Extreme Regenfälle, Sturzfluten, Explosionen – was können Katastrophen-Warn-Apps hier leisten? Die Stiftung Warentest stellt einige Apps vor und kommt zu dem Schluss: Alle Apps haben auf dem iPhone eine Lücke. Außerdem kann es im Ernstfall zu wenig sein, wenn nur eine App installiert ist.
iPhone-Nutzer werden derzeit von keiner App gewarnt, wenn sie ihr Smartphone in den „Nicht stören“-Modus setzen, was viele Nutzer nachts tun. Technisch wäre eine Warnung jedoch möglich, wenn die App-Entwickler die Funktion namens „Critical Alerts“ bei Apple beantragt hätten. Das können sie seit 2018 tun, für eine Katastrophen-Warn-App sollte die entsprechende Begründung kein Problem sein.
Der Praxis-Check der Stiftung Warentest zeigt: Keine der Apps Nina, Katwarn, Biwapp, WarnWetter und „Meine Pegel“ bietet bisher die Critical-Alerts-Funktion. Unter Android gibt es diese Lücke nicht. Hier kann man für jede App in den Einstellungen festlegen, ob sie auch im Modus „Nicht stören“ akustische Warnungen ausgeben darf.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger, die per App gewarnt werden wollen, nicht mehrere Programme installieren müssen, ist vertraglich zwischen Katwarn und Nina sowie Biwapp und Nina vereinbart, dass Warnungen jeweils in beide Richtungen ausgetauscht werden. Nina-Nutzer sollten also eigentlich alle Warnungen erhalten.
Bei der Flutkatastrophe im Juli war das im Landkreis Ahrweiler allerdings nicht der Fall. Woran das lag und ob es sich wiederholen kann, bleibt unklar. Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, neben Nina zumindest eine weitere App zu installieren, etwa Katwarn oder Biwapp, sofern sie von der örtlichen Kommune genutzt wird.
Was die einzelnen Apps konkret leisten, wie sie aussehen und welche Warnseiten es im Web gibt, ist kostenlos unter www.test.de/warn-apps veröffentlicht.
Heute (11. August 2021) gab es lange Warteschlangen vor dem mpfzentrum (Foto: Kreis Gütersloh).
Heute (11. August 2021) gab es lange Warteschlangen vor dem mpfzentrum (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum macht morgen (Donnerstag, 12.08.) erneut eine extra Drive-in-Spur für Zweitimpfungen mit Moderna-Impfstoff auf. Diese wird von 14 bis 20 Uhr betrieben. Damit sollen lange Wartezeiten verhindert werden. Kandidaten, die sich ihre zweite Impfe mit diesem mRNA-Impfstoff abholen möchten, melden sich beim Sicherheitsdienst des Impfzentrums im Eingangsbereich an. Statt auf den Parkplatz werden sie dann von dort aus direkt auf das Flughafengelände geleitet. Dort fahren sie im Einbahnstraßen-System durch das Drive-In. Heute (11. August) hat ein großer Zulauf im Impfzentrum zu langen Wartezeiten geführt.
Die Zweitimpfungen mit BioNTech sowie alle Erstimpfungen erfolgen nach wie vor im Impfzentrum. Wer nicht nach Gütersloh fahren möchte, kann sich zudem am 12. August auch in Steinhagen (Wochenmarkt 15 bis 19 Uhr), an der A2 (Aurea-Gelände 10 bis 18 Uhr) oder am Freitag in Wiedenbrück bei der Moschee, Wiedenbrücker Straße 33, (12 bis 17 Uhr) impfen lassen. Dort gibt es mobile Stationen. Aktuelle Stationen finden Interessenten unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum.
Am heutigen Mittwoch, 11. August, liegt die Inzidenz im Kreis Gütersloh am achten Kalendertag in Folge über 35. Damit rückt der Kreis wieder in die Inzidenzstufe 2, die bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt. Ab Freitag gelten daher die Regeln der Coronaschutzverordnung für die Inzidenzstufe 2, die im Vergleich zu den Regelungen der Inzidenzstufe 1 stärkere Einschränkungen enthalten.
Bei allen Regelungen gilt weiterhin, dass immunisierte Personen, also Geimpfte und Genesene, den getesteten Personen gleichgestellt sind. Dabei reicht es, den Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzuzeigen.
Hinweis: Bei einer Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 über den Zeitraum von acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen würde der Kreis Gütersloh in die Inzidenzstufe 3 eintreten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zuordnung zu dieser Stufe allerdings bis zum 19. August ausgesetzt.
Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen aus drei Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen. Dazukommen dürfen immunisierte Personen aus weiteren Haushalten. Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, können sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Getestete und Genesene werden bei der Anzahl an Personen nicht mitgezählt und Kinder sind bis zum Schuleintritt von der Testpflicht befreit.
Gastronomie: Die Außengastronomie kann weiterhin ohne negativen Testnachweis besucht werden. Die Gäste müssen sich beim Besuch der Außengastronomie aber an die Regelungen zur Kontaktbeschränkung halten. Für die Innengastronomie gilt wieder die Testpflicht.
Sport: Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bei Kontaktsport im Freien, der mit bis zu 25 Personen erlaubt ist, muss ein negatives Testergebnis vorliegen und die Rückverfolgbarkeit gegeben sein. Im Innenbereich darf kontaktfreier Sport unter Beachtung des Mindestabstandes mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining, zum Beispiel Indoor-Cycling, ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen erlaubt. Voraussetzung für die Sportausübung in geschlossenen Räumen – einschließlich der Fitnessstudios – ist die Vorlage eines Negativtestnachweises und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.
Bei Sportveranstaltungen sind im Freien bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer ohne Negativtest erlaubt, maximal aber ein Drittel der Kapazität. Im Innenbereich sind bis zu 500 Zuschauende erlaubt, wenn diese einen negativen Test vorweisen können, die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist und es eine feste Sitzordnung unter Einhaltung der Mindestabstandes gibt.
Freizeit: Für Freibäder, Saunen und Indoorspielplätze müssen Gäste wieder einen Testnachweis erbringen. Die Besucheranzahl ist so beschränkt, dass für jeden Besucher sieben Quadratmeter der geöffneten Flächen zur Verfügung stehen müssen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen – auch im Freien.
Kultur: Besuche von Konzerten, Theatern, Opern und Kinos im gut durchlüfteten Innenbereich sind mit bis zu 500 Personen möglich. Dabei gibt es eine Test- und Sitzplatzpflicht, die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen und auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – sind im Freien mit bis zu 100 Gästen möglich, innen ist die Zahl auf 50 Gäste begrenzt. Jede Person muss ein negatives Testergebnis vorweisen und die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen. Im Außenbereich gilt dann keine Maskenpflicht. Im Innenbereich entfällt die Maskenpflicht am Tisch, wenn ein Sitzplan erstellt wird, aus dem hervorgeht, welche Person, wo gesessen hat und dieser Plan vier Wochen aufbewahrt wird.
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen haben sich in der diesjährigen Abiturprüfung im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Die Durchschnittsnote an Gesamtschulen und Gymnasien liegt bei 2,34 (im Jahr 2020: 2,42). Diese Tendenz ist auch bei den Beruflichen Gymnasien sowie den Weiterbildungskollegs zu verzeichnen. Hier liegen die Durchschnittsnoten dieses Jahr bei 2,43 (im Jahr 2020: 2,51) und 2,30 (im Jahr 2020: 2,45). Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer gratulierte den Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Schulabschluss und erklärte: „Die Abiturprüfungen waren trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigungen fair und angemessen. Die Abituraufgaben entsprachen den Standards und den Lehrplänen. Durch eine erweitere Aufgabenauswahl für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für die Lehrkräfte sowie der zusätzlichen neuntägigen Prüfungsvorbereitungszeit wurde den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Schulen und der besonders schwierigen Situation für die Prüflinge in diesem Schuljahr durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben ihre Schullaufbahnen mit einem vollwertigen, allseits anerkannten Abitur beendet. Auf diese erbrachten Leistungen können sie sehr stolz sein.“
In Nordrhein-Westfalen haben in diesem Jahr zentrale schriftliche Abiturprüfungen an 621 Gymnasien, 222 Gesamtschulen, 34 Weiterbildungskollegs, 33 Waldorfschulen und 234 Beruflichen Gymnasien stattgefunden. Der Anteil der Bestnoten an Gymnasien und Gesamtschulen ist auf 3,15 Prozent gestiegen (2020: 2,27 Prozent). Der Anteil der nicht bestandenen Prüfungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr an Gymnasien und Gesamtschulen mit 3,28 Prozent (2020: 3,77 Prozent) verringert. Dieselben Tendenzen verzeichnen auch die Beruflichen Gymnasien und die Weiterbildungskollegs.
Die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen haben in der Zeit vom 23. April bis 21. Mai in 39 Abiturfächern ihre schriftlichen Prüfungen abgelegt. In den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik kamen in Nordrhein-Westfalen wie in anderen Bundesländern Aufgaben aus dem gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder zum Einsatz.
Auch die Prüfungsaufgaben in den Fächern Mathematik und Englisch waren angemessen, fair und haben den Standards entsprochen. Die Befürchtungen vermeintlich schlechter Leistungen in diesen Fächern haben sich landesweit nicht bewahrheitet. Die Durchschnittsnoten im Fach Englisch im Leistungskurs mit 8,4 Notenpunkten und im Grundkurs mit 8,9 Notenpunkten sind das beste Ergebnis seit der Einführung des Zentralabiturs im Jahr 2007.
Die Durchschnittsnoten im Fach Mathematik im Leistungskurs sind mit 8,5 Notenpunkten zwar schlechter als im Vorjahr (2020: 9,2), aber auch besser als in den Jahren 2018 (7,8) und 2019 (8,4). Im Grundkurs Mathematik fallen die durchschnittlichen Leistungen aller Prüflinge mit 6,5 Notenpunkten zwar schlechter im Vergleich zu den Vorjahren 2020 (7,4) und 2019 (7,6) aus, aber ebenfalls besser als 2018 (6,4). Daher liegen die Durchschnittsnoten im Fach Mathematik sowohl im Grundkurs als auch im Leistungskurs in den normalen Schwankungsbreiten dieses Faches.
„Die äußeren Umstände haben allen am Schulleben Beteiligten im vergangenen Schuljahr viel abverlangt. Schülerinnen und Schülern ebenso wie ihren Lehrerinnen und Lehrern, denen ich für ihr großes Engagement noch einmal ganz herzlich danken möchte, haben unter den besonderen Bedingungen Großartiges geleistet. Dank der Unterstützung unserer Lehrkräfte konnten die angehenden Absolventinnen und Absolventen die letzten Schritte ihrer Schullaufbahn erfolgreich meistern“, so Ministerin Gebauer abschließend.
Hinweis: Die Daten beruhen auf einer Vorauswertung der Ergebnisse. Die detaillierten Ergebnisse des Zentralabiturs 2021 werden wie üblich zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines ausführlichen Berichts unter www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de veröffentlicht.
Die ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel wandert im Tatenhausener Wald und lädt dazu ein. Treffpunkt um Fahrgemeinschaften zu bilden ist am Samstag, den 14.August um 14 Uhr am Friedhof in Harsewinkel. Von dort geht es nach Stockkämpen. Der Wanderrundkurs ist ca.8 Kilometer lang. die Teilnahme ist kostenlos, für Verpflegung sorgt jeder selbst. Rückfragen bei Anneliese Urban T 05247/80781.
(Text- und Bildquelle: ökumenischen Pilgergruppe Harsewinkel)
Björn Haller, Abteilungsleiter Arbeit und Steuerung, Jobcenter Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Björn Haller, Abteilungsleiter Arbeit und Steuerung, Jobcenter Kreis Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Für das erste Halbjahr 2021 liegen erste vorläufige Arbeitsergebnisse vor, auf deren Grundlade das Jobcenter Kreis Gütersloh eine Zwischen-Bilanz zieht. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 konnten die Integrationen um 55 Prozent gesteigert werden, was einem Plus von 175 Beschäftigungsaufnahmen entspricht. Das Niveau aus Vor-Corona-Zeiten ist damit allerdings noch nicht wieder erreicht. Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2019 werden deutlich um 30 Prozent unterschritten. Bei der sogenannten Integrationsquote liegt das Jobcenter Kreis Gütersloh im NRW-Vergleich vorläufig im oberen Drittel (Platz 16 von 53). „Wir sind auf einem guten Weg aber die Folgen des wirtschaftlichen Einbruchs auf den Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh sind immer noch da. Das bekommen insbesondere die Leistungsberechtigten im SGB II zu spüren“, berichtet Björn Haller, Leiter der Abteilung Arbeit und Steuerung.
Eine Folge ist beispielsweise der deutliche Rückgang der Menschen, die trotz Erwerbseinkommen (insbesondere 450 Euro-Kräfte) auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren. Im Zeitraum von März 2020 bis März 2021 haben 377 Leistungsberechtigte ihre Jobs verloren und sind, weil sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nun ausschließlich auf das Arbeitslosengeld II angewiesen. „Nicht nur finanziell ist das für diese Familien spürbar, sondern auch das Risiko den Anschluss an die Arbeitswelt zu verlieren, wird größer“, ergänzt Christina Loth aus dem Controlling. Hier will das Jobcenter vor allen Dingen mit Angeboten unterstützen, die Betroffene wieder näher an den Arbeitsmarkt heranführen und die Vermittlungschancen verbessern. „Diese können seit wenigen Wochen wieder in Präsenz durchgeführt werden, was deren Wirksamkeit deutlich steigert“, so Haller abschließend.
Der ADAC baut sein Leistungsangebot im Bereich der Mobilität weiter aus: Mitglieder, die in Berlin und Brandenburg mit einer Fahrradpanne liegen bleiben, erhalten ab sofort im Rahmen eines Pilotprojekts kostenlose Pannenhilfe. Helfen werden die Gelben Engel vor allem Radfahrern, die mit Reifen-, Ketten- Brems- oder Akkuproblemen nicht mehr weiterfahren können. „Viele unserer Mitglieder nutzen immer häufiger das Fahrrad. Deshalb wollen wir jetzt herausfinden, wie hoch der Bedarf an dieser Hilfeleistung ist und wie sie bei den Menschen ankommt“, erklärt der Leiter der ADAC Pannenhilfe Thomas Reynartz zum Start des mehrmonatigen Testlaufs.
Damit der neue ADAC Service so zuverlässig und erfolgreich abläuft wie beim Auto, wurden die Pannenhelfer entsprechend geschult und ausgestattet. Zum Einsatz kommen die Gelben Engel unter anderem bei der Pannen- und Unfallhilfe direkt an Ort und Stelle, beim Transport zur nächsten geeigneten Werkstatt und auch bei der Bergung von Gepäck oder Ladung. „Es geht darum, dem Mitglied nach einer Panne die Weiterfahrt so rasch es geht zu ermöglichen und Unannehmlichkeiten zu ersparen“, so Reynartz.
Helfen werden die Gelben Engel an allen Orten, die sie mit ihren Einsatzfahrzeugen nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung erreichen können. Die Nummer der eigens für diese Pilotphase eingerichteten Hotline für die Fahrradpannenhilfe lautet 030 86 86 86 86.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Beschädigter Müllbehälter am Hauptbahnhof Bielefeld (Foto: Bundespolizei).
Beschädigter Müllbehälter am Hauptbahnhof Bielefeld (Foto: Bundespolizei).
Was ihn in der Nacht zu Freitag (6. August) derart in Rage versetzt hat, dass er den Hauptbahnhof Bielefeld verwüstete, ist nicht bekannt. Ein 20-jähriger Bielefelder betrat den Hauptbahnhof und randalierte dort wie von Sinnen. Nach Tritten gegen die Eingangstüren und Infosäulen mussten auch Müllbehälter dran glauben. In der Haupthalle, dem Personentunnel und auf dem Bahnsteig trat er insgesamt sechs Müllbehälter um, die dabei beschädigt wurden. Drei auf dem Bahnsteig aufgestellte Müllbehälter trat er samt Verankerung aus dem Pflaster. In seiner rasenden Wut boxte und trat er gegen Türen, Infosäulen, Aufzüge und Wände. Bis der angetrunkene Mann durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gestellt und gefesselt war, hatte er ein Bild der Verwüstung hinterlassen und nicht unerheblichen Sachschaden verursacht, für den er am Ende wohl geradestehen muss. Gegen den Bielefelder wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2 Promille. Nachdem er sich wieder im Griff hatte, konnte er entlassen werden.
(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)
Das Trio der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst und die drei festangestellten Notärzte des Kreises in Personalunion (v.l.): Dr. André Kobiella, Martin Dei-cke und Dr. Bernd Strickmann (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Trio der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst und die drei festangestellten Notärzte des Kreises in Personalunion (v.l.): Dr. André Kobiella, Martin Dei-cke und Dr. Bernd Strickmann (Foto: Kreis Gütersloh).
Team statt Einzelkämpfer: Dr. Bernd Strickmann teilt sich die Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) Kreis Gütersloh mit zwei Stellvertretern. Von der Pandemie etwas in den Hintergrund gedrängt, starteten die Oberärzte Martin Deicke und Dr. André Kobiella im vergangenen Jahr ihren Dienst beim Kreis Gütersloh. Sie unterstützen Dr. Strickmann auch bei den Notarztdiensten – bislang war Strickmann der einzige Notarzt, auf den zurückgegriffen werden konnte, wenn der Dienstplan mit den Honorar-Ärztinnen und -Ärzten aus dem Notarztpool nicht lückenlos zu erstellen war. Er musste stets auf sich selbst zurückgreifen, Strickmann macht den Dienstplan.
Alle drei sind Anästhesisten, Dr. Kobiella zusätzlich auch Allgemeinmediziner und hat gerade seinen Master of Health Administration (M.A.) absolviert. Deicke ist ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv, auch hier in einer Führungsposition. Beide sehen in dem Konstrukt, das innerhalb der Abteilung Bevölkerungsschutz jetzt gefunden worden ist, einen großen Vorteil. Kobiella: „Es ergeben sich unheimlich viele Synergieeffekte aus der ärztlichen Leitung und dem Dienst als Notarzt.“ Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst Kreis Gütersloh ist zuständig für Qualitätsmanagement und notfallmedizinische Fragen im Rettungsdienstbereich des Kreises Gütersloh. Sie koordiniert unter anderem die Aus- und Fortbildung der Rettungsdienstmitarbeitenden und begutachtet deren Arbeit. Obwohl der Kreis Gütersloh bereits im Jahre 2002 die Position des ÄLRD eingerichtet hatte, wurde dies erst 2015 zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem Notfallsanitätergesetz fiel der Funktion neue Aufgaben zu: „Wir überprüfen die Arbeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, insbesondere wenn es um vorab delegierte ärztliche Maßnahmen geht, wie beispielsweise die Verabreichung starker Schmerzmittel – das geschieht jeden Tag mehrfach“, erläutert Strickmann, der mit seinen beiden Stellvertretern auch dafür sorgt, dass Wissensstand und Können in den Rettungswachen auf einem einheitlichen Niveau sind. Durch die Verzahnung von Notarzt-Einsatztätigkeit und ärztlicher Leitung haben die drei den direkten Draht zu den Teams der Rettungswachen. Die Leistungskontrolle, erläutert Strickmann, könne praktisch in Einsatzpausen im Dienstzimmer erfolgen, dank elektronischer Einsatzprotokollierung bequem am Bildschirm. Der Leistungskontrolle hat der Gesetzgeber Gewicht verliehen, da die höher qualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter deutlich mehr Entscheidungen selbst treffen können als die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten früherer Tage.
Zu dritt gewährleistet das Team damit nicht nur die Qualität des Rettungsdienstes im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Kreises mit seinen Rettungswachen in Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl und Versmold, sondern ist auch für das Rettungsdienstpersonal der Feuer- und Rettungswachen der Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück zuständig.
Notärztinnen und Notärzte, die für den Kreis Gütersloh in dessen Notarztpool tätig werden, versehen diese Dienste an den Notarztstandorten Halle (Westf.) und Harsewinkel. Montags bis freitags besetzt das Klinikum in Halle tagsüber das Notarzt-Einsatzfahrzeug, in den anderen Zeiten der Notarztpool, also Ärztinnen und Ärzte, die das nebenberuflich machen. „Es ist immer schwieriger geworden, den Dienstplan zu erstellen. Freiberufliche kann man nun mal nicht verpflichten.“ Im Zweifelsfall sprang Strickmann selbst ein, kein Dauerzustand.
Die drei hauptamtlichen Rettungsdienst-Ärzte stehen einmal im Monat auch noch im Operationssaal, um den Bezug zu ihrer medizinischen Fachrichtung nicht zu verlieren. „Das dient dem Kompetenzerhalt“, erläutert Strickmann und nennt die Narkoseführung sowie die Atemwegssicherung als Beispiele. Strickmann, Deicke und Kobiella haben auch alle drei die Qualifikation zum Leitenden Notarzt, das ist der, der bei einem Großschadensereignis den ‚Hut‘ aufhat im medizinischen Sinn. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tragen sie zudem. Fachliches Dauerthema bei dem Trio ist die Zukunft der Notfallversorgung. Betrug deren Anteil an den Gesamtkosten des Gesundheitssektors vor zehn Jahren ein Prozent, sind es inzwischen zwei Prozent.
Mit zunehmender Häufigkeit wird in Deutschland der Notruf 112 gewählt, durchaus auch für gesundheitliche Probleme, die sehr gut von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten behandelt werden könnten. Das führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Einsatzzahlen, wobei die Zahl der Notfallpatientinnen und -patienten, die der Kompetenz des Rettungsdienstes bedürfen – beispielsweise aufgrund eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls – konstant geblieben ist.
Kobiella bringt internationale Erfahrung auf dem Gebiet mit. „In Rotterdam hatten wir einen behandlungsbedürftigen Patienten an Bord“, erzählt der ehemalige Schiffsarzt von seiner Kreuzfahrterfahrung. Der niederländische Notfallsanitäter kam an Bord, bestätigte, dass es ein Fall für das Krankenhaus ist und entschwand. Wie der Patient dort hingelangen soll, war seine Sache nicht. „In Deutschland hätte der Rettungswagen mit zwei Mann Besatzung an der Kaimauer gestanden.“
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: 90,4 Millionen Euro werden im Land Nordrhein-Westfalen für ein weiteres Lüftungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die noch aussteht. Die Bundesregierung hatte am 14. Juli 2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen haben bereits seit Sommer 2020 ein sogenanntes „Multi-Barrieren-System“ in Schulen errichtet: Hierzu gehört auch die Ausstattung von 5.500 Schulräumen mit mobilen Luftreinigungsgeräten oder einfachen baulichen Maßnahmen zur Erhöhung des Luftaustausches in den Räumen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sichere Orte für unsere Kinder. Dies ist uns durch die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen gelungen. Dazu haben auch die schnelle Umsetzung des Lüftungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bauliche Maßnahmen zum besseren Lüften im Frühjahr 2021 beigetragen. Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Länder, die die Kommunen bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten schon jetzt unterstützt haben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht in den Startlöchern, die Bundesvorgaben unverzüglich in ein Lüftungsprogramm II umzusetzen. Dazu braucht es noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern: Wir haben dem Bund klargemacht, dass er jetzt schnellstmöglich mit den Ländern eine Einigung erzielen muss, damit die Städte und Träger Klarheit bekommen, was gefördert werden kann und was nicht. Aber eines muss allen klar sein: Mobile Luftreinigungsgeräte sind kein Ersatz für das natürliche Lüften.“
Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld: „Die Städte tun, was hilft, um im kommenden Schuljahr einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten: regelmäßiges Lüften mit offenen Fenstern, regelmäßiges Testen und das Tragen von Masken sind wichtig. Und schließlich können mobile Lüftungsgeräte in schlecht zu belüftenden Schulräumen die Luftqualität zusätzlich verbessern. Einige Städte haben diese Klassenzimmer bereits mit Luftfiltern ausgestattet, in anderen laufen die Ausschreibungen. Damit folgen die Städte der Empfehlung von Virologen und vom Umweltbundesamt. Die Städte brauchen dafür die Fördermittel von Bund und Land.“
Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Bürgermeister der Stadt Soest: „Die Sorgen der Eltern vor dem Herbst können wir gut verstehen. Auch die Kommunen wollen einen möglichst sicheren Schul- und Kitabetrieb. Unverzichtbar bleiben dafür Testen, Maskentragen und regelmäßiges Lüften. In Räumen, die nicht auf natürlichem Wege belüftet werden können, bieten mobile Filter möglicherweise eine sinnvolle Ergänzung. Viele Kommunen mit Klassenräumen der Kategorie 2 haben deswegen schon von dem Förderprogramm des Landes Gebrauch gemacht. Die weiteren Hilfen durch Bundes- und Landesregierung begrüßen wir, auch wenn eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftfiltern nicht vorgesehen ist. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas niemals 100-prozentig infektionsfrei sein können.“
Thomas Hendele, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und Landrat im Kreis Mettmann: „Dass Bund und Land zur Absicherung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas an einem Strang ziehen, ist natürlich zu begrüßen. Seit Mitte Juli sind die Grundsatzbeschlüsse in der Welt. Ich erwarte aber, dass der Bund nun schnellstmöglich die Verwendung der Mittel mit den Ländern regelt. Die Ferien in NRW sind so gut wie vorbei. Den Schulträgern bleiben nicht einmal mehr zwei Wochen, um zum Schulstart gerüstet zu sein.“
Definition der Kategorie-2-Räume:
„Kategorie 2“-Räume in Schulen und Kindertagesbetreuung sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).
Hintergrund:
Im Rahmen des Lüftungsprogramms I des Landes Nordrhein-Westfalen für Schulen und Sporthallen sind Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden rund 14.798.000 Euro. Davon bis dato ausgezahlt wurden rund 12.890.000 Euro. (Stand: 5. August 2021)
Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.
Zusätzlich zum Lüftungsprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den Schulen bauliche Maßnahmen ergriffen und pragmatische Lösungen vor Ort im Zusammenwirken mit dem Schulpersonal gefunden. Beispiel: Es wurden Lösungen gefunden, wenn Fenster aufgrund der notwendigen Absturzsicherung bei Räumen oberhalb des Erdgeschosses nicht geöffnet werden konnten. Des Weiteren wurden bauliche Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel der Austausch ganzer Fensteranlagen.
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