Radspuren nicht „wahllos aufpinseln“ – Planungspersonal aufstocken
Wegen steigender Radverkehrszahlen sieht der ADAC Städte und Gemeinden in der Pflicht, ihre Planungskapazitäten für den Radwegebau zügig aufzustocken. Aus Sicht des Clubs werden Radwege nur dann den Anforderungen eines sicheren Radverkehrs gerecht, wenn sie entlang ordentlicher Planungsprozesse realisiert werden. Die Empfehlung, mehr Verkehrsplaner für den Radverkehr einzustellen, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Jahren Fördermittel von rund 660 Millionen Euro für den Ausbau der Radinfrastruktur zur Verfügung stehen.
ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Der Radverkehr boomt, deshalb brauchen wir vor allem in Großstädten ein durchgängiges Netz ausreichend breiter, sicherer und möglichst von der Fahrbahn getrennter Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen. Auch abseits davon sind attraktive Radverkehrsrouten sinnvoll, insbesondere Fahrradstraßen, wenn der Radverkehr gebündelt werden soll.“
Die Einrichtung sogenannter „Pop-up-Radwege“ kann zu Pandemiezeiten zur schnellen Schließung von Netzlücken sinnvoll sein. Sie sind aus Sicht des Clubs aber nicht das richtige Mittel, um langfristig für mehr Sicherheit zu sorgen: Teils enden die neuen Pop-up-Spuren unvermittelt vor den Knotenpunkten, teils gibt es Konflikte mit dem ruhenden Verkehr, was zu neuen Gefahrensituationen führen kann.
Hillebrand: „Um das Radfahren in Städten attraktiver zu machen, ist es wichtig, dass es ein Gesamtkonzept für Radwege gibt. Radspuren einfach aus politischer Laune heraus vom übrigen Verkehr abzuzwacken, wird den Ansprüchen einer integrierten Planung nicht gerecht. Dies kann für neue Probleme an anderer Stelle sorgen, zum Beispiel, weil Ausweichverkehre durch Wohngebiete entstehen.“
Ein ADAC Test hatte Ende vergangenen Jahres ergeben, dass viele Fahrradwege in Deutschland zu schmal sind. Jeder dritte getestete Radweg erfüllte nicht die geforderte Mindestbreite. Der ADAC empfiehlt den Städten und Kommunen bei der Planung der Radverkehrsinfrastruktur die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ zu beachten. Dabei geht es nicht nur um die Herstellung ausreichend breiter Radwege, sondern auch um die Gewährleistung von Sicherheitsräumen zum ruhenden Verkehr sowie um die sichere Führung der Radfahrer über die Knotenpunkte hinweg, wo sich die Mehrheit der Radverkehrsunfälle ereignet.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) sowohl im Kreis Paderborn als auch im Kreis Warendorf bestätigt hat, hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung zwei Sperrgebiete und zwei Beobachtungszonen festgelegt. Beide Ausbrüche sind unmittelbar jenseits der Kreisgrenze in Haltungen in Delbrück-Westenholz und Beelen. Für die Festlegung entsprechender Zonen mit Restriktionen ist auf dem Kreisgebiet Gütersloh die hiesige Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. In beiden Gebieten beziehungsweise Zonen gelten weitgehende Beschränkungen. Diese Beschränkungen sind im Amtsblatt Nr. 706 aufgeführt, sie gelten ab Dienstag, 23. März, 0 Uhr. Die seit dem 4. März geltende Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.
Für den Rietberger Raum gilt: Das per Allgemeinverfügung erlassene Sperrgebiet und die Beobachtungszone löst die übergangsweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erlassene Überwachungszone ab. In diesem Bereich ist die Betroffenheit ungleich größer, die Region gilt als Geflügelhochburg: Im Sperrgebiet liegen etwa 40 Geflügelhaltungen, im Beobachtungsgebiet sind es zirka 490. In dem Bereich, der vom Ausbruch in Beelen betroffen ist, sind es zirka 13 Halter im Sperrgebiet und zirka 250 im Beobachtungsgebiet. Wie viel Halter es exakt sind, wird sich zeigen, wenn aufgrund der Ausbrüche Halter ihre Bestände melden, die dies bisher versäumt haben. Das Beobachtungsgebiet an der Grenze zum Kreis Warendorf überschneidet sich mit dem Beobachtungsgebiet, dass rund um den Geflügelbetrieb in Versmold errichtet worden ist, nachdem dort die Geflügelpest ausgebrochen war. Zählt man die Halter in allen drei Gebieten zusammen, sind 1.300 Halter von den Beschränkungen betroffen. Beide Ausbrüche hängen zusammen: Die Junghennen in Beelen stammen aus dem betrieb in Delbrück.
Das Sperrgebiet im Rietberger Bereich ist vom Einzugsbereich identisch mit der vom LANUV festgelegten Überwachungszone (Amtsblatt Nr. 705). Sowohl dieses Sperrgebiet und das dazugehörige Beobachtungsgebiet als auch die beiden Zonen an der Grenze zum Kreis Warendorf werden sobald möglich auch in der Geflügelpestkarte auf der Sonderseite des Kreises im Internet abgebildet (www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest).
In beiden Sperrgebieten werden jetzt alle gewerblichen Geflügelhaltungen klinisch von den Veterinären des Kreises Gütersloh untersucht. In den Sperrgebieten und Beobachtungszonen gelten die gleichen Beschränkungen wie im Versmolder Bereich, nachdem dort die Geflügelpest bestätigt worden war.
Halter in diesen Gebieten und Zonen – auch Hobbyhalter – müssen jetzt ihre Tierbestände der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden, das ist Teil der Allgemeinverfügung. Unabhängig davon haben alle Geflügelhalter grundsätzlich – auch außerhalb von Geflügelpest-Perioden – ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.
In den Sperrbezirken und den Beobachtungsgebieten gelten teils identische Auflagen, in den Sperrgebieten sind sie jedoch umfangreicher. Es gelten grundsätzlich Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungsverbot („Alles bleibt, wo es ist.“) für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden. Das gilt auch beispielsweise für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Die genauen Beschränkungen finden sich im Amtsblatt Nr. 706 (www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt). Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest Auf dieser Seite finden sich unter anderem auch Anträge für Ausnahmegenehmigungen und die Formulare zur Meldung der aktuellen Geflügelbestände.
Faszinatur! Wir lieben die Auszeiten fernab vom Alltag. Entdecken Sie neue Orte — ob vor Ihrer Haustür oder in Ihrer Umgebung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Rad die Gegend erkunden, zum Baggersee fahren oder Ihre Liebe fürs Hiking, dem Wandern, entdeckt haben. Egal aus welcher Motivation heraus: Jede Reise ist eine Reise zum Ich.
Natürlich gilt das auch für ALLE sportlichen Betätigungen, die wir jetzt wieder im freien genießen können. Wir bei BÖCKSTIEGEL bieten Ihren Augen immer das passende Equipment zu Ihren individuellen Aktivitäten.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir freuen uns auf Sie!
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Die Stadt Harsewinkel hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum im Moddenbachtalstadion Harsewinkel eingerichtet. Eingang und Ausgang sind wie die drei Bereiche Registrierung, Probenentnahme und Probenauswertung gut durch Schilder und Weg- bzw. Richtungspfeile gekennzeichnet. Während der Probenentnahme ist man vor Blicken Dritter geschützt und die Privatsphäre, wird soweit es möglich ist, geachtet. Kinder unter 3 Jahren sollte man besser beim Kinderarzt testen lassen, aber bei Kindern ab drei Jahren können die Testungen im Corona-Testzentrum durchgeführt werden. Das jeweilige Testergebnis liegt in weniger als 45 Minuten vor. Es kann dann als Befund in Papierform mitgenommen oder per Smartphone und QR-Code abgerufen werden. Ein negatives Testergebnis ist 24 Stunden gültig und kann z. B. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgelegt werden. Bei einem positiven Befund im Schnelltest folgen die üblichen Maßnahmen mit sofortiger Quarantäne und automatischer Meldung an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh, welches sich dann um Kontaktnachverfolgung etc. kümmert.
Bis Ende des Monats wird es zunächst an zwei Tagen in der Woche möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. Termine können dienstags von 8 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 14 Uhr vereinbart werden. Wer sich ohne vorherige Terminvereinbarung testen lassen möchte, der muss etwas Geduld und Wartezeit mitbringen.
Um den Besucherstrom besser lenken sowie Wartezeiten verringern zu können, wird um eine Online-Registrierung auf der Homepage des DRK gebeten. Den nach der Registrierung erstellten QR-Code bringen Sie dann zur Testung mit. Zum Abgleich der Daten wird auch Ihr Personalausweis benötigt und sollten Sie eine Personalausweisnummer auf dem Befund benötigen (Auslandsreisen), können Sie dies den Testern vor dem Test mitteilen. Sollte kurzfristig ein reservierter Termin nicht mehr passen, muss dieser über die Website des DRK auch wieder storniert werden.
Ab April soll dann von Montag bis Freitag an fünf Tagen in der Woche getestet werden. Die entsprechenden Zeiten werden auf www.drk-guetersloh.de und im Veranstaltungskalender des Spöggsken bekanntgegeben.
Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet. 90 Prozent sind der Meinung, dass die bekannten Alterseinstufungen für Filme und Spiele auch im Internet gelten sollen, 88 Prozent möchten, dass alle Betreiber von Internetseiten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, strenge Schutzeinstellungen für Kinder und Jugendliche einzurichten. Und auch einfache Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um unzulässige oder zweifelhafte Inhalte im Internet melden zu können, werden von großen Teilen der Bevölkerung (84 Prozent) befürwortet. Favorisiert werden zudem Begründungen von Altersbeschränkungen für Online-Spiele und -Filme (83 Prozent). Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen dabei auch von kleinen Anbietern von Internetseiten getroffen werden müssen (84 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.
„Die Ergebnisse spiegeln die ganz konkreten Bedürfnisse und Überzeugungen der Menschen in Bezug auf ein modernes Jugendmedienschutzsystem in Deutschland wider. Es wird nun Zeit, dass das Jugendschutzgesetz den tatsächlichen Mediennutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen angepasst wird. Bund und Ländern bietet sich jetzt die Gelegenheit, diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Verantwortung für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen darf nicht den Eltern allein zugeschoben werden. Bund, Länder und Anbieter müssen hier gleichermaßen an einem Strang ziehen und Partikularinteressen im Interesse von Kindern und Jugendlichen zurückstellen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Einzelnen
BEDEUTUNG VON STÄRKEREM KINDER- UND JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent, dabei 58 Prozent „Sehr wichtig“ und 32 Prozent „Eher wichtig“) ist der Meinung, dass die bekannten Alterseinstufungen für Filme und Spiele auch im Internet gelten sollen. Frauen sind eher als Männer dieser Meinung (95 zu 85 Prozent) und Befragte über 60 Jahren häufiger als diejenigen unter 30 Jahren (94 zu 82 Prozent).
Dass alle Betreiber von Internetseiten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, strenge Schutzeinstellungen für Kinder und Jugendliche einzurichten, befürworten 88 Prozent (61 Prozent „Sehr wichtig“ und 27 Prozent „Eher wichtig“). Auch hier sind Frauen eher als Männer dieser Meinung (94 zu 82 Prozent) und Befragte über 60 Jahren häufiger als diejenigen unter 30 Jahren (94 zu 76 Prozent). Besonders häufig wird diese Forderung auch von den Befragten mit niedrigem Bildungsabschluss befürwortet (94 Prozent), während bei denen mit hohem Bildungsabschluss 87 Prozent dieser Meinung sind. Deutliche Unterschiede gibt es auch entlang der Parteipräferenzen: Strenge Schutzvorschriften befürworten vor allem die Anhängerinnen und Anhänger von SPD (95 Prozent), AfD (91 Prozent), CDU/CSU (90 Prozent) und Grünen (89 Prozent), während die Zustimmung im Lager von Linken (83 Prozent) und FDP (75 Prozent) etwas geringer ist.
Auch einfache Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um unzulässige oder zweifelhafte Inhalte im Internet melden zu können, werden von großen Teilen der Bevölkerung (84 Prozent, dabei 54 Prozent „Sehr wichtig“ und 30 Prozent „Eher wichtig“) befürwortet. Größere Zustimmung zu einer solchen Maßnahme auch hier wieder bei den Frauen (88 zu 79 Prozent) sowie vor allem bei den älteren Befragten (88 Prozent), während nur 72 Prozent der unter 30-Jährigen dieser Meinung sind. Einfache Beschwerdemöglichkeiten wünschen sich auch Befragte mit niedrigem Bildungsabschluss eher als solche mit hohem Bildungsabschluss (89 zu 81 Prozent).
BEGRÜNDUNG VON ALTERSBESCHRÄNKUNGEN FÜR ONLINE-SPIELE und -FILME
83 Prozent der Bevölkerung wünschen sich Begründungen von Altersbeschränkungen (zum Beispiel Gewalt, Sexualität, Werbung, Kommunikationsrisiken) für Online-Spiele und -Filme (43 Prozent „Sehr sinnvoll“ und 40 Prozent „Eher sinnvoll“). Frauen sind etwas öfter als Männer dieser Meinung (86 zu 81 Prozent) und Befragte über 60 Jahren geringfügig eher als diejenigen unter 30 Jahren (86 zu 83 Prozent). Und auch die Frage, ob im Haushalt Kinder leben oder nicht, hat einen Einfluss auf diesen Wunsch (88 zu 82 Prozent).
SCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR KLEINE INTERNETANBIETER
Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen auch von kleinen Anbietern von Internetseiten getroffen werden müssen (84 Prozent). Das wird von Frauen eher als von Männern so gesehen (88 zu 79 Prozent), und von älteren Befragten (91 Prozent) eher als von Befragten unter 30 Jahren (84 Prozent) und vor allem von den 30- bis 44-Jährigen (74 Prozent).
Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.010 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.
Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)
Nachdem für Delbrück im Kreis Paderborn am Sonntag, 21. März, der Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch mitgeteilt worden ist, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Überwachungszone eingerichtet. Der betroffene Betrieb liegt nicht weit von der südlichen Kreisgrenze entfernt, sodass auch umfangreiche Ortsteile von Rietberg mit in diese Zone fallen. Die dazu erlassene Allgemeinverfügung des LANUV gilt seit Montag, 22. März, 0 Uhr.
Zu den erlassenen Vorsichtsmaßnahmen in der aktuell eingerichteten Überwachungszone zählt unter anderem eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss. Wichtig ist, dass die Tiere den Stall nicht verlassen können und so keinen Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln haben. Außerdem gilt eine Dokumentationspflicht für Besuche betriebsfremder Personen sowie erkrankter oder verstorbener Tiere. An den Stalleingängen und -ausgängen muss es Desinfektionsmöglichkeiten geben. In der Überwachungszone gilt außerdem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Ausnahmemöglichkeiten von diesem Verbot können über die Internetseite des Kreises Gütersloh beantragt werden.
Zusätzlich zum bestätigten Ausbruch im Kreis Paderborn gibt es im Kreis Warendorf den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch. Die hier zu erwartenden Restriktionen werden sich ebenfalls auf den Kreis Gütersloh auswirken. Alle getroffenen Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2.000 Geflügelhalter mit etwa 4,2 Millionen Tieren.
Weitere Informationen sowie eine Karte mit den betroffenen Gebieten finden Interessenten im Amtsblatt und auf der Geflügelpest-Sonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/gefluegelpest Für weitere Fragen rund um die Geflügelpest ist die Hotline des Veterinäramtes des Kreises Gütersloh ab sofort wieder unter der Telefonnummer 05241 / 85 1302 erreichbar. Sie ist montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der Samstagnacht (20.03., 01.30 Uhr) wurde die Polizei Gütersloh über eine Auseinandersetzung mehrerer Personen auf dem Parkplatz einer Schule am Tecklenburger Weg informiert. Die eingesetzten Polizeikräfte trafen auf einen 25-jährigen Mann aus Harsewinkel sowie weiteren Zeugen. Den Angaben nach kam es zu einer Schlägerei, bei welcher der 25-Jährige durch mehrere unbekannte Täter geschlagen wurde. Anschließend seien die Personen in Richtung Stadtpark geflüchtet. Eine dieser Personen soll etwa 1,90 Meter groß gewesen sein. Die Ermittlungen dauern an. Der 25-Jährige wurde leicht verletzt und durch den Rettungsdienst ambulant behandelt. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Angaben zu dem Geschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Bereits in der Freitagnacht (18.03. – 19.03.) waren unbekannte Täter in eine Firma an der Versmolder Straße im Ortsteil Greffen eingebrochen. Den Erkenntnissen nach hebelten die Einbrecher ein Bürofenster auf, durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten einen Tresor. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Die Firma August Storck KG in Halle (Westf.) hat einen Antrag auf Erlaubnis zur Erhöhung der Grundwasserentnahme gestellt. Angesichts des steigenden Eigenbedarfs sieht die Firma die Notwendigkeit, mehr Grundwasser aus den bestehenden Brunnen zu entnehmen sowie einen zusätzlichen Brunnen zu errichten. Der Kreis Gütersloh als zuständige Behörde prüft den Antrag in einem Wasserrechtsverfahren.
Derzeit bezieht die Firma Storck jährlich 450.000 Kubikmeter Grundwasser aus sechs bestehenden Altbrunnen auf den Grundstücken in Halle und Hesseln. Diese Fördermenge reicht jedoch nicht mehr aus, um den Eigenbedarf abzudecken. Daher beantragt die Firma nun eine Erhöhung des Entnahmerechts auf eine jährliche Gesamtfördermenge von 625.000 Kubikmeter. Bereits seit den 1980er Jahren fördert die Storck KG Grundwasser aus fünf Vertikalbrunnen zur Eigenversorgung. Aus diesen Altbrunnen darf sie laut einem Beschluss der Bezirksregierung Detmold aus dem Jahr 2015 jährlich 400.000 Kubikmeter Wasser beziehen. Hinzu kommt eine Bewilligung des Kreises Gütersloh zur Nutzung des Krötenbrunnens mit einer maximalen Jahresfördermenge von 150.000 Kubikmetern. Dabei legte die Bezirksregierung Detmold, als damals zuständige Behörde, jedoch fest, dass die Gesamtjahresfördermenge aus diesen sechs Altbrunnen nicht mehr als 450.000 Kubikmeter betragen darf, weil zu diesem Zeitpunkt kein höherer Entnahmebedarf bestand. Diese Deckelung soll nun aufgehoben werden, sodass die Kapazität von 550.000 Kubikmeter voll ausgeschöpft werden kann. Die zusätzlich benötigten 75.000 Kubikmeter sollen aus einem Neubrunnen entnommen werden, dessen Errichtung die Firma südlich der A33 beantragt hat.
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bereits für diesen Antrag durchgeführt worden. Im Ergebnis hat die Vorprüfung ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Für die Aufhebung der Deckelung wurde zudem ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt. Die Zustimmung hierzu wird im Laufe der nächsten Woche erteilt. Diese erfolgt unter der Maßgabe, dass alle bis zur Entscheidung durch das Unternehmen gegebenenfalls verursachten Schäden zu ersetzen sind und, falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, der frühere Zustand wieder herzustellen ist.
Die Antragsunterlagen liegen ab dem 22. März für die Dauer von einem Monat öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können die Dokumente im Rathaus der Stadt Halle (Westf.) sowie im Kreishaus Gütersloh einsehen. Sie sind außerdem online auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersoh.de/amtsblatt abrufbar. Jeder, der seine Belange durch dieses Vorhaben berührt sieht, kann vom Beginn der Dokumentenauslegung bis spätestens zwei Wochen nach dem Ablauf der Frist, also bis zum 5. Mai 2021, Einwände gegen die Planung erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung Tiefbau des Kreises Gütersloh oder bei der Stadt Halle (Westf.) einzureichen.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.