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Stefan Waghubinger: „Hab‘ ich Euch das schon erzählt?“ – Politisches Kabarett mit dem KuBi Harsewinkel im Kulturort Wilhalm

Wenn jemand in Gedanken, Worten und Werken so grandios und komisch scheitert wie Waghubinger, bleibt ihm nur, immer wieder aufzustehen, sich einen Ruck zu geben und sich auf den Barhocker zu setzen. Da ihm in die Zukunft zu planen nie richtig geglückt ist, schaut er diesmal zurück und ein wenig zur Seite.

Die besten Geschichten, für die man diese Kunstfigur liebt, werden noch einmal erzählt und mit neuen Anekdoten und Erklärungsversuchungen zu einer Achterbahn der Gefühle verschraubt. Waghubinger denkt und redet dabei so knapp an der Wirklichkeit vorbei, dass man sie manchmal klarer zu sehen glaubt als im Theater der eigenen Welt.

Der berühmte Spiegel, den er vorhält, ist diesmal ein beim Einparken abgebrochener Rückspiegel und wer will, kann darin sich selbst, die Welt, oder einfach wieder einen Waghubinger sehen. Philosophisches Granteln und liebevolle Gemeinheiten.

Die Allgemeine Zeitung Mainz schreibt zu ihm: „Federleicht und geschliffen. Es gibt nur wenige Kabarettisten, die es mit Waghubingers Formulierungskunst aufnehmen können – und es gibt nur ganz wenige Kollegen, bei denen geschliffene Texte so federleicht durch den Saal schweben“.

Stefan selbst sagt von sich nur, er betreibe österreichisches Jammern und Nörgeln, aber mit deutscher Gründlichkeit.

Freitag, 18.10.2024, 20.00 Uhr – Kulturort Wilhalm, Dr. Pieke-Str. 2, 33428 Harsewinkel

Vorverkauf: 18,- | Abendkasse: 20,-
50 % für KuBi-Mitglieder
Vorverkaufsstellen: Lotto/Toto Flaßkamp, Harsewinkel

 

(Text- und Bildquelle: KuBi Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Extremwetter – so kann man sich schützen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Als Extremwetterereignisse gelten Starkregen, lang anhaltende Hitzeperioden und Dürren. Von diesen waren in den vergangenen zehn Jahren knapp dreiviertel aller Kommunen in Deutschland mindestens einmal betroffen, wie es in einer kürzlich veröffentlichten Befragung des Umweltbundesamtes heißt. Aber trotz der unmittelbaren Betroffenheit haben die meisten Kommunen bislang keine konkreten Pläne zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erarbeitet. „Der Schutz des privaten Hauses und Grundstücks und die Vorsorge vor Extremwetter können Kommunen nicht übernehmen. Hauseigentümer:innen und Mieter:innen sollten nicht auf die Maßnahmen ihrer Kommune warten. Vieles können sie selbst vorsorglich umsetzen“, empfiehlt Fatma Özkan, Leiterin der Gruppe Klimaanpassung der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, mit welchen Schutzmaßnahmen Privatpersonen jetzt starten können.

Schutz bei Starkregen – Wichtig ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss so gut wie möglich vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Je nach Lage und den örtlichen Gegebenheiten sind Überdachungen, Bodenschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Türschwellen, Aufkantungen, andere Barrieresysteme oder drucksichere Kellerfenster eine Option. Neu geschaffene Geländemulden und Bodensenken auf dem Grundstück lassen das Regenwasser zudem besser versickern. Ebenso hilft es, versiegelte Oberflächen im Vorgarten oder bei Auffahrten zu entsiegeln. Sind alle Schwachstellen vor Ort bekannt, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.

Schutz bei Hitze – Entsiegelte Vorgärten, Stellplätze, Auffahrten oder Wege bieten bei Hitze deutliche Vorteile: Wo Wasser versickern kann und Pflanzen wachsen, bleibt der Boden durch Verdunstung messbar frischer und kühlt sich nachts besser ab. In heißen Sommerperioden sorgen diese Flächen im Vergleich zu aufgeheizten Pflasterflächen für angenehmere Temperaturen rund um das Haus. Einige dieser Maßnahmen lassen sich im Do-it-yourself-Prinzip realisieren: Eigentümer:innen können zum Beispiel versiegelte Wege und Flächen selbst mit Hacke und Schaufel bearbeiten. Gerade Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt lassen sich relativ einfach in Eigenleistung entfernen. Bei Beton- oder Asphaltdecken benötigt man hingegen schweres Gerät. Diese Arbeiten sollten durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Für Entsiegelungsmaßnahmen geben einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen Förderungen aus. Wer tätig werden möchte, sollte sich vor Ort erkundigen.

Schutz bei Dürre – Eigene Regentonnen und Zisternen speichern Wasser nicht nur für Trockenheitsperioden im Garten. Auch im Haus gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung des kostenlosen Nass. Es empfiehlt sich, Regenwasser lokal, also vor Ort zu weiterzuverwenden, statt es über die Kanalisation abzuleiten und in der Kläranlage zu reinigen. Man sollte es auffangen und verbrauchen – und zwar direkt dort, wo es entsteht. In privaten Haushalten wird die größte Menge an Wasser übrigens für Gartenbewässerung, Waschmaschine und Toilettenspülung verbraucht. Wenn bei diesen Verbrauchsposten Regenwasser zum Einsatz kommt, spart man Geld und schützt gleichzeitig die Trinkwasservorräte vor unnötigem Verbrauch – gerade zu Trockenzeiten.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Tag der offenen Tür & Flohmarkt in der Kita Jona in Harsewinkel – jetzt Flohmarktstand anmelden!

Die Kita Jona in Harsewinkel lädt am 19. Oktober zum Tag der offenen Tür mit Flohmarkt ein! Jetzt anmelden und mit einem eigenen Stand beim Familienflohmarkt dabei sein.

Nacht-Street-Soccer-Turnier mit der AWO-Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel

Die AWO-Gemeinwesenarbeit in Harsewinkel lädt am 18. Oktober alle Interessierten ab 17 Uhr zum Nacht-Street-Soccer-Turnier ein. Das Kleinfeldturnier wird auf der Wiese direkt neben dem Gemeinschaftshaus Dammanns Hof ausgetragen. Die Soccerliga GT wird für das Turnier ein 12 x 18 Meter großes Spielfeld aufbauen und betreuen, während die Freiwilligen Feuerwehr Harsewinkel in den Abendstunden für die entsprechende Beleuchtung sorgen wird. Mit Getränken, Bratwurst und Co. wird auch für das leibliche Wohl gesorgt sein.

An dem Turnier werden gemischte Teams mit und ohne Zuwanderungsgeschichte teilnehmen. Neben Mannschaften der Freiwilligen Feuerwehr oder vom FC Greffen werden auch Hobbykicker sowie Teams aus der Nachbarschaft an den Start gehen. Im Vordergrund sollen Spaß und die Begegnung stehen, um Brücken zwischen Teilen unserer Gesellschaft zu bauen und das Miteinander zu fördern.

Das Team der AWO-Gemeinwesenarbeit Harsewinkel freut sich auf ein großartiges Sport-Event in der Nachbarschaft und man hofft möglichst viele Gäste an den Court am Dammanns Hof locken zu können.

Diätverpflegung: Lassen sich die Kosten absetzen?

Wer wegen einer Krankheit eine spezielle Ernährung benötigt, muss dafür teils tief in die Tasche greifen. Und Ausgaben für eine Diätverpflegung lassen sich nicht als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat einen Tipp für Betroffene und erläutert die Details zu dem seit Jahren umstrittenen Thema, mit dem sich nun sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen muss.

Ausgaben für Diätverpflegung werden derzeit nicht anerkannt – Ausgaben für die Heilung oder die Linderung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben oder Zuzahlungen für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis. Diese zählen wie Pflege-, Beerdigungs- und Wiederbeschaffungskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden nur steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die zumutbare Belastung der oder des Steuerpflichtigen überschreiten.

Krankheitskosten werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie zwangsläufig, notwendig und angemessen sein. Der Nachweis dafür kann durch eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung eines Heilpraktikers beziehungsweise einer Heilpraktikerin erfolgen. Das legt die Vermutung nahe, dass Kosten für eine ärztlich verordnete Diät ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Doch Fehlanzeige: Diese Vermutung ist falsch.

Glutenfreie Ernährung ist keine außergewöhnliche Belastung – Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich bereits mehrmals mit diesem Thema befassen und hat die Anerkennung von Ausgaben für eine besondere Ernährung stets abgelehnt. Im jüngsten Fall hatte ein Steuerpflichtiger geklagt, dessen Tochter an Zöliakie leidet und deshalb dauerhaft auf glutenfreie Nahrung angewiesen ist. Da diese Lebensmittel meist deutlich teurer sind als „normale“ Lebensmittel, wollte er die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch das lehnten sowohl das Finanzamt als auch der BFH ab.

Laut Einkommensteuergesetz können Aufwendungen für eine Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, heißt es im BFH-Urteil. Dies gelte ausnahmslos und somit auch für Sonderdiäten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Denn die spezielle Ernährung ersetze nicht nur mögliche Medikamente, sondern auch übliche Nahrungsmittel. Auf deren Verzehr und Beschaffung seien aber alle Steuerpflichtigen angewiesen – somit könnten solche Kosten nicht als außergewöhnlich gewertet werden.

Thema liegt aktuell beim Bundesverfassungsgericht – In seinem Urteil äußert der BFH Verständnis für Betroffene: Dass die Ausgaben für Steuerpflichtige, die auf eine spezielle Diätverpflegung angewiesen sind, nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bedeute „eine gewisse Härte“. Jedoch habe der Gesetzgeber dies in Kauf genommen. Typische Aufwendungen für die Lebensführung, wie beispielsweise Kosten für die Verpflegung, könnten deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden – und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe diese anfallen, heißt es im BFH-Beschluss (Aktenzeichen VI R 48/18).

Ganz abgeschlossen ist das Thema damit allerdings noch nicht. Denn beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist aktuell eine Verfassungsbeschwerde anhängig, in der es unter anderem um die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung geht (Aktenzeichen 2 BvR 1554/23). Ob das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, ist jedoch alles andere als sicher. Ähnliche Verfassungsbeschwerden hat es in der Vergangenheit nämlich nicht zugelassen.

VLH-Tipp: Wer wegen einer Krankheit auf eine spezielle Ernährung angewiesen ist und die Kosten dafür ohne Erfolg in der Steuererklärung angegeben hat, kann zur Sicherheit Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid einlegen. Und zwar unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1554/23. Sollte diese zugelassen werden und das BVerfG anders entscheiden als der BFH, wird der Steuerbescheid nachträglich geändert.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Zwei Zigarettenautomaten aufgebrochen – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der Zeit von Donnerstag auf Freitag (10.10. – 11.10.) haben unbekannte Täter in Harsewinkel zwei Zigarettenautomaten gewaltsam geöffnet und geleert. Die Automaten standen zuvor an der Brockhäger Straße und am Westfalendamm und wurden durch die Täter aus den Verankerungen gerissen und anschließend abtransportiert. Aufgefunden wurden die geleerten Automaten am Samstagmorgen, außerhalb der Stadt, an den Straßen Im Vechtel und Up ‚m Abrock.

Die Polizei sucht weitere Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Diebstahl machen oder kann im Tatzeitraum Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Mit Rieger schon ab November „Westfälische Weihnacht“ feiern & hausgemachte Klassiker genießen!

Das beliebte Event Buffet bei Rieger bietet im November unter dem Motto „Westfälische Weihnacht“ zahlreiche regionale Spezialitäten.

Hausgemachte Klassiker wie Westfälisches Zwiebelfleisch oder Reibeplätzchen mit gebeiztem Lachs und Meerrettich-Creme als auch ein vegetarisches Pilz-Gulasch an Petersilienkartoffeln sowie vegane Bratäpfel mit Zimtglasur und Glühwein stehen bereit – Am 8. und 22. November 2024, jeweils ab 18 Uhr bei festlicher Stimmung und in genüsslicher Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen unter: 05247 8284.

Mobile Retter im Kreis GT gefeiert: Tiefer Respekt und Hochachtung

• Menschen, denen das Leben nach einem Kreislaufstillstand gerettet wurde, stellten sich mit ihren Mobilen Rettern vor dem Kreishaus zum Erinnerungsfoto auf. (v.l.): Lucas Nottenbrock (Retter), Detlef Vincke (Überlebender, Werther), Laura Harmann (Retterin), Daniel Buschmeier (Retter), Heinrich Harbrock (Überlebender, Herzebrock-Clarholz), Guido Ortkras (Retter), Andreas Lekic (Überlebender, Bielefeld, Kreislaufstillstand am Arbeitsplatz in Verl)), Fynn Schulte (Retter), Andreas Bloch (Überlebender mit zwei seiner drei Kinder, Borgholzhausen), Patrick van Diesen (Retter), Florian Scheel (Retter) (© Kreis GT).
• Menschen, denen das Leben nach einem Kreislaufstillstand gerettet wurde, stellten sich mit ihren Mobilen Rettern vor dem Kreishaus zum Erinnerungsfoto auf. (v.l.): Lucas Nottenbrock (Retter), Detlef Vincke (Überlebender, Werther), Laura Harmann (Retterin), Daniel Buschmeier (Retter), Heinrich Harbrock (Überlebender, Herzebrock-Clarholz), Guido Ortkras (Retter), Andreas Lekic (Überlebender, Bielefeld, Kreislaufstillstand am Arbeitsplatz in Verl)), Fynn Schulte (Retter), Andreas Bloch (Überlebender mit zwei seiner drei Kinder, Borgholzhausen), Patrick van Diesen (Retter), Florian Scheel (Retter) (© Kreis GT).

Erstmals in der Geschichte der Mobilen Retter im Kreis Gütersloh waren die Ersthelfer selbst zum Feiern eingeladen. Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte gestern Nachmittag (10. Oktober) in der Rotunde des Kreishauses rund 150 Frauen und Männer aus dem gesamten Kreisgebiet. Er lobte den Pioniergeist der ersten Stunde und konnte auch vier Männer begrüßen, die bereits klinisch tot waren, aber reanimiert werden konnten.

„Danke, dass Sie den Mut aufbringen, hier und heute bei dieser Feier zu uns zu sprechen“, sagte Adenauer. Einer der Geretteten ist das ehemalige Kreistagsmitglied Detlef Vincke. Seine Frau war sachkundige Bürgerin im Gesundheitsausschuss und brachte damals die Mobilen Retter mit auf den Weg. Was sie nicht wusste: Kurze Zeit später würde es ihr Ehemann sein, der auf diese Weise gerettet wurde.

Vincke und auch die anderen Überlebenden wurden mit ihren damaligen Mobilen Rettern zusammengeführt – eine emotionale Begegnung.

Vor über zehn Jahren wurde das deutschlandweit beachtete Projekt von Prof. Dr. Ralf Stroop aus Halle/Westf. auf den Weg gebracht. Er ist Arzt und Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik und war damals Notarzt im Kreis Gütersloh. Stroop konzeptionierte, entwickelte und implementierte das System. „Tiefen Respekt, Hochachtung, was ihr da auf euch nehmt, rund um die Uhr“, sagte der Ideengeber und Entwickler der Mobilen Retter.

Beteiligt war auch Thomas Kuhlbusch als Jurist und Dezernent, der als ‚ziemlich bester Freund‘ der Mobilen Retter – so Adenauer – den Weg in rechtlicher Hinsicht geebnet hat.

Weiterentwickelt und in seiner Qualität verbessert hat es im Anschluss Dr. Bernd Strickmann, Leiter des Rettungsdienstes im Kreis Gütersloh. In seiner Einführungsrede sagte er: „2022 konnten im deutschen Durchschnitt pro 100.000 Einwohnern sieben Menschen nach einem Kreislaufstillstand in gutem Zustand das Krankenhaus verlassen. Im Kreis Gütersloh waren es zwölf Menschen pro 100.000 Einwohnern. Wenn man das hochrechnet auf unsere Bevölkerungszahl, 370.000 Einwohner etwa, dann haben wir den Durchschnitt mit 26 Überlebenden nach plötzlichem Kreislaufstillstand im Kreis Gütersloh gehalten, aber noch einen draufgesetzt. Bei uns waren es nämlich 45, also 19 mehr. Wir haben den Durchschnitt geschafft und 19 mehr Menschen gerettet. Das sind alle drei Monate einer mehr. Das ist top. Da können wir uns auf die Schulter klopfen.“

Die Mobilen Retter haben sich als Verein organisiert und werden seit Beginn von den Sparkassen im Kreis Gütersloh unterstützt.

Mobile Retter  – In der Überbrückungszeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen oft so genannte ‚Mobile Retter‘ die Notfallhilfe. Dieses smartphonebasierte System wurde im Kreis Gütersloh von Ralf Stroop technisch entwickelt und ist mittlerweile in Deutschland unter verschiedenen Namen im Einsatz. Mobile Retter erhöhen deutlich die Chancen, einen Kreislaufstillstand zu überleben und ohne bleibende Schäden aus dem Krankenhaus entlassen zu werden. Dazu laufen gerade wissenschaftliche Arbeiten. Geschulte, in der Wiederbelebung erfahrene Retter, die sich zufällig in der Nähe eines Notfallortes befinden, werden dabei durch die Leitstelle gleichzeitig mit dem Rettungsdienst alarmiert. Ihr Vorteil: Sie sind häufig schneller vor Ort. Es kann also sein, dass der Nachbar, der Krankenpfleger ist, über das Smartphone alarmiert zum Notfallort kommt. So wird das therapiefreie Intervall vom Notruf bis zum Eintreffen des Einsatzfahrzeugs weiter verkürzt. Die Rettungskette wird weiter gestärkt. Dazu Dr. Bernd Strickmann, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst: „Wir kombinieren die Lebensrettungs-Systeme und potenzieren somit ihre Effekte.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Jetzt im Autohaus Grundmeier den neuen OPEL Grandland entdecken!

Bist Du bereit für den neuen OPEL Grandland? Dann entdecke und gestalte jetzt im Autohaus Grundmeier in Harsewinkel Dein ganz persönliches Wunschmodell.

Der neue OPEL Grandland begeistert in den beiden Ausstattungsvarianten Edition und GS als Benzin-Hybrid, Plug-in-Hybrid oder 100 % elektrisch mit kraftvollem Design und großzügigem Raumangebot. Designt, entwickelt und produziert in Deutschland. Der neue OPEL Grandland setzt Zeichen mit mutigem und klarem Design, ikonischem Opel Vizor®, volldigitalem Pure Panel® und klassenführenden Innovationen.

Schon verliebt? Kein Wunder, wir auch. Komm doch einfach spontan im Autohaus Grundmeier vorbei oder verabrede vorab Deinen persönlichen Kennenlerntermin inklusive Probefahrt. Wir beantworten Dir gerne alle Fragen zum neuen OPEL Grandland und auf Wunsch konfigurieren wir auch mit Dir gemeinsam Dein individuelles Wunschmodell.

Die Schule der magischen Tiere 3 – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 16. Oktober

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

16. Oktober: Die Schule der magischen Tiere 3 – Im neuen Schuljahr plant Ida (Emilia Maier) mit ihrer Klasse beim jährlichen Waldtag aufzutreten, um sich für den Schutz des lokalen Waldes und seiner tierischen Bewohner einzusetzen. Selbst Helene (Emilia Pieske) ist dabei, ihr geht es allerdings mehr darum, ihre Influencer-Karriere anzukurbeln. Doch Helenes Beweggründe sind nicht so egoistisch, wie es zunächst scheint: Ihrer Familie geht es finanziell sehr schlecht und Helene braucht dringend Follower, um die drohende Pleite abzuwenden.

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)