LANTA-Banner
Start Blog Seite 677

Schulstart 2021/2022: Schulen in Nordrhein-Westfalen sind gut vorbereitet – Land und Kommunen investieren weiter in den sicheren KiTa- und Schulstart

Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: 90,4 Millionen Euro werden im Land Nordrhein-Westfalen für ein weiteres Lüftungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die noch aussteht. Die Bundesregierung hatte am 14. Juli 2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen haben bereits seit Sommer 2020 ein sogenanntes „Multi-Barrieren-System“ in Schulen errichtet: Hierzu gehört auch die Ausstattung von 5.500 Schulräumen mit mobilen Luftreinigungsgeräten oder einfachen baulichen Maßnahmen zur Erhöhung des Luftaustausches in den Räumen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sichere Orte für unsere Kinder. Dies ist uns durch die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen gelungen. Dazu haben auch die schnelle Umsetzung des Lüftungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bauliche Maßnahmen zum besseren Lüften im Frühjahr 2021 beigetragen. Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Länder, die die Kommunen bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten schon jetzt unterstützt haben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht in den Startlöchern, die Bundesvorgaben unverzüglich in ein Lüftungsprogramm II umzusetzen. Dazu braucht es noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern: Wir haben dem Bund klargemacht, dass er jetzt schnellstmöglich mit den Ländern eine Einigung erzielen muss, damit die Städte und Träger Klarheit bekommen, was gefördert werden kann und was nicht. Aber eines muss allen klar sein: Mobile Luftreinigungsgeräte sind kein Ersatz für das natürliche Lüften.“

Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld: „Die Städte tun, was hilft, um im kommenden Schuljahr einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten: regelmäßiges Lüften mit offenen Fenstern, regelmäßiges Testen und das Tragen von Masken sind wichtig. Und schließlich können mobile Lüftungsgeräte in schlecht zu belüftenden Schulräumen die Luftqualität zusätzlich verbessern. Einige Städte haben diese Klassenzimmer bereits mit Luftfiltern ausgestattet, in anderen laufen die Ausschreibungen. Damit folgen die Städte der Empfehlung von Virologen und vom Umweltbundesamt. Die Städte brauchen dafür die Fördermittel von Bund und Land.“

Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Bürgermeister der Stadt Soest: „Die Sorgen der Eltern vor dem Herbst können wir gut verstehen. Auch die Kommunen wollen einen möglichst sicheren Schul- und Kitabetrieb. Unverzichtbar bleiben dafür Testen, Maskentragen und regelmäßiges Lüften. In Räumen, die nicht auf natürlichem Wege belüftet werden können, bieten mobile Filter möglicherweise eine sinnvolle Ergänzung. Viele Kommunen mit Klassenräumen der Kategorie 2 haben deswegen schon von dem Förderprogramm des Landes Gebrauch gemacht. Die weiteren Hilfen durch Bundes- und Landesregierung begrüßen wir, auch wenn eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftfiltern nicht vorgesehen ist. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas niemals 100-prozentig infektionsfrei sein können.“

Thomas Hendele, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und Landrat im Kreis Mettmann: „Dass Bund und Land zur Absicherung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas an einem Strang ziehen, ist natürlich zu begrüßen. Seit Mitte Juli sind die Grundsatzbeschlüsse in der Welt. Ich erwarte aber, dass der Bund nun schnellstmöglich die Verwendung der Mittel mit den Ländern regelt. Die Ferien in NRW sind so gut wie vorbei. Den Schulträgern bleiben nicht einmal mehr zwei Wochen, um zum Schulstart gerüstet zu sein.“

Definition der Kategorie-2-Räume:
„Kategorie 2“-Räume in Schulen und Kindertagesbetreuung sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

Hintergrund:

  • Im Rahmen des Lüftungsprogramms I des Landes Nordrhein-Westfalen für Schulen und Sporthallen sind Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden rund 14.798.000 Euro. Davon bis dato ausgezahlt wurden rund 12.890.000 Euro. (Stand: 5. August 2021)
  • Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
  • Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.
  • Zusätzlich zum Lüftungsprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den Schulen bauliche Maßnahmen ergriffen und pragmatische Lösungen vor Ort im Zusammenwirken mit dem Schulpersonal gefunden. Beispiel: Es wurden Lösungen gefunden, wenn Fenster aufgrund der notwendigen Absturzsicherung bei Räumen oberhalb des Erdgeschosses nicht geöffnet werden konnten. Des Weiteren wurden bauliche Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel der Austausch ganzer Fensteranlagen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

NABU: Auswirkungen künftiger Hochwasserereignisse reduzieren

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)
(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Die Folgen der Extremwetterereignisse im Westen und Süden Deutschlands sind dramatisch. Dort kamen verschiedene Faktoren zusammen, die letztendlich zu der Katastrophe mit vielen Toten geführt haben – großen Niederschlagsmengen, fehlender Regenrückhalt und besondere topographische Bedingungen. Was lässt sich daraus lernen und welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden? Die Regenmengen hätten vermutlich in den meisten Teilen Deutschlands zu Überschwemmungen geführt. Durch die besondere topografische Lage sammelte sich in sehr kurzer Zeit enorm viel Wasser in den Tälern, mit den bekannten gravierenden Folgen für Mensch und Natur.

Die Auswirkungen einer Hochwasserkatastrophe lassen sich abmildern, wenn bestimmte Faktoren beachtet werden. Ein großes Problem bei Flutereignissen ist die mangelnde Aufnahme von anfallendem Regenwasser durch den Boden. In Siedlungsbereichen dominieren versiegelte Flächen aus Asphalt und Beton. Aber auch in großen Teilen der freien Landschaft können Niederschläge kaum noch versickern und auf natürliche Weise zurückgehalten werden. Das Wasser sucht sich seinen Weg. Ist es erst einmal im Tal, findet es kaum Platz sich schadlos auszubreiten. Das beschleunigt Strömungsgeschwindigkeiten und erhöht die Gefahrenpotenziale.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller beschreibt die schwierige Situation: „Unsere Siedlungen, aber auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen sind so gestaltet, dass Regenwasser immer schnell abgeleitet werden kann. Das führt bei Starkregenereignissen zu schnell und hoch auflaufenden Hochwasserwellen. Bei Hitzeperioden hingegen trocknen die entwässerten Böden schneller aus. Dürre und Hochwasser werden so gleichermaßen begünstigt. Dieses System der flächendeckenden Entwässerung ist noch dazu teuer und kaum noch steuerbar. Für einen wirksamen Hochwasserschutz müssen wir künftig das Ablaufen des Wassers stärker auf natürliche Weise verzögern. Dazu sind Strategien anzuwenden, die das Wasser besser in der Fläche halten. Diese müssen durch technischen Hochwasserschutz ergänzt werden.“

Dazu bedarf es einer Kombination unterschiedlichster Lösungsansätze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, mit den folgenden Schwerpunkten:
  • Das Wasserspeichervermögen der Landschaft muss verbessert werden, um Extreme abzupuffern. Dazu müssen Entwässerungssysteme umgestaltet werden, die Wasserspeicherfähigkeit der Böden deutlich verbessert und wasserspeichernde Ökosysteme, wie naturnahe Wälder und Moore, geschützt werden.
  • Außerdem muss die Renaturierung von Flüssen und Auen viel stärker gefördert werden als das bisher.
  • Durch den Klimawandel werden Extremwetterereignisse weiter zunehmen. Deshalb muss künftig hinreichend Vorsorge in den Siedlungsbereichen getroffen werden. Bis heute werden in den großen Flussauen Deutschlands Siedlungen und landwirtschaftliche Nutzflächen gleichermaßen mit Deichanlagen geschützt. Das muss sich ändern. Nur wenn sich Extremhochwasser auf Wiesen und Ackerflächen ungehindert ausbreiten kann, sinken die Gefahren für Siedlungsflächen und Infrastruktur. Das gilt besonders, wenn Überflutungsgebiete und exzellente technische Hochwasserschutzeinrichtungen kombiniert werden.

Ein gutes Beispiel für die Renaturierung von Flüssen und Auen ist das europaweit größte Projekt seiner Art, die „Untere Havelniederung“ des NABU. Der einstmals stark ausgebaute Fluss wird gemäß aktuellem Planungsstand bis spätestens 2033 renaturiert und wieder in ein Naturparadies verwandelt. Altarme und Hochflutrinnen werden wieder angeschlossen und Auenwälder begründet. Deichabschnitte werden zurückgebaut und so Überflutungsfläche zum Hochwasserschutz gewonnen. Das hier gewonnene Wissen lässt sich auf viele andere Gebiete in Deutschland übertragen.

Mehr Infos zum Projekt „Untere Havelniederung“: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/untere-havel/index.html

Weitere Informationen zu Flächenverbrauch, Siedlungsentwicklung und Hochwasser:

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html

https://ots.de/FshE38

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/hochwasser/15922.html

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

Markisen & Terrassenüberdachungen von Füchtenhans – Innovation und Qualität „Made in Harsewinkel“!

Wir bei der Firma Füchtenhans sind Ihr Ansprechpartner in Harsewinkel, wenn es Ihnen darum geht, Ihr Eigenheim voll und ganz nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Darum sind wir selbstverständlich auch Ihr kompetenter Experte in Sachen Terrassenüberdachungen, Markisen sowie sonstigem Sonnen- und Wetterschutz rund um Ihr schönes Zuhause.

Unsere Terrassenüberdachungen bieten Ihnen einen ganzjährigen Wetterschutz und sind somit eine attraktive und hochwertige Erweiterung Ihres Hauses. Ob Sonne, Regen, Schnee oder Ähnliches, unsere Terrassenüberdachungen ermöglichen Ihnen jederzeit wetterunabhängige Erholung mit Familie und Freunden an der frischen Luft. Gartenmöbel sowie Pflanzen stehen geschützt und müssen nicht mehr mühsam weggeräumt werden und Ihre persönliche Wohnqualität wird durch das angenehme Ambiente immens gesteigert.

Auch mit unseren Markisen sorgen wir von der Firma Füchtenhans an sonnigen Tagen für die optimale Beschattung für Terrasse, Terrassenüberdachung, Balkon, Fenster oder Wintergarten. Mit Markisen können Sie in Ihrem eigenen Zuhause völlig neue Freiräume und viele zusätzliche unbeschwerte Stunden im Freien erleben. Sie schützen an heißen Tagen vor der Sonne und schaffen eine behagliche Atmosphäre, die auch nach Sonnenuntergang noch für Gemütlichkeit und Lebensqualität sorgt.

Füchtenhans ist immer eine gute Idee und der richtige Ansprechpartner vor Ort, wenn es um Terrassenüberdachungen, Markisen sowie Sonnen- und Wetterschutz geht. Zu unserem Leistungsspektrum gehören u. a. ebenfalls die Bereiche Fenster, Haustüren, Vordächer, Insektenschutz, Rollladen und Einbruchschutz. Überzeugen Sie sich einfach selbst und kontaktieren Sie uns – wir freuen uns schon auf Sie und Ihr ganz individuelles Projekt!

Sprachcamps für zugewanderte Schülerinnen und Schüler – Deutschkenntnisse in den Ferien verbessern

Die Schülerinnen Zainab, Teena, Nazliya und Arezo zeigen die Aufgaben, die sie im Theorieteil erarbeiten (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Schülerinnen Zainab, Teena, Nazliya und Arezo zeigen die Aufgaben, die sie im Theorieteil erarbeiten (Foto: Kreis Gütersloh).

Sechs Wochen Sommerferien bieten Zeit für Familie, Freunde und Urlaub. Danach wieder in den Schulalltag zu finden, kann eine Herausforderung sein – besonders für zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig eine neue Sprache lernen. Bei den Ferien-Sprachcamps haben sie die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und in Gruppen zu üben. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Gütersloh organisiert mit verschiedenen Bildungsträgern die Kurse, um den Kindern und Jugendlichen den Wiedereinstieg in die Schule zu erleichtern.

Bereits zum siebten Mal finden die Sprachcamps in den Sommerferien statt. Zwei Wochen lang, vom 2. bis zum 13. August, besuchen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Berufskollegs die Deutschkurse an unterschiedlichen Orten. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese erst kürzlich im Kreis Gütersloh angekommen sind oder schon einige Jahre hier leben.
Die Sekundarstufe I befasst sich während des Unterrichts im Camp mit kunst-, musik- oder theaterpädagogischen Projekten. Die Jugendlichen der Berufsschule thematisieren die Berufsorientierung und -vorbereitung. Dies kann auch zum Beispiel in Form von Betriebsbesuchen erfolgen. Die Ergebnisse ihrer Projektarbeiten präsentieren die Teilnehmenden ihren Familien und den Lehrkräften. Dies kann eine Vorführung, eine Ausstellung oder auch ein Vortrag sein. „Im Anschluss werden die Ergebnisse in einer Ausstellung digital oder im Kreishaus der Öffentlichkeit zugängig gemacht“, so Erika Dahlkötter vom KI und Leiterin des Projekts.

Das KI bietet in den Sommerferien elf Sprachcamps an. Dafür meldeten sich diesmal mehr als 250 Kinder und Jugendliche an. „Wie bereits im vergangenen Jahr gab es wieder mehr Anmeldungen als freie Plätze. Die Anzahl der Teilnehmenden musste aufgrund der Corona-Pandemie reduziert werden“, erklärt Manuel Erdmeier, Leiter des KI. Die Anmeldungen standen in sieben Sprachen zur Verfügung: Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch und Rumänisch.
Eine Gruppe darf maximal aus 20 Personen bestehen. Zwei Lehrkräfte betreuen jeweils eine Gruppe. Diese Konstellation ermöglicht es, dass die Kinder und Jugendlichen praxisnah in Kleingruppen arbeiten. Die Lehrkräfte erhielten im Vorfeld eine Schulung – organisiert vom KI.

Die Kurse sind auf verschiedene Standorte verteilt, sodass die Fahrtwege nicht zu lang sind. Für die Schülerinnen und Schüler, die dennoch einen längeren Anfahrtsweg haben, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos. Im Anschluss an die Sprachkurse erhalten alle Teilnehmenden nicht nur eine Teilnahmebestätigung, sondern auch einen Fragebogen zur Bewertung. Diese werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KI ausgewertet und zusammen mit den Bildungsträgern erarbeiten sie Verbesserungsmöglichkeiten. Bildungsträger sind die Volkshochschulen Reckenberg-Ems, Gütersloh, Verl – Harsewinkel – Schloß Holte Stukenbrock und die INTAL Bildung und Beruf gGmbH.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Musical Fieber in der Klosterpforte: Lassen Sie sich vom MOVIE & MOTION Ensemble beim Gartenkonzert in ihren Bann ziehen

Lassen Sie sich in der Klosterpforte in Marienfeld vom “Musical Fieber” infizieren. Dieses Virus ist zwar ansteckend, aber ganz sicher nicht gefährlich! Freuen Sie sich auf eine Show, gespickt mit Songs der erfolgreichsten und beliebtesten Musicalproduktionen der Welt sowie auf Melodien unterschiedlichster Genres, die zum Träumen, Schwelgen, Lachen und Mitmachen einladen.

Vier hervorragende Sänger/innen des Ensembles MOVIE & MOTION ziehen Sie mit ihren ausdrucksstarken Stimmen und Interpretationen in ihren Bann. Sie beherrschen das perfekte Spiel auf der Klaviatur der Gefühle. Begrüßen Sie außerdem unseren SPECIAL GUEST Sascha Renier, ein sehr begabter Singer Songwriter, der bereits als Vorprogramm von NENA & REVOLVERHELD das Publikum begeistert hat.

Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr

VVK: 24,00 €

Tickets unter:
0 52 41 / 46 05 08
konzert@sk-entertainment.de

oder direkt in der Klosterpforte Marienfeld 0 52 47 / 70 80

 

 

(Text- und Bildquelle: Hotel-Residence Klosterpforte)

Polizei Nordrhein-Westfalen erhält hochmodernes mobiles Datenlabor

NRW-Innenminister Herbert Reul - ©IM NRW/Jochen Tack
NRW-Innenminister Herbert Reul – ©IM NRW/Jochen Tack

Das Ministerium des Innern teilt mit: Die nordrhein-westfälische Polizei bekommt ein Mobiles Datenerfassungs- und Analyselabor (MODAL). Das Fahrzeug versetzt die Polizei in die Lage, Daten direkt vor Ort zu erfassen, zu sichern und in das Polizeinetz einzuspeisen. „Das ist ein echtes Stück High-Tech und ein weiterer Baustein, mit dem wir der Digitalisierung und Virtualisierung von Kriminalität begegnen“, sagte Innenminister Herbert Reul heute bei der Vorstellung des Fahrzeuges im Landeskriminalamt.

In vielen Fällen gerade schwerster Kriminalität ist die Datenauswertung inzwischen der Schlüssel zum Ermittlungserfolg. Nachdem die Polizei Beweismittel wie USB-Sticks, Computer oder Handys sichergestellt hat, werten Ermittler die gespeicherten Daten normalerweise im Dienstgebäude der Polizei aus. Mit Hilfe des neuen MODALs können einige Arbeitsprozesse in bestimmten Fällen auch schon direkt am Einsatzort erledigt werden. „Wenn nötig, können die Ermittler direkt vor Ort einen ersten Blick auf die belastenden Daten werfen. Insbesondere bei akuten Gefahren – zum Beispiel bei großen Kindesmissbrauchsverfahren – kann das ein Gewinn an wertvoller Zeit sein. Zeit, die die Polizei nicht hat, die vor allem aber die Opfer nicht haben“, so Reul.

Das MODAL kann auch als WLAN-Hotspot und fahrender Datenspeicher dienen. Mit dieser Technik können Zeugen vor Ort Bilder und Videos von ihren Smartphones schnell und unkompliziert an die Polizei übermitteln. Bei Anschlägen oder großen Schadensereignissen spielt das eine wichtige Rolle. Oft kommt es in solchen Situationen darauf an, schnell Hinweise aus der Bevölkerung aufzunehmen und auszuwerten.

2018 hatte sich eine Landesarbeitsgruppe der Polizei mit der Frage beschäftigt, wie man die Auswertung von IT-Asservaten vor Ort verbessern kann. Mitarbeiter aus dem „Cybercrime-Kompetenzzentrum“ hatten dann die Idee eines Fahrzeugs, das all die Anforderungen bei der Auswertung von IT-Asservaten erfüllt. „Die IT-Ermittler haben jedes Detail mit Bedacht ausgewählt. Wir haben also hier etwas von Polizisten für Polizisten“, so der Minister.

Das Labor hat drei Arbeitsplätze, einen luftgefederten Serverschrank für den Betrieb auch während der Fahrt und ein Rechenzentrum mit 100 Terabyte Speicher. Die Kosten für das mobile Labor belaufen sich auf insgesamt rund 400.000 Euro.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland – Schluss mit Lippenbekenntnissen, Kinder- und Jugendbeteiligung endlich ernst nehmen

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einrichtung eines Ständigen Beirates für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation soll der Beirat den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten und mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Der Beirat soll zudem Projekte zur Umsetzung dieser Strategie vorschlagen und konkrete Handlungsempfehlungen im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung an die Bundesregierung geben. Flankiert werden soll der Beirat von einer „Bundesstelle Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Umsetzung der bundesweiten Beteiligungsstrategie sowie als Vernetzungsangebot für die bereits bestehenden Landesstellen.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Studie ist vor einiger Zeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut werden müssen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Es gilt, den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend Geltung zu verschaffen.

„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen zu spät und nicht nachhaltig berücksichtigt werden. Das muss sich ändern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt insofern ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens normiert. Hier sind sowohl der Bund als auch die Bundesländer aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. So sollte beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar“, so Krüger weiter.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/beteiligung, weitere Informationen wie beispielsweise die eingangs erwähnte Beteiligungsstudie, eine Kinderpolitische Landkarte oder eine Methodendatenbank zur Kinder- und Jugendbeteiligung unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

Marienschule: Bodenbelag in drei Klassenräumen und in den Büros wird ausgetauscht

Die Marienschule im Ortsteil Marienfeld (Foto: Stadtverwaltung Harsewinkel)
Die Marienschule im Ortsteil Marienfeld (Foto: Stadtverwaltung Harsewinkel)

In der Marienschule werden in drei Klassenräumen und in den Büros der Schulverwaltung die Parkettböden gegen einen Linoleumbelag ausgetauscht. Der Sanierungsmaßnahme vorangegangen war eine von der Stadtverwaltung beauftragte und vom Institut für Umweltanalyse aus Bielefeld durchgeführte Untersuchung der Raumluft. In dem Gutachten, das der Stadt seit dem 27. Juli des Jahres vorliegt, empfiehlt das Institut die vorhandenen Parkettböden in den Verwaltungsräumen zeitnah auszutauschen. „Dieser Empfehlung werden wir umgehend folgen und die alten Parkettböden gegen einen Linoleumbelag austauschen“, so Fachbereichsleiter Reinhard Pawel.

Reinhard Pawel betont, dass sich die Empfehlung des Instituts, die Böden auszubauen, auf die Verwaltungsräume bezieht. Hier waren bei der Untersuchung für bestimmte Stoffe erhöhte Konzentrationen festgestellt worden. „Wir bewegen uns dabei unterhalb der festgesetzten Grenzwerte“, so Reinhard Pawel weiter. Zusätzlich zu der Empfehlung des Instituts für Umweltanalyse wird die Stadtverwaltung kurzfristig alle in dem Gebäudeteil vorhandenen Parkettböden sanieren.

Ausgelöst worden war die Untersuchung durch einen Hinweis von Schulleiterin Daniela Rauh, die die Stadtverwaltung auf einen „intensiven Geruch“ in den Verwaltungsgebäuden hingewiesen und um eine Begutachtung gebeten hatte. Die Geruchsbelästigung rührt nach Aussage des Instituts von dem bei der Verlegung im Jahr 1952 verwendeten Parkettkleber. Bei einer bereits vor zwei Jahren durchgeführten Raumluft-Analyse hatte das Bielefelder Institut keine Auffälligkeiten feststellen können. „Die Analysemethoden werden permanent verfeinert, so dass die Ergebnisse bei der Abbildung der erfassten Stoffe immer präziser werden“, so Reinhard Pawel.

Um die Klebersubstanzen restlos zu entfernen, wird nicht nur der Belag, sondern auch der Estrich ausgetauscht. „Wir können nicht ausschließen, dass auch im Estrichboden Klebersubstanzen vorhanden sind. Außerdem wäre der Schichtabtrag letztlich teurer als der Neueinbau des Estrichbelags“, erklärt Reinhard Pawel.

Die in Kürze beginnenden Bauarbeiten werden voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein. In dieser Zeit wird der gesamte Mitteltrakt für den Schulbetrieb geschlossen. Ein Nutzungskonzept für die nicht von der Sanierung betroffenen Klassen- und Verwaltungsräume wird zurzeit gemeinsam von Schulleitung und Verwaltung erarbeitet. Damit wird sichergestellt, dass der Unterricht nach den Sommerferien wie geplant stattfinden kann.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Nordrhein-Westfalen macht Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten an Berufskollegs gezielte Impfangebote

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit: Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird Nordrhein-Westfalen ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot einrichten: Zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 (ab dem 18. August 2021) sollen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Beschäftigte der Berufskollegs spezielle Impfangebote erhalten. Diese Impfangebote sollen in den 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren durch die Kreise und kreisfreien Städte organisiert werden. Dabei können in Abstimmung mit den jeweiligen Schulträgern und der Schulleitung auch sogenannte aufsuchende – mobile – Impfangebote an oder in den Berufskollegs geschaffen werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir haben sehr gute Erfahrungen mit den vielfältigen niedrigschwelligen Aktionen der Impfzentren seit der Woche des Impfens gemacht. Mit dem Impfangebot an Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte von Berufskollegs gehen wir nun noch einen Schritt weiter. Rund 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. 53,9 Prozent sind sogar vollständig geimpft. Das ist ein toller Erfolg. Wer sich impfen lässt, leistet einen wichtigen Beitrag, um das Infektionsgeschehen nachhaltig zu hemmen. Diese Chance müssen wir nutzen.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich freue mich, dass wir mit gezielten Impfangeboten an den Berufskollegs künftig dazu beitragen können, die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu verbessern. Daher ist es gut, dass wir jungen Erwachsenen jetzt die Möglichkeit geben, sich ohne großen organisatorischen Aufwand impfen zu lassen. Bei der weiteren Bekämpfung der Pandemie wird es künftig immer stärker auf solche pragmatischen Angebote ankommen, wie wir sie jetzt mit den mobilen Impfungen an unseren Berufskollegs umsetzen.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Koffer am Bahnsteig löst Entschärfereinsatz der Bundespolizei aus

(Bildquelle: Bundespolizei)
(Bildquelle: Bundespolizei)

Am Dienstagmittag um 13:00 Uhr wurde die Bundespolizei über einen herrenlosen Metallkoffer auf dem Bahnsteig zu Gleis 5/6 im Bielefelder Hauptbahnhof informiert. Ausrufe im Bahnhof führten nicht zum Besitzer. Da nicht auszuschließen war, dass von dem Koffer eine Gefahr ausgehen könnte, wurde der Bahnsteig abgesperrt. Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei aus Hannover wurde angefordert. Nach dem Röntgen des Koffers durch die Entschärfer der Bundepolizei konnte eine erste Entwarnung gegeben werden. Der Koffer enthielt eine präparierte Bibel mit einem ausgeschnittenen Hohlraum. Hierin fand sich eine kleinere Menge weißen Pulvers, bei dem es sich nach Untersuchungen nicht um Sprengstoff, sondern um Betäubungsmittel handelt. Um 17:10 Uhr wurden alle gesperrten Gleise und der Bahnsteig wieder freigegeben. Es entstanden durch den Vorfall Behinderungen und Ausfälle im Bahnverkehr. Wer den Koffer dort abgestellt hat ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)