Zu seinem 30-jährigen Bühnenjubiläum hält Jean-Claude Séférian einen musikalischen Rückblick auf Konzerte in den verschiedensten Ecken dieser Erde, wenn er unter dem Titel „Voyages, voyages“ zu einem Chansonabend „von fremden Ländern und Menschen“ einlädt.
Seine musikalische Tour ist ebenso durchdrungen von ernsten, melancholischen wie auch witzigen Blicken auf die verschiedenen Länder. Bekannte Chansons von Aznavour, Brel, Trenet oder Moustaki wechseln sich mit Liedern von Séférian ab, der durch seine launigen Moderationen hilft, Sprachbarrieren zu überwinden.
30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen unterstützen heimische Vereine mit einem Kleinbus, den sie beim Autohaus Grundmeier ausleihen können.
30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen unterstützen heimische Vereine mit einem Kleinbus, den sie beim Autohaus Grundmeier ausleihen können.
Dank der Unterstützung von 30 Sponsoren aus Harsewinkel, Marienfeld, Greffen und Umgebung steht im Autohaus Grundmeier für ortsansässige Vereine ein neuer Kleinbus als Transportmittel für Fahrten aller Art bereit. Der Opel Vivaro, der bis zu neun Sitzplätze bietet und mit den Firmenlogos der Sponsoren verziert ist, wurde von der Firma VereintMobil aus Hannover organisiert. Das Autohaus Grundmeier kümmert sich um Wartung, Betreuung und Verleih des neuen Gefährts.
Vereine können den Kleinbus kostenlos nutzen, um von A nach B zu kommen und kein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht. Auswärtsspiele, Wochenendfreizeiten, gemeinsame Ausflüge, Wettkämpfe oder Bildungsfahrten können mit dem Vereinsmobil problemlos geplant und durchgeführt werden. Es kann dafür beim Autohaus Grundmeier reserviert und ausgeliehen werden. Dabei läuft alles ähnlich ab wie bei einem Mietwagen. Der entleihende Verein muss hier aber lediglich Benzinkosten und eine Kaution einplanen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich erstattet wird. Bei Fernfahrten und längeren Entleihzeiten wird zudem ein überschaubarer Obolus für Betriebskosten und Wartung fällig. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Abholer ihre Vereinstätigkeit nachweisen können und es wird zudem darauf geachtet, dass Vereine Termine nicht auf Verdacht blockieren. Reservierungsanfragen nimmt Simone Hermann gerne telefonisch unter 05247-923255 oder per E-Mail unter s.herrmann@grundmeier.com entgegen.
Ein besonderer Dank gebührt neben dem Autohaus Grundmeier und VereintMobil den ansässigen Sponsoren, die für dieses Projekt einen Teil ihrer Werbeausgaben dafür abgezweigt haben, um unsere heimischen Vereine auf diese sehr praktische Art und Weise zu unterstützen.
Der Sozialverband VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Greenpeace fordern die Koalitionäre der kommenden Bundesregierung auf, die Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte und pflanzliche Milchersatzprodukte so weit wie möglich zu senken. Damit würden Anreize gesetzt, mehr pflanzliche statt tierischer Lebensmittel zu konsumieren.
„Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die vom Klimaschutzgesetz vorgegebenen Emissionsziele zu erreichen. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass eine gesunde, umwelt- und klimaverträgliche Ernährung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher möglich und bezahlbar ist, zum Beispiel durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Obst und Gemüse“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
MEHRHEIT BEFÜRWORTET STEUERLICHE ANREIZE
Eine Steuerreform, die zu nachhaltigem und gesundem Lebensmittelverbrauch anregt, findet breite Zustimmung: 71 Prozent der Bundesbürger:innen sprechen sich dafür aus, dass die Lebensmittelpreise die wahren Kosten abbilden sollten – also auch die Kosten der Umwelt- und Klimaschäden, die bei der Produktion entstehen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. 81 Prozent der Befragten befürworten darüber hinaus steuerliche Anreize, um umwelt- und klimaverträglichen Konsum zu fördern.
Die drei Verbände sehen darin einen klaren Auftrag an die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel so weit wie möglich zu senken und sich in Brüssel für eine EU-weite Steuerbefreiung einzusetzen. Dies würde dazu beitragen, den aktuellen Preisanstieg bei Lebensmitteln auszugleichen. Zudem könnten damit Belastungen für Verbraucher:innen durch eine Tierwohlabgabe auf Fleisch- und Milchprodukte vermindert werden.
KLIMAFREUNDLICHE ERNÄHRUNG MUSS AUF AMPEL-AGENDA
VdK, vzbv und Greenpeace sprechen sich dafür aus, die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) vorgeschlagenen Maßnahmen für mehr Tierwohl in den Ställen umgehend umzusetzen. Bäuerinnen und Bauern sollten mit den Einnahmen aus einer zweckgebundenen Abgabe gezielt unterstützt werden, wenn sie bessere Haltungsbedingungen schaffen und weniger Tiere halten. „Die Landwirtschaft kann ihren Beitrag zur Klimaneutralität nur leisten, wenn halb so viele Tiere gehalten werden und Anreize so gesetzt werden, dass die Nachfrage nach tierischen Produkten entsprechend sinkt“, sagt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace. „Dazu sollten Obst und Gemüse als klimafreundliche Lebensmittel günstiger und klimaschädliche Lebensmittel wie Fleisch und Milch nicht länger durch Subventionen verbilligt werden.“
Wer seine Ernährung auf mehr Obst und Gemüse umstellt, ernährt sich gesünder, hilft dem Klima und kann sogar noch Geld sparen. Doch viele Menschen können sich eine gesunde, ausgewogene Ernährung nicht leisten. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert daher neu berechnete Regelsätze für Hartz IV und die Grundsicherung im Alter. Dies müsse insbesondere gelten, wenn Inflation oder weitere Abgaben Lebensmittel verteuern: „Gerade Kinder und Ältere sind auf gesunde, frische Lebensmittel angewiesen. Chronische Erkrankungen und Medikamente erfordern eine besondere Ernährung. Gesundes Essen trägt wesentlich zu einer höheren Lebenserwartung bei. Schon bisher reichten die 5,09 Euro pro Tag aus dem Regelsatz dafür nicht. Die Inflation macht es nun vollends unmöglich.“
(Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell)
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Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide wendet sich mit folgendem Appell an die Schülerinnen und Schüler in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen:
„Immer mehr Schüler/innen an unseren Schulen sind infiziert. Es ist nicht sicher festzustellen, wie viele dieser Schüler/innen sich in der Schule angesteckt haben. Es ist auch nicht sicher, dass der Wegfall der Maskenpflicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionen unter Schüler/innen beigetragen hat.
Seit dem 02. November müssen in den Schulen am Sitzplatz keine Masken mehr getragen werden. Anfang November waren an Harsewinkler Schulen 23 Schüler/innen infiziert, davon 11 in den weiterführenden Schulen und 10 in den Grundschulen. Mitte November hat sich die Zahl verdoppelt. Es sind insgesamt 56 Schüler/innen, davon 35 in den weiterführenden Schulen und 21 Schüler/innen in den Grundschulen infiziert. Es besteht also eine starke Vermutung, dass sich durch den Wegfall der Maskenpflicht die Sicherheit der Schüler/innen jedenfalls nicht erhöht hat. Deshalb bitte ich alle Schüler/innen, gerade wegen der hohen Inzidenz in Harsewinkel, zur eigenen Sicherheit die Masken auch am Sitzplatz freiwillig zu tragen.“
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Im Zuge der gestrigen Terminbuchungen für die Impfstelle erreichten die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) viele Fragen. Wer darf wo geimpft werden? Was muss man mitbringen? Kann man Partnerimpfungen buchen? Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen finden Bürgerinnen und Bürger hier.
Welche Maßnahmen bietet die KoCI an?
Die Angebote der KoCI, dazu gehören sowohl die mobilen Stationen als auch die Impfstelle, sind ergänzende Maßnahmen und sollen vorübergehend das Impfangebot der niedergelassenen Ärzte unterstützen, so die Vorgabe der Landesregierung. In der Impfstelle und bei den mobilen Stationen sollen in erster Linie Boosterimpfungen erfolgen. Es werden aber auch Erst- und Zweitimpfungen gesetzt. Dabei impft das Team nach STIKO-Empfehlung. Mittwochs, freitags und samstags sind je drei Straßen in der Impfstelle in Betrieb. Wer sich hier impfen lassen möchte, braucht in jedem Fall einen Termin. Die ersten freigeschalteten Termine sind ausgebucht. Bei den mobilen Stationen ist dies nicht nötig: Die Impflinge können spontan vorbeikommen.
Wer darf sich wo impfen lassen?
Jeder ab 16 Jahren kann spontan zu den mobilen Impfstationen kommen und sich den Piks abholen. Bei speziellen Angeboten, die gesondert bekannt gegeben werden, sind auch Fachärzte vor Ort, sodass auch Kinder- und Jugendimpfungen ab 12 Jahren möglich sind. Alle Termine finden Interessenten auf der Homepage des Kreises: www.kreis-guetersloh.de/impfung
In der Impfstelle kann jeder, der einen Termin gebucht hat, seine Impfung bekommen. Dabei hatte der Kreis jedoch appelliert, dass junge und mobile Impfwillige möglichst das Angebot bei den mobilen Stationen wahrnehmen und den älteren Mitbürgerinnen und -bürgern den Vortritt in der Impfstelle lassen. Grund dafür: Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage sind die Warteschlangen bei den mobilen Stationen derzeit länger als sonst. Für Seniorinnen und Senioren, die eventuell in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist dies oft nicht möglich.
Ich bin noch nicht 70 Jahre alt. Darf ich trotzdem kommen?
Ja. Egal ob Erst-, Zweit-, oder Drittimpfung – wenn möglich kommen Impfwillige Personen unter 70 Jahren bitte zu einer der mobilen Stationen. Wer allerdings einen Termin in der Impfstelle gebucht hat, kann diesen auch wahrnehmen.
Welche Kriterien müssen für die Boosterimpfung erfüllt sein?
Ganz wichtig: Bei einem der mRNA-Impfstoffen müssen sechs Monate zwischen der Zweit- und der Auffrischungsimpfung liegen. Wer nach einer Impfung mit Johnson & Johnson eine Auffrischung möchte, kann diese bereits nach vier Wochen bekommen.
Dazu kommt, dass vorrangig erstmal den älteren Leuten ab 70 sowie Personen mit Berufen in vulnerablen Bereichen wie im medizinischen Sektor oder in der Pflege ein Angebot gemacht werden sollte. Impflinge, die noch jünger sind und nicht in einem der genannten Bereiche arbeiten, sollen natürlich auch die Möglichkeit bekommen, sich ihre Auffrischungsimpfung zu holen. Hier wieder der Appell: Bitte den älteren Mitbürgerinnen und -bürgern in der Impfstelle den Vortritt lassen und das Angebot bei den mobilen Stationen nutzen.
Was ist mit Vorerkrankten?
Hier ist der beste Ansprechpartner der Hausarzt. Der kennt die Betroffenen und ihre Krankengeschichte am besten und kann daher auch jeden Patienten individuell beraten.
Mein Hausarzt hat keinen Termin mehr frei. Auch die Termine in der Impfstelle sind schon ausgebucht. Was mache ich jetzt?
Die mobilen Teams sind weiterhin unterwegs. Alle Stationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfung Da die Nachfrage derzeit so groß ist, wird die KoCI in Absprache mit dem Krisenstabsleiter nachrüsten. Man kann also davon ausgehen, dass künftig weitere Impfangebote erfolgen. Wenn das passiert, wird der Kreis Gütersloh dazu informieren.
Falls es wieder neue Termine für die Impfstelle gibt, wo kann man die buchen?
Das geht am besten und schnellsten online auf der Homepage des Kreises Gütersloh. Direkt auf der Startseite auf die Kachel ‚Impftermin buchen‘ klicken, Wunschtermin auswählen und fertig.
Kann man auch Partnertermine über das Buchungssystem buchen?
Nein, das ist nicht möglich. Impfwillige müssen die Termine einzeln reservieren. Kleiner Tipp: Nachdem der erste Termin gebucht wurde, werden die Impfwilligen gefragt ob sie weitere Termine buchen möchten. Hier auf ‚Ja‘ klicken. Dann wird man direkt zurück zur Terminauswahl geleitet und kann den Termin für den Partner auswählen.
Welche Impfstoffe kommen denn zum Einsatz?
In der Impfstelle und bei den mobilen Stationen impft das Team in erster Linie mit BioNTech. Moderna kommt lediglich auf Wunsch bei Zweitimpfungen zum Einsatz. Das geht aber auch nur, wenn die Personen schon älter als 30 Jahre sind. Johnson & Johnson kann bei Erstimpfungen geimpft werden, allerdings nicht bei Frauen unter 40 Jahren. Boosterimpfungen werden in der Regel mit BioNTech durchgeführt. Nach Absprache mit dem Arzt kann auf Wunsch des Impflings, sofern dieser älter als 30 ist, auch Moderna eingesetzt werden.
Was muss man zum Impftermin mitbringen?
In jedem Fall ein Ausweisdokument, auf dem die Identität und Wohnadresse hinterlegt ist. Im Idealfall bitte auch den Impfpass und die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Hilfreich ist bei Boosterimpfungen auch eine Impfbescheinigung, sofern die vorhanden ist. Bei Boosterimpfungen muss in jedem Fall ein Nachweis (optimalerweise der Impfpass) vorgelegt werden, der die vorangegangenen Impfungen dokumentiert.
Hilfe, ich habe bei der Buchung einen falschen Namen angegeben.
Name falsch? Beim Datum verklickt? Erst- statt Boosterimpfung gebucht? Kein Problem. Die Impf-Hotline hilft hier gerne weiter: 05241 85-2960. Bürgerinnen und Bürger können der KoCI ihr Anliegen auch per E-Mail mitteilen: impfstelle@kreis-guetersloh.de
Vom 19. bis zum 29. November findet bei euronics P. A. Richter in Harsewinkel die Black Week statt. In dieser Zeit findest Du hier die besten Angebote, die größten Schnäppchen und die tollste Technik zum absoluten Sonderpreis. Ob Smartphone, TV-Hifi oder Zubehör fürs Homeoffice. Wir haben den Rotstift ausgepackt und radikal reduziert. Stöbere jetzt durch unsere Angebote und besuche uns in der Münsterstraße.
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Im Kreis Gütersloh muss ab sofort sämtliches Geflügel aufgestallt werden. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde am Freitag, 19. November, erlassen und findet sich im Amtsblatt des Kreises Gütersloh.
In Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) ist in zwei Geflügelhaltungen die Geflügelpest (HPAI) ausgebrochen. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut hat der Veterinärdienst des Kreises Gütersloh per Allgemeinverfügung neben einer Anschluss-Schutzzone (früher „Sperrbezirk“; mindestens 3 Kilometer Radius) auch eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“; mindestens 10 km Radius) gebildet.
Damit gehen die Kreisveterinäre – wie auch die in den Kreisen Paderborn, und Soest – auf Nummer sicher. Jetzt muss das Geflügel im gesamten Kreisgebiet im Stall bleiben. Die kreisweite Aufstallpflicht ist notwendig geworden, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers zu rechnen ist.
Dr. Simone Schöning, stellvertretende Abteilungsleiterin in der Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh appelliert angesichts der Ausbrüche im den Nachbarkreis an alle Geflügelhalter, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, sprich: „Wer dort nichts zu suchen hat, muss draußen bleiben. Zudem ist beim Betreten der Ställe Schutzkleidung anzulegen.“ Weiter betont die Veterinärin, Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, seien so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Zudem sollten Geflügelbesitzer ihre Tiere genau im Blick haben und Veränderungen wie etwa hohe Verluste bei den Tieren oder ein Absinken der Legeleistung durch ihren Tierarzt abklären lassen.
Näheres zu Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und eine kartografische Darstellung der Überwachungszone findet sich im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh.
Seit Anfang 2020 betreibt der Kreis Gütersloh die Kreisleitstelle mit eigenen Mitarbeitenden. Um zu überprüfen, ob ausreichend Personal eingestellt ist, ließ der Kreis ein externes Gutachten erstellen. Das Ergebnis liegt nun vor und sieht in der Summe sechs zusätzliche Stellen vor. Im Ausschuss für Gesundheit am Mittwoch, 10. November, stimmten die Mitglieder der Empfehlung des Gutachtens einstimmig zu.
Die sechs zusätzlichen Stellen sind unbefristet und setzen sich wie folgt zusammen: Fünf Vollzeitstellen als Disponenten und eine Vollzeitstelle als Koordinator für IT/Technik. Zudem sollen drei Funktionsstellen für Dienstgruppenkoordinatoren stellenplanneutral geschaffen werden. Die Krankenkassen als wesentliche Kostenträger stimmten dem Gutachten zu, hatten aber Bedingungen geäußert. Die Verteilung der Leitstellenkosten soll angepasst werden. Zurzeit entfallen rund 72 Prozent auf den Rettungsdienst, der Rest auf den Brandschutz. Da die Einsatzzeiten für den Brandschutz von den Krankenkassen deutlich höher eingeschätzt werden, sollen als Übergangslösung zirka neun Prozent mehr darauf entfallen – das sind dann 37 Prozent für den Brandschutz und 63 Prozent für den Rettungsdienst. Die Umstellung soll zum 1. Januar 2022 erfolgen. Eine gutachterliche Überprüfung hierzu soll in 2023 im Rahmen der dann anstehenden Überprüfung des Rettungsdienstbedarfsplanes vorgenommen werden.
Durch die zusätzlichen Stellen und die zunächst als Kompromiss geänderte Kostenverteilung entstehen jährlich zusätzliche Kosten für den Kreishaushalt von insgesamt zirka 464.000 Euro.
Die Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle des Kreises Gütersloh (BIGS) lädt zum Online-Vortrag ‚Volkskrankheit Diabetes und Volksdroge Zucker – ein bisschen zuckerkrank gibt es nicht‘ ein. Am Donnerstag, 25. November, um 19 Uhr referiert Dr. Daniel Winter, Chefarzt der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Diabetologie und Endokrinologie am Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück über das Thema.
Personen, die an Diabetes erkrankt sind, haben einen dauerhaft erhöhten Blutzuckerspiegel. Das schädigt mit der Zeit die Gefäße und verschiedenste Organe. Deshalb sollte Diabetes frühzeitig erkannt und behandelt werden. Am Ende des Vortrags haben die Zuhörerinnen und Zuhörer die Möglichkeit, dem Dozenten Fragen zu stellen.
Der Vortrag wird im Online-Format angeboten. Eine Anmeldung bei der BIGS ist per E-Mail unter bigs@kreis-guetersloh.de erforderlich.
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