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Umfrage: Fast jeder dritte Jugendliche greift regelmäßig zu Energydrinks – foodwatch fordert gesetzliche Altersgrenze!

Fast jeder dritte Jugendliche trinkt regelmäßig Energydrinks. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherorganisation foodwatch. Demnach konsumieren acht Prozent der Befragten im Alter zwischen 14 und 18 Jahren mehrmals die Woche und zwei Prozent sogar täglich die zuckrigen Wachmacher. 19 Prozent gaben an, mehrmals im Monat zu Energydrinks zu greifen. foodwatch forderte Ernährungsminister Cem Özdemir und Familienministerin Lisa Paus auf, endlich Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen und einen Verkaufstopp der Getränke an Minderjährige umzusetzen.

„Energydrinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen und Angstzuständen in Verbindung gebracht – und gehören längst zum Alltag vieler Jugendlicher. Die Bundesregierung darf die gefährlichen Wachmacher nicht länger als Randphänomen herunterspielen. Sie muss die Warnungen der Wissenschaft ernst nehmen und Kinder schützen„, sagte Dr. Rebekka Siegmann von foodwatch.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Energydrinks und Sportgetränken ist laut Daten von Statista Consumer Market Insights in den vergangenen Jahren stark angestiegen, von rund fünf Litern 2018 auf mehr als acht Liter 2023. Polen, Lettland, Litauen und Rumänien haben bereits Altersgrenzen für Energydrinks eingeführt. Neben foodwatch sprechen sich auch mehrere Kinderkardiologen, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Expert:innen der Weltgesundheitsorganisation für eine Altersgrenze aus. Auch der Bürgerrat Ernährung hatte dem Deutschen Bundestag im Februar ein Verbot von Energydrinks für Jugendliche unter 16 Jahren vorgeschlagen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer gesetzlichen Altersbeschränkung jedoch ab.

Gesundheitsexpert:innen warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen für Kinder und Jugendliche. Das in den Getränken in hohen Mengen enthaltene Koffein sei eine Substanz, die „lebensgefährliche und tödliche Herzrhythmusstörungen auslösen“ könne, sagte der Kinderkardiologe Dr. med. Martin Hulpke-Wette. Dieser Effekt werde erwiesenermaßen „verstärkt“, wenn zusätzlich Taurin, eine weitere Zutat von Energydrinks, aufgenommen werde. Aber auch bereits der moderate Konsum von Energydrinks führt laut der EDUCATE Studie der LMU München zu einem erhöhten Blutdruck und reduzierten Schlafzeiten. Ebenso bringen Expert:innen und Fachgesellschaften Krampfanfälle und Angstzustände mit den aufputschenden Getränken in Verbindung.

Durch den süßen Geschmack und das gezielte Marketing über Social-Media-Influencer:innen und Sport-Events sind Energydrinks gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verzehren Jugendliche oftmals gefährlich große Mengen: Jeder vierte jugendliche Konsument trinkt drei oder mehr Dosen auf einmal und überschreitet damit selbst die für Erwachsene maximal empfohlene Koffein-Einzeldosis von 200 Milligramm.

Forsa befragte im Zeitraum zwischen Juli und September 2024 stichprobenhaft 1.000 in Deutschland lebende Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

 

(Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell)

Erfolgreiche Teilnahme des MSC Harsewinkel beim ADAC Kartslalom Bundesendlauf in Garmisch-Partenkirchen – Blick auf Deutsche Meisterschaft gerichtet

Foto: Marcel Urban, MSC Harsewinkel e.V.
Foto: Marcel Urban, MSC Harsewinkel e.V.

Am Wochenende des 12. und 13. Oktobers 2024 fand in Garmisch-Partenkirchen der ADAC Kartslalom Bundesendlauf statt. Unter den Teilnehmern waren auch zwei vielversprechende Nachwuchsfahrer vom MSC Harsewinkel: Vincent Smolski (Klasse 2, Jahrgänge 2013-2014) und Max Ongsiek (Klasse 3, Jahrgänge 2011-2012). Beide starteten für den ADAC Westfalen, dem ihr Heimatverein zugeordnet ist.

Mit zwei schnellen und fehlerfreien Wertungsläufen sicherten sich sowohl Vincent als auch Max in ihren jeweiligen Klassen den Vize-Meistertitel. Diese herausragenden Ergebnisse trugen maßgeblich dazu bei, dass der ADAC Westfalen den Gesamtsieg beim Bundesendlauf für sich verbuchen konnte.

Die Fahrer des MSC Harsewinkel richten ihren Fokus nun auf das kommende Wochenende, wenn in der Motorsportarena Oschersleben die Deutsche Kartslalom Meisterschaft ausgetragen wird. Organisiert von der DMSJ, verspricht das Event erneut spannenden Motorsport auf höchstem Niveau.

Die Nachwuchsfahrer des MSC Harsewinkel sind hochmotiviert und haben sich diese Woche noch einmal ein intensives Training mit ihren Trainern gegönnt. Trainer Buxel äußerte sich entschlossen: „In Oschersleben wollen wir nicht als Vizemeister vom Platz gehen.“ Mit dieser klaren Ansage steigt die Vorfreude auf ein weiteres spannendes Motorsportwochenende, bei dem die Fahrer des MSC Harsewinkel erneut zeigen wollen, was in ihnen steckt.

 

(Text- und Bildquelle: Marcel Urban/MSC Harsewinkel e.V. )

Einladung zur Finissage der Ausstellung „Bunte Vögel – weite Blicke“ in den Räumen der Klostergemeinschaft Marienfeld

Die Ausstellung „Bunte Vögel – weite Blicke“ ist noch bis Freitag (25.10.) in den Räumen der Klostergemeinschaft während der Öffnungszeiten des Klosterladens, Klosterhof 12/13, zu besichtigen. Zum Ende der Ausstellung lädt das Klosterladen-Team zur Finissage ein. Hier besteht die Möglichkeit, die reservierten Exponate abzuholen oder auch noch das eine oder andere Bild käuflich zu erwerben. Um 17 h schließt die Ausstellung mit einem kleinen Umtrunk. Der Erlös aus dem Verkauf der Bilder spendet die Künstlerin nach Rücksprache mit den Käufern für 1) Ärzte ohne Grenzen, 2) den BUND e.V. oder 3) für den „Garten der Begegnung“ des Oikos Fördervereins Kloster Marienfeld e.V.

Die Künstlerin Katrin Kerstan wohnt in Gütersloh und unterrichtet am Ratsgymnasium in Rheda-Wiedenbrück. Sie interessiert sich besonders für die Natur und das spiegelt sich in ihren Bildern wider. Blicke auf die Tiere, Blicke auf das Meer und in die Landschaft hinein, wenn der Horizont den Himmel trifft.

Die Ausstellung ist bis zum 25. Oktober während der Öffnungszeiten des Klosterladens (dienstags bis samstags von 14 bis 18 Uhr) oder nach Vereinbarung (05247 98 30 26) zu besichtigen.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

Verbraucherzentrale NRW: Wohin mit dem Laub? – Tipps zum Umgang mit der herbstlichen Blätterflut

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Bunt verfärbte Blätter setzen im Herbst tolle farbliche Akzente. Doch wenn sie in großen Mengen von den Bäumen fallen, fragen sich viele: Wohin mit all dem Laub? Auf Gehwegen muss es beseitigt werden, damit niemand auf feuchten Blättern ausrutscht und sich womöglich verletzt. Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse können zu Wasserschäden führen. Im Garten hingegen kann das Laub nützlich sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man die Blätterflut am besten bewältigt.

Fegen: Gehwege müssen frei sein – Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer:innen übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer:innen können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter:innen weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzer:innen kontrollieren, ob die Mieter:innen ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter:in oder Eigentümer:in ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Entsorgen: Am besten biologisch  – Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder – falls vorhanden – auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden, oder verlängern die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfe, sodass Privatpersonen dort Laub abgeben können. Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.

Tabu: Laub und Baumschnitt verbrennen – Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach im Garten ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmen, jedoch meist nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nutzen: Winterschutz und Dünger – Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann. Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern und -saugern – Laubbläser und Laubsauger dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden, nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab. Stattdessen sollten Hobbygärtner:innen zum Rechen greifen.

Kontrollieren: Regenrinnen und Abflüsse  – Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Mehr rund ums Laub unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18550

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Mit dem FOTO Paradies Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich digitalisieren!

Wann haben sie das letzte Mal das letzte Mal die alten Videofilme aus Ihrer Kindheit gesehen? Ihnen geht es wie mir, ich habe auch keinen Video-Recorder mehr! Das FOTO Paradies in Harsewinkel verschafft Abhilfe. Nicht etwa mit einem Video-Rekorder – nein, wir digitalisieren Ihre alten Filme, damit Sie diese wieder ganz bequem mit zeitgemäßer Technik ansehen können.

Die schönsten Erinnerungen unseres Lebens sind oft versteckt, im Schrank, in einem alten Foto-Album und in einem Dia-Magazin. Diese Erinnerungen werden im FOTO Paradies digitalisiert! Und zwar nicht nur Fotos, Negative oder Dia. Ihr FOTO Paradies digitalisiert auch Ihre Super-8-Filme und Videokassetten (VHS, Hi8, VHS-C, Mini DV). Selbstverständlich lassen sich auch Ihre geliebten Schallspielplatten oder auch MC Kassetten digitalisieren.

Halten Sie Ihre Erinnerungen am Leben oder Bilder sogar fachmännisch retuschieren. Immer wieder wird im FOTO Paradies von Kunden berichtet, wie groß die Freude war, alte „Erinnerungen wieder neu zu erleben“. Vertrauen Sie uns Ihre Schätze an und erhalten Sie diese dann digitalisiert auf einer DVD oder einem USB-Stick zurück.

Überzeugen Sie sich selbst und erfreuen Sie sich an alten Erinnerungen – Ihr FOTO Paradies freut sich schon auf Sie und Ihre Schätze!

Mit dem ÖPNV flex taxi ist im Oktober ein neues Mobilitätsangebot in Harsewinkel gestartet – flex taxi bringt Fahrgäste ans Ziel!

Seit dem 15. Oktober 2024 gibt es in Harsewinkel mit Flex mein ÖPNV Taxi ein neues innerstädtisches Mobilitätsangebot. Das flex taxi bringt Fahrgäste zukünftig in ganz Harsewinkel zum Ziel – wann sie möchten, wohin sie möchten.

Der neue On-Demand-Verkehr wird ergänzend zum bestehenden Linienbusverkehr (ÖPNV) eingerichtet und fährt auch da, wo bisher nur wenig oder gar kein ÖPNV-Angebot bestand. Die Fahrt muss lediglich mindestens 30 Minuten vorher gebucht werden und zwar per App, im Web oder telefonisch. Gefahren wird das Angebot von Taxi Brandes & Pumpe. Das Modellprojekt wurde vom Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) für die Kommunen Harsewinkel und Verl auf den Weg gebracht und ist in dieser Form bislang einzigartig in NRW.

So funktioniert das flex taxi – Das flex taxi verkehrt nach keinem festen Fahrplan, ebenso wenig gibt es einen festgelegten Linienweg. Der Service kann von montags bis donnerstags, sonntags sowie feiertags von 6 bis 23 sowie freitags und samstags sowie vor Feiertagen von 6 bis 1 Uhr des Folgetages frei gebucht werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass eine halbe Stunde vor oder nach der Abfahrt kein regulärer Linienbus fährt.

Um den Service nutzen zu können, müssen Fahrgäste mindestens eine halbe Stunde vor der gewünschten Zeit ihre Fahrt mit dem flex taxi buchen bzw. anmelden. Das geht schnell und einfach entweder über die OWLmobil App, in der Fahrplanauskunft (z.B. unter www.owlmobil.info/flextaxi) oder telefonisch unter 0521/43060750. Eine Fahrt kann auch bereits mehrere Tage im Voraus reserviert werden.

Vorstellung des Modellprojekts Flex-Taxi im Harsewinkeler Rathaus: (v. l.) Markus Pumpe (Taxi Brandes & Pumpe), Markus Ehrlich (Stadt Harsewinkel), Ingo Riedel (Taxi Brandes & Pumpe), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Daniel Brinckmann und Stefan Honerkamp (beide Verkehrsverbund OWL) sowie Michael Hildebrandt (OWL Verkehr GmbH).

Individuell und günstig unterwegs – Da das flex taxi in das ÖPNV-System integriert ist, fährt man wie im normalen Linienbus zum günstigen Nahverkehrstarif. Es gelten die Tickets des WestfalenTarifs (z.B. das westfälische Schülerticket oder das Jobticket) aber auch das Deutschlandticket. Der Ticketkauf kann z.B. über die OWLmobil App erfolgen. Im flex taxi sind lediglich Einzeltickets für das Harsewinkeler Stadtgebiet (Preisstufe 1) erhältlich.

Das flex taxi fährt alle 163 städtischen Bushaltestellen sowie 37 „virtuelle“ Haltestellen an.

Letztere sind als zusätzliche Haltepunkte dort errichtet, wo kein Linienbus verkehrt, und am flex taxi-Schild leicht erkennbar. Als besonderer Komfort ist gegen einen Aufpreis von zwei Euro auch eine Adressbedienung ab bzw. zur Haustür möglich. An allen regulären Haltestellen können Fahrgäste vom flex taxi in den regulären ÖPNV umsteigen.

Umstieg leicht gemacht – Das flex taxi ermöglicht den bequemen Umstieg in die Regionalbuslinie 71 nach Gütersloh bzw. Versmold und umgekehrt und dient somit als Zu- und Abbringer für den Regionalverkehr. Es ersetzt den bisherigen innerörtlichen Taxibus / AST-Verkehr. Die regionalen Taxibus-Linien 45 (Greffen – Beelen) und 72 (Harsewinkel – Herzebrock-Clarholz) bleiben hingegen bestehen.

Alle ausführlichen Informationen inklusive einer Verbindungssuche für den regulären ÖPNV finden Interessierte im Internet unter www.owlmobil.info./flextaxi. Dort ist ebenfalls eine Karte integriert, auf der alle regulären aber auch die neuen, „virtuellen“ Haltestellen verzeichnet sind.

So buchen Sie das flex taxi:

  • Telefonisch unter 0521 43060750
  • Über die kostenlose OWLmobil App, die für Android oder Apple im App-Store heruntergeladen werden kann.
  • Über die Fahrplanauskunft (z.B. www.owlmobil.info./flextaxi)

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Der Bröskamp Touristik Winterreisekatalog 24/25 ist ab sofort verfügbar!

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Verbraucherzentrale NRW: Durchblick bei Photovoltaik-Angeboten

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Deutschlandweit sind mehr als drei Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb, die meisten davon auf Dächern von Privathaushalten. Und das nicht ohne Grund: Hauseigentümer:innen können mit ihrer PV-Anlage Solarstrom in größeren Mengen erzeugen und selbst verbrauchen. „Für die effiziente technische und wirtschaftliche Nutzung der eigenen PV-Anlage sind wichtige Rahmenbedingungen vorab zu prüfen“, sagt Sören Demandt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Was vor der Anschaffung zu berücksichtigen ist und worauf Verbraucher:innen bei Angeboten für PV-Anlagen achten sollten, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.

Welche Überlegungen sind vor der Angebotserstellung notwendig? Im ersten Schritt sollten Verbraucher:innen mit einem Fachbetrieb oder durch eine unabhängige Beratung die baulichen Voraussetzungen prüfen. In den meisten Bundesländern ist für die Installation kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden keine Baugenehmigung notwendig. Empfehlenswert ist, sich vorab bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die örtlichen Vorschriften zu erkundigen. Im zweiten Schritt ist festzulegen, welche Anforderungen die Photovoltaikanlage erfüllen soll. Wie groß soll die Anlage werden? Wie viel Strom soll sie erzeugen? Welche Zusatzkomponenten wie Batteriespeicher sind angedacht? Dabei sollten Hauseigentümer:innen nicht nur ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch darüber nachdenken, ob sie beispielsweise zukünftig eine Wärmepumpe betreiben werden oder Solarstrom für die Ladung ihres Elektroautos benötigen. Sind alle Anforderungen geklärt, sollten möglichst mehrere Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. Wichtig: Kann die PV-Anlage durch ein regionales Förderprogramm zusätzlich bezuschusst werden, müssen die Fördermittel beantragt und bewilligt sein, bevor beim Installationsbetrieb der Auftrag erteilt wird.

Was ist grundsätzlich bei Angeboten für Photovoltaik-Anlagen zu beachten? Der Installationsbetrieb sollte über ausreichend Kompetenz und Erfahrungen verfügen. Optimal ist es, wenn der PV-Installateur in der Nähe der Kunden angesiedelt ist und Referenzen in der Region vorweisen kann. Denn vor der Angebotserstellung ist ein Termin vor Ort unerlässlich, um die Gebäudeverhältnisse zu klären. Liegen die Angebote vor, lassen sich mit einer umfassenden Checkliste der Verbraucherzentrale NRW die konkreten Bestandteile der Angebote prüfen. Wichtig ist, dass bei den Kosten alle nötigen Bauteile und Arbeiten für Montage und Netzanschluss aufgeführt sind. Dabei sind alle Komponenten genau zu beschreiben.

Welche wesentlichen Bestandteile sollten Angebote für PV-Anlagen beinhalten? Die Gesamtleistung aller verbauten Solarmodule sollte in Kilowattpeak (kWp) ausgewiesen sein. Wichtig sind auch Informationen zu den verbauten Wechselrichtern: Hier wird unterschieden zwischen String-Wechselrichter, an denen mehrere, in der Regel alle, PV-Module angeschlossen werden, und Modul-/Micro-Wechselrichtern, die an jeweils einem PV-Modul betrieben werden. Modul-/Micro-Wechselrichter sind meist teurer in der Anschaffung, können aber bei teilweiser Verschattung oder unterschiedlicher Ausrichtung der Module Ertragsvorteile bieten. Ist ein Batteriespeicher für die PV-Anlage vorgesehen, sollten auch die nutzbare Speicherkapazität und die Kosten dafür ausgewiesen werden. Neben den Materialkosten hat das Angebot auch sämtliche Arbeitskosten vollständig auszuweisen. Dazu zählen beispielsweise die komplette Installation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Gebr. Recker wird für 24-Stunden Notdienst für Nutzfahrzeuge ausgezeichnet

Übergabe der 24h Nfz-Urkunde: v.l. Patrick Recker, Oliver Fröhling Daimler Truck AG), Sven Köhler,Robin Liebke, Konstantin Friesen und Artem Richert.
Übergabe der 24h Nfz-Urkunde: v.l. Patrick Recker, Oliver Fröhling Daimler Truck AG), Sven Köhler,Robin Liebke, Konstantin Friesen und Artem Richert.

Zum fünften Mal gehört die Gebr. Recker GmbH zu den besten „Service24h-Partnern“ Deutschlands. Der 24-Stunden-Notdienst wurde erneut für seine herausragende Annahme bei Pannenfällen ausgezeichnet.

Die Gebr. Recker GmbH freut sich sehr die „Best of Service24h“-Auszeichnung auch in diesem Jahr erhalten zu haben und bedankt sich ganz besonders bei den zuständigen Kollegen aus der Lkw-Werkstatt Sven Köhler, Konstantin Friesen, Robin Liebke und Artem Richert für ihren Einsatz!

Als Dankeschön für die Auszeichnung spendiert die Daimler Truck AG gemeinsam mit der Gebr. Recker GmbH allen Mitarbeitern ein kleines innerbetriebliches Event, bei dem ein Foodtruck mit leckeren Burgern für die Verpflegung bereitgestellt wird.

Stadtschulpflegschaft Harsewinkel hat neuen Vorstand und strebt beratenden Sitz im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss an!

Sebastian Wiefel-Smith wurde von den Delegierten zum Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gewählt.
Sebastian Wiefel-Smith wurde von den Delegierten zum Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gewählt.

Die im Februar dieses Jahres neugegründete Stadtschulpflegschaft Harsewinkel traf sich am 10. Oktober 2024 im Kulturort Wilhalm, um einen neunen Vorstand zu wählen und weitere Schritte zu beraten.

Die von Harsewinkeler Eltern gegründete Stadtschulpflegschaft möchte zukünftig bei kommunalpolitischen Bildungs- & Schulthemen mehr Einfluss nehmen und dafür mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Alle Schulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen können seit Februar einen Delegierten und einen Stellvertreter in die Versammlung der Stadtschulpflegschaft entsenden und die Delegierten wählen stellvertretend den Vorstand der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel. In diesem Jahr wählten die Delegierten der Schulen Sebastian Wiefel-Smith zum Vorsitzenden. Kristina Litke und Michaela Jenrich wurden als Stellvertreterinnen gewählt und der neue Vorstand wurde direkt damit beauftragt, beim Rat der Stadt Harsewinkel einen Antrag auf einen beratenden Sitz im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss zu stellen.

(V. l.): Kristina Litke, Sebastian Wiefel-Smith und Michaela Jenrich bilden den Vorstand der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel.

„Wir können bei vielen Themen mitreden“, erklärte Michaela Jenrich, die als mögliche Schwerpunkte sichere Schulwege, Stundenentfall durch Lehrermangel, Ferienbetreuung, Elterninformationstreffen oder eine mögliche Zusammenarbeit mit der Lokalen Agenda Umwelt aufzählte. Zu allen Themen werden im Laufe des Schuljahres Arbeitsgruppen gebildet, die sich konstruktiv mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen sollen. Vor allem das Thema Stundenentfall führte zu einem regen Erfahrungsaustausch der anwesenden Eltern. Diese erste umfangreiche Diskussion betätigte die Eltern und die drei Initiatoren der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel in ihrer Meinung, dass der regelmäßige Austausch wichtig und die Möglichkeit zur Mitsprache im Sinne der Schulkinder notwendig sind.

Die Stadtschulpflegschaft wird zukünftig intern per E-Mail und über die kostenlose App „Klubraum“ kommunizieren. Für die externe Kommunikation sollen zukünftig auf der Website mein-spoeggsken-markt.de unter dem Menüpunkt INFOS & MEHR Informationen über die Stadtschulpflegschaft Harsewinkel veröffentlicht werden. Sebastian Wiefel-Smith freut sich auf die anstehenden Herausforderungen und er betont, dass alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern in Harsewinkel herzlich zu den Treffen der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel sind.