70 Jahre „Am Rottkamp“ – 70 Jahre gute Nachbarschaft! Dieses Jubiläum möchte die Siedlung, in der die ersten Häuser in den Jahren 1951 bis 1952 entstanden sind bzw. bezugsfertig waren, ein ganzes Wochenende lang feiern. Am Samstag, den 20. August, starten aktuelle und ehemalige Anwohner die Feierlichkeiten mit einem internen Straßenfest. Nachbarschaft und Zusammenhalt werden an diesem Tag in großer Runde mit allem drum und dran zelebriert und das Jubiläum wird wie bereits in den Jahren 1977 und 2002 zünftig mit der Nachbarschaft gefeiert.
Am Sonntag, den 21. August, lädt die Nachbarschaft dann gemeinsam zum großen Trödelmarkt ein. Unter dem Motto „eine Straße räumt auf“ wird von 11 Uhr bis 16 Uhr getrödelt und sicherlich wird hier das eine oder andere Schätzchen zu finden sein. Am Sonntag darf sich also jeder eingeladen fühlen, dabei zu sein.
Das Orga-Team freut sich schon sehr auf das Wochenende und hofft, dass am Sonntag viele Besucher den Weg zum Trödelmarkt „Am Rottkamp“ finden werden.
Hitze: Trinkwasser dringend nötig – Die Verbraucherzentrale NRW fordert mehr öffentliche Wasserspender.
Einfacher Zugang vor allem an stark frequentierten Orten wichtig
Schulen könnten Vorreiter sein: Appell an neue Landesregierung
Drückende Hitze, trockene Böden, Wassermangel und Waldbrandgefahr: Die Menschen spüren derzeit, was Hitzewellen im Klimawandel bedeuten. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb rasche Maßnahmen von der Politik und bietet selbst Informationen und Hilfestellung. Wichtig sind aus Sicht der Verbraucherschützer vor allem deutlich mehr Trinkwasser-Zapfstellen im öffentlichen Raum.
Zwischen 2000 und 2018 wurden laut Umweltbundesamt acht der elf wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 beobachtet. Es ist absehbar, dass Hitzewellen weiter zunehmen werden und immer höhere Rekordtemperaturen auf uns zukommen. „Deshalb sind dringend Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaänderung notwendig“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Dazu gehört auch der einfache Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum. Diesen zu verbessern und sicherzustellen, dass an öffentlichen Plätzen Trinkwasserzapfstellen bereitgestellt werden, fordert auch die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie, die Deutschland bis 12. Januar 2023 in nationales Recht umsetzen muss.“
Gerade in Städten staut sich im Sommer oft die Hitze. Das belastet den Körper – nicht nur im Alter. „Ziel muss es sein, dass die Menschen auch außer Haus und unterwegs eine einfache und schnelle Möglichkeit haben, bei Bedarf Trinkwasser zu zapfen“, betont Schuldzinski. „In vielen anderen europäischen Ländern ist man da schon deutlich weiter.“ Kostenfreie Trinkwasserzapfstellen sollten in öffentlichen Gebäuden und vor allem an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen, Plätzen, Schulen, Universitäten, Museen und Sportplätzen eingerichtet werden.
Vorschlag: Alle Schulen mit Trinkwasser-Zapfstellen ausstatten
Die Verbraucherschützer werben für ein Landesprogramm „Schulen ans (Trinkwasser-)Netz“: „Leitungswasser ist preiswert, schont Ressourcen und ist ein idealer Durstlöscher“, sagt Wolfgang Schuldzinski. „Dafür setzen wir uns als Verbraucherzentrale NRW schon lange ein – und die neue Landesregierung in NRW könnte eine Vorreiterrolle gegen die Folgen der Klimaänderung einnehmen, wenn sie schrittweise alle Schulen in NRW mit Trinkwasser-Zapfstellen ausstatten würde. Als Startsignal könnte man mit den ersten tausend beginnen.“ Gerade in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen können begleitende Bildungsmaßnahmen dazu beitragen, die Akzeptanz von Trinkwasserangeboten und das Image von Trinkwasser zu verbessern und Verunsicherung und Vorurteile über Eignung und Qualität von Leitungswasser abzubauen.
Angebote zu Gesundheit, Vorsorge und Folgen von Extremwetter
Was hilft dem Körper, wenn das Thermometer an die 40 Grad Celsius anzeigt? Welche Versicherung brauche ich gegen Sturmschäden? Welche baulichen Anpassungen kann ich an meinem Haus vornehmen, um Hitze und Starkregen zu trotzen? Mit Antworten und Angeboten zu Fragen wie diesen unterstützt die Verbraucherzentrale NRW die Menschen in ihren Bemühungen bei der Klimaanpassung. Dieser unter Fachleuten bereits etablierte Begriff beschreibt, wie Menschen ihre Lebensgewohnheiten, die Bauweise ihres Heimes oder dessen Absicherung auf das sich wandelnde Klima mit extremem Wetter abstimmen. Unter „Klima im Wandel – schon vorgesorgt?“ bietet die Verbraucherzentrale NRW den Menschen Informationen und Hilfestellung.
Bislang unbekannte Täter haben in den letzten Tagen zweimal die Geldkassette eines SB-Hofladens an der Marienfelder Straße geplündert und geringe Mengen Bargeld gestohlen.
Bereits in der Zeit von Donnerstag auf Freitag (04.08., 21.30 Uhr – 05.08., 13.30 Uhr) stellten die Besitzer eines Biohofes am Übergang der Straßen Marienfelder Straße/ Heckerheide den Diebstahl einer geringen Menge Bargeld fest. Am gestrigen Sonntagnachmittag (07.08., 12.30 Uhr – 18.00 Uhr) wurde ein erneuter Bargelddiebstahl festgestellt.
Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in dessen Umgebung verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)
Schwermetalle, kritische Konservierungsmittel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK – mit diesen Schadstoffen sind viele Textmarker und Tintenroller im Test belastet und damit mangelhaft. Die gute Nachricht zum Schulanfang: Die meisten geprüften Tintenpatronen kann die Stiftung Warentest empfehlen.
Im Gegensatz zu Buntstiften gelten Textmarker, Tintenroller und Tinten nicht als Spielzeug – werden aber von Schulkindern oft ähnlich intensiv genutzt. Nicht selten knabbert der Nachwuchs am Stiftende oder verschönert damit Fingernägel und Arme. Ob sie dadurch gesundheitsgefährdende Stoffe aufnehmen können, hat die Stiftung Warentest jetzt untersucht und 32 Sets im Labor geprüft. Das Resultat: Fast alle Textmarker und etwa die Hälfte der Tintenroller fallen durch, immerhin sind sieben von neun Tintenpatronen gut bis sehr gut.
In den mangelhaften Produkten fanden die Tester kritische Mengen an Substanzen wie Blei, Nickel, Formaldehyd oder Naphthalin – bekannte Problemstoffe also, die im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen, Allergien auszulösen oder die Intelligenzentwicklung von Kindern beeinträchtigen zu können. So erschreckend das Testergebnis ist – Grund zur Panik besteht nicht. Kein Kind ist akut gefährdet, wenn es sich mit belasteten Produkten die Haut bemalt hat. Die Farbe sollte nur möglichst bald mit Wasser und Seife abgewaschen werden, am besten mit einer Handbürste.
Für viele Jugendliche beginnt im August ein neuer Lebensabschnitt: der Start in die Berufsausbildung. Viele neue Tätigkeiten und vor allem viel neues Wissen heißt es von nun an für die nächsten Jahre zu erlernen. Auch die Gebr. Recker GmbH kann zum Monat August zehn neue Auszubildende an den Standorten Harsewinkel-Greffen und Halle/Westfalen begrüßen.
In mehr als über 90 Jahren hat das Familienunternehmen Gebr. Recker schon über 300 Lehrlinge ausgebildet. Dass diese Tradition auch im Jahr 2022 fortgeführt wird, versteht sich wohl von allein. Vom klassischen Kfz-Mechatroniker bis hin zur Kauffrau für Bürokommunikation können Schulabsolventen bei Recker ihren optimalen Einstieg ins Berufsleben finden. So verschieden die Ausbildungsberufe auch sind, für alle neuen Azubis begann der erste Tag bei Gebr. Recker nahezu identisch: Die Geschäftsführer Thorsten und Patrick Recker hießen die Neuankömmlinge gemeinsam mit dem Auszubildendenbetreuer Manfred Schäfer im Familienunternehmen in Harsewinkel-Greffen herzlich willkommen. Für den Standort Halle/Westfalen übernahm Betriebsleiter Mario Niebur die erste Begrüßung. Nach einem Rundgang mit einer kurzen Vorstellung bei den Kollegen ging es dann in die jeweiligen Abteilungen, wo sie den zuständigen Mitarbeitern zur ersten Einarbeitung übergeben wurden.
Zum Ausbildungsstart 2022 konnte Gebr. Recker zehn neue Auszubildende für die Berufe KfzMechatroniker*in in den Fachrichtungen Pkw und Nutzfahrzeuge, Fachinformatiker für Systemintegration sowie Kauffrau für Bürokommunikation an den Standorten Harsewinkel-Greffen und Halle/Westfalen willkommen heißen.
Die Gebr. Recker GmbH wünscht allen neuen Azubis alles Gute und viel Erfolg für ihren Start ins Berufsleben!
Der Menschenkicker der Jugendfeuerwehr Versmold im Einsatz.
Der Menschenkicker der Jugendfeuerwehr Versmold im Einsatz.
Im Herbst trifft sich Jung und Alt in der Innenstadt zum Spökenkieker-Stadtfest und erstmalig wird ein Menschenkicker-Turnier auf dem Spökenkieker-Stadtfest ausgetragen. Dieses Turnier wird anstelle des Mähdrescherziehens durchgeführt. Bei den vergangenen Stadtfesten wurde es immer schwieriger Mannschaften für das Mähdrescherziehen zu motivieren. Jetzt erhoffen sich die Organisatoren, mit diesem neuen Wettkampf eine bunte Vielzahl an den Start zu bekommen.
Der Menschenkicker, der auch Lebendkicker oder Human Soccer genannt wird, funktioniert ähnlich wie ein Tischfußballkicker, nur mit echten Spielern/innen. Es spielen immer fünf Feldspieler und ein Torwart gegeneinander. Wie dem Foto entnommen werden kann, werden die Spieler/innen mit einem Hüftgurt an eine Metallstange befestigt und die Hände müssen an der Stange bleiben (auch beim Torwart!), so dass die Bewegungsfreiheit „ein wenig“ eingeschränkt wird. Denn die Spieler können sich nur gemeinsam nach rechts und links bewegen. Und gerade darin liegt der Reiz und macht es für Jung und Alt attraktiv. Diese gegenseitige Abhängigkeit bedeutet nicht nur Spaß für die Teilnehmer, auch für die Zuschauer ist ein lustiges und actiongeladenes Schauspiel garantiert. Beim Menschenkicker ist fußballerisches Können nicht zwingend notwendig. Kondition und Alter der Spieler/innen sind grundsätzlich gleichgültig. Da es sich um ein eher „kontaktloses“ Spiel handelt, können problemlos alle Altersklassen gemeinsam miteinander spielen ohne dass ein Ungleichgewicht entsteht – das ist eine besondere Eigenschaft, die den Menschenkicker so beliebt macht.
Das Runde muss ins Eckige! Es wird nicht auf Zeit sondern nach Toren gespielt, wie beim Tischkicker. Es ist egal, ob die Mannschaft aus weiblichen, männlichen oder gemischten Spieler/innen besteht. Gefragt sind Mitglieder einer Familie, Freunde, Nachbarn, Schulklassen, Vereins- oder Arbeitskollegen. Der Spaß soll im Vordergrund stehen. Für die beste Verkleidung wird ein Sonderpreis vergeben.
Wer beim Menschenkicker-Turnier an den Start zu gehen möchte, kann sich an bei Timo Röwekamp, E-Mail: timo.roewekamp@mein-spoeggsken-markt.de oder unter der Telefonnummer: 05247 6229766 anmelden.
Waldbrand am Urlaubsort – Verbraucherzentrale NRW erklärt, wann Reisende von gebuchten Reisen zurücktreten können.
Die aktuelle Hitzewelle sorgt in Teilen Europas für verheerende Waldbrände. Wochenlange Trockenheit und starke Winde fördern die Ausbreitung der Feuer. Auch Urlauber:innen werden während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht. Viele Menschen fragen sich zudem, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten können. „Wenn das Reiseziel von Waldbränden, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen heimgesucht wird, können Verbraucher:innen bei einer Pauschalreise je nach Lage vor Ort vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen”, erklärt Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „In jedem Fall sollte vorab der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.” Was Reisende über ihre Stornierungsrechte wissen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst.
Rücktritt von einer Pauschalreise Haben Reisende eine Pauschalreise gebucht, können sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände liegen bei Ereignissen vor, die weder Reisende noch Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können. Dazu zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit.
Abbruch der Pauschalreise Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die genutzten Reiseleistungen behält der Veranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die eventuellen Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters.
Fortsetzung der Pauschalreise Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen. Wichtig: Verbraucher:innen sollten dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen. Insgesamt ist zu empfehlen, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und die aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu besprechen.
Rundreisen Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann im Einzelfall kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies höchstens ein Reisemangel, für den Reisende den Reisepreis mindern können.
Nachteile bei Buchung von Einzelleistungen Wer Reiseleistungen, wie Flug oder Unterkunft, einzeln gebucht hat, ist nicht zahlungspflichtig, wenn sich die Buchung nach deutschem Recht richtet und die Leistungen nicht erbracht werden können. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise absehen möchten. Bei Unterkünften, die direkt bei Eigentümer:innen im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Wird ein Flug annulliert, haben Fluggäste nach europäischem Recht die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.
Reiserücktrittsversicherung Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nichts, da ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und sie daher in der Regel nicht einspringt. Sie sichert zum Beispiel das Risiko des Reisenden ab, vor oder während der Reise zu erkranken. Sie zahlt aber auch bei anderen Umständen, wenn zum Beispiel ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten entstand oder wenn ein naher Angehöriger stirbt.
Weiterführende Infos und Links:
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380
Viel Spaß und Freude beim run auf eure nächsten Zeugnisnoten. Wir von der Provinzial Redemann wünschen allen Schüler:innen und studierenden ein spannendes und mit Wissen gespicktes Präsensjahr an den Schulen, FHs und Unis.
Übrigens wenn ihr oder eure Eltern ein Arbeitszeugnis „checken“ lassen wollt, könnt ihr dies über unseren Provinzial Partner ÖRAG kostengünstig checken lassen. Auch wenn ihr nicht unsere Kunden seid. Infos gibt es bei uns.
„Kein Dorfplatz ohne offizielle Einweihung“, so das Motto der vier Organisatoren Achim Hinz, André Lanwehr, Mario Fritsche und Norbert Schmitfranz, welche sich bereits um die Ausrichtung der Greffener 975-Jahrsfeier zusammengeschlossen hatten.
Passend zur Einweihung des neuen Dorfplatzes feiern die Greffener den 980. Geburtstag ihres Dorfes. Beginnen werden festlichen Aktivitäten am Freitag, den 09. September 2022 mit einer 80er/90er Jahre Revival-Party im Festzelt. Für Samstag, den 10. September 2022, ist auf dem neuen Dorfplatz ab 14 Uhr ein großer Familiennachtmittag mit allerlei Aktivitäten, Hüpfburg und Ballon-Clown geplant, bevor um 18 Uhr der Festplatz von offizieller Seite eingeweiht wird. Ab 19 Uhr startet direkt im Anschluss das 1. Dorfplatzfest mit Live-Musik und Tanz im Greffener Festzelt.
Die Greffener freuen sich auf Gäste aus allen umliegenden Gemeinden um mit ihnen gemeinsam zu feiern!
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.
Finanzierungsunsicherheiten infolge der Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, allgemeine Baukostensteigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und Bauprodukten, Engpässe bei der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet für Investoren im öffentlichen Wohnungsbau nun die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Voraussetzung: Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft, kann auch in herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauen: Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.“
„Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in unserem Land. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten, Preise und Preisentwicklungen in den Griff zu bekommen”, so die Ministerin.
Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau- und Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.