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Corona-Impfung Wochenendbilanz: 189 Erstimpfungen und 579 Auffrischungen

Am vergangenen Samstag, 11. Dezember, impfte das Team der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCi) des Kreises Gütersloh 950 Personen in der Impfstelle an der Marienfelder Straße. Am Sonntag, 12. Dezember, dem Tag für die Impfung von Teenies im Alter von 12 bis 16 Jahren war der Andrang verhalten. 249 Kandidaten ließen sich die Schutzimpfung geben. Es  wird davon ausgegangen, dass in dieser Altersgruppe bereits eine Sättigung eingetreten ist.

Entsprechend der Impfzahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der KoCI Gütersloh sind im Kreis Gütersloh mit Stand vom 12. Dezember rund 245.000 Personen vollständig geimpft und davon 82.000 bereits geboostert.

Bei den mobilen Impfangeboten an den vergangenen drei Tagen wurden insgesamt 868 Personen geimpft: 216 am Freitag in Werther/Westf., 340 am Samstag in Versmold und 312 am Sonntag in Rietberg. In Werther gab es 40 Erst-, 41 Folgeimpfungen und 135 Booster-Impfungen. In Versmold wurden 84 Erst-, 23 Folge- und 233 Booster-Impfungen gesetzt. In Rietberg gab es 65 Erstimpfungen, 26 Folge- und 221 Boosterimpfungen. Zu den Erstimpfungen zählen auch die Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson, der nur einmal verimpft werden muss.

Insgesamt wurden an den drei Tagen 189 Erstimpfungen, 90 Zweitimpfungen und 579 Boosterimpfungen gegeben. Zum Einsatz kamen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson.

Eine Übersicht über die geplanten Stationen findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Omikron im Kreis Gütersloh angekommen: Corona-Variante B.1.1.529 nachgewiesen

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Im Kreis Gütersloh gibt es zwei dringende Omikron-Verdachtsfälle. Am Sonntag bestätigte ein Labor nach erfolgter Typisierung, dass es sich um die Virus-Mutante Omikron handelt. Ein Sequenzierungsergebnis steht noch aus. Die Virusvariante war nach einem Ausbruch in einem Unternehmen im Kreis Warendorf schon in der Region nachgewiesen worden.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Hundehaftpflichtversicherung – preiswerte Absicherung sogar gegen Millionenschäden

Hunde können erhebliche Sach- und Personenschäden verursachen. Wer einen Hund hat, sollte daher generell eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In manchen Bundesländern ist sie sogar Pflicht. Erfreulich: Schon für unter 50 Euro im Jahr ist der Vierbeiner gut versichert.

Anders als bei Kleintieren springt die Privathaftpflicht beim eigenen Hund nicht ein. Eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung ist notwendig, denn, so Finanztest-Redakteurin Ulrike Schulz, „wer einen Hund hat, haftet mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die das Tier anrichtet.“

In Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Versicherung sogar Pflicht. Deutschlandweit haben aber schätzungsweise über die Hälfte der Hundehalter keine solche Police.

Dabei muss die Versicherung nicht einmal teuer sein. Finanztest hat die Angebote für zwei Hunderassen verglichen: Für einen Jack Russell Terrier kostet sie beispielsweise ab 46 Euro im Jahr, für einen Labrador ab 48 Euro. 105 Tarife von 54 Versicherungen hat sich Finanztest angesehen und einen Grundschutz festgelegt, der mindestens erfüllt sein muss. Dazu gehören unter anderem eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, Schutz für Hundesitter, Schutz auch im Ausland Schutz bei Mietsachschäden sowie die Mitversicherung von Welpen.

Der Test Hundehaftpflichtversicherung findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/hundehaftpflicht (kostenpflichtig).

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Kinder-Impfung 5 bis 11 Jahre am 20. und 27. Dezember – Termine über die Hotline ab sofort buchbar

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

In der Impfstelle an der Marienfelder Straße 351 in Gütersloh starten die Impfungen der Kinder von 5 bis 11 Jahren als ergänzendes Angebot zu den Impfungen bei den Kinder- und Jugendärzten. Zwei Termine stehen zunächst dafür zur Verfügung: Montag, 20. Dezember, und Montag, 27. Dezember. Die Terminbuchung dafür ist ab sofort unter der Impfstellen-Hotline 05241/85-2960 möglich. Termine sind ausschließlich über Telefon buchbar, weil die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) Geschwistertermine ermöglichen möchte, die über das kreiseigene Buchungsportal nicht funktionieren. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr besetzt und freitags von 10 bis 13 Uhr.

Die KoCi wird drei Impfstraßen an diesen beiden Tagen für Kinderimpfungen aufmachen, Kinder- und Jugendärzte aus dem Kreis Gütersloh sind an den Impftagen dort im Einsatz. Geimpft werden nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig jene Kinder, die Vorerkrankungen oder Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Auf Wunsch und nach Beratung kann jedoch jedes Kind geimpft werden. Die ärztliche Leitung der Impfstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder, die eine labortechnische Coronainfektion hatten, nach Anweisung des Robert-Koch-Instituts erst sechs Monate nach der Infektion geimpft werden können. Eine sorgeberechtigte Person muss das Kind zur Impfung begleiten, mitzubringen sind Ausweisdokumente, die belegen, dass Kind und die sorgeberechtigte Person zusammengehören, die Krankenkassenkarte des Kindes (falls vorhanden) und der Impfpass.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Weihnachtsgrüße von Ihrer LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding

Wir, Ihr Team von der LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding, möchten uns herzlich für Ihr Vertrauen bedanken und wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage, Zeit zur Entspannung, Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge und alles Gute sowie Gesundheit für das neue Jahr 2022!

11. Sitzung des Rates am 15. Dezember: Hundesteuersatzung, ISEK & Bebauungspläne „Rövekamp“, „Schützenstraße“ & „Gewerbegebiet an der Wippe“ stehen auf der Agenda

Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Mittwoch, den 15. Dezember 2021, ab 17:00 Uhr in der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Der Rat tritt zum elften Mal in dieser Konstellation zusammen.

Neben dem ISEK Projekt und Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt im Rahmen des Innenstadtfonds stehen u. a. die Neufassung der Hundesteuersatzung sowie die Bebauungspläne in den Bereichen „Rövekamp“, „Schützenstraße“ und“Gewerbegebiet an der Wippe“ auf der vorläufigen Tagesordnung der 11. Sitzung.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.

Informieren Sie sich hier mit dem Spöggsken über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.

POL-GT: Dieb klaut auf landwirtschaftlichem Hof – Zeugen gesucht

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Bereits im Laufe des Donnerstags (09.12., 18.00 – 23.30 Uhr) gelangte ein bislang unbekannter Dieb in das Wohnhaus eines landwirtschaftlichen Hofs an der Münsterstraße in Harsewinkel. Bisherigen Erkenntnissen zufolge nutzte der Täter ein offenstehendes Fenster und entwendete in der Folge einen Rasierer, ein Mobiltelefon und ein Computertablet aus den Wohnräumen. Den Angaben der Zeugen nach war der Dieb mit einem Kapuzenpullover bekleidet. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat am Tatort oder in dessen Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise zu dem beschriebenen Mann geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kreis Gütersloh: Zensus-Interviewer gesucht

Madline Wittenbrink ist beim Kreis Gütersloh für den Zensus 2022 zuständig und leitet das temporäre Team (Foto: Kreis Gütersloh).
Madline Wittenbrink ist beim Kreis Gütersloh für den Zensus 2022 zuständig und leitet das temporäre Team (Foto: Kreis Gütersloh).

Wie viele Menschen leben eigentlich im Kreis Gütersloh? Gibt es genug Wohnraum? Wo werden mehr Kindergärten, Schulen oder Altenheime gebraucht? Um Antworten auf Fragen wie diese zu bekommen und so eine Übersicht über die aktuellen demographischen Entwicklungen zu erhalten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Das ist eine EU-weite Bevölkerungszählung. Dafür sucht der Kreis noch Mitarbeitende, die in die Rolle des Interviewers schlüpfen und die Bürgerinnen und Bürger befragen.

In Deutschland führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Zählung im Zehn-Jahres-Rhythmus durch. Die letzte Befragung war 2011. Aufgrund der Coronapandemie musste der geplante Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verlegt werden. Ab dem 15. Mai bis Mitte August laufen die Haushaltsbefragungen. Wer Lust und Zeit hat, den Zensus zu unterstützen und Teil des Interview-Teams zu werden, kann sich auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/zensus2022 bewerben. Die Interviewer können sich ihre Zeit selber einteilen und erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu 1.000 Euro. Weitere Infos zu der Tätigkeit finden Interessenten online auf der Kreis-Homepage.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

WWF warnt: 10 Gründe, warum die EU-Kommission ihre Taxonomie gefährdet – Mit Atomkraft nutzlos

(Bildquelle: www.wwf.de)
(Bildquelle: www.wwf.de)

Die EU-Taxonomie steht kurz davor zu einem Instrument für Greenwashing zu werden. Wenn die EU-Kommission Erdgas und Atomkraft in die Klassifizierung für nachhaltiges Investieren aufnimmt, könnten Milliarden von Euro die Klima- und Biodiversitätskrise verschärfen. Eine wissenschaftsbasierte Taxonomie müsste Erdgas und Atomkraft ausschließen – wegen der hohen Emissionen von fossilem Gas und dem ungelösten Problem des radioaktiven Abfalls. Diese können einen „signifikanten Schaden“ an anderen Umweltzielen verursachen und stehen somit im Widerspruch zu den Prinzipien der Taxonomie. Investorengruppen warnen davor, dass die EU-Kommission den wissenschaftlich fundierten Weg verlässt und der Taxonomie die Glaubwürdigkeit nimmt. Die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) betonen, dass die EU-Taxonomie wissenschaftlich fundiert sein muss. Eine unglaubwürdige Taxonomie wird nicht in der Lage sein, Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken.

Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland, sagt: „Die Folgen einer unglaubwürdigen und nicht wissenschaftsbasierten Taxonomie wären verheerend. Der Finanzmarkt wird kein Vertrauen in die Taxonomie entwickeln und seine Entscheidungen bei der Kapitallenkung nicht an der Taxonomie ausrichten. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefährdet ihren eigenen Green Deal – zusammen mit den EU-Klimazielen und der Führungsrolle der EU bei nachhaltigen Finanzen. Sie ist kurz davor, ein glaubwürdiges Instrument zur Finanzierung der Transformation für politische Interessen zu opfern.“

Weiter sagt Kopp: „Die EU-Kommission überfrachtet die Taxonomie mit existenziellen Fragen zu Energietechnologien. Der Ausschluss von Erdgas und Atomkraft bedeutet nicht, dass Kraftwerke abgeschaltet werden müssen oder diese Technologien kein Kapital mehr erhielten. Der Ausschluss bedeutet, dass Investitionen in und Finanzierungen dieser Technologien nicht als nachhaltig bewertete Finanzprodukten gelten können. Olaf Scholz muss sich endlich auf der EU-Ebene positionieren. Der nächste Bundeskanzler hat Atomenergie längst als nicht nachhaltig klassifiziert und somit aus einer glaubwürdigen Taxonomie ausgeschlossen. Erdgas und Kernenergie gehören nicht in eine grüne Taxonomie. Die Wissenschaft ist hier klar, auch wenn politisch damit nicht vereinbare Motive aktuell die Debatte bestimmen.“

10 Gründe, warum die EU-Taxonomie zu einem nutzlosen Instrument werden könnte, wenn fossiles Gas und Atomkraft in die grüne Taxonomie der EU aufgenommen werden:

  1. Die EU-Taxonomie wäre ein Rückschritt im Vergleich zur aktuellen Marktpraxis. Der globale Markt für grüne Anleihen schließt fossiles Gas und Kernenergie aus.
  2. Die EU-Taxonomie wäre ein Rückschritt im Vergleich zur Emission grüner Anleihen in der EU. Die Kommission hat bekannt gegeben, dass ihre eigene Emission grüner Anleihen für das EU-Konjunkturpaket weder fossile Brennstoffe noch Kernenergie enthalten wird.
  3. Die EU-Taxonomie wäre ein Rückschritt im Vergleich zur Politik der Europäischen Investitionsbank (EIB). Die EIB unterstützt keine Kernenergie, und ihre Kreditvergabepolitik für 2019 schließt fossiles Gas aus: EIB-Präsident Werner Hoyer stellte klar: „Gas is out“.
  4. Die EU-Taxonomie würde hinter der chinesischen Taxonomie zurückbleiben, die fossiles Gas aus der Stromerzeugung ausschließt, und hinter der südkoreanischen Taxonomie, die die Kernkraft ausschließt.
  5. Die EU-Taxonomie würde dem 1,5-Grad-Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA) zuwiderlaufen. Die IEA stellt fest, dass die Elektrizität bis 2035 in der OECD und bis 2040 weltweit zu 100 Prozent emissionsfrei sein muss. Dies bedeutet, dass alle Gaskraftwerke innerhalb des gleichen Zeitrahmens abgeschaltet werden müssen.
  6. Die EU-Taxonomie würde dem EU-Klimaziel für 2030 zuwiderlaufen. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die EU ihren Gesamtverbrauch an fossilem Gas bis 2030 um etwa 30 Prozent senken muss, um ihr Klimaziel von 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030 zu erreichen. Die Aufnahme von Gas in die grüne Taxonomie würde zu mehr Gas führen, nicht zu weniger.
  7. Die EU-Taxonomie stünde im Widerspruch zu der von der EU und den USA auf der Weltklimakonferenz COP26 abgegebenen globalen Methanverpflichtung, die Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Mehr Gaskraft würde wahrscheinlich mehr Methanleckagen bedeuten.
  8. Die EU-Taxonomie würde in mehrfacher Hinsicht gegen die Taxonomie-Verordnung verstoßen – und infolgedessen wahrscheinlich vor Gericht angefochten werden. Sie würde gegen den Grundsatz der Technologieneutralität verstoßen, da sie ungleiche Kriterien für gasbefeuerte und erneuerbare Energien festlegt. Sie würde voraussichtlich auch gegen die Definition einer „Übergangstätigkeit“ verstoßen, die für Gaskraftwerke verwendet wird, da es kohlenstofffreie erneuerbare Alternativen gibt.
  9. Die EU-Taxonomie stünde im Widerspruch zu der von zahlreichen EU-Mitgliedstaaten unterstützten und vom Vereinigten Königreich angeführten COP26-Zusage, die internationale Unterstützung für fossile Brennstoffe bis 2022 auslaufen zu lassen.
  10. Die EU-Taxonomie wäre hinderlich mit der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung von sechs EU-Mitgliedstaaten in der Beyond Oil & Gas Alliance, die sich zum Ausstieg aus der Gasförderung verpflichtet hat.

 

(Original-Content von: WWF World Wide Fund For Nature, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Täter sprengen zwei Zigarettenautomaten – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der Freitagnacht (10.12., 02.00 – 02.30 Uhr) sowie in der vergangenen Montagnacht (13.12., 00.10 Uhr) sprengten bislang unbekannte Täter zwei Zigarettenautomaten im Stadtgebiet Harsewinkel. Zunächst meldeten Zeugen einen lauten Knall in der Freitagnacht an der Sankt-Augin-Straße. In der vergangenen Nacht kam es am Tecklenburger Weg erneut zu einer Automatensprengung. Hier meldeten Zeugen vier männliche Personen auf Fahrrädern, die kurz nach der Detonation in Richtung Heinrich-Heine-Straße/ Lessingstraße flüchteten. In beiden Fällen können bisher keine Angaben zu möglichem Diebesgut gemacht werden. Inwieweit die Taten vom vergangenen Wochenende sowie eine weitere Tat vom Mittwoch (08.12.) im Ortsteil Marienfeld (siehe Pressebericht https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/5094950) in Zusammenhang stehen, ist aktuell Bestandteil der Ermittlungen. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat an den Tatorten oder in deren Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise auf die vier männlichen Personen auf Fahrrädern geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell