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Stiftung Warentest springt ein, bis die Bafin übernimmt: Kostenloser Girokontenvergleich

(Bildquelle: nattanan23/pixabay.com)

Die Stiftung Warentest wird am 8. April 2021 ihren bewährten Girokontenvergleich kostenlos auf test.de zur Verfügung stellen. Sie sichert damit allen Verbrauchern Zugang zu einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite. Diese Übergangslösung soll voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2022 gelten. Dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) eine staatliche Vergleichswebsite für Girokonten in Betrieb nehmen.

Deutschland muss nach der europäischen Zahlungskontenrichtlinie sicherstellen, dass alle Verbraucher Zugang zu mindestens einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite für Girokonten haben. Bislang betrieb Check24 die einzige zertifizierte Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Am 18. Januar 2021 hatte Check24 diese spezielle Website eingestellt.

Der Girokontenvergleich der Stiftung Warentest umfasst derzeit mehr als 300 Girokontenmodelle von mehr als 130 überregionalen und regionalen Banken und Sparkassen. Je Kontomodell sind über 50 Merkmale erfasst, nach denen Nutzer das für sie passende Konto herausfiltern können.

Der Girokontenvergleich ist abrufbar unter test.de/girokonten.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Stiftung Warentest Verkehrsrechtsschutz: Wenn‘s kracht – Geld für Streit

Wer Streit mit einem Autoverkäufer hat oder Ärger wegen eines Unfalls, muss sich keine Gedanken um Anwalts- und Gerichtskosten machen, wenn er eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat. Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre April-Ausgabe 15 Angebote getestet und festgestellt, dass es Verkehrsrechtsschutz schon für unter 100 Euro im Jahr gibt.

Bei Streit um Verkehrsunfälle geht es oft um viel Geld. Verkehrsrechtsschutz ist daher für alle Verkehrsteilnehmer nützlich, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Autobesitzer können den Versicherungsschutz gut gebrauchen, wenn sie etwa wegen eines Mangels am Auto gegen den Verkäufer vorgehen wollen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung können Interessierte als einzelne Police abschließen oder als Teil eines großen Rechtsschutzpakets, das zusätzlich den Bereich Privat, Beruf und Wohnen versichert. Im Test waren Einzelpolicen für Familien mit mehreren Fahrzeugen. Leistungsstark und günstig ist ein Tarif für unter 100 Euro bei einem Selbstbehalt von 150 Euro. Finanztest rät zu diesem Selbstbehalt, weil der Jahresbeitrag sonst teils erheblich steigt.

Der Test Verkehrsrechtsschutz findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/verkehrsrechtsschutz abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Kreis GT: Volle Impfstraßen und viele Testwillige rund um Ostern und 20.000 Test an den Teststellen

Volllast in acht Impfstraßen von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends – das war das Bild über Ostern im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. In der Apotheke des Impfzentrums wird der Impfstoff aufbereitet und aufgezogen.
Volllast in acht Impfstraßen von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends – das war das Bild über Ostern im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. In der Apotheke des Impfzentrums wird der Impfstoff aufbereitet und aufgezogen.

Seit Sonntag impft das Impfzentrum Gütersloh in allen acht Impfstraßen unter hoher Auslastung. An den ersten drei Tagen sind im Schnitt täglich 1.100 AstraZeneca-Empfänger aus der Sonderaktion für Menschen über 60 Jahre geimpft worden. Diese hohe Schlagzahl wird auch bis zum Ende der Sonderaktion am 14. April aufrechterhalten. Dies zusätzlich zu den bereits gebuchten Impfterminen für die Jahrgänge der über 79-Jährigen. Insgesamt werden täglich zirka 1.700 Menschen im Impfzentrum geimpft. „Die Sonderaktion ist bei uns im Kreis Gütersloh erfolgreich angelaufen – neben dem normalen Impfbetrieb“, fasst Landrat Sven-Georg Adenauer zusammen.

Momentan sind weiterhin die über 80-Jährigen als auch die 79-Jährigen berechtigt, sich über die Kassenärztliche Vereinigung einen Termin zu buchen. Zudem sind bestimmte Berufsgruppen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen berechtigt. Die Anträge dazu sind bei den Hausarztpraxen zu stellen. Seit gestern impfen auch Hausärzte im Kreis Gütersloh, diese sollen vordringlich die Menschen mit Vorerkrankung impfen. Die Kontingente an Impfstoff, der in die Hausarztpraxen fließt, ist noch immer sehr begrenzt.

Insgesamt 47.430 Personen haben im Kreis Gütersloh bislang ihre erste Impfung und 20.413 bereits die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Davon wurden 35.00 Menschen im Impfzentrum einmal und 8.500 inzwischen zweimal geimpft. Aus gegebenem Anlass verweist der Kreis darauf, dass man zum Impftermin nicht überpünktlich sein muss. „Wenn alle passend kommen, gibt es keine Parkplatznot und niemand muss in der Schlange vor dem Eingang frieren“; so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums.

Momentan liegt die Inzidenz für den Kreis Gütersloh knapp unter 100. Dabei gibt es aktuell keinen Hotspot, das Geschehen ist diffus. Infektionen geschehen häufig im familiären Umfeld, unter Haushaltskontakten oder im beruflichen Kontext. Seit Mitte der vergangenen Woche läuft die Kontaktpersonennachverfolgung mit der Unterstützung von Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) Euskirchen. Zurzeit sind 30 Kameradinnen und Kameraden zur Pandemiebekämpfung für den Kreis Gütersloh abgeordnet.

Der Kreis Gütersloh lässt seit Monaten alle in den Testzentren oder durch mobile Teams entnommenen positiven Corona-Tests in der Typisierung auf besorgniserregende Varianten untersuchen. Gegebenenfalls wird die Gen-Sequenzierung angeschlossen. An den über 100 Corona-Teststellen im Kreis Gütersloh wurden in der laufenden Woche bislang 4.601 Tests durchgeführt, von denen 28 positiv waren. In der Karwoche gab es bei 19.996 Tests 68 positive Ergebnisse.

Die Infektionszahlen sieht Landrat Sven-Georg Adenauer weiterhin auf einem hohen Niveau. „Heute liegt der Inzidenzwert unter 100, was aber nicht dazu verleiten darf, bestehende Vorsichtsmaßnahmen zu vernachlässigen. Weiterhin gilt es, nicht zwingend nötige Kontakte zu vermeiden und die Hygieneregeln einzuhalten. Wir wissen, dass die Varianten viel infektiöser sind als die Ursprungsvariante des Corona-Virus. Daher ist es unerlässlich, die Zahl der Neuinfektionen abzusenken. So trägt jeder dazu bei, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren, denn die Zahlen der COVID-Patienten in unseren Krankenhäusern steigen wieder. Das kann Menschenleben retten“, appelliert Adenauer. Auch die zunehmenden Impfungen dürften nicht dazu führen, dass man in der Einhaltung der Regeln nachlässig wird. Adenauer: „Ich weiß, dass wir alle maskenmüde sind und Sehnsucht nach Normalität haben. Dennoch: Jede und jeder trägt hier Verantwortung.“

Aktuelle Informationen zum Infektions- und Impfgeschehen im Kreis Gütersloh finden sich auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter: www.kreis-guetersloh.de

 

Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung für 79-Jährige:
  • Telefon 0800 116 117 02 (kostenfrei)
  • Per Internet: www.116117.de

 

Testdaten im Detail:

Zeitraum 8. März bis 14. März:

Tests gesamt: 656
Davon positiv: 1

Zeitraum 15. März bis 21. März:

Tests gesamt: 3.893
Davon positiv: 16

Zeitraum 22. März bis 28. März:

Tests gesamt: 8.987
Davon positiv: 34

Zeitraum 29. März bis 4. April:

Tests gesamt: 19.996
Davon positiv: 68

Zeitraum 5. April bis 6. April:

Tests gesamt: 4.601
Davon positiv: 28

 

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Corona-Notbremse in Nordrhein-Westfalen: Trotz sinkender Inzidenzen vorerst keine Lockerungen in betroffenen Kommunen

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben. Das gilt auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenzwerte seit drei Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben. Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung zum heutigen Tag die Coronaschutzverordnung modifiziert. Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich. Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben.

Minister Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“

In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: www.mags.nrw.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Klosterladen schließt bis Ende April

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Kreis Gütersloh und der Prognosen des Robert-Koch-Instituts bleibt der Klosterladen bis Ende April geschlossen. Buch-, Bier- oder Weinbestellungen werden gern per Mail info@klosterladen-marienfeld.de oder telefonisch (Handy: 0173 740 9505) entgegen genommen. Abhol- bzw. Liefertermine erfolgen nach Absprache.

 

(Text- und Bildquelle: Klosterladen Marienfeld)

ADAC untersucht erstes in Deutschland zugelassenes LED Retrofit

LEDs lassen Scheinwerfer besser leuchten / ADAC untersucht erstes in Deutschland zugelassenes LED-Retrofit: Im Vergleich zum Halogenlicht leuchtet die LED die Fahrbahn heller und weiter aus (Bildquelle: ADAC).

LEDs lassen Scheinwerfer besser leuchten

Nachrüst-LEDs, die statt konventioneller Halogenlampen im Auto eingebaut werden, können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Das ist das Ergebnis einer ADAC Untersuchung des ersten in Deutschland zugelassenen nachrüstbaren LED-Leuchtmittels, eines sogenannten „Retrofits“. Der Club hat den „OSRAM Night Breaker H7-LED“ im Hinblick auf Einbau, Leistung und Funktion überprüft.

Im Vergleich zum Halogenlicht leuchtet die LED die Fahrbahn heller und weiter aus. Gegenstände am Fahrbahnrand konnten in der Untersuchung früher und aus weiterer Entfernung erkannt werden. Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer war nach fachgerechtem Einbau nicht festzustellen. Der Einbau ging problemlos von statten, erfordert aber etwas Geschicklichkeit, da auf den korrekten Sitz des Leuchtmittels geachtet werden muss. Nach dem Einbau sollte daher – wie nach jedem Leuchtmittel-Wechsel – die Lichteinstellung in einer Fachwerkstatt überprüft werden. Außerdem muss die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Fahrzeug mitgeführt werden.

Der OSRAM Night Breaker darf nur in dafür in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eingebaut werden. Beim Einbau in ein nicht freigegebenes Modell oder für nicht freigegebene Einsatzzwecke (z.B. Fernlicht anstatt Abblendlicht) kann die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs erlöschen.

Der ADAC sieht in den nachrüstbaren LED-Lampen einen enormen Sicherheitsgewinn und setzt sich auf gesetzgeberischer Ebene intensiv dafür ein, dass es EU-weit Zulassungen für LED-Leuchtmittel gibt, um eine bessere Sicht und eine geringere Ausfallrate der Beleuchtung zu erreichen. Eine Gefahr etwa durch Blendung für andere Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen werden. Bereits 2017 hat der Club LED-Retrofits untersucht. Damals war noch kein Produkt für den deutschen Markt zugelassen, die positiven Effekte auf die Sicherheit im Straßenverkehr aber deutlich. Die LED-Retrofits leuchten länger, weiter und heller als herkömmliche Leuchtmittel und sorgen für deutlich erhöhte Sicherheit.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Weltladen schließt bis Ende April

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Kreis Gütersloh und der Prognosen des Robert-Koch-Instituts bleibt der Weltladen Harsewinkel e.V. ab sofort bis Ende April geschlossen. Bestellungen werden gern per Mail (weltladen@kirche-hsw.de) oder telefonisch (0173 740 9505) entgegengenommen. Abhol- bzw. Liefertermine erfolgen nach Absprache.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Trotz Corona durchstarten in Ausbildung: Jobcenter vermittelt in beide Richtungen

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)
(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Der reibungslose Start in eine Ausbildung bildet für viele junge Menschen das Fundament für das gesamte Berufsleben. Aktuell stehen Corona bedingt viele Schulabgänger vor unerwarteten Herausforderungen: Die persönliche Berufsberatung in den Schulen konnte zuletzt nicht in der gewohnten Weise stattfinden. Bewerbungsverfahren für Ausbildungsstellen unterliegen zahlreichen Einschränkungen. In dieser Situation sieht sich das Jobcenter des Kreises Gütersloh besonders gefordert.

„Gerade in Corona-Zeiten ist es wichtig, dass wir bei der Ausbildungssuche keinen jungen Menschen zurücklassen“, beschreibt Rolf Erdsiek, Abteilungsleiter Arbeit und Ausbildung im Jobcenter Kreis Gütersloh, das spezielle Engagement des kommunalen Jobcenters.

„Ob weiterhin persönlich in speziell ausgestatteten Beratungsbüros, telefonisch, per E-Mail oder seit kurzem auch als Webkonferenz – die Kommunikation auf Augenhöhe zu den Jugendlichen ist nicht abgerissen“, so Erdsiek. Entscheidend sei dabei, dass die 17 Ausbildungscoaches des Jobcenters proaktiv auf die Jugendlichen zugehen.

„Wir sagen nicht nur den Jugendlichen: Ihr werdet gebraucht. Bewerbt euch um einen Ausbildungsplatz, geht auf die Betriebe zu. Wir sagen auch den Betrieben: Bilden Sie aus, kümmern Sie sich um Auszubildende, damit der Corona-Krise nicht die Fachkräfte-Krise folgt“, so Erdsiek. Deshalb bittet er Unternehmen, jungen Menschen eine Chance zu geben, auch wenn sie vielleicht etwas schwächer sind. Bei der Suche nach den Fachkräften von morgen sei es aus Sicht des Jobcenters nicht sinnvoll auf die Jugendlichen zu warten. Erfolgversprechender für Ausbildungsbetriebe sei es, durch Kooperationen mit Schulen die Jugendlichen aus ihrer Corona-Schockstarre zu befreien und durch Vorstellung in den „virtuellen“ Klassenzimmern und durch Praktikumsangebote für den eigenen Betrieb und den Ausbildungsberuf zu begeistern.

„Wir waren immer erreichbar für unsere Jugendlichen“, bestätigt Volker Echterhoff, Ausbildungscoach des Jobcenters am Standort Halle. Erfolgsgeschichten gibt es auch in Zeiten der Pandemie: So berichtet Echterhoff von einer 18-jährigen Schülerin der höheren Berufsfachschule, die mangels anderer Ideen den künftigen Besuch des Wirtschaftsgymnasium anstrebte. In vielen Gesprächen mit der Jugendlichen seit November 2020 wurden gemeinsam Alternativen zum weiteren Schulbesuch erarbeitet. Schließlich konnte das Interesse für eine Ausbildung zur Bankkauffrau oder zur Steuerfachangestellten geweckt werden. Ein zweitägiges Praktikum bei einem Steuerberater Anfang März brachte schließlich die Zusage für eine Ausbildungsstelle. Wenige Tage später berichtete die angehende Auszubildende ihrem Ausbildungscoach vom Erhalt des Ausbildungsvertrages.

„Der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit sowie Langleistungsbezug wird durch eine berufliche Ausbildung erreicht“, ist sich Ausbildungscoach Alexandra Kramme sicher. Damit das gelingen kann, bietet das Jobcenter eine Reihe von Hilfen an, um Startnachteile von Jugendlichen auszugleichen. Alexandra Kramme weiß von einem 19-jährigen Jugendlichen, der zwei Jahre nach seiner Schulentlassung aufgrund von gesundheitlichen Problemen noch keine beruflichen Ziele verwirklicht hatte. In dieser (Corona-) Situation förderte das Jobcenter den Jugendlichen mit einem individuellen Bewerbungscoaching, in dem seine Potentiale identifiziert und Perspektiven aufgezeigt wurden. Mittlerweile hat der Jugendliche eine Ausbildungszusage zum Pflegefachmann zum August dieses Jahres. „Häufig ist eine langfristige und engmaschige Betreuung notwendig, um junge Menschen in eine Ausbildung zu vermitteln. Es ist erfreulich, wenn sich unsere Arbeit auszahlt“, freut sich die Jobcenter Mitarbeiterin über diesen Erfolg.

Die Vermittlungs-Ergebnisse des Jobcenters für die Ausbildungsjahre 2016 bis 2020 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Ende Berichtsjahr duale Ausbildung vollschulische Ausbildung Ausbildung Gesamt davon Geflüchtete Unvermittelte Bewerber
30.09.2020 186 75 261 57 5
30.09.2019 250 56 306 61 4
30.09.2018 237 65 302 69 3
30.09.2017 292 71 363 31 5
30.09.2016 291 59 350 1 2

 

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC Tourismusstudie: Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität

Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität / ADAC Tourismusstudie zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Reiseverhalten (Bild: ADAC).
Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität / ADAC Tourismusstudie zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Reiseverhalten (Bild: ADAC).

Noch herrscht Zurückhaltung bei Urlaubsplänen und Reisebuchungen. Doch ein Drittel der Deutschen will in diesem Jahr wieder mehr Geld für Urlaub ausgeben als 2020. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen ADAC Tourismusstudie, bei der rund 5.000 Menschen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre Reisepräferenzen befragt wurden. Ob beim Reisen allerdings wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht wird, ist dennoch fraglich: Etwa jeder Fünfte über 40 Jahren geht nicht davon aus, im laufenden Jahr wieder verreisen zu können. Die allgemeine Zurückhaltung lässt sich am Buchungszeitpunkt ablesen: So will knapp die Hälfte der Befragten kurzfristig oder vorab gar nicht buchen.

Ein weiteres Ergebnis der ADAC Studie: Deutschland wird als Reiseziel auch 2021 wieder im Fokus stehen. Knapp zwei Drittel der Deutschen wollen demnach auch in diesem Jahr hierzulande Urlaub machen, etwas weniger als die Hälfte strebt ins europäische Ausland und nur 16 Prozent zieht es an Ziele außerhalb Europas. Deutschland dürfte mittelfristig sogar noch beliebter werden. Wie die Umfrage zeigt, hat Deutschland auch mittelfristig vor den anderen europäischen und vor allem den außereuropäischen Ländern als Reiseziel klar die Nase vorn.

Nachdem 42 Prozent der Befragten im Vorjahr ihren Haupturlaub coronabedingt stornieren oder umbuchen mussten, erfreuen sich nun individuelle Urlaubsarten wie Camping oder gemietete Ferienwohnungen größerer Beliebtheit als früher. Auch andere Urlaubsformen wie Pensionen oder kleinere Hotels dürften deshalb künftig verstärkt den Vorzug erhalten.

ADAC Vorstand Dr. Dieter Nirschl: „Die Studie zeigt eines deutlich: Die Menschen wollen wieder reisen wie früher, aber sie wollen flexibel bleiben und kleinere Einheiten wie Ferienwohnungen stärker nutzen. Diese Individualisierung bietet auch Chancen für kleinere Betriebe und die Erschließung neuer Ferienziele. Damit können große touristische Zentren entlastet werden.“

An Bedeutung gewinnt bei den Reisenden auch die Flexibilität bei Buchungen, auch die Ansprüche an Stornobedingungen steigen. Eine deutlich größere Rolle als in Vor-Corona-Jahren dürfte künftig das Verreisen mit dem Auto spielen. 44 Prozent der Befragten gaben an, 2019 mit dem Pkw in den Urlaub gefahren zu sein. 2020 waren es 63 Prozent, und auch künftig werden mehr Menschen auf das Auto zurückgreifen. Reisen mit Flugzeug hat laut ADAC Studie nur im vergangenen Jahr einen Einbruch erlebt. In etwa drei bis fünf Jahren wollen bis zu 44 Prozent – und damit neun Prozent mehr als 2019 – wieder in den Urlaub fliegen. Zu den Gewinnern darf sich auch die Bahn zählen, die mit einem Zuwachs rechnen darf.

„Der Tourismus mit seinen drei Millionen Beschäftigten ist und bleibt trotz Pandemie ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland,“ sagt ADAC Vorstand Dr. Nirschl. „Deshalb muss die Politik auch weiterhin der Branche über diese schwere Krise hinweghelfen und ihr baldmöglichst eine Neustart-Perspektive aufzeigen.“

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Die Staatskanzlei teilt mit: Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Gerade nach der heutigen Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird.“

Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen „Cross Border Taskforce Corona“, um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht.

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.“

Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.

Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.

In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig.

Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.

Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online.

Eine Liste der Testzentren in Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://www.land.nrw/corona#testzentren

Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die ergänzenden Regelungen des Landes sind abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)