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ADAC Tourismusstudie: Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität

Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität / ADAC Tourismusstudie zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Reiseverhalten (Bild: ADAC).
Reisende legen mehr Wert auf Flexibilität / ADAC Tourismusstudie zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Reiseverhalten (Bild: ADAC).

Noch herrscht Zurückhaltung bei Urlaubsplänen und Reisebuchungen. Doch ein Drittel der Deutschen will in diesem Jahr wieder mehr Geld für Urlaub ausgeben als 2020. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen ADAC Tourismusstudie, bei der rund 5.000 Menschen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre Reisepräferenzen befragt wurden. Ob beim Reisen allerdings wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht wird, ist dennoch fraglich: Etwa jeder Fünfte über 40 Jahren geht nicht davon aus, im laufenden Jahr wieder verreisen zu können. Die allgemeine Zurückhaltung lässt sich am Buchungszeitpunkt ablesen: So will knapp die Hälfte der Befragten kurzfristig oder vorab gar nicht buchen.

Ein weiteres Ergebnis der ADAC Studie: Deutschland wird als Reiseziel auch 2021 wieder im Fokus stehen. Knapp zwei Drittel der Deutschen wollen demnach auch in diesem Jahr hierzulande Urlaub machen, etwas weniger als die Hälfte strebt ins europäische Ausland und nur 16 Prozent zieht es an Ziele außerhalb Europas. Deutschland dürfte mittelfristig sogar noch beliebter werden. Wie die Umfrage zeigt, hat Deutschland auch mittelfristig vor den anderen europäischen und vor allem den außereuropäischen Ländern als Reiseziel klar die Nase vorn.

Nachdem 42 Prozent der Befragten im Vorjahr ihren Haupturlaub coronabedingt stornieren oder umbuchen mussten, erfreuen sich nun individuelle Urlaubsarten wie Camping oder gemietete Ferienwohnungen größerer Beliebtheit als früher. Auch andere Urlaubsformen wie Pensionen oder kleinere Hotels dürften deshalb künftig verstärkt den Vorzug erhalten.

ADAC Vorstand Dr. Dieter Nirschl: „Die Studie zeigt eines deutlich: Die Menschen wollen wieder reisen wie früher, aber sie wollen flexibel bleiben und kleinere Einheiten wie Ferienwohnungen stärker nutzen. Diese Individualisierung bietet auch Chancen für kleinere Betriebe und die Erschließung neuer Ferienziele. Damit können große touristische Zentren entlastet werden.“

An Bedeutung gewinnt bei den Reisenden auch die Flexibilität bei Buchungen, auch die Ansprüche an Stornobedingungen steigen. Eine deutlich größere Rolle als in Vor-Corona-Jahren dürfte künftig das Verreisen mit dem Auto spielen. 44 Prozent der Befragten gaben an, 2019 mit dem Pkw in den Urlaub gefahren zu sein. 2020 waren es 63 Prozent, und auch künftig werden mehr Menschen auf das Auto zurückgreifen. Reisen mit Flugzeug hat laut ADAC Studie nur im vergangenen Jahr einen Einbruch erlebt. In etwa drei bis fünf Jahren wollen bis zu 44 Prozent – und damit neun Prozent mehr als 2019 – wieder in den Urlaub fliegen. Zu den Gewinnern darf sich auch die Bahn zählen, die mit einem Zuwachs rechnen darf.

„Der Tourismus mit seinen drei Millionen Beschäftigten ist und bleibt trotz Pandemie ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland,“ sagt ADAC Vorstand Dr. Nirschl. „Deshalb muss die Politik auch weiterhin der Branche über diese schwere Krise hinweghelfen und ihr baldmöglichst eine Neustart-Perspektive aufzeigen.“

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Die Staatskanzlei teilt mit: Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Gerade nach der heutigen Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird.“

Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen „Cross Border Taskforce Corona“, um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht.

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.“

Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.

Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.

In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig.

Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.

Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online.

Eine Liste der Testzentren in Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://www.land.nrw/corona#testzentren

Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die ergänzenden Regelungen des Landes sind abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Minister Laumann: Akzeptanz und Vertrauen in AstraZeneca sind gestärkt

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:„Die Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen hat an diesem Oster-wochenende deutlich Fahrt aufgenommen. Und die Akzeptanz und das Vertrauen in den Impfstoff AstraZeneca sind klar gestärkt worden.” Das sind für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die wichtigen Signale, die zum Ende der Vergabe von zusätzlichen Impfdosen für Menschen über 60 Jahre mit dem Impfstoff AstraZeneca vom heutigen Tage ausgehen.

Am frühen Nachmittag des Ostersonntags hatte die Kassenärztliche Verfeinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass alle Impftermine vergeben seien. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein meldete am Abend, dass nur noch wenige Termine bis einschließlich Dienstagmorgen (6. April) um 7.00 Uhr in vereinzelten Impfzentren gebucht werden könnten.  Damit sind aus dem zusätzlichen Impfangebot für Menschen ab 60 Jahren wegen des großen Interesses bereits einen Tag früher als geplant weitestgehend die Termine vergeben. Insgesamt wurden ab Samstag 369.658 Termine im Buchungssystem eingestellt. Die übrigen 80.342 Termine mit AstraZeneca werden auf Wunsch der Kreise und kreisfreien Städte über kommunale Strukturen oder Hausärzte an über 60-Jährige vergeben. Erste Impfungen für Über-60-Jährige, die dieses Angebot wahrgenommen hatten, gab es bereits am Ostersamstag, am Ostersonntag wurde dann in allen Impfzentren in Nordrhein-Westfalen mit Hochdruck geimpft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich freue mich auch, dass wir so kurzfristig rund 450.000 Nordrhein-Westfalen vor dem Virus schützen können. Gerade mit wieder ansteigenden Infektionszahlen ist das ein wichtiger Schritt. Ich bedanke mich bei allen, die diese Aktion so kurzfristig möglich gemacht haben, insbesondere bei den 53 Impf-zentren und beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.” Der Gesundheitsminister verweist zudem auf seine Ankündigung, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,9 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen.”

Ergänzend zu diesen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden. Darüber hinaus starten in der kommenden Woche dann ebenfalls die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls am kommenden Dienstag weiter durchgeführt.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Neue Abteilungsleiterin Umwelt im Kreishaus: Meyer zu Bentrup folgt auf Gröver

Heike Meyer zu Bentrup leitet die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Heike Meyer zu Bentrup leitet die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Personalwechsel im Kreishaus Wiedenbrück: Heike Meyer zu Bentrup leitet mit dem Ausscheiden von Wilhelm Gröver Ende März die Abteilung Umwelt. Die 45-jährige Landschaftsplanerin, die in Steinhagenaufgewachsen ist und dort auch wieder mit ihrer Familie lebt, kam nach beruflichen Stationen in München, Frankfurt am Main und Bielefeld zum Kreis Gütersloh und bringt sowohl Erfahrungen aus der Wirtschaft als auch aus der Verwaltung mit. Einer ihrer beruflichen Schwerpunkte war die Mitarbeit an der Erstaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans für die 75 Mitgliedskommunen des ‚Regionalverbands FrankfurtRheinMain‘. 

Meyer zu Bentrup studierte Landschaftsplanung in Berlin und sammelte auch internationale Erfahrung in den USA und England. Vor dem Studium absolvierte sie eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner in einem Gütersloher Betrieb und blieb dem Beruf knapp zwei Jahre als Gesellin erhalten. Im Kreishaus Wiedenbrück ist sie jetzt die Chefin eines 30-köpfigen Teams, das sich um Natur- und Artenschutz, Abfall und Boden, Landschafts- und Kreisplanung, Breitbandausbau, Mobilität und Klimaschutz.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Eigenheimfinanzierung – der beste Kredit fürs Traumhaus

Obwohl die Zinsen niedrig sind, liegen bei der Eigenheimfinanzierung mehrere Zehntausend Euro zwischen günstigen und teuren Krediten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einer Untersuchung von Krediten für die Eigenheimfinanzierung bei 89 Banken, Kreditvermittlern, Bausparkassen und Versicherungen.

„In kaum einem Bereich lohnt es sich mehr, Angebote zu vergleichen als bei der Baufinanzierung“, sagt Heike Nicodemus, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. Die Tester haben Angebote für vier Modellfälle eingeholt: Volltilgerdarlehen, flexible Kredite, 100-Prozent-Finanzierung und eine Modernisierung.

Für eine 100-Prozent-Finanzierung verlangt der günstigste Anbieter 1,08 Prozent, der teuerste 2,48 Prozent Zinsen. Für einen Kredit in Höhe von 300.000 Euro bezahlt der Kunde innerhalb von 20 Jahren beim teuren Anbieter knapp 66.500 Euro mehr Zinsen. Ähnliche Unterschiede fanden die Tester auch bei den anderen Fällen. Die eine günstige Bank gibt es jedoch nicht. Welcher Anbieter wann die besten Konditionen bietet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Kunden sollten in jedem Fall verschiedene Angebote einholen und auch auf die Rahmenbedingungen wie Zinsbindung, Ratenhöhe oder weitere Rückzahlungsbedingungen achten.

Der Test Eigenheimfinanzierung findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/baukredit abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

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Der Frühling steht vor der Tür und damit beginnt auch wieder die 2-Rad-Saison. Egal ob Sie „Heavy“ mit dem Motorrad oder sportlich leicht mit dem Fahrrad oder dem E-Bike. 2-Rad Liebhaber und Biker stehen bereits in den Startlöchern und können selbstverständlich auch auf die LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding zählen.

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Ü60-Impfaktion: Alle Ü60-Impftermine im Kreis Gütersloh sind vergeben

Rund 10.000 Impftermine mit dem Impfstoff von AstraZeneca hatte das Impfzentrum des Kreises Gütersloh im Rahmen der landesweiten ü60-Impfaktion zur Buchung freigegeben – all diese Termine sind bereits vergeben. Damit endet im Kreis Gütersloh die gesonderte Anmeldephase zur Coronaschutzimpfung für die 60- bis 79-Jährigen.

Seit dem gestrigen Samstag konnten sich Impfwillige über 60 Jahre ausschließlich über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Impftermine reservieren. In ganz NRW standen dazu rund 380.000 Termine zur Verfügung. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh hat am heutigen Ostersonntag mit den ü60-Impfungen gestartet. Bis zum 14. April sind das täglich etwa 1.000. Zusätzlich wurden pro Tag noch rund 500 Impftermine für Seniorinnen und Senioren mit dem Impfstoff von BioNTech vergeben. Wer einen Impftermin hat, soll bitte passend zur vereinbarten Uhrzeit kommen – eine verfrühte Anreise ist nicht nötig und führt zu unnötigen Wartezeiten. Gebuchte Termine können nicht verschoben oder vorgezogen werden. Nicht vergessen: Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte und wenn vorhanden Impfpass mitbringen. Wer keinen Impfpass hat, kann im Impfzentrum einen neuen bekommen.

Nach Ostern, also ab Dienstag, 6. April, startet die Anmeldephase für den Jahrgang 1941. Die Termine können ausschließlich über die Hotline sowie dem Online-Portal der KVWL reserviert werden: Telefon 0800 116 117 02 oder www.116117.de. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh kann für diese Personengruppe keine Termine vergeben.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfzentrum kann keine neuen Atteste mehr annehmen – Impfstart in den Hausarztpraxen für Personen mit Vorerkrankungen

Ab Mittwoch, 7. April, können auch Hausärzte ihre Patienten gegen das Coronavirus impfen. Zu Beginn schaffen ausgewählte Praxen im Kreisgebiet Impfangebote. Die Anzahl der Impfpraxen soll nach und nach erhöht werden. Dieses Angebot wird momentan vorbereitet und richtet sich insbesondere an Personen mit Vorerkrankungen. Daher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Impfstoff-Lieferungen für Personen mit Vorerkrankungen an die Impfzentren deutlich begrenzt. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh kann demnach keine neuen Atteste oder Anträge auf Höherpriorisierung oder Gleichstellung mehr entgegennehmen. Dies Betrifft Anträge der Priorisierungsgruppen 2 und 3.

Alle bisher eingereichten Anträge und Atteste von Personen mit Vorerkrankung werden die Mitarbeitenden im Impfzentrum weiterhin bearbeiten. „Wir sind bemüht, mit der uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge noch möglichst viele der bereits eingegangenen Anträge zu berücksichtigen“, betont Kim Ortmeier, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Die Betroffenen müssen sich nicht aktiv beim Impfzentrum melden, sondern werden von den Mitarbeitenden zwecks Terminvereinbarung angerufen. Aktuell werden Personen der Priorität 2 kontaktiert. Personen mit Attesten der Priorität 3 müssen sich weiter gedulden. Aufgrund der Umverteilung des Impfstoffes in die Arztpraxen und der sehr großen Menge an eingegangenen E-Mails und Briefen mit Attesten ist allerdings noch nicht klar, ob alle Personen, die bereits einen Antrag gestellt haben, im Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt geimpft werden. Personen mit Vorerkrankungen, die bisher kein Attest eingereicht haben und geimpft werden möchten, können sich nach Ostern bei den Hausärzten melden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landesregierung fördert überbetriebliche Lehrgänge um Ausbildungsabschlüsse in der Pandemie zu sichern

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit der IHK NRW ein neues Hilfsprogramm erarbeitet. Um die fachpraktische Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen trotz Shutdown sicherzustellen, fördert das Ministerium ab dem 1. April 2021 überbetriebliche Lehrgänge. Das Lehrgangsangebot orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan der „Fachkraft für Veranstaltungstechnik”. Die Lehrgänge sind jedoch nicht auf Azubis dieses Berufs beschränkt.

Viele Ausbildungsbetriebe stehen derzeit vor der Herausforderung, die bestehenden Ausbildungsverhältnisse in gewohnt hoher Qualität fortzuführen. Insbesondere die berufspraktische Ausbildung gestaltet sich schwierig, wenn ein Unternehmen vom Shutdown betroffen ist. Auch gilt: Je technischer der Ausbildungsberuf, desto schwieriger sind Ausbildungsinhalte ohne betriebliche Praxis zu vermitteln. Die fachpraktische Ausbildung leidet somit massiv. Die für die Prüfung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten können von den Auszubildenden nicht mehr immer ausreichend erworben werden und ihre Ausbildungsabschlüsse sind bedroht.

Hier setzt das neue Hilfsprogramm an: Durchgeführt werden die Lehrgänge von Bildungsträgern. Für Ausbildungsbetriebe ist das Angebot kostenfrei. Rund 400 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im zweiten und dritten Lehrjahr, sollen in unterschiedlichen überbetrieblichen Lehrgängen für eine Dauer von bis zu 28 Wochen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Bestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung erlangen.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: Auszubildende müssen auch in der Pandemie ihre qualifizierte Ausbildung erfolgreich abschließen können. Mit den Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen wir eine Basis dafür, dass berufliche Prüfungen und auch deren Vorbereitung während der Pandemie möglich sind. Viele Unternehmen und Berufsschulen tragen dies engagiert mit. Damit Auszubildende aller Ausbildungsberufe eine faire Chance erhalten, zählt es jetzt dort gezielt zu unterstützen, wo zusätzliche Hilfe benötigt wird!“

IHK NRW Präsident Ralf Stoffels: „Wir danken Minister Laumann für die Unterstützung. Sie setzt dort an, wo Ausbildung in der Pandemie am schwierigsten geworden ist. So stärken wir nicht nur die beruflichen Perspektiven der Jugendlichen, sondern leisten auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Denn die besonders vom Shutdown gebeutelten Branchen werden händeringend qualifiziertes Personal suchen, sobald sie wieder ihrem Geschäft nachgehen können.“

Die am Programm beteiligte Bildungsträger sind:

Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie GmbH (BZI)
Wüstenhagener Straße 18-26
42855 Remscheid
Ansprechpartner: Herr Thomas Knipper
Tel.: 02129/9387-400
Mail: t.knipper@bzi-rs.de

Überbetriebliche Ausbildungswerkstatt der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg gGmbH
Kautexstraße 53
53229 Bonn
Ansprechpartner: Herr Daniel Berens
Tel.: 0228/97574-233
Mail: Berens@wbz.bonn.ihk.de


SIHK Akademie gGmbH
Eugen-Richter-Str. 110
58089 Hagen
mit ihren Bildungsstätten in Hagen, Hemer und Lüdenscheid
Ansprechpartner: Herr Peter Voß
Tel.: 02331/92267-324
Mail: voss@sihk-akademie.de

Interessierte Unternehmen können sich über die Internetseite des Ausbildungskonsens NRW (https://www.mags.nrw/ausbildungjetzt) in Kürze informieren und sich an die gelisteten Bildungsträger oder ihre IHK vor Ort wenden.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus: Demokratie im Schulalltag

Bildquelle: Wokandapix/pixabay.com
Bildquelle: Wokandapix/pixabay.com

Schulen als Bildungsorte tragen maßgeblich zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei. Eine demokratische Schulkultur ebnet den Weg zu einem toleranten Miteinander ohne Diskriminierung und Rassismus. Diese These vertrat der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Roland Roth von der Hochschule Magdeburg-Stendal in der Veranstaltung ‚Für eine Gesellschaft der Vielfalt – demokratische Prozesse gestalten am Beispiel Schule‘. Eine Thematik, so zeigte bereits Dr. Norbert Kreutzmann als Leiter des Bildungsbüros Kreis Gütersloh in seiner Begrüßung auf, das aktueller und bedenkenswerter denn je ist.

42 Fachkräfte aus dem Bereich Schule, Kindergarten und Sozialarbeit haben an der Veranstaltung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) des Kreises Gütersloh im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus teilgenommen.

Bildung, Partizipation und Respekt vor anderen seien laut Roth die zentralen Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft. Der Bildungsauftrag bestehe daher nicht nur in der Vermittlung von Fachwissen, sondern ganz entscheidend auch im Leben und Lernen einer demokratischen Schulkultur. Durch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Schulalltag lernen Kinder und Jugendliche demokratische Strukturen kennen. Dies trage laut Roth zur Entwicklung der Urteilskraft und Reife bei. Respekt vor kultureller Vielfalt und Individualität helfe, Vorurteile abzubauen und so Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzubeugen. In einigen kurz dargestellten wissenschaftlichen Untersuchungen zeigte Professor Roth positive Auswirkungen auf: Die schulischen Leistungen werden nachweislich besser und in der Schule geschieht weniger Mobbing. „Projekte der Partizipation und frühzeitigen Beschäftigung mit Themen wie Ausgrenzung und Diskriminierung, Teilhabe und Toleranz für Vielfalt sind deshalb ganz wichtige Elemente der Präventionsarbeit in Schulen“, betont Manuel Erdmeier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Gütersloh.

Das Projekt Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage ist dabei ein Projekt, mit dem Schulen sich einen Schwerpunkt in dieser Arbeit auf die Fahnen schreiben können. „Im Kreis Gütersloh gibt es derzeit 21 Schulen, die diesen Titel tragen dürfen“, erklärt Sabine Heidjann vom KI, die dieses Projekt für den Kreis Gütersloh koordiniert. Lehrkräfte und auch zwei Schulsprecher des Berufskollegs Halle (Westf.) vertieften den Vortrag von Professor Roth mit vielen praktischen Ideen und Projektbeispielen. Im Anschluss fand eine virtuelle Diskussionsrunde statt.

Wenn Schule zu einem demokratischen Bildungsort werde, können Kinder und Jugendliche lernen, mit Schieflagen umzugehen, Konflikte produktiv auszutragen und gemeinsam Lösungen zu finden.

 

Zum Thema: Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage

Im Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage bekennen sich derzeit fast 3500 Schulen in Deutschland und davon fast 1000 Schulen in NRW aktiv gegen jede Art von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt und setzen sich für eine Schule mit Courage ein.

Weitere Informationen zum Projekt ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ im Kreis Gütersloh gibt es auf den Internetseiten des Kreises unter: www.kreis-guetersloh.de/schule-ohne-rassismus

Ansprechpartnerin ist Regionalkoordinatorin Sabine Heidjann: Tel.: 05241/85-1547, E-Mail: S.Heidjann@kreis-guetersloh.de.

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)