Ab dem 24. November 2021: Zutritt zum Hallenbad nur noch für Geimpfte und Genesene

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Wer ab morgen das Harsewinkeler Hallenbad besuchen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die entsprechenden Immunisierungsnachweise sind am Eingang vorzulegen.

Die ab morgen geltende 2-G-Regelung ist in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgelegt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)