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Sitzungen der Fachausschüsse wieder im Rathaus

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Erstmals seit dem 25.02.2020 finden die Fachausschüsse ab dieser Woche wieder im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Verwaltung erinnert daran, dass weiterhin die 3-G-Regel gilt.

Alle Teilnehmer/innen müssen bei der Einlasskontrolle eine vollständige Immunisierung (geimpft oder genesen) oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachweisen. Die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden.

Generalversammlung der St. Hubertus Schützenbruderschaft war ein gelungener Start

Wenn das mal kein gelungener Start gewesen ist. Nach langen Monaten fast ohne jegliche Aktivität ging es mit unserer Generalversammlung wieder los. Der Präsident beschrieb es in seiner Rede „Wir müssen unseren Schützenzug langsam, aber sicher wieder in Fahrt bringen“. Die Generalversammlung und das anschließende Treffen am Hubertus-Haus waren dafür die sichtbaren Zeichen.

Nach den Regularien, einem kurzen Jahresbericht und dem Haushaltsplan war ein weiterer Tagungsordnungspunkt die Ergänzungswahlen zum geschäftsführenden Vorstand. Unser Präsiden Matthias wurde für weitere zwei Jahre gewählt, wie er betonte seine letzte Amtszeit. Ebenso wurde Vize Christoph für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt. Schriftführerin Monika stand nicht mehr zur Wahl und wurde gebührend verabschiedet. Tanja Hinkerohe, 37 Jahre, verheiratet, Mutter zweier Kinder und Frisörin wurde neue Schriftführerin. Da Tanja der Versammlung nicht beiwohnen konnte, hatte sie vorab eine Grußbotschaft per Video für die Versammlung vorbereitet. Unsere Generalversammlung klang mit einem geselligen Beisammensein am Hubertus-Haus aus.

 

(Text- und Bildquelle: St. Hubertus-Schützenbruderschaft Harsewinkel)

Bundesweite Impfwoche #HierWirdGeimpft: Kreis organisiert weiter Sonder-Impfangebote

Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).
Impfzentrum on Tour: Der Impfbus des Kreises Gütersloh tourt durch das gesamte Kreisgebiet (Foto: Kreis Gütersloh).

Heute, 14. September, hält der Impfbus des Kreises Gütersloh beim Fußballspiel des SC Wiedenbrück gegen die U23 von Borussia Mönchengladbach. Stadionbesucher können sich am Jahnstadion in Wiedenbrück von 17 bis 22 Uhr gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Impfaktionen des Kreises gehen auch im Rahmen der bundesweiten Impfwoche unter dem Motto ‚Hier wird geimpft‘ weiter. Diese startete am 13. September, und endet am Sonntag, 19. September. In ganz Deutschland soll in dieser Woche der Fokus auf niederschwelligen Impfangeboten liegen. Der Impfbus steuert in dieser Woche auch noch die Volkshochschule in Gütersloh an: Mittwoch, 15. September, in der Zeit von 11 bis 16 Uhr.

Im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag betonte Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, dass hauptsächlich ungeimpfte Personen in stationärer Behandlung seien. 80 bis 90 Prozent der Personen, die aufgrund von Corona im Krankenhaus liegen, sind ungeimpft. Krisenstabsleiter Frank Scheffer: „Gerade mit Blick auf diese Zahlen zeigt sich, wie wichtig die Coronaschutzimpfung ist.“

„Im Kreis Gütersloh bietet das Impfzentrum diese einfachen und unkomplizierten Angebote bereits seit Wochen an und es geht auch in dieser Woche weiter – seien es die verschiedenen Stationen des Impfbusses, mobile Impfstationen im Kreisgebiet oder Impfungen im Impfzentrum ohne Termin“, so Scheffer. Im Kreis startete Mitte Juli der Impfbus, ein umgebauter Linienbus, seine erste Tour in die Innenstadt von Gütersloh. Seitdem ist der Bus fast jeden Tag im Kreisgebiet unterwegs und fährt die einzelnen Kommunen in regelmäßigen Abständen an. Zum Schulbeginn hielt dieser an den Berufskollegs, sodass sich dort die Schülerinnen und Schüler direkt auf dem Schulhof impfen lassen konnten. Die Stationen des Impfbusses sind bis Ende September geplant und werden je nach Bedarf auch noch ergänzt. Impfwillige müssen keinen Termin buchen. Die aktuellen Stationen sind unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum abrufbar.

Auch ein mobiler Impfcontainer war an verschiedenen Stationen im Einsatz. Zu Beginn testete das Team des Impfzentrums den Betrieb vor dem Rathaus in Gütersloh. Nach guter Resonanz stand der Container daraufhin auch an der Autobahn 2 auf dem Aurea-Autohof und auf dem Bessmann Gelände in Marienfeld. Aus personellen Gründen sind nun ausschließlich das Impfzentrum an der Marienfelder Straße und der Impfbus im Einsatz.

Gestern wurden im Impfzentrum an der Marienfelder Straße 770 Personen geimpft, davon allein 200 Erstimpfungen. Das Impfzentrum ist zurzeit mittwochs bis sonntags von 14 bis 20 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. 12- bis 15-Jährige können sich freitags bis sonntags ohne Termin impfen lassen. Das Impfzentrum schließt wie angekündigt am 30. September. Bis zum letzten Tag werden noch Erstimpfungen vorgenommen. Wer seine Erstimpfung mit BioNTech/Pfizer oder Moderna noch im Impfzentrum erhält, bekommt die zweite Impfung beim Hausarzt. Wer keinen Hausarzt hat, findet auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine Übersicht über die Arztpraxen, die auch andere Patienten impfen: www.corona-kvwl.de/zweitimpfung
Für den Impfstoff von Johnson&Johnson spielt dies keine Rolle, dieser wird nur einmal verimpft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

60 Millionen Euro für das OGS-Helferprogramm im neuen Schuljahr

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das im vergangenen Schuljahr gestartete OGS-Helferprogramm fortgesetzt und weiterentwickelt. Für das Schuljahr 2021/22 werden rund 60 Millionen Euro bereitgestellt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das OGS-Helferprogramm ist eine zupackende und willkommene Unterstützung für unsere Grund- und Förderschulen. Die durchweg positiven Rückmeldungen im vergangenen Schuljahr haben die Landesregierung darin bestärkt, das Programm zu verlängern und auszubauen. Die vielen helfenden Hände leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung pandemiebedingter Herausforderungen.“

Mit dem OGS-Helferprogramm können die Grund- und Förderschulen zusätzliches Personal, beispielsweise Übungsleitungen oder pädagogische Fachkräfte, für ihre Ganztags- und Betreuungsangebote einstellen. Möglich ist auch, bestehende Verträge aufzustocken. So können zusätzliche Angebote im Ganztag zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport oder soziales Lernen umgesetzt werden. Möglich sind auch weiterhin unterstützende Tätigkeiten im Kontext pandemiebedingter Mehraufwände, zum Beispiel bei der Umsetzung von Hygienekonzepten. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt je nach inhaltlicher Ausrichtung vor Ort. Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger.

Zusätzliche Personalmaßnahmen sind zum Beispiel in folgenden Bereichen möglich:

  • Gestaltung des Betreuungs- und Bildungsangebots des Ganztags, unter anderem in den Bereichen Sport, kulturelle Bildung, soziales Lernen,
  • Teil- und Gruppenangebote im Ganztag in Zusammenarbeit mit einer verantwortlichen Fachkraft im Ganztag,
  • Begleitung bei Ausflügen,
  • Vorbereitung von Veranstaltungen,
  • Aufgrund der durch die Corona-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Schülerinnen und Schüler (häufigeres Händewaschen, Gruppenorganisation etc.),
  • Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen,
  • Im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Desinfektion, und anderes

Das OGS-Helferprogramm wurde erstmals im zweiten Schulhalbjahr 2020/21 durchgeführt. 30 Millionen Euro standen dafür zur Verfügung. Über 330.000 Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsschulen und über 40.000 Schülerinnen und Schüler in gebundenen Ganztagsförderschulen können von dem Programm profitieren.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

„Trödler“ gesucht – unter dem Thema „Gemeinde gemeinsam gestalten“ lädt die evangelische Kirchengemeinde am Samstag, den 25. September

Unter dem Thema „Gemeinde gemeinsam gestalten“ lädt die evangelische Kirchengemeinde am Samstag, den 25. September, ein. Von 14 bis 18 Uhr stellen sich die Gemeindegruppen und Einrichtungen mit verschiedenen Kreativ- und Spielangeboten vor. Für Kinder und Familien findet ein Flohmarkt rund um die Pfarrhäuser an der Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel statt. Es sind noch Stellplätze zu vergeben. Die Standgebühr beträgt zehn Prozent des Umsatzes, die in das Projekt des Gemeindefestes einfließen wird.

Wer daran teilnehmen möchte, kann sich per Mail unter flohmarkt@kirche-hsw.de anmelden. Eigene Tische müssen mitgebracht werden. Maximale Tischlänge beträgt drei Meter. Aufbau ist ab 13 Uhr möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: Gute Bildung im Ganztag kindgerecht gestalten

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative direkt nach der Bundestagswahl, um den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation muss die Ganztagsbetreuung Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder und eine umfassende Ausrichtung des Ganztagsangebots an demokratischen Prinzipien sein. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es entsprechende gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Wir müssen davon wegkommen ganztägige Bildung als etwas zu begreifen, dass nur am Standort Schule stattfindet und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeutet. Was wir brauchen ist eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften, die insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Krüger weiter.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Bildung in der Ganztagsbetreuung findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/ganztag, weitere Informationen unter https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

Quarantänemanagement Kreis GT: Über 100 vorzeitige Quarantäneentlassungen

Über 100 Kinder und einzelne Erwachsene konnte das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh am Wochenende vorzeitig aus der Quarantäne entlassen. Dies geschah aufgrund neuer Regelungen die das Land Nordrhein-Westfalen am Freitagnachmittag erlassen hatte. Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit, dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die den digitalen Weg genutzt und ihr Formular hochgeladen haben: „Das macht es meinem Team einfacher und ist so der schnellste Weg.“

Der Kreis Gütersloh hat eine Möglichkeit geschaffen, das negative Testergebnis über ein Formular der Abteilung Gesundheit zu übermitteln. Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson. Im Formular ist unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, über die man gut erreichbar ist. Die Abteilung Gesundheit prüft jeden Einzelfall und ruft zurück, um telefonisch das Ende der Quarantäne auszusprechen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Land NRW weist ab heute neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens aus

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Als Folge der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) hat das Gesundheitsministerium heute die Coronaschutzverordnung aktualisiert.

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der nun im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen.

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert. Damit kann rechtzeitig vor den Herbstferien das Infektionsgeschehen neu bewertet werden.
Aufgrund der aktuellen Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtet das Gesundheitsministerium derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren.
Stattdessen soll zunächst das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden.

Minister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Schon bisher basierten die Entscheidungen über die Schutzmaßnahmen, die wir in der Coronaschutzverordnung festgelegt haben, auf einer umfassenden Betrachtung verschiedener Indikatoren. Das steht genauso auch schon lange ausdrücklich in der Coronaschutzverordnung. Ich bin daher froh, dass jetzt auch im Bundesgesetz die reine Fixierung auf die 7-Tage-Inzidenz weggefallen ist. So sehr ich nun ein Freund einfacher und leicht verständlicher Regelungen bin: In der aktuellen Situation mit einer völlig unterschiedlichen Entwicklung bei Geimpften und nicht Geimpften oder auch in den verschiedenen Altersgruppen ist die Betrachtung vielfältiger Faktoren der richtige Weg. Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt, als dass wir uns auf starre Werte festlegen können. Auf pauschale Grenzwerte haben wir daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.“

Laumann: „In Nordrhein-Westfalen stabilisieren sich derzeit die relevanten Indikatoren, allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau. Eines muss uns klar sein: Nach allen Prognosen von Expertinnen und Experten, aber auch nach meiner persönlichen Überzeugung, stehen nicht geimpften Menschen im Herbst besondere Gefährdungen bevor. Wenn wir dann die von vielen vorhergesagte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ bekommen, können für diese Personen neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die gute Botschaft ist aber: Jede und jeder hat es selbst in der Hand, sich durch eine Impfung zu schützen. Auf Basis aller bisherigen Daten, die uns vorliegen, sind neue Einschränkungen für geimpfte und genesene Personen absehbar nicht erforderlich und rechtlich auch nicht vertretbar.“

Zum Hintergrund: 

Die (neuen) drei Leitindikatoren sind:

1. Leitindikator: 7-Tage-Hospitalisierung
Die Zahl misst, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie ist damit ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben.

Für den Hospitalisierungsindikator werden in Nordrhein-Westfalen zwei Werte ausgewiesen: Erstens der anhand der Vorgaben des RKIs berechnete Wert. Dieser beruht auf den Meldungen der Gesundheitsämter, die den bereits von ihnen gemeldeten Infektionsfällen nachträglich die namentlichen Einweisungsmeldungen aus den Krankenhäusern zuordnen. Dieser Wert ist vor allem bedeutsam, weil er bundesweit einheitlich errechnet wird und damit eine bundeseinheitliche Bewertung des Infektionsgeschehens ermöglicht. Allerdings erfordert der Wert eine Einzelfallbearbeitung jedes Infektionsfalles durch die Gesundheitsämter, die gerade in der aktuellen Belastungssituation manchmal erst nach einigen Arbeitstagen abgeschlossen ist.

Um zusätzlich einen aktuelleren Hinweis auf die Hospitalisierungen zu ermöglichen, wird zweitens zusätzlich der Hospitalisierungsindikator ausgewiesen, der sich unmittelbar aus den täglichen (nicht namentlichen) Gesamtmeldungen der Krankenhäuser über die Aufnahme von Covid-19-Patienten im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) ergibt. Dieser Wert ermöglicht eine sehr aktuelle Einschätzung, weicht aber naturgemäß von dem RKI-basierten Wert ab und wird am gleichen Meldetag jedenfalls in Perioden eines ansteigenden Infektionsgeschehens in der Regel höher liegen.

2. Leitindikator: COVID-Anteil an der Intensivkapazität
Dieser Indikator bildet die Belastung der Intensivstationen ab und steht damit unmittelbar für das Risiko einer Überlastung dieser medizinischen Versorgungsstrukturen. Der Anteil, mit dem Covid-19-Patientinnen und -Patienten die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten auslasten, wird durch die Zahl der neu aufgenommenen Patienten bestimmt, sie ist aber auch abhängig von der Dauer der notwendigen Hospitalisierung (Liegezeit) und der (personellen) Aufwände bei der Behandlung.

Anhand des Grades der Auslastung der Intensivstationen können Schutzmaßnahmen vor allem so ausgerichtet werden, dass andere erforderliche medizinische Behandlungen (schwere Operationen etc.) nicht aufgrund einer Überlastung der Bettenkapazitäten verschoben werden müssen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Daten aus dem Register der Fachgesellschaft der Intensivmediziner (DIVI) als Prozentanteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen an den betreibbaren Erwachsenen-Intensivbetten. Auch hier ist durch den Rückgriff auf das DIVI-Register eine Vergleichbarkeit mit den Bundeswerten gegeben.

3. Leitindikator: 7-Tage-Inzidenz
Auch die bereits bekannte 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bleibt ein wichtiger Indikator. Steigt dieser Wert, bedeutet das, dass sich die Infektion schneller und breiter in der Bevölkerung ausbreitet. Insbesondere die altersbezogenen Inzidenzen sind nach wie vor ein guter Maßstab dafür, in welchem Ausmaß vulnerable Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Anhand der Inzidenz kann die Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen relativ zeitnah abgelesen werden. Zudem bleibt die 7-Tage-Inzidenz ein guter Indikator dafür, in welchem Maß eine Kontaktpersonennachverfolgung noch möglich ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist darüber hinaus ein wichtiger Frühindikator für das Geschehen in den Krankenhäusern.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Lanta-Wellness – Ihre Profis für dauerhafte Haarentfernung & Wellness in Harsewinkel

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Ab Dienstag gelten veränderte Öffnungszeiten im Freibad

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass Freibad ab dem 14.09.2021 dienstags bis freitags erst ab 6.30 Uhr öffnet. Die weiteren Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Die Öffnungszeiten im Einzelnen:
 

Montag

 

8.30 Uhr – 20.00 Uhr

 

Dienstag – Freitag

 

6.30 Uhr – 20.00 Uhr

 

Samstag

 

7.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Sonntag

 

8.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Eine Besuchergrenze ist entfallen, allerdings ist bei mehr als 2.500 Besuchern der Einlass nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Für Geimpfte oder Genesene entfällt eine Testpflicht. Der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Schüler gelten als getestet; hier ist die Vorlage eines Schülerausweises erforderlich.

Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneanforderungen genutzt werden. Die Startblöcke, der Sprungturm, die Rutsche, die Kletterwand und der Kleinkindbereich sind ebenfalls wieder geöffnet. Weiterhin können die Liegewiesen genutzt werden. Auch hier sind der Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht Maskenplicht (medizinische Maske).

Weitere Infos: www.harsewinkel.de