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NRW: Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund-  und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geflügelpest: Tierseuchenverfügung aufgehoben – Sperr- und Beobachtungsgebiet am Samstag außer Kraft / Stallpflicht kreisweit bleibt bestehen

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Der Kreis Gütersloh hat per Amtsblatt die Aufhebung der Tierseuchenverfügung angekündigt, die nach einem Ausbruch von Geflügelpest in Versmold dort erlassen wurde. Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie alle damit verbundenen Beschränkungen sind damit ab Samstag, 3. April, 0 Uhr außer Kraft. Die Restriktionen in den Gebieten waren am 4. März erlassen worden, nachdem es in einem Entenmastbetrieb zu einem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) gekommen war. Davon unberührt bleiben die Beschränkungen im Bereich um Beelen (Kreis Warendorf) und Delbrück (Kreis Paderborn). Ebenso unberührt davon ist die Stallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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Stiftung Warentest: Speziellen Fahrradversicherungen

Lohnend für hochwertige Räder

E-Bike, Lastenrad oder teures Trekkingrad – immer mehr Menschen besitzen hochwertige Fahrräder. Eine eigene Versicherung gegen Diebstahl und Unfälle kann sich daher lohnen, so die Stiftung Warentest. Eine spezielle Fahrradversicherung kann sogar günstiger sein als die entsprechende Option der Hausratversicherung.

Das Angebot an speziellen Fahrradversicherungen hat sich stark vergrößert. Finanztest hat 62 Fahrradversicherungen von 24 Anbietern untersucht. Vor vier Jahren waren es weniger als die Hälfte. Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich im Vergleich zur Hausratversicherung für alle, die sich einen umfassenderen Schutz wünschen. Eine Einschränkung zu Nachtzeiten, wie sie manchmal in Hausratversicherungen gilt, gibt es bei den Spezialtarifen zum Beispiel nicht. Auch Einzelteile wie Sattel, Vorderrad oder Akku sind meist versichert. Vandalismus ist bei 52 der 62 untersuchten Tarife versichert. Auch für Schäden durch Unfälle oder Stürze kommen die Anbieter in drei Viertel der Verträge auf. Teilweise bieten sie sogar Pannenhilfe.

Die Tarife mit Schwerpunkt Diebstahlschutz kosten für ein 2500 Euro teures Elektrorad mindestens 32 Euro pro Jahr. Soll der Schutz umfassender sein, beginnt die Jahresprämie bei 65 Euro. In Regionen mit hohem Diebstahlrisiko sind die speziellen Fahrradversicherer teilweise günstiger als die Hausratversicherungen, weil die Spezialversicherungen die Beiträge nicht vom Risiko abhängig machen.

Welche Versicherung welche Leistungen bietet und zu welchem Preis, zeigt Finanztest detailliert in der April-Ausgabe. Der Test ist auch online unter www.test.de/fahrradversicherung abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Impfaktion für über 60-Jährige: Terminvergabe startet am 3. April

Ab Ostersonntag bis Mittwoch, 14. April, können sich pro Tag jeweils 1.000 Impfwillige, die älter als 60 Jahre sind, im Impfzentrum des Kreises Gütersloh mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Terminvergabe für diese Gruppe startet am Samstag, 3. April, und läuft ausschließlich über die Hotline sowie dem Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Telefon 0800 116 117 02 oder www.116117.de. Das Impfzentrum des Kreises kann für diese Personengruppe keine Termine vergeben.

Da mit etwa 380.000 verfügbaren Impfdosen AstraZeneca für ganz NRW nur knapp ein Zehntel der Bevölkerung in dieser Altersklasse geimpft werden kann, gilt bei der Terminvergabe die Regel: Wer sich zuerst anmeldet, wird zuerst geimpft. Hintergrund für diese Aktion ist der Impfstopp von AstraZeneca an Personen unter 60 Jahren. Dieser wurde auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen.

Sobald alle Impftermine an über 60-Jährige vergeben sind, spätestens aber nach Ostermontag, 5. April, schließt das Terminbuchungsportal für diese Altersgruppe.

Danach, also ab Dienstag, 6. April, startet die Terminreservierung für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1941. Für sie sind pro Tag 100 bis 200 freie Termine mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer freigeschaltet. Dazu kommen täglich etwa 300 bis 400 Zweitimpfung der über 80-Jährigen. Da der Termin zur Zweitimpfung immer direkt bei der Buchung mit ausgewählt werden muss, sind diese Termine bereits alle vergeben. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh plant in dieser Zeit ein Angebot von rund 1.500 Impfungen pro Tag: 1.000 mit AstraZeneca für die über 60-Jährigen und 500 Impftermine für Seniorinnen und Senioren mit BioNTech/Pfizer.

Nachdem bei dem Start der ü80-Terminvergabe im Februar die Buchungssysteme aufgrund der hohen Nachfrage überlastet waren, rechnet die KVWL am Wochenende mit ähnlichen technischen Problemen. Ü60-Jährige, die am Wochenende einen Termin buchen wollen, müssen sich also auf längere Wartezeiten bei der Hotline sowie verzögerte Ladezeiten beim Online-Portal einstellen.

Mit dem Start der Impfungen von Personen aus der Priorisierungsgruppe 2 werden nun auch Personen mit Vorerkrankungen geimpft. Voraussetzung: Sie gehören aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte in die Gruppe 2 oder aber sie haben einen Antrag auf eine Höherpriorisierung oder Gleichstellung beim Impfzentrum eingereicht. Ab Mittwoch, 7. April, starten auch die Hausärzte mit den Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen.

Zur Priorisierungsgruppe 2 gehören auch verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte. Wer von ihnen bereits einen Termin für eine Erstimpfung vereinbart hatte, kann diesen wie geplant wahrnehmen. Statt AstraZeneca wird hier dann BioNTech/Pfizer verimpft.

Achtung: Zwar gab es für die Priorisierungsgruppe 2 bereits das Startsignal, aber bisher sind nur bestimmte Personengruppen aus dieser Kategorie an der Reihe: Dazu zählen die 79-Jährigen, Vorerkrankte sowie die Berufsgruppen. Die anderen wie beispielsweise Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegende Angehörige müssen sich leider noch etwas gedulden. Sobald die Impfungen für sie losgehen, wird der Kreis Gütersloh aktiv informieren.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Bundeswehr: Kontingentwechsel im Kreishaus Gütersloh – 28 Soldatinnen und Soldaten aus Euskirchen unterstützen in der Pandemie

Landrat Sven-Georg Adenauer und Oberstleutnant Ulrich Donkels vom Kreisverbindungskommando Gütersloh heißen die Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) aus Euskirchen im Kreishaus Gütersloh willkommen (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer und Oberstleutnant Ulrich Donkels vom Kreisverbindungskommando Gütersloh heißen die Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) aus Euskirchen im Kreishaus Gütersloh willkommen (Foto: Kreis Gütersloh).

Am Mittwochmorgen begrüßten Landrat Sven-Georg Adenauer und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anne Bunte 28 Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) aus Euskirchen im Kreishaus Gütersloh. Sie werden für ihre Kameradinnen und Kameraden der Panzerbrigade 21 aus Augustdorf übernehmen und die verschiedenen Corona-Teams unterstützen. Damit finden sowohl ein Truppensteller- als auch ein Kontingentwechsel statt.

„Die Soldatinnen und Soldaten aus Augustdorf haben unser Gesundheitsamt monatelang unterstützt. Das war eine echte Entlastung und wir danken ihnen für die gute Arbeit“, betont Adenauer. Im Anschluss an die Begrüßung wurden die Soldatinnen und Soldaten direkt in ihre neuen Teams eingeteilt. Sie werden beispielsweise die Corona-Hotline, das Infiziertenmanagement sowie die Ersterfassung unterstützen. Knapp die Hälfte von ihnen hat ihren Einsatz in der Erstermittlung. Zusätzlich werden weiterhin zwei Kameraden aus Augustdorf unterstützen. Damit sind derzeit 30 Soldatinnen und Soldaten in der Pandemiebekämpfung im Kreis Gütersloh im Einsatz.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Impfkampagne

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer 0800 / 116-117-02 für Westfalen-Lippe und 0800 / 116-117-01 für das Rheinland).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff von AstraZeneca kann und sollte weiter genutzt werden. Die Entscheidung, AstraZeneca nur an Personen ab 60 Jahren zu impfen ist sinnvoll. Es stehen einmalig diese 450.000 Termine zur Verfügung. Nichts soll im Lager bleiben. Klar ist daher auch: Wenn sehr viele Menschen einen Termin vereinbaren wollen, kann es sein, dass die Systeme an ihre Grenzen kommen. Dafür bitte ich um Verständnis. Alle weiteren Impfungen mit BioNTech und Moderna laufen selbstverständlich wie gehabt weiter.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) wird Ende April eine Empfehlung abgeben, wie mit den Zweitimpfungen für die bereits mit AstraZeneca Geimpften umgegangen werden wird. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass schwere Nebenwirkungen sehr selten sind. Das Gesundheitsministerium rät aber kürzlich Geimpften bei drei Tage nach der Impfung auftretenden Symptomen – wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Minister Laumann kündigte zudem an, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,5 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen. Zum Vergleich: Bislang konnten wir mit dem verfügbaren Impfstoff insgesamt mehr als 2,6 Millionen Impfungen durchführen.“

Ergänzend zu diesen 1,5 Millionen Impfungen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen des Landes mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden. In der kommenden Woche starten dann die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls weitergehen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh beliefert Kitas, Förderschulen und Grundschulen: Selbsttests für Kitas und Schulen

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

Nach den Osterferien wird der Kreis Gütersloh alle Förderschulen im Kreisgebiet mit Selbsttests versorgen. In dem Zuge hatte der Kreis in der Krisenstabssitzung angeboten, auch die Grundschulen mit Selbsttests zu versorgen. Diese sind in der Trägerschaft der Kommunen, die großes Interesse an dem Vorschlag zeigten.

Schülerinnen und Schüler sollen so die Möglichkeit haben, sich einmal pro Woche freiwillig selbst zu testen. Der Test kann zu Hause durchgeführt werden und ist sehr einfach in der Handhabung. Die Stadt Verl hat die Tests bereits im Einsatz und damit gute Erfahrungen gemacht.

Auch für Kinder und Personal in den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, den Spielgruppen und Brückenprojekten im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh bietet der Kreis ein solches Selbsttest-Angebot nach den Osterferien an.

Für die weiterführenden Schulen stellt das Land NRW Testmöglichkeiten zur Verfügung. Das Angebot des Kreises Gütersloh bezieht sich erstmal nur auf den Monat April, da das Land angekündigt hatte, demnächst auch die Förderschulen und Grundschulen zu berücksichtigen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

TÜV Rheinland: Mit dem Frühling kommen die Schlaglöcher

Bildquelle: PublicDomainPictures/pixabay.com
Bildquelle: PublicDomainPictures/pixabay.com

Der letzte Wintereinbruch ist vorüber und schon werden sie sichtbar: die kleinen und großen Schäden an unseren Verkehrswegen. Die Schlaglochsaison hat begonnen und Verkehrsteilnehmer müssen nun besonders achtsam sein. Die Straßenmeistereien haben alle Hände voll zu tun und stehen vor der dringenden Aufgabe, das kommunale Wegenetz instand zu halten und Gefahrenpunkte zu beseitigen. Doch es gibt wirksame Mittel, um Straßenschäden entsprechend vorzubeugen.

Wasser und Frost lassen Straßen leichter aufbrechen

Der Hintergrund: Sobald Regen in die feinen Risse und offenen Nähte sickert, lässt die gefrorene Nässe die Straße an der betroffenen Stelle förmlich aufplatzen. Der anfänglich kleine Riss im Asphalt mausert sich oftmals aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Belastungen zu einem Krater veritablen Ausmaßes. Zu spät gesehen, und schon ist unter Umständen ein Schaden am Auto entstanden. Für Radfahrer können die unerwarteten Aufbrüche und Vertiefungen ungleich schlimmere Folgen haben. „Hier hilft: Augen auf und langsam fahren“, empfiehlt Volker Jakobi, Geschäftsführer von TÜV Rheinland Schniering. Nur so bleibe genug Zeit, das Schlagroch reaktionsschnell zu umfahren, ohne dabei die übrigen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Effektiv vorbeugen: TÜV Rheinland-Messfahrzeuge untersuchen Belag

Noch besser ist es, wenn das Schlagloch gar nicht erst entstehen kann. Genau dafür sind Messfahrzeuge von TÜV Rheinland im Einsatz. Mit hochmodernen Fahrzeugen „scannen“ die Experten den Zustand von Straße und Belag. „Unsere Messfahrzeuge spüren sogar Risse auf, die kleiner als ein Millimeter sind“, sagt Jakobi. Eingesetzt werden sogenannte Laserdistanzsensoren vor dem Kühler und am Boden des Fahrzeugs sowie über Kameras, die jeden Quadratzentimeter der Straßenoberfläche erfassen. Nach der Computerauswertung erhält der Kunde – sprich: die Kommune, der Kreis oder das Land – eine Analyse, die den Straßenzustand übersichtlich visualisiert. Der Ratschlag der Experten: Risse bereits im Anfangsstadium beheben und so dem Schlagloch frühzeitig vorbeugen. Das spart Ärger und Kosten – die Verkehrsteilnehmer werden es danken.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Landrat Adenauer zu Ostergottesdiensten: Dieses Jahr auf Präsenzveranstaltungen verzichten

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Landrat Sven-Georg Adenauer appelliert wegen der bevorstehenden Gottesdienste am Hochfest dringend an alle Gemeinden, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. „Im Zweifelsfall ist man mit einem virtuellen Gottesdienst auf der sicheren Seite“, betont der Landrat. „Der Appell wird von sämtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mitgetragen.“

Adenauer weiter: „Ich achte das Grundrecht und das große Bedürfnis nach ungestörter Religionsausübung.“ In einer Pandemie müsse es aber auch möglich sein, auf die bereits erprobten virtuellen Formate auszuweichen. Es sei nicht die richtige Zeit, sich in und vor Gebetshäusern in großen Gruppen zu versammeln. Sollten Gemeinden dennoch Präsenzveranstaltungen planen, mahnt Adenauer, seien die geltenden Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten und die Hygienekonzepte präzise umzusetzen. Mit den 13 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sei vereinbart worden, dass die Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch vor Ort durch die Ordnungsämter kontrolliert werde. Auch weitergehende Maßnahmen seien nicht ausgeschlossen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)