LANTA-Banner
Start Blog Seite 300

ADAC – Autokosten-Berechnung: Wann sich ein Stromer lohnt

Kleinwagen: Strompreis vs. Spritpreis (Bild: ADAC e.V.).
Kleinwagen: Strompreis vs. Spritpreis (Bild: ADAC e.V.).

Soll das nächste Auto ein Elektroauto oder doch wieder ein Verbrenner sein? Beim Autokauf werden meist nur Anschaffungspreis und Betriebskosten ins Kalkül gezogen: Fördersummen und Strompreise hier, Rabatte und Kraftstoffpreise da lassen sich meist noch einfach überblicken. Doch nur die TCO (Total Cost of Ownership, Vollkostenrechnung inklusive Wertverlust und Wartungskosten) zeigt, was für Kosten ein Fahrzeug tatsächlich verursacht. Der ADAC hat genau nachgerechnet, Ergebnis: Elektrofahrzeuge der Kleinst- und Kleinwagenklasse sind kostenmäßig nicht immer konkurrenzfähig, in den anderen Klassen kann ein Stromer ein Verbrenner-Fahrzeug jedoch zum Teil weit unterbieten.

Der Preisunterschied zwischen den Verbrenner-Varianten und ihren Elektro-Pendants – selbst nach Abzug der Fördersumme – ist eklatant: Der VW eUp! kostet aktuell 29.995 Euro, mehr als doppelt so viel wie die Verbrenner-Variante mit 14.555 Euro. Leider bietet VW den Verbrenner-Antrieb seit diesem Jahr nicht mehr an. Auch beim Opel Corsa und beim Fiat 500 ist die Elektro-Variante aktuell nahezu doppelt so teuer wie der entsprechende Verbrenner: Opel Corsa 36.395 Euro (E-Variante) und 18.280 Euro (Verbrenner), Fiat 500 30.990 Euro (E-Variante) und 16.990 Euro (Verbrenner). Selbst bei einem Dieselpreis von zwei Euro je Liter sind die Gesamtkosten eines E-Kleinwagens höher. Dazu kommt der höhere Betrag beim Wertverlust, den auch ein günstiger Strompreis (unter 40 ct/kWh) langfristig nicht kompensieren kann.

Drastisch gesunken ist gleichzeitig die Angebotsauswahl in dieser Fahrzeugklasse, die häufig als Einstieg in die E-Mobilität oder Mobilität insgesamt gewählt wird: 15 Prozent weniger Modelle als noch vor zehn Jahren sind mittlerweile auf dem Markt erhältlich.

Doch in den höheren Fahrzeugklassen kann sich ein Umstieg auf einen Stromer durchaus lohnen, genaues Hinsehen ist erforderlich: Vergleicht man den Golf 1.5 eTSI Life DSG (110 kW) mit seinem elektrischen Pendant ID.3 Pro (58 kWh/150 kW), dann ist der ID.3 mit rund 33 000 Euro (nach Abzug der Fördersumme von 6750 Euro) knapp 2000 Euro günstiger in der Anschaffung als der Golf (34 970 Euro). Auch in der Vollkostenrechnung kommt die E-Version auf nur 56,0 Cent pro Kilometer, der Benziner auf 59,2 Cent. Aber: Rechnet man zehn Prozent Preisnachlass auf den Benziner-Golf an, kommt er bei einer Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometern am Ende wieder etwas günstiger.

Aber auch bei einem deutlichen Strompreisanstieg zeigt sich: Es kommt auf die Vollkosten an. In der Mittelklasse (z.B. Tesla Model 3, Toyota bZ4X) hat das durchschnittliche E-Mobil bei einem Strompreis bis 80 ct/kWh immer noch Kostenvorteile, selbst bei einem Benzinpreis von 1,50 Euro.

In der oberen Mittelklasse (z.B. Mercedes EQE, Tesla Model S) jedoch schlägt ein E-Auto einen entsprechenden Benziner nur noch, wenn der Strompreis unter 70 ct/kWh und der Benzinpreis bei 1,50 Euro liegt. Im Vergleich mit einem Diesel aber besteht ein durchschnittlicher Stromer in dieser Klasse nie.

Der ADAC fordert, dass Mobilität bezahlbar bleiben muss – hohe Preise selbst für Kleinwagen stehen dem entgegen. Verbraucher sind angesichts hoher Kostenbelastungen auf günstige Fahrzeuge angewiesen. Insbesondere Stromer müssen deutlich billiger werden, wenn der Hochlauf der E-Mobilität gelingen soll. Das gilt vor allem deshalb, weil die Bundesregierung zur Erlangung der Klimaschutzziele auf Flottenerneuerung setzt.

Weitere Informationen gibt es hier.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Werners Fahrrad Fach-Werk: Noch bis zum 30. Mai 0 % Finanzierung mit FINANCE A BIKE der Volkswagen Bank Dein Wunschfahrrad klarmachen!

Bis zum 30. Mai bietet FINANCE A BIKE eine 0 % Finanzierung über 12 Monate für Dein Wunschfahrrad von Werners Fahrrad Fach-Werk!

Bei Werners Fahrrad Fach-Werk kannst Du Dich auf faire Preise verlassen und wenn das neue Wunschfahrrad gerade nicht so richtig ins Budget passt, dann haben wir mit der entspannten Ratenzahlung hierfür die perfekte Lösung für Dich parat. Mit FINANCE A BIKE der Volkswagen Bank GmbH kannst Du ganz entspannt, flexibel und sicher in nur wenigen Minuten den Traum vom Wunschfahrrad erfüllen. Sogar direkt bei uns im Shop.

Jetzt bei Werners Fahrrad Fach-Werk Dein Wunschfahrrad aussuchen oder konfigurieren und ganz entspannt in Raten zahlen. Frag einfach nach unseren Finanzierungsmöglichkeiten und lass Dich beraten – wir freuen uns schon auf Dich!

NEUE TELEFONNUMMER – 05247 6020530!!!

Servicenummer 0174 – 4059127

Integrationskonferenz Kreis GT: „Wir haben hier noch allerhand zu tun“

Haben die Integrationskonferenz organisiert: (v.l.) Dr. Anna Noack, Kreisdirektorin Susanne Koch, Manuel Erdmeier, Hannah Plein (alle Kreis Gütersloh), Claudia Walther (Bertelsmann Stiftung), Patricia Jessen (Ibis Institut Duisburg) und Dr. Agnieszka Alers-Nieksch (Kreis Gütersloh). - Foto: Kreis Gütersloh.
Haben die Integrationskonferenz organisiert: (v.l.) Dr. Anna Noack, Kreisdirektorin Susanne Koch, Manuel Erdmeier, Hannah Plein (alle Kreis Gütersloh), Claudia Walther (Bertelsmann Stiftung), Patricia Jessen (Ibis Institut Duisburg) und Dr. Agnieszka Alers-Nieksch (Kreis Gütersloh). – Foto: Kreis Gütersloh.

Wie kann die Integrationsarbeit im Kreis Gütersloh noch besser gelingen? Für diese Frage soll das neue Integrationskonzept für den Kreis Gütersloh den Weg weisen. Damit dies möglichst authentisch und zielgerichtet funktioniert, hat das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Gütersloh (KI) als zuständige Abteilung zur Integrationskonferenz geladen. Rund 130 Teilnehmende – Fachpersonal, Ehrenamtliche sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern – definierten in Workshops bestehende Herausforderungen und suchten nach ersten Lösungsansätzen.

„Für das Kommunale Integrationszentrum – aber auch für alle Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich – bildet das kreisweite Integrationskonzept einen roten Faden der Arbeit für die kommenden Jahre. Umso wichtiger, dass wir es gemeinsam auf die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse abstimmen“, leitete Manuel Erdmeier, Leiter des KI, seine Begrüßung ein. Immerhin ist das bisherige Konzept schon über zehn Jahre alt. In dieser Zeit hat sich einiges getan und die Situation ist eine ganz andere als damals. Mit Unterstützung des Ibis Instituts aus Duisburg arbeitet das KI seit vergangenem Herbst an der Neuauflage. Um Transparenz und somit auch eine Diskussionsgrundlage zu schaffen, wurde den Konferenz-Teilnehmenden zunächst der aktuelle Zwischenstand des Entwicklungsprozesses vorgestellt. Dafür nahm Claudia Walther von der Bertelsmann Stiftung die Teilnehmenden mit auf eine Zeitreise Ende der 90er, als Integrationsarbeit in der Kommunalpolitik als auch in der Gesellschaft immer präsenter wurde und an Stellenwert gewann.

Und wie ist es heute? Um stets den Überblick über die aktuelle Situation und ihre Herausforderungen zu haben, baut das KI gemeinsam mit dem Ibis Institut Duisburg ein Integrationsmonitoring auf. „Das Thema ist extrem vielschichtig, wird aber oft verengt auf die aktuelle Situation. Wir schauen heute genauer hin: Nicht nur auf die Neuzugewanderten, sondern auch auf die, die schon länger im Kreis leben, aber Schwierigkeiten bei der Integration haben. Wir haben hier noch allerhand zu tun“, bekräftigte Kreisdirektorin Susanne Koch.

Sprache und Bildung, Zusammenleben und aktive Teilhabe, Gesundheit und Pflege, Arbeit und Wirtschaft, Wohnen und Mobilität sowie Professionalisierung und Institutionen – das sind die definierten Kernbereiche, auf die sich das neue Integrationskonzept konzentriert. In Workshops benannten die Teilnehmenden Herausforderungen und Probleme und überlegten sich erste mögliche Maßnahmen. Große Schwierigkeiten sahen sie beispielsweise im Personalmangel an Schulen, fehlenden Kita- und Pflege-Plätzen und zu wenig Dolmetschern für Arzt- oder Amtsbesuche. Es fehle außerdem an niedrigschwelligen Angeboten für Personen mit Migrationshintergrund, was die Teilhabe erschwere. In der Bevölkerung erfahren sie leider häufig eine Abwehrhaltung und haben Probleme auf dem Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche.

Zu jedem Themenblock werden in den nächsten Monaten weitere Workshops stattfinden, in denen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden sollen. Diese dienen dann als Grundlage für das Integrationskonzept.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Beratungen über nachhaltigen Tourismus und Breitbandausbau im Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung des Kreises GT

(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die 17 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen und Rechnungsprüfung kommen am Mittwoch, 31. Mai, unter der Leitung von Marco Mantovanelli (GRÜNE) zusammen. Sie beraten unter anderem über die Beteiligung des Kreises am Projekt ‚Modellregion Nachhaltige Tourismusregion Teutoburger Wald‘. Die Modellregion soll von der pro Wirtschaft GT begleitet werden. Die Politikerinnen und Politiker beraten darüber hinaus über die Fördermittelbeantragung zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘. Im Auftrag von acht beteiligten Kommunen soll der Kreis Beraterfördermittel beantragen.

Beginn der Sitzung ist um 15 Uhr im Sitzungssaal 2 des Kreishauses Gütersloh. Die Sitzung ist öffentlich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW: Telekom darf keine personenbezogenen Daten an Google-Server in die USA übermitteln

(Bildquelle: Free-Photos/pixabay.com)
(Bildquelle: Free-Photos/pixabay.com)

Bei Aufruf der Webseite „telekom.de“ übermittelte die Telekom Deutschland GmbH personenbezogene Daten an Google LLC in die USA, um deren Analyse- und Marketingdienste Google Ad Services zu nutzen. Dies untersagt nun das Landgericht Köln in einem von der Verbraucherzentrale NRW erstrittenen Urteil (33 O 376/22). „Unternehmen müssen sicherstellen, dass unsere Datenschutzstandards auch über Landesgrenzen hinweg eingehalten werden. Erfüllen sie die besonderen Anforderungen daran nicht, dürfen wertvolle Verbraucherdaten nicht übermittelt werden“, merkt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, an.

Als eines der ersten Gerichte stellt das LG Köln einen Verstoß gegen die Grundsätze der „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fest. Dieser kam 2020 zu dem Ergebnis, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau aufweisen und daher an die Datenübermittlung besonders hohe Hürden gesetzt sind. Das Landgericht Köln bezog sich auf den EuGH und entschied, dass die Telekom die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Datenübermittlung in die USA nicht einhalte. Sie habe keine ausreichenden Maßnahmen vorgenommen, um personenbezogene Daten DSGVO-konform in die USA zu übertragen. Eine einfache Zustimmung im Cookie-Banner über den Button „Alle akzeptieren“ reiche für eine ausdrückliche Einwilligung für die Drittlandübermittlung in die USA nicht aus. Hierfür sei eine weitreichendere Aufklärung der Verbraucher:innen nötig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Europäische Datenschutzrechte in den USA nicht gewährleistet – In der „Schrems II“-Entscheidung (C-311/18) stellt der EuGH fest, dass US-amerikanische Gesetze, die den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten regeln, gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen. Zum einen werde der Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Nicht-Amerikaner:innen nicht beschränkt. Zum anderen werden Nicht-Amerikaner:innen keine durchsetzbaren Rechte gegen diese Zugriffe gewährt. Die DSGVO setzt in diesen Fällen einen hohen Maßstab an die rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürger:innen und die bis dahin gängige Praxis der Unternehmen wurde mit dem Urteil faktisch untersagt. Die Überprüfung des Datenverkehrs der Telekom ergab allerdings, dass für die Nutzung des Anzeigenservices „Google Ads“ weiterhin Daten wie die IP-Adresse, Informationen über den genutzten Browser und das verwendete Engerät in die USA übermittelt wurden.

Nutzung von Google Ads ohne Einwilligung nicht möglich – Google Ads ermöglicht es Werbetreibenden, Anzeigen zu schalten, die sich vor allem an den Suchergebnissen bei der Nutzung der unternehmenseigenen Dienste orientieren. Über die persönlichen Profile und das Surfverhalten der Nutzer:innen wird interessensbezogene Werbung auf den jeweiligen Seiten ausgespielt. Dafür ist die Übermittlung personenbezogener Daten unabdingbar.

Weitere Informationen und Links: Weitere Informationen zum Urteil des LG Köln unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/83922

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Gebr. Recker in Halle/Westfalen ist nun ebenfalls Mercedes-EQ-Partner

„Die Zukunft fährt elektrisch“ – doch wie beim Verbrenner heißt es auch beim ElektroFahrzeug „Service fällig in X Tagen“. Es gibt immer mehr Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen. Um nicht nur den Mercedes-EQ-Fahrern in Harsewinkel, sondern auch im Altkreis Halle und ganz Ostwestfalen einen vollumfänglichen Service anzubieten, ist nun auch unser Standort in Halle/Westfalen ein voll autorisierter Mercedes-EQ-Partner.

Ab sofort bieten wir an beiden Standorten, in Harsewinkel-Greffen und in Halle/Westfalen, für alle Mercedes-EQ-Fahrzeugmodelle autorisierte Reparaturen, Unfallinstandsetzung sowie Garantie- und Service-Arbeiten an.

Kommen Sie gerne mit Ihrem Mercedes-EQ zu Gebr. Recker! Unsere Serviceberater beraten Sie gern. Wir freuen uns auf Sie!

Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Harsewinkel verabschiedet langjährigen Vorsitzenden

Harsewinkels Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (2. v.l.) dankt Heiner Meyer zu Rheda (3. v.l.) für seine langjährige Tätigkeit als Mitbegründer und Vorsitzender der Kooperation. Werner Eggersmann (links) als neuer Vorsitzender und die langjährige Geschäftsführerin Monika Drücker (rechts) bilden nun die Führungsspitze (© Stadt Harsewinkel).
Harsewinkels Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (2. v.l.) dankt Heiner Meyer zu Rheda (3. v.l.) für seine langjährige Tätigkeit als Mitbegründer und Vorsitzender der Kooperation. Werner Eggersmann (links) als neuer Vorsitzender und die langjährige Geschäftsführerin Monika Drücker (rechts) bilden nun die Führungsspitze (© Stadt Harsewinkel).

Die Kooperation aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Harsewinkel verabschiedete mit Heiner Meyer zu Rheda kürzlich ihren langjährigen Vorsitzenden, der nach 31 Jahren das Amt an Werner Eggersmann übergibt.

Die feierliche Verabschiedung fand im Rahmen der jährlichen Beiratssitzung im Beisein von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Vertreter*innen der Wasser- und Landwirtschaft statt. Sabine Amsbeck-Dopheide fand in ihrer Ansprache nur lobende Worte für den scheidenden Vorsitzenden: „Heiner Meyer zu Rheda war als Mann der ersten Stunde und Mitbegründer der Kooperation für uns immer die zentrale Konstante und ein wichtiger Wegbegleiter und -bereiter für die in den letzten 30 Jahren zahlreichen, beteiligten Führungskräfte im Rathaus.“ Durch seine ausgleichende, unkomplizierte und stets diplomatische Art sei es immer schnell gelungen einen gemeinsamen Lösungsansatz zu finden, der Trinkwasserschutz und Landwirtschaft getreu des Mottos „Kooperation statt Konfrontation“ in Einklang gebracht habe, so Sabine Amsbeck-Dopheide weiter. Meyer zu Rhedas Nachfolge tritt Werner Eggersmann an, bislang 2. Vorsitzender der Kooperation, der im Rahmen der Beiratssitzung offiziell gewählt wurde.

Die Beiratssitzung wurde zudem zum Anlass genommen, Monika Drücker für ihre mittlerweile 25-jährige Tätigkeit als Geschäftsführerin der Kooperation zu danken. „Bei ihr laufen alle wichtigen Fäden zusammen“, sagte Sabine Amsbeck-Dopheide. „Frau Drücker steuert und koordiniert die operative Arbeit und ist als gute Seele der Kooperation nicht mehr wegzudenken.“ 

Über die Kooperation: Seit über 30 Jahren (24.04.1991) arbeitet die Kooperation aus Landwirtschaft und städtischer Wasserversorgung in der Stadt Harsewinkel erfolgreich für den Gewässerschutz. Die Fortsetzung dieser bewährten Zusammenarbeit aller beteiligten Partner (den Landwirten, der Stadt Harsewinkel, der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Gütersloh, und dem Landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh e.V.) wurde im November 2022 durch die Unterzeichnung einer 5-jährigen Vertragsverlängerung besiegelt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Angebote des Medienzentrums: Mediatheken, Schulungen, Technikverleih

Beim Medienzentrum können kleine Roboter und Bausätze zum Programmieren für Kinder und Jugendliche ausgeliehen werden: Petra Poggenklas (links) hält den kleinen fahrbaren Roboter ‚Dash‘ in den Händen, Sandra Jürgenhake einen Bausatz für einen Roboter inklusive programmierbaren Computer (Foto: Kreis Gütersloh).
Beim Medienzentrum können kleine Roboter und Bausätze zum Programmieren für Kinder und Jugendliche ausgeliehen werden: Petra Poggenklas (links) hält den kleinen fahrbaren Roboter ‚Dash‘ in den Händen, Sandra Jürgenhake einen Bausatz für einen Roboter inklusive programmierbaren Computer (Foto: Kreis Gütersloh).

Versteckt in den weiten Welten der Online-Datenbanken oder in den Regalen im Kreishaus warten verschiedene Angebote des Medienzentrums des Kreises Gütersloh auf ihre Nutzer. Schulen, Kindergärten, Vereine und weitere Bildungseinrichtungen können die Angebote kostenlos nutzen. Das sind beispielsweise Unterrichtsmaterialien und der Verleih von Robotertechnik zum Ausprobieren. Damit unterstützt das Team des Medienzentrums, das zur Abteilung Bildung gehört, den Einsatz von Medien im Unterricht.

Den Suchbegriff ‚Sonne‘ eingeben und mit einem Klick stehen 900 Unterrichts- und Lernmaterialien zum Download zur Verfügung. Das ist eine von vielen Möglichkeiten die Bildungsmediathek NRW zu nutzen. Für Lehrkräfte ist das Portal kostenlos. Bereitgestellt werden die Inhalte von der Medienberatung NRW sowie den jeweiligen Medienzentren der Kreise und kreisfreien Städte. Das Medienzentrum Gütersloh kauft regelmäßig zusätzliche Lizenzen von pädagogisch sinnvollen Unterrichtsmaterialien für die Lehreinnen und Lehrer im Kreis dazu, sodass die Angebote über die des Ministeriums hinausgehen. Die Themen sind ganz unterschiedlich wie zum Beispiel Politik, Wirtschaft, Naturwissenschaften oder Inklusion. Die Lehrkräfte können zwischen verschiedenen Medien wählen. Möglich sind zum Beispiel Audio- und Videodateien, interaktive Lerneinheiten, die online heruntergeladen werden können oder klassische DVDs zum Ausleihen. Auch Schülerinnen und Schüler können auf die Materialien der Bildungsmediathek zugreifen – beispielsweise über Lernmanagementsysteme oder individuelle Codes, die die Lehrkräfte generieren können. Das Medienzentrum unterstützt die Lehrkräfte auch bei der technischen Umsetzung oder vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu den Medienberatern der Bezirksregierung Detmold. So muss keine Lehrkraft mit den Anforderungen dieser für die Unterrichtsentwicklung wichtigen Angeboten ohne Hilfe bleiben.

Ziel des Kreis-Medienzentrums ist es unter anderem, die Medienkompetenz zu fördern. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte können sich regelmäßig zu sogenannten Medienscouts ausbilden lassen. Dabei lernen sie im virtuellen Raum Verantwortung zu übernehmen und Gefahren im Internet schneller zu erkennen. Mögliche Themen sind dabei Cybermobbing, Datensicherheit oder eine falsche Identität eines angeblichen Freundes. Das Projekt Medienscout ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW und wird durch die Sparkassen im Kreis unterstützt. Ein weiteres Projekt, das das Medienzentrum umsetzt, sind die GT-Clips. Dabei drehen Kinder und Jugendlichen einen kurzen Film zu einem bestimmten Thema.

Der Katalog des Medienzentrums umfasst rund 100 Gerätetypen – von iPads über Leinwände und Scheinwerfern bis hin zu drahtlosen Mikrofonen – die ausgeliehen werden können. Darüber hinaus bietet das Medienzentrum verschiedene Optionen, um Kinder und Jugendliche an das Programmieren heranzuführen. Kleine, fahrbare Roboter können so programmiert werden, dass sie eine bestimmte Route abfahren. Mit Bausätzen lernen Kinder und Jugendliche den MINT-Bereich näher kennen und entwerfen Schritt für Schritt eigene Modelle. Jugendeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, eingetragene Vereine sowie andere außerschulische Bildungs- und Sozialeinrichtungen können Geräte beim Medienzentrum ausleihen. Für Schulen und Kitas ist dies kostenfrei, alle anderen müssen eine kleine Gebühr zahlen. Ein Verleih an Privatpersonen ist nicht möglich.

Eine Übersicht über die Angebote des Medienzentrums des Kreises Gütersloh sowie die Ansprechpartner finden sich unter www.kreis-guetersloh.de/medienzentrum

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Katzentrockenfutter – viele sehr gute und gute Futter – ein veganes überrascht!

Eine leckere Nachricht für alle Stubentiger: von den 22 untersuchten Trockenfuttern kann jedes zweite eine Katze sehr gut ernähren. Erstmals waren auch drei vegane Futter dabei – mit überraschendem Ergebnis. Im wichtigsten Prüfpunkt, der ernährungsphysiologischen Qualität, schneidet ein veganes Futter mit Gut ab.

Katzen sind ausgemachte Fleischfresser. Sie brauchen Eiweiß, Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe. Ein Alleinfuttermittel muss das Tier ausreichend mit diesen Nährstoffen vorsorgen. Es darf keine Schadstoffe enthalten und auf der Packung sollten Fütterungsempfehlungen stehen, die zum Energiebedarf der Katze passen. All das haben zwei Drittel der getesteten Produkte mindestens gut erfüllt. Testsieger ist eines der vier preiswertesten Futter im Test: Gerade mal 7 Cent kostet die Tagesration für eine vier Kilogramm schwere Durchschnittskatze.

Von einer fleischfreien Fütterung hat die Stiftung Warentest bisher abgeraten, da Katzen viele nötige Nährstoffe vor allem aus Fleisch und tierischen Nebenerzeugnissen aufnehmen. Für die drei untersuchten veganen Produkte wurden dieselben Maßstäbe angelegt wie an klassisches Futter. Trotzdem konnte eines der veganen Produkte ernährungsphysiologisch gut überzeugen, ein anderes immerhin befriedigend. Das zeigt, dass die Herstellung von veganem Futter mit den richtigen Nährstoffmengen möglich ist. Doch für eine pauschale Empfehlung ist es aus Sicht der Warentest-Expertinnen und -Experten noch zu früh. Es ist nicht abschließend geklärt, ob Nährstoffe aus pflanzlichen Quellen genauso gut verfügbar sind wie die aus tierischen. Wer seine Katze fleischlos ernährt, sollte mit ihr jährlich in die Tierarztpraxis gehen und dort auf die vegane Ernährung aufmerksam machen.

Die ausführlichen Testergebnisse finden sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/katzenfutter-trocken.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Polizei GT: Aktion Radschlag – richtiges Verhalten an einem Zebrastreifen

Radschlag Polizei GT.
Radschlag Polizei GT.

Falsches Verhalten an Zebrastreifen führt oftmals zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen. Doch wie verhält man sich richtig an einem Zebrastreifen?

Aus dem offiziellen Namen „Fußgängerüberweg“ lässt es sich schon ableiten: FUßGÄNGER haben an diesen Stellen Vorrang. Im §26 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Fahrzeugfahrerinnen und Fahrer, die auf der Straße unterwegs sind, Fußgängerinnen und Fußgängern, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben.

Wie sieht das aber mit Personen auf Fahrrädern aus? – Zunächst stellt sich die Frage, ob Fahrräder gemäß der Definition als Fahrzeuge gelten, mit welchen Fußgängerinnen und Fußgängern das Überqueren ermöglichen muss. Diese Frage ist schnell beantwortet: Ja! Fahrräder (und Pedelecs) sind eindeutig Fahrzeuge, mit welchen man somit auch vor dem Zebrastreifen anhalten muss, wenn zu Fuß gehende Personen oder mit dem Rollstuhl fahrende Menschen die Straße überqueren möchte.

Noch interessanter dürfte die Frage sein, ob auch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern das Überqueren ermöglicht werden muss? Hier kommt es darauf an, WIE der Zebrastreifen überquert wird. Radfahrende müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie das Vorrangrecht des zu Fuß gehenden ebenfalls in Anspruch nehmen wollen.

Allerdings ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht verboten, den Zebrastreifen fahrend zu überqueren. Sie dürfen das durchaus, haben dann allerdings keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Um brenzligen Situationen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Ihre Polizei zu Ihrer Sicherheit, an Zebrastreifen abzusteigen und das Rad oder Pedelec zu schieben.

Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Statistisch gesehen verunfallten Radfahrende im Kreis Gütersloh 2022 alle 12 Stunden. Die Zahl der verletzten Rad- und Pedelecfahrenden stieg im vergangenen Jahr sogar deutlich an (2021: 568 verletzte Personen; 2022: 706 verletzte Personen).

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2023 mit der Aktion Radschlag weiterhin den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten – zu Ihrer Sicherheit!

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)