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Am 12.09. ist „Tag der Erinnerung“ – jetzt mit dem FOTO Paradies Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich digitalisieren

Der 12.09. ist der „Tag der Erinnerung“ – haben nicht gerade wir vom FOTO Paradies jeden Tag mit Erinnerungen zu tun?

Die schönsten Erinnerungen unseres Lebens sind oft versteckt, im Schrank, in einem alten Foto-Album und in einem Dia-Magazin. Diese Erinnerungen werden vom FOTO Paradies digitalisiert! Und zwar nicht nur Fotos, Negative oder Dias, Ihr FOTO Paradies digitalisiert Ihre Super 8 Filme und Videokassetten (VHS, Hi8, VHS-C, Mini DV). Selbstverständlich lassen sich auch Ihre geliebten Schallspielplatten oder auch MC Kassetten digitalisieren.

Ich, Bernhard Brockmann war selber auf der Suche und es kamen vielen Erinnerungen auf. Ob als kleiner Junge an der Schreibmaschine, mit der Kamera seiner Mutter auf dem Rasen. Ich konnte viel erzählen und wir haben kräftig gelacht. Nicht nur über die Geschichten, auch über die Mode.

Viele dieser Schätze liegen einfach nur im Schrank, im Keller oder auf dem Dachboden. Wir vom FOTO Paradies empfehlen – digitalisieren Sie Ihre Erinnerungen jetzt nachträglich.

Zum Beispiel zahlen Sie ab 100 Dias pro Dia nur 0,29€. Mit den digitalisierten Bilddateien können Sie in immer schnell in Erinnerungen schwelgen und auch ansonsten sehr viel machen. Z. B. ein Fotobuch über Ihre Kindheitsträume oder eventuell finden Sie auch ein altes Urlaubsfoto, welches sich lohnt zu vergrößern. Auch alte Super 8 Filme und Videokassetten sind wahre Schätze und es lohnt sich immer diese zu digitalisieren! Denn wer hat noch einen Projektor oder einen Videorekorder?

Nutzen Sie den Tag der Erinnerungen, schauen Sie mal, welche Schätze sie in Ihrem Keller oder Dachboden finden. Ihr FOTO Paradies hilft Ihnen sehr gerne Ihre schönsten Erinnerungen nachträglich zu digitalisieren.

Aktionszeitraum für den günstigen Kauf von heimischen Obstbäumen: Stadt und die Umweltgruppe lokale Agenda fördern Pflanzungen

Das Foto zeigt (v. l.) Klaus Baumgart (Umweltgruppe lokale Agenda), Guido Linnemann (Umwelt- und Abfallberatung der Stadt Harsewinkel) und Maria Abeck-Brandes (Umweltgruppe lokale Agenda).
Das Foto zeigt (v. l.) Klaus Baumgart (Umweltgruppe lokale Agenda), Guido Linnemann (Umwelt- und Abfallberatung der Stadt Harsewinkel) und Maria Abeck-Brandes (Umweltgruppe lokale Agenda).

Die Stadt Harsewinkel stellt im Aktionszeitraum vom 13. September bis zum 24. September 2021 in Zusammenarbeit mit der Umweltgruppe der lokalen Agenda Harsewinkel interessierten Grundeigentümern einen Obstbaum bei einer Kostenbeteiligung von 15,- € zur Pflanzung in den heimischen Gärten zur Verfügung.

Mit der Aktion möchte man gemeinsam erreichen, dass wieder verstärkt heimische und alte Obstsorten Einzug in die Harsewinkeler Gärten halten. Neben sechs verschiedenen Apfelsorten und zwei Birnensorten ist mit der Bühler Frühzwetschge auch ein Pflaumenbaum auf der Auswahlliste zu finden, auf der auch die Merkmale der Frucht und des jeweiligen Baumes aufgeführt sind.

Durch den Einsatz der lokalen Agenda können bis zu 2 weitere Obstbäume (ebenfalls zum Preis von 15,- € je Baum) zum Selbstkostenpreis und damit ca. 50 % günstiger als im Handel bezogen werden.

Die ausgewählten Obstbäume können Mitte Oktober auf dem Bauhof, Fritz-Wallmeier-Straße 4, abgeholt werden und insgesamt werden vorerst 100 Bäume vergeben. Die Obstbäume können bei Guido Linnemann unter 05247-935197 oder per E-Mail an Guido.Linnemann@harsewinkel.de bestellt werden.

Jugendgruppe des MSC Harsewinkel erfolgreich auf Heimturnier

Die jüngsten Fahrer mit ihren Trainern.
Die jüngsten Fahrer mit ihren Trainern.

Die Jugendgruppe des MSC Harsewinkel hat lange darauf gewartet: Nach der Coronabedingten Pause durfte sie am 5. September endlich wieder ein Heimturnier ausrichten. Die 25 Fahrer des MSC Harsewinkel starteten im Emstalstadion bei schönstem Wetter am letzten Wochenende zu ihrem Heimatlauf. Sehr erfolgreich setzten sie sich in allen 5 Altersklassen gegen ihre Mitstreiter aus weiteren 7 Vereinen der ADAC- Nord Region durch.

Bereits zu Beginn der Veranstaltung in der Klasse 1 (8-9 Jahre) gewann Max Ongsiek für den MSC Harsewinkel. In dieser Klasse gelang es den Trainern, dass Ihre Schützlinge alle den Sprung unter die Top Ten schafften. Platz 3 ging an Devin Uysal, Platz 4 an Jonas Elsner, Platz 6 an Leo Kleineniggenkemper und Platz 8 an Moritz Levi Diehm.

Das gleiche gelang ihnen in der Altersklasse der 10-11 Jährigen: Auch hier dominierte der MSC. Die ersten beiden Plätze belegten Ole Hartmeyer und Luca Hüning. Knapp am Treppchen, auf den vierzten Platz, fuhr Ricardo Tumminello. In direkter Folge dahinter waren, Ben Buxel, Domenik Ille und Moritz Fußner.

Neueinsteiger Devin Uysal in Aktion.

Nach der vorgeschriebenen Mittagspause ging dann die Erfolgsserie in Klasse 3 (12-13 Jahre) für die Harsewinkler Fahrer weiter. Auch hier stand ein Fahrer des MSC auf dem Siegerpodest ganz oben. Simon Elsner belegte nach dem Lauf in Oelde zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.  Auf Platz 5 folgte Julius Maxim Dreisewerd, Merlin Reckendrees erzielte Platz 7, Liam Kleine-Sötebier Platz 12 und Michel Blomberg sicherte sich Platz 17.

Wie sehr die Harsewinkeler Kids im Vorfeld geübt haben, zeigte sich in der Altersklasse der 14- 15jährigen. Die ersten 6 Positionen wurden von Fahrern aus Harsewinkel belegt. Das Treppchen teilten sich Luis Neisens (Platz 1), Nick Ostermann (Platz 2), und Marti Alterbaum Esquis (Platz 3). Direkt im Anschluß folgten auf Platz 4 Maximilian Ille, dahinter Lennart Bückmann und Alessandro Tumminello.

Zum Abschluss starteten die routinierten „älteren“ Fahrer der Klasse 5 (16-18 Jahre). Auch hier wurden alle Treppchenplätze von Harsewinkelern belegt. Platz 1 sicherte sich Max Fußner, Niklas Peichel und Tom Ostermann fuhren auf die Plätze 2 und 3. Für Niklas und Tom ist es, aufgrund des Alters, die letzte Saison an der sie teilnehmen dürfen und um die Pylonen kurven. Umso größer war die Freude der Beiden über die guten Platzierungen.

Aufgrund der durchweg guten Platzierungen in allen fünf Altersklassen, erzielte die Mannschaft des MSC Harsewinkel in der Mannschaftswertung den 1. Platz. Für jeden Fahrer war eine gute Platzierung wichtig. Sie ist die Voraussetzung für die Teilnahme am ADAC- Bundesendlauf in Rosenheim (Bayern) am 25. und 26. September. Die Entscheidung, wer nach Bayern darf, fällt beim 4. Vorlauf in Ibbenbüren am 12. September. Deshalb heißt es für die Fahrer weiterhin: trainieren, trainieren, trainieren, damit am Sonntag in Ibbenbüren richtig durchgestartet werden kann. Man kann sicher sein: Von den Kids der MSC Jugendgruppe Harsewinkel wird man noch weiter hören.

 

(Text- und Bildquelle: MSC Harsewinkel)

Kreisausschuss: Mobilfunkkoordinator für den Ausbau des Mobilfunknetzes angedacht

Im Dezernat Bauen und Umwelt soll es auf Anregung des Kreises eine auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle für die Mobilfunkkoordination geben. Die Verwaltung soll die Fördermittel des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) für die Stelle zu beantragen. Der Vorschlag wurde am 8. September im Kreisausschuss vorgestellt und einstimmig angenommen. Am 20. September wird er dem Kreistag vorgelegt. Die auf den Kreis entfallenden Personalkosten belaufen sich auf 10.700 Euro jährlich.

Das Thema Mobilfunkversorgung- und Ausbau hat in den vergangenen Jahren im politischen Diskurs zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch den neuen Mobilfunkstandard 5G beispielsweise sollen höhere Datenraten und kürzere Reaktionszeiten erreicht werden. Allerdings müssen hierfür die bestehenden Netze erweitert und neue Antennenstandorte erschlossen werden. Des Weiteren gibt es auch im Kreis Gütersloh noch Bereiche mit einer unzureichenden Mobilfunkabdeckung, sodass auch diese Versorgungslücken noch zu schließen sind.

Im Zuge des Mobilfunkausbaus im Kreis müssen verschiedene Schritte getan werden. Einerseits müssen Daten zur aktuellen Versorgungslage zusammengetragen und analysiert werden, andererseits ist es sinnvoll, die Ausbaumaßnahmen der privatwirtschaftlichen Mobilfunknetzbetreiber auch von öffentlicher Seite zu koordinieren und zu begleiten. Zur Unterstützung der Kreise bei diesen Aufgaben hat das MWIDE eine Richtlinie zur Förderung von Stellen für die Mobilfunkkoordination veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, eine Personalkostenförderung von 70.000 Euro jährlich zu erhalten, befristet für die Laufzeit von drei Jahren. Dies entspricht einer Gesamtfördersumme von 210.000 Euro.

Der Mobilfunkkoordinator soll in vier Handlungsfeldern tätig sein: Er soll als zentraler Ansprechpartner für Mobilfunknetzbetreiber, Kommunen oder das Land sowie als koordinierende Stelle dienen. Des Weiteren soll er die Akteure vor Ort steuern und Unterstützung beim Genehmigungsmanagement bieten. Ziel ist dabei die Verfahrensbeschleunigung und die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften. Außerdem sollen weitere Ansprechpartner zum Beispiel im Bereich Genehmigungsverfahren identifiziert werden.

Zusätzlich ist der Mobilfunkkoordinator für die Gesamtdarstellung über den flächendeckenden Ausbau mit Mobilfunknetzen zuständig. Hierzu gehört unter anderem ein Abgleich der aktuellen Versorgung mit dem Bedarf im Ausbaugebiet sowie die Erstellung eines Handlungskonzeptes. Außerdem fungiert er als Clearingstelle Mobilfunk auf lokaler Ebene zur Bereitstellung von Informationen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Wichtige Impulse und Rekordinvestitionen auch in Krisenzeiten: Landesregierung bringt Haushaltsplanentwurf 2022 im Landtag ein

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Das Ministerium der Finanzen teilt mit: Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen dramatischen Einbruch der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung und massive Steuerausfälle verursacht haben, prägen weiterhin den Haushalt und die darüberhinausgehende Finanzplanung für die kommenden Jahre. Dennoch bleiben die Landesfinanzen stabil. Der Etat geht mit einem Volumen von 87,5 Milliarden Euro nicht über das Niveau der letzten Finanzplanung 2019 bis 2023 vor der Corona-Pandemie hinaus. Ausgenommen hiervon sind nur in Einnahmen und Ausgaben durchlaufende Posten im Landeshaushalt. Der Haushalt, ohne coronabedingte Sondereffekte, wird erneut ohne neue Schulden geplant.

Mit dem Haushaltsplanentwurf für 2022 und der Finanzplanung 2021 bis 2025 knüpft die Landesregierung an den aktuellen Haushalt und die bisherige Finanzplanung an. Die bestehende Konzeption und die seit 2017 entwickelten finanzpolitischen Leitlinien werden auch künftig fortgesetzt. „Unsere neue Haushalts- und Finanzarchitektur wurde durch Corona-Pandemie und Flutkatastrophe mit gleich zwei bespiellosen Herausforderungen konfrontiert. Einen solchen Praxistest hätte ich mir wahrlich nicht gewünscht. Aber das Ergebnis ist eindeutig: Nordrhein-Westfalens neue Finanzarchitektur trägt. Auch und gerade in Krisenzeiten“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Mit der Haushaltswende in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 hat die Landesregierung erstmals seit fast 50 Jahren wieder Haushaltsplanentwürfe ohne neue Schulden dem Landtag vorgelegt und vollzogen und sogar über 600 Millionen Euro an Schulden getilgt. Zudem wurden Zukunftsrücklagen gebildet sowie Überschüsse erwirtschaftet. Nun haben wir einmal mehr gezeigt: Ordentliche Kernfinanzen sind unabdingbare Voraussetzungen für die Widerstandsfähigkeit eines Landes in der Krise. Wer aufsteigen will, braucht ein solides finanzwirtschaftliches Fundament.“

Rekordinvestitionen für das Aufsteigerland – 9,6 Milliarden Euro für die Zukunft
Einen klaren Schwerpunkt setzt die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 beim Thema Zukunftsfähigkeit. Für gezielte Investitionen und Modernisierungsprojekte vor allem in den Bereichen Innovationen und Zukunftstechnologien, Innere Sicherheit, Bildung oder Verkehr und Umweltschutz werden im Haushaltsplanentwurf 2022 insgesamt rund 9,6 Milliarden Euro bereitgestellt.

„Damit setzen wir Maßstäbe“, sagt Minister Lienenkämper. „Niemals zuvor gab es in der Geschichte des Landes geplante Investitionsausgaben in einer solchen Höhe. Wir haben gezeigt: Solide Finanzen und Rekordinvestitionen lassen sich miteinander verbinden.“ Im Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022 wurden bisher insgesamt Investitionen von rund 44,2 Milliarden Euro verausgabt bzw. geplant. Das sind rund 56 Prozent mehr als in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017 (28,3 Milliarden Euro).

Schwerpunkt Innere Sicherheit
Die Innere Sicherheit ist und bleibt einer der Schwerpunkte der Landesregierung. Dies schlägt sich auch im Haushaltsentwurf für 2022 nieder. Vorgesehen ist eine weitere Steigerung der Mittel für die Polizei um 200 Millionen Euro. Finanziert werden sollen hiermit zusätzliche Stellen insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität sowie für die Modernisierung, Professionalisierung und Digitalisierung der technischen Ausstattung, Liegenschaften und polizeilichen Sondertechnik.

Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur
Auch die Weiterentwicklung der Infrastruktur bleibt ein zentrales Thema. So wird das Land bis zu 900 Millionen Euro für die Realisierung der „Westspange Köln“ bereitstellen. Gemeinsam mit dem Bund soll so einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz entlastet werden. Die Westspange hat für die gesamte Region und den Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen eine überregionale, wesentliche Bedeutung.

Modernisierung der Landesliegenschaften
Einen weiteren Konjunkturimpuls setzt die Landesregierung bei der Modernisierung der Landesliegenschaften – auch und gerade unter Klimaschutzaspekten. Das Programm unterstützt damit auch die Initiative der Landesregierung für eine klimaneutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030.

In diesem Zusammenhang werden mit dem Haushalt 2022 für die kommenden fünf Jahre im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit werden die bisher jährlich für solche Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 verdoppelt und stehen zudem ein Jahr früher zur Verfügung. Die zur Refinanzierung der zusätzlichen Investitionen erforderlichen Mietzahlungen fallen jeweils sukzessive ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung an.

Ziel ist es, die Landesgebäude u.a. bei den Hochschulen, Justiz und Polizeidienststellen zu modernisieren und Gebäudestandards zu verbessern. Bei der Umsetzung des damit verbundenen gestiegenen Bauvolumens hilft die erfolgreiche Strukturreform des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB NRW).

Stärkung der Schulen
Im Bereich Schule werden 3.971 zusätzliche Stellen mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 eingerichtet, u.a. für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung. Damit wurden seit dem Jahr 2018 insgesamt rund 10.600 zusätzliche Stellen geschaffen.

„Konsolidieren, Modernisieren und passgenaues Investieren – das sind unsere finanzpolitischen Leitlinien seit wir die Haushaltswende 2017 eingeleitet haben. Sie sind die DNA nordrhein-westfälischer Haushaltspolitik. Mit ihnen behalten wir unsere Schwerpunkte fest im Blick“, betont Minister Lienenkämper. „Der neue Haushalt für das Jahr 2022 setzt diese hoffentlich dauerhafte Tradition nun weiter fort. “

Fortsetzung des Rettungsschirms
Der vom Landtag im März 2020 einstimmig beschlossene NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro wird plangemäß auch im Jahr 2022 fortgeführt. Er bleibt das Kernstück zur Krisenbewältigung. Die Landesregierung wird den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt weiterhin voneinander abgrenzen. Es ist davon auszugehen, dass die erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsablaufs auch im kommenden Jahr noch spürbar sein werden. Die deutlichen Steuermindereinahmen gegenüber dem Vorkrisenniveau für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise.

Minister Lienenkämper: „Wir trennen transparent und klar. Daher werden wir den Rettungsschirm letztmalig auch 2022 nutzen. So können wir im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse flexibel reagieren und notwendige und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen ergreifen. Wichtig ist ein klares Bekenntnis zu soliden öffentlichen Finanzen im Interesse kommender Generationen. Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, auch in der Krise an morgen zu denken. Hierbei müssen wir einen kühlen Kopf bewahren und die Steuermittel sorgsam und planvoll einsetzen.“

Mit dem NRW-Rettungsschirm wurde unter anderem das Gesundheitssystem schnell und gezielt unterstützt oder den von der Krise betroffenen Unternehmen durch Finanzhilfen und steuerliche Maßnahmen dringend benötigte Liquidität zur Verfügung gestellt. Zudem wurde mit dem Nordrhein-Westfalen-Programm ein maßgeschneidertes Investitionspaket auf den Weg gebracht.

Für den regulären Haushalt werden weiterhin keine Schulden aufgenommen. „Damit löst die Landesregierung ihre Zusage von Beginn der Legislaturperiode ein. Wir halten unseren Kurs“, stellt Minister Lienenkämper fest. „Vorsorge und solide Planung sind gerade bei den öffentlichen Finanzen von elementarer Bedeutung. Haushalte brauchen Maß und Mitte.“

Ausblick: Steuerschätzung und Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität
Nach den letzten Schätzungen des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ aus Mai 2021 werden die Steuereinnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen auch weiterhin signifikant unter den ursprünglichen Erwartungen bleiben. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der letzten Finanzplanung auf Vorkrisenniveau Steuermindereinnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 3,649 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Rettungsschirm zu kompensieren sind. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben tiefgreifende Spuren in der Wirtschaftsstruktur der deutschen und nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinterlassen haben und werden nicht kurzfristig überwunden sein. Daher wird die außergewöhnliche Notsituation für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 weiter andauern.

Im Jahr 2023 wird der Haushalt ohne Zuführungen aus dem NRW-Rettungsschirm aufgestellt. Für die Folgejahre wird wieder mit Haushaltsüberschüssen geplant. Die Überschüsse von 200 Millionen Euro im Jahr 2024 und von 500 Millionen Euro im Jahr 2025 werden planmäßig zur Tilgung der vom Corona-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite eingesetzt.

„Vorsorge für Unerwartetes und gleichzeitig genügend Mittel für Investitionen und weitere Impulse für die Wirtschaft. So flankiert unsere Haushaltsarchitektur den Aufstieg unseres Landes“, fasst Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Zutrauen und Ermöglichen bleiben die Richtschnur unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Das klappt nicht zum Nulltarif. Aber es ist sinnvoll investiertes Geld.“

Stabile Ratings
Die vorausschauende Finanzpolitik der Landesregierung und die Krisenfestigkeit der letzten Haushalte schlägt sich auch in den unabhängigen Ratings Nordrhein-Westfalens am Kapitalmarkt nieder. So bescheinigt die Ratingagentur Standard & Poor’s der Landesregierung die richtigen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu setzen. In ihrem letzten Bericht vom 27. August 2021 bewerteten sie die langfristige Bonität des Landes erneut mit der Note „AA“ (mit stabilem Ausblick). Damit bestätigt S&P seine Einschätzung, die das Land in 2019 erstmals seit 15 Jahren erhalten hatte, auch unter den aktuellen extremen Herausforderungen. „Diese Einschätzung von neutraler Seite ist Bestätigung und Ansporn zugleich: Wir haben den richtigen richten Weg eingeschlagen und setzen die richtigen Schwerpunkte in unserer Haushaltspolitik“, betont Lienenkämper. „Mit unserem Haushaltsmanagement blicken wir in eine starke, sichere Zukunft.“

Planungssicherheit für die Kommunen
Auch die Planungssicherheit der Gemeinden und Gemeindeverbände wird aufrechterhalten. Sie erhalten ihre Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen des kommunalen Steuerverbunds auch im Jahr 2022 auf der Basis der Finanzplanung 2019 bis 2023 und damit auf Vorkrisenniveau. Die Beträge, die über die reguläre Berechnung auf Basis der Ist-Steuereinnahmen vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 hinausgehen, belaufen sich auf 930,9 Millionen Euro. Sie werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm finanziert und sollen erst dann schrittweise verrechnet werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat und die Verteilsumme beim Gemeindefinanzierungsgesetz wieder steigt.

Flutkatastrophe
Die Bewältigung der Flutkatastrophe im Juli 2021, die Finanzierung der Soforthilfe und der Wiederaufbauhilfe sind ein gesamtdeutscher Kraftakt, der nur gemeinsam und solidarisch gemeistert werde kann und die Betroffenen noch die nächsten Jahre beschäftigen wird. Nachdem mit den Soforthilfen bereits schnell und unbürokratisch ein erstes starkes Zeichen gesetzt wurde, werden die weiteren Maßnahmen solidarisch von Bund und Ländern über die „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Die hierfür zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden über ein Nachtragshaushalts­gesetz 2021 und die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021“ abgebildet. Gesetzentwürfe hierzu hat die Landesregierung dem Landtag bereits übermittelt. Sie werden heute ebenfalls erstmals im Plenum beraten und stehen in gesonderter Sitzung am morgigen Donnerstag zur Abstimmung.

Der Haushaltsplanentwurf 2022 richtet den Fokus darüber hinaus erneut auf mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Schule und Bildung

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sieht Mehrausgaben in Höhe von rund 446 Millionen Euro vor. Damit werden insgesamt 3.971 zusätzliche Stellen eingerichtet, unter anderem für den Masterplan Grundschule, die Neuausrichtung der Inklusion und die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung. Die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit langfristig gesichert und erhöht die jährlichen Landesmittel um 10 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro. Für den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich werden zusätzlich rund 40 Millionen Euro bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen wir die Platzzahl um zusätzliche 7.830 auf dann 362.500 Plätze.
Im Bereich der Digitalisierung werden zusätzlich rund 12,8 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung der Schulen – zum Beispiel bei der Arbeit mit LOGINEO NRW – erhalten die Digitalisierungsbeauftragten an den Schulen sowie die Medienberaterinnen und Medienberater zusätzliche Entlastungsstunden im Umfang von 165 Lehrerstellen.

Innere Sicherheit

Das Auswerten von Massendaten, die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität sind weiter von besonderer Bedeutung. Dafür werden 123 zusätzliche Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt.

Darüber hinaus wird das „Backoffice“ in den Kreispolizeibehörden gestärkt. Dafür werden 101 neue Stellen eingerichtet. 500 zusätzliche Stellen entstehen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst, um die operativen Kräfte der Polizei zu entlasten. Damit handelt es sich hier um insgesamt 2.500 Stellen in den Jahren 2018 bis 2022.

Wirtschaft, Innovation, Zukunft

Wasserstoff ist ein zentrales Element für die klimafreundliche Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Für die Ko-Finanzierung großer Leuchtturm-Projekte im Rahmen des europäischen Wasserstoff-IPCEIs, regionale Initiativen sowie innovative Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Mittel zur Förderung von Innovationen werden mit dem Haushalt 2022 um rund 98 Millionen Euro erhöht. Damit stehen rund 130 Millionen Euro für wichtige Schlüsseltechnologien, wie zum Beispiel der Energieforschung, der Nano- und Mikrotechnologie, den neuen Werkstoffen, dem Anlagen- und dem Maschinenbau, der Gesundheits- und Medizinforschung, der Biotechnologie sowie insbesondere der Künstlichen Intelligenz bereit.

Familie

Für gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich des Kinderschutzes – insbesondere zu den Ausführungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (​Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – werden 25 Millionen Euro bereitgestellt.

Für den flächendeckenden Ausbau der spezialisierten Beratung zur Prävention sexualisierter Gewalt sind weitere Mittel von jährlich rund 5,1 Millionen Euro eingeplant. 55 Millionen Euro stehen für eine Personal- und Qualifizierungsoffensive bereit, mit der die Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen bei der Personalgewinnung unterstützt werden sollen.

Justiz

Zum Abbau der Belastung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften werden insgesamt 255 neue Stellen eingerichtet.
Für die Digitalisierung der Justiz werden 58 neue Stellen und für die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern zur Bewältigung der Cum-Ex-Verfahren 31 neue Stellen geschaffen. Der Justizvollzug wird durch 294 neue Stellen gestärkt.

Wissenschaft und Forschung

Die Landesregierung bietet den Hochschulen sichere finanzielle Perspektiven und trifft haushalterische Vorsorge für die neue Hochschulvereinbarung von 2022 bis 2026. Der Wissenschaftsstandort wird weiter gestärkt: Der im Rahmen der Ruhrkonferenz begonnene Aufbau von vier Research-Departments der Wissenschaftsallianz Ruhr wird fortgesetzt.

Für den planmäßigen Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät OWL werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Mittel für die neue themenoffene Forschungsförderung werden um 15 Millionen Euro erhöht und die Ko-Finanzierung von bedeutenden Forschungsvorhaben sichergestellt, wie zum Beispiel dem Aufbau eines Wasserstoff-Clusters oder der Förderung des Maschinellen Lernens an den Standorten in Bonn und Dortmund.

Kultur

Die erfolgreiche Stärkungsinitiative Kultur, verbunden mit einer Erhöhung des Kulturetats um 50 Prozent von 2017 bis 2022, wird planmäßig umgesetzt. Der Kulturhaushalt 2022 steigt um weitere 23,6 Millionen Euro auf einen Gesamtansatz von rund 315,7 Millionen Euro.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Der Haushalt 2022 schreibt das Engagement zur Anpassung an den Klimawandel, zur Zukunftsgestaltung der Landwirtschaft und der Wälder fort. Für die Unterstützung einer nachhaltigen und tierwohlgerechten Landwirtschaft sind für das Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von rund 381 Millionen Euro unter anderem für Förderungen im Ländlichen Raum im Rahmen der EU-Ko-Finanzierung (32,3 Millionen Euro) vorgesehen.

Ein weiterer Haushaltsschwerpunkt sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, hierfür sind im Jahr 2022 über 250 Millionen Euro eingeplant, unter anderem für den Hochwasserschutz (76,7 Millionen Euro) sowie für Maßnahmen der Gewässerökologie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (64,3 Millionen Euro).
Um unsere Wälder multifunktional und klimafest zu gestalten, sind in der Summe Fördermittel in Höhe von 133 Millionen Euro eingeplant. Ein ebenfalls existenzielles Thema ist der Artenschutz. Für die Förderung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt sind für das kommende Jahr rund 44,5 Millionen Euro vorgesehen.

Verkehr

Zur weiteren Förderung und Ausweitung des Rad- und Fußverkehrs werden die Mittel von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 102 Millionen Euro im Jahr 2022 nahezu verdoppelt, insbesondere für Maßnahmen der Nahmobilität sowie für Radwege an Landesstraßen. Das Land stellt zudem für Maßnahmen aus dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes im Haushalt 2022 insgesamt 40 Millionen Euro bereit, das ist ein Plus von knapp 30 Millionen Euro. Zur Förderung von Planungsleistungen auf der Schiene werden die Mittel mit dem Haushalt 2022 auf 34 Millionen Euro angehoben.

Denkmalschutz und Wohnen

Die regional differenzierten Wohnungsmärkte, der demografische Wandel und der Klimawandel stellen neue Anforderungen an den Wohnungsbau und insbesondere die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Hierfür stellt die Landesregierung weitere 5 Millionen Euro mit dem Haushalt 2022 bereit. Gefördert werden sollen besondere innovative Elemente (z.B. begrünte Fassaden, regenerative Kälte-/Wärmetechniken, Wohnformen für Ältere etc.) im Neubau, beim Erhalt sowie dem An-, Aus- und Umbau von Wohnungsbauten.

Nachdem bereits in den letzten Jahren die Mittel der Denkmalförderung kontinuierlich auf zuletzt 25 Millionen Euro angehoben wurden, stehen im Haushalt 2022 nun 48 Millionen Euro für Maßnahmen der Denkmalpflege zur Verfügung.

Die Mittel für das Landesprogramm Dorferneuerung werden mit dem Haushalt 2022 um 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf dann 50 Millionen Euro angehoben.

Gesundheit und Pflege

Ab dem Jahr 2021 wird das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe vom Land zu 100 Prozent übernommen. Daneben wird die neue Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz, die die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegehilfe und Krankenpflegeassistenz ablöst, über eine neue, erhöhte Schulkostenpauschale auskömmlich finanziert.

Insgesamt erhöhen wir damit den Haushaltsansatz zur Förderung der Ausbildungen in verschiedenen Gesundheitsfachberufen um 21,9 Millionen Euro auf insgesamt rund 73,9 Millionen Euro. Zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs sowie zur Umsetzung notwendiger Bauunterhaltungsmaßnahmen werden die Bauausgaben für den Maßregelvollzug gegenüber dem Jahr 2021 um rund 39,6 Millionen Euro auf insgesamt 66,2 Millionen Euro erhöht.

Sportförderung
Nordrhein-Westfalen setzt seine Strategie fort, sich als attraktiver Sportstandort weltweit zu empfehlen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 53 Millionen Euro vorgesehen, die für die Organisation und Nachhaltigkeitsprogramme von sportlichen Großveranstaltungen, wie die Basketball-Europameisterschaft oder die Hockey-ProLeague eingesetzt werden.

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(Text- und Bildquelle: Land NRW)

DLRG übergibt 250 Bautrockner für Betroffene des Hochwassers in Ahrweiler

Helferinnen und Helfer der DLRG entpacken und verladen die Bautrockner zum Weitertransport in Ahrweiler(Foto: Claudia Dietrich/DLRG).
Helferinnen und Helfer der DLRG entpacken und verladen die Bautrockner zum Weitertransport in Ahrweiler(Foto: Claudia Dietrich/DLRG).

Am Samstag (4.9.) verteilten Helferinnen und Helfer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) aus mehreren Ortsgruppen rund 250 Bautrockner an die vom Starkregenereignis im Juli betroffene Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Altenahr im Landkreis Ahrweiler. Die Geräte sind aus Spendenmitteln finanziert.

„Durch das sichtbare Engagement der DLRG in den von der Unwetterkatastrophe getroffenen Gebieten haben uns aus allen Teilen der Gesellschaft Spenden in erheblichem Umfang erreicht. Mit einem Teil dieser Förderung hat der DLRG Bundesverband nun eine große Stückzahl Bautrockner über die Hornbach Baumarkt AG erworben, die wir hier verteilen“, erklärte DLRG Präsident Achim Haag.

Die dringend benötigten Bautrockner zur Bewältigung der Hochwasserfolgen lieferte der Baumarktbetreiber Hornbach direkt in die Verbandsgemeinde Altenahr. Dort entpackten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus insgesamt 12 örtlichen DLRG Gliederungen die Geräte und verteilten sie anschließend in die betroffenen Gemeinden des Landkreises. „Wir freuen uns, hier ohne großen bürokratischen Aufwand Hilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bevölkerung bereitzustellen und sie bei der Bewältigung der Folgen zu unterstützen“, so Andreas Back, Präsident des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

50 Bautrockner gingen nach Dernau. „Das ist die erste richtig große Bautrockner-Spende und die ist Gold wert“, freute sich der stellvertretende Bürgermeister, David Fuhrmann über die Lieferung. In Dernau sind fast 90 Prozent der über 600 Haushalte betroffen. Die Bürger werden Anfang der kommenden Woche über spezielle Social Media-Gruppen informiert und können ihren Bedarf anmelden. Zunächst soll pro Haushalt ein Bautrockner ausgegeben werden.

Der Landkreis Ahrweiler gehört zu den am schwersten vom Hochwasser betroffenen Gebieten. Zwischenzeitlich war die gesamte Infrastruktur, das Strom- sowie Mobilfunknetz zusammengebrochen. Zerstörte Brücken und Zuwege machten die Anfahrt bisweilen äußerst schwierig. Mittlerweile laufen die Aufräumarbeiten und die Anwohner versuchen, Häuser und Wohnungen wieder bewohnbar zu machen. Durch den von der Flutwelle mitgeführten Schlamm sitzt die Feuchtigkeit in den Gebäuden tief. Bautrockner sind daher essentiell.

Über die DLRG

Die DLRG ist mit über 1,7 Millionen Mitgliedern und Förderern die größte Wasserrettungsorganisation der Welt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1913 hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Schirmherr ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die DLRG ist die Nummer Eins in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung in Deutschland. Von 1950 bis 2020 hat sie über 22,7 Millionen Schwimmprüfungen und fast fünf Millionen Rettungsschwimmprüfungen abgenommen. In rund 2.000 Gliederungen leisten die ehrenamtlichen Helfer pro Jahr rund sechs Millionen Stunden freiwillige Arbeit für die Menschen in Deutschland. Die Kernaufgaben der DLRG sind die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Aufklärung über Wassergefahren sowie der Wasserrettungsdienst. Rund 41.000 Mitglieder wachen jährlich über zwei Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Mehr Informationen unter dlrg.de.

 

(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)

Beendigung von Quarantäne für Schülerinnen und Schüler: Qualifizierter Antigen-Schnelltest wird ebenfalls anerkannt

Bildquelle: viarami/pixabay.com
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Für die frühzeitige Beendigung einer Quarantäne als Kontaktperson war bisher ein PCR-Test ab dem 5. Tag der Quarantäne anerkannt. Der jüngste Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen erkennt nun auch einen qualifizierten Antigen-Schnelltest an. Damit können sich asymptomatische Schülerinnen und Schüler, die nach einer Kontaktpersonennachverfolgung in Quarantäne mussten, frühzeitig freitesten. Für diese so genannte Freitestung ist Voraussetzung, dass man symptomfrei ist. Die Entscheidung über die Entlassung aus der Quarantäne trifft das Gesundheitsamt auf Basis des vorliegenden negativen Testergebnisses. Schülerinnen und Schüler können für den Test eine Kinderarzt-  oder Hausarztpraxis oder ein Testzentrum aufsuchen, das PCR-Tests durchführt.

Das Einreichen des negativen Tests ist ganz einfach: Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Die eigentliche Entlassung aus der Quarantäne erfolgt nach Prüfung telefonisch durch die Abteilung Gesundheit. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die die Familie auch gut erreichbar ist.

Da davon ausgegangen wird, dass viele gleichzeitig aus der Quarantäne entlassen werden möchten, bittet das Gesundheitsamt um etwas Geduld. Die Ergebnisse werden nach Eingang abgearbeitet. Es wird herzlich gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen, denn diese blockieren die Bearbeitung. Wer das Testergebnis korrekt hochgeladen und die Telefonnummer richtig angegeben hat, wird zurückgerufen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Quarantänemanagement in der Kindertagesbetreuung: Nur das infizierte Kind bleibt zu Hause

Es war vorab schon bekannt geworden und ist jetzt per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigt: Die Quarantäne in Kindertageseinrichtungen wird von nun an in der Regel auf das infizierte Kind beschränkt.

Um frühzeitig Infektionseinträge zu erkennen, werden bei allen Kita-Kindern (auch Kindertagespflege) bei Auftreten eines Falles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche verpflichtend durch die Eltern durchgeführt.

Erfolgt dennoch eine Quarantäneanordnung, so ist es möglich, dass die Quarantäne des Kindes frühzeitig beendet wird, wenn das Kind asymptomatisch ist und frühestens am fünften Tag mittels PCR-Test oder frühestens am siebten Tag durch einen qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis getestet wird. Eltern müssen sich eigenständig um diese Testung kümmern. Ein Kind, das als Kontaktperson gilt, kann bei Kinderärzten, Hausärzten oder einem Testzentrum, das PCR-Tests durchführt, getestet werden.

Als Übergangsregelung für Kinder in der Kindertagesbetreuung, die aktuell in Quarantäne sind, sieht das Land die Möglichkeit zur Freitestung mittels PCR-Test nach dem fünften Tag der Quarantäne vor. Ab dem siebten Tag ist auch eine Freitestung durch einen qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest möglich.

Der Kreis Gütersloh hat eine Möglichkeit geschaffen, das negative Testergebnis über ein Formular der Abteilung Gesundheit zu übermitteln. Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die die Familie auch gut erreichbar ist. Die Abteilung Gesundheit prüft jeden Einzelfall und spricht telefonisch das Ende der Quarantäne aus.

Mit der Neuausrichtung der Quarantäneregelung will das Land eine zuverlässige und kontinuierliche Kindertagesbetreuung sicherstellen. Insbesondere weil die Erfahrung gezeigt hat, dass Kinder und Jugendliche bei einer Infektion mit COVID-19 weitestgehend asymptomatische oder milde Krankheitsverläufe zeigen. Man will damit die Rechte von Kindern auf Zugang zu Bildung und Betreuung in besonderem Maße schützen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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Feierliche Schlüsselübergabe – Bundespolizei übernimmt offiziell neue Liegenschaft in Bielefeld

24 junge Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare wurden während des Festaktes feierlich vereidigt. Sie werden zukünftig als Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte tätig sein.
24 junge Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare wurden während des Festaktes feierlich vereidigt. Sie werden zukünftig als Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte tätig sein.

Nach einer nur 14-monatigen Planungs- und Herrichtungsphase ist die Liegenschaft an der Detmolder Straße in Bielefeld offiziell durch die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben (BImA) an die Bundespolizei übergeben worden. Im Beisein zahlreicher Ehrengäste aus Politik, Verwaltung und Behörden nahm Alfons Aigner, Präsident der Bundespolizeiakademie, während des Festaktes den symbolischen Schlüssel von Felix Brümmer (BImA) entgegen. „Wir sind stolz darauf, was wir hier in Bielefeld in einer relativ kurzen Zeit und unter wirklich schwierigen Bedingungen wie der Coronapandemie geschafft haben“, so Präsident Aigner.

Ein personell zunächst kleiner, aber stetig aufwachsender Aufbaustab der Bundespolizei hatte im vergangenen Juli mit den Planungen der Bundespolizeiausbildungsstätte begonnen und sukzessive das Gelände an der Detmolder Straße auf die Bedürfnisse des Ausbildungsbetriebes abgestimmt und entwickelt. 22 Gebäude wurden im Laufe der Monate saniert und sind nun, neben diversen Außentrainingsflächen, Teil der Ausbildungsstätte. Ergänzt werden diese durch Lehrsaal- und Bürocontainer sowie einem Container als Wachgebäude und einer Leichtbauhalle für den Wirtschaftsbereich. Die Container sind notwendig, da der Raumbedarf nicht vollumfänglich durch den vorhandenen Gebäudebestand gedeckt werden konnte.

„Von Beginn an hatten wir immer das Ziel vor Augen, am 1. September 2021 450 Auszubildende bei uns einzustellen und pünktlich in den Wirkbetrieb der neuen Bundespolizeiausbildungsstätte zu gehen. Das ist uns dank einer sehr guten Zusammenarbeit mit der BImA, der Bauverwaltung in NRW, der Stadt Bielefeld, den Bauunternehmen und nicht zuletzt engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichsten Bereichen der Bundespolizei gelungen“, so Polizeidirektor Vaupel, Leiter der Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld.

Aktuell sind neben 450 Auszubildenden etwa 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem sogenannten Stammpersonal, in der Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld tätig. Darunter rund 160 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die zum Teil aus Bielefeld, aber auch unmittelbar angrenzenden Städten und Gemeinden kommen. Sie sind beispielsweise in den Bereichen Logistik, Küche, Personalwesen, Bekleidungsstützpunkt oder dem Ärztlichen Dienst tätig. Einige von ihnen wohnen gleich in der Nähe zur Liegenschaft, andere kehren an ihre alte Wirkungsstätte zurück, denn sie waren zuvor bei den dort stationierten britischen Streitkräften beschäftigt.

„Die Bundespolizei ist nun mit einem hervorragend ausgestatteten und verkehrstechnisch bestens angebundenen Standort Teil der ostwestfälischen Metropole Bielefeld. Wir werden uns hier gut in die Strukturen der Stadt integrieren und für alle ein guter Nachbar sein“, so Vaupel abschließend.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)