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Restaurant Klosterkeller: Genießen Sie gemütliche Stunden an der frischen Luft im Klostergarten oder im Gewölbekeller der Alten Abtei

Die Tore zu unserem neuen Klostergarten – im Rondell der Alten Abtei sind für Sie geöffnet! Freuen Sie sich auf gemütliche Tage an der frischen Luft. Genießen Sie das traumhaft schöne Ambiente in unserem neuen Klostergarten mit einem leckeren Hugo, einem frischen Aperol Spritz oder einer erfrischenden Weißweinschorle und lassen Sie den Tag bei entspannter Lounge-Musik und kulinarischen Köstlichkeiten ausklingen. Erleben Sie dienstags bis sonntags jeweils ab 14:00 Uhr ganz besondere Genuss- und Wohlfühlmomente in unserem Klostergarten.

Moderne trifft Tradition – getreu nach diesem Motto servieren wir Ihnen im angrenzenden Klosterkeller in unserem wunderschönen Restaurant in klösterlicher Atmosphäre der Alten Abtei ausgewählte Köstlichkeiten. Von regional über vegetarisch bis hin zu mediterranen Speisen – unser Küchenteam lässt keine Wünsche offen. Werfen Sie einen Blick in unsere Speisekarte und genießen Sie zu den Gerichten unsere hausgemachten Limonaden oder unser hauseigenes Marienfelder Klosterbräu aus eigener Brauerei. Unser Klosterkeller ist mittwochs bis samstags jeweils ab 14:00 Uhr (Küche ab 16:00 Uhr) und sonntags ab 11:00 Uhr (Küche ab 12:00 Uhr) für Sie geöffnet.

Lassen Sie sich von unserem Team im Restaurant Klosterkeller oder im Klostergarten der Alten Abtei verwöhnen. Ihre Reservierungswünsche nehmen wir sehr gerne telefonisch unter 05247 708-0 oder per E-Mail unter post@klosterpforte.de entgegen. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch!

Bundestagswahl am 26. September: Briefwahlunterlagen können beantragt werden

Für die Bundestagswahl am 26. September können Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung angefordert werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die von der Stadtverwaltung in der kommenden Woche an die Wahlberechtigten per Post versandt wird, befindet sich der Wahlscheinantrag, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Nach dem Ausfüllen kann der Antrag per Post an die Stadt Harsewinkel geschickt oder direkt in den Briefkasten am Rathaus 1 eingeworfen werden.

Die Unterlagen für die Briefwahl können auch online über die Homepage der Stadt oder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich die Unterlagen bis Freitag, den 24. September um 12 Uhr im Bürgerbüro aushändigen zu lassen. Allerdings bittet die Verwaltung – vor dem Hintergrund der coronabedingt eingeschränkten Öffnungszeiten – von der Möglichkeit der Abholung im Bürgerbüro nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen.

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Minister Stamp: Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden – „kinderstark – NRW schafft Chancen“

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Minister Dr. Joachim Stamp | Foto: Land NRW.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Minister Dr. Joachim Stamp | Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beste Zukunftschancen zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft. Mit dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei, Kinder und Jugendliche besser vor Armut zu schützen und ihre Chancen auf einen Aufstieg durch Bildung weiter zu erhöhen. Vor allem sozial benachteiligte Familien sollen in ihren Bildungs- und Teilhabechancen gestärkt werden. In der neuen Förderphase 2022 investiert Nordrhein-Westfalen weitere 14,3 Millionen Euro in die landesweite Präventionsarbeit. Damit können vor Ort auch die Folgen der Pandemie abgemildert werden.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, dass wir die Präventionsarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Mit ‚kinderstark‘ haben wir ein hervorragendes Programm, das genau da ansetzt, wo Hilfe gebraucht wird. Ich freue mich, dass die Kommunen dabei auch die Folgen der Corona-Pandemie im Blick haben. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien beste Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.

Mit „kinderstark“ ist die Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen neu ausgerichtet worden. Kommunen erhalten dabei neue Handlungsspielräume zum Aufbau von Präventionsketten. So sollen unter anderem präventive Angebote von der Schwangerschaft bis zum Übergang in den Beruf nachhaltig und flächendeckend gesichert werden. Kommunen können so Unterstützungsbedarfe von Familien, Kindern und Jugendlichen leichter erkennen und diesen mit passgenauen Angeboten begegnen. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen die Möglichkeit, Maßnahmen zu fördern, die an Schnittstellen wie Jugendhilfe/Schule oder Gesundheit/Jugendhilfe entstehen und bisher in keine Förderstruktur passten. Der Anteil der Fördermittel der jeweiligen Kommune entspricht dabei dem Anteil der in der Kommune lebenden Kinder im SGB II-Bezug.

Damit die Netzwerkbildung und die Angebotsentwicklung gelingen, finanziert „kinderstark“ vor Ort jeweils eine Stelle, die als kommunale Netzwerkkoordination alle Akteure zusammenbringt und die Maßnahmen koordiniert. Daneben können innovative und niedrigschwellige Maßnahmen vor Ort gefördert werden, wie:

  • Familiengrundschulzentren, in denen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die die offene Ganztagsgrundschule besuchen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
  • Lotsendienste in Geburtskliniken, in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Praxen, die Familien zu geeigneten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten vermitteln.
  • Kommunale Familienbüros, die Familien als niedrigschwellige Service-, Informations- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen.
  • Aufsuchende Angebote zum Beispiel an Familienzentren oder Kindertageseinrichtungen, um den Zugang zu Familien in belasteten Lebenssituationen wie Armut oder Neuzuwanderung zu verbessern und sie zu unterstützen.

Das Land Nordrhein-Westfalen berät und begleitet die Kommunen bei der Umsetzung des Programms durch das Institut für soziale Arbeit in Münster und die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Investitionen der Landesregierung für das Jahr 2022 sind vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kinderstark.nrw/.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Stiftung Warentest: Mein Schulkind – Der Familienratgeber für die Grundschulzeit

Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer Lebensabschnitt – nicht nur für die Kinder. Auch Eltern stellen sich viele Fragen: Was kommt auf das Kind in der Schule zu? Wird es sich mit den Lehrkräften und den anderen Kindern in der Klasse verstehen? Wie wird sich der Familienalltag verändern? Mein Schulkind, der neue Ratgeber der Stiftung Warentest, gibt Antworten und zeigt, wie Eltern ihre Kinder auf dem Weg durch die Grundschulzeit unterstützen und fördern können.

Jedes Jahr werden in Deutschland fast eine Dreiviertelmillion Kinder eingeschult. In der Schule werden Anforderungen an das Können des Kindes gestellt. Gleichzeitig werden Schulkinder schnell immer selbstständiger. Der Ratgeber der Stiftung Warentest hilft Eltern dabei, ihre Kinder dabei kompetent zu begleiten. Er bietet verlässlichen Rat zu allen Fragen – von Schulreife und Schulwahl über Motivation und richtiges Lernen bis hin zum Umgang mit Misserfolgen, Lernschwächen und Problemen wie Stress, Mobbing oder Gewalt.

Die Autoren nehmen dabei eine ganzheitliche Perspektive ein. Nicht nur die Schule, auch Familie, Freunde, Freizeit und die körperliche und psychische Entwicklung werden berücksichtigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der vertrauensvollen Kommunikation in der Familie, in der Klassengemeinschaft und im Dialog mit Lehrkräften.

Der Autor: Michael Leicht ist Diplom-Psychologe. Er leitet zwei Erziehungsberatungsstellen und berät Eltern, Familien und Jugendliche sowie verschiedene pädagogische Einrichtungen zu Erziehungsfragen.

Die Autorin: Annette Miller ist Diplom-Psychologin und Familientherapeutin. Sie arbeitet an einer Familienberatungsstelle, ist Dozentin der Psychologie an einer Berufsfachschule und leitete Seminare zu Themen wie Stress- und Konfliktmanagement.

Mein Schulkind ist ab dem 20. Juli für 24,90 Euro im Handel erhältlich. Über www.test.de/schulkind kann es online bestellt werden.

Fragen an die Autoren:

Drei Fragen an Michael Leicht, Autor von „Mein Schulkind“

Was ist das Besondere am Ratgeber „Mein Schulkind“?

Das Besondere ist, dass sich das Buch ausschließ­lich auf die Grund­schul­zeit konzentriert. In dieser Zeit findet vielfältiges Lernen auf unterschiedlichen Ebenen statt. Für die Kinder geht es also nicht nur darum, Lesen und Schreiben zu lernen. Ebenso bedeut­sam sind beispiels­weise das soziale Lernen, die Entdeckung der Gefühle oder der Umgang mit Erfolg und Miss­erfolg. Dazu kommen immer wieder Expert:innen aus unterschiedlichen Bereichen zu Wort, wie etwa Lehr­kräfte, Therapeutinnen oder eine Kinder­ärztin.

Der Ratgeber begreift Eltern als Entwick­lungs­begleiter:innen. Was bedeutet das, und welche Aufgaben kommen ihnen dabei zu?

Kinder entwickeln sich ganz­heitlich und durch verschiedene Einflüsse, und ihr Aufwachsen ist ziemlich komplex. In der Fach­sprache ist daher von einem „Bio-Psycho-Sozialen Modell“ der Entwick­lung die Rede. Für Eltern ist ein Wissen über die kindliche Entwick­lung hilf­reich, um ihre Kinder kompetent begleiten und unterstützen zu können. Eltern als Entwick­lungs­begleiter:innen sind sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst und für ihre Kinder verläss­lich ansprech­bar. Entscheidend ist, die individuellen Interessen, Begabungen, Vorlieben und Ideen des Kindes sensibel wahr­zunehmen.

Druck, Angst oder Aufmerk­samkeits­schwierig­keiten – manche Probleme spitzen sich während der Schul­zeit zu. Wie können Eltern von betroffenen Schul­kindern damit umgehen?

Natürlich gibt es kein einfaches Allheil­mittel gegen verschiedene Schwierig­keiten. Doch für Familien stehen vielfältige Hilfs­angebote zur Verfügung, die fachliche Beratung und individuelle Unterstüt­zung ermöglichen. Diese reichen zum Beispiel von den Leistungen der Kinder- und Jugend­hilfe über die Schulsozial­arbeit hin zur Lern- oder Kinder­psychotherapie. Leidet ein Kind etwa unter einer Legasthenie oder einer Rechen­störung, ist es wichtig, diese professionell abklären zu lassen, um dem betroffenen Kind geeignete Therapie- und Fördermöglich­keiten anzu­bieten.

Drei Fragen an Annette Miller, Auto­rin von „Mein Schulkind“

Wie kann die Kommunikation zwischen Schulkind, Eltern und Lehr­kräften gelingen?

Für einen gelingenden Schul­start ist ein gutes Zusammen­wirken von Kind, Eltern und Lehr­kräften ausschlag­gebend. Eltern sollten hier alle Angebote der Schule – sprich Eltern­abende, Eltern­sprech­stunden oder ähnliches – unbe­dingt in Anspruch nehmen. Und sie sollten keine Scheu haben, die Lehr­kräfte zu kontaktieren, wenn zusätzliche Gespräche nötig sind. Es ist ratsam, hierfür einen eigenen Termin zu vereinbaren, anstatt Sorgen oder Wünsche rasch „zwischen Tür und Angel“ zu klären. Und anstatt ausschließ­lich Kritik zu üben, kann es hilf­reich sein, sich zu fragen: Welche Verbesserungs­wünsche habe ich genau? Und wer kann welchen Beitrag leisten?

Was können Eltern tun, wenn sie Mobbing, Hänseleien oder Ausgrenzung ihres Kindes oder in der Klasse vermuten?

Wenn ein Kind gezielt geärgert oder ausgegrenzt wird, dann benötigt es unbe­dingt Hilfe von den Erwachsenen. Vor allem in der Grund­schule können solche Gescheh­nisse in der Regel gut im gesamten Klassen­verband gelöst werden. Betroffene Kinder neigen dazu, Mobbing „klein­zureden“ – dennoch befinden sie sich oft in großer Not. Daher empfiehlt es sich, dass Eltern auf ihr Bauchgefühl hören und den Kontakt zur Lehr­kraft aufnehmen. Für alle Kinder ist es wert­voll, wenn ein soziales Miteinander, Toleranz und ein wert­schätzender Umgang in der Klassen­gemeinschaft zum Thema gemacht werden.

Im Fall einer Trennung verläss­liche Eltern bleiben – wie geht das?

Bei einer Trennung haben Paare nicht selten emotionale Verletzungen und Enttäuschungen erlebt. Vor diesem Hintergrund ist es für ein Eltern­teil oft schwierig, mit dem anderen Eltern­teil in Kontakt zu bleiben, um im Sinne des Kindes miteinander zu koope­rieren. Für die Kinder ist es jedoch ausgesprochen wert­voll, wenn es ihren Eltern gelingt, die part­nerschaftliche Ebene und die Eltern­ebene innerlich zu trennen. Auf Eltern­ebene kann dann beispiels­weise weiter über schu­lische Entscheidungen, Umgangs­zeiten oder die Ferien­betreuung verhandelt werden. Damit können getrennte Eltern auch die wichtige Botschaft an das Kind senden: „Du darfst uns beide weiterhin lieben – auch wenn wir uns als Paar nicht mehr lieben“. Wenn dies nicht auf Anhieb gelingt, so können sich Eltern nach einer Trennung Hilfe in der örtlichen Erziehungs­beratungs­stelle holen.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Starkregenereignisse nehmen zu – Versicherungsmakler Markus Kiffmeier bietet nun die Möglichkeit eine eigenständige Elementarschadenversicherung abzuschließen

Aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse und den Prognosen, dass diese zukünftig immer öfter vorkommen werden, fragen sich viele Hauseigentümer, ob es nicht möglich ist, zusätzlich eine separate Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier kann hierfür jetzt eine eigenständige Lösung unabhängig vom bereits bestehenden Versicherungsschutz anbieten.

In vielen Fällen führt ein Elementarschadeneinschluss in bestehende bzw. „alte“ Wohngebäude- oder Hausratversicherungsverträge zu sehr hohen Zusatzbeiträgen und dies hält dann leider viele Hauseigentümer von einem äußerst wichtigen und sinnvollen Einschluss von Elementarschäden ab. Diese enormen Beitragsunterschiede sind bei vielen Versicherern auf neue Tarife mit einer darin enthaltenen höheren Grundprämie zurückzuführen. Nun gibt es mit der neuen eigenständigen Elementarschadenversicherung für Wohngebäude und Hausrat eine einfache Lösung, mit der Sie Ihr Eigentum zu äußerst fairen Beiträgen gegen immer wahrscheinlicher werdende Elementargefahren umfangreich versichern können.

Mit der separaten Elementarschadenversicherung kann nun für fast alle Einfamilienhäuser im Kreis Gütersloh zum Einheitsbetrag von 110,- Euro im Jahr (inklusive Versicherungssteuer) die Elementar­deckung ganz bequem separat als Ergänzungsvertrag abgeschlossen werden. Lediglich die Beiträge für die Versicherung von Hausrat sind noch von der jeweiligen Risikozone des Gebäudestandorts und von Größe der Wohneinheit abhängig. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier schätzt an dieser Lösung besonders, dass Versicherungsnehmer, die aktuell durch eines der Starkregenereignisse einen Elementarschaden erlitten haben, versichert werden können, sofern es in den letzten 10 Jahren keinen weiteren Elementarschaden gab.

Verzichten Sie nicht auf den nötigen Schutz Ihres Eigentums und lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. unverbindlich beraten!

Ab Samstag, dem 14. August 2021 wieder mehr Einschränkungen im Freibad wegen Erreichen der Inzidenzstufe II

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass die Öffnung des Bades auch weiterhin nur unter Pandemiebedingungen erfolgt. Aufgrund der erneut gestiegenen Inzidenzzahlen im Kreis Gütersloh gelten jedoch ab Samstag, dem 14.08.2021 wieder weitreichendere Einschränkungen.

Der Einlass ist bis auf Weiteres nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Für Geimpfte oder Genesene entfällt eine Testpflicht. Die Umkleiden und Duschen können wieder mit einer reduzierten Anzahl genutzt werden. Die Startblöcke, der Sprungturm, die Rutsche, die Kletterwand und der Kleinkindbereich sind ebenfalls wieder geöffnet. Auch die Liegewiesen sind freigegeben. Es sind jeweils der Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Die Besuchergrenze liegt aktuell bei 500 Personen.

Die Öffnungszeiten sind entsprechend angepasst worden:

  • Montag: 8.30 Uhr – 20.00 Uhr
  • Dienstag – Freitag: 6.00 Uhr – 20.00 Uhr
  • Samstag: 7.00 Uhr – 19.00 Uhr
  • Sonntag: 8.00 Uhr – 19.00 Uhr

Vor dem Betreten des Bades ist eine Registrierung der Kundenkontaktdaten erforderlich. Dies kann über die Luca App erfolgen. Es ist aber auch manuelle Registrierung vor Ort möglich. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht Maskenplicht (medizinische Maske).

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Impfmobil des Kreises steht vom 18. bis zum 25. August bei Bessmann – Mantaplatte als „Impfprämie“

Bildquelle: Kreis Gütersloh
Bildquelle: Kreis Gütersloh

In der Zeit vom 18. bis zum 25. August steht die mobile Impfstation des Kreises Gütersloh auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann in Marienfeld. Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums an der Marienfelder Straße, hat die Impfstation auf Anregung des Marienfelder Geschäftsmannes Volker Bessmann an dem Standort gemeinsam mit seinem Team aufgebaut und eingerichtet.

Eine Woche lang können sich Impfwillige hier ohne Termin gegen das Corona-Virus impfen lassen. „Der Ablauf ist identisch mit dem im Impfentrum“, erläutert Bernhard Riepe. Das heißt: Nachdem sich die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage von Personalausweis, elektronischer Gesundheitskarte und Impfpass angemeldet haben, werden sie von einer Ärztin/einem Arzt über mögliche Folgen der Impfung aufgeklärt. Als Impfstoffe stehen BioNTech/Pfizer, Moderna und der Einmal-Impfstoff Johnson&Johnson zur Verfügung „Geimpft werden kann jede Person ab 16 Jahren“, erläutert Riepe. Unter 18-Jährige werden mit BioNTech/Pfizer geimpft und müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Nach der Impfung werden die Geimpften für fünfzehn Minuten auf Impfreaktionen beobachtet.

Als „Impfprämie“ spendiert die Firma Bessmann allen Impflingen einen Gutschein für eine Mantaplatte. Einzulösen ist der Gutschein beim Imbiss Perseke auf dem Betriebsgelände der Firma Bessmann oder in Marienfeld an der Bielefelder Straße.

Öffnungszeiten Mobile Impfstation:

  • Montag bis Freitag: 10 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Samstag: 10 Uhr bis 16 Uhr

Am Sonntag bleibt die mobile Impfstation geschlossen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kindertransport mit dem Fahrrad: ADAC vergleicht fünf Transportsysteme für Kinder

Neben dem klassischen Fahrradanhänger liegen in Großstädten vor allem Lastenräder im Trend, um die Kinder von A nach B zu transportieren. Doch bieten diese Transportsysteme den Kindern auch ausreichenden Schutz vor Verletzungen bei einem Unfall? Wie sieht es mit der Handhabung und dem Komfort für die Sprösslinge aus? Der ADAC hat fünf Systeme verglichen, die das Befördern von zwei Kindern ermöglichen: drei verschiedene Typen von Lastenfahrrädern, einen Fahrradanhänger, als gefederte und ungefederte Variante, sowie ein Nachläufersystem samt Kindersitz für den Fahrradgepäckträger.

Der Fokus lag dabei auf den Stärken und Schwächen der einzelnen Systeme in puncto Handhabung, Fahrverhalten, Komfort und Sicherheit inklusive Seitencrashversuch mit einem Auto. Getestet wurde der Transport von zwei Kleinkindern im Alter von etwa 1,5 und 3 Jahren, die durch entsprechende Crash-Dummies simuliert wurden.

Beim Crashversuch wurde ein Unfallszenario nachgestellt, bei dem ein Auto mit 30 km/h und einem Winkel von 45 Grad in das stehende System fährt. Den besten Unfallschutz bietet dabei die Lastenrad-Variante „Backpacker“, bei dem zwei Kindersitze auf dem Gepäckträger montiert werden. Bei einem Aufprall mit einem Pkw befinden sich die Kinder durch die hohe Sitzposition nicht im direkten Crashbereich. Wichtig ist, dass sichere Fahrradkindersitze verwendet werden – diese müssen im Zubehörmarkt separat gekauft werden.

Der Fahrradanhänger schneidet immerhin mit gut ab, da er das Kind durch die Gurtfixierung und den stabilen Rahmen schützt. Nachteil beim Fahrradanhänger: Die Kinder sitzen sehr niedrig, wodurch sie sich im direkten Aufprallbereich des Pkw befinden.

Bei den Systemen mit einer Transportbox (Lastenfahrrad zweispurig und Lastenfahrrad einspurig „Long John“) kann die Box beim Kontakt mit dem Auto die Insassen zwar schützen, allerdings wurden beide Systeme umgeworfen und schlitterten auf Grund der glatten Oberfläche über die Straße. Hier ist die Gefahr groß, dass es zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr kommt. Außerdem versagten beim Crash einzelne Gurt- und Rückhaltesysteme. Hier sieht der ADAC erhöhten Nachholbedarf bei den Herstellern.

Das Nachläufersystem schneidet bei den Crashversuchen am schlechtesten ab. Da das Kind auf dem angehängten Kinderfahrrad ungeschützt ist, werden Hüfte und Beine beim Zusammenstoß mit dem Auto direkt getroffen. Der Dummy prallt danach mit dem Kopf auf den Asphalt.

Überraschend fielen auch die Ergebnisse der Komfortmessungen aus: So bietet der gefederte Fahrradanhänger den mit Abstand besten Komfort für die Kinder. Im Vergleich zum ungefederten Anhänger werden die Belastungen beim Überfahren von Randsteinen oder Schlaglöchern um bis zu 50 Prozent reduziert. Der Aufpreis für die Federung lohnt sich also durchaus.

Der ADAC rät: Fahrer wie auch Insassen sollten grundsätzlich immer einen Helm tragen, um bei einem Unfall die Verletzungsgefahr im Kopfbereich zu reduzieren.

Weitere Informationen zur ADAC Untersuchung der Kindertransportsysteme finden Sie unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Impfdurchbruch: Geimpft und trotzdem erkrankt

Seit Juli 2020 als Medizinischer Leiter des Spezialteams Corona bei der Kreisverwaltung im Einsatz: Prof. Dr. Dietrich Paravicini (Foto: Kreis Gü-tersloh).
Seit Juli 2020 als Medizinischer Leiter des Spezialteams Corona bei der Kreisverwaltung im Einsatz: Prof. Dr. Dietrich Paravicini (Foto: Kreis Gü-tersloh).

Es gibt Corona-Krankheitsverläufe, die offenbar trotz vollständigen Impfschutzes ins Krankenhaus führen. Seit dem 29. Juli wurden in Krankenhäusern im Kreis Gütersloh insgesamt 25 Patienten wegen oder mit COVID-19 behandelt. Davon waren drei vollständig geimpft. Wie kann das sein? Prof. Dr. Dietrich Paravicini, ehemals Chefarzt der Intensivmedizin im Städtischen Klinikum Gütersloh, unterstützt seit Juli 2020 die Kreisverwaltung im Corona-Einsatz und nennt dafür mehrere Gründe:

„Es ist wohl so, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von der Impfung profitieren. Die Immunantwort des Körpers auf eine Impfung fällt unterschiedlich aus. In seltenen Fällen kommt es zum sogenannten Impfdurchbruch, eine Erkrankung trotz Immunisierung.“ Der Faktor Zeit sei ein weiterer Grund dafür, dass jemand trotz doppelter Impfung krank werden könne, denn die Wirkung der Vakzine ließe mit der Zeit nach. Auch Varianten spielten eine Rolle. Gerade bei der Delta-Variante sei die Viruslast auch bei den Geimpften in den ersten Tagen einer Infektion sehr hoch. Man sei dann ansteckend und habe dabei möglicherweise sogar starke Symptome. Bei Geimpften gingen jedoch – im Gegensatz zu Ungeimpften – sowohl die Viruslast als auch die Symptomatik rasch zurück.

„Impfschutz ist keine 100-Prozent-Versicherung, Impfschutz trägt dazu bei, dass Krankheitsverläufe milder sind“, so ordnet Paravicini den Nutzen der Covid-Impfung ein. „Man ist auf jeden Fall gut beraten, sich impfen zu lassen, denn wer geimpft ist, entwickelt im Falle einer Infektion seltener einen schweren Verlauf als Ungeimpfte. Mit Impfdurchbrüchen hat man immer zu tun, das ist normal. Wir wollen hoffen, dass das nicht allzu oft vorkommt.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Freitag, 13. August Rauchmeldertag – Sicherheitscheck nötig

(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper neben der neuen Drehleiter (Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).
(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper (Foto:  Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).

‚Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich überprüfen und nach zehn Jahren austauschen!‘- unter diesem Motto findet der diesjährige Rauchmledertag am Freitag, 13. August, statt. Bereits seit 2006 wird immer einmal im Jahr an einem Freitag, den 13. auf die Wichtigkeit der lebensrettenden Geräte hingewiesen.

Leider werden Rauchmelderwartungen häufig vergessen, so Dietmar Holtkemper, Kreisbrandmeister des Kreises Gütersloh: „Es ist wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen.“

Der Feuerwehr ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bevölkerung um die Bedeutung und die Funktionsweise der Rauchmelder weiß. Stefan Budde, Fachbereichsleiter Brandschutzerziehung- und Aufklärung im Kreisfeuerwehrverband Gütersloh: „Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte.  Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder -und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr- zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“.

Als zusätzliches Infomaterial kann man sich auf der Website des Aktionstages die Online – Broschüre ‚Rauchmelder in Haus & Wohnung´ herunterladen. Dort findet man wichtige Informationen und Tipps rund um das Thema Rauchmelder im Haus richtig anwenden.

Zum Thema: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen

Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden:

  1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht werden müssen.
  2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (miteinem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen).
  3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 Zentimeter im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten.
  4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach zehn Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)