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POL-GT: Flüchtende Person nach Einbruch beobachtet – Polizei sucht weitere Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Eine bislang unbekannte Person konnte in der vergangenen Donnerstagnacht (04.03., 01.10 Uhr) durch einen Zeugen dabei beobachtet werden, wie sie vom Tatort eines Geschäftseinbruchs an der Dr.-Zurbrüggen-Straße flüchtete. Kurz zuvor vernahm der Zeuge ein lautes Klirren. Den anschließenden Ermittlungen der verständigten Polizeibeamten zufolge wurde die Eingangstür eines Kosmetikgeschäftes durch Aufhebeln zerstört. Derzeitigen Erkenntnissen nach entwendete die Person ein hochwertiges Gerät aus dem Geschäft und flüchtete daraufhin in Richtung Marienstraße. Die Person konnte wie folgt beschrieben werden: Geschlecht unbekannt. Ca. 1,70 Meter groß mit einer schmächtigen Statur. Die Person war dunkel gekleidet und hatte eine Kapuze auf dem Kopf. Die Art der Bewegung deutete auf eine junge, erwachsene Person hin. Die Polizei Gütersloh sucht weitere Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise auf die beschriebene Person geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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Rat der Stadt Harsewinkel – Elternbeiträge für Februar ausgesetzt

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 beschlossen, die Elternbeiträge für den Monat Februar für die Kindertageseinrichtungen sowie für die Offene Ganztagsgrundschule, die Randstundenbetreuung und die 13-Plus-Betreuung an den Harsewinkeler Grundschulen auszusetzen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Haushaltsverabschiedung Kreis Gütersloh: Hebesatz gesunken, Kreisumlage in Euro auch

Kreisdirektorin Susanne Koch wurde in der Kreistagssitzung in der Stadthalle Gütersloh einstimmig in ihrem Amt bestätigt und ist damit für weitere acht Jahre gewählt. Landrat Sven-Georg Adenauer gratulierte mit Blumen (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreisdirektorin Susanne Koch wurde in der Kreistagssitzung in der Stadthalle Gütersloh einstimmig in ihrem Amt bestätigt und ist damit für weitere acht Jahre gewählt. Landrat Sven-Georg Adenauer gratulierte mit Blumen (Foto: Kreis Gütersloh).

Haushalt 2021 verabschiedet

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, 1. März, den Haushalt 2021 verabschiedet. Seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs im vergangenen November haben sich die Kennzahlen noch in einer Reihe von Punkten geändert – sei es durch Ergebnisse im Zuge der politischen Diskussion in den vergangenen Wochen oder weil sich Rahmenbedingungen geändert haben. Unter dem Strich stehen Mehrausgaben von knapp 6 Millionen Euro gegenüber dem Entwurf im Haushalt. Lediglich rund 1,4 Millionen Euro wirken sich auf die Kreisumlage aus. Weiteren Mehrausgaben stehen Einnahmen, etwa durch Zuschüsse des Landes oder Bundes, gegenüber.

Die allgemeine Kreisumlage, also die Summe, die die 13 Kommunen dem Kreis überweisen, erhöht sich gegenüber dem Entwurf von 206,42 Millionen auf 207,79 Millionen Euro (plus 1,37 Millionen Euro). Der allgemeine Hebesatz steigt gegenüber dem Entwurf von 30,86 auf 31,06, liegt damit aber unter dem Hebesatz aus dem vergangenen Jahr (2020: 31,93 Prozentpunkte). Auch in der Summe ist die allgemeine Kreisumlage mit 207,79 Millionen Euro niedriger als 2020 (213,70 Millionen Euro). Schlüsselzuweisungen (27,27 Millionen Euro vom Land NRW) und Landschaftsumlage (106,51 Millionen Euro an den LWL) sind exakt so geblieben, wie im Entwurf präsentiert, hier gab es keine Veränderung.

Geschuldet sind die 1,37 Millionen Euro mehreren Faktoren: Im Bereich Soziales musste aufgrund des Angehörigenentlastungsgesetz und aufgrund von Kostensteigerungen durch Fallzahlsteigerungen bei den Hilfen zur Pflege in Einrichtungen (Versorgung rund um die Uhr, also auch Hausgemeinschaften) netto rund 400.000 Euro mehr veranschlagt werden. Im Bereich der Abteilung Gesundheit fallen Mehrkosten durch die Schaffung von Stellen für Hygienefachkräfte an. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass es Fachleute braucht, die bei Ausbrüchen, sei es in Senioreneinrichtungen oder anderswo, vor Ort schauen, ob es Mängel im Hygienekonzept gibt oder dieses nicht richtig angewendet wird. Im Schulbereich – unter anderem der weiteren Digitalisierung und Raumbedarfen geschuldet – mussten zusätzlich 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Zusätzlich rund 140.000 Euro waren in der Zeit seit Einbringung politisch für den Kulturbereich beschlossen worden, mehr Geld gibt es für die Stiftung Peter August Böckstiegel und für die digitale Ausstattung der Musikschule für den Kreis Gütersloh. 200.000 Euro mussten zudem im Bereich Mobilität mehr eingestellt werden: Das Ausschreibungsergebnis für das Linienbündel Nord ergab diesen Aufschlag.

Entlastend hat sich gegenüber dem Entwurf der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ausgewirkt. Der Kreis hatte mit einem Abschluss von plus 2,5 Prozent kalkuliert. Die Tarifeinigung von plus 1,4 Prozent bedeutet eine Entlastung über das Jahr in Höhe von 500.000 Euro.

Die Jugendhilfeumlage, die von den zehn Kommunen aufgebracht wird, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, beläuft sich im Haushaltsjahr auf 72,69 Millionen Euro (2020: 63,21 Millionen), eine Steigerung von fast 15 Prozent. Hauptgrund für den Anstieg sind höhere Kosten im Kindergartenbereich. Diese haben einen Mehrbedarf von 6,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das hängt unter anderem mit einer geänderten Kostenverteilung zwischen Land, Kreis und Trägern, mit steigenden Betriebskosten und mit einem größeren Kita-Platzangebot zusammen. Eine Entlastung in Höhe von rund 400.000 Euro ergab sich seit Einbringung des Haushalts im November 2020 bei den Betriebskosten für die Kindertagesstätten. Die vom Land festgelegten Indexwerte für die Kind- und Mietpauschalen fallen etwas geringer aus als angenommen.

Im Investitionsbereich wirft das Bevölkerungsschutzzentrum seine Schatten voraus: Nach der Standortentscheidung für Verl-Sürenheide sind weitere 600.000 Euro für den Grunderwerb und 100.000 Planungskosten für 2021 veranschlagt.

Nicht auf die Kreisumlage, aber sehr wohl auf die Einnahmen und Erträge, wirkt sich der Betrieb des Impfzentrums Kreis Gütersloh aus: Rund 3,3 Millionen Euro kostet dies aller Voraussicht nach in diesem Jahr, das macht allein die Hälfte der um fast sechs Millionen Euro gestiegenen Aufwendungen (gegenüber dem Entwurf) aus. Dem stehen aber zu erwartende Zuschüsse von Bund und Land gegenüber.

Die Gesamtaufwendungen des Kreises belaufen sich im Haushaltsjahr 2021 auf rund 631 Millionen Euro, 38,48 Millionen mehr als im Vorjahr.

Nachzulesen sind alle Haushaltsdetails im Internet: Die Sitzungsvorlagen im Kreistagsinformationssystem (Einstieg über die Homepage des Internetauftritts des Kreises) und die Haushaltsbände mit den einzelnen Aufwendungen unter ‚Unser Kreis/Verwaltung/Finanzen‘.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Impfplan für Priorisierungsgruppe 2

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

 

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:
  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

 

(Textquelle: Land NRW)

ADAC: E-Auto hält Minusgraden auch in stundenlangen Staus Stand

Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).
Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).

ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen

Elektroautos können auch bei Minusgraden mehrere Stunden im Stau durchhalten, ohne dass die Batterie schlapp macht. Auch zusätzliche Verbraucher wie Heizung, Sitzheizung und Radio können weitgehend bedenkenlos genutzt werden. Die Sorge, Elektroautos könnten ähnlich wie das Handy oder die Kamera den winterlichen Verhältnissen nicht standhalten, ist also unbegründet.

Der ADAC hatte zwei Fahrzeuge einem Härtetest unterzogen: Ein Renault ZOE Z.E. 50 und ein VW e-up! wurden in der Nacht zum Freitag bei strengem Frost von -9 bis -14 °C für 12 Stunden auf ihre Widerstandsfähigkeit geprüft. Dabei wurden der Innenraum auf 22 Grad Celsius beheizt, die Sitzheizung aktiviert und das Standlicht eingeschaltet.

Das Ergebnis am frühen Morgen: Nach 12 Stunden waren beim Renault Zoe etwa 70 Prozent und beim VW e-up! etwa 80 Prozent des Akkus verbraucht. Selbst unter extremen Bedingungen kann man also mit der 52 Kilowattstunden großen Batterie des Zoe rund 17 Stunden und mit den 32,3 Kilowattstunden des e-up! 15 Stunden in einem Stau ausharren, sofern die Batterie zu Beginn des Staus noch ziemlich voll ist. Entsprechend kürzer ist die Zeitspanne bei teilentleertem Akku. Bei kritischen Verhältnissen empfiehlt es sich, vor der Auffahrt auf eine Autobahn frühzeitig das Elektroauto nachzuladen.

Sollten Unsicherheiten bleiben, lässt sich Strom sparen, indem unnötige Verbraucher wie Front-/Heckscheibenheizung, Scheibenwischer und Abblendlicht ausgeschaltet werden. Die Standbeleuchtung sollte aus Sicherheitsgründen angeschaltet bleiben. Außerdem kann die Innenraumtemperatur reduziert und auf Umluftbetrieb geschaltet werden. Eine Sitzheizung ist sparsamer und benötigt weniger Energie.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Geflügelpest – Überwachungszone und Aufstallpflicht im Kreis Gütersloh

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com

Vorbeugende Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat rund um den Geflügelpestausbruch in Versmold eine Überwachungszone eingerichtet. Der Kreis Gütersloh hat seinerseits per Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht für den Kreis Gütersloh verordnet. Beide Allgemeinverfügungen gelten ab dem 4. März, 0 Uhr.

Diese Überwachungszone dient als Provisorium, bis der Kreis Gütersloh seinerseits ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet festlegt. Dies erfolgt voraussichtlich zum Wochenende, wenn das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza bestätigt hat. Die vom LANUV festgelegte Überwachungszone umfasst im Wesentlichen ein Gebiet, das die Ortsteile Hesselteich und Oesterweg in Teilen umfasst. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Amtsblatt (www.kreis-guetersloh.de).

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz NRW hatte gestern eine Aufstallpflicht für Ostwestfalen-Lippe angekündigt, umsetzen müssen sie die Veterinärämter vor Ort. Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Verhindert werden soll so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5.

Der Verdacht auf die Geflügelpest bei einem Entenmastbetrieb in Versmold Anfang dieser Woche ist der erste Fall in einem Geflügelbetrieb in NRW in dieser Geflügelpest-Periode. Der letzte größere Ausbruch im Kreis Gütersloh war in den Jahren 2016/2017. Rund 20.000 Tiere wurden in Versmold wegen des dringenden Verdachts auf einen Geflügelpestausbruch und aus Tierschutzgründen unverzüglich am Dienstag getötet.

Die Schutzmaßnahmen beziehen sich unter anderem auf die Aufstallpflicht, auf Aufzeichnungen zu Besuchen betriebsfremder Personen, über erkrankte und verstorbene Tiere und zu Desinfektionsmöglichkeiten an den Stallein- und -ausgängen. In der Überwachungszone gilt auch ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Auch bei der Stallhaltung sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, die das Risiko den Virus in die Stallungen zu tragen verringern. Dazu zählen unter anderem Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern, Stallungen vogelsicher abzudichten und Schutzkleidung, insbesondere Schuhe, erst am Eingang des Stallbereiches anzulegen.

Alle Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2000 Geflügelhalter mit circa 4,2 Millionen Tieren.

Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Vögel finden, die ersichtlich zum Beispiel nicht durch Verkehrsunfälle oder Scheibenanflüge ums Leben gekommen sind, ist das örtliche Ordnungsamt zu informieren. Die Tiere sollten nicht angefasst werden.

Die Anordnungen wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regelung tritt ab Donnerstag, 4. März, in Kraft. Weitere Informationen: www.kreis-guetersloh.de.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Neues Gesicht im Bezirksdienst Harsewinkel – PHK Robert Heuer als Nachfolger von PHK Stephan Klaus

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Das Team des Bezirksdienstes Harsewinkel hat sich verändert. PHK Stephan Klaus hatte bereits im Dezember 2020 das Team verlassen. Nach über 22 Jahren im Bezirksdienst Harsewinkel und mehr als 42 Jahre im Dienste der Polizei NRW ging PHK Klaus in den Ruhestand. Zuvor übergab er den Staffelstab an PHK Heuer. Am heutigen Tag (03.03.) fand neben der Begrüßung des Neuen im Bezirksdienst Harsewinkel auch die Verabschiedung von PHK Stephan Klaus statt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Kontaktregeln sprach Landrat Sven-Georg Adenauer PHK Klaus seinen Dank und die Anerkennung für seine jahrelange gute Arbeit im Bezirksdienst Harsewinkel aus. Der Abteilungsleiter Polizei, Leitender Polizeidirektor Christoph Ingenohl schloss sich den Worten bei seiner Verabschiedung an. Die ersten Wochen im Ruhestand nutzte Stephan Klaus dafür sich Pläne für die kommende Zeit zu machen. „Meine Arbeit habe ich immer sehr gerne ausgeübt. Im Bezirksdienst habe ich über die Jahre auch sehr viel erlebt. In Zukunft werde ich gemeinsam mit meiner Frau sicherlich viel Zeit im Garten verbringen. Darüber hinaus mache ich sehr gerne größere Rad- und Motorradtouren“, sagte Klaus. PHK Robert Heuer ist seit 1995 im Dienst der Polizei NRW. Nach seiner Ausbildung und einer kurzen Versetzung zum Polizeipräsidium Düsseldorf, ist PHK Heuer seit 1998 in der Kreispolizeibehörde Gütersloh tätig. Das gesamte nördliche Kreisgebiet lernte PHK Heuer seitdem sehr gut kennen, da er mit kurzen Unterbrechungen bis zur Umsetzung zum Bezirksdienst Harsewinkel in Versmold und Halle (Westf.) seinen Dienst versehen hatte. „Die Übergabe und meine Einarbeitung im Bezirksdienst Harsewinkel verlief sehr gut. Mittlerweile habe ich mich gut eingelebt hier. Besonders wichtig ist mir der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gerne bin ich hierbei auch unterwegs anzutreffen. Sprechen Sie mich ruhig an“, sagte Heuer. Landrat Sven-Georg Adenauer und Leitender Polizeidirektor Christoph Ingenohl begrüßten PHK Heuer herzlich als gebührende Nachfolger von PHK Klaus und wünschten ihm alles Gute für das neue Amt. Die drei Bezirksdienstbeamten Polizeihauptkommissar Ludger Haase, Polizeihauptkommissar Dirk Spiller und Polizeihauptkommissar Robert Heuer sind unter der Telefonnummer 05247 927910 erreichbar und stehen grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich sind individuelle Absprachen und Terminvereinbarungen im Büro möglich, falls die Bürgerinnen und Bürger spezielle Anliegen haben. Der Bezirksdienstposten befindet sich an der Münsterstraße 8 in 33428 Harsewinkel.

Betreuungsentschädigung: Unbürokratisches Verfahren für Eltern – digitaler Antrag kann ab sofort gestellt werden

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Familienminister Stamp: Einfaches, unbürokratisches Verfahren für Eltern / Online-Formular für die „Betreuungsentschädigung NRW“ ist freigeschaltet

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Corona-Pandemie stellt gerade Familien mit jüngeren Kindern vor enorme Herausforderungen. Für gesetzlich Versicherte ist daher die Zahl der Kinderkrankentage bundesgesetzlich verdoppelt worden. Sie können zudem nicht nur dann genommen werden, wenn das Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn die Schule oder Kindertagesbetreuung pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet ist.

Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.

Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, den Antrag auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden. Familienminister Joachim Stamp: „Wir haben für die Eltern ein einfaches und unbürokratisches Antragsverfahren auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass das digitale Formular jetzt zur Verfügung steht.“

Auch im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs können Eltern weiter auf die bundesweit für 2021 verdoppelten Kinderkrankentage zurückgreifen. Pro Elternteil gibt es nun 20, für Alleinerziehende 40 Tage im Jahr – und zwar nicht nur, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn das Kindertagesbetreuungsangebot coronabedingt im eingeschränkten Betrieb ist. Dies gilt in Nordrhein-Westfalen auch für Landesbeamte und aufgrund des Betreuungsentschädigungsprogramms des Landes auch für Selbständige und Freiberufler.

Insgesamt sind für die „Betreuungsentschädigung NRW“ neun Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms vorgesehen. Der Tagessatz orientiert sich an den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro.

Unter dem Link https://url.nrw/Betreuungsentschaedigung kann der Antrag ab sofort aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Bezirksregierung geschickt werden.

 

(Textquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Lehrgänge für Aktive in Kinder- und Jugendarbeit

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Jugendämter kooperieren für abwechslungsreiches Bildungsprogramm

Auch in diesem Jahr besteht für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit trotz Pandemie die Möglichkeit, sich durch Schulungen in der eigenen Arbeitsweise weiterzubilden und für die gemeinsame Zeit mit jungen Menschen vorzubereiten. Von Nutzen ist diese potenzielle Erweiterung des eigenen Erfahrungshorizonts dabei nicht nur für Ehrenamtliche in Vereinen, sondern auch für Honorar- oder Fachkräfte. Die vier Jugendämter des Kreises Gütersloh hegen für das Jahr 2021 die Hoffnung, den Großteil der Schulungen in Form von persönlichen Zusammenkünften stattfinden lassen zu können. Falls die Fallzahlen der Corona-Infektionen dies nicht erlauben sollten, könnten die Schulungen im Zweifelsfall auch online durchgeführt werden.

Aktueller denn je erscheinen die Schulungsangebote in diesem Jahr gerade wegen der widrigen Umstände im globalen Gesundheitswesen. So steht eine Online-Veranstaltung ganz im Zeichen der Themen Fake-News und Verschwörungstheorien, deren Entstehung und was sie für Kinder und Jugendliche gefährlich machen könnten. Nicht nur im Zusammenhang mit falschen Informationen über Covid-19 sollen die Schulungsteilnehmer zukünftig Warnsignale frühzeitig erkennen und bei ihrer individuellen Tätigkeit auf die richtige Art und Weise behandeln können.

Exklusiv für diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, finden zwei Erste-Hilfe-Kurse in Verl statt. Bei allen Veranstaltungen ist es nicht von Bedeutung, wie erfahren man ist. Einsteiger und langjährig Erfahrene sind gleichermaßen willkommen.

Anmelden sollten sich Interessierte bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der in der Beschreibung angegebenen Kontaktadresse. Wichtig ist die Angabe des Alters und der Kontaktdaten, um die korrekte Ausstellung und Anfertigung der Teilnehmerzertifikate zu gewährleisten. Die meisten Veranstaltungen sind kostenfrei, falls nicht, werden Kosten in den meisten Fällen von der Einrichtung, für die man aktiv ist, übernommen.

Zu finden ist das ausgedruckte Programm vor Ort in den Rathäusern und in den Kreishäusern Gütersloh und Rheda- Wiedenbrück. Zusätzlich sind Informationen online auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter dem Link https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinder-und-jugendfoerderung/foerderung-des-ehrenamts-in-der-kinder-und-jugendarbeit/ nachzulesen.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)