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Nordrhein-Westfalen: Landesweite Teststruktur für kostenlose Schnelltestungen in allen Kommunen massiv ausgebaut

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Rund eine Woche nach Einführung der kostenlosen Bürgertestungen durch den Bund bieten in Nordrhein-Westfalen nach den Meldungen aus den Kommunen bereits insgesamt 2.622 Teststellen die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger an. Damit stehen bereits heute landesweit in allen Kreisen und kreisfreien Städten ortsnahe Testangebote zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass dieses Angebot bis Anfang April zur Verfügung stehen soll.

In der ersten Woche wurden dem Land 73.029 Testungen mit 889 positiven Befunden gemeldet. An den ersten drei Tagen der laufenden Woche waren es insgesamt bereits 121.195 Tests, davon 1.198 positiv. Damit wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März 2021 bereits 194.224 Bürgertestungen gemeldet. Mit 2.087 positiven Tests liegt die Positiv-Quote bei 1,07 Prozent.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin beeindruckt, was hier auf allen Ebenen innerhalb dieser kurzen Zeit geleistet wurde. Die Teststruktur für die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger ist bereits breit aufgestellt. Und das zeigt auch: Die Entscheidung gegen eine zentrale Beschaffung der Schnelltests seitens des Landes war richtig. Mein besonderer Dank gilt dem großen Engagement der Kreise und kreisfreien Städte, die die Teststruktur aufgebaut und die Genehmigung der Teststellen koordiniert haben.“

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Teststellen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen und Wochen hinzukommen. Eine erste Frist, in der sich interessierte Einrichtungen hierzu bei den Kommunen melden sollen, läuft am 19. März 2021 ab. Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden. Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Ministerium. Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.

Minister Laumann: „Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg. Die Testungen sind eine wichtige Säule der künftigen Pandemiestrategie. Sie können jedem Einzelnen Sicherheit geben.“

Neben den neuen Bürgertestungen finden weiterhin auch Schnelltests in Einrichtungen (Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehaeinrichtungen) statt. In der 9. Kalenderwoche wurde dort insgesamt 896.198 Schnelltestungen durchgeführt. Die Positivrate liegt bei 0,1 Prozent. Hinzu kommen Selbsttests in Betrieben und Schulen. Auch die Testungen in der Fleischindustrie werden in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Neue Ausstellungen und Broschüre des Kreisarchivs: Jugendwehren während des Ersten Weltkrieges

Titelseite der Broschüre – Propagandapostkarte für Jugendwehren (Kreisarchiv Gütersloh)

Bereits Schüler und Auszubildende sind während des Ersten Weltkrieges auf den Kriegseinsatz vorbereitet worden. Zu diesem bisher wenig beachteten Thema hat das Kreisarchiv Gütersloh eine Broschüre und zwei Ausstellungen erarbeitet. Kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges versuchte die preußische Regierung, sogar Jugendliche an das Militär heranzuführen. In sogenannten Jugendwehren sollte den Schülern und Auszubildenden eine komprimierte Grundausbildung für Infanteristen nahegebracht werden. Diese Idee war nicht neu, schon vorher hatte es entsprechende Überlegungen gegeben. Die in weiten Bevölkerungsschichten verbreitete Euphorie nach Ausbruch des Krieges versuchte die preußische Regierung nun für eine freiwillige Vorbereitung auf den Militärdienst zu nutzen.

Dieses Thema ist vom Kreisarchiv für den Kreis Gütersloh erstmalig umfassend aufgearbeitet worden. Gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat das Kreisarchiv eine 32seitige Broschüre zu dem Thema erarbeitet, die beim Kreisarchiv erhältlich ist oder als Download zur Verfügung steht.

Eine Ausstellung mit elf Tafeln, verschiedenen Objekten und Multimediaelementen – einige Originaldokumente wurden von einem Schauspieler des Theaters Bielefeld eingesprochen – kann im Kreisarchiv Gütersloh besucht werden. Für alle, die nicht ins Kreisarchiv kommen können oder möchten, hat Kreisarchivar Ralf Othengrafen noch einen Tipp: Sie können die Ausstellung in einer komprimierten Fassung auch von zu Hause aus online erkunden.

Coronabedingt ist die Anzahl der Besucher im Stadt- und Kreisarchiv beschränkt. Eine Voranmeldung ist notwendig. Besucher müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Kontakt
Zitate

„Der Sieg wird nur gewonnen, wenn auch die Heimarmee zäh und tapfer ist im Durchhalten, im Siegeswillen und in der Hilfsbereitschaft“ (Auskunftsstelle über Kriegs- und wirtschaftliche Fragen für Jugendkompagnien).

„Es sind elende, nichtswürdige Geister, die der Jugendwehr spotten“ (Autor eines Zeitungsartikels in der Gütersloher Zeitung über Kritik an den Jugendwehren).

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: CO2-Messgeräte und -Ampeln

Gute Geräte gibt es für unter 100 Euro

CO2-Sensoren können keine Coronaviren erkennen – aber sie zeigen an, wann es Zeit zum Lüften ist. Die Stiftung Warentest hat 11 CO2-Messgeräte untersucht, darunter sogenannte CO2-Ampeln und smarte Geräte, die mit App funktionieren. Sieben Geräte schneiden gut ab, drei sind mangelhaft. Das preisgünstigste gute CO2-Messgerät im Test kostet rund 90 Euro, das teuerste über 500 Euro.

Das Coronavirus Sars-CoV-2 kann beim Einatmen übertragen werden, ohne Körperkontakt zu anderen Menschen. Vor allem in schlecht belüfteten Innenräumen, Schulen und Büros droht Ansteckungsgefahr. Wann gelüftet werden muss, können Messgeräte mitteilen, indem sie den Kohlenstoffdioxid-Anteil (CO2) der Raumluft ermitteln und rechtzeitig den Weckruf zum Lüften geben.

Drei der sieben guten CO2-Messgeräte kosten zwischen 89 und 100 Euro. Zwei davon sind klassische Raumluftmessgeräte, die auf einem Display Messwerte wie CO2-Gehalt der Raumluft, Raumtemperatur und relative Luftfeuchtigkeit anzeigen. Zu einem günstigen guten Modell gibt es eine mobile App, die eine Farbanzeige hat, aber auch andere Werte und ganze Messreihen liefert. Die drei mangelhaften Geräte lieferten unzuverlässige oder ungenaue CO2 Messungen und sind daher nicht geeignet.

Der Test CO2-Messgeräte und Ampel ist online unter www.test.de/co2ampeln abrufbar.

 

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: „Wir impfen von acht bis acht.“

Vorausgesetzt, Bund und Land geben grünes Licht zur weiteren Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff, dann läuft das Impfzentrum Gütersloh rasch wieder auf Volllast. Personen, deren Termin in dieser Woche ausgefallen ist, werden vom Impfzentrum des Kreises kontaktiert um einen neuen Termin in der kommenden Woche zu finden. Schulen, Kitas oder anderen Einrichtungen, die sich als Gruppe angemeldet haben, werden über ihre Einrichtung vom Impfzentrum benachrichtigt.

„Nach wie vor ist das Impfzentrum von acht bis acht geöffnet, allerdings wird die Anzahl der Termine erhöht, indem die Mitarbeiter die Taktung in den Impfstraßen verdichten und die Mittagspause verkürzen“, sagt Kim Nadine Ortmeier, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums. Zunächst werden dabei vorhandene im Kühlschrank sechs Monate lagerfähige Bestände von AstraZeneca verbraucht.

Sorgen bereitet dagegen dem Team vom Impfzentrum ein anderes Thema: Es passierte allein am Donnerstagvormittag rund 60 Mal, dass Personen am Impfzentrum abgewiesen werden mussten. Immer wieder haben sich Personen unter 80 über das Portal für BioNTech-Impfstoff eingebucht. Das System lässt diese Fehlbuchungen bedauerlicherweise zu. Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums: „Diese Personen werden erlasskonform und konsequent weiterhin abgewiesen – und zwar so lange, bis die Gruppe der Ü80-Jährigen versorgt ist.“ Weiterhin erklärt er: „Personen über 80, die bislang noch keinen Termin haben, empfehlen wir, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung weiterhin um einen Termin zu kümmern. Denn die BioNTech-Impfmengen steigen, so dass wir Personen vorziehen können.“

Für Terminanfragen steht die Hotline des Impfzentrums zur Verfügung. Aktuelle Informationen zum Impfstoff AstraZeneca werden fortlaufend auf die Homepage des Kreises gestellt.

  • Terminanfragen Impfzentrum: 05241 85-2960
  • Terminbuchung kassenärztliche Vereinigung unter 116117.de oder telefonisch unter 116117.
  • Allgemeine Informationen zum Impfen: www.kreis-guetersloh.de

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfungen mit AstraZeneca werden in Nordrhein-Westfalen umgehend wieder aufgenommen

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wird noch heute (18. März) die Kreise und kreisfreien Städte darüber informieren, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab morgen früh wieder aufgenommen werden können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin froh, dass wir die Impfungen mit AstraZeneca nun wieder aufnehmen können. Die Unterbrechung war wichtig und richtig, um vertrauensvoll weiterimpfen zu können. Wir werden genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben: AstraZeneca wird den Berufsgruppen zur Verfügung gestellt, bei denen die Impfungen bereits angelaufen sind. Wir setzen jetzt alles daran, die abgesagten Impftermine schnell neu zu vergeben.“

Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären. Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Folgende Berufsgruppen können zum Beispiel nun wieder mit AstraZeneca geimpft werden:
  • Personal in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen;
  • Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kostenlose Glasfaseranschlüsse für Bürgerinnen und Bürger – Rückgabe der Grundstückseigentümererklärungen noch bis Ende März möglich

v.l. Karl-Heinz Diederichs (Vorsitzender des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment) und Ivo Hennekes (Westenergie-Kommunalmanager) freuen sich auf den Beginn der Baumaßnahmen für das schnelle Netz in Harsewinkel (Bildquelle: Westenergie AG).
v.l. Karl-Heinz Diederichs (Vorsitzender des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment) und Ivo Hennekes (Westenergie-Kommunalmanager) freuen sich auf den Beginn der Baumaßnahmen für das schnelle Netz in Harsewinkel (Bildquelle: Westenergie AG).

In Harsewinkel ist der offizielle Startschuss für den Breitbandausbau gefallen. Nachdem die Förderzusage aus dem Förderprogramm des Bundes erteilt wurde, bereitet die Westenergie derzeit die Baumaßnahmen zum schnellen Internet in Harsewinkel und den Ortsteilen Greffen und Marienfeld vor. Das Unternehmen hat nach einem Ausschreibungsverfahren des Kreises Gütersloh den Zuschlag für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Harsewinkel erhalten. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start der Baumaßnahmen.

An 1.300 Adressen im Fördergebiet können Bürgerinnen und Bürger bald von Highspeed-Geschwindigkeiten beim Surfen profitieren. Die Glasfaserhausanschlüsse sind für die Hauseigentümer kostenlos und ermöglichen maximale Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde.

„Bislang unterversorgte Bereiche mit unter 30 Megabit pro Sekunde sind nicht erst seit Corona mit Home Office und Homeschooling ein Problem für die Betroffenen. Ich persönlich freue mich sehr auf meine schnelle Breitbandversorgung und kann den Start der Baumaßnahmen kaum erwarten“, versichert der Vorsitzende des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment, Karl-Heinz Diederichs.

Westenergie-Kommunalmanager Ivo Hennekes ergänzt: „Wir haben uns sehr über die hohe Beteiligung bei den Bürgerveranstaltungen gefreut. Das zeigt, dass das Thema hier in Harsewinkel sehr viele Interessenten hat. Was viele vielleicht nicht wissen: Nur nach Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung bis zum 31. März 2021 können wir den Anschluss kostenfrei herstellen. Darum bitten wir die interessierten Grundstückseigentümer um die baldige Einsendung ihrer Erklärungen.“ Die Formulare für die notwendigen Zustimmungen zum kostenlosen Glasfaserhausanschluss wurden bereits im Januar an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Grundstückseigentümererklärungen sind eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen und wirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in Harsewinkel zu gewährleisten. Weitere Informationen und die Möglichkeit das Formular herunter zu laden finden sich unter www.eon.de/harsewinkel.

Die Westenergie Breitband GmbH, vormals innogy TelNet GmbH, ist eine 100%ige Tochter der Westenergie AG und zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kunden im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt durch die E.ON Energie Deutschland.

 

(Text- und Bildquelle: Westenergie AG)

Stiftung Warentest: Fahrradträger für die Anhängerkupplung

Am sichersten ist der Teuerste

Beim Test von acht Fahrradträgern für die Anhängerkupplung schneidet das teuerste Modell für 665 Euro am besten ab. Es besteht alle Sicherheitsprüfungen, besitzt robuste Befestigungselemente und erhält dafür ein gutes Qualitätsurteil. Zwei weitere Träger für 450 Euro sind ebenfalls gut. Vier Modelle bestehen den Sicherheitstest nicht.

Fahrräder komfortabel mit dem Auto transportieren – diese Möglichkeit bieten alle acht getesteten Fahrradträger für die Anhängerkupplung. Sie lassen sich falten, kompakt lagern und abklappen, damit der Kofferraum zugänglich ist. Besonders gut eignen sich die Trägersysteme für schwere Fahr- und Elektroräder. Um die Räder auf den Träger zu befördern, müssen sie nur etwa einen halben Meter angehoben werden.

In puncto Sicherheit zeigen sich bei einigen Modellen allerdings erhebliche Mängel. Beim simulierten Frontalaufprall bei Tempo 30 halten zwei Träger die Anhängerkupplung nicht mehr umschlossen. Das günstigste Modell im Test löst sich komplett und hebt ab. Bei einem Unfall kann von diesen drei Trägern ein zusätzliches Risiko für die Menschen im Verkehr ausgehen. Sie schneiden deshalb mit mangelhaft ab. Bei einem weiteren Modell lösen sich beim Aufprall Kleinteile – dafür erhält es nur ein Ausreichend.

Der teuerste Träger im Test besteht den Frontalaufprall anstandslos. Auch in weiteren Sicherheitsprüfungen zeigt er sich robust und erhält dafür ein Gut. Ebenfalls gut schneiden zwei günstige Modelle für jeweils 450 Euro ab.

Der Test Fahrradträger findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/fahrradtraeger abrufbar.

(Text- und Bildquelle: test.de)

Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Gütersloh: Unterstützung für Eltern und ihre Kinder

Viele Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe können derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht besucht werden. Der Bedarf an Beratung und Unterstützung besteht aber mehr denn je. Die Regionalstelle Nord der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh startet deswegen gemeinsam mit den Kreisfamilienzentren Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen und Werther (Westf.) eine Postkarten-Aktion für alle Eltern der vier Kommunen.

Ziel der Aktion ist, Eltern auch in Zeiten von Corona über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort aufzuklären und zu informieren. Die Kreisfamilienzentren beraten sowohl telefonisch als auch online. Die Postkarten sollen nach Möglichkeit dem Baby-Willkommensschreiben der jeweiligen Meldebehörde beigelegt werden. Zusätzlich liegen die Karten auch in den umliegenden Krankenhäusern, Kitas und Schulen aus.

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Erlass der Landesregierung zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit: Die Landesregierung hat mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

Maßnahmen an einzelnen Schulen
Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht
Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)