Der Verfassungsschutz wird ab sofort Teile der sogenannten „Querdenken-Szene“ in Nordrhein-Westfalen beobachten. Das sind insbesondere rund 20 regionale Gruppen der „Querdenken-Bewegung“ sowie die Gruppierung „Corona-Rebellen Düsseldorf“, da bei ihnen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Delegitimierung des Staates vorliegen. Solche Anhaltspunkte ergeben sich zum Beispiel dann, wenn sich Anhänger der Protestbewegung mit Rechtsextremisten vernetzen, gewalttätig gegen Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen vorgehen oder ständig die staatlichen Schutzmaßnahmen verächtlich machen, um das Vertrauen der Menschen zu erschüttern.
Innenminister Herbert Reul: „Es ist legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und wird daher vom Staat besonders geschützt. Teile der Querdenker wollen aber genau diesen Staat bekämpfen. Aus manchen Corona-Skeptikern sind Demokratie-Feinde geworden, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Wir begrüßen den demokratischen Protest, extremistische Querschläger aber beobachten wir – auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“
Bereits seit März vergangenen Jahres hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Protestbewegungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Blick. Dazu gehören etwa 50 unterschiedliche Gruppierungen im Netz und in der realen Welt. Hier versammeln sich unter anderem Kritiker der Schulmedizin, Impfgegner, Esoteriker, Aussteiger, Hooligans, Reichsbürger, Rechtsextremisten, aber auch Bürgerinnen und Bürger aus vielen Teilen der Gesellschaft.
Vom 16. Mai bis 5. Juni 2021 findet das diesjährige Stadtradeln in Harsewinkel statt, aber leider ohne das geplante Touren- und Aktionsprogramm. Fünf toll geplante Radtouren sollten zum kleinen Highlight während des Stadtradeln werden und mit ein wenig radlerische Zerstreuung dem Corona-Blues entgegenwirken. Aber die immer noch zu hohen Inzidenzwerte im Kreis Gütersloh und ganz speziell in Harsewinkel erlauben uns die Durchführung nicht. Leider!
„Mir fällt diese Absage sehr schwer, da sich im Vorfeld schon 72 Personen für die fünf Radtouren angemeldet haben, die sich alle sehr auf dieses kleine Highlight gefreut haben. Einige hatten sich direkt für alle fünf Touren angemeldet und das obwohl sie schon im vergangenen Jahr an teilweise der gleichen Tour teilgenommen hatten. Sie erzählten mit solch einer Begeisterung und Vorfreude, dass es richtig weh tut, denen jetzt die Absage mitzuteilen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Tourenbegleiterinnen und -begleiter, die sich tolle Routen haben einfallen lassen. Bitte legt eure Idee gut beiseite, so dass sie dann hoffentlich im kommenden Jahr umgesetzt werden können.“
Das Stadtradeln findet trotzdem statt!!!
Laden Sie eine Freundin oder einen Freund ein und schwingen Sie sich auf den Sattel. Genießen Sie mit allen Sinnen was in der Natur auf Sie wartet: Die Farben explodieren förmlich, zu keiner Jahreszeit gibt es so viele Grüntöne zu erleben. Genießen Sie die Sonnenstrahlen auf der Haut. Und wenn Sie abseits der großen Straßen auf unseren vielen Feld- und Betriebswegen unterwegs sind, lohnt es sich die Ohren zu spitzen.
„Wir dürfen nicht traurig sein über das was nicht machbar ist, sondern müssen uns an das erfreuen, was möglich ist.“ In dem Sinne, melden Sie sich an und seinen Sie beim diesjährigen Stadtradeln dabei“.
Anmeldung und Kilometereintragung
Die Anmeldung zum Stadtradeln erfolgt ganz einfach über die Website der Stadt – die in den Vorjahren angelegten Accounts können gerne weitergenutzt werden: www.harsewinkel.de
Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Aktionszeitraumes noch jederzeit möglich!
Auch eine Teilnahme ohne Internet ist problemlos möglich. Kilometereintragung und Anmeldung können über den Teamkapitän erfolgen. Alternativ können sich Interessierte auch telefonisch beim Stadtradel-Team melden oder am Ende des Aktionszeitraumes einfach einen Zettel mit Kontaktdaten und den in jeder Woche geradelten Kilometern einreichen. Bitte mit Adresse und Telefonnummer versehen.
Dank der Unterstützung von unserem Kooperationspartner, den Stadtwerken Harsewinkel, winken Ihnen tolle Preise, wenn Sie beim Stadtradeln in Harsewinkel mitmachen.
1. Preis: Eine Bus-Rad-Reise mit der Firma Bröskamp bzw. einen Gutschein dafür. Die Firma Bröskamp sponsert die zweite Person, so dass sich zwei Personen auf eine wunderschöne Reise freuen dürfen, sobald dieses wieder durchführbar ist.
2. – 4. Preis: Je einen Gutschein für unsere heimischen Fahrradgeschäfte (fahr-Rad-Laden am Alten Markt, Ewald Breitenstein in der Ostheide 30 und Werner’s Fahrradfach-Werk im Südfeld 47).
5. – 10. Preis: Ein City-Gutschein.
Die Preise werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich registrieren und ihre Kilometer eintragen, ausgelost. Gleiche Chance für alle!
Regelmäßige Neuigkeiten und Infos rund um die Radmobilität und das Stadtradeln in Harsewinkel gibt es natürlich auch weiterhin auf der Stadtwebsite und über unseren Instagram-Account: https://www.instagram.com/stadtradeln_hsw/
Die eigenen vier Wände – das ist für viele der große Traum. Doch was ist bei der Finanzierung zu beachten? Das Set Immobilienfinanzierung der Stiftung Warentest führt in vier Schritten schnell zum Ziel. Vom Kassensturz – was kann ich mir leisten – über die Kostenberechnung und den Finanzierungsplan bis zum Kreditabschluss informiert der Ratgeber professionell über die wichtigsten Phasen des großen Projekts.
Immobilienkäufer können einfach und übersichtlich einen passenden Finanzierungsplan erstellen und mit dem Onlinerechner langfristig die Kreditkosten berechnen. Sie erfahren, wo sie die günstigsten Kredite finden, auf welche Konditionen sie beim Abschluss achten sollen und welche Fördermöglichkeiten sie ausschöpfen können.
Auf diese Weise können über die Jahre Zehntausende Euro an Finanzierungskosten eingespart werden. Dabei helfen Formulare zum Herunterladen oder Heraustrennen, Beispielrechnungen und Checklisten.
Das Set Immobilienfinanzierung hat 144 Seiten und ist für 14,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/immobilienfinanzierung-set.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel(TP) Am Samstagnachmittag (08.05.2021) kam es im Harsewinkler Ortsteil Greffen zu einem schweren Verkehrsunfall im Einmündungsbereich Versmolder Straße/Tatenhauser Weg. Gegen 14:45 Uhr befuhr eine 86-jährige Sassenbergerin mit ihrem Pedelec den Tatenhauser Weg in Richtung Versmolder Straße. An der Einmündung zur Versmolder Straße übersah die ältere Dame dann offensichtlich den vorfahrtberechtigten Pkw eines 89-jährigen aus Harsewinkel, kollidierte mit dem Fahrzeug und stürzte zu Boden. Die Streifenbesatzung der Polizeiwache Versmold traf auf dem Weg zu einem anderen Einsatz zufällig auf das Unfallgeschehen. Die Polizeibeamtinnen leisteten bis zum Eintreffen des Notarztes und des Rettungswagens Erste Hilfe. Aufgrund der Schwere der Verletzungen der Pedelec-Fahrerin wurde durch den Notarzt der Rettungshubschrauber Christoph 8 aus Unna nachalarmiert. Die Unfallstelle wurde durch die Polizei, für die polizeiliche Unfallaufnahme und die Landung des Rettungshubschraubers, für ca. zwei Stunden gesperrt. Der beschädigte Pkw und das beschädigte Pedelec wurden zur Auswertung von Unfallspuren durch die Polizei sichergestellt. Der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Greffen unterstützte bei der Unfallaufnahme und Reinigung der Unfallstelle. Der entstandene Gesamtschaden wird durch die Polizei auf 2500 EUR geschätzt. Während der Pkw-Fahrer unverletzt blieb, musste die Pedelec-Fahrerin mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus nach Münster geflogen werden. Mögliche Zeugenhinweise zum Unfallgeschehen bitte an die Polizei Gütersloh unter Telefonnummer 05241-869-0 oder jede andere Polizeidienststelle.
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Als erstes Bundesland wird Nordrhein-Westfalen am kommenden Montag PCR-Pool-Testungen an den Grund- und Förderschulen einführen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält Wort und wird ab Montag an den Schulen der Primarstufe die sogenannten Lolli-Tests einführen, welche die bisherigen Antigen-Schnelltests ersetzen. Sie sind kindgerechter und einfacher zu handhaben. Die Lolli-Tests werden uns dabei helfen, Infektionen frühzeitiger als mit Selbsttests zu entdecken und Infektionsketten von vornherein in Schulen zu unterbrechen. Wir sichern damit den Schulbetrieb zusätzlich ab.“
Alle Grund- und Förderschulen wurden bereits zu Wochenbeginn über die Details des neuen Testverfahrens informiert. Ab dem 10. Mai werden die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen mit dem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zwei Mal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. In einem zweiten Schritt werden die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.
Das Projekt ist auf landesweit fast 3.800 Schulstandorte ausgerichtet und erfordert täglich rund 35.000 Pooltestungen. Für den Transport der Proben zwischen den Schulen und Laboren sind landesweit über 400 Routen festgelegt worden. Die Lolli-Tests wurden bereits im März dieses Jahres über einen Zeitraum von drei Wochen in einem vom Land finanzierten und begleiteten Pilotprojekt an 22 Kölner Schulen erfolgreich getestet.
Abschließend betonte Ministerin Gebauer: „Die Pool-Testungen werden zusammen mit unseren strengen Vorgaben für den Infektionsschutz und der voranschreitenden Impfung unserer Lehrerinnen und Lehrer einen weiteren wichtigen Beitrag leisten, um den Schulbetrieb für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler abzusichern. Weitere Informationen zu den Pool-Testungen finden Sie hier im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung.
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Tage, an denen das Impfzentrum Kreis Gütersloh Mühe hatte, seine Impftermine zu besetzen, sind vorbei. Seit heute, Donnerstag, 6. Mai, stehen verstärkt Zweitimpfungen auf dem Programm. Und die gestern, am 5. Mai, vom Land NRW freigegebenen Gruppen der Priorisierungsgruppe 3 buchen fleißig Termine über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Vor allem die Gruppe der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel ist eine vergleichsweise große Gruppe. Zudem wird es in den nächsten Tagen weniger Impfstoff vom Land geben, erläutert Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Wir hatten zuletzt viele Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 3 aufgerufen sich bei uns zu melden, damit wir sie auf eine vorbehaltliche Terminliste setzen können. Dadurch, dass wir freie Impftermine hatten, weil die Ü70er wenige Termine gebucht hatten, konnten wir so viele eher mit einer Erstimpfung versorgen. Das geht aktuell nicht mehr.“ Durch das flexible Vorgehen des Impfzentrums Kreis Gütersloh sind bereits viele aus den Berufsgruppen geimpft, die seit gestern über die KVWL buchen dürfen. So sind zum Beispiel fast 2.500 Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen aus dem Kreis Gütersloh weitgehend mit der ersten Impfung versorgt.
Jeder, der laut Landeserlass jetzt einen Termin über die KVWL buchen kann, sollte dies umgehend tun. Direkt über die KVWL buchen können jetzt folgende Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 3: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Dazu kommen Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen sowie Eltern von erkrankten, minderjährigen Kindern.
Hinweis: Es haben vermehrt Landwirte über die KVWL einen Impftermin gebucht. Sie sind noch nicht impfberechtigt und werden am Impfzentrum abgewiesen. Landwirte, die einen Termin gebucht haben, sollen diesen wieder über die KVWL freigeben. Sie blockieren die Impftermine für die impfberechtigten Gruppen. In der Priorisierungsgruppe 3 sind Landwirte nicht explizit genannt. Offenbar scheint der Glaube an eine Impfberechtigung durch die Wörter ‚Lebensmittel‘ beziehungsweise ‚Ernährungswirtschaft‘ ausgelöst worden zu sein. Das Land NRW hat gestern lediglich die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel aufgerufen, einen Impftermin zu buchen. Besonders relevante Personen aus der Ernährungswirtschaft sind noch nicht an der Reihe und auch zu ihnen werden Landwirte nach bisheriger Definition nicht gezählt. Landwirte können demnach sich erst dann impfen lassen, wenn die Priorisierung aufgehoben ist.
Christian Slotta ist der neue Leiter der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Christian Slotta ist der neue Leiter der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Mit Christian Slotta trat im April ein erfahrener Personaler an die Spitze der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh. Nach der Ausbildung zum Industriekaufmann absolvierte der gebürtige Detmolder ein BWL-Studium an der Uni Paderborn mit dem Schwerpunkt Personalwesen. Nun ist der 57-Jährige bereits seit 30 Jahren in diesem Bereich unterwegs.
In den Kreis Gütersloh kam Slotta bereits nach dem Studium. In Halle (Westf.) sammelte er seine ersten beruflichen Erfahrungen in der freien Wirtschaft. Bis heute lebt er mit seiner Familie in der Stadt am Teutoburger Wald. Die berufliche Reise führte ihn zu Arbeitgebern im Dienstleistungssektor sowie im kommunalen Bereich. „Besonders fasziniert hat mich der Selbstanspruch des Kreises Gütersloh, eine Ermöglichungsbehörde zu sein. Dieses Image mit engagierten Mitarbeitenden und guten Arbeitsbedingungen zu pflegen und weiter aufzubauen, überzeugte mich.“ Mit einer soliden und vorausschauenden Personalentwicklung möchte Slotta den Kreis Gütersloh als modernen und attraktiven Arbeitgeber positionieren.
Zu seinem Start warteten bereits einige Herausforderungen auf ihn: Wie führt man ein Homeoffice-Team? Wie kann man die Mannschaft auch in diesen schwierigen Zeiten motivieren und stärken? Wie kann Digitalisierung dabei helfen, die Arbeitsabläufe zu erleichtern und neue Wege der Zusammenarbeit zu gehen? Fragen wie diese spornen Slotta an: „Das sind spannende Themen und ich freue mich, gemeinsam mit meinem neuen Team Antworten darauf zu finden.“
Soziale Medien prägen den Alltag vieler Kinder und Jugendlicher. In „TikTok, Snapchat und Instagram“, dem neuen Ratgeber der Stiftung Warentest, erfahren Eltern, wie sie selbst den Überblick behalten und ihren Nachwuchs pädagogisch und technisch bei der sicheren Nutzung unterstützen.
Kinder können Risiken, Gefahren und Auswirkungen der sozialen Netzwerke selten richtig einschätzen. Aber leider kennen auch die Eltern die entsprechenden Apps oft nicht aus eigener Erfahrung oder nutzen sie anders als ihre Kinder.
Dieser Ratgeber gibt Eltern einen Überblick über die wichtigsten Plattformen und ihre Funktionsweisen. Dabei spielen nicht nur die Gefahren, sondern auch der Spaß, der Mehrwert und die Chancen der sozialen Netzwerke eine Rolle. Er ist nicht dogmatisch, sondern klärt auf, welche Chancen und Gefahren die Nutzung von Social Media birgt, sodass Eltern ihre eigenen pädagogischen Entscheidungen treffen können – individuell nach ihren Werten und passend für ihre Kinder.
Die dunkle Seite ist vielseitig: Sämtliche Gefahrenpotentiale, wie Kontrollverlust der Privatsphäre, psychische Anhängigkeit von positiver Resonanz, Cybermobbing oder auch Urheberrechtsverletzungen und Kostenfallen der Werbeindustrie, werden aufgezeigt und anschließend wird erklärt, mit welchen technischen Möglichkeiten Eltern die Apps ihrer Kinder ganz konkret auf ihre Sicherheitsbedürfnisse einstellen können – z. B. durch Abschalten von Feedback- oder Kommentarfunktionen, Einschränkung des Zuschauerkreises, Privater Modus von Accounts, Black Listen von Kommentaren, Ablehnen von Tracking etc.
Der Autor Tobias Bücklein ist im social web als @dieserdad bekannt und Vater von Oskar (@dieseroskar), einem der bekanntesten YouTuber seiner Generation. Der Pädagoge und Social-Media-Experte setzt sich intensiv damit auseinander, wie man Kinder und Jugendliche im Umgang mit Social Media begleiten und schützen kann.
TikTok, Snapchat und Instagram – Der Elternratgeber hat 192 Seiten und ist für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/tiktok-elternratgeber.
2.400 Impftermine an einem Tag – so viele Personen wurden bislang noch nie innerhalb von 24 Stunden im Impfzentrum des Kreises Gütersloh geimpft. Am heutigen Freitag, 7.Mai, soll diese Zahl erreicht werden. Das sich allerdings so viele Personen einen Impftermin buchen konnten, hat mit einem Importfehler zu tun: Beim Einspielen der Zweittermine in das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe kam es zu einem Fehler. Dabei wurden für heute und das kommende Wochenende bis zu 1.000 Termine mehr vergeben.
An beiden Wochenendtagen werden jeweils rund 2.000 Personen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh geimpft. Damit ist das Impfzentrum ausgelastet und bittet um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Durch die Diskussionen am Eingang, wer impfberechtigt ist und wer nicht, kann es zusätzlich länger dauern. „Wir bedauern es sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz Termin länger warten müssen“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Ich kann aber versichern, dass die impfberechtigten Personen auch eine Impfung erhalten.“
Alle Personen, die unberechtigterweise einen Impftermin gebucht haben, werden am Impfzentrum abgewiesen. Da es bereits vermehrt Missverständnisse zum Bereich des Lebensmitteleinzelhandels gab, stellt Riepe klar, dass dies nicht den Bereich der Lebensmittelproduktion und -transport umfasst. Des Weiteren sind der Lebensmittelgroßhandel sowie die Rechtsanwälte und Personen der kritischen Infrastruktur noch nicht impfberechtigt. Das Land NRW hat nur bestimmte Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 freigegeben und nicht die gesamte Gruppe geöffnet.
Am 9. Mai ist Muttertag. Bei Living by Kirsten finden Sie schöne Geschenkideen für Ihre Liebsten. Über unseren Onlineshop haben Sie die Möglichkeit durch unsere tolle Auswahl an Geschenkideen zu stöbern. Bei der Bestellung klicken Sie „Abholung vor Ort“ an und so können Sie es kurzfristig kontaktlos an der Ladentür abholen.
Selbstverständlich können Sie auch telefonisch oder per Whats App bestellen und vor Ort mit EC-Karte bezahlen. Und falls Sie sich nicht entscheiden können, stellen wir Ihnen auch gerne einen Gutschein aus.
Wir sind für Sie da am Freitag von 9:00 – 13:00 & von 15:00 – 18:00 Uhr und am Samstag 10:00 – 13:00 Uhr.
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