Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat den Schülerfoto- und Kurzfilmwettbewerb „EuroVisions 2021“ gestartet. Unter dem diesjährigen Motto „Europa – so will ich leben!“ sind Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen eingeladen, ihre Ideen und Anregungen zur Zukunft Europas über Fotos oder Kurzfilme auszudrücken. Wo wünschen sich Jugendliche mehr Möglichkeiten zur Mitsprache bei der Gestaltung der Zukunft in Europa? Welche Themen sind ihnen wichtig? An welchen Entscheidungen sollte sie die Europäische Union beteiligen? Wie lassen sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa besser schützen und stärken?
Minister Holthoff-Pförtner: „Ich hoffe, dass sich beim diesjährigen Schülerwettbewerb besonders viele Schülerinnen und Schüler mit Europa auseinandersetzen. Die Bekämpfung des Klimawandels und Bewältigung der ökologischen Herausforderungen, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, die Verteidigung unserer freiheitlichen Lebensweise oder der digitale Wandel Europas – all diese Themen bestimmen unser zukünftiges Miteinander. Deshalb sollte gerade die junge Generation sich aktiv in den Prozess einbringen, die Zukunft Europas mitzugestalten.“
Europaparlament, Europäische Kommission und Europäischer Rat haben gemeinsam die Konferenz zur Zukunft Europas einberufen. Dazu finden Bürgerdialoge, Jugendforen, eine digitale Plattform, Veranstaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Sportevents, Festivals und Hackathons statt. Nordrhein-Westfalen ist im Juni bereits mit einem Online-Bürgerdialog in den direkten Austausch gestartet.
An „EuroVisions 2021“ können Jugendliche (Einzelpersonen, Arbeitsgruppen oder ganze Klassen) aller Schulformen der Sekundarstufen I und II aus Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Einsendeschluss für die Fotos und Kurzfilme ist der 25. November 2021, die Gewinnerbeiträge erhalten bis zu 750 Euro Preisgeld.
Die Wettbewerbsbedingungen und das Teilnahmeformular zum Wettbewerb gibt es auf www.eurovisions.nrw. Dort können auch die Foto- und Filmbeiträge der letzten Jahre abgerufen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen richtet „EuroVisions“ seit 2006 aus.
In Deutschlands Gewässern sind bis zum Ende des Sommers mindestens 245 Menschen ertrunken. Zwischen Jahresbeginn und Ende August kamen damit 82 Menschen weniger im Wasser ums Leben als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Zahlen gab die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) am Donnerstag (30.9.) bekannt. „Verglichen mit dem Vorjahr gab es in den Sommermonaten deutlich weniger Badetote“, sagte DLRG Präsident Achim Haag. Das sei vor allem auf den sonnenarmen und kühleren August zurückzuführen. Für diesen Monat weist die DLRG Statistik 40 Opfer aus, im heißen August 2020 waren es 117.
„Im Umkehrschluss haben wir in diesem Sommer wieder erlebt, wie die Zahl tödlicher Unfälle während einer Hitzeperiode in die Höhe schnellt. Im sehr warmen Juni mit vielen Sonnentagen ertranken 76 Menschen und somit 30 mehr als im Juni 2020“, so Haag. Dies zeige erneut, dass das Unfallrisiko am und im Wasser bei Sommerwetter deutlich ansteige. „Dann bevölkern die Menschen die Gewässer, jedoch nicht nur die bewachten Badestellen und Schwimmbäder, sondern eben auch die vielen unbewachten Seen, Flüsse und andere Gewässer“, führte der DLRG Präsident weiter aus.
Mehr Sicherheit gefordert
So ereigneten sich bislang in diesem Jahr die meisten Unfälle an überwiegend ungesicherten Gewässern. 183 Menschen starben allein in Seen und Flüssen, das sind rund 75 Prozent aller Fälle. Haag: „Wir müssen die Sicherheit an den unbewachten Gewässern in Deutschland erhöhen. Dafür ist Aufklärungsarbeit ebenso wichtig wie das Umsetzen konkreter Sicherheitsmaßnahmen.“ Die DLRG werde ihren Beitrag leisten. Das müsse auch für die politisch Verantwortlichen bundesweit gelten.
Von den 245 Opfern sind im Ländervergleich in Bayern mit 49 die meisten ertrunken (-18 im Vergleich zum Vorjahr). Dahinter rangiert Baden-Württemberg mit 28 Ertrunkenen (-9). Einen Todesfall weniger gab es in Mecklenburg-Vorpommern, wo gegen den Trend mehr Menschen ertranken als im Vorjahreszeitraum (+11). Im Tourismusland wies die Statistik sechs Todesfälle mehr in der Ostsee sowie fünf in Seen und Flüssen aus. Einen Anstieg verzeichnete die DLRG auch in Sachsen (+5) – mit 22 Ertrunkenen auf Rang vier – sowie in Bremen (+1), Hamburg (+3) und Sachsen-Anhalt (+5).
Gestiegen sind die Zahlen der Todesfälle auch in den deutschen Küstengewässern: 18 Menschen verloren in der Ostsee (+4) ihr Leben, sieben Person in der Nordsee (+3). Ferner ertranken Menschen in Schwimmbädern (4), Kanälen (11), Teichen (9), Bächen (4), privaten Pools (2), Gräben (2), Hafenbecken (1) und sonstigen Gewässern wie zum Beispiel Rückhaltebecken (4).
Anstieg bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre
In den meisten Altersgruppen waren 2021 bisher weniger Ertrunkene zu verzeichnen. Das trifft auch auf die Kinder bis zum Alter von fünf Jahren zu: Mit sieben Jungen und Mädchen ertranken neun weniger als zwischen Anfang Januar und Ende August 2020. Allerdings ertranken unter den Sechs- bis 15-Jährigen 24 Kinder und Jugendliche und damit 14 mehr. Die Hälfte von ihnen kam im heißen Juni zu Tode, 18 der 24 Personen verloren während der drei Sommermonate ihr Leben im Wasser. „Möglicherweise ist dieses traurige Ergebnis auch eine Folge der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie“, kommentierte DLRG Präsident Haag. Über viele Monate habe keine Schwimmausbildung stattfinden können. Unsichere Schwimmer seien noch unsicherer geworden und in der bewegungsarmen Zeit habe sich auch der allgemeine Fitnesszustand verschlechtert.
Im Geschlechtervergleich bleiben nach der DLRG Statistik Männer die Risikogruppe. Auf sie entfallen 80 Prozent der Opfer. Hauptgründe für das Ertrinken sind das Baden an unbewachten Abschnitten, Leichtsinn, Selbstüberschätzung und der Einfluss von Alkohol. Die Todesopfer der verheerenden Flutkatastrophe im Juli in Westdeutschland sind nicht Teil der aktuellen Zwischenbilanz.
(Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell)
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Zum Schutz von Natur und Umwelt ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vermeidung von unnötigem Licht in der Nacht auf. „Weniger Lichtverschmutzung schützt Menschen und Insekten und spart Energie“, so die Ministerin. In einer neuen Studie hat das Landesumweltamt ermittelt, wie groß die Lichtverschmutzung in einzelnen Kreisen ist und welche Regionen sich für das Erleben des nächtlichen Himmels mit Milchstraße und Co. besonders eignen. Wie zu erwarten, zeigen die Lichtkarten vor allem in den städtischen Räumen eine deutliche Aufhellung des Nachthimmels. Dunkle Bereiche liegen insbesondere im Süden und Osten des Landes.
„Die neue Studie unterstützt dabei, besonders betroffene Bereiche und Potenziale für die Verminderung der Lichtverschmutzung zu identifizieren. Gleichzeitig zeigen die Auswertungen, wo noch besonders dunkle Bereiche liegen, in der sich die Natur nachts frei entfalten kann. In diesen Bereichen können Sternenbeobachtungen zu einem beeindruckenden Naturerlebnis werden“, so Heinen-Esser weiter. „Jede und jeder Einzelne kann zur Eindämmung von Lichtverschmutzung seinen Beitrag leisten.“
Ministerin Heinen-Esser rief insbesondere Kommunen und Unternehmen dazu auf, die Beleuchtungszeiten zu begrenzen und insektenfreundliche und energiesparende Leuchtmittel einzusetzen: „So hell wie nötig, so dunkel wie möglich muss der Grundsatz sein.“ Heinen-Esser begrüßt die Neuregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und betont die Bedeutung einer zügigen Konkretisierung per Bundesverordnung. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind ab März kommenden Jahres unter anderem in Naturschutzgebieten zusätzliche Straßenbeleuchtungen und lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Auch außerhalb von Schutzgebieten soll der Schutz künftig verbessert werden. Geplant sind unter anderem einheitliche technische und konstruktive Vorgaben für eine insektenfreundliche Beleuchtung. Die konkrete Ausgestaltung wird noch in einer bundesweiten Verordnung geregelt.
Lichtverschmutzung hat negative Auswirkungen auf Mensch und Natur. So können fehlende Dunkelheit oder Licht mit ungünstigem Farbspektrum den Hormonhaushalt und den Schlafrhythmus stören. Insekten werden durch Licht angelockt und verenden, die Orientierung von Vögeln kann gestört werden und Lebensräume von zum Beispiel Fledermäusen können beeinträchtigt werden. Für die Studie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Auftrag des Umweltministeriums eine flächendeckende Auswertung von Satellitendaten vorgenommen.
Als Leitfaden für den gewerblichen und öffentlichen Bereich hat das LANUV die Broschüre „Künstliche Außenbeleuchtung – Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen“ veröffentlicht. Diese enthält Hinweise und Tipps zu einer „optimalen Beleuchtung“ unter anderem von Gebäuden, Straßen, Parkhäusern und Sportplätzen. Wenn diese Gestaltungstipps beherzigt werden, können Beleuchtungen ohne Sicherheits- und Komforteinbußen energieeffizient umgesetzt werden. Belästigungen durch Aufhellung oder Blendung können vermieden werden.
Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht
Für die Bewahrung des natürlichen Nachthimmels setzt sich unter anderem die Nationalparkregion Eifel ein. Im Jahr 2019 erhielt der Nationalpark Eifel von der International Dark Sky Association (IDA) die endgültige Anerkennung als Internationaler Sternenpark. Bislang existieren nur wenige dieser Gebiete in Deutschland. Mit Unterstützung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen setzen sich die Nationalparkverwaltung und der Naturpark Nordeifel dafür ein, den Sternenpark gemeinsam mit Kommunen und zahlreichen Partnern zu einer Sternenregion weiterzuentwickeln. Mit dem Beitrag „Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht“ gewann der Naturpark Nordeifel den Naturparkwettbewerb 2021 des Umweltministeriums und erhielt für das Projekt eine Förderung in Höhe von rund 400.000 Euro. Im Rahmen des Projektes werden Sternenguides ausgebildet, Sternen-Beobachtungspunkte eingerichtet und Sensibilisierungsangebote zum rücksichtvollen Einsatz von Außenbeleuchtung umgesetzt.
Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2021 im Durchschnitt 32,62 Cent je Kilowattstunde Strom gezahlt. Erdgas kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 6,41 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen sowohl die Strompreise als auch die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2020 damit um 4,7 %.
Haushaltspreise steigen durch Steueranpassung
Die Privathaushalte mussten im 1. Halbjahr 2021 insbesondere deswegen mehr für Strom und Gas bezahlen, weil der Mehrwertsteuersatz von ermäßigten 16 % wieder auf den ursprünglichen Satz von 19 % erhöht worden war. Bei einem Jahresverbrauch an Strom von beispielsweise weniger als 1 000 Kilowattstunden sind etwa 67 % Prozent des Preisanstieges auf die Umsatzsteuer zurückzuführen. Ohne diesen Effekt hätten private Haushalte zum Beispiel bei einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden sogar 0,27 Cent weniger zahlen müssen als noch im 2. Halbjahr 2020.
Die Erdgaspreise hat der mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführte nationale CO2-Zertifikatehandel zudem zusätzlich belastet. Abhängig von ihrem Jahresverbrauch zahlten die privaten Haushalte allerdings unterschiedliche Gaspreise. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 200 Gigajoule stiegen die Preise um 9,8 %. Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule hingegen sanken die Preise trotz gestiegenem Umsatzsteuersatz und CO2-Bepreisung um 0,5 %.
Die reinen Energiepreise entwickelten sich für Strom und Erdgas unterschiedlich. Während der Energiepreisbestandteil für Strom erheblich stieg, profitierten die privaten Haushalte bei Erdgas von den bis Mitte 2020 gesunkenen Großhandelspreisen. Hier sank der Energiepreisbestandteil über alle Verbrauchsgruppen hinweg um 8,2 %.
Preise für Nicht-Haushaltskunden entwickeln sich uneinheitlich
Nicht-Haushaltskunden (zum Beispiel Unternehmen oder Behörden) zahlten im 1. Halbjahr 2021 für Strom ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 14,90 Cent je Kilowattstunde. Das waren 1,2 % weniger als im 2. Halbjahr 2020. Dabei unterschieden sich die Preise und deren Entwicklung je nach Verbrauchsgruppe erheblich: Bei einem Jahresverbrauch zwischen 2 000 und 20 000 Megawattstunden fiel der Durchschnittspreis um 2,2 %. Bei einem Verbrauch ab 150 Gigawattstunden hingegen stiegen die Preise deutlich um 20,3 %. Erheblichen Einfluss auf die Preise für Großverbraucher hatte dabei die Strompreisentwicklung an den Energiebörsen, an denen die Preise seit Mitte 2020 deutlich gestiegen waren.
Für Erdgas zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2021 durchschnittlich 3,05 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Erdgas für sie 14,2 % teurer als im 2. Halbjahr 2020. Die Preise stiegen über alle Verbrauchsgruppen hinweg: Für Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Gigajoule stiegen die Preise um 6,3 %, für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 4 Millionen Gigajoule um 41 %. Dafür gab es je nach Verbrauch unterschiedliche Gründe: Für die Verbrauchsgruppen bis zu 1 Millionen Gigajoule war die Einführung der CO2-Bepreisung der entscheidende Preistreiber, für Verbraucher mit mehr als 1 Millionen Gigajoule Jahresverbrauch die gestiegenen Energiekosten.
Methodische Hinweise:
Die Statistik der Erdgas- und Stromdurchschnittspreise wird seit 2020 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Hierfür werden bei Energieversorgern alle Verkaufspreise für nach dem Jahresverbrauch definierte Verbrauchsgruppen für private Haushalte und Nicht-Haushaltskunden, sowohl für Bestandskunden als auch neu abgeschlossene Verträge, erhoben. Zusätzlich werden Verwaltungsdaten zu Stromsteuer und Energiesteuer sowie zu Erneuerbare-Energien-Gesetz-, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz- und Offshore-Netzumlage ausgewertet. Vergleichbare Vorjahreswerte vor 2019 werden durch das europäische Statistikamt Eurostat (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/energy/data/database) veröffentlicht, ebenso vergleichbare Preise für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Gütersloh (ots) – (RB) – Harsewinkel – Am Freitagnachmittag (08.10.21) wurde eine Zeugin in Harsewinkel in der Heinrich-Heine-Straße durch einen lauten Knall auf ein schwarzes Fahrzeug aufmerksam. Anschließend konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug augenscheinlich einen Begrenzungspfosten angefahren und sich im Anschluss mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Oesterwieher Straße entfernt hat. Wer kann Angaben zu dem Fahrzeug und / oder Insassen machen? Vermutlich ist das Fahrzeug vorne rechts beschädigt.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Bislang unbekannte Täter sind in der Zeit zwischen Freitag, 01.10. und Donnerstag, 07.10. in ein Einfamilienhaus an der Straße Breede Riek eingebrochen. Die Unbekannten gelangten durch ein eingeworfenes Fenster in das Wohnhaus und durchsuchten anschließend Schränke und Schubladen. Sie entwendeten unter anderem eine Musikanlage und einen Fernseher. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den Tatort verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
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Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Archivbild – Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Testzentrum am Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, werden die Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land NRW in der neuen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung getroffen. Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes oder Alters nicht haben impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben diese Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests:
Kinder, die noch unter zwölf Jahre alt sind oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf geworden sind.
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sowie Schwangere: Auch wenn für diese Personen inzwischen eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, können sie die kostenfreien Tests noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres wahrnehmen.
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Diejenigen, für die zum Zeitpunkt der Testung eine medizinische Kontraindikation besteht oder bis zu drei Monate davor bestanden hat, müssen den Test nicht bezahlen.
Stillende: Die STIKO hat die Impfung für diese Personengruppe am 10. September empfohlen. Bis dahin bestand eine medizinische Kontraindikation bezüglich der Impfung. Wer also stillt oder in diesem Zeitraum ein Kind zur Welt gebracht hat, kann das kostenlose Angebot noch wahrnehmen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Demnach haben vormalig Schwangere beziehungsweise Stillende bis zum 10. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung.
Studierende aus dem Ausland, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember kostenlos per Schnelltest testen lassen. Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, finden Betroffene auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes (pei.de/impfstoffe/covid-19)
Probanden, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.
Mit Corona Infizierte sowie deren Kontaktpersonen können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Um das kostenfreie Testangebot weiterhin nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen bei der Teststelle ausweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass gilt dabei als Nachweis einer Schwangerschaft und einer bestehenden Stillzeit. Studierende, die einen in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, müssen ihre Studienbescheinigung und den Impfausweis vorzeigen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den für die Studie Verantwortlichen einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen. Kontaktpersonen können entweder ihre Bescheinigung vom Arzt oder vom Gesundheitsamt vorzeigen oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts nutzen. Dort müsste die Statusanzeige auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.
Alle anderen Personengruppen müssen für ihren Schnelltest zahlen. Wie teuer der wird, legen die jeweiligen Teststellen selbst fest. Wo im Kreisgebiet getestet wird, finden Interessiere auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona Kontaktpersonen erhalten Informationen zu den Teststellen durch das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.
Achtung: Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an Personen ohne Symptome. Wer sich krank fühlt, soll sich an seinen Hausarzt wenden. In diesen Fällen kann der Arzt wie gewohnt einen kostenfreien PCR-Test durchführen.
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Wir sind in dieses Schuljahr mit der Maßgabe gestartet, an unseren Schulen trotz strenger Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz stets so viel Normalität wie möglich zuzulassen. Auf diesem Weg sind wir erfolgreich vorangekommen. Unsere Maßnahmen wirken und sichern einen stabilen Unterrichtsbetrieb in Präsenz. Die Infektionslage hat sich in den vergangenen Wochen spürbar verbessert.“
Nach der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten des Ministeriums für Schule und Bildung geht die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern weiter zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 22. September noch 4.780 (0,25 Prozent) bestätigte Fälle, waren es in der vergangenen Woche noch 3.925 (Stichtag 29. September: 0,20 Prozent). In Quarantäne befanden sich 6.262 Schülerinnen und Schüler (0,3 Prozent); eine Woche zuvor (22.09.21) waren es noch 7.581 oder 0,4 Prozent.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Testungen
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend. Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. Während der Herbstferien können zur Testung die in den Schulen vorhandenen Selbsttests anstatt des Lollitestverfahrens genutzt werden. Die Schulträger können die in den Schulen vorhandenen Testsets bei Bedarf umverteilen.
Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Auch in den Herbstferien besteht ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich appelliere daher an alle Eltern und Verantwortlichen: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in der zweiten Ferienwoche zur Sicherheit testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien.“
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Unsere Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten der Pandemie viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Die jungen Menschen haben das auf eine bewundernswerte Art und Weise getan und ihre große Verantwortungsbereitschaft unter Beweis gestellt. Dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kontinuierlich überprüfen und nicht länger aufrechterhalten als unbedingt erforderlich. Dazu gehört aber auch, dass wir unserer Verantwortung für uns selbst und unsere Mitmenschen gerecht werden. Ich appelliere daher an alle Erwachsenen, sich impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch unsere Kinder und erhöhen die Impfquote. Jede Impfung ist ein Schritt hin zu mehr Normalität.“
Die Herbstferien in Nordrhein-Westfalen beginnen am Montag, den 11. Oktober 2021. Erster Schultag nach den Ferien ist Montag, der 25. Oktober 2021.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien finden Sie hier. Die Schulmail vom 6. Oktober 2021 finden Sie hier.
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