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POL-GT: Hecke an der Farwickstraße in Brand gesetzt – Zeugen gesucht

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der vergangenen Mittwochnacht (27.01., 02.00 Uhr) wurden Polizei- und Feuerwehrkräfte über einen Heckenbrand an einem Mehrfamilienhaus an der Farwickstraße, im Ortsteil Marienfeld informiert. Der eingesetzte Löschzug konnte das Feuer umgehend löschen. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von 4000 Euro. Die Polizei hat Ermittlungen zur Brandursache eingeleitet. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4823112 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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Kreis GT: Kontaktpersonen können sich wieder online melden

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Selbstmeldeformular funktioniert wieder

Das Selbstmeldeformular für Kontaktpersonen auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona funktioniert wieder. Aufgrund eines technischen Fehlers konnten die Formulare in den vergangenen zwei Tagen nicht an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Dieses Problem konnte nun behoben werden.  Über die Formulare können sich Kontaktpersonen von Infizierten selber beim Gesundheitsamt melden und so die Kontaktpersonenermittlung unterstützen. Auch auf Corona positiv getestete Personen können über das Formular ihre Kontakte angeben.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr im Kreis GT: Regelfahrplan gilt im Lockdown

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Keine Veränderungen im Fahrplanangebot

Im Kreis Gütersloh gibt es auch während der Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 14. Februar 2021 im Regionalbusverkehr keine Veränderungen im Fahrplanangebot. Es gilt weiterhin der Regelfahrplan. Darauf verständigten sich der VVOWL, der für den Kreis Gütersloh den Busverkehr organsiert, und die Busunternehmen TWV und BVO. Ziel ist es, den Fahrgästen weiterhin die Möglichkeit der uneingeschränkten Nutzung des ÖPNV und damit ihrer erforderlichen mobilen Bewegungsfreiheit im Alltag anzubieten.

Ausgenommen sind lediglich die Linien von MoBiel, auf denen nach Auskunft des Unternehmens in Absprache mit den betroffenen Schulen wie bisher der „Ferienfahrplan“ gefahren wird.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis GT: Neue Auflage des Flyers „Stalking – Schluss mit dem Psychoterror“

Ursula Rutschkowski (Polizei Gütersloh), Karen Neumeyer (Frauenberatungsstelle Gütersloh), Angela Wüllner (Kreis Gütersloh) und Beate Becker (Stadt Rheda-Wiedenbrück) vom Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt im Kreis Gütersloh präsentieren den Flyer (Foto: Kreis Gütersloh).
Ursula Rutschkowski (Polizei Gütersloh), Karen Neumeyer (Frauenberatungsstelle Gütersloh), Angela Wüllner (Kreis Gütersloh) und Beate Becker (Stadt Rheda-Wiedenbrück) vom Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt im Kreis Gütersloh präsentieren den Flyer (Foto: Kreis Gütersloh).

Wichtige Verhaltenstipps und Hinweise zu rechtlichen Hilfen bei Belästigung, Verfolgung und Nachstellung

Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, ungebetene Geschenke vor der Haustür, Drohungen, der oder die Ex schleicht um’s Haus – immer wieder werden Menschen Opfer von Stalking. Der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt im Kreis Gütersloh (Initiative ‚GewaltHalt – Stoppt Gewalt gegen Frauen‘) hat eine neue Auflage des Flyers ‚Stalking – Schluss mit dem Psychoterror‘ veröffentlicht. Darin erhalten Betroffene wichtige Verhaltenstipps und Hinweise zu rechtlichen Hilfen bei Belästigung, Verfolgung und Nachstellung sowie Informationen rund um die Beratungsangebote im Kreis Gütersloh.

Beim Stalking geht es nicht um Liebe, sondern um Macht und Kontrolle. Besonders wenn diese Art von Belästigung zum Dauerzustand wird, leiden die Opfer unter Angstzuständen, Unsicherheit und nicht selten kommt es zu erheblichen Gesundheitsstörungen. Leider hört der Täter selten von selbst auf. Diese sogenannte Nachstellung ist ein eigener Straftatbestand (§ 238 Strafgesetzbuch). Laut polizeilicher Kriminalstatistik hat die Polizei im Kreis Gütersloh in 2019 insgesamt 74 Fälle von Stalking registriert. Die meisten Opfer sind Frauen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Mit dem Flyer möchte die Arbeitsgruppe des Runden Tisches Betroffene über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären und Stalking-Opfer motivieren, sich Hilfe zu holen. Neben der Erstattung einer Strafanzeige können sie beispielsweise eine richterliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken, die dem Stalker jegliche Kontaktaufnahme verbietet.

Der Flyer ist online unter www.pia-online.eu zu finden. Auch bei den Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh, in der Frauenberatungsstelle, in den Kreishäusern und der Polizei ist er kostenlos erhältlich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Babybreie – 13 von 20 sind nicht optimal zusammengesetzt

20 Fertigbreie getestet

Babymenüs im Glas bestehen meistens aus Gemüse, Fleisch und einem Satt­macher wie Kartoffeln, Nudeln oder Reis. Es gibt aber auch vegetarische Püree­mahl­zeiten. Die Stiftung Warentest hat 20 Fertigbreie getestet. 7 schneiden gut ab. „Viele Produkte“, so Projektleiter Dr. Jochen Wettach, „versorgen Babys aber nicht optimal mit Nähr­stoffen.“

Nach vier bis sechs Monaten Still­zeit oder Flaschen­nahrung gibt es für viele Babys mehr Energie durch herz­haften Brei. Wer nicht gerne kocht oder wenig Zeit hat, greift gern auf praktische Gläschen zurück. Doch wie gesund ist das? Bekommen die Kleinen alles, was sie jetzt brauchen?

Nur bedingt, sagt die Stiftung Warentest, und warum sie nicht ganz zufrieden mit dem Test­ergebnis ist, kann man in der Januar-Ausgabe von test nach­lesen. Bei der Analyse der Zusammenset­zung hatten die Experten einiges auszusetzen. Im Brei sollte als Energiequelle reichlich Fett enthalten sein, idealer­weise pflanzliches. Das bieten fast alle Test­produkte, aber 13 der 20 enthalten nur wenig Eisen, und das ist nicht gut, weil der Bedarf von kleinen Kindern naturgemäß hoch ist. Eine Eisenquelle kann Fleisch sein, aber drei gute vegetarische Mittags­breie zeigen, dass es auch ohne geht. Dank Amaranth und Linsen lieferten sogar manche Veggie-Menüs mehr Eisen als die meisten mit Fleisch.

Beim Sterilisieren entsteht der Schad­stoff Furan. Der wurde in allen Proben gefunden. Die Gehalte waren jedoch nied­rig. Aufwärmen im Wasser­bad hilft, den Stoff zu verflüchtigen. Noch einen Löffel Orangensaft ins Glas für eine kleine Extraportion Vitamin C zur Verbesserung der Eisen­aufnahme ist ein weiterer Tipp aus der test-Redak­tion. Nur einmal wurde im Labor eine hohe, aber noch unter dem Grenz­wert liegende Nitratmenge gefunden – der Brei von Alnatura war deshalb nur ausreichend.

Der Test Babymenüs findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abruf­bar unter www.test.de/babybrei (kosten­pflichtig).

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Start der Impfterminvergabe: Hotline und Portal überlastet – Geduld haben und nicht zum Impfzentrum fahren

Überlastung der Impftermin-Hotline und der dazugehörigen Internetseite

Um einen Impftermin vereinbaren zu können, muss man sich an den von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vorgegebenen Ablauf halten. Das bedeutet, Anmeldungen können in Nordrhein-Westfalen seit gestern, 25. Januar online unter www.116117.de und unter folgenden Telefonnummern erfolgen: 116 117 und 0800 116 117 02 (letztere ist ausschließlich für Westfalen-Lippe). Beide Nummern kann man kostenfrei wählen, sie sind täglich zwischen 8 und 22 Uhr besetzt. Darauf weist der Kreis Gütersloh hin, nachdem es am Montag und bereits am Wochenende zuvor zu zahlreichen persönlichen Besuchen und Anrufen bei der Kreisverwaltung gekommen ist.

Bereits am Samstag, 23. Januar, zählte der Sicherheitsdienst am Impfzentrum rund 80 Besucher, die sich über die Impfung informieren oder einen Termin vereinbaren wollten und zahlreiche Fragen hatten. Nicht zuletzt wegen der Überlastung der Impftermin-Hotline und der dazugehörigen Internetseite kam es auch zum Start der Impfterminvergabe am Montag zu zahlreichen persönlichen Nachfragen und Anrufen. Der Kreis Gütersloh bittet die Bürgerinnen und Bürger, von persönlichen Besuchen am Impfzentrum abzusehen. Zudem ist eine Terminvereinbarung unter anderen Telefonnummern als denen, die die KVWL dafür vorgesehen hat, nicht möglich. Man müsse nun Geduld mitbringen, so die Leitung des Impfzentrums.

Oftmals sind in den vergangenen Tagen Senioren direkt mit dem Informations- und Einladungsschreiben zum Impfzentrum gefahren, um vor Ort einen Termin abzumachen. Das geht ausdrücklich nicht, es werden keine Termine vor Ort vergeben. Der Sicherheitsdienst des Impfzentrums hat einige der häufig gestellten Fragen zusammengefasst.

Hier die Fragen und Antworten:
  • Wie viele Begleitpersonen kann ich mitbringen? Eine. Diese Person ist Begleitung und Unterstützung, wird aber nicht mitgeimpft. Das steht auch in dem Anschreiben, das an knapp 26.000 über 80-Jährige im Kreis Gütersloh verschickt worden ist. .
  • Wann kann ich Montag hier einen Termin machen? Gar nicht, es gibt keine Terminvergabe vor Ort.
  • Kann ich direkt bis vor das Gebäude fahren? Ja, aber nur zum Zeitpunkt des gebuchten Impftermins.
  • Ab wann kann ich mich impfen lassen? Die Impfungen mit Termin beginnen ab dem 8. Februar. Da jedoch nur eine begrenzte Zahl an Impfdosen zur Verfügung steht, wird die Impfung der über 80-Jährigen sich eine ganze weile hinziehen.
  • Kann ich Montag sofort morgens kommen? Nein, siehe oben. Ein Besuch des Impfzentrums lohnt sich nur für denjenigen, der einen Impftermin abgemacht hat.
  • Auf den Schreiben ist es falsch ausgeschildert, wir waren erst am Flughafen. Das ehemalige Kasernengelände ist zugegebener Maßen groß, aber das Impfzentrum eigentlich nicht zu verfehlen. Es liegt direkt an der Marienfelder Straße (Hausnummer 351) ein paar hundert Meter neben der Hauptzufahrt des Kasernengeländes. Die Lagebeschreibung im Anschreiben ist korrekt. Das Impfzentrum ist ausgeschildert.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Land unterstützt geplante Produktionsausweitung bei Impfstoffzulieferer PlasmidFactory aus Bielefeld

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Land NRW stellt 4,1 Millionen Euro in Aussicht

Minister Pinkwart: „Hoch innovative Biotech- und Pharmaunternehmen aus Nordrhein-Westfalen unterstützen bei der Bewältigung der Pandemie“.

Impfungen sind der Schlüssel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Damit schneller genug Impfstoff auf den Markt kommt, müssen Hersteller und Zulieferer ihre Produktion zügig ausweiten. Dabei unterstützt die Landesregierung hoch innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart tauschte sich heute mit dem Zulieferer PlasmidFactory GmbH & Co. KG in Bielefeld über die Impfstoffproduktion und die erfolgreichen Kooperationen des Unternehmens mit weltweit führenden Herstellern aus. Für die dringend benötigte Produktionsausweitung stellt das Land eine Förderung von 4,1 Millionen Euro in Aussicht.

Minister Pinkwart: „Die Corona-Pandemie können wir nur gemeinsam erfolgreich bewältigen: durch beständigen Dialog, Teamarbeit und Förderung von Forschung und Entwicklung. Nordrhein-Westfalen beheimatet viele hoch innovative und namhafte Biotech- und Pharmaunternehmen, die bei der Bewältigung der Pandemie Herausragendes leisten können. Die Erfolgsgeschichte der PlasmidFactory in Bielefeld zeigt: Biotechnologie aus Nordrhein-Westfalen ist gefragt.“

Dr. Martin Schleef, Chief Executive Officer der PlasmidFactory: „Wir sind stolz darauf, Partner im Herstellungsprozess des Covid-19-Impfstoffes und anderer Impfstoffe zu sein und geben alles technisch Mögliche für diesen wichtigen Kraftakt! Die Förderung des Landes hilft uns dabei, diese enormen Anstrengungen und Aufwendungen kurzfristig hier in OWL möglich zu machen.“

Die PlasmidFactory hat ein spezielles Herstellungsverfahren für Plasmid-DNA entwickelt und stellt damit einen der wesentlichen Ausgangsstoffe für die neuartigen mRNA-Impfstoffe her. DNA-Plasmide fungieren dabei als „Blaupause“ und enthalten die Informationen für das gewünschte Antigen des Erregers. Als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland liefert PlasmidFactory das Vorprodukt in der benötigten Reinheit und nach den erforderlichen Qualitätsstandards an namhafte Impfstoffhersteller. Um die hohe Nachfrage an Plasmid-DNA zu bedienen, die aktuell für die Herstellung des Covid19-Impfstoffes benötigt wird, investiert das Unternehmen in eine neue Produktionsanlage.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Corona-Bürgerhotline im Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh: Erweiterte Telefonzeiten ab sofort!

(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)
(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)

Die telefonische Erreichbarkeit der Corona-Bürgerhotline im Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh wird ab sofort auch auf Wochenenden ausgeweitet. Da die Abteilung wegen der neuen gesetzlichen Regelungen mit vermehrtem Informationsbedarf rechnet – ebenso wegen der Corona-Mutanten – öffnet die Hotline die Drähte nun auch samstags und sonntags in der Zeit von 9 bis 14 Uhr. Wegen des durchweg hohen Anfrageaufkommens werden Anrufer um etwas Geduld gebeten.

Den aktuellen Informationsstand findet man auch auf der Coronaseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/corona.

Wer ärztliche Hilfe benötigt, setzt sich sinnvollerweise mit dem Hausarzt beziehungsweise der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung.

Corona-Bürgerhotline 05241 / 85-4500:

  • Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
  • Samstag und Sonntag 9 bis 14 Uhr

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Tötung männlicher Eintagsküken ab 2022 verbieten

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit

Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßte die Gesetzespläne: „Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt. Ziel muss es sein, dass die Wirtschaft schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung wie der Geschlechtsbestimmung im Ei umsteigt.“ Vorausgegangen waren verschiedene Initiativen aus Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren.

Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, bereits jetzt mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss zu nehmen: „Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Greifen Sie bewusst zu Produkten, für die keine männlichen Küken unnütz getötet wurden.“

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924

 

(Textquelle: Land NRW)