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Gottesdienste in der Karwoche und Ostern

In der evangelischen Kirchengemeinde Harsewinkel finden die Gottesdienste in der Karwoche und Ostern zu folgenden Zeiten statt:

Passionsgottesdienst

Harsewinkel. Der Gottesdienst am Gründonnerstag (14.4.) wird als Vespergottes-dienst gefeiert und beginnt in diesem Jahr bereits um 18.00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel. 

Gottesdienste am Karfreitag

Harsewinkel. Die Gottesdienste am Karfreitag werden um 8.30 Uhr in der Christuskirche in Marienfeld und um 10.00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel gefeiert. Der Fahrdienst fährt zum Gottesdienst in Harsewinkel die gewohnten Haltestellen an.

Feier der Osternacht

Marienfeld. Den Übergang von der Passionszeit zum Osterfest, vom Tod zum Leben, feiert die evangelische Kirchengemeinde mit einem Gottesdienst. Die Feier der Osternacht beginnt Ostersonntag um 5.00 Uhr in der Marienfelder Christuskirche. Dieser Gottesdienst, der die Übergangszeit vom dunklen Karfreitag zum hellen Ostersonntag beinhaltet, wird liturgisch in einer besonderen Weise gestaltet. 

Ostersonntag mit Fahrdienst

Harsewinkel/Marienfeld. Zum Gottesdienst am Ostersonntag, der um 10.00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche beginnt, wird auch wieder der Fahrdienst eingesetzt. Haltestellen auf Anfrage (Tel. 1393, Günther Mohring).

Gottesdienst Ostermontag

Am Ostermontag findet der Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Christuskirche in Marienfeld statt.

In allen Gottesdiensten kann nach langer Pause wieder das Heilige Abendmahl gefeiert werden.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Teure Überraschung beim Wohnmobilkauf

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Teure Überraschung beim Wohnmobilkauf – Verbraucherzentrale NRW berät bei unzulässigen Preiserhöhungen.

Der Urlaub auf vier Rädern erlebt seit der Corona-Pandemie einen regelrechten Boom. Der Traum vom eigenen Wohnmobil hat jedoch seinen Preis und erfordert viel Geduld. Die Nachfrage ist groß, das Angebot verhältnismäßig knapp. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages muss oft eine monatelange Wartezeit überbrückt werden. Ist das Wohnmobil dann endlich lieferbar, erleben viele Verbraucher:innen eine teure Überraschung. „In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW häufen sich Beschwerden über nachträgliche Preiserhöhungen durch die Hersteller“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Ob die Aufschläge zulässig sind, hängt von den Details des jeweiligen Kaufvertrags ab. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW stehen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Was steht in meinem Vertrag? Wer einen Kaufvertrag abschließt, geht davon aus, dass an dem darin festgeschriebenen Preis nicht mehr gerüttelt wird. Tatsächlich haben Anbieter jedoch die Möglichkeit durch eine Preisanpassungsklausel eine nachträgliche Preiserhöhung geltend zu machen, wenn die Lieferzeit mehr als vier Monate beträgt. Diese Klauseln unterliegen allerdings strengen Vorgaben. Ob sie tatsächlich wirksam sind, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Möglicherweise berufen sich Händler auch darauf, dass sich die Umstände nach dem Vertragsschluss durch steigende Herstellungs- und Lieferkosten so gravierend geändert haben, dass eine nachträgliche Anpassung des Vertrags auch ohne Preisanpassungsklausel rechtens ist. Dies ist jedoch fraglich und muss ebenfalls individuell beurteilt werden.
  • Anbieter drohen mit Stornierung des Kaufvertrages Viele Anbieter verlangen entweder eine zusätzliche Zahlung zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis oder das Einverständnis zu einer solchen Zusatzzahlung. In beiden Fällen wird den Kund:innen eine Frist gesetzt. Sollten Betroffene ihr Einverständnis verweigern oder die Zahlung nicht fristgerecht erfüllen, drohen die Anbieter damit, den Kaufvertrag zu stornieren – wohlwissend, dass sie das Wohnmobil gewinnbringend an bereits wartende Interessenten verkaufen können. Das setzt Verbraucher:innen schnell unter Druck und erfordert eine rasche Prüfung der Vertragsunterlagen.
  • Preisanpassung unzulässig – was kann ich tun? Wenn sich herausstellt, dass die Preiserhöhung des Anbieters unzulässig ist, können Verbraucher:innen dagegen vorgehen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich Anbieter auf eine außergerichtliche Klärung einlassen. Sollten Verbraucher:innen das Wohnmobil unbedingt haben wollen, gibt es die Möglichkeit, dass sie die Zahlung des Preisaufschlags unter Vorbehalt leisten. Damit halten sie sich die Möglichkeit offen, binnen sechs Monaten juristisch gegen die Preisanpassung vorzugehen. Das hat den Vorteil, dass sie unmittelbar in den Besitz des Wohnmobils gelangen, ohne die juristische Klärung abwarten zu müssen. Ein weiterer Vorteil: Lässt man die Preiserhöhung gerichtlich überprüfen, bemessen sich die Verfahrenskosten lediglich an der nachträglichen Erhöhung, nicht am gesamten Kaufpreis. Wird der Vertrag hingegen durch den Anbieter storniert und die Stornierung gerichtlich angefochten, kommen auf Verbraucher:innen höhere Verfahrenskosten zu, da es dann um den gesamten Kaufpreis geht.
Weiterführende Infos und Links:

Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW unterstützt Betroffene bei der Prüfung ihrer Verträge und hilft bei der Suche nach einer bestmöglichen Lösung. www.verbraucherzentrale.nrw/rechtsberatung.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Gutes bewahren – kulinarische Osterfeiertage im Haus Bergmann genießen!

Von Karsamstag bis Ostermontag verwöhnen wir Sie gerne schon mittags oder an den Abenden à la carte mit heimischen Spezialitäten der westfälischen Küche und unseren kulinarischen Traditionen.

Öffnungszeiten

  • Karsamstag: ab 17 Uhr
  • Ostersonntag: 11:30 Uhr – 14:00 Uhr & 17:00 – 21:00 Uhr
  • Ostermontag: 11:30 Uhr – 14:00 Uhr & 17:00 – 21:00 Uhr

Genießen Sie genussvolle Osterfeiertage im Haus Bergmann ohne Beschränkungen (wir bitten Sie lediglich weiterhin eine Maske beim Betreten des Hauses und beim Gang zum WC zu tragen) oder wählen Sie Ihre Lieblingsgerichte aus unserer Speisekarte zum Abholen aus.

Reservierungen und Bestellungen nehmen wir gerne telefonisch unter 05247-2008 oder per E-Mail unter info@hotelbergmann.de entgegen.

Machen Sie mit dem Haus Bergmann einen genussvollen Ausflug in die gut bürgerliche Küche – wir freuen uns!

Die Häschenschule 2 – Der große Eierklau: Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel e. V. am 20. April

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

20. April: Die Häschenschule 2 – Der große Eierklau. Große Vorfreude in der Häschenschule! Es ist kurz vor Ostern und in einem feierlichen Ritual werden mit Hilfe des Goldenen Eis die sogenannten „Meisterhasen“ auserwählt. In diesem Jahr hält das Goldene Ei eine besondere Überraschung bereit: Zum ersten Mal in der Geschichte der Häschenschule wählt es einen Großstadthasen, Max, als Meisterhasenkandidaten – und der ist völlig aus dem Häuschen! Jetzt gilt es für ihn und seine Osterhasenfreunde, die schwierigsten Spezialfähigkeiten zu meistern. Doch noch vor dem ersten Training geschieht das Unfassbare: Das Goldene Ei – die Quelle der magischen Fähigkeiten aller Osterhasen – färbt sich schwarz! Dahinter steckt Leo, der Anführer einer üblen Großstadthasengang, der Ostern abschaffen will. Leo erschleicht sich die Hilfe der Fuchsfamilie und lässt nichts unversucht, um der Häschenschule die Ostereier abzuluchsen – und entführt schließlich sogar Hasenmädchen Emmi! Um seine beste Freundin zu retten, benötigt Max die Hilfe des Fuchsjungen Ferdinand. Doch kann ein Hase ausgerechnet einem Fuchs vertrauen?

Termine, Kartem und das aktuelle Progranmnm findet Ihr hier:

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zu geltenden Corona-Regeln und zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.00 Uhr Greffen (Bushaltestelle Kolpingstraße)
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (Place Les Andelys/Rathausplatz)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (Place Les Andelys/Rathausplatz)
  • ca. 18.25 Uhr Greffen(Bushaltestelle Kolpingstraße)

Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Amtsblatt Nr. 6 / 2022 einsehbar – Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Westlich des Tecklenburger Weges“ & zur Landtagswahl

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 6 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „Westlich des Tecklenburger Weges“ sowie zur Landtagswahl 2022 thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

„Kirche und Küche“ startet wieder

Am Karfreitag lädt die evangelische Kirchengemeinde Harsewinkel im Rahmen von „Kirche und Küche“ zum Mittagessen in das Gemeindehaus, Villebrink 20, ein. Nach dem Gottesdienst oder ab 11 Uhr ist das Gemeindehaus geöffnet, das gemeinsame Essen beginnt um 12.00 Uhr. Traditionell ist der Hauptgang des Drei-Gänge-Menüs ein Fischgericht an diesem Tag. Es sind noch einige Plätze frei. Wer daran teilnehmen möchte, kann sich bis Mittwoch, 12.00 Uhr, im Gemeindebüro (Telefon 2130 oder gemeindeamt@kirche-hsw.de) anmelden.

Wer zum Gottesdienst vom Fahrdienst abgeholt werden möchte, kann sich mit Günther Mohring, Tel. 1393, in Verbindung setzen.

„Kirche und Küche“ ist ein Angebot der evangelischen Kirchengemeinde, das einmal monatlich – meistens am letzten Sonntag – im Gemeindehaus seit mehr als 20 Jahren stattfindet. Die Kochteams wechseln sich ab und bereiten ein Drei-Gänge-Menü zu, das aus Gerichten der deutschen und auch internationalen Küche besteht.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

NABU-Studie: Kaum Rückzugsräume für Insekten in der Agrarlandschaft

Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com
Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com

Warum nimmt die Vielfalt von Insekten sogar in Schutzgebieten ab? Gründe hierfür beleuchtet eine wissenschaftliche Studie im Rahmen des NABU-Forschungsprojektes DINA (Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen): Auf einer Länge von mehr als 11.000 km grenzen Naturschutzgebiete direkt an Ackerflächen, bei den EU-rechtlich geschützten „Fauna-Flora-Habitat (FFH)“-Gebieten sind es sogar 21.100 km – eine Strecke länger als die Luftlinie zwischen Nord- und Südpol, erklärt Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR). Weil die gut 4.500 deutschen FFH-Gebiete meist sehr kleinräumig ausgewiesen wurden, ergeben sich viele Grenzbereiche zu intensiv genutzten Flächen. Über diese können je nach Bewirtschaftungsform Düngemittel und Pestizide in die Schutzgebiete eingetragen werden – wenn diese nicht sogar in den Gebieten selbst ausgebracht werden.

Laut NABU macht die Studie deutlich: Schutzgebiete in Deutschland sind nicht nur zu klein, sie sind auch kaum miteinander verbunden. Für viele Arten bilden intensiv genutzte Ackerflächen schwer zu überwindende Barrieren. Der für das Überleben der Bestände wichtige genetische Austausch von Individuen findet so immer weniger statt. Damit sind – auch bedrohte – Arten von Insekten, Schnecken und Reptilien und die Pflanzenwelt in diesen Gebieten isoliert.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Ergebnisse der Studie zeigen den Handlungsbedarf klar auf: Um die geschädigte Artenvielfalt wiederherzustellen, benötigen wir ausreichend große Schutzgebiete, in denen die Nutzung und Naturschutz aufeinander abgestimmt sind. Zweitens müssen wir die Gebiete durch ein Netz von nicht-bewirtschafteten Landschaftselementen wie Hecken und Brachen verbinden. Und drittens muss die Belastung durch Pflanzenschutzmittel in der gesamten Landschaft mindestens halbiert werden, wie es auch der EU-Green-Deal vorsieht.“

Darüber hinaus sei auch die Umsetzung des sogenannten Refugialflächenansatzes von großer Bedeutung. Demnach dürfen biodiversitätsschädigende Pestizide nur dann auf einer Fläche eingesetzt werden, wenn zusätzlich dazu eine Rückzugsfläche für Insekten vorhanden ist.

„Die bisherigen Maßnahmen des Insektenschutzpakets und der EU-Agrarpolitik sind nicht ausreichend“, so Dr. Verena Riedl, Referentin für Biodiversität und Ökotoxikologie im NABU. „Um eine wirkliche Trendumkehr beim Insektenschwund und für die Artenvielfalt zu erreichen, brauchen wir eine attraktive Honorierung für landwirtschaftliche Betriebe, die pestizidfreie Rückzugsräume schaffen. Hierfür muss der aktuelle von der EU-Kommission geprüfte GAP-Umsetzungsplan Deutschlands nachgebessert und mehr Fördermittel in Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen umgeschichtet werden“

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

„Matthäus-Passion“ in Christuskirche_creativ

In den 60er und 70er Jahren war der Jesus-Film von Pasolini der „Standard“-Film in den Fernsehprogrammen am Karfreitag. Die ev. Kirchengemeinde zeigt ihn am kommenden Freitag, 15. April, in der Marienfelder Christuskirche auf Großleinwand mit guter Audioanlage.

Meister-Regisseur Pier Paolo Pasolini drehte sein mehrfach preisgekröntes und kontroverses diskutiertes Meisterwerk über das Wirken, Tod und Wiederauferstehung Jesu nach dem Evangelium des Matthäus mit erlesenen schwarz-weiß Bildern und ausdrucksstarken Laienschauspielern: Christus nicht als milder und leidender Heiland, sondern als leidenschaftlicher Bekämpfer des Unrechts, das die Menschen sich zufügen. Beginn der Vorführung des etwa 2-stündigen Films ist 17 Uhr, während einer Pause sind Warmgetränke in Pappbechern im Ausschank. Der Eintritt ist frei, Spenden sind sehr willkommen und für der Katastrophenhilfe die Diakonie in der Ukraine bestimmt.

 

(Text- und Bildquelle: Ludger Ströker)

Gesundheitsausschuss des Kreises Gütersloh: Einrichtungsbezogene Impfpflicht – rund 400 Personen gemeldet

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Im Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 6. April, stellte Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh, die aktuelle Coronasituation im Kreis vor und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder rund um das aktuelle Infektionsgeschehen. Vor dem Hintergrund der nach wie vor stabil hohen Fallzahlen hob sie erneut die Wichtigkeit der Hygieneregeln, des Abstandshaltens, der Masken sowie der Impfungen hervor. Jürgen Theis, Leiter der Abteilung Ordnung, informierte anschließend zum aktuellen Meldestatus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Aufgrund technischer Probleme des Meldeportals hatte das Land NRW die Frist um einige Tage verlängert. Am vergangenen Dienstag, 5. April, ist diese nun abgelaufen. Dem Kreis Gütersloh wurden bis dahin rund 400 Personen gemeldet, die in entsprechenden Bereichen tätig sind und nicht vollständig geimpft sind, keinen Genesenenstatus oder ärztliches Attest vorgelegt oder auch gar nichts eingereicht haben. Das sind weniger als ursprünglich angenommen, denn eigentlich hatte der Kreis mit etwa 1.000 bis 1.500 Personen gerechnet. In anderen Kreisen ist das Zahlenverhältnis ähnlich. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass mit den aktuell hohen Fallzahlen die Anzahl der Genesenennachweise gestiegen ist, die Durchimpfungsrate höher ist als gedacht oder auch Meldeversäumnisse. Genau eingrenzen kann man das nicht.

Die gemeldeten Personen werden nun ein Schreiben vom Kreis bekommen, in dem sie aufgefordert werden, ihre Bescheinigungen nachzureichen.

Zur Abstimmung stand die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der die Ausschussmitglieder einstimmig zustimmten. Dies war erforderlich, da der Kreis Gütersloh die Errichtung und Nutzung eines Bevölkerungsschutzzentrums in Verl beabsichtigt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfstelle am Osterwochenende geschlossen: Sonderaktion an Gründonnerstag

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Impfstelle an der Marienfelder Straße ist am Osterwochenende von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag geschlossen. Als Ausgleich startet die Koordinierende Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) am Gründonnerstag eine Sonderaktion und öffnet die Impfstraßen von 14 bis 19 Uhr.

Alle Impfwilligen ab 12 Jahren können sich dann ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung geben lassen. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können sich die vierte Impfung drei Monate nach der dritten Impfung geben lassen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten. Dazu muss eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Das Formular steht im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle zum Download zur Verfügung. Ein vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, Impfwillige können auch spontan während der Öffnungszeiten vorbeikommen.

Mitbringen müssen sie auf jeden Fall ein Ausweisdokument, auf dem die Identität und Wohnadresse hinterlegt ist. Wenn möglich sollte auch die elektronische Gesundheitskarte mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.

Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Über 30-Jährige bekommen in der Regel den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)