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ADAC: Stauprognose für 20. bis 22. August – beschwerlicher Heimweg aus dem Urlaub

Die Heimreise aus dem Sommerurlaub wird an diesem Wochenende vielerorts nicht störungsfrei abgehen. In Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie dem Norden und der Mitte der Niederlande enden demnächst die Ferien. Der Verkehr in Richtung Urlaubsgebiete reduziert sich dagegen bereits spürbar. Große Staugefahr herrscht angesichts zahlreicher Heimaturlauber weiterhin auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsgebiete. Darunter vor allem die Berg- und Seenlandschaften, aber auch die Küsten.

Die besonders belasteten Staustrecken (beide Richtungen):

  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • A 1 Lübeck – Bremen
  • A 3 Passau – Nürnberg – Würzburg
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A 5 Basel – Karlsruhe – Frankfurt
  • A 7 Flensburg – Hamburg
  • A 7 Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 Salzburg – München – Stuttgart
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 61 Ludwigshafen – Koblenz – Mönchengladbach
  • A 93 Kufstein – Inntaldreieck
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Auf den Fernstraßen im benachbarten Ausland sorgen die Urlaubsheimkehrer für spürbar mehr Verkehr. Zwangspausen werden nicht ausbleiben. Etwas besser sieht es in der Gegenrichtung aus, weil immer weniger Urlauber sich jetzt noch auf den Weg machen. Besonderheit Italien: Verhält es sich wie in den Vorjahren, werden an diesem Wochenende (dem Wochenende nach dem Ferragosto-Feiertag, 15. August) besonders viele Urlauber vom Meer zurück nach Hause fahren. Das wird zeitweise nur im Stop-and-Go möglich sein. Großes Staupotenzial haben darüber hinaus die klassischen Urlauberrouten Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken-, Rheintal- und Gotthard-Route, die Fernstraßen zu und von den kroatischen und französischen Küsten und Bergregionen. Weiterhin viel Verkehr und zeitweise Staus werden auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer erwartet.

Durch hohes Verkehrsaufkommen und intensive Personenkontrollen müssen sich Autourlauber auf stundenlange Wartezeiten an den Grenzen einstellen und das vor allem auf der Rückfahrt nach Deutschland. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Statistisches Bundesamt: Energieverbrauch privater Haushalte für Wohnen weiter gestiegen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie privaten Haushalte in Deutschland haben 2019 mehr Energie für Wohnen verbraucht als im Vorjahr. Temperaturbereinigt waren es insgesamt 722 Milliarden Kilowattstunden und damit rund 1,1 % oder 8 Milliarden Kilowattstunden mehr als 2018, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit setzte sich eine ansteigende Entwicklung fort: Während der Verbrauch zwischen 2000 und 2012 um 14,5 % zurückging, nimmt er seitdem tendenziell zu und lag 2019 um 10,0 % höher als 2012.

Anteil der erneuerbaren Energien gestiegen

Unter den verschiedenen Energieträgern haben im Bereich Wohnen die erneuerbaren Energien 2019 leicht an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil am temperaturbereinigten Energieverbrauch der privaten Haushalte stieg 2019 auf 15,1 % (+1,1 Prozentpunkte gegenüber 2018). Hierbei spielt Biomasse (darunter vor allem Holz) die bedeutendste Rolle. Sie machte mit 78,1 % den größten Anteil an den erneuerbaren Energien aus. Auf Solarthermie, Umweltwärme und Geothermie zusammen entfiel mit insgesamt 21,9 % ein deutlich geringerer Anteil.

Auch der Anteil der Fernwärme wuchs 2019 leicht und stieg auf 8,3 % (+0,3 Prozentpunkte gegenüber 2018). Hingegen fielen 2019 die Anteile von Mineralöl und Strom am Gesamtenergieverbrauch leicht auf 17,2 % bzw. 17,6 % (-0,3 bzw. -0,4 Prozentpunkte gegenüber 2018). Überwiegend deckten die privaten Haushalte 2019 ihren Wohn-Energiebedarf weiterhin durch Gas, welches 41,2 % des Gesamtverbrauchs ausmachte (-0,5 Prozentpunkte gegenüber 2018). Gas bleibt damit der mit Abstand meistgenutzte Energieträger der privaten Haushalte.

Private Haushalte setzen Großteil der Energie für Heizen ein

Der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten fällt für die Raumwärme, also Heizen, an. 2019 machte Heizen einen Anteil von 70,7 % des temperaturbereinigten Gesamtverbrauchs aus. Das waren 6,3 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2000. Die Verteilung des Energieverbrauchs auf die weiteren Anwendungsbereiche hat sich langfristig weniger stark verändert. 2019 entfielen auf die Erzeugung von Warmwasser 14,7 %, auf den Betrieb sonstiger Haushalts- und Elektrogeräte 7,8 %. Die geringsten Anteile machten die Prozesswärme, also die hauptsächlich fürs Kochen eingesetzte Energie, und Beleuchtung mit jeweils 5,4 % beziehungsweise 1,4 % aus.

Synergieeffekte bei Mehrpersonenhaushalten

Im Durchschnitt verbrauchte 2019 jeder der knapp 41 Millionen Haushalte in Deutschland 17 678 Kilowattstunden für die verschiedenen Anwendungsbereiche des Wohnens. Betrachtet man den Energieverbrauch nach Haushaltsgrößen, werden die Synergieeffekte durch das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haushalt deutlich: Ein Einpersonenhaushalt verbrauchte durchschnittlich 12 125 Kilowattstunden, ein Zweipersonenhaushalt aber lediglich 18 817 Kilowattstunden, also gut eineinhalbmal so viel Energie. Ein Haushalt mit drei oder mehr Personen verbrauchte hingegen durchschnittlich 25 492 Kilowattstunden und damit nur etwa das Doppelte eines Einpersonenhaushalts.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Impfangebot für Kurzentschlossene: Impfmobil ab heute bis zum 25. August bei Bessmann – Firma Bessmann spendiert Mantaplatte als „Impfprämie“

Bildquelle: Kreis Gütersloh
Bildquelle: Kreis Gütersloh

Ab heute, den 18. August bis zum 25. August steht die mobile Impfstation des Kreises Gütersloh auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann in Marienfeld. Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums an der Marienfelder Straße, hat die Impfstation auf Anregung des Marienfelder Geschäftsmannes Volker Bessmann an dem Standort gemeinsam mit seinem Team aufgebaut und eingerichtet.

Eine Woche lang können sich Impfwillige hier ohne Termin gegen das Corona-Virus impfen lassen. „Der Ablauf ist identisch mit dem im Impfzentrum“, erläutert Bernhard Riepe. Das heißt: Nachdem sich die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage von Personalausweis, elektronischer Gesundheitskarte und Impfpass angemeldet haben, werden sie von einer Ärztin/einem Arzt über mögliche Folgen der Impfung aufgeklärt. Als Impfstoffe stehen BioNTech/Pfizer, Moderna und der Einmal-Impfstoff Johnson&Johnson zur Verfügung „Geimpft werden kann jede Person ab 16 Jahren“, erläutert Riepe. Unter 18-Jährige werden mit BioNTech/Pfizer geimpft und müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nach der Impfung werden die Geimpften für fünfzehn Minuten auf Impfreaktionen beobachtet.

Als „Impfprämie“ spendiert die Firma Bessmann allen Impflingen einen Gutschein für eine Mantaplatte. Einzulösen ist der Gutschein beim Imbiss Perseke auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann oder in Marienfeld an der Bielefelder Straße.

Öffnungszeiten Mobile Impfstation:

  • Montag bis Freitag: 10 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Samstag: 10 Uhr bis 16 Uhr

Am Sonntag bleibt die mobile Impfstation geschlossen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Ministerin Gebauer: Erhöhung des Budgets für Schulbücher für eine zeitgemäße Ausstattung

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Gerade im Bereich von Schulbüchern, inklusive digitaler Schulbücher, ist es von zentraler Bedeutung, eine angemessene und qualitativ hochwertige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Deswegen hat die Landesregierung erstmals nach 18 Jahren zum Schuljahr 2021/22 die Durchschnittsbeträge für Schulbücher um 30 Prozent erhöht. Die Anpassung bezieht sich sowohl auf den Anteil für die Schulträger als auch der Eltern.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Zu einer Ausstattung, die unseren Ansprüchen gerecht wird, gehören selbstverständlich auch zeitgemäße Schulbücher – ob als herkömmliches Schulbuch oder als neues digitales Schulbuch mit all seinen zusätzlichen Möglichkeiten der Wissensvermittlung. Erstmals nach 18 Jahren steht dazu nun auch ein höheres Budget zur Verfügung, was der preislichen Entwicklung im Schulbuchsektor der vergangenen Jahre Rechnung trägt. Denn wie in vielen Bereichen hat auch hier gute Qualität ihren Preis, und die Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren.“

Mit der Anhebung stehen landesweit rund 30 Millionen Euro mehr für Lernmittel zur Verfügung. Grundlage für die Anpassung der Schulbuchbeiträge ist eine entsprechende rechtliche Änderung der Verordnung über die Durchschnittsbeträge, die bereits letztes Jahr erfolgte, und nun zu diesem Schuljahr wirksam wird. Mit diesem Vorlauf konnten sich Schulträger und Eltern auf die neuen Beträge einstellen.

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen erhalten von Seiten des Schulträgers Schulbücher zum befristeten Gebrauch, dabei übernimmt der Schulträger zwei Drittel des festgesetzten Durchschnittsbetrags und die Eltern ein Drittel. Dies gilt mittlerweile auch für digitale Schulbücher, die in der Regel über Lizenzen erworben werden. Digitale Endgeräte dagegen fallen nicht unter den Begriff der Lernmittel.

Die Durchschnittsbeträge waren zuletzt im Jahr 2003 angepasst worden. Die Neuregelung bezieht sich dabei nur auf den Inflationsausgleich der letzten Jahre in Bezug auf die Schulbuchkosten. Soziale Härtefälle werden abgefedert, da der Eigenanteil für Eltern, die Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII sind, entfällt.
Veranschaulicht anhand des folgenden Beispiels für die Sekundarstufe I bedeutet die 30-prozentige Anhebung konkret:

Durchschnittsbetrag pro Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr:

Bisher Neu
Betrag Lernmittel bis zu 78 Euro bis zu 102 Euro
Schulträgeranteil bis zu 52 Euro bis zu 68 Euro
Eigenanteil Eltern 26 Euro 34 Euro

 

 

 

Die Erhöhung der Durchschnittsbeträge wirkt sich demnach für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I in einem Betrag von acht Euro pro Schuljahr aus.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geführte Fahrradtour am 28. August – „Mit dem Rad unterwegs auf einer kleinen Landpartie entlang der Meierhöfe“

Auf der Tour gibt es einen Stopp an der Sägemühle Meier Osthoff mit einer kleiner Führung, einer Stärkung mit hausgemachtem Kaffee und Kuchen in einem ländlichen Lokal und zum Bergfest auf halber Strecke erhält jeder eine kleine prickelnde Aufmerksamkeit. Auf dem weiteren Weg, wo noch der ein oder andere interessante Hof entdeckt und erklärt werden kann, erhält jeder Teilnehmer ein kleines Erfrischungsgetränk.

Treffpunkt und Ziel sind der Klosterladen am Klosterhof in Marienfeld. Die Strecke ist auch für ungeübte Radler geeignet. Es geht überwiegend über asphaltierte Wege, einzelne Streckenabschnitte sind nicht befestigt. Ein E-Bike ist nicht erforderlich. Die durchschnittliche Geschwindigkeit beträgt ca. 16 km/h. Die kleine Landpartie übernimmt die Gästeführerin der Stadt Harsewinkel Frau Bärbel Tophinke.

Datum: 28.08.2021
Start: 13.00 Uhr
Voraussichtliches Ende: 19.00 Uhr
Kosten: 26 € / werden vor Ort eingesammelt.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter der Mailadresse: willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de oder der Telefonnummer: 05247 935-131 (bis zum 24.08.21). Teilnehmerzahl: mindestens 12/ maximal 20. TeilnehmerInnen müssen genesen, geimpft oder getestet sein.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stiftung Warentest – Immobilienpreise: Wo Kaufen noch infrage kommt

Ein Eigenheim scheint vielerorts kaum bezahlbar zu sein. Wo ein Kauf dennoch eine gute Alternative zur Miete sein kann, zeigt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe. Sie hat dafür auf Daten von etwa 350.000 Immobilienkäufen zugegriffen, die von rund 700 Banken finanziert wurden. Die Preise reichen dabei von unter 2000 Euro pro Quadratmeter in Gera, Suhl oder Eisenach bis zu über 13.000 Euro pro Quadratmeter in München.

Im Schnitt verzeichnet vdpResearch, das Forschungsinstitut des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken, das die Daten erhoben hat, im Jahr 2020 ein Plus von 7,4 Prozent und der Boom scheint weiter zu gehen. Doch die Preise hängen unter anderem von der Region ab: Während in der Hauptstadt Berlin in guter Lage Quadratmeterpreise von 4350 Euro bis 6600 Euro gezahlt werden, kostet im angrenzenden Landkreis Oberhavel ein Quadratmeter nur gut ein Drittel. In keiner anderen deutschen Stadt lohnt der Kauf weniger als in der Hauptstadt.

Wer nach den eigenen vier Wänden sucht, sollte auch abseits gefragter Regionen Ausschau halten. Finanztest unterstützt dabei mit einer Übersicht der Immobilienpreise und Mieten in 57 Städten und Landkreisen. Zusätzlich sind online die Kaufpreise und Neuvertragsmieten für Eigentumswohnungen sowie die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser für alle 401 kreisfreie Städte und Landkreise in Deutschland zu finden.

Der Test Immobilienpreise findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/immobilienpreise abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Die wichtigsten Regeln im Überblick: Neue Coronaschutzverordnung – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßt 16 neue Auszubildende im Kreishaus in Wiedenbrück – Harsewinkeler wird zum Vermessungstechniker ausgebildet

Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte zusammen mit den beiden Ausbildungsleiterinnen Sarah Hahne und Simone Kramer sowie Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer begrüßte zusammen mit den beiden Ausbildungsleiterinnen Sarah Hahne und Simone Kramer sowie Selina Niermann aus der Abteilung Personal und Organisation die neuen Auszubildenden (Foto: Kreis Gütersloh).

Landrat Sven-Georg Adenauer hat heute 16 neue Auszubildende im Kreishaus in Wiedenbrück willkommen geheißen. Diese starten in sechs Bereichen ihre Ausbildung. Einer hat sich für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten entschieden, zwei weitere werden Verwaltungswirtinnen und fünf junge Leute beginnen ihr Studium zum Bachelor of Laws. Sechs weitere haben sich für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter entschieden. Außerdem gibt es einen Vermessungstechniker und einen Verwaltungsinformatiker. In zwei Einführungswochen wird den Auszubildenden von der Ausbildungsleitung Sarah Hahne, Simone Kramer und Selina Niermann ein abwechslungsreiches Programm geboten. Unter anderem gibt es einen Vortrag über die Organisation der Kreisverwaltung, einen Rundgang über das Kreishausgelände Wiedenbrück sowie eine Exkursion zum Peter August Böckstiegel Museum.

Das sind die neuen Auszubildenden:

  • Verwaltungsfachangestellter: Johannes Demir (17, Gütersloh)
  • Verwaltungswirtinnen: Joana Jasmina Kellner (18, Verl); Verena Witt (25, Rheda-Wiedenbrück)
  • Bachelor of Laws: Lea Buchmann (18, Herzebrock-Clarholz); Vincent Hüsch (19, Herzebrock-Clarholz); Laura Klemme (21, Bielefeld); Artjom Knaus (32, Herzebrock-Clarholz); Anna Michels (21, Bielefeld)
  • Notfallsanitäter: Lara Marie Kucinac (22, Salzkotten); Tim Hillemeyer (21, Rietberg); Matthis Roth (23, Langenberg); Dennis Barden (26, Paderborn); Jana Biedermann (20, Herford); Viviane Theilmann (21, Steinhagen)
  • Vermessungstechniker: Thomas Linnemann (18, Harsewinkel)
  • Verwaltungsinformatiker: Maximilian Schnitzmeier (23, Salzkotten)

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

SPD-Fahrradtour mit Führung durch Versmolder Bruch

Die traditionelle Fahrradtour des SPD-Ortsvereins Harsewinkel führte in diesem Jahr in die nähere Umgebung. Die von Marlies Schulmann-Tönshoff und Maria Hillmann organisierte Tour enthielt auch eine Führung durch das Versmolder Bruch. „Das Naturschutzgebiet ist eines der wertvollsten Areale für seltene Vogelarten im Kreis Gütersloh“, erläuterte Bernhard Walter, Geschäftsführer der Biologischen Station Gütersloh-Bielefeld. Auch die weitere Tour führte abseits der Hauptverkehrswege und endete mit einem Abschlussessen im Kiekes Rin.

 

(Text- und Bildquelle: SPD Harsewinkel)

Bundespolizei überführt Taschendiebe durch Videotechnik – 72-jährigen Frau bestohlen

(Bildquelle: Bundespolizei)
(Bildquelle: Bundespolizei)

Einer 72-jährigen Frau ist im Hauptbahnhof Bielefeld der Rucksack gestohlen worden. Dank der zielgerichteten Fahndung der Bundespolizei wird sie ihn zurückbekommen.

Die Frau hatte ihren Rucksack kurz unbeaufsichtigt auf einer Bank in der Haupthalle stehen lassen. Als sie zurückkam, war ihr Rucksack verschwunden. Mit ihm fehlten das Handy, Kleidung und Proviant für die bevorstehende Reise. Sie zeigte den Diebstahl sofort bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof an. Die Auswertung von Videoaufnahmen aus dem Bahnhof führte zu zwei Tatverdächtigen. Einige Zeit später wurden ein 18-jähriger und ein 34-jährige Marokkaner in Bahnhofsnähe aufgespürt. Der Ältere hatte den Rucksack und das Handy noch bei sich. Das Duo wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Sie wurden später wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Opfer des Diebstahls hatte die Reise trotz des Verlustes angetreten und wird ihr Eigentum nach ihrer Rückkehr in Empfang nehmen können.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)