LANTA-Banner
Start Blog Seite 690

Statistisches Bundesamt: Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen können Phasen der Übersterblichkeit identifiziert werden

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comBeispiel: Sterbefallzahlen in der 51. Kalenderwoche 2020 24 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 51. Kalenderwoche (14. bis 20. Dezember 2020) in Deutschland mindestens 23 550 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 24 % oder 4 568 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. In der Vorwoche lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 25 % über dem Vorjahresdurchschnitt. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 51. Kalenderwoche zur Verfügung steht.

711 COVID-19-Todesfälle mehr als in der Vorwoche

Die Zahl der Todesfälle von Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren, steigt seit Anfang Oktober von Woche zu Woche an. In der 51. Kalenderwoche gab es insgesamt 4 484 beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete COVID-19-Todesfälle. Das waren 711 Fälle mehr als noch in der Vorwoche.

Sterbefälle in Sachsen im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre mehr als verdoppelt

Besonders auffällig ist die Entwicklung der Sterbefallzahlen weiterhin in Sachsen. Die Differenz zum Durchschnitt der vier Vorjahre nimmt dort seit Oktober von Woche zu Woche deutlich zu. In der 41. Kalenderwoche (5. bis 11. Oktober 2020) lag die Zahl der Sterbefälle noch unter dem Durchschnitt. In der 51. Kalenderwoche hat sich die Zahl bezogen auf den Durchschnittswert der vier Vorjahre für diese Woche mehr als verdoppelt (+109 % oder 1 226 Fälle). Auch in Brandenburg (+41 % oder 267 Fälle), Hessen (+32 % oder 428 Fälle) und Thüringen (+36 % oder 215 Fälle) lag die Zahl der Sterbefälle zuletzt mindestens 30 % über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019.

Deutliche Befunde zur Übersterblichkeit in anderen europäischen Ländern

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen meldet derzeit für die 51. Kalenderwoche eine außergewöhnlich hohe Übersterblichkeit („extraordinary high excess“) für die Schweiz und Slowenien. Eine hohe Übersterblichkeit („high excess“) wird für Italien, die Niederlande, Österreich und Portugal gemeldet. In anderen europäischen Ländern stellt EuroMOMO für diese Kalenderwoche maximal eine mäßige („moderate excess“) Übersterblichkeit fest.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Eigene Auswertungen der Sterbefallzahlen sind auf Basis der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2020“ möglich. Für das Jahr 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt. Bei den vorläufigen Daten handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten.

Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen werden sich die vorliegenden Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen.

Neben den direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie können auch Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung zu überdurchschnittlichen Sterbefallzahlen beitragen. Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie können allerdings auch dafür sorgen, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt auswirkt. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen können Phasen der Übersterblichkeit identifiziert werden. Für eine abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung eines Jahres werden die Sterbefälle unter anderem ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse werden Mitte des Jahres 2021 vorliegen.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbetag ebenfalls mit einem Verzug von vier Wochen veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamt-Sterbefallzahlen möglich.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der tagesgenauen Sterbefallzahlen finden Sie auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“, der Sonderseite „Corona-Statistiken“ und im Podcast „Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit während der Corona-Pandemie“ des Statistischen Bundesamtes.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Britische Virus-Mutation auch im Kreis Gütersloh angekommen – zwei Nachweise unabhängig voneinander

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Zwei Familien betroffen

Im Kreis Gütersloh ist die britische Mutation des Corona-Virus nachgewiesen worden – gleich zwei Mal. Ein erster Befund war ein Zufallstreffer, eine positive PCR-Probe ist spezifisch auf die britische Variante untersucht worden, die britische Variante wurde bestätigt. Die Gesundheitsabteilung des Kreises hat die Infektionsketten verfolgt, zwei Familien sind hier bisher betroffen. Die Infektionskette lässt sich in die Stadt Bielefeld zurückverfolgen. Ein Zusammenhang zu Reiserückkehrern konnte hier bislang nicht ermittelt werden. Ein weiterer Fall ist als Reiserückkehrer aus der Slowakei untersucht worden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Telenotarzt wird im Kreis Gütersloh eingeführt

Bildquelle: Techline/pixabay.com
Bildquelle: Techline/pixabay.com

Pilotprojekt in OWL

Das Telenotarztsystem wird nun auch im Kreis Gütersloh eingeführt. Das Pilotprojekt wurde am Mittwoch, 27. Januar, im Ausschuss für Gesundheit des Kreises vorgestellt. Neue Rettungswagen werden ab sofort mit der entsprechenden Technik ausgestattet. Außerdem sollen ab diesem Jahr jährlich vier Rettungswagen aus dem Bestand technisch umgerüstet werden.

Da die Fahrzeuge zu diesen Terminen ohnehin technisch auf den neuesten Stand gesetzt werden, ist die Umrüstung für das Telenotarztsystem besonders wirtschaftlich. Der Kreis Gütersloh rechnet mit Kosten von ungefähr 25.000 Euro pro Rettungswagen, also 100.000 Euro jährlich.

Nach den Kreisen Höxter, Lippe und Paderborn sind nun sämtliche Rettungsdienstbereiche im Regierungsbezirk Detmold in das Pilotprojekt Telenotarzt in OWL einbezogen und bilden die Trägergemeinschaft TNA-OWL. Dazu gehört auch der Kreis Gütersloh. In der Stadt Bielefeld sowie im Kreis Paderborn, beides Kernträger des Projekts, sollen die beiden Betriebsstätten der gemeinsamen Telenotarztzentrale eingerichtet werden.

Als Telenotarzt bezeichnet man besonders ausgebildete und erfahrene Ärzte, die von einer Telenotarztzentrale aus bei Bedarf die Rettungskräfte vor Ort mithilfe modernster Technik bei der Patientenversorgung unterstützen können. Von der Einsatzstelle und aus dem Rettungswagen  kann der Telenotarzt per Video zugeschaltet werden. Dabei werden auch die Vitaldaten des Patienten in Echtzeit übermittelt und können vom Telenotarzt befundet werden.

Der Telenotarzt ist für die Rettungskräfte vor Ort auf Knopfdruck zuschaltbar. Damit ist er im ländlichen Raum häufig schneller als der physisch anwesende Notarzt verfügbar. Im Notfall, beispielsweise bei Herzinfarkt oder Schlaganfall, kann das entscheidend sein und Leben retten. Außerdem kann der Telenotarzt mehrere Einsätze oder Patienten gleichzeitig versorgen. Einsätze, bei denen die physische Anwesenheit eines erfahrenen Notfallmediziners unabdingbar ist, wird es jedoch immer geben. Somit soll der Telenotarzt das Notarztsystem nicht abschaffen, sondern ergänzen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann unterzeichnete im Februar des vergangenen Jahres gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Krankenkassen als Kostenträgern sowie den Ärztekammern eine Absichtserklärung, gemäß der künftig für ganz NRW Telenotarztzentralen eingerichtet werden sollen. Nach einer von der Landesregierung beauftragten Bedarfs- und Potenzialanalyse der Universität Maastricht werden in Nordrhein-Westfalen zwölf bis 16 Systeme benötigt. Das entspricht einer Versorgung von jeweils einer Million bis 1,5 Millionen Menschen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Gebauer: Der Ausbau des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen erhält einen zusätzlichen Impuls

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Bundesmittel für den Ganztagsausbau in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Für den Ausbau des Offenen Ganztags erhält das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 158 Millionen Euro. Die Verwaltungsvereinbarung zu den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ war zum 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Dazu kommen rund 67,8 Millionen Euro als Eigenanteil, der hälftig jeweils mit rund 33,9 Millionen Euro vom Land und den Kommunen geleistet wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zugestimmt, sodass die entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Pakets ab sofort gültig ist. Damit können die Mittel nun für Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder eingesetzt werden.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen stärkt weiter konsequent die schulischen Ganztagsangebote und legt den Fokus neben dem Ausbau der Plätze auch auf die Qualität. Allein in dieser Legislaturperiode haben wir die Mittel für den Offenen Ganztag an Grundschulen bis jetzt um 110 Millionen Euro erhöht. Die nun zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind ein zusätzlicher finanzieller Impuls, sodass auch die Kommunen weiter in erheblichem Maße in den Ganztag investieren können. Die Offene Ganztagsschule leistet sowohl ein wichtiges Bildungs- und Betreuungsangebot als auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor, den Land und Kommunen hälftig übernehmen. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bis zu 1,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote in Aussicht gestellt, die zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten 2 Milliarden Euro fließen.

Ganztags- und Betreuungsangebote werden in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich ausgebaut. Rund 94 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind offene Ganztagsschulen. Die Landesregierung hat die Mittel für den Offenen Ganztag von 2017 bis 2021 von 454 Millionen Euro deutlich auf 602 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 32,5 Prozent. Mit diesem zusätzlichen Geld können in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 354.670 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden und damit rund 47.000 mehr als im Jahr 2017.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Bauarbeiten am neuen ZOB: Verkehr zwischen Heimathaus und Sürenbrede ab Montag einspurig

Bildquelle: kalhh/pixabay.com
Bildquelle: kalhh/pixabay.com

Teilsperrung voraussichtlich bis April

Im Zuge der Bauarbeiten am neuen Zentralen Omnibusbahnhof müssen sich Autofahrer/innen ab dem kommenden Montag, den 1. Februar auf Verkehrsbehinderungen am Prozessionsweg einstellen. Wegen des Baus einer Busbucht muss die Straße zwischen Heimathaus und Sürenbrede halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird mithilfe einer Baustellenampel geregelt. Die Sperrung wird voraussichtlich im April des Jahres wieder aufgehoben.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Deutsches Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn grundlegende sozial- und bildungspolitische Reformen an

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Corona-Pandemie macht eine Vielzahl kinderpolitischer Anliegen und Versäumnisse deutlich

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn nachdrücklich sozial- und bildungspolitische Reformen für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an. „Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl kinderpolitischer Anliegen und Versäumnisse wie unter einem Brennglas deutlich gemacht, beispielsweise bei der Digitalisierung schulischen Lernens, bei der personellen und qualitativen Entwicklung frühkindlicher Bildung, bei der strukturellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder bei der nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Neben zahlreichen reaktiven Maßnahmen sind grundlegende Reformen aber nicht zu erkennen. Gleichzeitig setzte sich im letzten Jahr der Trend fort, die allermeisten Entscheidungen ausschließlich aus Erwachsenenperspektive zu denken. Deshalb müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Ein einfaches ‚Weiter so‘ darf es im Interesse der Kinder und Jugendlichen nicht geben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen werden uns noch viele Monate beschäftigen. Gleichzeitig sind sehr viele Kinder die Verliererinnen und Verlierer der Pandemie, das betrifft insbesondere arme Kinder. Ihre Eltern können die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Pandemie gar nicht oder nur sehr schlecht ausgleichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem niedrigen Bildungsabschluss und geringem Lohnniveau können wesentlich seltener ins Homeoffice wechseln und so versuchen, ihre Kinder beim Distanzlernen zu unterstützen. Wenn dazu noch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen sind, das Schul- und Kitaessen wegfällt und gleichzeitig die Tafeln nur eingeschränkt arbeiten können, bleiben viele Kinder sprichwörtlich auf der Strecke. Die Corona-Pandemie wird für sie langfristige, weit über die Krise hinaus andauernde negative Folgen haben“, so Krüger weiter.

„Das gilt auch für die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, die beispielsweise im Krankenhaus, im Supermarkt, im Altenheim, bei der Müllabfuhr, bei der Polizei oder im Wasserwerk arbeiten. Besonders stark betroffen sind auch Kinder mit chronischen Erkrankungen, die schon seit vielen Monaten vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, Kinder mit Behinderungen und geflüchtete Kinder. Aber auch Kinder, denen es von außen betrachtet vermeintlich gut geht, sind vielfach durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie stark belastet“, so Krüger.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehören deshalb insbesondere die Kinderrechte auf Bildung, soziale Sicherheit und Beteiligung in den Fokus der Überlegungen. Das gilt sowohl für Entscheidungen in der Corona-Pandemie als auch im Hinblick auf langfristige Weichenstellungen. „Wir werden uns die Wahlprogramme der Parteien im Superwahljahr 2021 auch diesbezüglich genau anschauen und sowohl die nächste Bundesregierung als auch die Landesregierungen am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen. Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Gerade deshalb drängt das Deutsche Kinderhilfswerk mit Vehemenz auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen“, so Thomas Krüger.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

Anmeldung zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/2022

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Anmeldungen aufgrund der Coronapandemie grundsätzlich schriftlich durchführen

Die Anmeldungen zum Besuch der weiterführenden Schulen in Harsewinkel erfolgen aufgrund der Coronapandemie grundsätzlich schriftlich. Das Anmeldeformular kann über die Hompages der jeweiligen Schule heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Städtische Gesamtschule (Sekundarstufe I und II)
Städtisches Gymnasium (Sekundarstufe I und II)
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte bei:
I.Zur Anmeldung für die Sekundarstufe I (Kl. 5) werden benötigt:
  • Kopie der Geburtsurkunde,
  • Kopie des Halbjahreszeugnis 2020/21 der Grundschule,
  • Anmeldebogen, der von den Grundschulen für jedes Kind verteilt wird,
  • Masern-Impfnachweis bzw. –Immmunitätsnachweis.
II. Zur Anmeldung für die Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule (Sekundarstufe II) werden benötigt:
  • Kopie der Geburtsurkunde,
  • Kopie des Halbjahreszeugnis 2020/21 der Klasse 10
  • Masern-Impfnachweis bzw. -Immmunitätsnachweis

Eine Beratung der Eltern findet auf Anfrage unter Wahrung der notwendigen Hygienestandards statt. Terminanfragen können über die Homepage, per mail oder telefonisch gestellt werden und finden zu folgenden Zeiten statt:

Montag, 22.02.2021,in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00 – 17.00 Uhr

Dienstag, 23.02.2021, in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch, 24.02.2021, in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00 – 17.00 Uhr

Die Anmeldungen für die Oberstufe (Sekundarstufe II) erfolgt für Harsewinkeler Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen an der Städt. Gesamtschule nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05247 924936 und am Städt. Gymnasium unter Tel. 05247 92370.

Es ist nicht erforderlich, dass der Schüler/die Schülerin bei der Anmeldung vorgestellt wird.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis GT: Marktstammdatenregister für stromerzeugende Anlagen – Übergangsfrist zur Registrierung endet am 31. Januar

Auch Photovoltaikanlagen, die schon länger in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden (Foto: Kreis Gütersloh).
Auch Photovoltaikanlagen, die schon länger in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden (Foto: Kreis Gütersloh).

Meldepflicht bis Ende Januar 2021 gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Seit Anfang 2019 ist das Marktstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zur Registrierung aller stromerzeugenden Anlagen online. Das Portal löst die bisherigen Meldewege ab und fasst umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammen. Am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist. Wer seine Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher, das Blockheizkraftwerk oder auch die Windenergieanlage bis dahin nicht im MaStR registriert hat, riskiert ein Bußgeld und einen Auszahlungsstopp bei der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).

Die Meldepflicht bis Ende Januar 2021 gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, also auch für stromerzeugende Anlagen, die bereits viele Jahre im Betrieb sind. Photovoltaikanlagen die bereits im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur eingetragen wurden, sind im MaStR erneut zu registrieren. Neue stromerzeugende Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins neue Meldeportal eingetragen werden.

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, erklärt Ursula Thering, Projektleiterin der Initiative Sonne sucht Dach beim Kreis Gütersloh. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp (Kilowatt peak) ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

Betreiber von stromerzeugenden Anlagen können den Eintrag vornehmen unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Im Register werden die sogenannten Stammdaten abgefragt. Details zu den benötigten Daten sind unter ‚Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur‘ im Meldeportal erhältlich.   Die Bundenetzagentur ist zudem telefonisch unter 0228 14 3333 erreichbar.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Weltladen hat wieder geöffnet – jetzt auch nachhaltige Kaffee-Kapseln im Angebot!

Bestellungen auch weiterhin per Mail möglich

Für den Verkauf von Kaffee, Tee, Honig und weiteren Lebensmitteln ist der Weltladen Harsewinkel e.V., Clarholzer Straße 18, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften wieder geöffnet: Freitag von 10 bis 12.30 Uhr und 15 bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 10.00 bis 12.30 Uhr.

Neu im Angebot sind nachhaltige Kaffee-Kapseln, die gänzlich ohne Aluminium und Plastik auskommen. Umverpackung wie auch Kaffeekapseln sind vollständig kompostierbar. Die Kapseln sind für gängige Vollautomaten, auch mit Nespresso kompatibel. Die Robusta- und Arabica-Kaffeebohnen werden in Peru angebaut und in Italien geröstet. Zunächst sind die Kapseln in vier Sorten erhältlich: zweimal Espresso, Kaffee sowie Entkoffeiniert. Zum Testen können die Sorten einzeln zusammengestellt werden.

Bestellungen werden auch weiterhin gern per Mail (weltladen@kirche-hsw.de) oder telefonisch (0173 740 9505) entgegen genommen. Abhol- bzw. Liefertermine erfolgen dann nach Absprache.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Stiftung Warentest: Rauchmelder – die meisten melden zuverlässig

Die Stiftung Warentest hat 17 Rauchmelder geprüft

Sie sind klein und laut und müssen zum Jahresende in jeder Wohnung in Deutschland hängen: Rauchmelder. Die Stiftung Warentest hat 17 Rauchmelder geprüft, darunter drei Modelle, die sich per Funk vernetzen lassen. 13 von ihnen melden Brände zuverlässig und schneiden insgesamt gut ab. Ein Modell alarmiert zu spät.

Der Rauch ist bei einem Brand besonders gefährlich: 80 Prozent der Brandopfer ersticken. Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren, die Fluchtwege sein können, sind in Deutschland deshalb Pflicht – zum Jahresende in jedem Bundesland. Dann laufen die Übergangsfristen zur Installation auch in Berlin und Brandenburg aus.

Die 17 Rauchmelder wurden vier verschiedenen Testfeuern ausgesetzt – zwei mehr als bei den bisherigen Rauchmelder-Tests. 13 melden die Rauchentwicklung zuverlässig und erhalten dafür ein gutes Gesamturteil. Ein weiterer Rauchmelder erkennt den Brand zu langsam und alarmiert zu spät. Dafür kassiert er ein Mangelhaft. Drei weitere Modelle schneiden befriedigend ab, da sie unter Umständen recht empfindlich auf Rauch reagieren können. Das kann die Gefahr eines Fehlalarms erhöhen.

Die 17 Rauchmelder im Test sind alle mit einer Batterie ausgestattet, die laut Anbieter zehn Jahre lang halten soll. Einige Anbieter geben eine Garantie für diese Zeitspanne. Andere garantieren weit weniger, teils nur zwei Jahre. In puncto Bedienung und Funktionskontrolle gibt es für vier Modelle Punktabzüge. Anstatt der obligatorischen Kontrolle einmal pro Jahr empfehlen ihre Anbieter, die Rauchmelder „regelmäßig“, monatlich oder gar wöchentlich zu checken – eine ungenaue oder unnötig kurze Angabe.

Der Test Rauchmelder findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rauchmelder abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)