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Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Impfplan für Priorisierungsgruppe 2

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

 

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:
  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

 

(Textquelle: Land NRW)

ADAC: E-Auto hält Minusgraden auch in stundenlangen Staus Stand

Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).
Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).

ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen

Elektroautos können auch bei Minusgraden mehrere Stunden im Stau durchhalten, ohne dass die Batterie schlapp macht. Auch zusätzliche Verbraucher wie Heizung, Sitzheizung und Radio können weitgehend bedenkenlos genutzt werden. Die Sorge, Elektroautos könnten ähnlich wie das Handy oder die Kamera den winterlichen Verhältnissen nicht standhalten, ist also unbegründet.

Der ADAC hatte zwei Fahrzeuge einem Härtetest unterzogen: Ein Renault ZOE Z.E. 50 und ein VW e-up! wurden in der Nacht zum Freitag bei strengem Frost von -9 bis -14 °C für 12 Stunden auf ihre Widerstandsfähigkeit geprüft. Dabei wurden der Innenraum auf 22 Grad Celsius beheizt, die Sitzheizung aktiviert und das Standlicht eingeschaltet.

Das Ergebnis am frühen Morgen: Nach 12 Stunden waren beim Renault Zoe etwa 70 Prozent und beim VW e-up! etwa 80 Prozent des Akkus verbraucht. Selbst unter extremen Bedingungen kann man also mit der 52 Kilowattstunden großen Batterie des Zoe rund 17 Stunden und mit den 32,3 Kilowattstunden des e-up! 15 Stunden in einem Stau ausharren, sofern die Batterie zu Beginn des Staus noch ziemlich voll ist. Entsprechend kürzer ist die Zeitspanne bei teilentleertem Akku. Bei kritischen Verhältnissen empfiehlt es sich, vor der Auffahrt auf eine Autobahn frühzeitig das Elektroauto nachzuladen.

Sollten Unsicherheiten bleiben, lässt sich Strom sparen, indem unnötige Verbraucher wie Front-/Heckscheibenheizung, Scheibenwischer und Abblendlicht ausgeschaltet werden. Die Standbeleuchtung sollte aus Sicherheitsgründen angeschaltet bleiben. Außerdem kann die Innenraumtemperatur reduziert und auf Umluftbetrieb geschaltet werden. Eine Sitzheizung ist sparsamer und benötigt weniger Energie.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Geflügelpest – Überwachungszone und Aufstallpflicht im Kreis Gütersloh

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com

Vorbeugende Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat rund um den Geflügelpestausbruch in Versmold eine Überwachungszone eingerichtet. Der Kreis Gütersloh hat seinerseits per Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht für den Kreis Gütersloh verordnet. Beide Allgemeinverfügungen gelten ab dem 4. März, 0 Uhr.

Diese Überwachungszone dient als Provisorium, bis der Kreis Gütersloh seinerseits ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet festlegt. Dies erfolgt voraussichtlich zum Wochenende, wenn das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza bestätigt hat. Die vom LANUV festgelegte Überwachungszone umfasst im Wesentlichen ein Gebiet, das die Ortsteile Hesselteich und Oesterweg in Teilen umfasst. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Amtsblatt (www.kreis-guetersloh.de).

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz NRW hatte gestern eine Aufstallpflicht für Ostwestfalen-Lippe angekündigt, umsetzen müssen sie die Veterinärämter vor Ort. Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Verhindert werden soll so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5.

Der Verdacht auf die Geflügelpest bei einem Entenmastbetrieb in Versmold Anfang dieser Woche ist der erste Fall in einem Geflügelbetrieb in NRW in dieser Geflügelpest-Periode. Der letzte größere Ausbruch im Kreis Gütersloh war in den Jahren 2016/2017. Rund 20.000 Tiere wurden in Versmold wegen des dringenden Verdachts auf einen Geflügelpestausbruch und aus Tierschutzgründen unverzüglich am Dienstag getötet.

Die Schutzmaßnahmen beziehen sich unter anderem auf die Aufstallpflicht, auf Aufzeichnungen zu Besuchen betriebsfremder Personen, über erkrankte und verstorbene Tiere und zu Desinfektionsmöglichkeiten an den Stallein- und -ausgängen. In der Überwachungszone gilt auch ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Auch bei der Stallhaltung sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, die das Risiko den Virus in die Stallungen zu tragen verringern. Dazu zählen unter anderem Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern, Stallungen vogelsicher abzudichten und Schutzkleidung, insbesondere Schuhe, erst am Eingang des Stallbereiches anzulegen.

Alle Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2000 Geflügelhalter mit circa 4,2 Millionen Tieren.

Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Vögel finden, die ersichtlich zum Beispiel nicht durch Verkehrsunfälle oder Scheibenanflüge ums Leben gekommen sind, ist das örtliche Ordnungsamt zu informieren. Die Tiere sollten nicht angefasst werden.

Die Anordnungen wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regelung tritt ab Donnerstag, 4. März, in Kraft. Weitere Informationen: www.kreis-guetersloh.de.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Neues Gesicht im Bezirksdienst Harsewinkel – PHK Robert Heuer als Nachfolger von PHK Stephan Klaus

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Das Team des Bezirksdienstes Harsewinkel hat sich verändert. PHK Stephan Klaus hatte bereits im Dezember 2020 das Team verlassen. Nach über 22 Jahren im Bezirksdienst Harsewinkel und mehr als 42 Jahre im Dienste der Polizei NRW ging PHK Klaus in den Ruhestand. Zuvor übergab er den Staffelstab an PHK Heuer. Am heutigen Tag (03.03.) fand neben der Begrüßung des Neuen im Bezirksdienst Harsewinkel auch die Verabschiedung von PHK Stephan Klaus statt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Kontaktregeln sprach Landrat Sven-Georg Adenauer PHK Klaus seinen Dank und die Anerkennung für seine jahrelange gute Arbeit im Bezirksdienst Harsewinkel aus. Der Abteilungsleiter Polizei, Leitender Polizeidirektor Christoph Ingenohl schloss sich den Worten bei seiner Verabschiedung an. Die ersten Wochen im Ruhestand nutzte Stephan Klaus dafür sich Pläne für die kommende Zeit zu machen. „Meine Arbeit habe ich immer sehr gerne ausgeübt. Im Bezirksdienst habe ich über die Jahre auch sehr viel erlebt. In Zukunft werde ich gemeinsam mit meiner Frau sicherlich viel Zeit im Garten verbringen. Darüber hinaus mache ich sehr gerne größere Rad- und Motorradtouren“, sagte Klaus. PHK Robert Heuer ist seit 1995 im Dienst der Polizei NRW. Nach seiner Ausbildung und einer kurzen Versetzung zum Polizeipräsidium Düsseldorf, ist PHK Heuer seit 1998 in der Kreispolizeibehörde Gütersloh tätig. Das gesamte nördliche Kreisgebiet lernte PHK Heuer seitdem sehr gut kennen, da er mit kurzen Unterbrechungen bis zur Umsetzung zum Bezirksdienst Harsewinkel in Versmold und Halle (Westf.) seinen Dienst versehen hatte. „Die Übergabe und meine Einarbeitung im Bezirksdienst Harsewinkel verlief sehr gut. Mittlerweile habe ich mich gut eingelebt hier. Besonders wichtig ist mir der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gerne bin ich hierbei auch unterwegs anzutreffen. Sprechen Sie mich ruhig an“, sagte Heuer. Landrat Sven-Georg Adenauer und Leitender Polizeidirektor Christoph Ingenohl begrüßten PHK Heuer herzlich als gebührende Nachfolger von PHK Klaus und wünschten ihm alles Gute für das neue Amt. Die drei Bezirksdienstbeamten Polizeihauptkommissar Ludger Haase, Polizeihauptkommissar Dirk Spiller und Polizeihauptkommissar Robert Heuer sind unter der Telefonnummer 05247 927910 erreichbar und stehen grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich sind individuelle Absprachen und Terminvereinbarungen im Büro möglich, falls die Bürgerinnen und Bürger spezielle Anliegen haben. Der Bezirksdienstposten befindet sich an der Münsterstraße 8 in 33428 Harsewinkel.

Betreuungsentschädigung: Unbürokratisches Verfahren für Eltern – digitaler Antrag kann ab sofort gestellt werden

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Familienminister Stamp: Einfaches, unbürokratisches Verfahren für Eltern / Online-Formular für die „Betreuungsentschädigung NRW“ ist freigeschaltet

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Corona-Pandemie stellt gerade Familien mit jüngeren Kindern vor enorme Herausforderungen. Für gesetzlich Versicherte ist daher die Zahl der Kinderkrankentage bundesgesetzlich verdoppelt worden. Sie können zudem nicht nur dann genommen werden, wenn das Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn die Schule oder Kindertagesbetreuung pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet ist.

Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.

Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, den Antrag auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden. Familienminister Joachim Stamp: „Wir haben für die Eltern ein einfaches und unbürokratisches Antragsverfahren auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass das digitale Formular jetzt zur Verfügung steht.“

Auch im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs können Eltern weiter auf die bundesweit für 2021 verdoppelten Kinderkrankentage zurückgreifen. Pro Elternteil gibt es nun 20, für Alleinerziehende 40 Tage im Jahr – und zwar nicht nur, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn das Kindertagesbetreuungsangebot coronabedingt im eingeschränkten Betrieb ist. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen auch für Landesbeamte und aufgrund des Betreuungsentschädigungsprogramms des Landes auch für Selbständige und Freiberufler.

Insgesamt sind für die „Betreuungsentschädigung NRW“ neun Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms vorgesehen. Der Tagessatz orientiert sich an den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro.

Unter dem Link https://url.nrw/Betreuungsentschaedigung kann der Antrag ab sofort aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Bezirksregierung geschickt werden.

 

(Textquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Lehrgänge für Aktive in Kinder- und Jugendarbeit

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Jugendämter kooperieren für abwechslungsreiches Bildungsprogramm

Auch in diesem Jahr besteht für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit trotz Pandemie die Möglichkeit, sich durch Schulungen in der eigenen Arbeitsweise weiterzubilden und für die gemeinsame Zeit mit jungen Menschen vorzubereiten. Von Nutzen ist diese potenzielle Erweiterung des eigenen Erfahrungshorizonts dabei nicht nur für Ehrenamtliche in Vereinen, sondern auch für Honorar- oder Fachkräfte. Die vier Jugendämter des Kreises Gütersloh hegen für das Jahr 2021 die Hoffnung, den Großteil der Schulungen in Form von persönlichen Zusammenkünften stattfinden lassen zu können. Falls die Fallzahlen der Corona-Infektionen dies nicht erlauben sollten, könnten die Schulungen im Zweifelsfall auch online durchgeführt werden.

Aktueller denn je erscheinen die Schulungsangebote in diesem Jahr gerade wegen der widrigen Umstände im globalen Gesundheitswesen. So steht eine Online-Veranstaltung ganz im Zeichen der Themen Fake-News und Verschwörungstheorien, deren Entstehung und was sie für Kinder und Jugendliche gefährlich machen könnten. Nicht nur im Zusammenhang mit falschen Informationen über Covid-19 sollen die Schulungsteilnehmer zukünftig Warnsignale frühzeitig erkennen und bei ihrer individuellen Tätigkeit auf die richtige Art und Weise behandeln können.

Exklusiv für diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, finden zwei Erste-Hilfe-Kurse in Verl statt. Bei allen Veranstaltungen ist es nicht von Bedeutung, wie erfahren man ist. Einsteiger und langjährig Erfahrene sind gleichermaßen willkommen.

Anmelden sollten sich Interessierte bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der in der Beschreibung angegebenen Kontaktadresse. Wichtig ist die Angabe des Alters und der Kontaktdaten, um die korrekte Ausstellung und Anfertigung der Teilnehmerzertifikate zu gewährleisten. Die meisten Veranstaltungen sind kostenfrei, falls nicht, werden Kosten in den meisten Fällen von der Einrichtung, für die man aktiv ist, übernommen.

Zu finden ist das ausgedruckte Programm vor Ort in den Rathäusern und in den Kreishäusern Gütersloh und Rheda- Wiedenbrück. Zusätzlich sind Informationen online auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter dem Link https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinder-und-jugendfoerderung/foerderung-des-ehrenamts-in-der-kinder-und-jugendarbeit/ nachzulesen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stadtverwaltung Harsewinkel sucht Amphibienschützer für die Amphibienwandersaison

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Amphibienschützer gesucht

Auch 2021 wird seitens der Stadtverwaltung für die kommende Amphibienwandersaison geplant. Wie jedes Jahr im Frühling, begeben sich bei den passenden Temperaturen die Amphibien wieder auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Müssen die Tiere dabei vielbefahrene Straßen queren, ist dies häufig ein gefährliches Unterfangen und bedeutet für viele Tiere nicht selten den Tod.

Zum Schutz der Tiere werden seitens der Stadt Harsewinkel temporäre Amphibienfangzäune aufgestellt. Diese Schutzmaßnahme kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich genügend ehrenamtliche Helfer finden, die abwechselnd bereit sind, in den etwa sechs bis acht Wochen von Mitte Februar bis April morgens und abends die Lurche über die Straße zu tragen. Für dieses Jahr wird noch dringend Hilfe benötigt!

Harsewinkeler, die Lust und Zeit haben bei der Zaunbetreuung unterstützend mitzuwirken, melden Sie sich bitte bei dem Umwelt- und Abfallberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann (Tel.: 05247/935-197; E-Mail: Guido.Linnemann@gt-net.de).

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

NABU: Der Schnee ist weg, jetzt kommen die Kröten – Amphibienwanderung ist gestartet

Autofahrer müssen besonders umsichtig sein – Helfer an den Krötenzäunen gesucht

Nach dem starken Wintereinbruch steigen die Temperaturen nun wieder. Das lockt Frösche, Kröten, Molche und Unken in ganz Deutschland aus ihren Winterquartieren. Sobald die Nachttemperaturen bei plus fünf Grad Celsius und mehr liegen, kommt bei ihnen Hochzeitsstimmung auf. Die Tiere begeben sich zu ihren Laichgewässern, um sich zu paaren. Dabei überqueren sie häufig auch Straßen. „In den kommenden Wochen wird das Paarungsgeschehen deutlich an Fahrt aufnehmen“, sagt Sascha Schleich, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Feldherpetologie und Ichthyofaunistik, „Zigtausende Amphibien sind dann jeden Tag auf den Straßen unterwegs.“

Der NABU bittet darum Autofahrerinnen und Autofahrer, auf Amphibienwanderstrecken höchstens 30 Stundenkilometer zu fahren.

Das kann vielen Tieren das Leben retten. Denn sie können nicht nur durch direktes Überfahren sterben, sondern auch wenn Fahrzeuge sehr schnell unterwegs sind. „Große Geschwindigkeit erzeugt einen so hohen Luftdruck, dass die inneren Organe von Fröschen, Kröten und Molchen platzen oder durch den Mund nach außen gestülpt werden. Die Tiere verenden qualvoll“, so Schleich. Eine umsichtige Fahrweise ist auch wegen der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer nötig. Schleich: „Der Einsatz an den Straßen wird weniger gefährlich, wenn Autofahrer Warnschilder und Tempolimits beachten – zumal die Einsätze in der Dämmerung stattfinden, wenn die meisten Tiere unterwegs sind.“

Seit vielen Jahren kämpfen Naturschützer gegen den Amphibientod an unseren Straßen. Sie stellen Fangzäune auf, tragen Kröten über die Straße und legen Ersatzlaichgewässer an. Für diese ehrenamtliche Arbeit sind zahlreiche Helferinnen und Helfer nötig. Der NABU informiert darum unter www.NABU.de/Kroetenwanderung über das bundesweite Wandergeschehen. Dort gibt es neben aktuellen Meldungen über besondere Ereignisse und seltene Arten auch eine bundesweite Datenbank, die über den Standort von Krötenzäunen und Aktionen informiert und wo Helfer gebraucht werden.

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

Gesund altern: Online-Vortrag vom Chefarzt der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie/Neuroradiologie St. Elisabeth Gütersloh

(Bildquelle: AlexKhaizeman/pixabay.com)
(Bildquelle: AlexKhaizeman/pixabay.com)

Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle

Am Donnerstag, 4. März, um 19 Uhr referiert Prof. Dr. med. Till-Alexander Heusner, Chefarzt der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie / Neuroradiologie beim Sankt Elisabeth Hospital in Gütersloh, zum Thema ‚Gesund altern – Veränderungen des Körpers aus Sicht eines Radiologen‘.

Mit zunehmendem Lebensalter verändert sich der Körper. Das ist äußerlich auf den ersten Blick erkennbar. Eine Vielzahl von Veränderungen der Organsysteme innerhalb des Körpers kann heute durch moderne Bildgebungstechniken schonend und nicht invasiv dargestellt werden. In dem Vortrag wird an Beispielen bildgebender Untersuchungen gezeigt, welche natürlichen Veränderungen der menschliche Körper im Laufe des menschlichen Lebens durchlebt. Es wird auch angesprochen bei welchen Befunden interveniert werden sollte, um auch im Alter möglichst lange eine hohe Lebensqualität zu erhalten.

Eine Anmeldung per Email unter bigs@kreis-guetersloh.de ist erforderlich. Zeitnah zu der Veranstaltung erhalten die angemeldeten Personen einen Zugangslink.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Werbegemeinschaft Harsewinkel meldet Alarmstufe rot und fordert Öffnungsstrategie statt Endlos-Lockdown

Rot beleuchtete Schaufenster symbolisieren, dass die Geschäfte in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bedroht sind

Die Werbegemeinschaft Harsewinkel beteiligt sich vom 2. Bis zum 4. März an der bundesweiten Lichtaktion „Die Stadt lebt“, um auf die mehr als schwierige Situation für den Handel und Co. aufmerksam zu machen und für eine handelsfreundliche Corona-Politik zu demonstrieren. Viele Geschäfte, Dienstleister, Gastronomen und Gewerbetreibende in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen sind durch den langen Lockdown und die Folgen der Corona-Pandemie stark bedroht. Arbeitsplätze und Existenzen sind auch bei uns ernsthaft in Gefahr. Bevor die Lichter ganz ausgehen, möchte man mit dieser Aktion Alarmstufe rot melden und so die Politik zum Handeln und die Einwohner zum Einkaufen vor Ort auffordern.

Um gemeinsam ein starkes Zeichen zu setzen, schalten alle teilnehmenden Geschäfte, Restaurants, Dienstleister und Co., wenn es dunkel wird, die Schaufensterbeleuchtung aus und ersetzen diese mit Unterstützung von HVMC durch rotes Licht. Das rote Licht symbolisiert, dass die Geschäfte bedroht sind und demonstriert die Präsenz und Bedeutung unserer Geschäfte für unsere Heimat.

Es soll bei der Aktion nicht darum gehen, die Probleme und Gefahren der Pandemie zu verleugnen oder aus Eigennutz andere zu gefährden. Man möchte im Rahmen der notwendigen und funktionierenden Maßnahmen und Konzepte wieder für die Kunden da sein können und gleichzeitig Mitarbeitern und Inhabern eine Perspektive geben und ohne staatliche Geldzuwendungen überleben.

Die folgenden Mitglieder der Werbegemeinschaft Harsewinkel nehmen an der sehr kurzfristig geplanten und umgesetzten Aktion Teil:

Baumewerd, Einfach Bunt, Pähler, Herzogs Moden, JFK Optik, Collins, Betten Brentrup, Chamäleon, Ideen im Raum, Andrees, P.A. Richter, Parfümerie am Alten Markt, Sport Weckenbrock, FOTO Paradies, Optik am Kneppersgässchen, Fit 25.

Fahr nicht fort und kauf vor Ort – Heimatshoppen sichert Existenzen und Arbeitsplätze, stärkt unsere Stadt und schont das Klima!

 


Lass Dich vom Spöggsken und dem neuen Schaufenster zum Heimatshoppen zum Einkauf in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen inspirieren – hier geht es zum Schaufenster zum Heimatshoppen >>>