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Stadt Harsewinkel bittet Kunden Zählerstände bis zum kommenden Dienstag selbst abzulesen

Die Stadt Harsewinkel erinnert daran, dass die Zählerstände der Wasseruhren bis zum kommenden Dienstag, den 30. November 2021 abgelesen, eingetragen und übermittelt sein müssen.

Nähere Informationen und Hinweise zur Übermittlung des Zählerstandes sind dem Anschreiben zur Ablesekarte zu entnehmen, das jedem Haushalt zugestellt worden ist. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass verspätet eingehende Mitteilungen für die Erstellung der Jahresabrechnung für Trink- und Schmutzwasser nicht mehr verarbeitet werden können und Wasser- und Abwassermengen dann auf Basis des Vorjahreswertes errechnet werden.

 

Zur Zählerstandeingabe >>>

Geflügelpest: Verschärfte Regeln für Handel und Durchführung von Vogelausstellungen

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com

Der Kreis Gütersloh muss die Regeln für den Handel mit Geflügel und die Durchführung von Vogelausstellungen und -märkten oder ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet verschärfen, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die verschärften Regeln hat der Kreis jetzt in zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die Samstag, 27. November, in Kraft treten.

Innerhalb der im Kreis Gütersloh befindlichen Restriktionszonen – Schutzzone und Überwachungszone – rund um die beiden Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest in Delbrück im Kreis Paderborn sowie rund um den Ausbruch in Lippstadt im Kreis Soest darf bereits seit vergangenem Samstag, 20. November, bzw. seit vergangenem Dienstag, 23.November, weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung oder Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Nun erlässt der Kreis per Allgemeinverfügungen auch Handelsauflagen außerhalb der Restriktionszonen. Eine Aufstallpflicht für Geflügel besteht weiterhin für das gesamte Kreisgebiet Gütersloh.

Das letzte Ausbruchsgeschehen im Frühjahr dieses Jahres hat eindrucksvoll gezeigt, dass dem Transport von Tieren für den gewerbsmäßigen Handel eine besondere Gefahr innewohnt. Durch den Weiterverkauf lebender Tiere an andere Höfe hatte sich die Geflügelpest seinerzeit großflächig aus dem hiesigen Bereich in andere Betriebe in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verteilt. Deshalb darf nun Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt oder -ärztin auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen. Zudem wird auch Hobby-Haltern dringend geraten, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Weiterhin sollten Tierhalter ihre Tiere genau beobachten und bei Anzeichen der Geflügelpest sofort das Kreisveterinäramt verständigen.

Da insbesondere auch von Vogelausstellungen und -märkten oder ähnlichen Veranstaltungen ein, in Anbetracht der dynamischen Seuchenlage, nicht zu vernachlässigendes Infektionsrisiko ausgeht, werden diese mit der neuen Allgemeinverfügung im Kreisgebiet Gütersloh ausdrücklich verboten. Dazu zählen Vogel-Ausstellungen, Vogelmärkte, Vogelschauen, Wettbewerbe mit Vögeln und Veranstaltungen ähnlicher Art. Von Ansammlungen von Vögeln und Publikum, das wiederum der Vogelhaltung üblicherweise eng verbunden ist, und aus unterschiedlichsten Regionen zur Beschickung oder dem Besuch der Veranstaltungen anreist, geht trotz aller anderen präventiven Maßnahmen ein hohes potenzielles Risiko der Erregerverbreitung aus.

Weitere Informationen zur aktuellen Geflügelpest gibt es auf www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Buchung für Termine in der Impfstelle des Kreises Gütersloh derzeit nicht möglich

Das Buchungsportal für Impftermine in der Impfstelle des Kreises Gütersloh funktioniert derzeit nicht. Durch zu hohe Zahlen an Online-Zugriffen musste der Betreiber des Buchungssystems die Plattform vorrübergehend abschalten. Zeitweise hatten am Donnerstag rund 120.000 Leute zeitgleich versucht, über die Internetseite des Kreises einen Impftermin zu vereinbaren. Dabei handelte es sich teilweise auch um Personen aus anderen Orten von Kiel bis Freiburg. Durch die hohen Zugriffszahlen wurde nicht nur die Terminvergabe des Kreises blockiert, sondern auch andere Anwendungen des Betreibers. Der Hersteller arbeitet an der Lösung des Problems. Der Kreis Gütersloh bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und hofft, dass sich die Probleme bald lösen lassen. Es wird informiert, wenn das System wieder funktioniert.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Im Bettenhaus Brentrup Handtuch-Specials für Sauna, Bad und Sport entdecken

Egal ob im heimischen Badezimmer, in der Sauna, im Schwimmbad, am Strand oder beim Sport. Handtücher sind in vielen Alltagssituationen wichtige Begleiter und drüber hinaus sind stilvolle Handtücher für Bad oder Wellness auch immer eine wunderbare Geschenkidee. Entdecken Sie bei Brentrup Handtücher in den unterschiedlichsten Größen und Farben. In unserer umfangreichen Handtuchabteilung haben wir für jeden Verwendungszweck das passende Modell vorrätig.

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TSG Fußball: 2-G-Regel im Moddenbachtalstadion & Stadtderby in Marienfeld am Sonntag!

An diesem Wochenende geht es endlich weiter, wenn auch unter anderen Bedingungen. Seit heute gilt für Spieler, Betreuer, Zuschauer usw. (ab 16 Jahren) die 2-G-Regel auf dem gesamten Gelände des Moddenbachtalstadions. Unsere Offiziellen sind angehalten dies zu prüfen. Spieler anderer Vereine, die 2-G nicht nachweisen können, werden wir weder auf das Gelände noch aufs Spielfeld lassen.
Die Regelungen sollen aber niemanden davon abhalten vorbeizuschauen und zu unterstützen. Besonders sehenswert wird sicherlich das Stadtderby in Marienfeld am Sonntag!!!
(Text- und Bildquelle: TSG Harsewinkel Fußball)

Infektionsgeschehen an Schulen: Klares Bild dank regelmäßiger Testungen

Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).

Trotz bundesweit zunehmender Infektionszahlen ist der Präsenzunterricht für die rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sichergestellt. Wie die wöchentliche Umfrage des Ministeriums für Schule und Bildung unter rund 5.000 öffentlichen Schulen ergab, war in der vergangenen Woche nur eine Schule in Nordrhein-Westfalen pandemiebedingt geschlossen. Von den im Zeitraum zwischen dem 11. November und dem 17. November 2021 an den weiterführenden Schulen durchgeführten insgesamt 2.424.585 Antigen-Schnelltests fielen 3.422 positiv aus (0,14 Prozent, in der Vorwoche: 0,11 Prozent).

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das Infektionsgeschehen nimmt bundesweit und auch in Nordrhein-Westfalen spürbar zu. Daher müssen und werden wir den Schulbetrieb weiterhin streng überwachen und die Entwicklung jederzeit genau beobachten. Durch die strikten Testungen wirken unsere Schulen in der Pandemie wie ein Hygienefilter für Kinder und Jugendliche. Durch die strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen und das engmaschige, strikte Testsystem tragen die Schulen dazu bei, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Sollten über die aktuellen Maßnahmen hinaus an unseren Schulen weitere präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nötig werden, so wären diese vor allem auf das Verhalten von Erwachsenen zurückzuführen, da wir es nicht geschafft haben, in der Altersgruppe über 18 eine ausreichende Impfquote zum Schutz der Gesellschaft zu erreichen.“

Mit Stichtag vom 17. November meldeten die Schulen in der vergangenen Woche insgesamt 10.559 bestätigte Corona-Fälle unter den Schülerinnen und Schülern (0,53 Prozent, in der Vorwoche: 0,39 Prozent). Diese Zahl umfasst sowohl die durch schulische als auch die durch außerschulische Testungen festgestellte Infektionen mit SARS-CoV-2. Dabei fließen nicht nur neu entdeckte, sondern auch schon zuvor bestehende Infektionen in diese Meldung ein. Ebenfalls mit Stichtag vom 17. November 2021 befanden sich landesweit 23.372 Schülerinnen und Schüler (1,2 Prozent, in der Vorwoche: 0,9 Prozent) in einer behördlich angeordneten Quarantäne.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

3G gilt ab sofort auch für Kreishausbesucher – Kontrolle an den Eingängen

Mit der Einführung von 3G am Arbeitsplatz gilt auch beim Kreis Gütersloh für Besucher die Regel, dass sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie einen Termin in einer der Dienststellen haben. Die 3G-Regel wird durch einen Sicherheitsdienst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Eingang kontrolliert. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Soweit Sicherheitspersonal in den Eingangsbereichen eingesetzt ist, kontrolliert dieses die 3G-Bestimmungen. Soweit Besucher direkt von den Beschäftigten abgeholt werden, kontrollieren diese die Einhaltung der 3G-Regelung. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von der Einhaltung der 3 G-Regelung ausnahmsweise Abstand genommen werden. Veranstaltungen durch Externe sind in den Kreishäusern und sonstigen Dienststellen bis 19. März 2022 untersagt. Bis zu diesem Datum gelten die Regelungen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. – Klage gegen Elektronikhandel: Vorsicht vor Kreditfalle bei Null-Prozent-Finanzierungen

Es klingt nach einem Schnäppchen, das das Budget schont und das man locker mitnehmen kann: den Riesen-Flachbildschirm oder das schicke Handy sofort kaufen, kreditfinanziert zu null Prozent Zinsen. Aber so attraktiv solche Angebote in der Werbung klingen: Durch die Hintertür können sie teuer werden und versteckte Nachteile mit sich bringen. Das gilt auch für die Internetangebote von Saturn und Mediamarkt, so die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat daher die MMS E-Commerce GmbH verklagt, die das Internetangebot betreibt.

„Wer beim Shoppen die angebotene Null-Prozent-Finanzierung nutzt, kann statt eines Ratenkredits, der nach Abzahlung erledigt ist, unabsichtlich auch einen Rahmenkredit vermittelt bekommen. Dieser bindet dann Verbraucher:innen in der Regel über die konkrete Kauffinanzierung hinaus vertraglich an den Kreditgeber“, kritisiert Marcus Köster, Jurist und Finanzierungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Weil das aus unserer Sicht auf den Onlineseiten nicht deutlich genug kommuniziert wird, können Verbraucher:innen dies nicht ausreichend erkennen. Sie gehen nach unserer Einschätzung deshalb davon aus, dass eine Null-Prozent-Finanzierung klassisch über einen überschaubaren Ratenkredit erfolgt.“

Der Haken an der Sache: Bei einem Rahmenkredit stellt die Bank eine Kreditlinie zur Verfügung, die Verbraucher:innen meist über eine mitgelieferte Kreditkarte auch über die erste Verfügung hinaus in Anspruch nehmen können. Für die erste Inanspruchnahme im Rahmen der Kauffinanzierung gilt dann zeitlich befristet die Null-Prozent-Vereinbarung. Den Käufer:innen entstehen also keine Zusatzkosten durch Zinsen.

Danach und für die weitere Inanspruchnahme des Rahmenkredits ist das aber anders. „Die Zinsen des Rahmenkredits für weitere Anschaffungen sind dann oft sogar noch höher als beim Dispo auf dem Girokonto“, so Köster. „In unserem Klage-Fall gegen die Betreiberfirma der Webseiten www.saturn.de und www.mediamarkt.de lag der eigentliche effektive Jahreszins des Rahmenkredits bei satten 15,9 Prozent.“

Nachdem MMS E-Commerce auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer unter anderem wegen Irreführung der Verbraucher:innen nicht reagiert hat, folgt nun die Klage vor dem Landgericht Ingolstadt (AZ: 1 HKO 2646/21).

Weitere Informationen und Links:

 

(Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW)

31 ortsansässige Unternehmen starten gemeinsames Advents- & Silvester-Gewinnspiel und spenden zusätzlich an die örtlichen Tafeln!

Tamara Jakubowski (Bäckerei Bürenkemper), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Frederik Fölling (Fölling Bedachungen) und Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Kiffmeier e. K.) trafen sich vor dem St. Lucia Pfarrheim zum Austausch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln St. Johannes, St. Paulus, St. Marien und St. Lucia. Helmut Klima (links) von der Tafel St. Lucia und Spöggsken-Betreiber Timo Röwekamp freuten sich sehr über die Spendenbereitschaft aller 31 Spender und das Interesse der ortsansässigen Unternehmen an der Arbeit der Tafeln vor Ort.
Tamara Jakubowski (Bäckerei Bürenkemper), Cemile Kartav (Gebr. Recker GmbH), Michael Wibbelt (Volksbank Harsewinkel), Frederik Fölling (Fölling Bedachungen) und Markus Kiffmeier (Versicherungsmakler Kiffmeier e. K.) trafen sich vor dem St. Lucia Pfarrheim zum Austausch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln St. Johannes, St. Paulus, St. Marien und St. Lucia. Helmut Klima (links) von der Tafel St. Lucia und Spöggsken-Betreiber Timo Röwekamp freuten sich sehr über die Spendenbereitschaft aller 31 Spender und das Interesse der ortsansässigen Unternehmen an der Arbeit der Tafeln vor Ort.

31 ortsansässige Unternehmen starten im Dezember mit dem Spöggsken ein gemeinsames Gewinnspiel, bei dem jeder gewinnen kann. Bereits im Vorfeld spendeten diese Unternehmen eine vierstellige Summe an die örtlichen Tafeln. Mit dem Advents- & Silvesterkalender mit den Tafeln und dem Spöggsken gibt es 31 Spender – 31 „Kläppchen“- 31 Tage, 31 Gewinne und vor allem ganz viele Gewinner!

Vom 1. Dezember bis Silvester erscheint beim Spöggsken täglich ein „Kläppchen“ in Form eines Beitrags, der jeweils ein Unternehmen in den Fokus rückt, das sich im Rahmen des Advents- und Silvesterkalenders mit einer Spende an die Tafeln St. Lucia, St. Paulus, St. Johannes und St. Marien beteiligt hat und darüber hinaus allen Spöggsken-Lesern noch die Chance auf einen attraktiven Tagesgewinn geben möchte. Das bedeutet 31 Tage – 31 Spender – 31 „Kläppchen“ und 31 Gewinne!

Jedes der 31 Unternehmen hat somit im Vorfeld mindestens einen oder auch mehrere der beliebten Einkaufsstadt-Geschenkgutscheine im Wert von 25,- Euro an die örtlichen Tafeln gespendet. Die ca. 35 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Tafeln verteilen die Gutscheine bereits in der Vorweihnachtszeit an die 96 Empfänger mit 173 Erwachsenen und 132 Kindern damit diese dann für Kleinigkeiten und kleine Weihnachtsfreuden genutzt werden können, für die das Budget ansonsten vielleicht nicht reichen würde. Mit der Aktion bzw. dem Advents- & Silvesterkalender für den guten Zweck sorgen die Tafeln, die Spender und das Spöggsken gemeinsam dafür, dass rund um die Festtage genau denjenigen unter uns ein paar unbeschwertere Momente beschert werden, die es in ohnehin schwierigen Zeiten noch etwas schwerer haben als andere. Somit bleibt es in der Weihnachtszeit nicht nur bei gut gemeinten Wünschen. Insgesamt wurden 144 Gutscheine im Gesamtwert von 3.600 Euro gespendet und somit gibt es schon vor den 31 Gewinnspieltagen viele Gewinne, denn neben den Spenden sind vor allem auch die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer der Tafeln ein Gewinn für unsere Gesellschaft.

Ablauf & Teilnahme

Das Gewinnspiel mit 31 „Kläppchen“ sorgt vom 1. bis zum 31. Dezember für 31 zusätzliche Gewinner, denn neben der Spende für die Tafeln verlosen die 31 Unternehmen täglich sehr attraktive Sachpreise. Die Teilnahme ist ganz einfach.

  1. Unter www.mein-spoeggsken-markt.de täglich das „Kläppchen“ des Tages bzw. den Beitrag zum jeweiligen Unternehmen aufrufen und die dazugehörige Gewinnspielfrage lesen.
  2. Die richtige Antwort der Gewinnspielfrage ermitteln und bis 14 Uhr die Antwort per E-Mail unter dem Betreff Advents- & Silvesterkalender an info@mein-spoeggsken-markt.de Die Nummer des „Kläppchens“ bezeichnet immer auch den jeweiligen Tag des Gewinnspiels im Dezember 2021 (Beispiel: „Kläppchen“ Nr. 4 -> 4 Dezember 2021). Je Gewinnspielteilnehmer wird immer nur eine E-Mail mit richtiger Antwort berücksichtig. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail benachrichtigt und die Gewinnübergabe wird im Anschluss zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Unternehmen koordiniert.

Zu den Teilnahmebedingungen >>>

 

Sachpreise & Gewinne

Jedes „Kläppchen“ steht für ein Unternehmen mit einer eigenen Gewinnspielfrage und einem dazugehörigen Gewinn. Neben den tollen Sachpreisen spendeten die unten aufgeführten Unternehmen i. d. R. Beträge zwischen 25 € und 100 € an die örtlichen Tafeln. Die Volksbank Harsewinkel (1.000 €), die Stadtwerke Harsewinkel (500 €) und die ortsansässigen Filialen der Bäckerei Bürenkemper (250 €) hoben den Spendendurchschnitt und damit auch den Gesamtbetrag noch einmal an. Für die Spenden an die örtlichen Tafeln und die tollen Sachpreise für die „Kläppchen“ gebührt allen Unternehmen ein ganz herzliches Dankeschön, denn nur dank dieser Unterstützung konnte dieses Projekt überhaupt umgesetzt werden.

  • Mark Wrobbel Bodenbeläge GmbH: Sauberlaufmatte von Schöner Wohnen im Wert von 29,95 €
  • PlanB Reisen: Reisegutschein im Wert von 50,- €
  • Recker GmbH: Tragbare PKW- Kühlbox von Dometic Coolfun SCT26 25 Liter im Wert von 135,- € (elektrisch).
  • FOTO Paradies: 3D Laser Foto-Glasblock Giga (130 x 90 x 100 mm) im Wert von 159,- €
  • Auszeit bei Sascha – Frühstücks- & Brunch-Restaurant: Frühstücksgutschein für 2 Personen in der Auszeit
  • Werners Fahrrad Fach-Werk: Kinderlaufrad von Cruzee im Wert von 139,95 €.
  • Andrees – Schreiben, Spielen, Schenken: Ein original LAMY-Füller.
  • LVM Versicherungsagentur Reinhold Everding: 1 x Bluetooth Lautsprecher + 1 x Mepal Müslibecher
  • Outdoor-Shop Greffen: Einkaufsgutschein für den Outdoor-Shop im Wert von 25,- €.
  • Kelm Kfz-Service: Einkaufsstadt Geschenkgutschein Harsewinkel im Wert von 25,- €.
  • BÖCKSTIEGEL – Augenoptik & Hörakustik: 100,- € Gutschein für den Kauf einer Brille oder eines Hörgeräts bei BÖCKSTIEGEL.
  • Brentrup – Ihr Bettenspezialist: Eine wärmende Schafschurwolle-Duo-Bettdecke 135×200
  • Haus Bergmann – Restaurant & Hotel: Gutschein vom Haus Bergmann im Wert von 30,- €.
  • Gaststätte „Zum Emstal“: Gutschein für zwei Schnitzelgerichte bei Edge.
  • REWE Alberts oHG: Ein üppiger weihnachtlicher REWE-Präsentkorb.
  • Volksbank Harsewinkel: Einkaufsstadt Geschenkgutschein Harsewinkel im Wert von 50,- €.
  • Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e. K.: Ein hochwertiges Stabfeuerzeug.
  • Füchtenhans – Insektenschutz | Bauelemente | Rollladen: Einkaufsstadt Geschenkgutschein Harsewinkel im Wert von 50,- €.
  • Fölling Bedachungen: Makita Bit Set.
  • Provinzial Versicherungsagentur Karl G. Redemann: Reisegutschein von PlanB Reisen im Wert von 50,- €.
  • Mon Dial – Pizzeria & Ristorante: Mon Dial Restaurant-Gutschein im Wert von 25,- €.
  • Rieger Buffetrestaurant, Party- & Eventservice: Gutschein für Riegers Event-Buffet für eine Person.
  • CLAAS-Shop: LEXION TERRA TRAC Control Kinderspielzeug von Happy People.
  • Autohaus Grundmeier: Gutschein für einen Ölwechsel im Wert von 99,- € (alle Fabrikate).
  • HD Kottmeyer Gebäudedienste GmbH & Co. KG: Einkaufsstadt Geschenkgutschein Harsewinkel im Wert von 50,- €.
  • Bürenkemper – Bäckerei & Konditorei: Eine üppige „Sonntagstüte“ (gemischte Brötchentüte + Gebäck).
  • techniHelp – Ihr Technikspezialist: Tastatur- & Mouse Set (kabellos) von CHERRY + „skill computer“ Mousepad
  • Stadtwerke Harsewinkel: 3 x Einkaufsstadt Geschenkgutschein Harsewinkel im Wert von 25,- €.
  • euronics P. A. Richter – Unterhaltungselektronik: „In-Ear-Kopfhörer”.
  • Wickern Elektrotechnik GmbH: Robuster LED-Akku-Strahler.
  • Living by Kirsten: Geschenkbox von Nicolas Vahé – Everyday Blends Seasoning & Öl.

Die Reihenfolge der aufgelisteten Sachpreise stimmt nicht mit der Gewinnspielreihenfolge bzw. der „Kläppchen“ überein.

Wer ebenfalls an die Tafeln St. Lucia, St. Marien, St. Paulus und St. Johannes spenden möchte und kann das unter folgender Kontoverbindung:
  • Empfänger: DKM Gemeindecaritas St. Lucia
  • IBAN: DE90 4006 0265 0003 9520 00
  • Verw.-Zweck: Spende für die Tafel-Verteilstellen in Harsewinkel

Außerdem werden vom 1. Advent bis zum 2. Advent in den Kirchen St. Paulus und St. Lucia haltbare Lebensmittel gesammelt. Die Kirchen sind in dieser Zeit geöffnet. Die Spenden werden ebenfalls vor Weihnachten ausgegeben.

Das Spöggsken sagt DANKE und wünscht allen zusammen viel Spaß am Advents- & Silvesterkalender mit den Tafeln!

Impfstelle weitet Angebot aus: Heute ab 16 Uhr weitere Impftermine buchbar!

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Das Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh erweitert ihr Impfangebot. Ab Donnerstag, 25. November, 16 Uhr schaltet der Kreis weitere Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in der Impfstelle an der Marienfelder Straße 351 frei. Abrufbar ist das Online-Buchungssystem über die Startseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de Wichtig: In der Impfstelle werden nur Personen geimpft, die einen Termin gebucht haben.

Die Impfstelle hat ab kommenden Montag, 29. November, sechs Tage in der Woche geöffnet, also von montags bis samstags, von 10 bis 17 Uhr. Ab diesem Tag werden vier Impfstraßen im Einsatz sein. „Wir haben den Andrang bei den mobilen Impfstationen erlebt. Schnell war uns klar, dass wir das Angebot erweitern müssen“, so Sandra Lange, Leiterin der KoCI. „In der Impfstelle können wir im gleichen Zeitraum deutlich mehr Personen impfen als in den Räumlichkeiten in den Kommunen.“ Es werden ab jetzt immer wieder und immer mehr Kapazitäten in der Impfstelle geschaffen. Parallel zum Impfbetrieb an der Marienfelder Straße werden fortlaufend neue Impftermine in den 13 Kommunen des Kreises angeboten. Eine Terminübersicht hierzu findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.

Die KoCIs sollen ein vorübergehendes Angebot schaffen, um die niedergelassenen Ärzte beim Impfen zu unterstützen, so der Auftrag des Landes.

Für die Auffrischungsimpfungen werden die medizinisch und wissenschaftlich gleich zu bewertenden mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna eingesetzt. Nach der aktuellen vorgegebenen Verfügbarkeit werden die neu freigestellten Termine mit mRNA-Impfstoff wie folgt vergeben: Personen unter 30 Jahre mit Biontech/Pfizer (Stikoempfehlung) Personen über 30 Jahre mit Moderna.

Die bereits bis heute vergebenen Termine werden wie bestätigt mit dem angegebenen Impfstoff umgesetzt, soweit nicht eine kurzfristige andere Entwicklung zu einer Änderung zwingt. Angesichts der gleichwertigen mRNA-Impfstoffe bittet der Kreis Gütersloh um Verständnis. Für die Terminvergabe von Boosterimpfungen gilt grundsätzlich die 6-Monats-Abstandsregel. Ausnahme: Boosterimpfungen nach einer Impfung mit Johnson&Johnson können bereits nach vier Wochen erfolgen. Das Team der KoCI hält sich bei den Impfungen an die STIKO-Empfehlung.

„Personen, die ihren Termin in der Impfstelle nicht wahrnehmen können, sollen diesen unbedingt absagen“, bittet Lange. „Dann können wir diesen wieder neu vergeben.“

Hinweis: Die weiteren Impftermine werden am Donnerstag, 25. November, um 16 Uhr freigeschaltet. Dann können Impfwillige über die Startseite des Kreises www.kreis-guetersloh.de auf die Kachel ‚Impftermin buchen‘ klicken und sich dann einen Termin auswählen.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)