Angepasste Öffnungszeiten von Bürgerbüro & Rathaus – Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden

Zutritt zum Bürgerbüro nur noch mit Termin!

Das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel ist nur noch eingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Vor dem Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

„Mit der geänderten Zutrittsregelung für das Bürgerbüro reagieren wir auf die steigenden Infektions-zahlen insgesamt, insbesondere aber auf die Feststellung der Gefährdungsstufe II im Kreis Güters-loh.“, teilt Christoph Dammann vom Fachbereich Steuerung/Interne Dienste mit.
„Wir haben diese Art der Zutrittsregelung bereits in den Monaten März/April diesen Jahres getroffen, seitdem aber immer weiter gelockert, um auch wieder „freie“ Öffnungszeiten anzubieten. Aktuell se-hen wir uns veranlasst, diese Lockerung wieder zurückzunehmen. Es gilt die Begegnungen im und vor dem Bürgerbüro so gering wie möglich zu gestalten und in Anbetracht der einsetzenden Witte-rung halten wir es auch nicht mehr für zumutbar, die Bürgerinnen und Bürger lange Zeit im Freien warten zu lassen.“

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros sind weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar:
  • Montag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag: 8:30 Uhr bis 12 Uhr.

Die Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden zu den Terminen an der Tür des Rathauses II abgeholt und nach dem Termin auch wieder hinausbegleitet.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zur Vermeidung von unnötigen Anfragen an das Bürgerüro darauf geachtet werden soll, sich nur mit solchen Anliegen an die Mitarbeiterinnen zu wenden, bei denen die Zuständigkeiten eindeutig beim Bürgerbüro liegen (siehe dazu: Internetseite der Stadt Harsewinkel: Bürgerservice/Dienstleistungen von A bis Z) und ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Abfallangelegenheiten sollten grundsätzlich am Telefon oder per E-Mail erledigt werden.

Öffnungszeiten Rathaus:
  • Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr

Die behutsame Öffnung des Rathauses folgt dem Konzept des „einlassgesteuerten Besuchsverkehr“. Dabei bleibt die Rathaustür weiterhin geschlossen: Die Besucher/innen nennen der Informationszentrale über die Gegensprechanlage ihr Anliegen und werden dann von der/dem entsprechenden Sachbearbeiter/in an der Eingangstür abgeholt und in das jeweilige Büro geleitet.
Trotz der Möglichkeit, zur Erledigung einer Angelegenheit wieder persönlich ins Rathaus kommen zu können, bittet die Stadt-Verwaltung, zu prüfen, ob sich das jeweilige Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail regeln lässt. Mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin ließe sich – sollte ein persönliches Erscheinen erforderlich sein – eine längere Wartezeit vor der Rathaustür vermeiden. Alle Ansprechpartner/innen mit den entsprechenden Kontakt-Daten sind unter der Rubrik  Rubrik Rathaus/Bürgerservice hinterlegt.

Einlass nur mit Mund-Nasen-Schutz

Um die Sicherheit von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten, ist der Zugang zu Rathaus und Bürgerbüro an strenge Hygiene- und Verhaltensvorschriften geknüpft. Die Stadt Harsewinkel wendet die landesweit geltende Regelung zum Mund-Nase-Schutz (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) an. Das bedeutet, dass nur Personen eingelassen werden, die einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen.  Daneben werden die Besucher/innen aufgefordert, sich vor Betreten der Diensträume im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren.

Erklärungen zum Elterneinkommen für Kindergarten- und OGS-Beiträge

Die Erklärungen zum Elterneinkommen für die Kindergarten- und OGS-Beiträge können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Bitte auch hierfür an der Zentrale melden und über die Gegensprechanlage das Anliegen nennen. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Unterlagen nicht per Post oder E-Mail an die Stadt geschickt werden können oder wenn zur Klärung weiterer Fragen ein persönlicher Kontakt erforderlich ist.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)