Aufgrund der Kontaktsperre und der kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus, die uns von der Bundes- und Landesregierung vorgegeben werden, ist der Verzehr unserer leckeren Gerichte in unserem Restaurant Mon Dial leider aktuell noch nicht möglich.
Unser Lieferdienst ist aber selbstverständlich gerne für Sie da! Sie können uns wie gewohnt unter der Nummer 05247-6660 telefonisch erreichen.
Montag bis Samstag: 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sie können Ihre Bestellung auch selbstverständlich gern vor der Tür zum Restaurant abholen. So muss niemand die Räumlichkeiten betreten. Wir freuen uns auf Ihre Bestellung bei Ihrer Pizzeria Mon Dial und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute – bleiben Sie gesund!
Aus gegebenem Anlass weist das Impfzentrum des Kreises Gütersloh darauf hin, dass noch viele Impftermine für die impfberechtigten Jahrgänge – bis zum Jahrgang 1951 – frei sind. Bis zum Wochenende sind noch rund 3.000 Termine für die Ü70-Gruppe buchbar. Noch mal zur Klarstellung: Auch wer in diesem Jahr erst 70 wird, kann sich einen Termin buchen. Die Buchung erfolgt telefonisch über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter 116 117 oder online unter www.116117.de
„Der Impfstoff für diese Altersgruppe ist im Impfzentrum verfügbar und soll auch verimpft werden“, so Kim Nadine Ortmeier, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums. „Nur dann können die Impfungen schnellstmöglich vorangehen.“ Warum, die Ü70-Jahrgänge die Termine nicht in dem Maß buchen, wie sie zur Verfügung stehen, ist unklar. Eine Vermutung: Viele der Bürgerinnen und Bürger aus den impfberechtigten Jahrgängen warten womöglich darauf, sich bei ihrem Hausarzt impfen zu lassen. Ortmeier: „Es muss niemand Scheu haben, ins Impfzentrum zu kommen. Wir haben sehr viele positive Reaktionen bekommen, hier ist man gut aufgehoben.“ Eine andere Vermutung: Das KVWL-Buchungssystem hat einen Imageeschaden wegen anfänglicher Schwierigkeiten. Das läuft jedoch inzwischen deutlich besser. Wer unsicher sei, solle lieber die Variante per Telefon wählen.
Hinweis: Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen werden weiterhin telefonisch vom Impfzentrum kontaktiert und können aktuell keine Termine über die KVWL buchen.
Mit einem Lächeln quittierte Sascha Abel die Beförderung zum Hauptfeldwebel. Die Schulterstücke wurden gemeinsam von Webert und Bunte getauscht und die Beförderung mit einem Schulterschlag besiegelt. V.l.n.r: Bri-gadegeneral Peter Webert, Hauptfeldwebel Sascha Abel, Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamts Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Mit einem Lächeln quittierte Sascha Abel die Beförderung zum Hauptfeldwebel. Die Schulterstücke wurden gemeinsam von Webert und Bunte getauscht und die Beförderung mit einem Schulterschlag besiegelt. V.l.n.r: Bri-gadegeneral Peter Webert, Hauptfeldwebel Sascha Abel, Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamts Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Seit März unterstützt die Bundeswehr den Kreis Gütersloh bei der Pandemiebekämpfung mit Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen aus Euskirchen. Die Soldaten kommen aus verschiedenen Disziplinen der Geoinformation, unter ihnen sind Akademiker aus den Bereichen Geoinformatik, Kartographie, Meteorologie und Geophysik. General Peter Webert besuchte seine Truppe jetzt im Kreishaus. Bei seinem Besuch betonte er die gute Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh. Er sei „beeindruckt von dem hohen Digitalisierungsreifegrad, der guten Organisation und der hervorragenden IT- Infrastruktur des Kreises.“ Die Soldaten hätten seit Beginn ihres Einsatzes gesehen, dass sie im Kreis gebraucht werden. Auch Dr. Bunte hob die gute Zusammenarbeit mit der Bundeswehr hervor und bedankte sich dafür, dass sie den Kreis Gütersloh unterstützt und zugleich entlastet.
Im Zusammenhang mit seinem Besuch verlieh Webert dem Oberfeldwebel Sascha Abel einen neuen Dienstgrad als Hauptfeldwebel. Abel ist seit 2011 bei der Bundeswehr und ist zertifizierter Wetterbeobachter. Als solcher war er in Einsatzgebieten wie Afghanistan tätig. Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamts Gütersloh wünscht Abel „viel Erfolg und Freude mit dem neuen Dienstgrad“.
Auf Grund des Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021 soll leistungsberechtigten Personen im SGB II, eine pandemiebedingte Zulage in Höhe von 150 Euro gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen im Mai leistungsberechtigt sind, erwachsen sind (Regelbedarfsstufe 1 bis 3) und kein Kindergeld als Einkommen bei ihnen angerechnet wird. Die Zulage wird nicht mit der regulären Monatszahlung für Mai ausgezahlt, sondern als gesonderte Zahlung zum Ende der ersten Maiwoche.
Ohne die fleißigen Hühner wäre der Hase an Ostern wohl arbeitslos: Im Jahr 2020 haben 42,9 Millionen Legehennen in Deutschland 12,9 Milliarden Eier gelegt. Im Schnitt legte jedes Huhn somit 301 Eier im Jahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Während ein Bio-Huhn im Durchschnitt fast 293 Eier pro Jahr legte, kamen Hühner in der Käfighaltung auf fast 310 Eier pro Jahr und Tier. Umgerechnet auf die Bevölkerung in Deutschland reichte die Legeleistung der Hennen aus, um jede Person mit 155 Konsumeiern aus heimischer Erzeugung zu versorgen. Um den Pro-Kopf-Verbrauch von aktuell 239 Eiern zu decken, wurden 2020 noch weitere 5,9 Milliarden frische Eier importiert – drei Viertel davon aus den Niederlanden.
Besonders viele fleißige Hühner gab es in Niedersachsen. Sie legten mit 5,1 Milliarden Eiern fast 40 % der im Jahr 2020 in Deutschland erzeugten Gesamtmenge. Es folgten die Legehennen aus Nordrhein-Westfalen mit einer Menge von 1,4 Milliarden Eiern (11 %) und die aus Bayern mit 1,1 Milliarden Eiern oder 8 %. Betrachtet man die jährliche Legeleistung je Henne, so hatten die Legehennen in Thüringen allerdings den Schnabel vorn – dort legte jede Henne 321 Eier im Jahr. Überdurchschnittlich produktiv waren die Hühner auch in Sachsen (314 Eier) und in Niedersachsen (308).
Methodische Hinweise:
In der Statistik erfasst werden ausschließlich Betriebe mit mindestens 3 000 Hennenhaltungs-plätzen. Die Eiererzeugung in Kleinbetrieben mit weniger Plätzen bleibt hierbei unberücksichtigt.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Montag (26.04.2021) führte der Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh in Harsewinkel an der B 513 in Höhe der Feuerwehr eine gezielte Verkehrskontrolle durch. Der Schwerpunkt der Kontrolle lag in der Überprüfung der Fahrtauglichkeit und in der Überwachung von Handy- und Gurtverstößen. In der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr wurden 49 Fahrzeugführer und deren Fahrzeuge überprüft. Mehrere Autofahrende mussten vor Ort aufgrund von Auffälligkeiten einen Drogen- bzw. Alkoholvortest durchführen, die alle negativ ausfielen. Von den kontrollierten Personen wurden gegen acht Fahrzeugführer Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der vorschriftswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons eingeleitet und sieben Fahrzeugführer mussten an Ort und Stelle ein Verwarngeld aufgrund des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes bezahlen. Bei vier weiteren Fahrzeugführenden wurde die Ladungssicherung bemängelt und entsprechend geahndet. Außerdem wurden noch vier Verwarnungsgelder wegen sonstiger Verkehrsverstöße erhoben. Auch zukünftig wird die Polizei Gütersloh zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schwerpunktkontrollen durchführen.
Muttertag ist Muttertag und darum hat sich die Auszeit bei Sascha auch in schwierigen Zeiten etwas für Euch einfallen lassen. Köstliche Kuchen und Torten gehören zum Muttertag einfach dazu. Selbstverständlich könnt Ihr unsere hausgemachten Kuchen und Torten in verschiedenen Größen bis Mittwoch, den 5. Mai (11:00 Uhr) bei uns vorbestellen und am Samstag, den 8. Mai oder am Sonntag, den 9. Mai zwischen 11:00 Uhr und 16:30 Uhr abholen. Unsere Gutscheine sind übrigens auch immer eine schöne Geschenkidee für Genießer.
Unsere köstliche Auswahl hausgemachter Kuchen und Torten zum Muttertag:
Käsekuchen, Käsemandarine oder Käseblaubeere – Durchmesser 18 cm – 16,- €
Erdbeer-Vanille-Sahne Torte – Durchmesser 18 cm – 18,- €
Schoko-Sahne Torte – Durchmesser 18 cm – 18,- €
Eierlikör-Sahne Torte – Durchmesser 18 cm – 18,- €
Käsekuchen, Käsemandarine oder Käseblaubeere – Durchmesser 28 cm – 32,- €
Erdbeer-Vanille-Sahne Torte – Durchmesser 28 cm – 38,- €
Schoko-Sahne Torte – Durchmesser 28 cm – 38,- €
Eierlikör-Sahne Torte – Durchmesser 28 cm – 38,- €
Wir nehmen Eure Vorbestellungen gerne telefonisch unter 05247-921 95 95 oder per E-Mail unter info@auszeit-bei-Sascha.de entgegen und bereiten alles für Eure Muttertagsüberraschung vor. Also jetzt köstliche hausgemachte Kuchen und Torten in der Auszeit bei Sascha zum Muttertag vorbestellen – wir freuen uns schon auf Euch!
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und wird diesen den Kreisen und kreisfreien Städten heute zur Verfügung stellen. Ab dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich. Für die Vereinbarung eines Impftermins werden die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mir ist es wichtig, den vielen besorgten Menschen, die chronisch vorerkrankt sind und zur Priorität 2 gehören, ein Impfangebot zu unterbreiten. Schon vorher waren Impfungen dieser Gruppen zwar beispielsweise im Rahmen von Einzelentscheidungen oder über die Arztpraxen möglich. Da die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt sind, warten aber noch zu viele auf einen Impftermin. Klar ist, dass diese Zielgruppe bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Deswegen sollen und müssen die Impfungen dort auch künftig stattfinden. Unsere Impfzentren können aber für einen kurzen Übergangszeitraum mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützen.“
Die Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ist ab 30. April 2021, 8.00 Uhr möglich: online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil – (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.
Wichtig: Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a – j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Der Bund hat dem Land Nordrhein-Westfalen für diese Woche eine Lieferung in Höhe von 48.000 Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt. Damit soll wohnungs- und obdachlosen Personen ein Impfangebot unterbreitet werden, da dieser Impfstoff nur einmal verimpft werden muss. Zudem wird auch den Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose ein Impfangebot mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson unterbreitet werden. Zuständig für die Impforganisation für diese Gruppe sind die Kreise und kreisfreien Städte vor Ort. Die Impfungen können sowohl über Impfungen in den Gemeinschaftseinrichtungen als auch über weitere aufsuchende Impfungen erfolgen.
„Der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson bietet sich aufgrund seiner Handhabe für die Personengruppe der Wohnungs- und Obdachlosen an, da keine Zweitimpfung notwendig ist“, Minister Laumann. „Nordrhein-Westfalen wird damit nahezu allen Personen der Priorität 2 ein Impfangebot unterbreitet haben. Das ist ein großer Erfolg. Die Liefermengen des Bundes im zweiten Quartal nehmen erheblich zu. Ich gehe davon aus, dass wir damit bis Juli mindestens 60 Prozent der erwachsenen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Impfangebot machen können.“
Alltagsaufgaben wie Einkaufen, Arztbesuche oder Gartenarbeit können für pflegebedürftige Personen zur Herausforderung werden. Betroffene, insbesondere wenn sie zuhause wohnen bleiben möchten, sind dabei auf Hilfe angewiesen. Genau da kommen die Alltagsbegleiter ins Spiel. Alle Informationen rund um die Tätigkeit, erfahren Interessenten in der virtuellen Veranstaltung „Selbstständig als anerkannter Alltagsbegleiter“ am 4. Mai von 16 bis 17.30 Uhr. Der online Vortrag wird von der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege, und Demenz sowie unter der Beteiligung der pro Wirtschaft GT organisiert.
Manche Menschen benötigen aufgrund ihrer Vorerkrankung, einer Behinderung oder ihres Alters im Alltag zusätzliche Hilfe. Angehörige sind jedoch häufig berufstätig oder wohnen nicht in unmittelbarer Nähe, sodass sie nicht die nötige Unterstützung bieten können. Hier können Alltagsbegleiter entlasten, damit die zu pflegenden Personen möglichst lange in ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Mit einer Qualifizierung von 40 Unterrichtseinheiten können Interessierte sich als Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag anerkennen lassen, um damit selbstständig arbeiten zu können.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören unter anderem die Betreuung und Begleitung sowie Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie bieten den pflegebedürftigen Personen individuelle Hilfen wie beispielsweise die Begleitung zu Terminen wie Arztbesuchen, gemeinsames Einkaufen oder das Erledigen von Besorgungen an oder sind einfach nur Gesprächspartner.
Den Angehörigen können die Alltagsbegleiter bei der Organisation der Pflege sowie beim Ausfüllen von Formularen zur Seite stehen. Der Bedarf an diesen Hilfen ist groß und das Land NRW, der Kreis Gütersloh und die Pflegekassen haben Interesse daran, die Angebote auszubauen. Die Leistungen können über die Pflegekassen abgerechnet werden. Dazu steht den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung.
Anmeldungen zur virtuellen Infoveranstaltung werden bis Mittwoch, 28. April bei Lisa Brinkhaus unter Telefon 05241/85 2303 oder per E-Mail an l.brinkhaus@kreis-guetersloh.de entgegengenommen.
So schnell ist das Auto überladen (Bildquelle: ADAC).
So schnell ist das Auto überladen (Bildquelle: ADAC).
Mit Dachbox, Fahrradträger für die Anhängerkupplung und einem vollgepackten Kofferraum ist ein Auto schneller überladen als man denkt. Laut Erkenntnissen aus dem ADAC Autotest beträgt die maximale Zuladung, auch bei vielen neueren Fahrzeugen, oft weniger als 500 Kilogramm. Wer wissen möchte wie viel sein Auto zuladen kann, muss einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werfen. Unter F findet man das zulässige Gesamtgewicht und unter G das Leergewicht – die Differenz ergibt die Zuladung.
Doch nicht nur das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend. Auch die maximale Belastung der Vorder- und Hinterachse muss beachtet werden. Die maximale Achslast finden Autofahrer in Zulassungsbescheinigung Teil I unter 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse). Das Gewicht im Auto verteilt sich allerdings nicht gleichmäßig auf beide Achsen. Ladung im Kofferraum schlägt eher auf der Hinterachse zu Buche, auch das Gewicht des Fahrers wirkt zu 55 Prozent auf die Hinter- und nur zu 45 Prozent auf die Vorderachse. Noch deutlicher sieht es bei einem Fahrradträger mit Rädern auf der Anhängerkupplung aus. Da dieser hinter der Achse angebracht ist, setzt eine Hebelwirkung ein und das Fahrzeug wird vorne leichter und auf der hinteren Achse umso schwerer. Eine Stützlast von beispielsweise 75 Kilo am Heck belasten die Vorderachse mit 34 und die Hinterachse mit 109 Kilo.
Zu viel Ladung oder gar Überladung ist gefährlich, da es die Fahrdynamik negativ beinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen kann. Der Bremsweg kann sich verlängern, auch Ausweichmanöver verlaufen träger und benötigen mehr Raum. Im Ernstfall kann das Auto trotz ESP ins Schlingern kommen. Nicht ohne Grund werden bei Überladung ein Bußgeld von bis zu 235 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. Im Ausland können die Strafen sogar noch viel drastischer sein. In einigen Ländern darf man erst weiterfahren, wenn das Gewicht durch Ausladen wieder stimmt.
Das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten kann man in einigen ADAC Prüfzentren wiegen, auch viele Gemeinden, Wertstoffhöfe oder Baustoffhandlungen haben Fahrzeug-Waagen. Wer weiß, dass er oft viel zulädt, für den kann die Anschaffung einer Radlastwaage sinnvoll sein.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
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