
Winterreifen sollte man aufziehen „von O(ktober) bis O(stern)“ – diese Faustregel haben wohl alle Autofahrenden schon mal gehört. Sie stimmt aber nur bedingt, denn auch davor und danach kann es zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen, insbesondere in höheren Lagen. Ebenso gibt es Regionen in Deutschland, die ganzjährig von Minusgraden, Eis und Schnee verschont bleiben. Der ADAC gibt Tipps, wie man passend bereift durch den Winter kommt:
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf.
Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt, wenn er Fahrten unter winterlichen Bedingungen zugelassen oder sogar angeordnet hat.
Ganzjahresreifen gelten im rechtlichen Sinne als Winterreifen, wenn sie das amtliche „Alpine“-Symbol (Schneeflocke im dreigezackten Berg) tragen. Die alte M+S-Kennzeichnung, die bislang für Winter- und Ganzjahresreifen stand, wird noch bis Ende September 2024 anerkannt. Grundsätzlich sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Ganzjahresreifen als Kompromiss unter extremen Witterungsbedingungen nicht an die Leistungen eines klassischen Winterreifens heranreichen.
Obwohl gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Pkw-Reifen gilt, empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern für Winter- und Ganzjahresreifen.
Übrigens: In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimetern als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.
Hier gibt es weitere Informationen zu Winterreifenpflicht sowie Winterreifentest.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)


































Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!
Am Sonntag, den 19. November, wird erneut die beliebte und bekannte Sunday-Afternoon-Band in der Christuskirche erwartet. Der Auftritt im März des vergangenen Jahres gelang grandios. Erneut stehen jetzt bekannte Stücke aus Pop und Rock neu arrangiert auf dem Programmzettel der Band, die sich vor einigen Jahren rund um Chantal Spenke (E-Bass) und Ute Kahler-Brandhorst (Saxofon) zu einer zehnköpfigen Band zusammengefunden hat.






Bei schulpflichtigen Kindern wird vor Schulbeginn unter anderem das Seh- und Hörvermögen getestet sowie die sprachliche, geistige, körperliche und soziale Entwicklung begutachtet. Das ist Teil der Schuleingangsuntersuchungen, die im Kreis Gütersloh von der Abteilung Gesundheit durchgeführt werden. Um die Untersuchungen trotz des Anstiegs der schulpflichtigen Kinder und des Fachkräftemangels zu gewährleisten, beabsichtigt die Abteilung Gesundheit ihre Prozesse zu optimieren. Um Zeit und Personal zu sparen, sollen zunächst zentrale Untersuchungsstandorte in jeder Kommune gefunden werden. Die Politikerinnen und Politiker haben im Ausschuss für Gesundheit über die Anpassungen beraten. 

Das was? Na, das Spöggsken!