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Starkregenereignisse nehmen zu – Versicherungsmakler Markus Kiffmeier bietet nun die Möglichkeit eine eigenständige Elementarschadenversicherung abzuschließen

Aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse und den Prognosen, dass diese zukünftig immer öfter vorkommen werden, fragen sich viele Hauseigentümer, ob es nicht möglich ist, zusätzlich eine separate Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier kann hierfür jetzt eine eigenständige Lösung unabhängig vom bereits bestehenden Versicherungsschutz anbieten.

In vielen Fällen führt ein Elementarschadeneinschluss in bestehende bzw. „alte“ Wohngebäude- oder Hausratversicherungsverträge zu sehr hohen Zusatzbeiträgen und dies hält dann leider viele Hauseigentümer von einem äußerst wichtigen und sinnvollen Einschluss von Elementarschäden ab. Diese enormen Beitragsunterschiede sind bei vielen Versicherern auf neue Tarife mit einer darin enthaltenen höheren Grundprämie zurückzuführen. Nun gibt es mit der neuen eigenständigen Elementarschadenversicherung für Wohngebäude und Hausrat eine einfache Lösung, mit der Sie Ihr Eigentum zu äußerst fairen Beiträgen gegen immer wahrscheinlicher werdende Elementargefahren umfangreich versichern können.

Mit der separaten Elementarschadenversicherung kann nun für fast alle Einfamilienhäuser im Kreis Gütersloh zum Einheitsbetrag von 110,- Euro im Jahr (inklusive Versicherungssteuer) die Elementar­deckung ganz bequem separat als Ergänzungsvertrag abgeschlossen werden. Lediglich die Beiträge für die Versicherung von Hausrat sind noch von der jeweiligen Risikozone des Gebäudestandorts und von Größe der Wohneinheit abhängig. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier schätzt an dieser Lösung besonders, dass Versicherungsnehmer, die aktuell durch eines der Starkregenereignisse einen Elementarschaden erlitten haben, versichert werden können, sofern es in den letzten 10 Jahren keinen weiteren Elementarschaden gab.

Verzichten Sie nicht auf den nötigen Schutz Ihres Eigentums und lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. unverbindlich beraten!

Ab Samstag, dem 14. August 2021 wieder mehr Einschränkungen im Freibad wegen Erreichen der Inzidenzstufe II

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass die Öffnung des Bades auch weiterhin nur unter Pandemiebedingungen erfolgt. Aufgrund der erneut gestiegenen Inzidenzzahlen im Kreis Gütersloh gelten jedoch ab Samstag, dem 14.08.2021 wieder weitreichendere Einschränkungen.

Der Einlass ist bis auf Weiteres nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Für Geimpfte oder Genesene entfällt eine Testpflicht. Die Umkleiden und Duschen können wieder mit einer reduzierten Anzahl genutzt werden. Die Startblöcke, der Sprungturm, die Rutsche, die Kletterwand und der Kleinkindbereich sind ebenfalls wieder geöffnet. Auch die Liegewiesen sind freigegeben. Es sind jeweils der Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Die Besuchergrenze liegt aktuell bei 500 Personen.

Die Öffnungszeiten sind entsprechend angepasst worden:

  • Montag: 8.30 Uhr – 20.00 Uhr
  • Dienstag – Freitag: 6.00 Uhr – 20.00 Uhr
  • Samstag: 7.00 Uhr – 19.00 Uhr
  • Sonntag: 8.00 Uhr – 19.00 Uhr

Vor dem Betreten des Bades ist eine Registrierung der Kundenkontaktdaten erforderlich. Dies kann über die Luca App erfolgen. Es ist aber auch manuelle Registrierung vor Ort möglich. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht Maskenplicht (medizinische Maske).

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Impfmobil des Kreises steht vom 18. bis zum 25. August bei Bessmann – Mantaplatte als „Impfprämie“

Bildquelle: Kreis Gütersloh
Bildquelle: Kreis Gütersloh

In der Zeit vom 18. bis zum 25. August steht die mobile Impfstation des Kreises Gütersloh auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann in Marienfeld. Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums an der Marienfelder Straße, hat die Impfstation auf Anregung des Marienfelder Geschäftsmannes Volker Bessmann an dem Standort gemeinsam mit seinem Team aufgebaut und eingerichtet.

Eine Woche lang können sich Impfwillige hier ohne Termin gegen das Corona-Virus impfen lassen. „Der Ablauf ist identisch mit dem im Impfentrum“, erläutert Bernhard Riepe. Das heißt: Nachdem sich die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage von Personalausweis, elektronischer Gesundheitskarte und Impfpass angemeldet haben, werden sie von einer Ärztin/einem Arzt über mögliche Folgen der Impfung aufgeklärt. Als Impfstoffe stehen BioNTech/Pfizer, Moderna und der Einmal-Impfstoff Johnson&Johnson zur Verfügung „Geimpft werden kann jede Person ab 16 Jahren“, erläutert Riepe. Unter 18-Jährige werden mit BioNTech/Pfizer geimpft und müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nach der Impfung werden die Geimpften für fünfzehn Minuten auf Impfreaktionen beobachtet.

Als „Impfprämie“ spendiert die Firma Bessmann allen Impflingen einen Gutschein für eine Mantaplatte. Einzulösen ist der Gutschein beim Imbiss Perseke auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann oder in Marienfeld an der Bielefelder Straße.

Öffnungszeiten Mobile Impfstation:

  • Montag bis Freitag: 10 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Samstag: 10 Uhr bis 16 Uhr

Am Sonntag bleibt die mobile Impfstation geschlossen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kindertransport mit dem Fahrrad: ADAC vergleicht fünf Transportsysteme für Kinder

Neben dem klassischen Fahrradanhänger liegen in Großstädten vor allem Lastenräder im Trend, um die Kinder von A nach B zu transportieren. Doch bieten diese Transportsysteme den Kindern auch ausreichenden Schutz vor Verletzungen bei einem Unfall? Wie sieht es mit der Handhabung und dem Komfort für die Sprösslinge aus? Der ADAC hat fünf Systeme verglichen, die das Befördern von zwei Kindern ermöglichen: drei verschiedene Typen von Lastenfahrrädern, einen Fahrradanhänger, als gefederte und ungefederte Variante, sowie ein Nachläufersystem samt Kindersitz für den Fahrradgepäckträger.

Der Fokus lag dabei auf den Stärken und Schwächen der einzelnen Systeme in puncto Handhabung, Fahrverhalten, Komfort und Sicherheit inklusive Seitencrashversuch mit einem Auto. Getestet wurde der Transport von zwei Kleinkindern im Alter von etwa 1,5 und 3 Jahren, die durch entsprechende Crash-Dummies simuliert wurden.

Beim Crashversuch wurde ein Unfallszenario nachgestellt, bei dem ein Auto mit 30 km/h und einem Winkel von 45 Grad in das stehende System fährt. Den besten Unfallschutz bietet dabei die Lastenrad-Variante „Backpacker“, bei dem zwei Kindersitze auf dem Gepäckträger montiert werden. Bei einem Aufprall mit einem Pkw befinden sich die Kinder durch die hohe Sitzposition nicht im direkten Crashbereich. Wichtig ist, dass sichere Fahrradkindersitze verwendet werden – diese müssen im Zubehörmarkt separat gekauft werden.

Der Fahrradanhänger schneidet immerhin mit gut ab, da er das Kind durch die Gurtfixierung und den stabilen Rahmen schützt. Nachteil beim Fahrradanhänger: Die Kinder sitzen sehr niedrig, wodurch sie sich im direkten Aufprallbereich des Pkw befinden.

Bei den Systemen mit einer Transportbox (Lastenfahrrad zweispurig und Lastenfahrrad einspurig „Long John“) kann die Box beim Kontakt mit dem Auto die Insassen zwar schützen, allerdings wurden beide Systeme umgeworfen und schlitterten auf Grund der glatten Oberfläche über die Straße. Hier ist die Gefahr groß, dass es zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Außerdem versagten beim Crash einzelne Gurt- und Rückhaltesysteme. Hier sieht der ADAC erhöhten Nachholbedarf bei den Herstellern.

Das Nachläufersystem schneidet bei den Crashversuchen am schlechtesten ab. Da das Kind auf dem angehängten Kinderfahrrad ungeschützt ist, werden Hüfte und Beine beim Zusammenstoß mit dem Auto direkt getroffen. Der Dummy prallt danach mit dem Kopf auf den Asphalt.

Überraschend fielen auch die Ergebnisse der Komfortmessungen aus: So bietet der gefederte Fahrradanhänger den mit Abstand besten Komfort für die Kinder. Im Vergleich zum ungefederten Anhänger werden die Belastungen beim Überfahren von Randsteinen oder Schlaglöchern um bis zu 50 Prozent reduziert. Der Aufpreis für die Federung lohnt sich also durchaus.

Der ADAC rät: Fahrer wie auch Insassen sollten grundsätzlich immer einen Helm tragen, um bei einem Unfall die Verletzungsgefahr im Kopfbereich zu reduzieren.

Weitere Informationen zur ADAC Untersuchung der Kindertransportsysteme finden Sie unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Impfdurchbruch: Geimpft und trotzdem erkrankt

Seit Juli 2020 als Medizinischer Leiter des Spezialteams Corona bei der Kreisverwaltung im Einsatz: Prof. Dr. Dietrich Paravicini (Foto: Kreis Gü-tersloh).
Seit Juli 2020 als Medizinischer Leiter des Spezialteams Corona bei der Kreisverwaltung im Einsatz: Prof. Dr. Dietrich Paravicini (Foto: Kreis Gü-tersloh).

Es gibt Corona-Krankheitsverläufe, die offenbar trotz vollständigen Impfschutzes ins Krankenhaus führen. Seit dem 29. Juli wurden in Krankenhäusern im Kreis Gütersloh insgesamt 25 Patienten wegen oder mit COVID-19 behandelt. Davon waren drei vollständig geimpft. Wie kann das sein? Prof. Dr. Dietrich Paravicini, ehemals Chefarzt der Intensivmedizin im Städtischen Klinikum Gütersloh, unterstützt seit Juli 2020 die Kreisverwaltung im Corona-Einsatz und nennt dafür mehrere Gründe:

„Es ist wohl so, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von der Impfung profitieren. Die Immunantwort des Körpers auf eine Impfung fällt unterschiedlich aus. In seltenen Fällen kommt es zum sogenannten Impfdurchbruch, eine Erkrankung trotz Immunisierung.“ Der Faktor Zeit sei ein weiterer Grund dafür, dass jemand trotz doppelter Impfung krank werden könne, denn die Wirkung der Vakzine ließe mit der Zeit nach. Auch Varianten spielten eine Rolle. Gerade bei der Delta-Variante sei die Viruslast auch bei den Geimpften in den ersten Tagen einer Infektion sehr hoch. Man sei dann ansteckend und habe dabei möglicherweise sogar starke Symptome. Bei Geimpften gingen jedoch – im Gegensatz zu Ungeimpften – sowohl die Viruslast als auch die Symptomatik rasch zurück.

„Impfschutz ist keine 100-Prozent-Versicherung, Impfschutz trägt dazu bei, dass Krankheitsverläufe milder sind“, so ordnet Paravicini den Nutzen der Covid-Impfung ein. „Man ist auf jeden Fall gut beraten, sich impfen zu lassen, denn wer geimpft ist, entwickelt im Falle einer Infektion seltener einen schweren Verlauf als Ungeimpfte. Mit Impfdurchbrüchen hat man immer zu tun, das ist normal. Wir wollen hoffen, dass das nicht allzu oft vorkommt.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Freitag, 13. August Rauchmeldertag – Sicherheitscheck nötig

(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper neben der neuen Drehleiter (Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).
(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper (Foto:  Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).

‚Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich überprüfen und nach zehn Jahren austauschen!‘- unter diesem Motto findet der diesjährige Rauchmledertag am Freitag, 13. August, statt. Bereits seit 2006 wird immer einmal im Jahr an einem Freitag, den 13. auf die Wichtigkeit der lebensrettenden Geräte hingewiesen.

Leider werden Rauchmelderwartungen häufig vergessen, so Dietmar Holtkemper, Kreisbrandmeister des Kreises Gütersloh: „Es ist wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen.“

Der Feuerwehr ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bevölkerung um die Bedeutung und die Funktionsweise der Rauchmelder weiß. Stefan Budde, Fachbereichsleiter Brandschutzerziehung- und Aufklärung im Kreisfeuerwehrverband Gütersloh: „Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte.  Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder -und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr- zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“.

Als zusätzliches Infomaterial kann man sich auf der Website des Aktionstages die Online – Broschüre ‚Rauchmelder in Haus & Wohnung´ herunterladen. Dort findet man wichtige Informationen und Tipps rund um das Thema Rauchmelder im Haus richtig anwenden.

Zum Thema: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen

Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden:

  1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht werden müssen.
  2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (miteinem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen).
  3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 Zentimeter im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten.
  4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach zehn Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Land stellt neue Förderung für Klimaschutztechnik vor und will Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 50 Prozent steigern

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: Nordrhein-Westfalen geht beim Klimaschutz weiter voran, setzt sich neue ambitionierte Ziele und entwickelt konkrete Maßnahmen, damit Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen klimafreundliche Lösungen umsetzen können. Das sagte Energie- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart bei Vorstellung des neuen Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik. Gefördert werden u.a. Energiespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen und komplette Energiesysteme, die mit Wasserstoff arbeiten. Künftig werden auch innovative Lösungen wie Agri-PV in der Landwirtschaft und schwimmende Floating-PV-Anlagen auf Gewässern unterstützt. Mit diesen und anderen Maßnahmen will das Land den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 50 Prozent steigern.

Minister Pinkwart: „Statt ständig über einen noch schnelleren Ausstieg aus Kohle, Gas oder Verbrennungsmotoren zu diskutieren, brauchen wir einen kraftvollen Einstieg in neue Technologien für die nachfossile Zeit. Nur so können wir als moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wirklich etwas für den Klimaschutz erreichen und die Menschen mitnehmen. Dazu brauchen wir Innovation und Investition – in Erneuerbare Energien, Netze, Speicher und intelligente Energie-Systeme, um die Versorgung auch zukünftig zu sichern. Die neue Förderrichtlinie ‚Klimaschutztechnik‘ hilft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen, innovative technische Lösungen umzusetzen.

Mit diesen und anderen Maßnahmen beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren, um bereits 2030 die Marke von 50 Prozent an der Stromerzeugung zu knacken. So tragen wir dazu bei, dass Industrie, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern jetzt in die richtigen Technologien investieren und setzen Anreize, um unser Land nachhaltig zu modernisieren und klimafreundlich weiterzuentwickeln.“

Seit Jahresbeginn wurden im Vorgängerprogramm progres.nrw – Markteinführung mehr als 18.000 Zuwendungsbescheide mit einer Fördersumme von 30,5 Millionen Euro bewilligt. Rund 22 Millionen Euro gingen allein in die Förderung von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik, mit jeweils knapp zwei Millionen Euro förderte das Land Lüftungsanlagen und Geothermie.

Für die Fortführung unter dem neuen Titel „Klimaschutztechnik“ wurden wesentliche Förderbausteine überarbeitet. Unter anderem wird mit der neuen Richtlinie ermöglicht, komplette Energiesysteme klimafreundlich umzurüsten. Ebenfalls neu ist die übersichtliche und zielgruppengerechte Aufbereitung des Programmes in die vier Module “Erneuerbare Energien”, “Energiesysteme für klimagerechte Gebäude”, “Energiewende im Quartier” und “Modellprojekte.NRW”.

Schub für den Ausbau der Photovoltaik
Mit der Neufassung des Förderprogramms wird ein weiterer Impuls für den Photovoltaik-Ausbau in Nordrhein-Westfalen gegeben. Neben klassischen PV-Freiflächenanlagen werden nun unter anderem innovative Photovoltaik-Anwendungen wie die Agri-Photovoltaik – also die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die PV-Stromproduktion gefördert. Finanzielle Anreize werden auch für die Errichtung von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen (Floating-PV) gesetzt. Dadurch können Seeflächen für den Ausbau der Erneuerbaren erschlossen werden. Die bereits bestehende erfolgreiche Förderung von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen wird fortgesetzt. Um bisher ungenutzte Potenziale zu erschließen, werden nun zudem Beratungsleistungen zum Photovoltaik-Ausbau unterstützt.

Förderangebot für Kommunen
Neben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen profitieren auch die Kommunen. Konkret werden Beratungsleistungen und Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden gefördert.

Mit dem Förderprogramm will die Landesregierung die Einführung und Verbreitung von Klimaschutztechniken beschleunigen, welche die Energiewende auf breiter technologischer Basis voranbringen. Gleichzeitig stärkt die progres-Programmfamilie branchenübergreifende und regionale Wertschöpfungsketten und sichert Arbeitsplätze in Handwerk und Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.progres.nrw

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

NABU zum Extremwetter: Gesellschaftlicher Druck und politischer Handlungswille nötig

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)
(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Die Auswirkungen der aktuellen Extremwetterereignisse im Westen und Süden sind erschütternd. Viele Menschen haben ihr Leben verloren. Orte und Landschaften sind durch die großen Zerstörungen nicht wiederzuerkennen. Es wird lange dauern und sehr teuer sein, die Folgen der Naturkatastrophe zu beseitigen. Dennoch besteht Raum, um die Folgen von Wetterextremen abzumildern. Dafür braucht es aber in Gesellschaft und Politik ein entsprechendes Handlungsbewusstsein.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist sehr nachdenklich: „Die Wissenschaft warnt uns schon lange davor und sagt, dass extreme Wetterereignisse als eine Auswirkung des Klimawandels über lange Zeit weiter zunehmen werden. Neben der Begrenzung des Klimawandels auf 1,5 Grad müssen wir uns klar machen, dass wir auch auf den bisher schon verursachten Klimawandel reagieren müssen. Eine Niederschlagsmenge von 150 Litern pro Quadratmeter würde fast überall in Deutschland zu gravierenden Hochwassern führen. Wir sollten uns deshalb sehr selbstkritisch fragen, ob wir auf Hitzewellen, Trockenheit und daraus resultierende Waldbrände, aber auch auf Hagel, oder wie aktuell Starkregen und Hochwasser gut vorbereitet sind und wie wir unsere Landschaften fit für den Klimawandel machen.“

Es gibt gute Beispiele, bei denen Erkenntnisse aus vorangegangenen, verheerenden Hochwassern bereits zu Verbesserungen geführt haben. So sind an vielen Stellen neue Überflutungsflächen geschaffen worden, beispielsweise entlang der Elbe. In vielen Ortschaften sieht es jedoch ganz anders aus. Eine große Anzahl an Gebäuden und Industrieunternehmen steht entlang der Flüsse in potenziellen Hochwassergebieten. Neben der Gefahr für Menschenleben drohen im Falle von Überschwemmungen Umweltschäden und enorme Kosten für die Gesellschaft. Dazu Krüger: „Naturbasierte Lösungen sind oft sehr viel einfacher und dauerhaft günstiger als technische Lösungen. Dazu müssen entlang der Flüsse die natürlichen Überflutungsflächen wieder geschaffen werden. Außerdem gilt es, an möglichst vielen Stellen die Bodenversieglung, auch in Siedlungen, aufzubrechen. Bei Hitzewellen können Temperaturen vor allem in dicht bebauten Gebieten ins Unerträgliche steigen. Gut geplante Frischluftschneisen und natürliche Verschattungen sind hier von großem Nutzen. Gesunde Wälder und intakte Feuchtgebiete helfen zudem bei Wasserhaushalt und Temperaturen. Dabei ist völlig klar: Auch eine solche Anpassung unserer Landschaften an die Folgen des Klimawandels wird Geld kosten.“

Langfristig lassen sich noch drastischere Auswirkungen durch den Klimawandel nur durch konsequente Reduktion von CO2-Emissionen und Sicherung von Kohlenstoffsenken vermeiden. „Bei der Bindung von Kohlenstoff ist die Natur ein wichtiger Verbündeter. Mindestens 15 Prozent unserer Landes- und Meeresfläche sollten deshalb für Renaturierungsprojekte vorgesehen werden. Moore müssen geschützt und wiedervernässt werden, damit die eingelagerten Kohlenstoffe das Klima nicht noch zusätzlich belasten. Und die Form der Landwirtschaft sollte auf Humusaufbau und Wasserversickerung im Boden abzielen,“ so Krüger. „Treiber dieser Veränderungen kann nur die Gesellschaft sein. Die kommende Bundestagswahl bietet die Chance das politische Angebot aller Parteien jetzt stärker auf Klima- und Naturschutz zu fokussieren.“

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: 15-jähriger Fahrschüler schwer verletzt – Führerschein eines 61-jährigen Autofahrers sichergestellt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Mittwochnachmittag (11.08., 16.30 Uhr) kam es auf der Bielefelder Straße zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 61-jähriger Suzuki Fahrer beabsichtigte einen vor ihm in Richtung Marienfeld fahrenden Fahrschulwagen in einer Rechtskurve zu überholen. Vor dem Fahrschulwagen fuhr ein 15-jähriger Fahrschüler aus Gütersloh mit einem Kleinkraftrad. Aufgrund von Gegenverkehr scherte der 61-jährige Autofahrer aus Harsewinkel vor dem Fahrschulwagen wieder ein. Dabei touchierte er den 15-Jährigen auf dem Kleinkraftrad. Der junge Fahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Mit einem Rettungswagen wurde er in ein Gütersloher Krankenhaus gefahren. Während der Unfallaufnahme nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 61-jährigen Autofahrers wahr. Ein Atemalkoholvortest bestätigte den Verdacht, dass der Suzuki-Fahrer alkoholisiert war. In einem nahegelegenen Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 4000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Mit Andrees ins neue Schuljahr: Schulbuchbestellungen & Schullistenservice für alle Schulformen – sowie neue Schulranzen und Rucksäcke in großer Auswahl

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