Die Kita Jona in Harsewinkel lädt am 19. Oktober zum Tag der offenen Tür mit Flohmarkt ein! Jetzt anmelden und mit einem eigenen Stand beim Familienflohmarkt dabei sein.
Nacht-Street-Soccer-Turnier mit der AWO-Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel
Die AWO-Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel lädt am 18. Oktober alle Interessierten ab 17 Uhr zum Nacht-Street-Soccer-Turnier ein. Das Kleinfeldturnier wird auf der Wiese direkt neben dem Gemeinschaftshaus Dammanns Hof ausgetragen. Die Soccerliga GT wird für das Turnier ein 12 x 18 Meter großes Spielfeld aufbauen und betreuen, während die Freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel in den Abendstunden für die entsprechende Beleuchtung sorgen wird. Mit Getränken, Bratwurst und Co. wird auch für das leibliche Wohl gesorgt sein.
An dem Turnier werden gemischte Teams mit und ohne Zuwanderungsgeschichte teilnehmen. Neben Mannschaften der Freiwilligen Feuerwehr oder vom FC Greffen werden auch Hobbykicker sowie Teams aus der Nachbarschaft an den Start gehen. Im Vordergrund sollen Spaß und die Begegnung stehen, um Brücken zwischen Teilen unserer Gesellschaft zu bauen und das Miteinander zu fördern.
Das Team der AWO-Gemeinwesenarbeit Harsewinkel freut sich auf ein großartiges Sport-Event in der Nachbarschaft und man hofft möglichst viele Gäste an den Court am Dammanns Hof locken zu können.
Diätverpflegung: Lassen sich die Kosten absetzen?
Wer wegen einer Krankheit eine spezielle Ernährung benötigt, muss dafür teils tief in die Tasche greifen. Und Ausgaben für eine Diätverpflegung lassen sich nicht als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat einen Tipp für Betroffene und erläutert die Details zu dem seit Jahren umstrittenen Thema, mit dem sich nun sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen muss.
Ausgaben für Diätverpflegung werden derzeit nicht anerkannt – Ausgaben für die Heilung oder die Linderung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben oder Zuzahlungen für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis. Diese zählen wie Pflege-, Beerdigungs- und Wiederbeschaffungskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden nur steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die zumutbare Belastung der oder des Steuerpflichtigen überschreiten.
Krankheitskosten werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie zwangsläufig, notwendig und angemessen sein. Der Nachweis dafür kann durch eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung eines Heilpraktikers beziehungsweise einer Heilpraktikerin erfolgen. Das legt die Vermutung nahe, dass Kosten für eine ärztlich verordnete Diät ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Doch Fehlanzeige: Diese Vermutung ist falsch.
Glutenfreie Ernährung ist keine außergewöhnliche Belastung – Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich bereits mehrmals mit diesem Thema befassen und hat die Anerkennung von Ausgaben für eine besondere Ernährung stets abgelehnt. Im jüngsten Fall hatte ein Steuerpflichtiger geklagt, dessen Tochter an Zöliakie leidet und deshalb dauerhaft auf glutenfreie Nahrung angewiesen ist. Da diese Lebensmittel meist deutlich teurer sind als „normale“ Lebensmittel, wollte er die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch das lehnten sowohl das Finanzamt als auch der BFH ab.
Laut Einkommensteuergesetz können Aufwendungen für eine Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, heißt es im BFH-Urteil. Dies gelte ausnahmslos und somit auch für Sonderdiäten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Denn die spezielle Ernährung ersetze nicht nur mögliche Medikamente, sondern auch übliche Nahrungsmittel. Auf deren Verzehr und Beschaffung seien aber alle Steuerpflichtigen angewiesen – somit könnten solche Kosten nicht als außergewöhnlich gewertet werden.
Thema liegt aktuell beim Bundesverfassungsgericht – In seinem Urteil äußert der BFH Verständnis für Betroffene: Dass die Ausgaben für Steuerpflichtige, die auf eine spezielle Diätverpflegung angewiesen sind, nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bedeute „eine gewisse Härte“. Jedoch habe der Gesetzgeber dies in Kauf genommen. Typische Aufwendungen für die Lebensführung, wie beispielsweise Kosten für die Verpflegung, könnten deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden – und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe diese anfallen, heißt es im BFH-Beschluss (Aktenzeichen VI R 48/18).
Ganz abgeschlossen ist das Thema damit allerdings noch nicht. Denn beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist aktuell eine Verfassungsbeschwerde anhängig, in der es unter anderem um die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung geht (Aktenzeichen 2 BvR 1554/23). Ob das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, ist jedoch alles andere als sicher. Ähnliche Verfassungsbeschwerden hat es in der Vergangenheit nämlich nicht zugelassen.
VLH-Tipp: Wer wegen einer Krankheit auf eine spezielle Ernährung angewiesen ist und die Kosten dafür ohne Erfolg in der Steuererklärung angegeben hat, kann zur Sicherheit Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid einlegen. Und zwar unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1554/23. Sollte diese zugelassen werden und das BVerfG anders entscheiden als der BFH, wird der Steuerbescheid nachträglich geändert.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)
POL-GT: Zwei Zigarettenautomaten aufgebrochen – Polizei sucht Zeugen
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der Zeit von Donnerstag auf Freitag (10.10. – 11.10.) haben unbekannte Täter in Harsewinkel zwei Zigarettenautomaten gewaltsam geöffnet und geleert. Die Automaten standen zuvor an der Brockhäger Straße und am Westfalendamm und wurden durch die Täter aus den Verankerungen gerissen und anschließend abtransportiert. Aufgefunden wurden die geleerten Automaten am Samstagmorgen, außerhalb der Stadt, an den Straßen Im Vechtel und Up ‚m Abrock.
Die Polizei sucht weitere Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Diebstahl machen oder kann im Tatzeitraum Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell
Mobile Retter im Kreis GT gefeiert: Tiefer Respekt und Hochachtung


Erstmals in der Geschichte der Mobilen Retter im Kreis Gütersloh waren die Ersthelfer selbst zum Feiern eingeladen. Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte gestern Nachmittag (10. Oktober) in der Rotunde des Kreishauses rund 150 Frauen und Männer aus dem gesamten Kreisgebiet. Er lobte den Pioniergeist der ersten Stunde und konnte auch vier Männer begrüßen, die bereits klinisch tot waren, aber reanimiert werden konnten.
„Danke, dass Sie den Mut aufbringen, hier und heute bei dieser Feier zu uns zu sprechen“, sagte Adenauer. Einer der Geretteten ist das ehemalige Kreistagsmitglied Detlef Vincke. Seine Frau war sachkundige Bürgerin im Gesundheitsausschuss und brachte damals die Mobilen Retter mit auf den Weg. Was sie nicht wusste: Kurze Zeit später würde es ihr Ehemann sein, der auf diese Weise gerettet wurde.
Vincke und auch die anderen Überlebenden wurden mit ihren damaligen Mobilen Rettern zusammengeführt – eine emotionale Begegnung.
Vor über zehn Jahren wurde das deutschlandweit beachtete Projekt von Prof. Dr. Ralf Stroop aus Halle/Westf. auf den Weg gebracht. Er ist Arzt und Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik und war damals Notarzt im Kreis Gütersloh. Stroop konzeptionierte, entwickelte und implementierte das System. „Tiefen Respekt, Hochachtung, was ihr da auf euch nehmt, rund um die Uhr“, sagte der Ideengeber und Entwickler der Mobilen Retter.
Beteiligt war auch Thomas Kuhlbusch als Jurist und Dezernent, der als ‚ziemlich bester Freund‘ der Mobilen Retter – so Adenauer – den Weg in rechtlicher Hinsicht geebnet hat.
Weiterentwickelt und in seiner Qualität verbessert hat es im Anschluss Dr. Bernd Strickmann, Leiter des Rettungsdienstes im Kreis Gütersloh. In seiner Einführungsrede sagte er: „2022 konnten im deutschen Durchschnitt pro 100.000 Einwohnern sieben Menschen nach einem Kreislaufstillstand in gutem Zustand das Krankenhaus verlassen. Im Kreis Gütersloh waren es zwölf Menschen pro 100.000 Einwohnern. Wenn man das hochrechnet auf unsere Bevölkerungszahl, 370.000 Einwohner etwa, dann haben wir den Durchschnitt mit 26 Überlebenden nach plötzlichem Kreislaufstillstand im Kreis Gütersloh gehalten, aber noch einen draufgesetzt. Bei uns waren es nämlich 45, also 19 mehr. Wir haben den Durchschnitt geschafft und 19 mehr Menschen gerettet. Das sind alle drei Monate einer mehr. Das ist top. Da können wir uns auf die Schulter klopfen.“
Die Mobilen Retter haben sich als Verein organisiert und werden seit Beginn von den Sparkassen im Kreis Gütersloh unterstützt.
Mobile Retter – In der Überbrückungszeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen oft so genannte ‚Mobile Retter‘ die Notfallhilfe. Dieses smartphonebasierte System wurde im Kreis Gütersloh von Ralf Stroop technisch entwickelt und ist mittlerweile in Deutschland unter verschiedenen Namen im Einsatz. Mobile Retter erhöhen deutlich die Chancen, einen Kreislaufstillstand zu überleben und ohne bleibende Schäden aus dem Krankenhaus entlassen zu werden. Dazu laufen gerade wissenschaftliche Arbeiten. Geschulte, in der Wiederbelebung erfahrene Retter, die sich zufällig in der Nähe eines Notfallortes befinden, werden dabei durch die Leitstelle gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert. Ihr Vorteil: Sie sind häufig schneller vor Ort. Es kann also sein, dass der Nachbar, der Krankenpfleger ist, über das Smartphone alarmiert zum Notfallort kommt. So wird das therapiefreie Intervall vom Notruf bis zum Eintreffen des Einsatzfahrzeugs weiter verkürzt. Die Rettungskette wird weiter gestärkt. Dazu Dr. Bernd Strickmann, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst: „Wir kombinieren die Lebensrettungs-Systeme und potenzieren somit ihre Effekte.“
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)
Jetzt im Autohaus Grundmeier den neuen OPEL Grandland entdecken!
Bist Du bereit für den neuen OPEL Grandland? Dann entdecke und gestalte jetzt im Autohaus Grundmeier in Harsewinkel Dein ganz persönliches Wunschmodell.
Der neue OPEL Grandland begeistert in den beiden Ausstattungsvarianten Edition und GS als Benzin-Hybrid, Plug-in-Hybrid oder 100 % elektrisch mit kraftvollem Design und großzügigem Raumangebot. Designt, entwickelt und produziert in Deutschland. Der neue OPEL Grandland setzt Zeichen mit mutigem und klarem Design, ikonischem Opel Vizor®, volldigitalem Pure Panel® und klassenführenden Innovationen.
Schon verliebt? Kein Wunder, wir auch. Komm doch einfach spontan im Autohaus Grundmeier vorbei oder verabrede vorab Deinen persönlichen Kennenlerntermin inklusive Probefahrt. Wir beantworten Dir gerne alle Fragen zum neuen OPEL Grandland und auf Wunsch konfigurieren wir auch mit Dir gemeinsam Dein individuelles Wunschmodell.
Die Schule der magischen Tiere 3 – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 16. Oktober
Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!
ADAC: Keyless-Fahrzeuge sind häufig schlecht vor Diebstahl geschützt


Die Zahl der Autodiebstähle in Deutschland nimmt deutlich zu. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden 2023 insgesamt 14585 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen, fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies belegen auch aktuelle Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik.
Statt mit Brecheisen und Schraubendrehern verschaffen sich Diebe heute häufig über schlüssellose Zugangssysteme Zutritt zum Auto. Der ADAC weist seit Jahren auf Sicherheitslücken bei den sogenannten Keyless-Systemen hin. Die Technik erlaubt es Autofahrern, ihr Fahrzeug bequem und ohne den Schlüssel aus der Tasche zu holen zu öffnen und zu starten. Kriminelle nutzen diese Funktion, um Fahrzeuge in wenigen Sekunden zu entwenden, indem sie das Funksignal mit einfachen Geräten verlängern und dem Auto so beispielsweise vorgaukeln, ein hinter der Haustür abgelegter Fahrzeugschlüssel sei in unmittelbarer Nähe. Inzwischen hat der Mobilitätsclub rund 700 Fahrzeuge mit dieser Technik im Autotest untersucht und dabei festgestellt, dass nahezu alle Modelle unsicher sind: Nur knapp zehn Prozent der getesteten Fahrzeuge konnten die Experten nicht öffnen.
Um den Keyless-Diebstahl zu verhindern, fordert der ADAC die Hersteller auf, die Funktechnik besser abzusichern. Fahrzeuge mit Ultra-Wide-Band-Technik (UWB), mit deren Hilfe aus der Laufzeit der Funksignale präzise die Entfernung des Schlüssels zum Auto ermittelt werden kann, reagierten bei Verwendung der vom ADAC benutzten Funkverlängerung nicht mehr. Bewegungssensoren, die den Funkschlüssel bei Nichtbenutzung deaktivieren, sind nach Ansicht des ADAC dagegen nicht ideal, da bis zum Abschalten des Signals der Diebstahl weiterhin möglich ist.
Um sich vor Diebstahl zu schützen, sollten Autos nach Möglichkeit immer in einer abgeschlossenen Garage geparkt werden. An der Straße kann eine gut sichtbare Lenkradkralle Diebe abschrecken, da sie den Diebstahl erheblich verkompliziert. Schlüssel von Fahrzeugen mit Keyless-System können zudem in speziellen Taschen aufbewahrt werden, um das Signal zu blockieren.
Neben diesen Maßnahmen können Alarmanlagen zusätzliche Sicherheit bieten. Sind sie nicht ab Werk verbaut, können sie in einer Fachwerkstatt nachgerüstet werden. Sie lösen beispielsweise aus, wenn verschlossene Türen oder Klappen geöffnet werden, die Scheiben zu Bruch gehen oder es Bewegungen im Innenraum gibt. Der lautstarke Alarm (teilweise mit Lichtsignalen) soll Diebe vertreiben. Wurde das Fahrzeug gestohlen, können GPS-Tracker helfen, den Verbrechern auf die Spur zu kommen. Durch Störsender (sogenannte Jammer) können GPS-Tracker allerdings daran gehindert werden, eine Positionsmeldung abzusetzen.
Einige Alarmanlagen sind bereits mit Ortungsfunktionen ausgerüstet, alternativ lassen sich Autos mit mobilen GPS-Trackern ausrüsten. Wie nachgerüstete Alarmanlagen müssen sie so verbaut werden, dass Diebe sie nicht deaktivieren oder manipulieren können. GPS-Tracker informieren den Besitzer per Mobilfunk, wenn das geparkte Fahrzeug erschüttert oder bewegt wird und senden den Standort des Autos. Auch moderne Connectivity-Systeme erlauben häufig per Fahrzeug-App die Ortung des Wagens.
Die Positionsdaten sollten im Falle eines Diebstahls unverzüglich der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Betroffene Fahrerinnen und Fahrer sollten sich anhand der Standortdaten auf keinen Fall auf eigene Faust auf die Suche nach dem gestohlenen Fahrzeug machen.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
MSC Harsewinkel: Erfolgreicher Abschluss für die Jugendgruppe bei der NRW-Meisterschaft im Jugend-Kartslalom
Am vergangenen Sonntag fand in Paderborn-Mönkeloh die NRW-Meisterschaft im Jugend-Kartslalom statt, organisiert vom AMC Retzen. Für den MSC Harsewinkel war es ein bedeutendes Ereignis, denn 13 Fahrerinnen und Fahrer hatten sich erfolgreich für dieses prestigeträchtige Turnier qualifiziert. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Leistung des langjährigen Mitglieds Luis Neisens, der sein letztes Rennen für die Jugendgruppe bestritt.
In den verschiedenen Klassen konnte sich das Team des MSC Harsewinkel beachtlich schlagen:
Klasse 1: In dieser Klasse konnte sich leider keiner der Fahrer des MSC qualifizieren.
Klasse 2: Julian Allmann belegte den 16. Platz, Leo Kleine-Niggenkemper erreichte den 10. Platz und Vincent Smolski fuhr mit einem beeindruckenden 3. Platz auf das Podium.
Klasse 3: Ben Buxel kam auf Platz 24, Justin Bültmann auf Platz 18, Moritz Fußner auf Platz 17 und Max Ongsiek sicherte sich den 1. Platz, womit er das beste Ergebnis des MSC in dieser Klasse erzielte und sich den Titel des NRW-Meisters sicherte.
Klasse 4: Ole Hartmeyer belegte den 23. Platz, Julius Maxim Dreisewerd Platz 17, Luca Hünning Platz 16 und Liam Kleine-Sötebier den 12. Platz.
Klasse 5: Nick Ostermann erreichte den 19. Platz und Luis Neisens, bei seinem letzten Rennen für die Jugendgruppe, konnte sich mit Platz 8 nochmals stark präsentieren.
Besonders erfreulich für den MSC Harsewinkel ist, dass sich durch herausragende Leistungen zwei Fahrer für die deutsche Meisterschaft in Oschersleben am 20.10.2024 qualifizieren konnten. Vincent Smolski (Klasse 2) und Max Ongsiek (Klasse 3) werden den Verein bei diesem hochkarätigen Event vertreten.

Ein besonderes Highlight des Tages war der emotionale Abschied von Luis Neisens, der mit diesem Turnier seine erfolgreiche Jugend-Kartslalom-Karriere beendete. Luis, der im Alter von sechs Jahren durch die Ferienspiele zur Jugendgruppe des MSC Harsewinkel gestoßen war, hat sich in den vergangenen 13 Jahren als fester Bestandteil des Teams etabliert. Entdeckt und gefördert von seinem langjährigen Trainer Ulrich Buxel, entwickelte er sich zu einem der talentiertesten Fahrer im Team. Es fällt uns schwer, ihn zu verabschieden, da er uns als Fahrer und als Persönlichkeit so viel gegeben hat. Doch wie es so oft heißt: Aus Kindern werden Leute. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit scheidet Luis nun aus dem Jugendsport aus. Wir sind jedoch froh, dass er uns als Trainer erhalten bleibt und so auch in Zukunft die nächste Generation fördern kann. Der MSC Harsewinkel bedankt sich bei Luis Neisens für die großartigen 13 Jahre, die er der Jugendgruppe gewidmet hat, und freut sich auf seine neue Rolle als Trainer. Die gesamte Jugendgruppe wünscht Luis für seine Zukunft im Motorsport und als Trainer alles Gute!
Die Kartslalom-Jugendgruppe des MSC Harsewinkel sucht immer neue Talente im Alter von 6 bis 8 Jahren. Wer Interesse an einem Schnuppertraining hat, kann sich gerne unter der Mailadresse Jugendgruppe-MSCHSW@outlook.de melden.
(Text- und Bildquelle: MSC Harsewinkel / M. Buxel)
Verbraucherzentrale NRW: Was man zur elektronischen Patientenakte jetzt wissen muss

Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. Sie startet zunächst in den Pilotregionen Hamburg und Franken. Bundesweit verfügbar sein soll sie zum 15. Februar 2025. Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv werden und widersprechen. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man die Patientenakte einrichtet, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie man widersprechen kann.
Was ist die ePA? Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Darin können Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, medizinische Befunde, Laborwerte und Bildbefunde wie MRT- und Röntgenbilder gespeichert werden. E-Rezeptdaten werden zur Erstellung der persönlichen Medikationsübersicht automatisch in die elektronische Patientenakte übertragen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, die dann bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Langfristig werden auch der Impfpass, das Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass elektronisch integriert.
Wie wird sie eingerichtet? Ab dem 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Versicherte werden vorab per Post informiert. Voraussetzung für die Nutzung ist die ePA-App der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App für die neue elektronische Patientenakte anbieten. Die Apps sollen ab Januar verfügbar sein und auf Smartphones und Tablets ab Android 9 oder iOS 16 funktionieren. Auch auf PCs und Laptops können sie installiert werden.
Wie wird die App mit Daten gefüllt? Versicherte können die App selbst verwalten und Dokumente einfügen, verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für welche Zeitspanne Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten sollen. Auch Vertretungen lassen sich erstellen und wieder entziehen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst einscannen und hochladen. Zudem kann man zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.
Wie lange können Einrichtungen auf die ePA zugreifen? Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist Kliniken oder Arztpraxen nur erlaubt, wenn es für die Behandlung notwendig ist. Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Zudem ist der Zugriff zeitlich begrenzt. Bei Ärzt:innen und Kliniken auf 90 Tage, bei Apotheken auf drei Tage. Diese Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, etwa nur für den Tag des Behandlungstermins.
Welche Vorteile hat die ePA? Wenn wichtige Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort verfügbar sind, erleichtert das den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Patient:innen. Doppeluntersuchungen entfallen, Arztwechsel werden einfacher. Vor allem in Notfällen ist es für Ärzt:innen wichtig, Vorerkrankungen oder eingenommene Medikamente zu kennen.
Welche Nachteile hat die ePA? Für die ePA ist ein hoher Sicherheitsstandard vorgesehen, doch Datenlecks und Cyberangriffe können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Dann könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Zudem können langsame Internetverbindungen, Systemausfälle oder technische Fehler den Zugang erschweren. Benachteiligt sind Menschen ohne geeignetes Endgerät.
Wie funktioniert der Widerspruch? Wer nicht möchte, dass die Krankenkasse eine ePA anlegt, kann widersprechen. Der Widerspruch muss direkt an die Krankenkasse gerichtet werden. Verschiedene Krankenkassen informieren bereits über die ePA und das Widerspruchsrecht. Aber auch später, wenn die Patientenakte bereits angelegt ist, kann man der ePA widersprechen, wenn man sie nicht oder nicht mehr möchte. Eine bereits erstellte ePA muss die Krankenkasse dann löschen, inklusive aller Daten. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sich gegen die ePA entscheidet oder einen nur teilweisen Zugriff erlaubt, muss keine Einbußen in der Qualität der Versorgung befürchten. Informationen über Behandlungen und Diagnosen sind weiterhin in der Arztpraxis verfügbar.
Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse? Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA übertragen, gleiches gilt für einen erteilten Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA. Auch diese Information wird an die neue Krankenkasse übertragen.
Ist die ePA ohne digitale Geräte nutzbar? Die Nutzung der ePA ist auf digitale Endgeräte ausgelegt. Versicherte ohne digitale Endgeräte können die ePA aber passiv nutzen. So können sie selbst zwar keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. Wird die Gesundheitskarte eingelesen, können aber die behandelnden Ärzt:innen im Zusammenhang mit der Behandlung Einsicht in die ePA nehmen und auch aktuelle medizinische Unterlagen einstellen. Wer ohne App einer Arztpraxis den Zugang zur ePA verwehren möchte oder Dokumente vor Zugriff schützen will, muss sich an die Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse wenden. Alternativ kann, ebenfalls über die Ombudsstelle der Krankenkasse, eine Vertrauensperson als Vertreter benannt werden, die die ePA mit einem Endgerät verwalten kann.
Weiterführende Infos und Links: Mehr zur elektronischen Patientenakte unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223.
(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)






































Das was? Na, das Spöggsken!