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GreenGoods by ash: Zahlreiche Besucher bei der Eröffnungsfeier des Secondhand-Kaufhauses in Harsewinkel!

(V. l.) Andreas Meschede (GEG), Dr. Susanne Kohlmeyer (ash), Ratsherr Juan Carlos Palmier und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide eröffnen mit der symbolischen Durchtrennung eines roten Bandes das Secondhand-Kaufhaus GreenGoods in der Hesselteicher Straße in Harsewinkel.
(V. l.) Andreas Meschede (GEG), Dr. Susanne Kohlmeyer (ash), Ratsherr Juan Carlos Palmier und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide eröffnen mit der symbolischen Durchtrennung eines roten Bandes das Secondhand-Kaufhaus GreenGoods in der Hesselteicher Straße in Harsewinkel.

Am Samstag, den 21. Oktober, um punkt 10 Uhr war es so weit – ash Gütersloh gGmbH Geschäftsführerin Dr. Susanne Kohlmeyer eröffnete gemeinsam mit Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Andreas Meschede (GEG) und dem Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschusses, Juan Carlos Palmier, das GreenGoods by ash in der in der Hesselteicher Straße 2 in Harsewinkel.

Die Resonanz war riesengroß und es warteten bereits vor der feierlichen Eröffnung zahlreiche Interessierte vor dem Kaufhaus GreenGoods by ash in dem Wiederverwendung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Fokus stehen. Alle Besucher waren vom rund 220 Quadratmeter großen Verkaufsraum und den Angeboten begeistert. Für umweltbewusste Konsumenten, die mit ihren Einkommen haushalten müssen, bietet sich mit dem Secondhand-Kaufhaus eine willkommene zusätzliche Einkaufsmöglichkeit im Herzen der Stadt. Die Regale und Verkaufsflächen des GreenGoods beinhalten Kleidung, Deko, Spielzeug, Haushaltswaren aller Art, Möbel und vieles mehr. Alles zu günstigen Preisen und alles aus zweiter Hand.

Das GreenGoods-Team hat wochenlang hart für die Eröffnung gearbeitet und ist nun auf eine aufregende Zukunft in Harsewinkel gespannt.

Ein Teil der angebotenen Waren stammt von den Wiederwendungstagen, bei denen GEG und ash an jedem dritten Donnerstag im Monat am Recyclinghof Harsewinkel gut erhaltene alte Schätzchen begutachten, annehmen und für ein zweites Leben bereitstellen. Andreas Meschede von der Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) teilte den Anwesenden während der Eröffnungsfeier mit, dass im neu geplanten Recyclinghof ab Sommer 2024 eine dauerhafte Annahmestelle integriert sein wird.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide freut sich, dass mithilfe des GreenGoods-Secondhand-Kaufhauses gut erhaltene Stücke und Gebrauchsgegenstände vor der Vernichtung bewahrt werden können und gleichzeitig kosten- sowie umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin Freude bereiten. Die Öffnungszeiten des GreenGoods sind Dienstag bis Freitag von 10 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 Uhr bis 13 Uhr. Das ash-Team lädt zum Stöbern ein und es freut sich auf viele Kunden und eine spannende Zeit in Harsewinkel.

Riegel vor! Sicher ist sicherer. – Nutzen Sie unsere Infohotline auch am kommenden Samstag

Beratungsangebot KPO
Beratungsangebot KPO

Am 29. Oktober ist der diesjährige „Tag des Einbruchschutzes“. Hierzu führt die Polizei NRW die bewährte landesweite Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ durch, an der sich die Kreispolizeibehörde Gütersloh in der gesamten Woche vom 23.10. bis 29.10. wieder mit Veranstaltungs- und Informationsterminen sowie Themenaktionen beteiligt. Mit der Kampagne gegen den Wohnungseinbruch schiebt die Polizei in NRW den Tätern – unter Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger – einen Riegel vor.

Sie haben ganz konkrete Fragen an unsere technischen Sicherheitsberater? Die gesamte Woche und auch am Samstag, 28.10. sind unsere technischen Sicherheitsberater im Rahmen einer Telefonhotline zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr (Samstag, 28.10. von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr) für Sie erreichbar. Sämtliche Fragen, die Sie rund um die Sicherung ihrer eigenen Wohnräume haben, können Sie Guido Baratella und Uwe Arlitt im Rahmen der Aktion stellen. Erreichbar sind sie unter den Telefonnummern 05241 869-1878 und 05241 869-1879.

Sichern Sie Ihr Zuhause – damit es Ihr Zuhause bleibt! Jeder Bürger kann durch Aufmerksamkeit einen aktiven Beitrag zur Verhinderung von Einbrüchen leisten. Eine Kultur des Hinsehens und Handelns macht es den Tätern schwerer. Wer seine Umgebung und Nachbarschaft im Auge behält, verdächtige Personen oder Geschehnisse wahrnimmt, sollte ohne zu zögern den Polizeiruf 110 wählen. Nur wenn Polizei und Bürger zusammenarbeiten, kann Einbrechern der Riegel vorgeschoben werden.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

„Diabetes Mellitus Typ-2“ – kostenfreier Online-Vortrag mit der VHS

Die Volkshochschule bietet einen kostenfreien Online-Vortrag zu dem Thema Diabetes mellitus Typ 2 an. Der Gesundheitsvortrag findet am Donnerstag, den 30. November von 19 bis 20 Uhr digital statt. Der Referent Dr. Dietmar Klein ist Facharzt für Innere Medizin in Stuttgart. In seinem Vortrag informiert er umfassend über das Krankheitsbild und Möglichkeiten des Umgangs mit der Erkrankung. Angesprochen sind Betroffene und ihre Angehörigen. Bei einem Typ-2-Diabetes sind die Zuckerwerte im Blut erhöht. Unbehandelt kann die Erkrankung akute Stoffwechselentgleisungen und gesundheitliche Langzeitschäden nach sich ziehen. Ein veränderter Lebensstil und eine Behandlung mit Medikamenten können das jedoch verhindern. Neben einer medikamentösen Therapie kommt dem Patienten eine tragende Rolle zu: Mit einem veränderten Lebensstil – vor allem mit gesunder Ernährung, Gewichtskontrolle und Bewegung – lässt sich die Stoffwechsellage wieder bessern, und es lassen sich gefährliche Langzeitfolgen eines Diabetes verhindern. Interessierte können sich für den Vortrag bis zum 28. November auf der Homepage der VHS www.vhs-vhs.de anmelden sowie per Email an vhs-vhs@gt-net.de. Den Zugangslink zu dem kostenfreien Online-Vortrag erhalten angemeldete Teilnehmer per E-Mail vor Vortragsbeginn.

 

(Text- und Bildquelle: vhs)

VLH: Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice

Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).
Umzugskosten absetzen für ein besseres Homeoffice (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.).

Wer in eine Wohnung zieht, um die eigene Homeoffice-Situation zu verbessern, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die neue Wohnung nur ein paar Straßen weiter weg gelegen ist. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hamburg. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen – Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die dafür anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss dafür erfüllt sein:

  • Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer fängt in einem neuen Unternehmen an, das nicht am bisherigen Wohnort ansässig ist.
  • Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber hat den Mitarbeitenden an einen anderen Standort versetzt oder hat den Standort des Unternehmens in einen anderen Ort verlegt.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verändert zwar nicht die eigene berufliche Situation, aber verringert durch den Umzug die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zieht in eine Dienstwohnung ein oder muss eine Dienstwohnung verlassen.

Der aktuelle Fall – Das Finanzgericht Hamburg hat sich kürzlich mit einem etwas anders gelagerten Fall beschäftigt und der Klage eines Ehepaars stattgegeben (Aktenzeichen 5 K 190/22). Das Paar teilte sich eine etwa 65 Quadratmeter große Wohnung und hatte darin kein Arbeitszimmer zur Verfügung. Bis zur Corona-Pandemie im Jahr 2020 war das für sie auch kein Problem, da beide nicht im Homeoffice arbeiteten, sondern ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in den Räumen ihrer Arbeitgeber nachgingen.

Doch während der Corona-Pandemie wechselten beide ins Homeoffice, was sich wegen der beengten Platzverhältnisse und des fehlenden Arbeitszimmers als problematisch erwies. Um die berufliche Situation in den heimischen vier Wänden zu verbessern, zog das Ehepaar im Juli 2020 dann in eine rund 110 Quadratmeter große Wohnung, die über zwei Arbeitszimmer verfügt. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 gab das Ehepaar die Umzugskosten als Werbungskosten an – doch das zuständige Finanzamt lehnte dies ab. Die Kosten könnten nur dann anerkannt werden, wenn durch den Umzug die Arbeitswege der Ehepartner deutlich verkürzt worden wären, so die Argumentation der Behörde.

Finanzgericht: Die Kosten sind absetzbar – Das Finanzgericht Hamburg sah das anders und gab der Klage des Ehepaars gegen die Entscheidung des Finanzamts statt. Die Begründung: Eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs sei zwar nicht eingetreten, da das Homeoffice der Kläger nicht als erste Tätigkeitsstätte einzuordnen sei. Dennoch habe der Umzug in die deutlich größere Wohnung zu einer wesentlichen Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt.

Das Finanzgericht sah die Einrichtung von zwei Arbeitszimmern als erforderlich für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit an. Dies sei der Grund für den Umzug gewesen und nicht etwa eine Erhöhung des Wohnkomforts. Auch der zeitliche Ablauf spreche dafür, dass der Umzug ausschließlich aus einer beruflichen Veranlassung heraus vollzogen worden sei. Somit seien die entstandenen Kosten steuerlich absetzbar.

Unterschied zu früherem BFH-Urteil – Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste Gericht in Sachen Steuern, hatte 1992 entschieden, dass keine berufliche Veranlassung vorliege, wenn sich durch den Umzug die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht um mindestens eine Stunde verkürze (Aktenzeichen VI R 132/88). Somit hätte das Finanzgericht Hamburg die Klage des oben genannten Ehepaars ablehnen können. Schließlich ging es dabei ausschließlich um die Homeoffice-Situation und nicht um die Fahrtzeiten zur Arbeit. Das Gericht sah aber im Streitjahr 2020 andere Umstände vorliegen als zur Zeit des BFH-Urteils.

Es werde heutzutage deutlich mehr im Homeoffice gearbeitet als früher. Der damaligen BFH-Entscheidung habe noch die Annahme eines grundsätzlich täglichen Aufsuchens der Arbeitsstätte zugrunde gelegen, so die Finanzrichter. Im vorliegenden Fall sei aber deutlich zu erkennen, dass die Einrichtung der Arbeitszimmer für die beiden Eheleute der Anlass des Umzugs gewesen sei – also ein beruflich bedingter Grund und nicht etwa der Wunsch nach einer Verbesserung der Wohnqualität.

In Stein gemeißelt ist dieses Urteil allerdings noch nicht, denn die Sache geht ins Revisionsverfahren. Somit wird sich nun der BFH mit dem Fall des Ehepaars befassen (Aktenzeichen VI R 3/23).

VLH-Tipp: Kosten angeben und auf BFH-Urteil warten – Wer aus ähnlichen Gründen umzieht – also zur Verbesserung der eigenen Homeoffice-Situation -, sollte die Kosten dafür in seiner Steuererklärung geltend machen. Lehnt das zuständige Finanzamt die Anerkennung der Umzugskosten ab, sollten Betroffene Einspruch einlegen und mit Verweis auf das anhängige BFH-Verfahren ein Ruhen des Steuerfalls beantragen. Je nachdem, wie der BFH dazu entscheiden wird, werden die Kosten dann anerkannt oder nicht.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Containerbrand – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Polizei- und Feuerwehrkräfte rückten am Samstagabend (21.10., 18.10 Uhr) zu einem Containerbrand an der Straße Im Kirchspiel aus. Der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel löschte den Brand des Altkleidercontainers umgehend. Personen wurden nicht verletzt.

Brandexperten der Kriminalpolizei Gütersloh haben die Ermittlungen dazu aufgenommen. Zur Brandentstehung könne derzeit keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Hinweise zu dem Feuer geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Mit Rieger den Spirit eines Indian Summer genießen & kulinarisch den Norden der USA und Kanada bereisen!

Ergreifen Sie jetzt die Gelegenheit, mit Rieger den Spirit eines Indian Summer zu genießen! Im Herbst begeben wir uns kulinarisch in den Norden der USA und nach Kanada.

Zu den Event-Buffets im September und Oktober servieren wir u. a. Klassiker wie deftigen Speck in Maismehl ausgebacken mit „Poutine“ (knusprige Pommes mit Käse und würziger, dunkler Soße), hausgebackenes „Bannock mit einer Neufundländischen, gelben Erbsenterrine oder gegrillten Lachs an Kräutersalat mit Cranberries sowie American-Burger (mit Fleisch oder vegetarisch) an Coleslaw-Salat. Zum Dessert gibt es natürlich Ahornsirup an frisch gebackenen Pancakes oder den sogenannten „Beaver Tails“ (frittierte Teigstücke mit Zimt, Zucker und Apfelstücken).

Unsere Themenbuffets finden jeweils freitags am 15. & 22. September sowie am 20. & 27. Oktober ab 18:00 Uhr statt. Der Preis beträgt 25,90 Euro pro Person. Die Event-Buffets servieren wir Ihnen auf Wunsch gerne auch im Catering-Service am Ort Ihrer Wahl sowie für besondere Feste oder Gesellschaften in unseren Räumlichkeiten. Anfragen und Reservierungen nehmen wir gerne unter der Rufnummer 05247–8284 entgegen. Reservieren Sie jetzt Ihren Platz für den kulinarischen Ausflug in den Indian Summer – das gesamte Reiseteam bei Rieger freut sich auf Sie!

Kreisweite Energiesparwochen online gehen in die zweite Runde – Vorträge für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer

Studentin Helen Langer aus Rheda-Wiedenbrück wirbt während ihres Praxisabschnittes beim Kreis Gütersloh für den Besuch der digitalen Energie-Vorträge (Foto: Kreis Gütersloh).
Studentin Helen Langer aus Rheda-Wiedenbrück wirbt während ihres Praxisabschnittes beim Kreis Gütersloh für den Besuch der digitalen Energie-Vorträge (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Energiesparwochen online gehen in die zweite Runde. Es stehen bis zum 30. Oktober noch zwei kostenfreie Zoomvorträge und eine digitale Abschlussveranstaltung auf dem Programm. Die Themenauswahl richtet sind sowohl an Mieter, Vermieter als auch an Hausbesitzer. Interessenten können sich jeweils bis 12 Uhr am Tag der Veranstaltung bei den Volkshochschulen im Kreis Gütersloh online, per E-Mail oder telefonisch anmelden. Die Energiesparwochen online hat der Kreis Gütersloh in Kooperation mit den Kommunen, den Volkshochschulen, dem Verein Haus & Grund OWL, dem Mieterbund OWL und der Verbraucherzentrale NRW unter dem Dach der Initiative ALTBAUNEU organisiert.

Am Dienstag, 24. Oktober, erfahren Interessenten ab 19 Uhr, wie sie mit Stecker-Solargeräten am Balkon oder auf der Garage kostengünstig und einfach Strom für den Eigenbedarf produzieren können. Am Mittwoch, 25. Oktober, gibt Rita Maria Jünnemann von der Verbraucherzentrale NRW ab 19 Uhr Tipps zum Thema ‚Heizkosten senken – Schimmel vermeiden‘. Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen am und im Haus sowie regionale Beratungsangebote werden am Montag, 30. Oktober, ab 19 Uhr, in der Abschlussveranstaltung online vorgestellt. Gruppenberatungen zu Photovoltaik, klimafreundlichen Heizsystemen, zur Gebäudesanierung sowie zum Senken der Heizkosten und zur Schimmelvermeidung runden das Angebot für Hausbesitzer und Mieter an dem Abend ab.
Ausführliche Informationen zum Programm finden sich im Netz unter
www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh

Anmeldung zu den Onlinevorträgen bei den Volkshochschulen:
www.vhs-gt.de; Telefon 05241/82-2925; E-Mail vhs@guetersloh.de
www.vhs-ravensberg.de; Telefon 05201/8109-0; E-Mail post@vhs-ravensberg.de
www.vhs-re.de; Telefon 05242/9030 900; E-Mail briefkasten@vhs-re.de
www.vhs-vhs.de; Telefon 05207/9174-0; E-Mail vhs-vhs@gt-net.de

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Haushaltsbefragung zur Mobilität im Kreis GT: Nacherhebung im November

Das Ausfüllen der Fragebögen und damit die Teilnahme an der Befragung sind selbstverständlich freiwillig und anonym (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Ausfüllen der Fragebögen und damit die Teilnahme an der Befragung sind selbstverständlich freiwillig und anonym (Foto: Kreis Gütersloh).

In Herzebrock-Clarholz und in Versmold wird es vier zusätzliche Stichtage für die Haushaltsbefragung des Kreises Gütersloh zur Mobilität geben. Die neuen Stichtage, für die der Fragebogen ausgefüllt werden kann, sind der 7. und 9. November, sowie der 14. oder 16. November. Die entsprechenden Unterlagen dazu werden ab dem 2. November versandt.

Erforderlich wird die Nacherhebung, da es im ersten Anlauf zu Adressfehlern im Anschreiben gekommen war. Aufgrund von Fehlern im Vornamen der Angeschriebenen haben zu wenige Haushalte geantwortet. Die Nacherhebung soll nun gewährleisten, dass die Umfrage repräsentativ und vergleichbar auch mit anderen Kreisen ist. Der Kreis Gütersloh bittet im Sinne einer validen Gesamterhebung um rege Teilnahme.

Nach wie vor können auch weiterhin Teilnehmer aus den anderen Kommunen den Fragebogen ausfüllen, die im September ihre Befragungsunterlagen per Post erhalten haben. Sollten diese Unterlagen aufgrund der abgelaufenen Stichtage mittlerweile im Müll gelandet sein, so ist es möglich einen neuen Zugangscode für die Onlineumfrage unkompliziert nachträglich anzufordern. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall, oder bei anderen Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail an das Mobilitätsmanagement des Kreises Gütersloh.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Seminar „Märchen er-leben“ in den Räumen der Klostergemeinschaft Marienfeld

Das Klosterladen-Team bietet am Sonnabend, den 28. Oktober, das Seminar „Märchen er-leben“ in den Räumen der Klostergemeinschaft, Klosterhof 12/13 an. Das Seminar leitet Ursula Lory gemeinsam mit der Klangtherapeutin Maria Wöstemeyer-Hampe.

Das Seminar richtet sich insbesondere an Frauen. Es beginnt um 10.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Mitzubringen sind Schreibutensilien für persönliche Notizen, bequeme Kleidung und dicke Socken.  Außerdem wäre es schön, wenn jede Teilnehmerin eine Kleinigkeit zum Mittagessen beisteuern könnte. Für das Seminar wird keine Gebühr erhoben, es wird aber um eine Spende für den Oikos Förderverein gebeten. Anmeldungen sind bis Freitag, 27.10. per Mail (info@klosterladen-marienfeld.de) oder telefonisch bei Ursula Lory, Tel. 0177 870 7797, noch möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

Statistisches Bundesamt: Reisebusbranche 2022: 52 % weniger Fahrgäste als vor der Corona-Pandemie

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Jahr 2022 waren immer noch deutlich weniger Menschen mit Reisebussen unterwegs als vor der Corona-Pandemie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, war die Fahrgastzahl im Reisebusverkehr (ohne Linienverkehr) mit 37 Millionen Reisenden um mehr als die Hälfte (-52 %) geringer als 2019 (77 Millionen Reisende). Allerdings unternahmen im Jahr 2022 auch mehr als doppelt so viele (+104 %) Menschen Busreisen als im stark von der Pandemie geprägten Jahr 2021 (18 Millionen Reisende). Die Zahl der Unternehmen, die Busreisen abseits der Fernbuslinien durchführten, sank im Jahr 2022 im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um 8 % von 2 970 auf 2 720.

Die Angaben beziehen sich auf den sogenannten Gelegenheitsverkehr mit (Reise-)Bussen und umfassen beispielsweise Ausflugsfahrten, Urlaubsreisen und den Verkehr mit Mietbussen. Der Linienverkehr mit Fernbussen ist nicht in den Zahlen enthalten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden für die Reisebusbranche ab dem 17. März 2020 auf Bundes- und Länderebene mehrere absolute und eingeschränkte Fahrverbote über unterschiedlich lange Zeiträume verordnet. Auch Reiseanlässe wie beispielsweise Klassenfahrten oder Großereignisse blieben teilweise bis ins Jahr 2021 verboten.

Alle Reisenden im Reisebusverkehr legten im Jahr 2022 zusammen 8,0 Milliarden Personenkilometer zurück, das war nur knapp die Hälfte der Beförderungsleistung des Jahres 2019 (16,7 Milliarden Personenkilometer). Die Fahrleistung der Reisebusse war mit 300 Millionen Kilometern ebenfalls um mehr als die Hälfte geringer als 2019 (612 Millionen Kilometer).

Durchschnittliche Reisedistanz wieder auf Vor-Corona-Niveau – Die durchschnittliche Reisedistanz je Fahrgast lag im Jahr 2022 bei 215 Kilometern und damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2019, nachdem sie in den Vorjahren kürzer ausgefallen war. 45 % der 37 Millionen Reisebus-Fahrgäste des Jahres 2022 waren im Nahverkehr bis 50 Kilometer und 55 % waren im Fernverkehr unterwegs. Damit war die Aufteilung zwischen Nah- und Fernverkehr ähnlich wie 2019. Im Nahverkehr bis 50 Kilometer reisten die Fahrgäste durchschnittlich 34 Kilometer und im Fernverkehr 363 Kilometer weit. Im Fernverkehr wurden 81 % der Reisenden im Inland und 19 % im grenzüberschreitenden Verkehr befördert. Die durchschnittliche Reisedistanz im Fernverkehr betrug im Inland 310 Kilometer und im grenzüberschreitenden Verkehr 570 Kilometer.

Im Durchschnitt gut die Hälfte der Sitzplätze in Reisebussen besetzt – Der durchschnittliche Auslastungsgrad der Sitzplätze je Reisebus lag 2022 mit 56 % nur knapp unter dem Wert von 2019 mit 59 %. Der Auslastungsgrad errechnet sich aus der Relation der tatsächlichen Beförderungsleistung in Personenkilometern zum möglichen Beförderungsangebot in sogenannten Platzkilometern.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuel)