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ADAC: Mit dem E-Scooter unterwegs – welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten

(Bild: ADAC/RASMUS KAESSMANN PHOTOGRAPHY)
(Bild: ADAC/RASMUS KAESSMANN PHOTOGRAPHY)

E-Scooter – Tretroller mit Elektroantrieb – sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch für die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt für sie die Ampel des fließenden Verkehrs.

Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Wer dennoch z.B. auf dem Gehweg unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, beträgt das Verwarnungsgeld 30 Euro. Abstellen darf man E-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Elektroroller dürfen immer nur von einer Person genutzt werden und auch nebeneinander fahren ist außerhalb von Fahrradzonen nicht erlaubt. Wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro. Außerdem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit drohen in aller Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ist der Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille unterwegs, liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kann diese aber auch schon ab 0,3 Promille festgestellt werden. Wichtig: Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Wie am Steuer eines Autos oder am Fahrradlenker sind auch auf dem E-Tretroller Handys tabu. Wer elektronische Geräte rechtswidrig nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, beträgt das Bußgeld 150 Euro, es gibt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Gefahren werden können die E-Roller ab 14 Jahren, einen Führerschein braucht man dafür nicht. Ein Helm ist nicht Pflicht, aber nach Ansicht des ADAC empfehlenswert. Wer sich privat einen Scooter zulegen möchte, braucht eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Wer ohne Plakette fährt, muss mit 40 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten zugefügt werden. Einige Versicherungen bieten zudem zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. Damit wäre auch ein Diebstahl versichert. Jeder E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis. Andernfalls darf er im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Ohne Betriebserlaubnis droht ebenfalls ein Bußgeld (70 Euro) und vor allem bei einem Unfall drastische finanzielle Folgen, weil man für den entstandenen Schaden dann mit seinem Privatvermögen haftet.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Architekten-Wettbewerb für das Bevölkerungsschutzzentrum – Teilnehmerliste ist komplett

Dezernent Ingo Kleinebekel, Anke Dreier (Abteilungsleiterin Gebäudewirtschaft), Dezernentin Dr. Angela Lißner und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper haben in einem anonymen Losverfahren die Wettbewerbsteilnehmer gezogen (Foto: Kreis Gütersloh).
Dezernent Ingo Kleinebekel, Anke Dreier (Abteilungsleiterin Gebäudewirtschaft), Dezernentin Dr. Angela Lißner und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper haben in einem anonymen Losverfahren die Wettbewerbsteilnehmer gezogen (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Lose sind gezogen: Dezernentin Dr. Angela Lißner, Dezernent Ingo Kleinebekel, Anke Dreier (Leiterin der Abteilung Gebäudewirtschaft) und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper haben die Lostrommel gerührt und zehn Architekturbüros gezogen. Fünf weitere Büros sind bereits vornominiert. Für diese fünfzehn Wettbewerbsteilnehmenden geht es jetzt an den Skizzenblock: Sie entwerfen Modelle für das geplante Bevölkerungsschutzzentrum des Kreises Gütersloh. Der oder die Beste bekommt den Auftrag.

30.000 Quadratmeter misst das Grundstück an der Thaddäusstraße in Verl-Sürenheide. Dort soll das neue Bevölkerungsschutzzentrum des Kreises Gütersloh entstehen – angestrebter Einzugstermin ist Ende 2025. Ein großer Teil des Baugrundstückes entfällt auf die Fahrzeughallen, während für das Hauptgebäude rund 5.124 Quadratmeter Bruttogesamtfläche vorgesehen wird. 71 Architekturbüros aus ganz Deutschland sahen in dem Projekt eine spannende Herausforderung und nahmen an dem Losverfahren teil. Zehn Büros wurden bei der anonymen Ziehung ausgewählt. Das Bevölkerungsschutzzentrum wird die Bereiche Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie das Logistikzentrum Tierseuchenbekämpfung in sich vereinen und bietet den Architektenbüros daher schon alleine wegen der anspruchsvollen Raumaufteilung kreativen Gestaltungsspielraum.

Die Entwürfe sollen bis September eingereicht werden, im Oktober wird das Siegermodell gekürt. Das Los traf Wettbewerbsteilnehmer aus ganz Deutschland: Von Bayern bis Hamburg und Potsdam bis ins Ruhrgebiet. Für den Fall, dass ein Büro seine Teilnahme zurückzieht, hat das Losungs-Komitee zehn Nachrücker gezogen.

Begleitet wurde das anonyme Losverfahren von einer Vertreterin des Stadtplanungsbüros Post Welters + Partner mbB aus Dortmund.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Vier Pflegeirrtümer – Mir passiert das nicht!

© VZ NRW / adpic
© VZ NRW / adpic

Mir passiert das nicht!? Vier Pflege-Irrtümer.

Pflegebedürftigkeit im Alter – damit möchten sich viele Menschen nicht befassen. Der Gedanke, vieles nicht mehr selbst zu können und gesundheitlich abzubauen, macht Angst. Doch die Wahrheit ist: Pflege kann und wird vermutlich jede:n treffen. Deshalb hilft die Verbraucherzentrale NRW zum Tag der Pflege am 12. Mai bei einer realistischen Einschätzung. „Wichtig ist, sich zu informieren und rechtzeitig Hilfe zu holen“, sagt Barbara Schmitz, Leiterin des Pflegewegweisers NRW. 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Vier von fünf pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Deshalb rückt der Pflegewegweiser vier Irrtümer zur Pflege gerade.

Irrtum 1: Pflegefall? Mir passiert das nicht!

Das ist sehr unwahrscheinlich. Denn die Lebenserwartung steigt. Die Menschen in Deutschland werden immer älter – und damit wächst die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden. Seit Jahren erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl von 2,02 Millionen im Dezember 1999 auf 4,12 Millionen im Dezember 2020. Und wissenschaftliche Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg allein bis 2030 aus. Dann könnten etwa laut dem Barmer Pflegereport insgesamt rund sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sein.

Irrtum 2: Mit dem Thema Pflege beschäftige ich mich, wenn ich 80 bin

Pflege kann immer jede:n treffen, unabhängig vom Alter. Es ist zwar richtig, dass der größte Teil der Pflegebedürftigen in die Altersspanne zwischen 80 und 85 Jahre fällt. Und natürlich steigt das Risiko mit dem Alter an. Aber Pflegebedarf kann viele Ursachen haben – einen Schlaganfall, ein Organversagen, aber auch einen Sturz oder eine chronische Erkrankung. Deshalb ist es so wichtig, über Beratungs- und Hilfsstrukturen Bescheid zu wissen. Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre.

Irrtum 3: Pflegebedürftig ist man erst, wenn man nichts mehr kann

Falsch! Nach dem Gesetz gelten Menschen schon als pflegebedürftig, wenn sie bei alltäglichen Dingen Unterstützung brauchen, also etwa beim Arztbesuch, der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Einkaufen oder beim Einnehmen von Medikamenten. Deshalb haben auch Menschen mit geringen Beeinträchtigungen ein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung. So kann zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe oder einfach eine Alltagsbegleitung für ein paar Stunden im Monat finanziert werden. Man kann auch seine Wohnung barrierefrei umbauen und dafür Geld der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Irrtum 4: Das bisschen Pflege schafft man schon alleine

Die Eltern oder die eigenen schwer behinderten Kinder zu pflegen, neben Arbeit und eigener Familie, ist anstrengend und kann auch seelisch sehr belastend sein. Oft geraten Angehörige an die Grenzen ihrer Kräfte. Und die Pflegedauer kann mehrere Jahre betragen. Ganz alleine pflegen – das schafft keiner. Deshalb sollte man sich dringend Unterstützung holen. In Nordrhein-Westfalen bieten mehr als 500 Beratungsstellen von Pflegekassen, Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen Hilfe bei Fragen zur häuslichen Pflege an. Der Pflegewegweiser NRW hilft bei Fragen nach der passenden Anlaufstelle vor Ort. Möglich sind auch Kombinationen aus verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Weiterführende Links:

Mehr zu Beratungsstellen, häuslicher Pflege und Pflegediensten unter www.pflegewegweiser-nrw.de

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Autohaus Grundmeier: Jetzt mit kleinen Raten zum Suzuki Swift Hybrid

Entdecke im Autohaus Grundmeier Deinen Swift Hybrid! – Hybrid für Nichtsmüsser und Weiterdenker. Für Heutemacher. Für Morgendenker. Für alle.

Schon immer folgt Suzuki dem Ziel, moderne, effiziente Technik allen zugänglich zu machen. Auf der Suche nach neuen Mobilitäts- und Antriebslösungen rücken alternative Technologien in den Fokus. Hybrid als technologisch breit aufgestelltes Konzept bietet viele Möglichkeiten, wichtige Ziele zu erreichen. Hybrid ist deshalb unser Weg. Die Architektur kann unterschiedlich sein: Mild-Hybrid, Plug-in Hybrid, Vollhybrid – was zählt, ist das Hybrid-Konzept, das zu Ihren Wünschen passt und dabei den Bedürfnissen der Umwelt gerecht wird. So wird es den einen freuen, dass man damit rein elektrisch zu seinem Arbeitsplatz und zurück kommt. Während es den anderen begeistert, dass der Fahrspaß bei all den anspruchsvollen Anforderungen nicht zu kurz kommt. Jedenfalls nicht in einem Suzuki.

Suzuki Hybrid ist unsere Technologie, um nachhaltige und effiziente Mobilität in all unseren Modellen und für all unsere Kunden möglich zu machen. Der Swift macht es vor. So jugendlich kann ein Klassiker sein. Der Swift Hybrid sorgt für Fahrspaß von Anfang an. Mit dem Plus an Style und Ausstattung. Das kompakte Energiebündel bringt jede Menge Lebensfreude auf die Straße.

Bei uns kannst Du den Swift Hybrid bei einer persönlichen Probefahrt kennenlernen Dich selbst von seinen Vorzügen überzeugen und Dir mit kleinen Raten großen Fahrspaß sichern. Kontaktiere uns jetzt – Dein Autohaus Grundmeier in Harsewinkel freut sich schon auf Dich!

St. Hubertus Schützenfest vom 27. bis zum 29. Mai – nach 2 Jahren Leerlauf geht es endlich wieder los!

Nach 2 Jahren „Leerlauf“ nimmt nun unser Schützenfest Fahrt auf. Die erste Station ist unser Schützenfest in der Zeit vom 27.05.-29.05.2022. Nach intensiven Beratungen wird die Fahrt eine andere sein als vor Corona. „Wir nutzen diese Möglichkeit, unser Schützenfest nach vielen Jahrzehnten neu zu strukturieren“, so Präsident Matthias Hörster.

Am Freitag beginnen wir um 17.00 Uhr mit der Ermittlung der Kinder- und Schülerregenten am Hubertus-Haus. Anschließend marschieren wir von dort aus zum Schützenplatz, hier werden die neuen Kinder- und Schülerregenten proklamiert. Neu ist am Freitag, dass wir um 19.15 Uhr mit dem Schießen um die Jungschützenkönigswürde beginnen. Bis zur Proklamation um 21.00 Uhr mit anschließendem großem Zapfenstreich ist gemütliches Beisammensein im Festzelt oder auf dem Heimathof.

Am Samstag starten wir mit dem traditionellen Königsfrühstück bei unserem amtierendem Kaiserpaar. Um 13.30 Uhr Antreten am Rathausplatz. Dort findet die Königsparade statt. Nach der Kranzniederlegung am Ehrenmal geht es über den neuen Marschweg zum Schützenplatz. Dort gibt es eine Ansprache vom Präsidenten, Beförderungen und Orden, danach wird zur Vogelstange weggetreten. Klassisch wie in den letzten Jahren wird mit „Radio St. Hubertus“ das Königsschießen begleitet. Der neue Regent wird am Abend vor dem Festball gekrönt und löst somit den seit 2019 amtierenden Kaiser ab. Beim Festball spielt die Liveband „Törn on“.

Der Sonntag startet mit der heiligen Messe um 10.00 Uhr auf dem Heimathof. Anschließend Preis-, Pokal und Hampelmannschießen.  Die selbstgemachte Erbsensuppe gibt es für alle Vereinsmitglieder im Festzelt. Um 13.30 Uhr ist antreten am Rathausplatz. Sonntags sind die geladenen Gastvereine mit dabei. Neu ab diesem Jahr ist, dass wir unsere höchste interne Auszeichnung, den „Schwatte Jans Orden“ am Sonntag verleihen werden.

An beiden Tagen gibt es Kaffee und Kuchen sowie weitere warme Leckereien. Für unsere Kleinsten gibt es auch in diesem Jahr eine Kinderbelustigung. Neu ist am Sonntag, dass es im Festzelt kleine Darbietungen aus unseren eigenen Reihen aufgeführt werden.

Durch die Neugestaltung des Heimathofes sind wir nun in der Lage, unser Zelt und unsere Stände neu positionieren. Somit schaffen wir ein offenes und großzügiges Ambiente, dass in der Dunkelheit durch ein ausgeklügeltes Lichtkonzept ergänzt wird.

Natürlich wird im gesamten Festbereich gemäß der Hygiene und Infektionsschutzempfehlung zum Umgang mit der Corona-Pandemie gearbeitet. Die Reinigung der Gläser erfolgt durch einen Spülboy, der mittels Gläserspültabletten zur Corona konformen Gläserspülung betrieben wird. Neben dem normalen Glas Bier, können auch kleine 10-Liter Fässchen geordert werden, wer möchte kann auch gerne Flaschenbier bekommen.

Wir laden alle Bürger:innen zu unserem Schützenfest herzlich ein und freuen uns jedes neues Gesicht!

(Text- und Bildquelle: St. Hubertus-Schützenbruderschaft Harsewinkel)

Corona-Schutzverordnung bis 23. Juni ohne Änderungen verlängert

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.

Damit gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC: Batterie-Check gibt Sicherheit bei gebrauchten Elektroautos

Wer den Kauf eines gebrauchten Elektroautos plant, benötigt in erster Linie ein objektives Urteil zum tatsächlichen Zustand der Antriebsbatterie. Sie ist das teuerste Bauteil und nimmt parallel zur Nutzungsdauer an Speicherkapazität und Leistung ab. Durch eine ADAC Gebrauchtwagen-Untersuchung mit zusätzlicher Akku-Diagnose des Partners Aviloo kann eine realistische Kaufempfehlung ausgesprochen werden. Bisher war, wenn überhaupt, eine solche Diagnose nur sehr aufwändig über die Vertragswerkstätten der Hersteller machbar. Ab sofort bietet der ADAC in Kooperation mit dem Partner für viele Modelle einen herstellerunabhängigen und neutralen Batteriecheck an, der sich sehr schnell auszahlen kann. Die dafür notwendige Testbox kann online bestellt werden und wird in ausgewählten ADAC Standorten eingebaut. Bis zum 2. Juni 2022 kostet der Batterie-Check nur 49 EUR, später wird er für 99 EUR erhältlich sein. Zum Start ist das Angebot in Dortmund, Hamburg, Hannover, München und Nürnberg verfügbar. Weitere Städte folgen in Kürze. Die Testbox kann direkt von den ADAC Technikern in das Elektrofahrzeug eingebaut werden. Alternativ kann Sie deutschlandweit zur Selbstanwendung zugesendet werden.

So läuft der Test ab: Über ein Verbindungskabel wird die Testbox an die OBD-Schnittstelle (OnBoardDiagnose) angeschlossen. Zum Start muss das Auto vollgeladen sein. Anschließend wird das Fahrzeug im Normalbetrieb innerhalb 7 Tagen bis unter zehn Prozent Batterieladestand gefahren. Währenddessen erhebt die Testbox nach erfolgtem Kundenauftrag laufend die relevanten Daten und sendet diese an den Aviloo-Server zur Analyse. Nach Testende wird das Diagnosegerät wieder an das ADAC Prüfzentrum zurückgegeben bzw. gesendet. Das detaillierte Batteriezertifikat wird innerhalb von zwei Tagen per E-Mail zugestellt und kann nach Wunsch mit den ADAC Technikern ausführlich besprochen werden. Weitere Informationen zur Batterie-Diagnose mit dem Aviloo-System und der Bestelllink gibt es unter www.adac.de/batteriecheck.

Mit dieser Kooperation erweitert der ADAC sein Angebot im Bereich der Elektromobilität. Wer jetzt auf ein E-Auto umsteigen möchte, kann sich beim ADAC nicht nur ausführlich über Fahrzeugkauf, E-Autotests und Förderung informieren. Mitglieder profitieren darüber hinaus von kostenfreien Beratungen zum heimischen Laden sowie von günstigen Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsangeboten der ADAC SE und Sondertarifen beim Ladeprogramm ADAC e-Charge. Mitglieder und Nichtmitglieder können darüber hinaus ab sofort ihren THG-Bonus über den Club beantragen. Für 2022 ist für jeden Halter eines E-Fahrzeugs eine Prämie von 350 Euro sicher, Mitglieder erhalten einen Bonus von 20 Euro.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Bürgermeisterin & Planer starten bei der offiziellen Begehung des neuen Greffener Dorfplatzes durch

Gute Laune bei der Begehung des Dorfplatzes in Greffen. (v. l.) Janusz Rowny (Geschäftsführer Garten- und Landschaftsbau Westermann), Frank Nobbe (Freiraumplanungsbüro Wolf), Steffen Otto (Bezirksregierung Detmold ), Guido Linnemann (städtischer Umweltberater), Reinhard Pawel (Stadtplaner), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Jürgen Dirkorte (Ratsherr und Vorsitzender des Umwelt- und Klimaschutzausschusses).

Gemeinsam mit Steffen Otto von der Bezirksregierung Detmold als Fördermittelgeber, Frank Nobbe vom Freiraumplanungsbüro Wolf aus Rietberg, Janusz Rowny vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Westermann und dem Vorsitzenden des Umwelt- und Klimaschutzausschusses Jürgen Dirkorte machen sich Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Stadtplaner Reinhard Pawel und der städtische Umweltberater Guido Linnemann bei einer ersten offiziellen Begehung ein Bild vom neu entstandenen Dorfplatz an der Schulstraße in Greffen.

Nach jahrelanger Planung mit Workshop vor Ort, akkurater Planungsphase, vielen politischen Diskussionen, Finanzierungszusagen von Stadtrat, Landes- und Bundesregierung sowie viel Arbeit während der Umsetzungsphase hat Greffen nun einen wunderschönen Dorfplatz und alle anwesenden sind sich darüber einig, dass es sich um ein sehr gelungenes und außergewöhnliches Projektergebnis handelt. Auf dem alten Bolzplatz neben der St.-Johannes-Grundschule ist in direkter Nähe zu Kindergarten und Feuerwehr eine multifunktionale Fläche für das aktive Dorfleben entstanden, die allen Generationen verschiedenste Freizeitmöglichkeiten bietet.

Mit großem Spielplatz, Laufbahn, Sprunggrube, Klettergerüst, Fußball-Kleinfeld, Outdoor-Fitnessgeräten, Versammlungsplatz mit Sitzbänken, großer Wiese für Feste mit Maibaum oder Festzelt und Wegen zum Spazierengehen finden sich spektakulär viele Freizeitmöglichkeiten an einem Ort, die sogar noch durch Skateparcours, Hundewiese und Schafsgehege in direkter Nähe ergänzt werden. Stadtplaner Pawel resümiert freudig, dass sich im Ortsteil Greffen u. a. mit den Erweiterungen des Feuerwehrgerätehauses und der Kita sowie dem neuen Dach der Schule, dem Bürgerwald auf dem Friedhof und der zukünftigen Möglichkeit von Baumbestattungen in den vergangenen zehn Jahren einiges getan hat und dieser neue Dorfplatz als „das i-Tüpfelchen“ bezeichnet werden kann. Die 60 neu gepflanzten, klimaresistenten Bäume, verschiedene Gehölze und Blühflächen für Bienen, Hummeln und Co. werten den neuen Dorfmittelpunkt auch im Hinblick auf ökologische Aspekte auf und nach Aussage des Freiraumplaners Frank Nobbe darf das Obst von den Obstbäumen mit alten deutschen Sorten auch gerne gepflückt werden.

65 Prozent der Investitionssumme in Höhe von ca. 280.000 Euro war glücklicherweise förderungsfähig und so wurde das Projekt mit ca. 180.000 Euro aus Fördergeldtöpfen bezuschusst. Steffen Otto von der Bezirksregierung Detmold sieht die Fördermittel in der Umgestaltung des Areals allerdings sehr gut und beispielhaft angelegt. Am 10. und 11. September möchten die Greffener ihren wunderschönen Dorfplatz mit möglichst vielen Besuchern aus allen drei Ortsteilen bei einem großen Fest einweihen aber der Platz darf gerne schon vorher in Augenschein genommen und für vielfältige Aktivitäten genutzt werden.

Der STADTRADELN-Botschafter Rainer Fumpfrei stattet dem Rathaus in Harsewinkel einen Besuch ab

Der STADTRADELN-Botschafter Rainer Fumpfrei stattet dem Rathaus in Harsewinkel an seinem terminfreien Fahrtag überraschend einen Besuch ab.

Hätte man seinen Blog gestern Beachtung geschenkt, dann hätte man sich an drei Fingern abzählen können, dass es heute an der Tür klopft. Denn der „schelmische“ Rainer Fumpfrei ist dafür bekannt an terminfreien Tagen bei den mitmachenden Stadtradel-Kommunen vorbeizuschauen.
Wohlwissend, dass er keinem Tässchen Kaffee widerstehen kann, war dieser schnell gekocht und die Plauderei über das beliebte Radfahren war im vollen Gange.

Rainer Fumpfrei fährt seit 12 Jahren als ehrenamtlicher STADTRADELN-Botschafter durch die ganze Bundesrepublik und macht Werbung für das Stadtradeln. In den vergangenen Jahren immer mit Zelt und halber Küchenausstattung, die er in einem Anhänger hinter seinem nicht motorisierten Fahrrad herzog. Aber in diesem Jahr ist alles anders, denn auf seiner Abschiedstour gönnt er sich ein Hotelbett. „Ich bin als ganz normaler Reiseradler unterwegs. Und auch die geplanten Tagesetappen fallen in diesem Jahr geringer aus,“ berichtet Rainer Fumpfei. Aber was heißt schon „geringer“? Seine Abschiedstour startet in Waldstellen im Ostalbkreis und endet in Berlin. Und Harsewinkel lag auf der heutigen Tagesetappe von Telgte nach Bielefeld genau passend für eine Kaffeepause.
Es war eine schöne Überraschung und wir wünschen dem Rainer weiterhin viel Spaß beim Radeln, unfallfreies Ankommen, gute Gespräche und das eine oder andere Tässchen Kaffee.

Verfolgen Sie Rainer Fumpfreis Abschiedstour auf seinem Blog, unter www.stadtradeln.de – Über Stadtradel – STADTRADELN-Botschafter.

Das Stadtradeln in Harsewinkel läuft noch bis zum 5. Juni 2022. Sie können sich noch während des ganzen Zeitraumes anmelden unter www.stadtradel.de/Harsewinkel

Bei den folgenden geführten Radtouren sind noch Plätze frei:
25.5.22: Auf den Spuren der Prälaten. Start ist um 14.00 Uhr auf dem Wanderparkplatz an den Boombergen in Harsewinkel.
05.06.2022: Radtour zum Raritäten-Garten Sylvester nach Halle/ Westfalen. Bei dieser Tour wird um eine vorherige Anmeldung gebeten, bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-131 oder per Mail an agnes.carstens@harsewinkel.de.
Da die geführte Landpartie entlang der Meierhöfe am 28.5.22 schon ausgebucht ist, wird diese am 18.6.22 erneut angeboten. Die Anmeldung wird erbeten bei der Gästeführerin Bärbel Tophinke unter 0160 97736188 oder per E-Mail an Bärbel willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Treppenlifte – staatliche Zuschüsse sichern und unseriöse Anbieter erkennen

Viele Ältere benötigen die Hilfe eines Treppenlifts. Ob im Einfamilienhaus oder Mietshaus, in kleinen oder schmalen Treppenhäusern, die Montage ist fast überall möglich und oft gibt es staatliche Zuschüsse, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Doch die Experten warnen auch davor, sich schnell ein teures Gerät aufschwatzen zu lassen, denn der Markt ist unübersichtlich.

Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf den Einbau eines Treppenlifts, wenn sie ohne nicht mehr ihre Wohnung erreichen (Landgericht Duisburg, Az. 23 S. 452/96). Menschen mit Pflegegrad 1–5 können bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Nutzen bis zu vier Bedürftige den Lift, erhält jeder 4.000 Euro. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Lifteinbau. Der Antrag muss jeweils vor dem Einbau gestellt werden.

Einfache Geräte, die über eine kurze gerade Strecke laufen, sind schon für etwa 3.000 Euro zu bekommen. Allerdings wimmelt das Internet nur so vor Angeboten. Viele Seiten imitieren Ratgeberportale, sind aber vor allem auf Kundenfang aus. Bei der Wahl des richtigen Modells und bei Finanz- und Rechtsfragen können Verbraucherzentralen und Wohnungsberatungsstellen helfen. Wie unseriöse Anbieter direkt entlarvt werden können, erklären die Finanztest-Experten: Es ist beispielsweise unseriös, wenn die Firma behauptet, der 14-tägige Widerruf sei ausgeschlossen. Wenn nicht oder falsch darüber informiert wurde, kann sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Qualität der Lifte lässt oft zu wünschen übrig. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen im Jahr 2020 berichteten 93 von 104 Teilnehmenden über Mängel: schlechter Einbau, nicht eingehaltene Liefertermine, schleppende Nachbesserungen. Die Finanztest-Experten warnen auch vor unzulässigen Klauseln im Kaufvertrag.

Die vollständigen Informationen zur Anschaffung von Treppenliften finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/treppenlifte.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)