Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper hatte KoCI-Leiterin Sandra Lange bei dem Probedurchlauf unterstützt: Er hatte 288 Feuerwehrleute aktiviert, die am Samstag geboostert wurden (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper hatte KoCI-Leiterin Sandra Lange bei dem Probedurchlauf unterstützt: Er hatte 288 Feuerwehrleute aktiviert, die am Samstag geboostert wurden (Foto: Kreis Gütersloh).
Im ehemaligen Impfzentrum an der Marienfelder Straße haben am Samstag, 20. November, Kräfte der Feuerwehren einen Testlauf in der Impfstelle des Kreises Gütersloh absolviert. Der Testlauf war notwendig, die Abläufe sind ein wenig anders als im Impfzentrum: Das geht schon los bei der neuen Terminsoftware, die der Kreis Gütersloh für den Betrieb der Impfstelle angeschafft hat. Bilanz am Nachmittag: Alles ohne Probleme gelaufen. 288 Mitglieder der Feuerwehr wurden geboostert, der Testlauf war mit echten Spritzen und echten Impflingen. „Wir haben im Gegensatz zu vielen anderen Kreisen und kreisfreien Städten den großen Vorteil, noch über das ehemalige Impfzentrum zu verfügen“, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. „Dank an dieser Stelle ausdrücklich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die uns den ehemaligen NAAFI-Shop auf dem Kasernengelände nach wie vor kostenlos zur Verfügung stellt.“
Über einen Link konnten die Beteiligten für den Testlauf exklusiv auf den Samstag als Impftermin zugreifen und sich einen Termin buchen. Am kommenden Mittwoch, 24. November, öffnet die Impfstelle, die Termine waren bereits zwei Stunden nach der Freischaltung des Buchungsportals bis zum 23. Dezember ausgebucht. Geimpft wird ausschließlich mit Termin. „Wir arbeiten in einer komplett neuen Konstellation, das System ist neu beim Check-in, beim Check-out und so weiter“, erläutert Sandra Lange, Leiterin der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI). „Mir war der Probedurchlauf wichtig, damit wir die Bürgerinnen und Bürger am kommenden Mittwoch mit einem guten Gefühl empfangen können.“ Der Probedurchlauf verlief ohne Komplikationen, einige Details werden am Montag und Dienstag noch optimiert. In Hochzeiten sind hier bis zu 2.800 Bürgerinnen und Bürger am Tag geimpft worden. Damals waren acht Impfstraßen in Betrieb, aktuell sind es drei. Vereinbart wurde im Krisenstab, den Auftakt der Impfstelle erst einmal sauber über die Bühne zu bringen und dann über eine Ausweitung des Impfangebots der KoCI zu sprechen. Mit dem 8. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens ist nun eine Aufstockung möglich. Das medizinische Fachpersonal, das impft, muss der Kreis selbst anstellen. Die KoCI wird parallel die Impfstelle an der Marienfelder Straße und Impfangebote vor Ort in den Kommunen organisieren.
Am Samstag, 27.11.2021 haben die Harsewinkeler Bürger in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit, dass Laub von städtischen Bäumen an fünf Stellen im Harsewinkeler Stadtgebiet kostenlos zu entsorgen.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat beschlossen, dass den Harsewinkeler Bürgern jährlich an drei Terminen im Herbst die Möglichkeit geboten werden soll, dass Laub städtischer Bäume, welches auf ihrem Grundstück anfällt, kostenlos abgeben zu können. Am Samstag, 27.11.2021 findet daher die dritte und letzte Sammlung in diesem Jahr statt. Am Römerweg (altes Klärwerk) in Greffen, an der Anton-Linzen-Straße (hinter Imbiss Perseke) in Marienfeld und in Harsewinkel im Michel-Vauthrin-Park (Wagenfeldstraße), auf dem Heimathof und am Altglascontainerstandort Rudolf-Diesel-Straße (Zufahrt Hundeplatz) werden die begehbaren Abfallcontainer stehen, die in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet sind. In dieser Zeit kann jeder betroffene Bürger sein Laub in die Container einwerfen.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Herr Linnemann unter der Tel.: 05247/935-197 oder per E-Mail: Guido.Linnemann@gt-net.de.
Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Oktober 2021 in Deutschland 82 733 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 9 % über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat (+6 615 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden. In der 43. Kalenderwoche (vom 25. bis 31. Oktober) lagen die Zahlen 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre.
Zahl der wöchentlichen COVID-19-Todesfälle von Mitte September bis Mitte Oktober in etwa konstant
Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 41. Kalenderwoche 2021 (11. bis 17. Oktober) möglich. In dieser Woche gab es laut RKI
381 COVID-19-Todesfälle – die Zahlen sind damit seit Mitte September in etwa konstant. Die erhöhte Gesamtsterblichkeit im September und Oktober erklären sie nicht.
Anfang Oktober erhöhte Sterbefallzahlen in den meisten Bundesländern
Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 40. Kalenderwoche (4. bis 10. Oktober) abbilden. In dieser Woche lagen sie in den meisten Bundesländern über dem jeweiligen mittleren Wert der Vorjahre. Am höchsten war die Abweichung in Rheinland-Pfalz (+16 % oder 137 Fälle). In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lagen die Sterbefallzahlen im Bereich des Vergleichswertes aus den Vorjahren – in Hamburg darunter.
Erhöhung der Sterbefallzahlen im Oktober auch in anderen europäischen Ländern
Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. In den Oktoberwochen wurde in vielen europäischen Ländern eine niedrige oder moderate Übersterblichkeit („low excess“ oder „moderate excess“) festgestellt. Auch in Deutschlands Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden gab es für mindestens eine Oktoberwoche einen derartigen Befund. Für die von der Corona-Pandemie derzeit besonders betroffenen Länder Bulgarien und Rumänien liegen bei EuroMOMO keine Daten vor.
Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:
Grundlage der Sonderauswertung für das Jahr 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.
Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Mit diesem Modell lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder geringfügig niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse stehen jeden Dienstag zur Verfügung.
Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen Vergleich nicht einberechnet werden.
Der Median wird für den Vergleich mit den Vorjahren seit Berichtsmonat Juli 2021 verwendet. Zuvor waren die aktuellen Sterbefallzahlen mit dem arithmetischen Mittel der Vorjahre verglichen worden. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber einmaligen Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Ansonsten würde die zweite Corona-Welle ab Oktober 2020 das Durchschnittsniveau so weit anheben, dass man die aktuellen Werte nicht mit einer „normalen“ Sterblichkeit, sondern mit einer durch außergewöhnliche Effekte überhöhten Sterblichkeit vergleichen würde. Der Rückgriff auf den Median ermöglicht in diesem Zusammenhang eine sinnvollere Einordnung des weiteren Jahresverlaufes. Weitere Informationen zur Berechnung und Verwendung des Medians enthält die Pressemitteilung vom 10.08.2021.
Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf den Vergleich mit Vorjahren auswirkt. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.
Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für das Kalenderjahr 2020 bietet die Pressemitteilung Nr. 331 vom 09.07.2021. Auskunft über die Entwicklung einzelner Todesursachen im Jahr 2020 gibt die Pressemitteilung Nr. 505 vom 05.11.2021.
Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 41. Kalenderwoche 2021 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ und der Sonderseite „Corona-Statistiken“.
Hintergründe zur Berechnung von Übersterblichkeit, zu aktuellen Methoden und Ergebnissen liefert zudem ein Artikel in „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ zu Sterbefallzahlen während der Corona-Pandemie.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Zu seinem 30-jährigen Bühnenjubiläum hält Jean-Claude Séférian einen musikalischen Rückblick auf Konzerte in den verschiedensten Ecken dieser Erde, wenn er unter dem Titel „Voyages, voyages“ zu einem Chansonabend „von fremden Ländern und Menschen“ einlädt.
Seine musikalische Tour ist ebenso durchdrungen von ernsten, melancholischen wie auch witzigen Blicken auf die verschiedenen Länder. Bekannte Chansons von Aznavour, Brel, Trenet oder Moustaki wechseln sich mit Liedern von Séférian ab, der durch seine launigen Moderationen hilft, Sprachbarrieren zu überwinden.
30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen unterstützen heimische Vereine mit einem Kleinbus, den sie beim Autohaus Grundmeier ausleihen können.
30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen unterstützen heimische Vereine mit einem Kleinbus, den sie beim Autohaus Grundmeier ausleihen können.
Dank der Unterstützung von 30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Umgebung steht im Autohaus Grundmeier für ortsansässige Vereine ein neuer Kleinbus als Transportmittel für Fahrten aller Art bereit. Der Opel Vivaro, der bis zu neun Sitzplätze bietet und mit den Firmenlogos der Sponsoren verziert ist, wurde von der Firma VereintMobil aus Hannover organisiert. Das Autohaus Grundmeier kümmert sich um Wartung, Betreuung und Verleih des neuen Gefährts.
Vereine können den Kleinbus kostenlos nutzen, um von A nach B zu kommen und kein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht. Auswärtsspiele, Wochenendfreizeiten, gemeinsame Ausflüge, Wettkämpfe oder Bildungsfahrten können mit dem Vereinsmobil problemlos geplant und durchgeführt werden. Es kann dafür beim Autohaus Grundmeier reserviert und ausgeliehen werden. Dabei läuft alles ähnlich ab wie bei einem Mietwagen. Der entleihende Verein muss hier aber lediglich Benzinkosten und eine Kaution einplanen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich erstattet wird. Bei Fernfahrten und längeren Entleihzeiten wird zudem ein überschaubarer Obolus für Betriebskosten und Wartung fällig. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Abholer ihre Vereinstätigkeit nachweisen können und es wird zudem darauf geachtet, dass Vereine Termine nicht auf Verdacht blockieren. Reservierungsanfragen nimmt Simone Hermann gerne telefonisch unter 05247-923255 oder per E-Mail unter s.herrmann@grundmeier.com entgegen.
Ein besonderer Dank gebührt neben dem Autohaus Grundmeier und VereintMobil den ansässigen Sponsoren, die für dieses Projekt einen Teil ihrer Werbeausgaben dafür abgezweigt haben, um unsere heimischen Vereine auf diese sehr praktische Art und Weise zu unterstützen.
Der Sozialverband VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Greenpeace fordern die Koalitionäre der kommenden Bundesregierung auf, die Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte und pflanzliche Milchersatzprodukte so weit wie möglich zu senken. Damit würden Anreize gesetzt, mehr pflanzliche statt tierischer Lebensmittel zu konsumieren.
„Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die vom Klimaschutzgesetz vorgegebenen Emissionsziele zu erreichen. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass eine gesunde, umwelt- und klimaverträgliche Ernährung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher möglich und bezahlbar ist, zum Beispiel durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Obst und Gemüse“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
MEHRHEIT BEFÜRWORTET STEUERLICHE ANREIZE
Eine Steuerreform, die zu nachhaltigem und gesundem Lebensmittelverbrauch anregt, findet breite Zustimmung: 71 Prozent der Bundesbürger:innen sprechen sich dafür aus, dass die Lebensmittelpreise die wahren Kosten abbilden sollten – also auch die Kosten der Umwelt- und Klimaschäden, die bei der Produktion entstehen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. 81 Prozent der Befragten befürworten darüber hinaus steuerliche Anreize, um umwelt- und klimaverträglichen Konsum zu fördern.
Die drei Verbände sehen darin einen klaren Auftrag an die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel so weit wie möglich zu senken und sich in Brüssel für eine EU-weite Steuerbefreiung einzusetzen. Dies würde dazu beitragen, den aktuellen Preisanstieg bei Lebensmitteln auszugleichen. Zudem könnten damit Belastungen für Verbraucher:innen durch eine Tierwohlabgabe auf Fleisch- und Milchprodukte vermindert werden.
KLIMAFREUNDLICHE ERNÄHRUNG MUSS AUF AMPEL-AGENDA
VdK, vzbv und Greenpeace sprechen sich dafür aus, die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) vorgeschlagenen Maßnahmen für mehr Tierwohl in den Ställen umgehend umzusetzen. Bäuerinnen und Bauern sollten mit den Einnahmen aus einer zweckgebundenen Abgabe gezielt unterstützt werden, wenn sie bessere Haltungsbedingungen schaffen und weniger Tiere halten. „Die Landwirtschaft kann ihren Beitrag zur Klimaneutralität nur leisten, wenn halb so viele Tiere gehalten werden und Anreize so gesetzt werden, dass die Nachfrage nach tierischen Produkten entsprechend sinkt“, sagt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace. „Dazu sollten Obst und Gemüse als klimafreundliche Lebensmittel günstiger und klimaschädliche Lebensmittel wie Fleisch und Milch nicht länger durch Subventionen verbilligt werden.“
Wer seine Ernährung auf mehr Obst und Gemüse umstellt, ernährt sich gesünder, hilft dem Klima und kann sogar noch Geld sparen. Doch viele Menschen können sich eine gesunde, ausgewogene Ernährung nicht leisten. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert daher neu berechnete Regelsätze für Hartz IV und die Grundsicherung im Alter. Dies müsse insbesondere gelten, wenn Inflation oder weitere Abgaben Lebensmittel verteuern: „Gerade Kinder und Ältere sind auf gesunde, frische Lebensmittel angewiesen. Chronische Erkrankungen und Medikamente erfordern eine besondere Ernährung. Gesundes Essen trägt wesentlich zu einer höheren Lebenserwartung bei. Schon bisher reichten die 5,09 Euro pro Tag aus dem Regelsatz dafür nicht. Die Inflation macht es nun vollends unmöglich.“
(Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell)
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Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide wendet sich mit folgendem Appell an die Schülerinnen und Schüler in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen:
„Immer mehr Schüler/innen an unseren Schulen sind infiziert. Es ist nicht sicher festzustellen, wie viele dieser Schüler/innen sich in der Schule angesteckt haben. Es ist auch nicht sicher, dass der Wegfall der Maskenpflicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionen unter Schüler/innen beigetragen hat.
Seit dem 02. November müssen in den Schulen am Sitzplatz keine Masken mehr getragen werden. Anfang November waren an Harsewinkler Schulen 23 Schüler/innen infiziert, davon 11 in den weiterführenden Schulen und 10 in den Grundschulen. Mitte November hat sich die Zahl verdoppelt. Es sind insgesamt 56 Schüler/innen, davon 35 in den weiterführenden Schulen und 21 Schüler/innen in den Grundschulen infiziert. Es besteht also eine starke Vermutung, dass sich durch den Wegfall der Maskenpflicht die Sicherheit der Schüler/innen jedenfalls nicht erhöht hat. Deshalb bitte ich alle Schüler/innen, gerade wegen der hohen Inzidenz in Harsewinkel, zur eigenen Sicherheit die Masken auch am Sitzplatz freiwillig zu tragen.“
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Im Zuge der gestrigen Terminbuchungen für die Impfstelle erreichten die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) viele Fragen. Wer darf wo geimpft werden? Was muss man mitbringen? Kann man Partnerimpfungen buchen? Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen finden Bürgerinnen und Bürger hier.
Welche Maßnahmen bietet die KoCI an?
Die Angebote der KoCI, dazu gehören sowohl die mobilen Stationen als auch die Impfstelle, sind ergänzende Maßnahmen und sollen vorübergehend das Impfangebot der niedergelassenen Ärzte unterstützen, so die Vorgabe der Landesregierung. In der Impfstelle und bei den mobilen Stationen sollen in erster Linie Boosterimpfungen erfolgen. Es werden aber auch Erst- und Zweitimpfungen gesetzt. Dabei impft das Team nach STIKO-Empfehlung. Mittwochs, freitags und samstags sind je drei Straßen in der Impfstelle in Betrieb. Wer sich hier impfen lassen möchte, braucht in jedem Fall einen Termin. Die ersten freigeschalteten Termine sind ausgebucht. Bei den mobilen Stationen ist dies nicht nötig: Die Impflinge können spontan vorbeikommen.
Wer darf sich wo impfen lassen?
Jeder ab 16 Jahren kann spontan zu den mobilen Impfstationen kommen und sich den Piks abholen. Bei speziellen Angeboten, die gesondert bekannt gegeben werden, sind auch Fachärzte vor Ort, sodass auch Kinder- und Jugendimpfungen ab 12 Jahren möglich sind. Alle Termine finden Interessenten auf der Homepage des Kreises: www.kreis-guetersloh.de/impfung
In der Impfstelle kann jeder, der einen Termin gebucht hat, seine Impfung bekommen. Dabei hatte der Kreis jedoch appelliert, dass junge und mobile Impfwillige möglichst das Angebot bei den mobilen Stationen wahrnehmen und den älteren Mitbürgerinnen und -bürgern den Vortritt in der Impfstelle lassen. Grund dafür: Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage sind die Warteschlangen bei den mobilen Stationen derzeit länger als sonst. Für Seniorinnen und Senioren, die eventuell in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist dies oft nicht möglich.
Ich bin noch nicht 70 Jahre alt. Darf ich trotzdem kommen?
Ja. Egal ob Erst-, Zweit-, oder Drittimpfung – wenn möglich kommen Impfwillige Personen unter 70 Jahren bitte zu einer der mobilen Stationen. Wer allerdings einen Termin in der Impfstelle gebucht hat, kann diesen auch wahrnehmen.
Welche Kriterien müssen für die Boosterimpfung erfüllt sein?
Ganz wichtig: Bei einem der mRNA-Impfstoffen müssen sechs Monate zwischen der Zweit- und der Auffrischungsimpfung liegen. Wer nach einer Impfung mit Johnson & Johnson eine Auffrischung möchte, kann diese bereits nach vier Wochen bekommen.
Dazu kommt, dass vorrangig erstmal den älteren Leuten ab 70 sowie Personen mit Berufen in vulnerablen Bereichen wie im medizinischen Sektor oder in der Pflege ein Angebot gemacht werden sollte. Impflinge, die noch jünger sind und nicht in einem der genannten Bereiche arbeiten, sollen natürlich auch die Möglichkeit bekommen, sich ihre Auffrischungsimpfung zu holen. Hier wieder der Appell: Bitte den älteren Mitbürgerinnen und -bürgern in der Impfstelle den Vortritt lassen und das Angebot bei den mobilen Stationen nutzen.
Was ist mit Vorerkrankten?
Hier ist der beste Ansprechpartner der Hausarzt. Der kennt die Betroffenen und ihre Krankengeschichte am besten und kann daher auch jeden Patienten individuell beraten.
Mein Hausarzt hat keinen Termin mehr frei. Auch die Termine in der Impfstelle sind schon ausgebucht. Was mache ich jetzt?
Die mobilen Teams sind weiterhin unterwegs. Alle Stationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfung Da die Nachfrage derzeit so groß ist, wird die KoCI in Absprache mit dem Krisenstabsleiter nachrüsten. Man kann also davon ausgehen, dass künftig weitere Impfangebote erfolgen. Wenn das passiert, wird der Kreis Gütersloh dazu informieren.
Falls es wieder neue Termine für die Impfstelle gibt, wo kann man die buchen?
Das geht am besten und schnellsten online auf der Homepage des Kreises Gütersloh. Direkt auf der Startseite auf die Kachel ‚Impftermin buchen‘ klicken, Wunschtermin auswählen und fertig.
Kann man auch Partnertermine über das Buchungssystem buchen?
Nein, das ist nicht möglich. Impfwillige müssen die Termine einzeln reservieren. Kleiner Tipp: Nachdem der erste Termin gebucht wurde, werden die Impfwilligen gefragt ob sie weitere Termine buchen möchten. Hier auf ‚Ja‘ klicken. Dann wird man direkt zurück zur Terminauswahl geleitet und kann den Termin für den Partner auswählen.
Welche Impfstoffe kommen denn zum Einsatz?
In der Impfstelle und bei den mobilen Stationen impft das Team in erster Linie mit BioNTech. Moderna kommt lediglich auf Wunsch bei Zweitimpfungen zum Einsatz. Das geht aber auch nur, wenn die Personen schon älter als 30 Jahre sind. Johnson & Johnson kann bei Erstimpfungen geimpft werden, allerdings nicht bei Frauen unter 40 Jahren. Boosterimpfungen werden in der Regel mit BioNTech durchgeführt. Nach Absprache mit dem Arzt kann auf Wunsch des Impflings, sofern dieser älter als 30 ist, auch Moderna eingesetzt werden.
Was muss man zum Impftermin mitbringen?
In jedem Fall ein Ausweisdokument, auf dem die Identität und Wohnadresse hinterlegt ist. Im Idealfall bitte auch den Impfpass und die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Hilfreich ist bei Boosterimpfungen auch eine Impfbescheinigung, sofern die vorhanden ist. Bei Boosterimpfungen muss in jedem Fall ein Nachweis (optimalerweise der Impfpass) vorgelegt werden, der die vorangegangenen Impfungen dokumentiert.
Hilfe, ich habe bei der Buchung einen falschen Namen angegeben.
Name falsch? Beim Datum verklickt? Erst- statt Boosterimpfung gebucht? Kein Problem. Die Impf-Hotline hilft hier gerne weiter: 05241 85-2960. Bürgerinnen und Bürger können der KoCI ihr Anliegen auch per E-Mail mitteilen: impfstelle@kreis-guetersloh.de
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