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HEUTE: 1. Spökenkieker Cup mit Schwarz-Weiss Marienfeld, TSG Harsewinkel & FC Greffen im Moddenbachtalstadion

Heute beginnt eine neue Tradition. Die 1. Seniorenmannschaften von Schwarz-Weiss Marienfeld, FC Greffen und der TSG Harsewinkel treffen sich im Moddenbachtalstadion, um den 1. Spökenkieker Cup auszuspielen. Der Spökenkieker Cup dient den Mannschaften der drei größten Fußballvereine der Stadt als Vorbereitungsturnier, welches im Modus jeder gegen jeden über eine jeweilige Spieldauer von 2 x 30 Minuten ausgetragen wird. Anpfiff ist um 13:00 Uhr.

Da solche Spiele auch immer einen kleinen Derbycharakter mit sich bringen, können die Teams unter Wettbewerbsbedingungen eines freundschaftlichen Turniers schon einiges testen, ausprobieren und so sehen, wo man in der Saisonvorbereitung steht. Der Turniersieger 2022 erhält einen Wanderpokal, um den auch in den kommenden Jahren wieder in gemeinsamen Vorbereitungsturnieren gespielt werden soll.

Die drei Teams freuen sich bereit sehr spannende Spiele im Moddenbachtallstadion und hoffen dabei auf jede Menge Unterstützung von Fußballbegeisterten aus allen drei Ortsteilen.

Mit Werners Fahrrad Fach-Werk & Pedelecs der Markenhersteller Columbus und BBF den Sommer genießen

Wir bei Werners Fahrrad Fach-Werk freuen uns sehr darüber, dass wir unseren Kunden trotz weiter anhaltender Lieferengpässe Pedelecs der Top-Markenhersteller Columbus und BBF anbieten können. Wenn Du den Sommer mit Deinem neuen Pedelec genießen möchtest, dann entdecke jetzt bei uns vor Ort Dein Wunsch-Fahrrad!

Mit Columbus aus Bielefeld und BBF aus Brandenburg hat Werners Fahrrad Fach-Werk u. a. zwei international bekannte Hersteller aus Deutschland im Sortiment, die glücklicherweise aktuell auch lieferfähig sind. Aus diesem Grund kannst Du bei uns jetzt eine Auswahl beliebter Pedelecs von Columbus und BBF kennenlernen und Deinen Favoriten ohne lange Wartezeit für die nächste Radtour klarmachen.

Also auf zu Werners Fahrrad Fach-Werk – wir freuen uns schon auf Dich!

UNSERE NEUE TELEFONNUMMER – 05247 6020530 !!!!!!!

“Grand Jam“ – Blues- und American Roots-Festival mit exklusiver Besetzung im Wilhalm

“Grand Jam“ – Blues- und American Roots-Festival mit exklusiver Besetzung mit Kai Strauss, Paul Jobson, Michael van Merwyk, Olli Gee und Oliver Spanuth.

Freitag, 05. August 2022 – 19.30 Uhr – Gasthof Wilhalm – Dr.-Pieke-Str. 2, 33428 Harsewinkel

Hochkarätige Musiker stehen beim Grand Jam Blues & American Roots Festival auf der Bühne und jammen, was das Zeug hält. Die Herausforderung und die Spannung eines Grand Jam besteht darin, dass die auserwählten Musiker zum ersten Mal in dieser Konstellation zusammenspielen werden. Und doch gelinge es den Akteuren auf der Bühne jedes Mal, dass sie sich die Bälle sehr routiniert zuwerfen und die Stimmung im Saal mindestens zum Sieden bringen.

Seit über 25 Jahren ist Kai Strauss ein gern gesehener Gast im „Haus des Blues“, wie er es in einem Titel seines neuen Albums treffend singt. Strauss ist musikalisch aufgewachsen in Deutschlands Blueshochburg Osnabrück und zählt zum kleinen Kreis europäischer Bluesmusiker, denen auch amerikanische Kollegen und Kritiker einen authentischen Stil attestieren. „Schon als Teenager war ich von der Musik von Buddy Guy, Albert King oder den Vaughan Brothers infiziert.“, sagt der Gitarrist und Sänger, der laut Aussage des Fachmagazins Bluesnews mittlerweile in der europäischen Szene als einer der großen Namen gilt.

Der Multi-Instrumentalist und Sänger Paul Jobson aus England blickt auf eine lange Kariere im Music-Business zurück und spielte mit so unterschiedlichen Musiker wie Chaka Khan, Ben E. King, The Impressions, The Emotions, Hamish Stuart, Madeline Bell, Leeroy Hutson und Joss Stone. Er ist rund um die Welt getourt und wurde in die Top 3 Keyboarder der Blues Matters Writers Poll gewählt.

Wenn der mehrfach mit Bluespreisen ausgezeichnete 2m-Hüne Michael van Merwyk die Bühne betritt, seine Gitarre mit dem Slide spielt und mit seiner warmen satten Stimme seine Songs & Stories über das Auf und Ab im Leben, Kaffee, leckeres Essen, Liebe singt, spielen Genregrenzen keine Rolle. MvM ist ein „Songster“, der von Stadt zu Stadt reist, um seine Songs als Soundtrack zu einer Nacht in Clubs, Bars, Kneipen, Festivals und Wohnzimmern zu spielen.

Olli Gee (Blues Company, 5 Live, Bluesoul, etc.) holt mal wieder den Bass aus dem Koffer und ergänzt die bunt gemischte Band. An den Drums ist Oliver Spanuth zu hören. Auf seine Qualitäten als Schlagzeuger vertrauten bereits Größen wie Steve Baker, Stefan Gwildis, Big Daddy Wilson oder Dave Goodman.

Eine exklusive und exquisite Mischung ist dabei rausgekommen, als Michael van Merwyk sein kleines „Dream-Team“ für so ein Event zusammengestellt hat.

Vorverkauf: 16,- | Abendkasse: 18,-
50 % für KuBi-Mitglieder
Vorverkaufsstellen: Buchhandlung Jürgensmeier und Lotto/Toto Flaßkamp, Harsewinkel

ADAC Vergleich Fahrradträger: Sieger ist eindeutig das System für die Anhängerkupplung

ADAC Vergleich Fahrradträger: Sieger ist eindeutig das System für die Anhängerkupplung (Foto©ADAC/Ralph Wagner).
ADAC Vergleich Fahrradträger: Sieger ist eindeutig das System für die Anhängerkupplung (Foto©ADAC/Ralph Wagner).

Das Fahrrad huckepack mit dem Auto in den Urlaub zu nehmen, wird immer beliebter. Der ADAC hat einen Systemvergleich für Fahrradträger durchgeführt und drei verschiedene Systeme auf Handhabung, Transportsicherheit und Mehrverbrauch untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Räder fahren am besten auf der Anhängerkupplung mit.

Getestet wurde der Transport von zwei E-Bikes auf einem VW Tiguan mit je einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung, für das Dach sowie für die Heckklappe. Die ADAC Tester führten dabei Crashversuche sowie Fahrprüfungen mit Vollbremsung und Ausweichen durch, verglichen die Handhabung beim Montieren und Beladen der Trägersysteme und prüften den Mehrverbrauch, der durch die jeweiligen Systeme entsteht.

Das System für die Anhängerkupplung setzte sich dabei in allen Kategorien positiv von den beiden anderen ab: Es zeigte nur minimale Auffälligkeiten bei den Fahrmanövern, hatte den geringsten Mehrverbrauch (nur rund sechs Prozent bei 130 km/h) und war am einfachsten zu handhaben. Der Träger selbst ist bereits komplett vormontiert, kann von einer Person am Fahrzeug angebracht werden und ist sofort einsatzbereit. Das System bietet die höchste Zuladung, und wenn es über eine Kippfunktion verfügt, bleibt auch der Kofferraum frei zugänglich.

Mit Abstrichen empfehlenswert ist das System für das Dach. Auch ein Laie kann den Fahrradträger zusammenbauen. Die beiden Querträger sind in der Regel ebenfalls schnell auf dem Fahrzeugdach montiert. Fürs Be- und Entladen der Räder jedoch sind zwingend zwei Personen notwendig, vor allem bei einem hohen Fahrzeug wie einem SUV. Bei den Crashversuchen lösten sich die Halterungen aus der T-Nut des Querträgers – die Tester empfehlen daher, Querträger mit diesen Halterungen zu vermeiden und stattdessen stabilere U-Bügel zu wählen. Der Mehrverbrauch fällt aufgrund der direkt im Fahrtwind stehenden Räder hoch aus und liegt bei bis zu 34 Prozent (bei 130 km/h).

Das System für die Heckklappe schneidet am schlechtesten ab: Es muss erst mühsam zusammengebaut werden, wahlweise auch vom Fachhändler. Wichtig bei der Montage am Fahrzeug: Weder Kennzeichen noch Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs dürfen verdeckt werden. Beim Crash in der Testhalle hakte sich das System am Fahrzeug aus, die Räder klappten nach hinten ab und schlugen auf dem Boden auf, mit möglicherweise großem Schaden an teuren E-Bikes. Auch die Heckklappe wurde bei dem Aufprall leicht beschädigt. Weiteres Minus: Mit den Rädern auf dem Träger lässt sich der Kofferraum nicht mehr öffnen. Zudem ist der Mehrverbrauch mit über 44 Prozent bei 130 km/h deutlich spürbar.

Der ADAC rät: Generell sollte beim Kauf eines Fahrradträgersystems auf das zulässige Gesamtgewicht und insbesondere die zulässige Achslast des Fahrzeugs geachtet werden. Ein für den Urlaub vollgepacktes Auto kann durch das Trägersystem samt schwerer E-Bikes schnell die zulässige Zuladung überschreiten. Gleiches gilt für die Stützlast bei Anhängerkupplungen bzw. Dachlast bei Dachträgersystemen. Auch das Gewicht der Räder ist bei manchen Systemen ein Ausschlusskriterium – so sind beim getesteten Dachträgersystem nur Räder mit einem Gewicht von bis zu 20 kg gestattet. Viele ältere E-Bikes überschreiten diese Grenze, auch mit herausgenommenem Akku.

Außerdem sollten Pkw-Lenker nicht schneller als 130 km/h unterwegs sein und sich bewusst machen, dass ein Träger samt Rädern das Fahrverhalten beeinflusst. Und noch ein Tipp: Nicht vergessen, dass die Gesamthöhe mit Rädern auf dem Dach größer ist. Tiefgaragen oder Unterführungen sind eventuell zu vermeiden.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Sommertrend Perlenschmuck – Holt ihn Euch vor Ort bei Living by Kirsten

Diesen Sommer total im Trend ist Perlenschmuck: Klassisch, modern und einfach immer ein Hingucker!

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Fachtagung Jugendamt Kreis GT: Auf der Suche nach dem besten Vormund

Haben zusammen die Fachtagung zum Thema Vormundschaften gestaltet: (v.l.) Uwe Klösters (Jugendamt Kreis Gütersloh), Petra Winkelsträter (Jugendamt Stadt Rheda-Wiedenbrück), Antje Fasse (Landesjugendamt Westfalen-Lippe, Münster), Birgit König (Jugendamt Stadt Gütersloh), Matthias Bisten (Landesjugendamt Rheinland, Köln) und Elisabeth Meermeier (Jugendamt Stadt Verl). Foto: Kreis Gütersloh
Haben zusammen die Fachtagung zum Thema Vormundschaften gestaltet: (v.l.) Uwe Klösters (Jugendamt Kreis Gütersloh), Petra Winkelsträter (Jugendamt Stadt Rheda-Wiedenbrück), Antje Fasse (Landesjugendamt Westfalen-Lippe, Münster), Birgit König (Jugendamt Stadt Gütersloh), Matthias Bisten (Landesjugendamt Rheinland, Köln) und Elisabeth Meermeier (Jugendamt Stadt Verl). Foto: Kreis Gütersloh

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh hat zusammen mit den Jugendämtern der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl eine Fachtagung zum Thema Vormundschaften veranstaltet. Rund 40 Personen aus verschiedenen Berufsgruppen, die sich vor Ort in Jugendämtern und Familiengerichten mit Vormundschaften befassen, haben teilgenommen. Vor Ort konnten sie sich zu aktuellen Rechtsänderungen und ihrer täglichen Arbeit austauschen.

Thematisch stand bei der Fachtagung die Reform des Vormundschaftsrechts im Vordergrund. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Schon seit der ersten Stufe der Reform in 2011 darf ein Amtsvormund für maximal 50 Kinder und Jugendliche verantwortlich sein und muss diese in der Regel einmal im Monat besuchen. Das Jugendamt ist verpflichtet, für die Führung von Amtsvormundschaften eine hinreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte vorzuhalten, sogenannte ‚Amtsvormünder‘. Darüber hinaus wird den Kindern und Jugendlichen künftig mehr Verantwortung und Mitspracherechte übertragen: Sie sollen bei wichtigen Entscheidungen und bei der Auswahl oder dem Wechsel des Vormundes beteiligt werden. Der Vormund wird gesetzlich dazu verpflichtet, mit den anderen beteiligten Fachleuten wie Pflegeeltern, Erziehern und Ärzten zusammen zu arbeiten. Verschärft wird auch die Haftung und die Aufsicht über den Vormund durch das Familiengericht. Das Gesetz benennt die Eignungskriterien für Vormünder konkreter, ehrenamtliche Personen sollen Vorrang vor Amtspersonen haben. „Über allen Anforderungen steht das Ziel, den besten Vormund für das Kind zu finden“, resümiert Uwe Klösters, Jugendamt des Kreises Gütersloh.

Kreis geht eigenen Weg

Fachkräftemangel, Personalnot und die finanzielle Situation erschweren den Jugendämtern die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Der Kreis Gütersloh ist aus diesen Gründen bereits vor Jahren einen anderen Weg gegangen. Aus der Personalnot heraus wurde nach und nach ein Pool an geschulten, selbstständigen Berufsvormündern gebildet. Dieser besteht aus Sozialarbeitern, Pädagogen und Juristen mit Zusatzqualifikationen. Derzeit kann das Jugendamt rund 30 Berufsvormünder an Kinder und Jugendliche vermitteln – je nachdem welcher Vormund am besten passt. „Es ist beruhigend, dass wir eine große Auswahl haben und entscheiden können, welches Kind welchen Vormund bekommt. Wichtig ist, dass die Chemie zwischen den beiden stimmt“, so Klösters. Die für Vormundschaften verantwortlichen Mitarbeitenden haben sich unter der fachlichen Leitung von Klösters zu einer regionalen Facharbeitsgruppe zusammengeschlossen. Gemeinsam erarbeiten sie Qualitätsstandards, wählen neue Vormünder aus und bieten gegenseitigen Fachaustausch sowie Beratung an.

‚Gütersloher-Modell‘

Das ‚Gütersloher-Modell‘ für die Zusammenarbeit mit Berufsvormündern gibt es bereits seit 20 Jahren – gleichzeitig ist die Fachtagung also auch eine kleine Jubiläumsfeier. Auch die Jugendämter der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben das Verfahren übernommen. Bundesweit hingegen ist das Modell nicht sehr weit verbreitet, in vielen Jugendämtern gilt das klassische System der Amtsvormundschaften.

Als Referentin zur Fachtagung war Antje Fasse vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe eingeladen, die den Teilnehmenden die Inhalte des neuen Vormundschaftsrechts vorstellte und erklärte, was sich für das Jugendamt ändern wird. „Die Fachdienste im Jugendamt müssen gut miteinander kooperieren. Das wiederholt sich immer wieder im neuen Vormundschaftsrecht“, erklärt Fasse. Für viele Anforderungen des neuen Rechts sieht sie den Kreis Gütersloh mit dem Verfahren bereits auf einem guten Weg: So auch bei der Auswahl geeigneter Vormünder und der Einbeziehung der Kinder. Für die vom Gesetzgeber geforderte gezielte Förderung von ehrenamtlichen Vormundschaften müssen die Strukturen auf Kreisebene jedoch erst noch entwickelt werden. Dazu gab es bei der Tagung wertvolle Hinweise und Anregungen. „Wir haben uns darüber hinaus weitere Ziele gesetzt: Die Zusammenarbeit mit den Gerichten weiter entwickeln, Beratungsstrukturen optimieren, Personalbedarfe ermitteln und organisatorische Veränderungen umsetzen“, so Klösters.

Zum Thema: Übertragung von Vormundschaften

Wenn Eltern mit der Verantwortung für ihre Kinder überfordert sind, müssen die Kinder manchmal aus ihrer gewohnten Umgebung herausgenommen werden und ihr neues Zuhause bei Pflegeeltern oder in stationären Einrichtungen finden. Wenn dies gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden muss, kann das Familiengericht die elterliche Sorge entziehen und auf einen Vormund oder Pfleger übertragen. In der Regel sollte die Vormundschaft vorrangig auf ehrenamtliche Personen übertragen werden, idealerweise aus dem sozialen Umfeld des Kindes. Wenn das nicht möglich ist, wird die Vormundschaft an das Jugendamt übertragen. Das Jugendamt ist dann in der Verantwortung, einen geeigneten und qualifizierten Vormund für das Kind zu suchen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Das Eigenheim richtig vor Überschwemmung, Starkregen & Co schützen

© VZ NRW
© VZ NRW

Ein Jahr nach der Flutkatastrophe: Treffen kann es jeden – So ist das Eigenheim bei Überschwemmung, Starkregen & Co richtig geschützt.

Von der Ausnahme zur Regel: Jedes Jahr aufs Neue stehen plötzlich ganze Landstriche unter Wasser. Häuser, Hausrat und Autos werden durch Sturm und Wassermassen beschädigt oder gar zerstört. Trauriger Höhepunkt war bisher die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Doch auch in diesem Sommer gab es bereits Unwetter mit erheblichen Schäden. Guter Schutz ist in diesen Fällen wichtig. „Hauseigentümer sollten die Gefahr nicht unterschätzen“, rät Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Die Unwetterphänomene nehmen zu. „Treffen kann es jeden“, warnt Opfermann. Durch Starkregen werden ganze Straßenzüge binnen Minuten zu reißenden Strömen – ganz unabhängig von Flüssen oder Seen. „Nicht selten ist das Auto besser versichert als die eigene Immobilie, deshalb sollten alle im eigenen Interesse ihren Versicherungsordner zur Hand nehmen und den Schutz ihrer vier Wände genau überprüfen – bestenfalls vor dem nächsten Starkregen. Denn das nächste Unwetter kommt bestimmt.“ Diese Punkte gilt es zu beachten:

  • Elementarschadenversicherung Guter Schutz beginnt bei der Prüfung der eigenen Immobilie und des Versicherungsschutzes. Zumeist ist das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung zwar geschützt, Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren müssen jedoch extra in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diesen wichtigen Schutz einer Elementarschadenversicherung hat aber aktuell nur rund jedes zweite Haus. Auch die Hausratversicherung, die Hab und Gut in Wohnzimmer und Keller im Schadensfall ersetzt, kann um diesen Schutz sinnvoll erweitert werden. Die KFZ-Versicherung muss mindestens Teilkaskoschutz umfassen, um auch Überschwemmungsschäden mitversichert zu haben.
  • Baulicher Schutz vor Starkregen und Hochwasser „Neben dem passenden Schutz im Versicherungsordner sollten auch Maßnahmen am und im Haus geprüft werden“, rät Opfermann, „im besten Falle laufen Keller & Co gar nicht erst voll.“ So können vielleicht die Lichtschächte geschützt oder Rückstauklappen installiert werden. Letztere verhindern das Eindringen von Wasser durch die Kanalisation, wenn diese durch Regen oder Flut vollgelaufen ist und das Wasser durch die Ableitungsrohre wieder ins Haus drückt.
  • Löchriger Versicherungsschutz So wie das Auto oder die Heizungsanlage sollte auch der Versicherungsschutz regelmäßig einer Inspektion unterzogen werden. Einmal abgeschlossen, verstaubt manch alter Vertrag im Ordner und offenbart seine Lücken im Versicherungsschutz erst wenn es zu spät ist: nämlich im Schadensfall. Doch der bösen Überraschung kann vorgebeugt werden, indem der Schutz regelmäßig überprüft und an Bedarf und aktuelle Bedingungen angepasst wird. Wer nach Vertragsabschluss die Wohnfläche durch einen Keller- oder Dachausbau erweitert hat, eine Fußbodenheizung eingebaut oder eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach gesetzt hat, muss dies dem Versicherer mitteilen. So kann die bestehende Police angepasst oder auch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Vorteil: Häufig bieten aktuelle Bedingungen wichtige Bausteine, die im Schadensfall viel Ärger und Geld sparen können, wie zum Beispiel bei grob fahrlässig verschuldeten Schäden.
Weiterführende Infos und Links:

Informationen, Vorträge und Beratung rund um den Schutz der eigenen Immobilie bietet die Verbraucherzentrale NRW. Details und Termine unter:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Sonntag 31. Juli – 1. Spökenkieker Cup mit Schwarz-Weiss Marienfeld, TSG Harsewinkel & FC Greffen im Moddenbachtalstadion

Am Sonntag, den 31 Juli, beginnt eine neue Tradition. Die 1. Seniorenmannschaften von Schwarz-Weiss Marienfeld, FC Greffen und der TSG Harsewinkel treffen sich im Moddenbachtalstadion, um den 1. Spökenkieker Cup auszuspielen. Der Spökenkieker Cup dient den Mannschaften der drei größten Fußballvereine der Stadt als Vorbereitungsturnier, welches im Modus jeder gegen jeden über eine jeweilige Spieldauer von 2 x 30 Minuten ausgetragen wird. Anpfiff ist um 13:00 Uhr.

Da solche Spiele auch immer einen kleinen Derbycharakter mit sich bringen, können die Teams unter Wettbewerbsbedingungen eines freundschaftlichen Turniers schon einiges testen, ausprobieren und so sehen, wo man in der Saisonvorbereitung steht. Der Turniersieger 2022 erhält einen Wanderpokal, um den auch in den kommenden Jahren wieder in gemeinsamen Vorbereitungsturnieren gespielt werden soll.

Die drei Teams freuen sich bereit sehr spannende Spiele im Moddenbachtallstadion und hoffen dabei auf jede Menge Unterstützung von Fußballbegeisterten aus allen drei Ortsteilen.

Klosterführung – Klosterkirche und Abtei Marienfeld

Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.
Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.

Die spätromanische Abteikirche in Marienfeld – eingeweiht im Jahre 1222 – ist das bedeutendste Architekturdenkmal in Harsewinkel und besitzt herausragende Bedeutung für Westfalen und darüber hinaus. Die Einflüsse aus Romanik, Gotik und Barock geben der Klosterkirche nicht nur Gestalt und beeindruckende Ausstrahlung, sondern belegen auch Bedeutung und Reichtum des ehemaligen Zisterzienserklosters. Die Kirche mit dem angrenzenden barocken Abteigebäude samt Wirtschaftsgebäuden, die den Klosterhof flankieren, ist Zeugnis des über Jahrhunderte währenden klösterlichen Lebens im östlichen Münsterland.
Während der Führung erfahren Sie nicht nur die Besonderheiten der Architektur und der künstlerisch aufwendig gestalteten Ausstattungsstücke aus Mittelalter und Barock, sondern auch Wissenswertes über die Geschichte des Klosters und des mönchischen Lebens.

Anmeldungen unter: 05247 935-166 oder nicole.kockentiedt@harsewinkel.de

  • Kursnr.: 21-11311F
  • Beginn: Sa., 06.08.2022,
  • Dauer: 16:00 – 17:30 Uhr
  • Gebühr: 5,00 €/erm 2,50 €. Bitte bezahlen Sie die Teilnahmegebühr vor Ort.
  • Treffpunkt: Am Torbogen zum Klosterhof vor dem Hotel Klosterpforte

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Förderprogramm ‚Aufholen nach Corona‘: Jugendvereine sollen gestärkt werden

Ferienspiele ‚Spaß im Park‘ der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rietberger Gartenschaupark im Jahr 2021 (Foto: Kreis Gütersloh/Fotograf: Thorsten Doerk)
Ferienspiele ‚Spaß im Park‘ der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rietberger Gartenschaupark im Jahr 2021 (Foto: Kreis Gütersloh/Fotograf: Thorsten Doerk)

Mehr als zwei Jahre Coronapandemie haben den Alltag von Kindern und Jugendlichen auf den Kopf gestellt: Der Schulunterricht fand plötzlich im heimischen Kinderzimmer statt, Freizeitaktivitäten gab es nur eingeschränkt und soziale Kontakte liefen hauptsächlich digital. Das bundesweite Förderprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ soll jungen Leuten helfen, Versäumtes nachzuholen. Rund 560.000 Euro stehen dafür in diesem Jahr im Kreis Gütersloh bereit. Mit diesen Geldern werden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit finanziert, die junge Menschen in den aktuellen Krisenzeiten unterstützen. Welche Projekte die Förderung erhalten, koordiniert die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh mit Unterstützung des Kreisjugendrings. Einige Angebote sind bereits in der ersten Jahreshälfte gestartet, bis zum Jahresende können noch Ideenvorschläge eingereicht werden.

Für das laufende Jahr sind bereits mehr als 140 Anträge gestellt worden. Darunter Ausflüge zum Bauernhof und zur Kartbahn, die bereits realisiert wurden, sowie ein Fußballcamp und Tanzprojekte bis hin zum Bau eines Lehmofens. Der Fantasie sind dabei wenig Grenzen gesetzt. „Unter den bisherigen Anträgen sind allerdings nur wenige aus der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit“, stellt Kreisjugendpflegerin Wencke Meiertoberens, Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh, fest. Das soll sich jetzt ändern, denn gerade in diesem Bereich gebe es viel Potenzial für spannende Projekte. „Daher möchten wir alle Jugendvereine ermutigen, sich mit ihren Ideen um eine Förderung zu bewerben“, betont Meiertoberens. Den Antrag stellen sowie abrechnen sei unbürokratisch und die Förderung betrage in der Regel 100 Prozent. Schnelle Zusagen und Rückmeldungen gäben Planungssicherheit. Dabei können nicht nur Aktivitäten gefördert werden, sondern auch Sachanschaffungen und Personalkosten. Von der Förderung ausgeschlossen sind lediglich bereits laufende Projekte und Investitionskosten im engeren Sinne.
Bei Fragen rund um die Antragsstellung oder Projektgestaltung berät die Jugendpflege des Kreises Gütersloh. Um die Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich zu stärken, gibt es beim Kreisjugendring mit Melina Schönebeck ab August eine weitere Ansprechpartnerin. Sie unterstützt bei allen Fragen rund um das Förderprogramm und wird darüber hinaus den Kontakt zu Vereinen und Verbänden im Kreisgebiet suchen. Der Kreisjugendring sieht große Herausforderungen für die ehrenamtlich geleistete Vereinsarbeit und möchte deswegen besser herausfinden, welche Unterstützung es konkret vor Ort braucht. Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit soll so als wertvolles, niedrigschwelliges Jugendhilfeangebot für junge Menschen im Kreis Gütersloh weiter gestärkt werden.

Ansprechpartnerinnen und -partner zur Förderung über ‚Aufholen nach Corona‘:

Melina Schönebeck
Kreisjugendring (ab 1. August)
info@kreisjugendring-gt.de
0174-972 16 56

Kathi Gimbel
Jugendpflegerin Regionalstelle West
k.gimbel@kreis-guetersloh.de
05247-9235 63

Wencke Meiertoberens
Jugendpflegerin Regionalstelle Ost
w.meiertoberens@kreis-guetersloh.de
05244-92745 18

Torsten Grüter
Jugendpfleger Regionalstelle Nord
t.grueter@kreis-guetersloh.de
05201-8145 12

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)