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Nordrhein-Westfalen ermittelt als erstes Bundesland tatsächliche Verbreitung von Virusmutationen

(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)
(Bildquelle: congerdesign/pixabay.com)

Repräsentative Auswertung von knapp 1.000 positiven SARS-CoV-2 Proben am Universitätsklinikum Münster

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Die vom Land mit 200.000 Euro geförderte Studie „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ am Universitätsklinikum Münster liefert erstmals Ergebnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Virusmutationen. Die Gesamtgenomsequenzierung von 933 positiven Patientenproben (Stichtag: 27. Januar 2021) ergab, dass davon rund 9 Prozent auf besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich überwiegend um die Variante B.1.1.7, die sich in Großbritannien rasch verbreitet hat. Die Variante P.1, die sich vor allem in Südamerika verbreitet, ist in Nordrhein-Westfalen bisher nicht gefunden worden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle in der molekularen Surveillance ein. Die Studie liefert erstmalig einen repräsentativen Überblick zur Verbreitung von Virusvarianten. Typisch für das Virus: Dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen und die Bevölkerungsdichte hoch ist, verbreitet sich das Virus schneller – egal ob Mutation oder die uns bekannte Variante. Wichtig ist aber auch: Sobald auch nur ein Verdacht auf eine Mutation vorliegt, werden die Fälle in den Gesundheitsämtern prioritär bearbeitet.“

Die 933 SARS-CoV-2 positiven Patientenproben verteilen sich weitgehend repräsentativ über die 53 Kreise und wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grenzregion zu den Niederlanden gesammelt und anschließend sequenziert. Rund zwei Drittel der Kreise haben die für die Repräsentativität gewünschte Anzahl von Proben (5-6 Proben pro 100.000 Einwohner) erreicht. Die niedrigeren Probenzahlen aus den übrigen Kreisen sind zum Teil durch die geringen Fallzahlen zu erklären. Insgesamt wurde ein Drittel aller am 27. Januar 2021 vorliegenden positiven Proben in Nordrhein-Westfalen der Studie zugeführt.

Davon konnten bisher 874 Proben aus 50 Kreisen sequenziert werden; nur bei wenigen dieser Proben war – bedingt durch eine zu geringe Viruslast – in der Ausgangsprobe kein Ergebnis messbar. Es wurden 60 verschiedene Varianten gefunden, darunter die sogenannte britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7) in 73 Proben und die südafrikanische Variante (B.1.351) in fünf Proben. Die Daten zeigen zudem, dass die Virusmutanten eher in den Ballungsräumen auftreten. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, sind weniger betroffen.

„Unsere Daten deuten darauf hin, dass die VOCs weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden“, erklärt Prof. Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie.

 

(Textquelle: Land NRW)

Coronaschutzimpfung im Kreis Gütersloh: Terminbestätigung vorsichtshalber telefonisch per Impf-Hotline

Terminbestätigung an der Impf-Hotline

Bei der Terminvergabe zur Coronaschutzimpfung hat es offenbar Probleme mit dem Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) gegeben. Etwa 70 Seniorinnen und Senioren warteten am Impfzentrum des Kreises Gütersloh auf ihren vermeintlichen Termin. Dieser wurde jedoch nie an das Impfzentrum übermittelt. Auch andere Kreise wie beispielsweise der Kreis Borken hatten bereits von ähnlichen Problemen berichtet. Dort waren 50 Personen mehr zur Impfung erschienen, als in den Listen des Impfzentrums standen. Solange die Fehlerquelle im Terminvergabesystem der KVWL noch nicht identifiziert ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere Falschbuchungen gegeben hat, bietet der Kreis Gütersloh allen Impflingen an, die Terminbestätigungen zu überprüfen. Bevor sich die Seniorinnen und Senioren also auf den Weg zum Impfzentrum machen, sollten sie sich am Tag ihres Termins bei der Impf-Hotline unter der Telefonnummer 05241/85-2960 rückversichern. Achtung: Diese Terminüberprüfung kann lediglich am Tag des Impftermins erfolgen, nicht vorher.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Strukturwandel in der Landwirtschaft hält an

(Bildquelle: wafr/pixabay.com)
(Bildquelle: wafr/pixabay.com)

Umstellung auf den Ökolandbau hält an: Anteil der Ökofläche steigt auf 9,6 %

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ist seit der vorangegangenen Landwirtschaftszählung 2010 um 12 % auf 263 500 Betriebe gesunken. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche blieb mit 16,6 Millionen Hektar nahezu konstant (-1 %). Die durchschnittliche Größe der Betriebe lag 2020 damit bei 63 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche je Betrieb, das waren 13 % mehr als vor zehn Jahren, als ein Betrieb durchschnittlich 56 Hektar bewirtschaftete. Das ist ein zentrales Ergebnis der Pressekonferenz „Landwirtschaft im Wandel – erste Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder am 21. Januar 2021 in Wiesbaden. Da die Erhebungszeiträume und Erhebungsstichtage der Landwirtschaftszählung 2020 am 1. März 2020 oder davor lagen, bilden die Ergebnisse dieser Erhebung keine Auswirkungen der Corona-Pandemie ab.

14 % der Betriebe bewirtschaften 62 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche – Betriebsgrößen im Osten stagnieren

„Damit sind die Betriebe so groß wie nie“, sagte Christoph Unger, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes. „Entgegen dem Bundestrend geht die durchschnittliche Betriebsgröße in Ostdeutschland jedoch leicht zurück, unter anderem deshalb, weil neue beziehungsweise ausgegründete Betriebe eher geringere Betriebsgrößen aufweisen.“ Nach wie vor bewirtschaftet der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe (86 %) eine Fläche von maximal 100 Hektar. Gegenüber 2010 nahm deren Zahl um knapp 40 100 auf etwa 225 400 Betriebe ab. Die Zahl der Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mehr als 100 Hektar stieg seit 2010 um etwa 4 500 auf rund 38 100 Betriebe an. Damit bewirtschaften 14 % aller Betriebe 62 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland. Insgesamt nimmt die Geschwindigkeit des Strukturwandels aber ab: Zwischen 2016 und 2020 betrug der jährliche Rückgang der Zahl der Betriebe 3 000 und die Flächenzunahme pro Betrieb 0,6 Hektar (2010 bis 2016: 4 000 Betriebe/0,8 Hektar).

Zunehmende Konzentration in der Tierhaltung – vor allem bei Schweinen und Geflügel

Auch bei den tierhaltenden Betrieben ist ein Trend zu größeren Betrieben erkennbar. Zwar sinken auch die Tierbestände im Vergleich zum Jahr 2010, jedoch wird diese Entwicklung durch den noch stärkeren Rückgang der Zahl der tierhaltenden Betriebe begleitet. Als Folge nimmt der durchschnittliche Tierbestand je Betrieb zu. Beispielhaft zeigt sich dies in der Schweinehaltung: Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der Betriebe mit Schweinehaltung um 47 % reduziert, der Schweinebestand nahm hingegen lediglich um 4 % ab. Während 2010 jeder Betrieb im Schnitt rund 459 Schweine hielt, waren es 2020 rund 827 Schweine pro Betrieb.

Auch die Spezialisierung der verbleibenden Betriebe mit Tierhaltung schreitet voran, vor allem in Betrieben mit Geflügel- und Schweinehaltung. So standen in den rund 10 000 Betrieben, die ausschließlich Geflügel hielten, 70 % des gesamten Geflügelbestandes. Ähnliches gilt für die Schweinehaltung: In den rund 14 200 Betrieben, die ausschließlich Schweine hielten, werden 72 % des Gesamtbestandes gehalten.

Wandel in der Haltung von Rindern, Schweinen und Legehennen

Bei den Rindern ist die Laufstallhaltung weiter ausgebaut worden. Ihr Anteil an den Haltungsplätzen stieg im letzten Jahrzehnt von 75 % auf 83 %. Nur noch 10% aller Haltungsplätze befanden sich 2020 in Ställen mit Anbindehaltung. 52 % der Betriebe mit Anbindehaltung praktizierten eine Kombination mit der Weidehaltung. In der Schweinehaltung stieg dagegen der Anteil der Ställe mit Vollspaltenboden, und zwar von 67 % auf 79 % im Jahr 2020. Andere Haltungsverfahren, wie beispielsweise Haltungsplätze mit Tiefstreu waren mit nur 4 % kaum verbreitet. In der Legehennenhaltung stiegen die Haltungskapazitäten sowohl in der Freilandhaltung als auch in der Bodenhaltung an, die mit einem Anteil von 65 % im Jahr 2020 nach wie vor dominiert. Auf die Käfighaltung entfallen nur noch 4 % aller Plätze.

Öko-Trend weiter ungebrochen

Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Im Jahr 2020 wirtschafteten knapp 26 400 Betriebe nach den Regeln des ökologischen Landbaus, das sind 10 % der Betriebe insgesamt. Die Zahl der Ökobetriebe nahm gegenüber 2010 um rund 9 900 (+60 %) zu.

Mit der Zahl der Ökobetriebe hat auch die ökologisch bewirtschaftete Fläche zugenommen, und zwar um 69 % auf 1,6 Millionen Hektar im Jahr 2020. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche – ein oft betrachteter Nachhaltigkeitsindikator – ist somit von 5,6 % auf 9,6 % gestiegen. Weiter positiv fällt die Entwicklung in der ökologischen Tierhaltung aus: Die Zahl der Betriebe mit ökologischer Tierhaltung ist in den letzten zehn Jahren um 43 % auf rund 17 500 gestiegen. Diese Betriebe machen einen Anteil von 10 % an allen tierhaltenden Betrieben aus. 8 % des gesamten Rinderbestandes in Deutschland werden ökologisch gehalten, beim Geflügel sind es 5 % und bei den Schweinen knapp 1 %.

Einkommensdiversifizierung nimmt zu

Im Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 waren in Deutschland 936 900 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig. Gegenüber 2010 ist das eine Abnahme um 13 %. Knapp die Hälfte, nämlich 436 100 Personen, waren Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen. Weiterhin arbeiteten 229 300 ständig angestellte Arbeitskräfte und 271 500 Saisonarbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Von diesen Arbeitskräften werden zunehmend auch andere Tätigkeiten ausgeführt, mit denen die Betriebe neben der landwirtschaftlichen Primärproduktion zusätzliches Einkommen generieren. Im Jahr 2020 gaben rund 111 700 Betriebe (42 %) an, Umsätze aus zusätzlichen, auf dem Hof betriebenen Aktivitäten zu erwirtschaften (2010: 31 %). Bei mehr als einem Fünftel dieser Betriebe (21 %) trugen die Umsätze aus den zusätzlichen Einkommensquellen bereits die Hälfte oder mehr zum Gesamtumsatz des jeweiligen Betriebes bei, im Jahr 2010 traf dies erst auf 13 % der Betriebe zu. Am häufigsten gewannen die landwirtschaftlichen Betriebe mit Einkommensalternativen ihr Zusatzeinkommen aus Arbeiten in der Forstwirtschaft (34 %) sowie in diesem Zusammenhang aus der Be- und Verarbeitung von Holz mit 13 %, gefolgt von der Erzeugung erneuerbarer Energie (31 %).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Gemeinsamer Antrag aller Ratsfraktionen: Harsewinkel benötigt eine 24/7 besetzte Polizeiwache

Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, B90/ Grüne und FDP

Harsewinkel ist inzwischen auch offiziell eine mittelgroße Stadt mit mehr als 25.000 Einwohnern. Dies bedeutet auch automatisch mehr polizeiliche Aufgaben und Arbeit vor Ort. Daher möchte man den polizeilichen Bezirksdienst in Harsewinkel zu einer festen Polizeiwache aufwerten.

Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger nehmen die vier Ratsfraktionen zum Anlass, gemeinsam bei der Polizeidirektion Gütersloh und dem Kreis vorzusprechen um diesem Ziel Rechnung zu tragen. Alle Fraktionen sind überzeugt, dass dies am besten gemeinsam geht. Daher auch der gemeinsame Antrag von CDU, SPD, B90/ Grüne und FDP.

Lesen Sie hier den gesamten Antrag:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Rat der Stadt Harsewinkel zur Aufwertung des polizeilichen Bezirksdiensts in Harsewinkel zu einer festen Wache

Harsewinkel, den 11.02.2021 – Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat der Stadt Harsewinkel,

Harsewinkel wächst und ist nun auch offiziell eine mittelgroße Stadt mit mehr als 25.000 Einwohnern. Mit der zunehmenden Einwohneranzahl kommen auf die Stadt weiterreichende Aufgaben und mehr Verantwortung zu.

Wir sind der Meinung, dass eine mittelgroße Stadt auch eine Polizeiwache haben muss, die 24/7 besetzt ist und von der die Bestreifung Harsewinkels ausgehen muss. Daher stellen wir folgenden Antrag:

Die Fraktionen des Stadtrats Harsewinkel beantragen eine dauerbesetzte Wache in Harsewinkel im Zuge des organischen Wachstums zu einer mittelgroßen Stadt mit mehr als 25.000 Einwohner. Wir bitten die Verwaltung diesen Antrag an die Polizeidirektion nach Gütersloh und den Kreis Gütersloh zu überweisen und zielführende Gespräche im Sinne des Antrags zu führen.

Begründung

Eine gewachsene Stadt hat auch mehr polizeiliche Aufgaben zu bewältigen. Die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl können von einem Bezirksdienst, wie er derzeit in Harsewinkel angeboten wird, nach unserer Auffassung nicht mehr gewährleistet werden. Wir versprechen uns von einer Wache bessere Öffnungszeiten und eine schnellere Reaktion im Falle eines Notfalls oder einer telefonischen Anforderung.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden über eine geschlossene Polizeistation oder viel zu langer Reaktionszeiten zwischen einem Anruf und dem Eintreffen der Polizeibeamten. Das ist auch verständlich, wenn die Beamten von Versmold, Halle oder von Gütersloh aus anfahren müssen. Von der Feuerwehr vernehmen wir gleichlautende Hinweise. Auch kann das subjektive Sicherheitsgefühl gestärkt werden, wenn eine besetzte Wache vor Ort existiert. Wir erwarten gerade mit dem Wachstum der Stadt einen erhöhten Bedarf an polizeilicher Arbeit in Harsewinkel. Die Rettungswache ist ein gutes Beispiel für eine verbesserte Erreichbarkeit bei Notfällen. Das erwarten wir auch von einer Polizeiwache vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

CDU-Fraktion: Dr. Angelika Wensing und Pamela Westmeyer     

SPD-Fraktion: Reinhard Hemkemeyer und Ralf Dräger 

Fraktion B90/ Grüne: Brunhilde Leßner und Juan Carlos Palmier  

FDP-Fraktion: Wolfgang Schwake  und Andreas Hanhart 

 

(Textquelle: SPD Harsewinkel)

Grundwasserschutz und Düngeregulierung: Ministerium veröffentlicht finale Kulisse nitratbelasteter Gebiete

Bildquelle: planet_fox/pixabay.com
Bildquelle: planet_fox/pixabay.com

Betroffenheit ist individuell unterschiedlich. Neue zentrale Infostelle unter Gebietsausweisung@LWK.NRW.de

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat dem federführenden Bundesumweltministerium die finale Kulisse der nitratbelasteten Gebiete übermittelt, in denen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Düngemaßnahmen umzusetzen sind. Die neue Gebietskulisse wird ab Donnerstag, 11. Februar 2021, auf ELWAS-Web feldblockscharf ausgewiesen (Vorabauszug der Gesamtkulisse siehe Anlage). Sie gilt ab 1. März 2021 und ist das Ergebnis der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung (§§4-10) und der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Nach Abschluss aller Berechnungen umfasst die neue Gebietskulisse eine Fläche von insgesamt rund 165.000 Hektar.

„Wie angekündigt schaffen wir damit vor Beginn der Düngesaison Klarheit für die Landwirtinnen und Landwirte“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und mahnte eine konsequente Umsetzung an. „In belasteten Gebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Aber allerorts gilt, dass nur so viel Nährstoffe ausgebracht werden, dass Pflanzen und Böden optimal mit Nährstoffen versorgt werden, ohne dass es zu unerwünschten Austrägen in die Umwelt und das Grundwasser kommt. Sauberes Grundwasser ist unser höchstes Gut.“

Insbesondere die Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der Landwirtschaftskammer übermittelten Daten des neuen Nährstoffbericht haben zu einer weiteren Reduzierung der Gebietskulisse geführt. Im Ergebnis gelten fortan auf rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreiben die Bundesdüngeverordnung und die zum Jahreswechsel in Kraft getretene neue Landesdüngeverordnung vor.

Die Berechnungen und Modellierungen wurden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. LANUV und Landwirtschaftskammer hatten schon vor einigen Jahren das Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 entwickelt, das zur entscheidenden Grundlage für die bundesweiten Vorgaben wurde.

Neue Infostelle für Fragen zur neuen Gebietskulisse

Aufgrund der jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort ist jeder Feldblock und damit jede Betroffenheit von Landwirtinnen und Landwirten unterschiedlich. Zur Beantwortung individueller Fragen zu der neu ausgewiesenen Gebietskulisse sowie zu den seit 1. Januar 2021 gültigen Neuregelungen der Landesdüngeverordnung hat das Umweltministerium für die nächsten Wochen eine „Zentrale Infostelle Düngeregulierung“ eingerichtet. Offene Fragen können ab sofort an die zentrale E-Mailadresse Gebietsausweisung@LWK.NRW.de gestellt werden. Die Infostelle richtet sich insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte, steht aber allen Interessierten offen.

Wie kann ich erkennen, auf welchen Flächen mit Beginn der neuen Düngesaison zusätzliche Anforderungen gelten, und welche sind dies? Wie erklären sich Veränderungen zu vorherigen Ausweisung? Wieso sind auch Flächen betroffen, die kaum oder gar nicht gedüngt werden? Diese und andere Fragen können an die Zentrale Infostelle gerichtet werden. Das Info-Team besteht aus Expertinnen und Experten des Ministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Zuordnung der Anfragen erfolgt je nach Thema.

Allgemeine Informationen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und Detailkarten, mit denen die Einstufung einzelner Flächen transparent nachvollzogen werden kann, werden auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer https://www.landwirtschaftskammer.de/, des Landesamts für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz https://www.lanuv.nrw.de/ sowie über den Kartendienst www.elwasweb.nrw.de zur Verfügung gestellt.

Anlagen und weitere Informationen:

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Mit Handyapp geortet – Bundespolizei nimmt zwei Ausreißerinnen in Gewahrsam

Bildquelle: TechLine/pixabay.com
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Bundespolizeirevier Bielefeld

Am Sonntagnachmittag (14.Februar) haben Beamte des Bundespolizeireviers Bielefeld zwei 12-jährige Mädchen aus Essen im Hauptbahnhof Bielefeld in Gewahrsam genommen.

Die beiden Mädchen hatten sich am Sonntag ohne Erlaubnis aus den Elternhäusern in Essen entfernt. Nachdem ein Kind durch eine Mutter mit Hilfe einer Handyapp im Hauptbahnhof Bielefeld geortet werden konnte, informierte diese telefonisch die Bundespolizei in Bielefeld. Anhand der Personenbeschreibungen stellten Einsatzkräfte die beiden Kinder unmittelbar nach dem Telefonat im Hauptbahnhof Bielefeld fest und nahmen sie in Gewahrsam. Beide Mädchen wurden durch die Eltern von der Wache abgeholt.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

Arzneimittel 2020: Weniger Rezepte, aber höhere GKV-Ausgaben im Pandemie-Jahr

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Gleichzeitig sank aber die Zahl der im Jahr 2020 eingelösten Rezepte um 3,3 Prozent auf 445 Millionen (Bildrechte: DAV).
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Gleichzeitig sank aber die Zahl der im Jahr 2020 eingelösten Rezepte um 3,3 Prozent auf 445 Millionen (Bildrechte: DAV).

Corona-Jahr 2020

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Dabei sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge aber noch nicht eingerechnet. Sie liegen für das Gesamtjahr noch nicht vor, lagen aber in den ersten neun Monaten 2020 bereits bei rekordverdächtigen 3,6 Mrd. Euro (+2 Prozent). Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Gleichzeitig sank aber die Zahl der im Jahr 2020 eingelösten Rezepte um 3,3 Prozent auf 445 Millionen. Ebenfalls leicht gesunken ist die Zahl der verordneten Medikamente um 0,9 Prozent auf 712 Millionen Packungen. Die Rahmenvorgaben von Ärzten und Krankenkassen waren für 2020 von einem GKV-Ausgabenwachstum von 3,7 Prozent ausgegangen.

„Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung war für die Apotheken im Corona-Jahr 2020 mit den Lieferengpässen und Lockdowns eine echte Herausforderung. Aber sie haben das sehr gut gemeistert“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Das Jahr war für Apotheken ausgesprochen unruhig. Auf Phasen mit stark erhöhtem Patientenaufkommen und zusätzlichen Belastungen durch Infektionsschutzmaßnahmen und Botendienste folgten Monate mit enormen Einbrüchen bei Verordnungen und Absatz. Das hat zu schwankenden, aber insgesamt hohen Belastungen geführt.“ Dittrich weiter: „Dass die Arzneimittelausgaben trotz rückläufiger Rezeptzahlen gestiegen sind, hat auch mit der Verschreibung größerer Arzneimittelpackungen zur Reduktion von Arzt- und Apothekenbesuchen zu tun. Aber auch jenseits der Corona-Pandemie sorgen demografische Entwicklung und medizinischer Fortschritt für höheren Aufwand und steigende Kosten im Gesundheitswesen. Die Apotheken sind hier aber kein Kostentreiber. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben ist seit Jahren rückläufig und liegt nur noch bei etwa 2,2 Prozent.“ Ohnehin dürfe es aber vor dem Hintergrund der Pandemie-Erfahrung in der gesundheitspolitischen Diskussion der nächsten Zukunft nicht nur um Kostenfragen gehen, sondern man müsse mehr denn je auch die Versorgungssicherheit im Blick haben, so Dittrich.

Weitere Informationen unter www.abda.de.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Ministerin Gebauer: Ein starkes Hilfspaket für Kinder und Familien mit großen Belastungen in dieser Zeit

36 Millionen Euro für Ferienprogramme und außerschulische Bildungsangebote

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum Sommer 2022 fortgesetzt. Damit setzt das Land ein zentrales Unterstützungsangebot zur Bekämpfung der Pandemiefolgen fort und eröffnet Chancen für Kinder und Jugendliche aller Schulformen und Jahrgänge. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer begrüßte den Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses zur Bewilligung der Fördermittel: „Wir schnüren ein starkes Hilfspaket für Kinder und Familien mit großen Belastungen in dieser Zeit. Keiner Schülerin und keinem Schüler dürfen durch die Schulschließungen dauerhafte Nachteile für die eigene Bildungskarriere entstehen. Die außerschulischen Angebote sind ein zentraler Baustein zur Bekämpfung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich und eine wichtige Unterstützung der Arbeit der Schulen und Lehrkräfte. Wir setzen die flexiblen Unterstützungsangebote fort, um Schülerinnen und Schülern zielgerichtete, individuelle und motivierende Unterstützung auch außerhalb der schulischen Förderung zu bieten.“

Mit der Förderung können Bildungsträger Angebote zur Aufarbeitung von Lerndefiziten machen, welche die Arbeit der Schulen unterstützen und Familien in dieser schwierigen Zeit entlasten. Dazu gehört auch die Förderung von Betreuungsangeboten im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf. Gerade die individuellen Angebote im Bereich der Sonderpädagogik sind eine wichtige Unterstützungsleistung für von den Schulschließungen besonders betroffene Familien.

Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat in seiner jüngsten Sitzung 36 Millionen Euro für die Verlängerung der Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten bereitgestellt. Diese sollen an die erstmals 2020 ermöglichte Unterstützung für Familien mit schulpflichtigen Kindern anknüpfen. Neben sozialen Kompetenzen sowie Eindrücken und Perspektiven außerhalb des Elternhauses geht es insbesondere darum, Wissen und verschiedene, zu den eigenen Bedürfnissen passende Lernstrategien zu vermitteln. Schon im vergangenen Jahr konnten Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und aller Jahrgänge Angebote zur individuellen Förderung in den Fächern, zur Unterstützung des selbstregulierten Lernens oder zur Vorbereitung auf Prüfungen in Anspruch nehmen und Lernrückstände aufarbeiten.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat außerschulische Bildungsangebote zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen gefördert. Mittel für über 2.000 Gruppenangebote und über 400 Individualmaßnahmen konnten seit den Sommerferien und bis Ende 2020 bewilligt werden. Dafür wurden von den Trägern rund 4,3 Millionen Euro abgerufen.

Abschließend betont Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit einer Laufzeit bis zum Ende der Sommerferien 2022 geben wir den Kommunen und den außerschulischen Bildungsanbietern Planungssicherheit und Kontinuität, um die Ferienangebote fortzusetzen, auszubauen und abzusichern. Damit helfen wir Kindern und Jugendlichen, trotz der Pandemie und der daraus resultierenden veränderten Rahmenbedingungen erfolgreich in der Schule zu sein. Die Chance auf beste Bildung ist und bleibt das Ziel.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Terminvergabe für Impfungen – Hotline für weitere Berufsgruppen

Terminvergabe für Berufsgruppen der Prioritätsgruppe 1

Das Impfzentrum Kreis Gütersloh könnte derzeit mehr Personen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca impfen. Berufsgruppen, die zur Prioritätsgruppe 1 gehören und laut des 7. Erlasses zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 jetzt vorrangig zu impfen sind, können an der Telefon-Hotline einen Termin vereinbaren. Freie Termine gibt es ab Mittwoch, den 17. Februar. Die Telefonnummer 05241/85-2960 ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr besetzt.

Eine Neuerung ist zwischenzeitlich eingetreten: Für Ärztinnen, Ärzte und deren Personal hat die Kassenärztliche Vereinigung eine eigene Terminvergabe organisiert. Über die Hotline-Nummer des Impfzentrums können sich laut dem Erlass des Landes das Personal von ambulanten Pflegediensten, Personal von Tagespflegeeinrichtungen und Seniorenwohn- und hausgemeinschaften (mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe), Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen von Hospizen sowie Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden, einen Termin geben lassen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Krankengymnasten.

Zum Nachlesen: Der „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 – Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021“ vom 5. Februar findet sich auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums (www.mags.nrw.de (Coronavirus/Verordnungen)).

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Bierabsatz während der Corona-Krise deutlich gesunken

(Bildquelle: 5598375/pixabay.com)
(Bildquelle: 5598375/pixabay.com)

Rückgang im Jahr 2020 beträgt 5,5 % gegenüber dem Vorjahr – Schließung der Gastronomie und Ausfall von Großveranstaltungen macht sich besonders in den Monaten April (-17,3 %), Mai (-13,0 %) und November (-14,1 %) bemerkbar

Im Jahr der Corona-Pandemie 2020 haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 8,7 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % beziehungsweise 508,2 Millionen Liter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten.

82,6 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2019 um 5,5 % auf 7,2 Milliarden Liter. Steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) wurden 1,5 Milliarden Liter Bier abgesetzt (-5,8 %). Davon gingen 778,2 Millionen Liter (-13,1 %) in EU-Staaten, 725,3 Millionen Liter (+3,7 %) in Nicht-EU-Staaten und 11,9 Millionen Liter (-4,5 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.

Rückgang fällt bei Biermischungen weniger stark aus

Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – machten im Jahr 2020 mit 437,3 Millionen Litern 5,0 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2019 wurden 2,9 % weniger Biermischungen abgesetzt.

Geschlossene Bars und Restaurants, abgesagte Feste und sonstige Großveranstaltungen sorgten besonders in den Monaten April (-17,3 %) und Mai (-13,0 %) für einen starken Rückgang beim Bierabsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In den Sommermonaten kam es aufgrund der gelockerten Beschränkungen zu einer leichten Erholung beim Bierabsatz. Die wieder verschärften Corona-Auflagen ab Herbst 2020 ließen den Bierabsatz im November jedoch erneut drastisch sinken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurde 14,1 % weniger Bier abgesetzt.

Bierabsatz in Deutschland sinkt seit Jahrzehnten

Der Bierabsatz in Deutschland geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Seit 1993 – dem Jahr des Inkrafttretens der Neufassung des Biersteuergesetzes – hat sich die Menge des abgesetzten Bieres insgesamt um 2,5 Milliarden Liter oder 22,3 % verringert.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)