LANTA-Banner
Start Blog Seite 467

Tennis für alle: TC Harsewinkel nimmt an deutschlandweitem Projekt teil

Tennis ist seit jeher eine der beliebtesten Sportarten der Deutschen: Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie stellt der Tennissport eine ungefährliche Möglichkeit der sportlichen Aktivität dar. Nicht nur, dass Tennis im Freien ausgeübt wird, auch der große Abstand zwischen den Spielpartner*innen sorgt für entsprechende Sicherheit und kann zudem bis ins hohe Alter bedenkenlos gespielt werden.

Wer schon immer mal in die Sportart reinschnuppern wollte, hat dazu jetzt die ideale und kostenlose Möglichkeit. Denn der TC Harsewinkel beteiligt sich als Partner Club an einem bundesweiten Tennisprojekt und bietet allen Sport-Interessierten die Möglichkeit, Tennis kostenfrei auf seiner Vereinsanlage zu testen. Damit ist der TC Harsewinkel Teil der deutschlandweiten Kampagne „Generali Tennis Starter“, die durch den Deutschen Tennis Bund (DTB) und dessen Partner Generali ins Leben gerufen wurde.

Von Mai bis Oktober 2022 läuft die Aktion und alle Interessierten können sich unter starter.tennis.de informieren und einen Schnuppertermin beim TC Harsewinkel buchen.

„Die Aktion ermöglicht zum zweimaligen kostenlosen Tennis spielen bei uns auf der Anlage – alles ganz unverbindlich. Entweder in Form vom freien Spielen mit einem Freund oder einer Freundin oder unter Anleitung eines Trainers. Schläger und Bälle werden ebenfalls zur Verfügung gestellt,“ sagt Diana Hagemeyer, Jugendwartin beim TC Harsewinkel. 

Weitere Informationen rund um den Generali Tennis Starter gibt es auf der DTB-Homepage unter www.dtb-tennis.de/Tennis-Starter und natürlich auf starter.tennis.de.

Bei Fragen zum Generali Tennis Starter des TC Harsewinkel e.V. wenden Sie sich bitte an:

Diana Hagemeyer – jugendwart@tc-harsewinkel.deTelefon: 0179/2200178 – https://tc-harsewinkel.de/

(Text- und Bildquelle: TC Harsewinkel)

ADAC Autokostenvergleich: Größter Kostenfaktor ist Wertverlust – Kaufprämie verzerrt Realkosten für E-Autos

Die derzeit hohen Spritpreise lassen E-Autos für viele Verbraucher attraktiv erscheinen. Zudem sind die Stromer wegen der Kaufprämie in der Anschaffung häufig deutlich günstiger als Benzin- und Dieselfahrzeuge. Doch bei einem Gesamtkostenvergleich zeigt sich: Nicht die zeitweise deutlich über zwei Euro liegenden Literpreise für Benzin und Diesel sind der größte Kostenfaktor, sondern der Wertverlust eines Fahrzeugs. Das hat der ADAC in seinem aktuellen Autokostenvergleich ermittelt.

Zum Beispiel der Golf: Die ADAC Experten verglichen den Stromer VW ID.3 mit dem 110 kW starken1.5 eTSI Golf. Die höheren Anschaffungskosten der E-Version (36.960 Euro, Benziner: 32.460 Euro) werden überkompensiert durch andere Kostenfaktoren wie Versicherung, Kfz-Steuer, Ausgaben für Wartung und Reparaturen, Reifenverschleiß, Kraftstoff- bzw. Stromkosten und eine Pauschale für die Wagenwäsche und -pflege. Insbesondere die vergleichsweise geringeren Wartungs- und Betriebskosten von Elektroautos machen sich in der Gesamtbilanz bemerkbar: Die Elektroversion kommt so auf 47,2 Cent pro Kilometer, der Benziner auf 56,9 Cent.

Selbst wenn man einen Preisnachlass von 15 Prozent auf den Benziner-Golf einrechnet, kommt der elektrische ID.3 am Ende günstiger weg. Zieht man die aktuelle Elektro-Umweltprämie vom Kaufpreis des Stromers ab, dann ist der ID.3 rund 5.000 Euro günstiger in der Anschaffung – mit Folgen für den Wertverlust, der dann entsprechend geringer ausfällt.

Noch immer lassen sich die Hersteller bis auf wenige Ausnahmen die Elektromobilität teuer bezahlen. Damit jedoch die Kostenbilanz bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch ohne Subventionen noch besser ausfällt, müssen die Kaufpreise weiter sinken und dürfen nur geringfügig über denen eines vergleichbaren Verbrennermodells liegen.

Der Gesamtkostenvergleich berücksichtigt alle Kosten eines Autos. Gegenübergestellt werden nahezu alle auf dem deutschen Markt erhältlichen gängigen Elektroautos sowie Plug-in-Hybride mit Benzinern oder Dieseln mit vergleichbarer Motorleistung und ähnlicher Ausstattung. Der aktuelle Umweltbonus von bis zu 9000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und bis zu 6750 Euro für extern aufladbare Plug-in-Hybride ist in den Berechnungen berücksichtigt. Grundlage aller Berechnungen ist eine durchschnittliche Haltedauer von fünf Jahren mit einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern. Wegen der zurzeit starken Schwankungen der Kraftstoffpreise wurde zur Berechnung der Durchschnitt der vergangenen drei Monate herangezogen.

Viele weitere Vergleiche gibt es hier.

POL-GT: Streit auf Schützenfest – Pfeffersprayeinsatz

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am frühen Samstagmorgen (28.11., 01.10 Uhr) wurde die Polizei über eine Auseinandersetzung am Rande eines Schützenfestes am Prozessionsweg informiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es kurz zuvor zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem alkoholisierten 17-Jährigen und einem ebenfalls alkoholisierten 41-jährigen Mann gekommen ist. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 41-Jährige den 17-Jährigen festgehalten haben. Nach mehrfacher Aufforderung den Jugendlichen loszulassen, soll durch Mitarbeiter des Ordnungsamts Pfefferspray eingesetzt worden sein, um die Männer auseinanderzubringen. Zuvor soll der 17-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen mehrere Festgäste provokativ angesprochen haben. Noch während die Polizei vor Ort war, verhielt der Jugendliche sich provokativ. Der 17-Jährige erhielt einen Platzverweis und wurde an Erziehungsberechtigte übergeben. Auch seine jugendlichen Begleiter erhielten Platzverweise. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sucht weitere Zeugen. Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel – Darstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Inhalt dieser Änderung ist die Darstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im übrigen Außenbereich.

Die Änderung wird geführt unter folgender Bezeichnung: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel. Der Untersuchungsbereich der 23.  Änderung umfasst das gesamte Stadtgebiet Harsewinkel.

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes werden Konzentrationszonen zur Steuerung der Windenergie im Stadtgebiet dargestellt. Die Planung zielt auf die Bündelung der Windenergienutzung in den Zonen und damit zugleich auf die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach Windenergieanlagen i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich außerhalb der dargestellten Zonen i.d.R. unzulässig sind. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft daher den gesamten Außenbereich im Stadtgebiet.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der vorliegende Vorentwurf zur 23. FNP-Änderung die unter naturschutzfachlichen, landschaftspflegerischen und städtebaulichen Aspekten ermittelten Potenzialflächen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet dar. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB sollen weitere Abwägungsmaterialien zu den einzelnen Flächen gesammelt, anschließend geprüft und im Rahmen der Abwägung bewertet werden. Die als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung verbleibenden Flächen werden dann zur Offenlage der Planung als Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie dargestellt.

Der Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Potenzialflächenanalyse und Umweltbericht liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
  • in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022,
  • in der Fachgruppe 3.1 Planung, Münsterstraße 14, 33428 Harsewinkel, Zimmer 262,
  • während der Öffnungszeiten (Mo. bis Do. von 8.30-12.30 Uhr, Di. von 14.00-16.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr, Fr. von 8.30-12.00 Uhr) oder nach telefonischer Absprache (Tel.: 05247-935124),
  • zudem auf der Internetseite der Stadt Harsewinkel unter stadtplanung-harsewinkel.de.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stadtverwaltung Harsewinkel soll mit Müllwagen Funklöcher aufdecken

Die CDU-Ratsfraktion möchte die Stadtverwaltung Harsewinkel mit einem entsprechenden Antrag damit beauftragen, Funklöcher im örtlichen Mobilfunknetz aufzudecken und sich hierbei am Ansatz der Stadt Verl zu orientieren.

In Verl wurden hierfür entsprechende Messgeräte auf Müllfahrzeugen installiert, die ja auch in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen ohnehin regelmäßig flächendeckend unterwegs sind. Hier wäre vielleicht eine Leihe der Ausrüstung möglich und generell sollte sich die Stadtverwaltung in Bezug auf die Kosten einer solchen Aktion bei den Kolleginnen und Kollegen in Verl erkundigen. Die CDU-Ratsfraktion hofft, durch diese Maßnahme die Optimierung des hiesigen Mobilfunknetzes vorantreiben und den Anbietern eigene Werte und Argumente vorlegen zu können.

Zum Antrag im Ratsinfosystem der Stadt Harsewinkel >>>

Zu allen aktuellen Anträgen der Ratsfraktionen im Ratsinfosystem der Stadt Harsewinkel >>>

POL-GT: Körperliche Auseinandersetzung unter Männern – ein Mann durch Stiche verletzt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Freitagnachmittag (27.05., 15.30 Uhr) kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei Männern (25, 26 und 41) und an der Marienstraße. Derzeitigem Ermittlungsstand nach soll eine zurückliegende Streitigkeit ursächlich sein. Nach einem verbalen Schlagabtausch kam am Freitagnachmittag zu einer körperlichen Auseinandersetzung an der Marienstraße. Der 41-Jährige soll dabei ein Stichwerkezug benutzt haben, mit welchem er den 26-Jährigen schwer verletzte. Es soll sich bei dem Tatmittel um ein Messer oder um einen Schraubendreher gehandelt haben. Der 41-jährige Mann erlitt ebenfalls schwere Verletzungen, der 25-Jährige leichte. Die schwer verletzten Männer wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gefahren. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Vorfall machen? Wer kann Angaben zu dem genutzten Tatwerkzeug machen? Wer hat die Auseinandersetzung beobachtet? Hinweise dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Verbraucherzentrale NRW: Pauschalurlaub oder flexibel Reisen – Wer ist im Streitfall zuständig?

© VZ NRW / adpic
© VZ NRW / adpic

Pauschalurlaub oder flexibel Reisen: Wer ist im Streitfall zuständig? Was Reisewillige bei der Urlaubsplanung wissen sollten.

Ob All-Inclusive am Mittelmeer, die Ferienwohnung an der Ostsee oder die Halbpension in den Bergen: Die Reiselust ist bei vielen Menschen wieder entfacht und die Tourismusbranche verzeichnet Rekordumsätze. Nicht immer ist es leicht, bei der Vielzahl der Angebote den Überblick zu behalten. Auch das Kleingedruckte sollte vor der Buchung gründlich gelesen werden. „Für Pauschalreisen sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell gebuchte Reisen“, sagt Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer Anreise, Unterkunft und andere Leistungen individuell bucht, muss bei Problemen sein Recht bei jedem Anbieter einzeln durchsetzen.“ Worauf bei der Urlaubsplanung zu achten ist und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Buchungsmodelle haben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • Das Rundum-sorglos-Paket Wer weniger Zeit für die Planung einer Reise aufwenden möchte, kann mit einer Pauschalreise viel richtig machen. Dabei handelt es sich um ein „Paket“ aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, zum Beispiel einem Flug und einem Hotel, die bei einem Anbieter gebucht werden. Der Vorteil: Bei Problemen haben Reisende einen einzigen, in der Regel inländischen Vertragspartner. Sollte es zu juristischen Streitigkeiten kommen, kann der Veranstalter an seinem Firmensitz verantwortlich gemacht werden, wobei deutsches Recht zur Anwendung kommt. Außerdem ist der Reiseveranstalter zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet. Diese garantiert, dass Verbraucher:innen ihre vor Reiseantritt geleistete Zahlungen im Falle der Insolvenz des Anbieters erstattet bekommen. Zudem werden sie zurückbefördert, falls sich die Insolvenz während der Reise ereignet.
  • Flexibel und unabhängig reisen Wer den Urlaub nach individuellen Vorlieben gestalten möchte und möglichst flexibel sein will, kann Anreise, Unterkunft und Co. jeweils einzeln buchen und schließt dementsprechend Verträge mit verschiedenen Anbietern ab. Gibt es Probleme bei der Reise, müssen sich Betroffene einzeln an die jeweiligen Anbieter wenden. Diese haften dann, wenn sie die Leistungen nicht wie vereinbart erbringen können. Im Fall einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Anbieter, muss zunächst geprüft werden, wo geklagt werden kann und welche Recht anwendbar ist. Für einzeln gebuchte Unterkünfte gilt zum Beispiel das Recht des Staates, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Pauschalreise: Eine gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung besteht nicht.
  • Verzwickte Zuständigkeiten bei Online-Portalen Online-Portale wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com sind in aller Regel nur Vermittler von Flügen oder anderen touristischen Reiseleistungen. Vertragspartner ist der Anbieter der jeweiligen Leistung, wie zum Beispiel die Airline. Besteht ein Flug aus verschiedenen Teilstrecken von verschiedenen Airlines, bedeutet das meist, dass mit jeder dieser Airlines einen Vertrag geschlossen wurde – auch wenn es im Buchungsportal wie eine einheitliche Buchung aussieht. Vielen Reisenden ist das nicht bewusst und Anbieter nutzen diese Unwissenheit nicht selten aus. So werden Fluggäste zwischen Vermittlern und Airline hin- und hergeschoben, scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten. Ein weiterer Nachteil: Wird der Flug auf einer Teilstrecke annulliert, und man erreicht seine Anschlussflüge nicht, bleibt man auf den Kosten sitzen. Lediglich ein Anspruch auf gezahlte Steuern und Gebühren bleibt bestehen.
Weiterführende Infos und Links:

Flug verspätet, annulliert, verlegt oder überbucht sowie Ärger mit dem Gepäck: Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Mehr Infos unter: www.verbraucherzentrale.de/node/40119.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehrzüge erhalten bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans Bestnoten und gute Empfehlungen

Alle fünf Jahre ist die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans insbesondere im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen und im Rahmen dieser turnusmäßigen Analyse stellte der Sachverständige Patrick Habeth dem Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss seine Ergebnisse inklusive Empfehlungen vor.

Mit den Worten „weiter so“ adressierte Patrick Habeth eine klare Botschaft an den Rat der Stadt Harsewinkel und vor allem in Richtung des Löschzugführers Andreas Feismann und des Stadtbrandinspektors Dietmar Fölling. Da man in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen in den Bereichen personelle Besetzung insgesamt, Ausbildungsstand und Ausbildungsangebote, Ausstattung und Ausrüstung, Abdeckung und Einsatzfähigkeit durch Standorte und Ausstattung der Feuerwehrhäuser, Durchschnittsalter der Fahrzeuge sowie beim Durchschnittsalter unserer freiwilligen Feuerwehrleute seine Hausaufgaben gemacht hat, steht man in allen drei Ortsteilen sehr gut da.

Wenn man da kontinuierlich am Ball bleibt, dann beleibt das auch so. Deshalb hatte Patrick Habeth neben vielen lobenden Worten für die Verantwortlichen auch einige Empfehlungen in Bezug auf die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans im Gepäck. So wird angeregt die Zahl der tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte auszubauen und einen 24-stündig besetzten Einsatzleitungsdienst zu schaffen. Außerdem wird die Anschaffung eines Einsatzführungsfahrzeugs als Kommandowagen empfohlen, damit bei Fehlalarmen Einsätze früher abgebrochen und die jeweiligen Einsatzkräfte entlastet bzw. geschont werden können. Aktuell sind unsere 150 Kameradinnen und Kameraden der drei Löschzüge in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen durchschnittlich alle zwei Tage im Einsatz. Bei zwei Einsätzen am Tag wäre laut Habeth ein kritischer Punkt erreicht. Man darf freiwillige Feuerwehrleute, die diese Einsätze als Ehrenamt neben Ihrem Beruf ausführen auf keinen Fall mit ihrem Dienst für die Gesellschaft überfordern.

Da alle empfohlenen Maßnahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans dem Ziel dienen den freiwilligen die bestmöglichen Voraussetzungen zum Retten – Löschen – Bergen – Schützen zu bieten sowie innerhalb vorgegebener Zeiträume an Brand- oder Unfallorten zu sein, stimmten die Mitglieder des Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschusses dem entsprechenden Beschlussvorschlag zu. Da Kommunen, die mit ihren Freiwilligen Feuerwehren die geltenden Kriterien nicht erfüllen zwangsweise sehr kostenintensive Berufsfeuerwehren einsetzen müssen, sind alle zukünftig anstehenden Kosten vertretbar, denn selbst die kleinstmögliche hauptberufliche Staffel mit weniger als zehn Einsatzkräften und dem Personalfaktor 5,5 bzw. 50 Angestellten, würde mit einem jährlich mit einem Kostenaufwand von ca. 2,5 Mio. Euro zu Buche schlagen.

Förderverein Sägemühle Meier Osthoff lädt zum Kennlerntreffen ein – jetzt aktives oder passives Fördermitglied werden

Wir, der Förderverein Sägemühle Meier Osthoff, möchte unseren Mitgliedern danken, ohne dessen Mitarbeit in der Vergangenheit eine Leistung, wie sie bis heute erfolgt ist, nicht möglich gewesen wäre.

Für die Zukunft wünscht sich der Förderverein mehr solch engagierter Mitglieder, die sich aktiv mit einbringen oder vorhabend der Sägemühle als Fördermitglied unterstützen.

Im Jahre 2009 wurde der Förderverein Sägemühle Meier Osthoff e.V. gegründet. Heute zählt der Förderverein unzählige Mitglieder. Wie effektiv und erfolgreich die Arbeit des Fördervereins zur Erhaltung des Denkmals Sägemühle Meier Osthoff ist, können Sie auf unserer Internetseite saegemuehle-harsewinkel.de, aber noch besser an Ort und Stelle an dem fast vollständig renovierten Mühlengebäude erkennen. Die Technik – über 100 Jahre alt – ist so weit hergestellt, dass wieder Bretter und Kanthölzer, aber auch wie in alten Zeiten Dachsparren gesägt werden können.

Projekte verwirklichen: Wir sind breit aufgestellt und freuen uns über Deine Ideen und Anregungen und dessen Verwirklichung. Das Gelände der Sägemühle Meier Osthoff ermöglicht es, diverse Projekte umzusetzen, ob im Bereich Kunst, Kultur, Umwelt oder Bildung. Durch das Ehrenamt lernst Du viel und kannst praktische Erfahrungen sammeln und voneinander lernen. Dadurch erweiterst Du Deinen Horizont, erwirbst neue Fähigkeiten und Fertigkeiten und erlebst Dich selbst in neuen Situationen.

Neue Kontakte knüpfen: Beim Ehrenamt kommst Du unter Menschen, knüpfst neue Kontakte und kannst Dich mit anderen austauschen. Wer gerne neue Leute kennenlernt, kann dies sehr gut im Rahmen der Projekte der Sägemühle tun. Sich gemeinsam für eine gute Sache einsetzen, an einem Strang ziehen, auch mal diskutieren, zusammenarbeiten und Erfolge feiern.

Soziale Verantwortung tragen: Ehrenamtliches Engagement gibt Dir die Chance, Dinge zu bewegen. Du kannst etwas verändern, soziale Verantwortung übernehmen. Leben und gesellschaftliche Prozesse mitgestalten. Etwas Sinnvolles tun. Viele Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler schätzen dieses gute Gefühl für die Gesellschaft etwas zu tun und die Welt ein Stück besser zu machen.

Wir stellen uns am 01.06.2022 um 19 Uhr an der Sägemühle Steinhägerstr. 22a vor und würden Sie/Dich gerne kennenlernen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Falls Fragen vor dem Treffen aufkommen, können diese gerne an Marvin Hoppert unter der 015738450486 gestellte werden.

(Text- und Bildquelle: Förderverein Sägemühle Meier Osthoff Harsewinkel e.V.)

ADAC: Mit dem E-Scooter unterwegs – welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten

(Bild: ADAC/RASMUS KAESSMANN PHOTOGRAPHY)
(Bild: ADAC/RASMUS KAESSMANN PHOTOGRAPHY)

E-Scooter – Tretroller mit Elektroantrieb – sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch für die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt für sie die Ampel des fließenden Verkehrs.

Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Wer dennoch z.B. auf dem Gehweg unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, beträgt das Verwarnungsgeld 30 Euro. Abstellen darf man E-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Elektroroller dürfen immer nur von einer Person genutzt werden und auch nebeneinander fahren ist außerhalb von Fahrradzonen nicht erlaubt. Wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro. Außerdem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit drohen in aller Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ist der Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille unterwegs, liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kann diese aber auch schon ab 0,3 Promille festgestellt werden. Wichtig: Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Wie am Steuer eines Autos oder am Fahrradlenker sind auch auf dem E-Tretroller Handys tabu. Wer elektronische Geräte rechtswidrig nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, beträgt das Bußgeld 150 Euro, es gibt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Gefahren werden können die E-Roller ab 14 Jahren, einen Führerschein braucht man dafür nicht. Ein Helm ist nicht Pflicht, aber nach Ansicht des ADAC empfehlenswert. Wer sich privat einen Scooter zulegen möchte, braucht eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Wer ohne Plakette fährt, muss mit 40 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Einige Versicherungen bieten zudem zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. Damit wäre auch ein Diebstahl versichert. Jeder E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis. Andernfalls darf er im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Ohne Betriebserlaubnis droht ebenfalls ein Bußgeld (70 Euro) und vor allem bei einem Unfall drastische finanzielle Folgen, weil man für den entstandenen Schaden dann mit seinem Privatvermögen haftet.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)