Aus gegebenen Anlass weist das Impfzentrum des Kreises Gütersloh darauf hin, dass Personen, die schon einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden, erst sechs Monate nach ihrer Genesung geimpft werden können. So lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und des Robert Koch-Instituts (RKI). Denn: Personen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren, weisen zumindest vorübergehend einen Schutz gegen eine Erkrankung auf. „So wie bei anderen Infektionskrankheiten entwickelt der Körper auch bei einer überstandenen Coronainfektion entsprechende Abwehrkräfte. Genese haben daher eine gewisse Immunität gegenüber dem Virus“, erklärt Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Er warnt außerdem: „Bei einer verfrühten Impfung könnten in diesen Fällen unter Umständen stärkere Nebenwirkungen auftreten.“ Um dies zu vermeiden und aufgrund des aktuellen Impfstoffmangels, bekommen Betroffene ihre Coronaschutzimpfung erst nach Ablauf eines halben Jahres nach der überstandenen Coronainfektion.
Weitere Informationen rund um das Thema finden Interessierte auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts, die Internetseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum enthält eine entsprechende Weiterleitung. Der Kreis Gütersloh appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sich entsprechend vor ihrem Impftermin zu informieren.
Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich / Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird voraussichtlich durch Bundesgesetz um sechs Monate verlängert / Minister Lienenkämper: „Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen.“
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfrist-verlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.
„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“
Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.
„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“
Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernach-forderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.
„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.
Hintergrund:
Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.
Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:
zinslose Steuerstundungen
(Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
(Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung
Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw.de/corona zur Verfügung.
Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden zur Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt und Spenderblut ist für viele Menschen absolut überlebenswichtig. Selbst ein perfektes medizinisches Versorgungssystem wie unseres, ist bei schweren Verletzungen und lebensbedrohlichen Krankheiten ohne Blut nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf Deine Blutspenden angewiesen, denn sehr viele Operationen, Transplantationen, lebensrettende Maßnahmen und die Behandlung von Krebspatienten sind nur dank moderner Transfusionsmedizin und Deiner Blutspenden möglich.
In Harsewinkel, Marienfeld und Greffen finden viermal jährlich Blutspendetermine statt. Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen findest Du im Veranstaltungskalender. Außerdem erinnert das Spöggsken regelmäßig an die Blutspendetermine, die zu verschiedenen Zeitpunkten im DRK-Heim in Harsewinkel, in der St. Johannes Schule in Greffen und in der Marienschule in Marienfeld stattfinden.
Die Blutspende der Marienfelder und Greffener findet coronabedingt bis auf Weiteres im DRK-Heim Harsewinkel statt!!!!!
Jeder Dritte von uns ist mindestens einmal im Leben auf das Blut anderer angewiesen. Aus diesem Grund solltest auch Du unbedingt zur Blutspende gehen und anderen Dein Blut und damit Hoffnung schenken. SCHENKE LEBEN, SPENDE BLUT!
Suda SA01 ohne Airbags, ESP und Gurtstraffer im Verkauf – ADAC: Großes Sicherheitsrisiko
Ein neues E-Auto für knapp über 10.000 Euro: Was auf den ersten Blick attraktiv klingt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als großes Sicherheitsrisiko. Das ist das Ergebnis eines Checks sowie eines Crashtests des Suda SA01 durch den ADAC. Das erste E-Auto des chinesischen Herstellers für den deutschen Markt ist seit Ende 2020 verfügbar und kostet abzüglich der staatlichen Förderungen nur 10.390 Euro. Die Untersuchung des Clubs zeigt: Die allgemeine Verarbeitung, die Fahreigenschaften und vor allem die Sicherheitsausstattung sind mehr als dürftig.
Der Suda SA01 verfügt weder über Airbags oder ESP noch über Sicherheitssysteme wie einen Notbrems- oder Spurhalteassistenten. Das Fahrzeug darf in der EU nur verkauft werden, weil es im Rahmen einer Kleinserien-Zulassung auf den Markt kommt.
Die nahezu gänzlich fehlende passive Sicherheitsausstattung macht sich besonders im Crashtest bemerkbar. Bei einem versetzten Frontaufprall mit 64 km/h schlugen der Kopf und die Brust des Fahrers hart auf das Lenkrad, was im Ernstfall zu schwersten Verletzungen geführt hätte. Beim Beifahrer führten ferner Bauteile unter der Armaturentafel zu Verletzungen an Knie und Oberschenkel. Neben den fehlenden Airbags bei Fahrer- und Beifahrersitz machten sich im Crash auch die nicht vorhandenen Gurtstraffer negativ bemerkbar.
Auffallend: Die Beschädigungen am Fahrzeug waren nach dem Crash so groß, dass sich die Tür zum Fahrer nicht öffnen ließ. Der Suda verfügt außerdem über keine Schutzvorrichtungen, mit welchen Rettungskräfte das Hochvoltsystem des Autos spannungsfrei schalten können. Im Ernstfall wären wertvolle Minuten bei der Rettung der Insassen verloren gegangen, hinzu kommt das Risiko eines elektrischen Schlags.
Nicht nur die Ergebnisse des Crashtests, sondern auch das Fahrverhalten des Suda sieht der ADAC kritisch. Bereits ab etwa 70 km/h ist das Fahrzeug beim Ausweichtest aufgrund des fehlenden ESP ins Schleudern gekommen und ließ sich nicht mehr abfangen. Moderne Autos mit ESP meistern den Test mit über 90 km/h problemlos. Eine gefühllose Lenkung und ein langer Bremsweg von durchschnittlich 42 Metern aus 100 km/h zahlen ebenfalls nicht gerade auf die Sicherheit ein. Auffällig waren außerdem die nachlässige Verarbeitung und die billigen Materialien: Das untersuchte Modell hatte zum Beispiel zahlreiche Lackfehler. Heckklappe und Handschuhfach waren schlecht eingepasst.
Im Hinblick auf die Ladeeigenschaften ist der Suda SA01 selbst für seine Preisklasse weit vom aktuellen Stand der Technik entfernt. Die 40 kWh große Antriebsbatterie verspricht zwar eine akzeptable Reichweite von rund 200 Kilometern, die geringe Ladeleistung von nur 3 kW AC bzw. 22 kW DC sorgt jedoch für unzumutbar lange Ladezeiten. Da das Laden der Batterie an öffentlichen DC-Ladesäulen wegen Kommunikationsproblemen zwischen Fahrzeug und Säule in unseren Tests vielfach nicht funktioniert hat, ist das Überwinden größerer Distanzen so gut wie ausgeschlossen.
Die wenigen positiven Eigenschaften konnten den ADAC in der Gesamtbetrachtung am Ende dennoch nicht überzeugen: Der Suda SA01 verfügt über ein insgesamt ordentliches Platzangebot für Insassen und Gepäck. Das zentrale Infotainment-Display in der Mittelkonsole reagiert gut auf Befehle, das Kombiinstrument mit dem Tacho ist gut ablesbar. Auffallend ist ferner die grundsätzlich unkomplizierte Bedienung des Fahrzeugs und die ordentliche Beschleunigung des Elektromotors.
Der ADAC kritisiert, dass der Hersteller die vereinfachte Typgenehmigung für Kleinserien ausnutzt, um ein Fahrzeug auf den Markt zu bringen, das deutliche Defizite bei der aktiven wie passiven Sicherheit aufweist. Auch die Hersteller von Kleinserienfahrzeugen sollten sich stets am aktuellen Stand der Technik orientieren. Aus Sicht des Clubs ist im Zweifelsfall der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslücke durch eine Nachbesserung im Typgenehmigungsverfahren zu schließen. Die staatliche Förderprämie für ein Fahrzeug auf dem Sicherheitsniveau des Suda hält der Club für wenig angemessen.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Karosserie, Lack, Glas aus Meisterhand in Harsewinkel-Greffen und Halle in Westfalen
Falls es doch einmal gekracht hat bietet Ihnen die Gebr. Recker GmbH mit Mercedes-Benz RepairTM an den Standorten Harsewinkel-Greffen und Halle in Westfalen ein unschlagbares Komplettpaket. Karosserie, Lack und Glas aus Meisterhand. Wir bringen Sie so schnell wie möglich wieder auf die Straße und selbstverständlich helfen wir Ihnen dabei, den Werterhalt Ihres Fahrzeugs nach Herstellervorgabe mit dem Mercedes-Benz Repair ZertifikatTM zu sichern.
Karosserie, Lack, Glas aus Meisterhand
24h Abschleppdienst und Pannenhilfe
Unfallinstandsetzung und Reparatur
Autoglas (Austausch und Reparatur)
Werterhalt nach Herstellervorgabe mit dem Mercedes-Benz Repair ZertifikatTM
Selbstverständlich erhalten Sie im Hause Gebr. Recker ein professionelles Unfallschadenmanagement mit Unfallinstandsetzung, Autoglas-Service inklusive Austausch und Reparatur, Ersatzfahrzeug, Schadensabwicklung sowie Mercedes-Benz-Repair-Zertifikatfür den Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Und damit Ihr Mercedes auch ein Mercedes bleibt, ist es gerade bei Unfallschäden besonders wichtig, die Reparatur nur mit Originalteilen und entsprechend geschultem Personal in der Fachwerkstatt durchzuführen. Wir sind Ihr starker Mercedes-Benz Partner für Pkw, Transporter und Nutzfahrzeuge in Harsewinkel-Greffen und Halle in Westfalen.
Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 24. Februar 2021, ab 17:00 Uhr in der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Der im September 2020 neu gewählte Rat tritt zum fünften Mal in dieser Konstellation zusammen.
Neben der Übernahme von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen sowie der Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsgrundschule, die Randstundenbetreuung und 13 Plus-Betreuung an Harsewinkeler Grundschulen für den Monat Februar steht u. a. auch die Aufstellung von Bebauungsplänen (Bereich Grüner Grund in Harsewinkel und Gewerbegebiet am Welplagebach in Marienfeld) und der gemeinsame Antrag der Ratsfraktionen CDU, SPD, B90/ Grüne und FDP zur Aufwertung des polizeilichen Bezirksdienstes in Harsewinkel zu einer festen Wache auf der vorläufigen Tagesordnung der 5. Sitzung.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Das Sachbuch Unser Kreis Gütersloh ist auf dem Weg in die Schulen. Rouven Piech, Praktikant in der Pressestelle des Kreises Gütersloh, kümmert sich um Verteilung und Versand (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Sachbuch Unser Kreis Gütersloh ist auf dem Weg in die Schulen. Rouven Piech, Praktikant in der Pressestelle des Kreises Gütersloh, kümmert sich um Verteilung und Versand (Foto: Kreis Gütersloh).
17. Auflage des Roten Sachbuches „Unser Kreis Gütersloh“ erscheint
Auch nach 35 Jahren wandert das Rote Sachbuch ‚Unser Kreis Gütersloh‘ wieder in die Schultasche. Denn die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen im Kreis Gütersloh lernen ihren Heimatkreis im Sachkundeunterricht kennen – auch und gerade in Zeiten von Distanzunterricht. Aktuell werden die neuen Roten Sachbücher an die Grundschulen verteilt. Jeder Grund- und Förderschüler erhält sein eigenes Exemplar der rund 8.500 Bücher der 17. Auflage. Zudem gibt es wieder eine Lehrer-CD zum Sachbuch mit umfangreichen Aufgaben und Lösungen für den Sachunterricht.
Seit 1986 begleitet das Buch die Schülerinnen und Schüler im Kreis Gütersloh. Es vermittelt den Drittklässlern geografische, historische, kulturelle und wirtschaftliche Themen des Kreises Gütersloh. Alle zwei Jahre wird das Buch überprüft und aktualisiert. Aufgrund der Coronapandemie und der besonderen Situation im Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr hat sich die Neuauflage um einige Monate verzögert. Bei dieser Auflage stand die reine Aktualisierung des vorhandenen Inhaltes im Vordergrund. Redaktionell und organisatorisch hat die Textagentur Potztausend aus Beelen das Projekt betreut. Für Grafik und Druck zeichnet wieder die Agentur BrillDesign aus Herzebrock verantwortlich.
Ohne die vier Sparkassen im Kreis Gütersloh gäbe es das Sachbuch nicht: Die Sparkassen tragen die kompletten Kosten, sodass das Rote Sachbuch für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin kostenlos bleibt. Die Verteilung des Buches wurde in diesem Jahr wieder durch die Kommunen vorgenommen, sodass alle Schulen und deren Teilstandorte in den nächsten Tagen ihre Bücher erhalten.
Das Rote Sachbuch wird von der Pressestelle des Kreises Gütersloh herausgegeben. Seit 1986 wird das Buch im Sachunterricht der Grundschulen im Kreisgebiet verwendet. Alle zwei Jahre gibt es eine überarbeitete Auflage, mittlerweile liegt die 17. vor. Insgesamt wurden bisher circa 165.600 Sachbücher gedruckt und ausgegeben. Die Finanzierung des Buches übernehmen die vier Sparkassen im Kreis Gütersloh. Auf 128 Seiten werden unter anderem die 13 Städte und Gemeinden des Kreises vorgestellt, zahlreiche Seiten widmen sich Themen aus den Bereichen Natur, Kultur und Geschichte. 1994 wurde das Sachbuch „Unser Kreis Gütersloh“ mit dem Schulpreis des Vereins „Lernen für die Deutsche und Europäische Zukunft“ ausgezeichnet. Seit 2006 gibt es die Begleit-CD zum Buch mit Arbeitsmaterialien, Aufgaben und Lösungen für das Lehrpersonal.
Zum Thema: Die Sparkassenseiten
Um den Kindern die Bedeutung von Geld zu vermitteln, enthält das Sachbuch eine Seite über den Ursprung und die Entwicklung des Geldes. Traditionell präsentiert sich zudem in abwechselnder Folge eine der vier Sparkassen im Kreis, die das Sachbuch finanziell ermöglichen. Dieses Mal stellt sich die Stadtsparkasse Versmold vor. Ebenso gibt es eine Seite zum Thema Taschengeld, um den Kindern einen sorgsamen Umgang mit ihrem eigenen Geld zu vermitteln.
In nur etwas über einem Jahrzehnt wurden allein in 24 von Entwaldung besonders stark betroffenen Gebieten eine Fläche von 43 Millionen Hektar tropischen Regenwalds zerstört. Das entspricht ungefähr der Größe von Deutschland und Irland zusammen. Ein Großteil der Tropenwaldzerstörung geht auf das Konto der kommerziellen Landwirtschaft, die weitere Weide- und Ackerflächen für die Nahrungsmittelproduktion geschaffen hat. Zu diesem Ergebnis kommt die heute vom WWF veröffentlichte Studie „Deforestation Fronts“. Dr. Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland kommentiert: „Regenwälder sind eine Gesundheitsvorsorge für Mensch und Natur. Sie speichern Kohlenstoff, sind ein wichtiger Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten und sind ein Bollwerk gegen Pandemien. Wir müssen daher dringend die Entwaldung aufhalten, sonst stoppt das Leben, wie wir es kennen.“
Der Bericht basiert auf Satellitendaten aus dem Zeitraum von 2004 bis 2017. Er identifiziert 24 Hotspots, an denen die Entwaldung extrem voranschreitet. Den größten Verlust verzeichnet der Report im Amazonas (Brasilien, Kolumbien, Peru, Bolivien, Venezuela und Guyana) mit 18,3 Millionen Hektar zerstörtem Wald. Dahinter liegen die Wälder auf Borneo (Indonesien, Malaysia; 5,8 Millionen Hektar zerstörter Regenwald) und der Gran Chaco (Paraguay und Argentinien; 5,2 Millionen Hektar zerstörter Regenwald). Weitere Entwaldungsfronten liegen auf Madagaskar sowie Sumatra. Fast die Hälfte (46 Prozent) der noch bestehenden Wälder in den Entwaldungshotspots ist zudem stark fragmentiert, also zum Beispiel durch Straßen oder Ackerflächen zerstückelt. Das macht den Wald anfälliger für Trockenheit sowie Feuer und vertreibt dort lebende Tierarten. Allein neun der 24 identifizierten Entwaldungshotspots befinden sich in Lateinamerika. Dort verzeichnete der WWF Living Planet Report einen dramatischen Rückgang der überwachten Wildtierbestände um 94 Prozent. Das sei kein Zufall, hält Winter fest: „Wälder sind wahre Schatzkammern der Artenvielfalt. Sie beherbergen 80 Prozent aller bekannten Tier- und Pflanzenarten außerhalb der Ozeane.“ Nimmt die biologische Vielfalt in den Wäldern ab, sinkt aber auch die Fähigkeit der Wälder, Kohlenstoff zu speichern. Winter erklärt: „Wenn wir die Klimakrise nicht noch weiter anheizen wollen müssen wir die Wälder und die dort lebenden Arten schützen.“
Auch wenn Wälder vor allem außerhalb Deutschlands verschwinden, die Waldzerstörung geht auch auf das Konto von Unternehmen und Konsument:innen in Deutschland. Für den Anbau von Futtermittelsoja, Kakao und Rindfleisch, das in die EU importiert wird, wird oft Wald vernichtet. Rund ein Sechstel aller in der EU gehandelten Lebensmittel tragen zur Entwaldung in den Tropen bei. Winter sagt: „Statt nur mit dem Finger auf Regierungen und Landwirte in Entwaldungshotspots zu zeigen, müssen wir uns ebenfalls an die eigene Nase fassen. Die globale Landwirtschaft, der größte Treiber der Entwaldung, produziert auch für den deutschen Markt. Mit einem Steak landet oftmals ein Stück Amazonas direkt auf unserem Teller. Denn selbst wenn die Rinder aus Deutschland kommen, werden sie meist mit importiertem Soja aus dem Amazonas gefüttert.“ Der WWF fordert Politik, Unternehmen und Verbraucher:innen dazu auf, bei der Einfuhr, dem Verkauf und dem Konsum von Agrarrohstoffen und deren Produkten, die rasante Entwaldung der Tropen zu vermeiden. Die mächtigsten Hebel dafür sehen die Umweltschützer weiterhin bei der Politik. Laut WWF brauche es auf Bundes- und EU-Ebene dringend bessere und verbindliche Sozial- und Umweltstandards für die internationalen Handelsbeziehungen. Winter sagt: „Die Politik muss den Rahmen setzen und ein wirkungsvolles entwaldungsfreies EU-Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Waren, für deren Produktion Natur zerstört oder Menschenrechte verletzt wurden, dürfen nicht im Supermarktregal landen.“
Laut dem Report wird die Waldzerstörung besonders in den Entwaldungshotspots noch weiter zunehmen. Das hätte auch schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen die Ausbrüche vieler Infektionskrankheiten in direktem Zusammenhang mit Waldrodungen. Winter sagt: „Eine intakte Natur ist von existenzieller Bedeutung für uns alle. Denn ist die Erde krank, werden es auch die Menschen. Wir müssen die Regenwälder besser schützen, sonst ist COVID-19 nur ein Vorgeschmack auf künftige Krisen.“
Hintergrund: EU-Gesetz zu Entwaldungsfreien Lieferketten
Momentan wird auf EU-Ebene über ein Gesetz für Entwaldungsfreue Lieferketten beraten. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Mai einen Entwurf vorstellen. Der WWF fordert ein wirksames Gesetz gegen Entwaldung. Bei einer Bürgerbefragung hatten 1,2 Millionen EU-Bürger:innen diese Forderung bestätigt.
(Original-Content von: WWF World Wide Fund For Nature, übermittelt durch news aktuell)
Mit Ihren Fragen und Bestellungen können Sie uns über verschiedene Wege erreichen
Viele Wege führen zu Andrees und darum müssen Sie auch in der aktuellen Situation nicht auf unsere Beratung und unseren Service verzichten. Auch wenn Sie uns während des Lockdowns leider noch nicht wieder persönlich besuchen dürfen, sind wir natürlich trotzdem für Sie da und erreichbar. Wir beraten Sie gerne weiterhin telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp, per Fax oder über unsere Website und unseren Onlineshop.
Auf diesen Wegen erreichen Sie uns auch während des Lockdowns und so können Sie weiterhin ganz einfach Ihre Fragen an uns richten und Ihre Bestellungen abwickeln. Wir stellen dann alles nach Ihren Wünschen zusammen und je nach Vereinbarung kann die Ware dann bei uns abgeholt oder direkt bei Ihnen zu Hause angeliefert werden. Zur weitgehend kontaktlosen Abholung sind wir von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr für Sie da. Als Bezahlarten bieten wir Barzahlung, Kartenzahlung, Banküberweisung (Vorkasse) und Paypal an.
Ihr Andrees-Team freut sich darauf, von Ihnen zu hören. Bleiben Sie gesund!
Bestimmte Personengruppen können sich impfen lassen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Modalitäten im Rahmen der Impfkampagne festgelegt. Diese betreffen bestimmte Personengruppen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie die Erweiterung des Impfangebots für Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern.
Seit dem 18. Februar kann den folgenden Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca gemacht werden – bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:
Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
Fußpflegerinnen und Fußpfleger
Frisörinnen und Frisöre
Seelsorgerinnen und Seelsorger
Außerdem:
Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Für die Impfungen der Bewohnerschaft beziehungsweise der betreuten und gepflegten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs (ohne EGH-Einrichtungen) wird den Impfzentren für aufsuchende Impfungen zudem ab kommender Woche der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung gestellt. Sobald die Impfungen in diesen Einrichtungen abgeschlossen sind, können die Kreise und kreisfreien Städte zudem Bewohner in Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Senioren ein Impfangebot mit Moderna unterbreiten. Sollten Personen aus diesem Berechtigungskreis bereits einen Termin in einem Impfzentrum vereinbart haben, ist der Termin nach Möglichkeit zu stornieren. Beschäftigte der Einrichtungen können sich über ein gesondertes Impfangebot in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca impfen lassen.
Im Bereich der stationären medizinischen Einrichtungen gilt:
Für die Impfung von weiterem Krankenhauspersonal stehen in der kommenden Woche (8. KW) 50.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung. Ab der 9. KW erfolgt die Bereitstellung weiterer Dosen (100.000) des Impfstoffs von AstraZeneca. Geimpft werden kann in:
Universitätskliniken
Krankenhäusern nach § 108 SGB V
Stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Kliniken gemäß § 30 GewO
Psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs
Zunächst soll weiterhin den Beschäftigten mit einem sehr hohen Expositionsrisiko mit Bezug auf das Coronavirus (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen etc.) ein Impfangebot gemacht werden. Sofern dies abgeschlossen ist, können ab der kommenden Woche ebenfalls diejenigen mit regelmäßigem Patientenkontakt nach § 3 Absatz 5 der Coronaimpfverordnung des Bundes ein Impfangebot erhalten. Dies sind Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.
In der zweiten Märzwoche soll mit den Impfungen in der Eingliederungshilfe mittels mobiler Teams begonnen werden. Über die entsprechenden Modalitäten wird das Ministerium noch informieren.
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