Kreis Gütersloh (MK) – Listige Betrüger ergaunerten sich im Kreisgebiet mittels eines Messenger-Dienstes wieder einmal Geld einer arglosen Bürgerin. Mit Nachrichten hatten sich die Täter am Mittwochabend (10.08.) an eine 55-jährige Frau gewandt.
Die Masche: Die vermeintliche Tochter schrieb, dass sie sich mit einer anderen Mobilnummer an ihre Mutter gewandt hatte, weil das Handy kaputt sei. Zudem benötige sie kurzfristig und dringend Geld. In der Folge und nach einigen Nachrichten hatte die Betrogene zwei vierstellige Beträge von insgesamt rund 4000 Euro überwiesen.
Die Polizei warnt! Überweisen Sie niemals Geld, wenn Sie von einem angeblichen Angehörigen auf diese Weise angeschrieben werden. Antworten Sie auf diese Nachrichten nicht. Kontaktieren Sie die Person stattdessen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. Ihr Geld sehen Sie ansonsten nie wieder. Warnen Sie Verwandte, Nachbarn und Freunde!
(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)
Um die Wälder in Nordrhein-Westfalen in Zukunft besser gegen Waldbrände zu schützen und damit die Feuerwehr die Flammen im Ernstfall sicher und effizient bekämpfen kann, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Konzept zur „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Es bildet die Grundlage für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Forstverwaltung und den Feuerwehren.
Gemeinsam haben der Minister des Innern, Herbert Reul, und die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Silke Gorißen, das neue Konzept zur Vorbeugung und zur sicheren Bekämpfung von Waldbränden am 9. August in Wermelskirchen offiziell vorgestellt. In das Konzept fließen die Fachexpertise und Erfahrung der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen und der Forstexperten vom Landesbetrieb Wald und Holz ein.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen: „Unser Wald ist der Klimaschützer Nummer Eins in Nordrhein-Westfalen. Der Wald ist lebenswichtiger CO2-Speicher, ein wunderbarer Ort der Erholung und liefert zudem den wertvollen Rohstoff Holz. Niemals zuvor war es wichtiger, auf unseren Wald Acht zu geben. Wir müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger jederzeit garantiert ist. Auch unsere Flora und Fauna muss immer geschützt sein. Unsere Forstexpertinnen und Forstexperten haben gemeinsam mit den Fachleuten aus dem Feuerwehrwesen im neuen Konzept die richtigen Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels gefunden: Dazu zählt ebenfalls eine bessere Vernetzung von Forstleuten und Feuerwehren, um sowohl bessere Prävention zu betreiben als auch schneller reagieren zu können, wenn der Notfall eintritt.“
Der Minister des Innern, Herbert Reul: „Mit dem neuen Konzept wird die Zusammenarbeit konkret und systematisiert. Die Feuerwehr ist in erster Linie für die Waldbrandbekämpfung da. Doch auch zur Waldbrandvorbeugung kann sie einiges an Expertise beitragen. Ein detailliertes Konzept mit mehr als 60 Seiten und eine Checkliste helfen den kommunalen Feuerwehren und den zuständigen Vertretern bei Wald und Holz dabei, eine Gefahrenanalyse unserer Wälder vorzunehmen. Die Ergebnisse kann die Feuerwehr vor Ort dann für ihre Einsatzvorplanung nutzen und in die Brandschutzbedarfsplanung einfließen lassen. Es wird also geschaut, wie sich die Feuerwehr vor Ort personell und materiell aufstellen muss. Für den Ernstfall lassen sich aus der Analyse Maßnahmen zur schnellen Brandbekämpfung ableiten.“
Das Konzept sieht unter anderem vor:
Waldbrandschutzstreifen sollen eine Ausbreitung der Feuer verlangsamen oder möglichst ganz verhindern. Dies können zum Beispiel schwerer entflammbare Laubbäume sein wie Eichen
oder Buchen mitten in Nadelholzwäldern, die meist schneller brennen oder Schutzschneisen, die vollkommen von Bewuchs freigehalten werden. Wichtig ist, dass diese Schneisen regelmäßig kontrolliert werden, damit dort kein brennbares Material liegt.
Nicht in allen Wäldern steht gleichmäßig Löschwasser etwa aus Talsperren, Seen oder Flüssen den Feuerwehren zur Verfügung. Deshalb sollen künstlich angelegte Löschteiche weiter ausgebaut und saniert werden.
Um sicherzustellen, dass ausreichend Löschwasser vorhanden ist, sollen die Forstbehörden gemeinsam mit den örtlichen Feuerwehren sogenannte „Löschwasserentnahmestellen“ jährlich überprüfen.
Damit die Feuerwehr im Ernstfall gut zum Brand durchkommt, sollen die Waldwege rund 3,5 Meter breit sein, für 32 Tonnen schwere Fahrzeuge befahrbar und in der Höhe ein sogenanntes Lichtraumprofil von rund 4,5 Meter lassen, so dass auch hohe und breite Einsatzfahrzeuge gut durchkommen. Zudem sollen Ausweichbuchten geschaffen werden, die Platz für Begegnungsverkehr ermöglichen.
Damit in Extremsituationen wie beim Waldbrand alles möglichst reibungslos funktioniert, sind gemeinsame regelmäßige Übungen von Forstmitarbeitenden und Feuerwehren vorgesehen.
Es sollen digitale, halbautomatisierte Waldbrandfrüherkennungssysteme installiert werden. Das sind Kameras, die zum Beispiel Rauchsäulen zuverlässig anzeigen können.
Die Ausrüstung der Feuerwehren soll durch geländegängige Fahrzeuge und leichtere, persönliche Schutzkleidung aufgestockt werden.
Die Aus- und Fortbildung zum Thema Waldbrand soll genauso intensiviert werden wie die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Besonders hilfreich: die Checkliste zur Bestimmung des Waldbrandrisikos.
Hintergrund
Die zunehmende Trockenheit, sehr geringe Niederschläge, die sommerliche Hitze der vergangenen Jahre und der starke Borkenkäferbefall, der die Baumbestände schwächt beziehungsweise absterben lässt, führen unter anderem dazu, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Waldbrandgefahr immer größer wird: Auslöser für Brände ist allerdings meist das unvorsichtige Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern, die – trotz Verbot – im Wald rauchen, grillen oder Feuer machen.
Rund 65 Prozent des Waldes in Nordrhein-Westfalen befindet sich in Privatbesitz. Die Umsetzung der Maßnahmen des Waldbrandvorbeugekonzepts obliegt denen, die den Wald besitzen.
Das komplette Waldbrandvorbeugungskonzept finden Sie unter:
Steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit setzen den Wäldern in Deutschland zunehmend zu. Dies begünstigt nicht nur das Entstehen von Waldbränden, sondern auch die Ausbreitung von Schädlingen wie dem Borkenkäfer. Im Jahr 2021 wurden aufgrund von Insektenschäden insgesamt knapp 41,1 Millionen Kubikmeter Schadholz eingeschlagen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht das einem Anteil von 81,4 % an dem durch Waldschäden bedingten Holzeinschlag – ein neuer Höchstwert. Der Anteil hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht: 2011 waren Insektenschäden noch für 18,4 % des eingeschlagenen Schadholzes verantwortlich.
Inzwischen stellt der Befall durch Schädlinge die Hauptursache für den Schadholzeinschlag in deutschen Wäldern dar. Weitere für das Absterben der Bäume letztlich ausschlaggebende Einschlagsursachen wie Trockenheit (7,9 %) und Wind oder Sturm (4,6 %) spielten 2021 nur eine untergeordnete Rolle.
Nadelbäume besonders betroffen
Von Insektenbefall besonders betroffen sind Nadelbäume wie Fichten, Tannen oder Kiefern: 2021 entfiel mit 99,3 % fast der gesamte insektenbedingte Schadholzeinschlag auf diese Baumarten. Das entspricht einem Aufkommen von rund 40,8 Millionen Kubikmetern Schadholz. Ein Grund hierfür ist die rasante Verbreitung des Borkenkäfers in den heimischen Wäldern. Dieser befällt vorrangig Fichten, die darüber hinaus häufig in Monokulturen gepflanzt wurden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
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Deutschland ist in den Sommerferien. Für viele ist das Auto auch in diesen Monaten das Reisemittel Nummer eins. Schlauchboot oder SUP-Board aufs Dach, mit Flip-Flops oder barfuß hinters Steuer setzen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Antworten von den ADAC Clubjuristen.
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht – auch das Barfußfahren ist nicht per se verboten. Dennoch empfiehlt der ADAC: Schuhe wählen, die Halt und Sicherheit beim Fahren geben. Aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.
Wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man mit dem falschen Schuhwerk oder barfuß unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war. Auch die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen „grober Fahrlässigkeit“ mindern oder ganz verweigern.
Schlauchboote oder SUP-Boards dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Allerdings muss die Ladung gesichert sein. Und zwar so, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht runterfallen können. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Die Verlockung ist groß, auf dem kurzen Weg zum Badesee alle Freunde mitzunehmen. Aber auch hier gilt: Es dürfen im Fahrzeug nur so viele Mitfahrende befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitze ausgewiesen sind. Bei Missachtung droht ebenfalls ein Bußgeld.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Die gesamte Abteilung Soziales nimmt am Freitag, 12. August, an einer Fortbildung teil und ist demnach an diesem Tag nicht erreichbar. Wer also ein dringendes Anliegen hat, sollte sich bis Donnerstag bei den Mitarbeitenden melden. Ansprechpartnerinnen und -partner sowie weitere Infos aus der Abteilung Soziales gibt es im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/themen/soziales/ Ab Montag, 15. August, sind die Mitarbeitenden wie gewohnt telefonisch erreichbar.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Die Streitigkeiten zweier Männer in einer kommunalen Unterkunft am Tecklenburger Weg führten in der Mittwochnacht (10.08., 01.00 Uhr) zu einem Einsatz der Polizei und des Rettungsdienstes. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge gerieten die beiden Bewohner (26 und 25 Jahre alt) zunächst in einen verbalen Streit. Aus einem kurzen Disput wurde eine körperliche Auseinandersetzung. Dabei nutzte der 26-Jährige ein Messer und verletzte seinen Kontrahenten leicht. Anschließend verließ der 26-Jährige die Unterkunft, konnte aber im Nahbereich durch Polizeikräfte angetroffen und zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Beide Beteiligten waren deutlich alkoholisiert. Der verständigte Rettungsdienst transportierte den 25-Jährigen zur ambulanten Behandlung in ein Gütersloher Krankenhaus. Gegen den 26-Jährigen leiteten die Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Auch in diesem Jahr versucht die DLRG wieder, möglichst viele Kinder zu sicheren Schwimmern zu machen (Bild: DLRG/Reinelt).
Auch in diesem Jahr versucht die DLRG wieder, möglichst viele Kinder zu sicheren Schwimmern zu machen (Bild: DLRG/Reinelt).
Die DLRG schwimmt mit ihren Anfängern die ganzen Ferien lang und das mit großem Erfolg. Die Sommerkurse der DLRG Harsewinkel haben schon Tradition. 3 Wochen in den Sommerferien jeden morgen von Montag bis Freitag können die Schwimmanfänger im Hallenbad das Schwimmen lernen. Doch dieses Jahr wurden zuerst die Pläne des neunköpfigen Seepferdchenteams durch die Hallenbadschließung durchkreuzt. Dieses hatte Schwimmkurse in Freibad zufolge, welches durch die morgens noch kühlen Temperaturen und dem bereits angekündigten unbeständigen Wetter auf eine sehr zurückhaltende Teilnehmerzahl hinauslief. Aus den geplanten 4 Kursen wurden nur noch zwei. Doch am ersten Ferientag gab es für die Rettungsschwimmer einen riesigen Lichtblick, da der Stadtrat in der Sitzung einige Tage zuvor auf Antrag der FDP die Öffnung des Lehrschwimmbeckens für den Schwimmunterricht zustimmte. Schon am zweiten Ferientag konnten die Kurse ins Hallenbad verlegt werden, sodass die Teilnehmer zwischen fünf und acht Jahren geschützt vor Regen des Schwimmens lernen konnten. Das Team um Ausbildungsleiterin Manuela Nathmann nutze diese Gelegenheit um noch einmal Werbung zumachen und zwei weitere Kurse zu starten. In den ersten drei Ferienwochen erhielten bereits 37 Kinder das Seepferdchenabzeichen und einige erschwammen sich sogar schon die nächsten Abzeichen. Normalerweise wäre für das Team nach drei Wochen der wohlverdiente Urlaub angesagt gewesen, doch ein Teil entschied sich dagegen und setzte sich das Ziel in den letzten drei Wochen auch dem letzten Kind der ersten Kurse das Seepferdchen überreichen zu können. Mit weiteren 8 überreichten Seepferdchen zeigten sie noch einmal Durchhaltevermögen. Zeitgleich starteten zudem eine weitere Trainergruppe mit täglich zwei Kursen. In den gesamten 6 Wochen Sommerferien schwammen über 60 Kinder in täglich 4 Kurse, davon 57 Kinder zum Seepferdchen und 9 Kinder weiter zum Seeräuber. Die DLRG freut sich über dieses Ergebnis, welche im Freibad niemals erreichbar gewesen sei und bedankt sich bei der Stadt und dem Frei- und Hallenbadteam für den reibungslosen Ablauf, so wie bei dem Stadtrat für die Öffnung des Hallenbads. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass jedes Kind sicher Schwimmen können sollte und das Seepferdchenabzeichen dies noch nicht erfüllt und dafür braucht sie jede Menge Unterstützung. Das Team sucht aktuell Verstärkung besonders im Anfängerbereich, welche mindestens 18 Jahre und schwimmbegeistert sein sollten.
Das Team freut sich auf den Trainingsstart am 15. August und startet wieder mit ihrem Gruppenkurs am Montag und zusätzlichen Einzelkursen verteilt über die Woche. Alle Informationen zum Anfängerschwimmen und der Teamverstärkung unter harsewinkel.dlrg.de.
Für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen beginnt ein neues Schuljahr. Unter ihnen sind landesweit 171.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Damit die i-Dötzchen ihren Schulweg sicher zurücklegen können, bitten der Kreis und die Verkehrswacht Gütersloh alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um besondere Rücksicht. „Autofahrer und Autofahrerinnen sollten besonders in der Umgebung von Schulen und Schulbus-Haltestellen sehr vorsichtig, langsam und stets bremsbereit fahren“, sagt Birgit Baldauf, Verkehrsfachberaterin im Kreis Gütersloh. Denn: Schulanfänger gelten als Verkehrsanfänger. „Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen meist noch nicht richtig und sicher einschätzen. Das lernen sie erst im Laufe der Zeit“, so Baldauf. Erlernt werde dies allerdings durch die Teilnahme im realen Straßenverkehr und nicht auf der Rückbank eines Autos. „Das ist mit ein Grund dafür, dass wir es unterstützen, dass Kinder zu Fuß zur Schule gehen“, sagt Baldauf.
Die Anzahl der so genannten Elterntaxis hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und das damit verbundene Verkehrsaufkommen vor Schulen ist vielerorts zu einem täglichen Ärgernis geworden. „Durch den Autoverkehr direkt vor den Schulen werden auch die gefährdet, die zu Fuß gehen“, verdeutlicht Baldauf. Sie rät Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen müssen, diese etwa 250 bis 400 Meter vor der Schule abzusetzen – immer zur Bordsteinkante hin. An einigen Schulen gibt es dafür im Rahmen des Projektes ‚Lass(t) uns laufen! Weniger Elterntaxis an meiner Schule‘ extra Haltestellen. „Dann können die Kinder nicht nur ein Stück durch den Straßenverkehr gehen, sondern haben auch Bewegung und frische Luft vor dem Schultag“, so Baldauf.
Eltern, die es bisher nicht geschafft haben zu üben, können den Schulweg auch mit Schulstart noch mit ihren Kindern trainieren. „Laufen Sie den Weg mit Ihren Kindern mehrmals ab“, rät die Verkehrsfachberaterin. Dabei sollte darauf geachtet werden, welches der sicherste und nicht unbedingt der kürzeste Schulweg ist. „Viele Grundschulen haben Pläne vorliegen, auf denen die sichersten Schulwege eingezeichnet sind.“ Beim Üben sollte auf potentielle Gefahrenstellen wie Ein- und Ausfahrten, schlecht einsehbare Straßen und Straßenübergänge ohne Ampeln hingewiesen werden. Baldauf: „Gerade in den ersten Schultagen sollten Eltern ihre Kinder noch begleiten. Wenn sie merken, dass es das Gelernte verinnerlicht hat und auch die Aufregung der ersten Schultage verflogen ist, können sie es alleine gehen lassen.“
Der Gastraum des Wilhalm wird beim KneipenKult der Ratsfraktionen am 12. August zum „Ratskeller“. Die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD stellen sich gemeinsam dem Wahlvolk. Neben frisch gezapftem Pils und Kaltgetränken werden den Gästen an diesem bunten Abend m Schankraum sicherlich auch weitere kleine Überraschungen kredenzt.
Der KneipenKult der Ratsfraktionen beginnt um 18:00 Uhr. Die Ratsfraktionen und das Wilhalm-Team freuen sich auf einen geselligen Abend im Herzen von Harsewinkel.
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