskoordinator Hans-Joachim Schwolow, Franz-Josef Toppmöller (Leiter der Feuerwehr Herzebrock-Clarholz), Emils Kauzens und Eglis Kauzens (Feuerwehr Valmiera), Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper, Hans-Josef Tönsfeuerborn und Marco Kerkeling (beide Werkfeuerwehr Westag AG). Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh
Bei der Fahrzeugübergabe an der Kreisfeuerwehrschule in St. Vit (v.l.): Partnerschaftskoordinator Hans-Joachim Schwolow, Franz-Josef Toppmöller (Leiter der Feuerwehr Herzebrock-Clarholz), Emils Kauzens und Eglis Kauzens (Feuerwehr Valmiera), Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper, Hans-Josef Tönsfeuerborn und Marco Kerkeling (beide Werkfeuerwehr Westag AG). Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh

Auf dem Hof der Kreisfeuerwehrschule in St. Vit warteten zwei Löschfahrzeuge auf ihre neuen Besitzer. Der Kreisfeuerwehrverband Gütersloh übergab diese an den Partnerkreis Valmiera in Lettland. Nachdem die lettischen Kameraden die Fahrzeuge in die Heimat überführt haben, kommen sie dann vor Ort bei den Partnerfeuerwehren zum Einsatz.

Die zwei Löschfahrzeuge sind Geschenke der Freiwilligen Feuerwehr Herzebrock-Clarholz und der Werkfeuerwehr Westag. „Wir bedanken uns für die großzügige Spende und freuen uns, damit die Feuerwehr in Lettland unterstützen zu können“, so Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gebr. Recker GmbH: Jetzt auf Winterräder wechseln

Die Temperaturen sinken, die Bäume verlieren ihre Blätter und es wird bereits am frühen Nachmittag dunkel – der Winter naht mit großen Schritten und auch auf den Straßen wird es von Tag zu Tag ungemütlicher. Sie fahren immer noch auf Sommerreifen? Dann kommen Sie jetzt zum Reifen- und Räderwechsel zu Gebr. Recker.

Im Unterschied zu Sommerreifen sind Winterreifen von der Gummimischung her weicher. Sie haben auf der gesamten Lauffläche bis in die Reifenschulter Lamellen (feine, zickzackförmige Einschnitte in den Profilblöcken), die sich auch bei niedrigen Temperaturen optimal mit der Fahrbahnoberfläche verzahnen und den erforderlichen Grip bieten. So kann der Bremsweg bei Eis und Schnee verkürzt werden.

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Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im Oktober 2021 bei +4,5 % – insbesondere die weiter steigenden Energiepreise führen erneut zu hoher Inflationsrate

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2021 bei +4,5 %. Im September 2021 hatte sie bei +4,1 % gelegen. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im August 1993 mit +4,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum September 2021 um 0,5 %.

Temporäre Sondereffekte wirken weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate

Die hohe Inflationsrate hat verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Jahr 2020. Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 und der Preisverfall der Mineralölprodukte im Vorjahr wirken sich erhöhend auf die aktuelle Gesamtteuerung aus. Zusätzlich wirken zunehmend krisenbedingte Effekte, wie Lieferengpässe und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich ebenfalls im Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Energiepreise zogen binnen Jahresfrist um 18,6 % an, Heizölpreis hat sich verdoppelt

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von Oktober 2020 bis Oktober 2021 überdurchschnittlich um 7,0 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +18,6 % deutlich über der Gesamtteuerung. „Die Teuerungsrate für Energie hat sich den vierten Monat in Folge erhöht. Wesentlich dafür waren die Basiseffekte, da wir die aktuellen Preise mit den sehr niedrigen Preisen des Vorjahres vergleichen. Gleichzeitig wirkten sich die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe und die erneut gestiegenen Rohölpreise auf dem Weltmarkt erhöhend auf die Teuerungsrate der Energieprodukte aus“, sagt Christoph-Martin Mai, Leiter des Referats „Verbraucherpreise“ im Statistischen Bundesamt. Mit +101,1 % verdoppelten sich die Preise für Heizöl binnen Jahresfrist, ferner wurden die Kraftstoffe merklich teurer (+35,0 %). Auch die Preise für Erdgas (+7,4 %) und Strom (+2,5 %) erhöhten sich.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,4 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Oktober 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,4 %. Spürbar teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden zum Beispiel Molkereiprodukte und Eier (+6,0 %) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+5,0 %). Insgesamt verteuerten sich die Verbrauchsgüter um 8,7 %. Auch die Preise für Gebrauchsgüter erhöhten sich (+3,7 %, darunter Fahrzeuge: +7,2 %; Möbel und Leuchten: +5,0 %).

Inflationsrate ohne Energie bei +3,1 %

Die Preiserhöhungen bei Energie und bei Nahrungsmitteln gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich deutlich auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Inflationsrate im Oktober 2021 bei +3,1 % gelegen, ohne beide Güterbereiche bei +2,9 %.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Oktober 2021 um 2,4 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,4 %. Deutlicher erhöhten sich unter anderem die Preise für Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,5 %), Leistungen sozialer Einrichtungen (+4,7 %) sowie für Gaststättendienstleistungen (+3,8 %).

Kräftiger Preisanstiege bei Heizöl mit 17,5 % gegenüber dem Vormonat

Im Vergleich zum September 2021 stieg der Verbraucherpreisindex im Oktober 2021 um 0,5 %. Vor allem erhöhten sich die Preise für Energieprodukte insgesamt um 4,0 %. Auffällig stark war der Preisanstieg bei Heizöl mit +17,5 %. Auch Kraftstoffe wurden mit +5,8 % spürbar teurer. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt blieben im Vergleich zum Vormonat nahezu unverändert (-0,1 %, darunter frisches Gemüse: -2,7 %, aber Kaffee: +1,1 %). Die Preise für Pauschalreisen gingen vor allem saisonbedingt um 4,7 % zurück.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Ab dem 24. November 2021: Zutritt zum Hallenbad nur noch für Geimpfte und Genesene

(Bildquelle: 422737/pixabay.com)
(Bildquelle: 422737/pixabay.com)

Wer ab morgen das Harsewinkeler Hallenbad besuchen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die entsprechenden Immunisierungsnachweise sind am Eingang vorzulegen.

Die ab morgen geltende 2-G-Regelung ist in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgelegt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)