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Verbraucherzentrale NRW: Wohin mit dem Laub? – Tipps zum Umgang mit der herbstlichen Blätterflut

© VZ NRW/adpic
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Bunt verfärbte Blätter setzen im Herbst tolle farbliche Akzente. Doch wenn sie in großen Mengen von den Bäumen fallen, fragen sich viele: Wohin mit all dem Laub? Auf Gehwegen muss es beseitigt werden, damit niemand auf feuchten Blättern ausrutscht und sich womöglich verletzt. Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse können zu Wasserschäden führen. Im Garten hingegen kann das Laub nützlich sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man die Blätterflut am besten bewältigt.

Fegen: Gehwege müssen frei sein – Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer:innen übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer:innen können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter:innen weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzer:innen kontrollieren, ob die Mieter:innen ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter:in oder Eigentümer:in ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Entsorgen: Am besten biologisch  – Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder – falls vorhanden – auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden, oder verlängern die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfe, sodass Privatpersonen dort Laub abgeben können. Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.

Tabu: Laub und Baumschnitt verbrennen – Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach im Garten ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmen, jedoch meist nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nutzen: Winterschutz und Dünger – Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann. Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern und -saugern – Laubbläser und Laubsauger dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden, nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab. Stattdessen sollten Hobbygärtner:innen zum Rechen greifen.

Kontrollieren: Regenrinnen und Abflüsse  – Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Mehr rund ums Laub unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18550

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Mit dem FOTO Paradies Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich digitalisieren!

Wann haben sie das letzte Mal das letzte Mal die alten Videofilme aus Ihrer Kindheit gesehen? Ihnen geht es wie mir, ich habe auch keinen Video-Recorder mehr! Das FOTO Paradies in Harsewinkel verschafft Abhilfe. Nicht etwa mit einem Video-Rekorder – nein, wir digitalisieren Ihre alten Filme, damit Sie diese wieder ganz bequem mit zeitgemäßer Technik ansehen können.

Die schönsten Erinnerungen unseres Lebens sind oft versteckt, im Schrank, in einem alten Foto-Album und in einem Dia-Magazin. Diese Erinnerungen werden im FOTO Paradies digitalisiert! Und zwar nicht nur Fotos, Negative oder Dia. Ihr FOTO Paradies digitalisiert auch Ihre Super-8-Filme und Videokassetten (VHS, Hi8, VHS-C, Mini DV). Selbstverständlich lassen sich auch Ihre geliebten Schallspielplatten oder auch MC Kassetten digitalisieren.

Halten Sie Ihre Erinnerungen am Leben oder Bilder sogar fachmännisch retuschieren. Immer wieder wird im FOTO Paradies von Kunden berichtet, wie groß die Freude war, alte „Erinnerungen wieder neu zu erleben“. Vertrauen Sie uns Ihre Schätze an und erhalten Sie diese dann digitalisiert auf einer DVD oder einem USB-Stick zurück.

Überzeugen Sie sich selbst und erfreuen Sie sich an alten Erinnerungen – Ihr FOTO Paradies freut sich schon auf Sie und Ihre Schätze!

Mit dem ÖPNV flex taxi ist im Oktober ein neues Mobilitätsangebot in Harsewinkel gestartet – flex taxi bringt Fahrgäste ans Ziel!

Seit dem 15. Oktober 2024 gibt es in Harsewinkel mit Flex mein ÖPNV Taxi ein neues innerstädtisches Mobilitätsangebot. Das flex taxi bringt Fahrgäste zukünftig in ganz Harsewinkel zum Ziel – wann sie möchten, wohin sie möchten.

Der neue On-Demand-Verkehr wird ergänzend zum bestehenden Linienbusverkehr (ÖPNV) eingerichtet und fährt auch da, wo bisher nur wenig oder gar kein ÖPNV-Angebot bestand. Die Fahrt muss lediglich mindestens 30 Minuten vorher gebucht werden und zwar per App, im Web oder telefonisch. Gefahren wird das Angebot von Taxi Brandes & Pumpe. Das Modellprojekt wurde vom Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) für die Kommunen Harsewinkel und Verl auf den Weg gebracht und ist in dieser Form bislang einzigartig in NRW.

So funktioniert das flex taxi – Das flex taxi verkehrt nach keinem festen Fahrplan, ebenso wenig gibt es einen festgelegten Linienweg. Der Service kann von montags bis donnerstags, sonntags sowie feiertags von 6 bis 23 sowie freitags und samstags sowie vor Feiertagen von 6 bis 1 Uhr des Folgetages frei gebucht werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass eine halbe Stunde vor oder nach der Abfahrt kein regulärer Linienbus fährt.

Um den Service nutzen zu können, müssen Fahrgäste mindestens eine halbe Stunde vor der gewünschten Zeit ihre Fahrt mit dem flex taxi buchen bzw. anmelden. Das geht schnell und einfach entweder über die OWLmobil App, in der Fahrplanauskunft (z.B. unter www.owlmobil.info/flextaxi) oder telefonisch unter 0521/43060750. Eine Fahrt kann auch bereits mehrere Tage im Voraus reserviert werden.

Vorstellung des Modellprojekts Flex-Taxi im Harsewinkeler Rathaus: (v. l.) Markus Pumpe (Taxi Brandes & Pumpe), Markus Ehrlich (Stadt Harsewinkel), Ingo Riedel (Taxi Brandes & Pumpe), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide, Daniel Brinckmann und Stefan Honerkamp (beide Verkehrsverbund OWL) sowie Michael Hildebrandt (OWL Verkehr GmbH).

Individuell und günstig unterwegs – Da das flex taxi in das ÖPNV-System integriert ist, fährt man wie im normalen Linienbus zum günstigen Nahverkehrstarif. Es gelten die Tickets des WestfalenTarifs (z.B. das westfälische Schülerticket oder das Jobticket) aber auch das Deutschlandticket. Der Ticketkauf kann z.B. über die OWLmobil App erfolgen. Im flex taxi sind lediglich Einzeltickets für das Harsewinkeler Stadtgebiet (Preisstufe 1) erhältlich.

Das flex taxi fährt alle 163 städtischen Bushaltestellen sowie 37 „virtuelle“ Haltestellen an.

Letztere sind als zusätzliche Haltepunkte dort errichtet, wo kein Linienbus verkehrt, und am flex taxi-Schild leicht erkennbar. Als besonderer Komfort ist gegen einen Aufpreis von zwei Euro auch eine Adressbedienung ab bzw. zur Haustür möglich. An allen regulären Haltestellen können Fahrgäste vom flex taxi in den regulären ÖPNV umsteigen.

Umstieg leicht gemacht – Das flex taxi ermöglicht den bequemen Umstieg in die Regionalbuslinie 71 nach Gütersloh bzw. Versmold und umgekehrt und dient somit als Zu- und Abbringer für den Regionalverkehr. Es ersetzt den bisherigen innerörtlichen Taxibus / AST-Verkehr. Die regionalen Taxibus-Linien 45 (Greffen – Beelen) und 72 (Harsewinkel – Herzebrock-Clarholz) bleiben hingegen bestehen.

Alle ausführlichen Informationen inklusive einer Verbindungssuche für den regulären ÖPNV finden Interessierte im Internet unter www.owlmobil.info./flextaxi. Dort ist ebenfalls eine Karte integriert, auf der alle regulären aber auch die neuen, „virtuellen“ Haltestellen verzeichnet sind.

So buchen Sie das flex taxi:

  • Telefonisch unter 0521 43060750
  • Über die kostenlose OWLmobil App, die für Android oder Apple im App-Store heruntergeladen werden kann.
  • Über die Fahrplanauskunft (z.B. www.owlmobil.info./flextaxi)

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Der Bröskamp Touristik Winterreisekatalog 24/25 ist ab sofort verfügbar!

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Verbraucherzentrale NRW: Durchblick bei Photovoltaik-Angeboten

© VZ NRW/adpic
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Deutschlandweit sind mehr als drei Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb, die meisten davon auf Dächern von Privathaushalten. Und das nicht ohne Grund: Hauseigentümer:innen können mit ihrer PV-Anlage Solarstrom in größeren Mengen erzeugen und selbst verbrauchen. „Für die effiziente technische und wirtschaftliche Nutzung der eigenen PV-Anlage sind wichtige Rahmenbedingungen vorab zu prüfen“, sagt Sören Demandt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Was vor der Anschaffung zu berücksichtigen ist und worauf Verbraucher:innen bei Angeboten für PV-Anlagen achten sollten, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.

Welche Überlegungen sind vor der Angebotserstellung notwendig? Im ersten Schritt sollten Verbraucher:innen mit einem Fachbetrieb oder durch eine unabhängige Beratung die baulichen Voraussetzungen prüfen. In den meisten Bundesländern ist für die Installation kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden keine Baugenehmigung notwendig. Empfehlenswert ist, sich vorab bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die örtlichen Vorschriften zu erkundigen. Im zweiten Schritt ist festzulegen, welche Anforderungen die Photovoltaikanlage erfüllen soll. Wie groß soll die Anlage werden? Wie viel Strom soll sie erzeugen? Welche Zusatzkomponenten wie Batteriespeicher sind angedacht? Dabei sollten Hauseigentümer:innen nicht nur ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch darüber nachdenken, ob sie beispielsweise zukünftig eine Wärmepumpe betreiben werden oder Solarstrom für die Ladung ihres Elektroautos benötigen. Sind alle Anforderungen geklärt, sollten möglichst mehrere Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. Wichtig: Kann die PV-Anlage durch ein regionales Förderprogramm zusätzlich bezuschusst werden, müssen die Fördermittel beantragt und bewilligt sein, bevor beim Installationsbetrieb der Auftrag erteilt wird.

Was ist grundsätzlich bei Angeboten für Photovoltaik-Anlagen zu beachten? Der Installationsbetrieb sollte über ausreichend Kompetenz und Erfahrungen verfügen. Optimal ist es, wenn der PV-Installateur in der Nähe der Kunden angesiedelt ist und Referenzen in der Region vorweisen kann. Denn vor der Angebotserstellung ist ein Termin vor Ort unerlässlich, um die Gebäudeverhältnisse zu klären. Liegen die Angebote vor, lassen sich mit einer umfassenden Checkliste der Verbraucherzentrale NRW die konkreten Bestandteile der Angebote prüfen. Wichtig ist, dass bei den Kosten alle nötigen Bauteile und Arbeiten für Montage und Netzanschluss aufgeführt sind. Dabei sind alle Komponenten genau zu beschreiben.

Welche wesentlichen Bestandteile sollten Angebote für PV-Anlagen beinhalten? Die Gesamtleistung aller verbauten Solarmodule sollte in Kilowattpeak (kWp) ausgewiesen sein. Wichtig sind auch Informationen zu den verbauten Wechselrichtern: Hier wird unterschieden zwischen String-Wechselrichter, an denen mehrere, in der Regel alle, PV-Module angeschlossen werden, und Modul-/Micro-Wechselrichtern, die an jeweils einem PV-Modul betrieben werden. Modul-/Micro-Wechselrichter sind meist teurer in der Anschaffung, können aber bei teilweiser Verschattung oder unterschiedlicher Ausrichtung der Module Ertragsvorteile bieten. Ist ein Batteriespeicher für die PV-Anlage vorgesehen, sollten auch die nutzbare Speicherkapazität und die Kosten dafür ausgewiesen werden. Neben den Materialkosten hat das Angebot auch sämtliche Arbeitskosten vollständig auszuweisen. Dazu zählen beispielsweise die komplette Installation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Gebr. Recker wird für 24-Stunden Notdienst für Nutzfahrzeuge ausgezeichnet

Übergabe der 24h Nfz-Urkunde: v.l. Patrick Recker, Oliver Fröhling Daimler Truck AG), Sven Köhler,Robin Liebke, Konstantin Friesen und Artem Richert.
Übergabe der 24h Nfz-Urkunde: v.l. Patrick Recker, Oliver Fröhling Daimler Truck AG), Sven Köhler,Robin Liebke, Konstantin Friesen und Artem Richert.

Zum fünften Mal gehört die Gebr. Recker GmbH zu den besten „Service24h-Partnern“ Deutschlands. Der 24-Stunden-Notdienst wurde erneut für seine herausragende Annahme bei Pannenfällen ausgezeichnet.

Die Gebr. Recker GmbH freut sich sehr die „Best of Service24h“-Auszeichnung auch in diesem Jahr erhalten zu haben und bedankt sich ganz besonders bei den zuständigen Kollegen aus der Lkw-Werkstatt Sven Köhler, Konstantin Friesen, Robin Liebke und Artem Richert für ihren Einsatz!

Als Dankeschön für die Auszeichnung spendiert die Daimler Truck AG gemeinsam mit der Gebr. Recker GmbH allen Mitarbeitern ein kleines innerbetriebliches Event, bei dem ein Foodtruck mit leckeren Burgern für die Verpflegung bereitgestellt wird.

Stadtschulpflegschaft Harsewinkel hat neuen Vorstand und strebt beratenden Sitz im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss an!

Sebastian Wiefel-Smith wurde von den Delegierten zum Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gewählt.
Sebastian Wiefel-Smith wurde von den Delegierten zum Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel gewählt.

Die im Februar dieses Jahres neugegründete Stadtschulpflegschaft Harsewinkel traf sich am 10. Oktober 2024 im Kulturort Wilhalm, um einen neunen Vorstand zu wählen und weitere Schritte zu beraten.

Die von Harsewinkeler Eltern gegründete Stadtschulpflegschaft möchte zukünftig bei kommunalpolitischen Bildungs- & Schulthemen mehr Einfluss nehmen und dafür mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Alle Schulen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen können seit Februar einen Delegierten und einen Stellvertreter in die Versammlung der Stadtschulpflegschaft entsenden und die Delegierten wählen stellvertretend den Vorstand der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel. In diesem Jahr wählten die Delegierten der Schulen Sebastian Wiefel-Smith zum Vorsitzenden. Kristina Litke und Michaela Jenrich wurden als Stellvertreterinnen gewählt und der neue Vorstand wurde direkt damit beauftragt, beim Rat der Stadt Harsewinkel einen Antrag auf einen beratenden Sitz im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss zu stellen.

(V. l.): Kristina Litke, Sebastian Wiefel-Smith und Michaela Jenrich bilden den Vorstand der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel.

„Wir können bei vielen Themen mitreden“, erklärte Michaela Jenrich, die als mögliche Schwerpunkte sichere Schulwege, Stundenentfall durch Lehrermangel, Ferienbetreuung, Elterninformationstreffen oder eine mögliche Zusammenarbeit mit der Lokalen Agenda Umwelt aufzählte. Zu allen Themen werden im Laufe des Schuljahres Arbeitsgruppen gebildet, die sich konstruktiv mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen sollen. Vor allem das Thema Stundenentfall führte zu einem regen Erfahrungsaustausch der anwesenden Eltern. Diese erste umfangreiche Diskussion betätigte die Eltern und die drei Initiatoren der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel in ihrer Meinung, dass der regelmäßige Austausch wichtig und die Möglichkeit zur Mitsprache im Sinne der Schulkinder notwendig sind.

Die Stadtschulpflegschaft wird zukünftig intern per E-Mail und über die kostenlose App „Klubraum“ kommunizieren. Für die externe Kommunikation sollen zukünftig auf der Website mein-spoeggsken-markt.de unter dem Menüpunkt INFOS & MEHR Informationen über die Stadtschulpflegschaft Harsewinkel veröffentlicht werden. Sebastian Wiefel-Smith freut sich auf die anstehenden Herausforderungen und er betont, dass alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern in Harsewinkel herzlich zu den Treffen der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel sind.

Gerichtsverwertbare Dokumentation nach Sexualstraftat – Fachtagung Anonyme Spurensicherung im Kreishaus GT

Die Gerichtsmedizinerin Dr. Stefanie Schlepper (Münster), erklärte, wie die anonyme Spurensicherung nach einer Sexualstraftat die Chance erhöht, Täter zur Rechenschaft zu ziehen (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Gerichtsmedizinerin Dr. Stefanie Schlepper (Münster), erklärte, wie die anonyme Spurensicherung nach einer Sexualstraftat die Chance erhöht, Täter zur Rechenschaft zu ziehen (Foto: Kreis Gütersloh).

Am Mittwoch, 9. Oktober, fand im Kreishaus Gütersloh eine Fachtagung über das Angebot zur anonymen Spurensicherung nach einer Sexualstraftat statt. Im Fokus standen die Folgen sexualisierter Gewalt für Betroffene und die Bedeutung einer rechtssicheren Spurensicherung. Simone Bindig, psychologische Psychotherapeutin, verdeutlichte in ihrem Vortrag die tiefgreifenden psychischen Traumatisierungen, die mit solchen Gewalterfahrungen einhergehen. Der Titel der Veranstaltung „Das große Schweigen“ wurde gewählt, um die Scham und Ohnmacht der Betroffenen eindrücklich zu beschreiben.
Die Veranstaltung bot Angehörigen des Gesundheitswesens sowie Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, sich über die langfristigen Folgen von sexualisierter Gewalt zu informieren und die Notwendigkeit einer rechtssicheren Spurensicherung zu diskutieren.

Seit rund sieben Jahren gibt es im Kreis Gütersloh das Kooperationsnetzwerk „Anonyme Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt“ (ASS), das vom Runden Tisch gegen häusliche Gewalt ins Leben gerufen wurde. Zum Netzwerk gehören unter anderem das Klinikum Gütersloh, das St. Elisabeth-Hospital Gütersloh, die Kreispolizeibehörde und die Gleichstellungsstelle des Kreises sowie das Institut für Rechtsmedizin in Münster und der Weiße Ring.

Angela Wüllner, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh, hob hervor, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt sich oft hilflos und ohnmächtig fühlen. Entscheidungen über eine Anzeige zu treffen, ist in einer solchen Extremsituation schwierig. Die Anonyme Spurensicherung bietet die Möglichkeit, gerichtsverwertbare Beweise langfristig zu sichern – ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen. Dies ermöglicht es, Spuren bis zu zehn Jahre lang unter einem Chiffre-Code aufzubewahren.

Gerichtsmedizinerin Dr. Stefanie Schlepper betonte in ihrem Vortrag die große Bedeutung der Beweislage in Gerichtsverfahren. Oft seien Beweise schwer zu erbringen, doch durch die anonyme Spurensicherung könne die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, Täter erfolgreich zu überführen.
Das Kooperationsnetzwerk ASS setzt damit einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und bietet Betroffenen die Chance, unabhängig von einer direkten Anzeige gerichtsverwertbare Spuren zu sichern und so mögliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Sleep better – jetzt bei Brentrup kuschelige Bettwäsche für Herbst & Winter entdecken!

Wenn der Sommer sich verabschiedet und sich langsam, aber sicher die kalte Jahreszeit ankündigt, dann soll auch unser Bett ein gemütlicher und behaglicher Rückzugsort für uns sein. Wir bei Brentrup beraten Sie gern und bei uns finden Sie garantiert alles, was Sie benötigen, um in ihrem Schlafzimmer den saisonalen Austausch für eine optimale Wohlfühlatmosphäre zu vollziehen.

Ihre Bettwäsche muss im Winter kuschelig und wohlig wärmend sein, damit auch in den kalten Nächten ein erholsamer Schlaf möglich ist. Gleichzeitig sollte gute Winterbettwäsche ein Schwitzen vermeiden, atmungsaktiv sowie feuchtigkeitsregulierend sein und überschüssige Wärme und Feuchtigkeit gut abtransportieren.

Mit Brentrup beginnt in Herbst und Winter die gemütliche Zeit und wir halten die perfekte Bettwäsche für Ihre individuellen Bedürfnisse bereit. Z. B. kuschelig-weiche Bettwäsche aus Mako-Satin, Flausch-Cotton oder Edel-Feinbiber sowie passende Spannbetttücher, Dekokissen und Mikrofaser-Kuscheldecken vom deutschen Markenhersteller Irisetté.

Kommen Sie zu uns ins Geschäft und überzeugen Sie sich selbst von unserer gemütlichen Winterbettwäsche zum Wohlfühlen – wir bei Bettenspezialist Brentrup freuen uns bereits auf Ihren Besuch!

Verkehrssicherheit: Mehrheit befürwortet verpflichtende Rückmeldefahrten für Fahrer:innen ab 75 Jahren

TÜV-Verband-Umfrage: 85 Prozent halten Feedbackfahrten für sinnvoll. Steigender Anteil älterer Autofahrer:innen – Diskussion um EU-Führerscheinrichtlinie. Mehrheit will über eigene Mobilität so lange wie möglich selbst entscheiden, befürwortet aber Maßnahmen für die Verkehrssicherheit. TÜV-Verband: Fahrkompetenz möglichst lange erhalten.

Schwächere Sehkraft, längere Reaktionszeiten oder ein steifer Nacken: Mit steigendem Alter lässt die Fähigkeit nach, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dieser Einschätzung stimmen 85 Prozent der Bundesbürger:innen zu. Gegenteiliger Meinung sind 10 Prozent und 5 Prozent sind unschlüssig. Und neun von zehn (90 Prozent) sind auch bereit, ihren Führerschein freiwillig abzugeben, insbesondere aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen (84 Prozent), bei Erreichen eines bestimmten Alters (22 Prozent) oder aus anderen Gründen (18 Prozent). Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.207 Personen ab 16 Jahren ergeben. „Der Anteil älterer Autofahrer nimmt aufgrund des demografischen Wandels stetig zu“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei Vorstellung der Studienergebnisse. „Ziel muss es sein, die Fahrkompetenz so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.“ Laut Umfrage möchte die große Mehrheit (88 Prozent) so lange es geht über die eigene Mobilität selbst entscheiden. Für 72 Prozent ist selbst Auto zu fahren Voraussetzung, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Allerdings spricht sich eine deutliche Mehrheit dafür aus, das Unfallrisiko zu verringern. Gut drei von vier Befragten (76 Prozent) sind der Meinung, dass sich ältere Fahrer:innen einer verpflichtenden Überprüfung ihrer Fahrkompetenz unterziehen sollten. Und vier von fünf (80 Prozent) sagen, dass älteren Autofahrern der Führerschein entzogen werden sollte, wenn sie nicht mehr fahrtauglich sind. Bühler: „Es gilt, eine hohe Verkehrssicherheit mit dem Wunsch nach einer möglichst langen Teilhabe am motorisierten Straßenverkehr in Einklang zu bringen.“

Die Diskussion ins Rollen gebracht hatte der Entwurf für die Überarbeitung der europäischen Führerscheinrichtlinie. Die EU-Kommission hatte Gesundheitsprüfungen, eine Selbstauskunft und Fahreignungstests ab 70 Jahren vorgeschlagen. Das hält der TÜV-Verband für zu weitgehend und plädiert für eine verpflichtende Teilnahme an so genannten Rückmeldefahrten ab einem Alter von 75 Jahren. Ein geschulter Fahrtbeobachter fährt mit und gibt anschließend eine individuelle Rückmeldung zur Fahrkompetenz. „Bei Rückmeldefahrten bekommen die Teilnehmenden Feedback zu Stärken und Schwächen, erhalten Verbesserungsvorschläge und Hinweise zu neuen Verkehrsregeln“, sagt Bühler. „Es geht nicht um einen Seniorenführerschein oder den Entzug der Fahrerlaubnis.“ Für diesen Vorschlag gibt es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung: 85 Prozent halten verpflichtende Rückmeldefahrten für Kraftfahrende ab 75 Jahren für sinnvoll. Auch bei der Gruppe der über 65-Jährigen ist die Zustimmung mit einem Anteil von 73 Prozent hoch. „Wichtig ist, dass die Rückmeldefahrten für Personen ab 75 Jahren verpflichtend sind. Nur so erreichen wir auch diejenigen, bei denen der Bedarf am höchsten ist“, erläutert Bühler. Nach Ansicht der Befragten sollten am ehesten Fahrschulen (70 Prozent) und Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA (53 Prozent) solche Rückmeldefahrten durchführen. 30 Prozent halten auch Verkehrsmediziner für geeignet und 29 Prozent staatliche Behörden wie die Polizei.

Mehr ältere Autofahrer: Herausforderung für die Verkehrssicherheit – Noch nie nahmen so viele ältere Menschen als Autofahrerinnen und Autofahrer am Straßenverkehr teil. Im Jahr 2023 waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 25 Prozent der Autofahrenden 65 Jahre und älter. Vor acht Jahren, im Jahr 2015, waren es noch 17 Prozent. Laut Umfrage fährt in der Generation 65 Plus fast jede:r Dritte (32 Prozent) täglich mit dem Auto und 35 Prozent an drei bis fünf Tagen in der Woche. Das Unfallrisiko von Pkw-Fahrenden ab 75 Jahren steigt. Sind sie an Unfällen beteiligt, gelten sie in fast zwei von drei Fällen (65 Prozent) als Hauptverursacher:innen. Und: Ein Viertel aller bei Verkehrsunfällen tödlich verunglückten Personen war im vergangenen Jahr 75 Jahre oder älter. „Der demografische Wandel stellt den Straßenverkehr vor neue Herausforderungen“, sagt Bühler. „Eine zeitgemäße Verkehrspolitik muss die Mobilität älterer Menschen fördern und ihre Teilhabe sichern, ohne die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.“

Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte sich das Instrument der Rückmeldefahrten auch auf freiwilliger Basis etablieren. „In allen Altersstufen können Führerscheinbesitzer von einer Rückmeldefahrt profitieren, um ihre Kenntnisse aufzufrischen und praktische Hinweise für ihre Fahrpraxis zu erhalten“, sagte Bühler. Darüber hinaus müsse der Verkehrsraum so gestaltet werden, dass schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Gut erkennbare Fahrspuren, beleuchtete Fußübergänge, deutlich abgegrenzte Radwege und große, reflektierende Schilder können das Risiko von Unfällen verringern. Bühler: „Von einer gut ausgebauten Mobilitätsinfrastruktur profitieren am Ende alle Verkehrsteilnehmenden.“

Nicht zuletzt könnten auch digitale Fahrassistenzsysteme die Verkehrssicherheit älterer Autofahrer:innen erhöhen. „Wichtig ist, dass die unterstützende Technik der Assistenzsysteme auch zuverlässig funktioniert“, sagte Bühler. Eine regelmäßige Überprüfung in der Hauptuntersuchung könne die Sicherheit der Fahrassistenzsysteme über den gesamten Lebenszyklus erhöhen.

Die ausführliche Stellungnahme des TÜV-Verbands ist abrufbar im Positionspapier „Sichere Mobilität für ältere Verkehrsteilnehmende“

Weitere Informationen und eine Präsentation mit den Umfrageergebnissen sind hier abrufbar.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.207 Personen ab 16 Jahren, darunter 1.113 Führerscheinbesitzer:innen. Die Umfrage wurde vom 5. bis 11. September 2024 durchgeführt.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)