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Neue Kinder-Impftermine: Sonderimpfaktion für 5- bis 11-Jährige

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) startet am Sonntag, 2. Januar, eine Sonderimpfaktion für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. An diesem Tag sind zwischen 10 und 17 Uhr Kinderärzte in der Impfstelle im Einsatz und stehen für Aufklärungsgespräche und Impfungen bereit. Achtung: Für diese Aktion ist in jedem Fall ein Termin erforderlich.

Eltern, die ihr Kind anmelden möchten, können dies ab dem morgigen Freitag, 17. Dezember, über die Impf-Hotline der KoCI unter 05241 / 85-2960. Diese ist montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr besetzt.

Achtung: Die Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben, nicht über das online Buchungsportal. „Der Vorteil ist hier, dass dabei auch gleich Geschwistertermine mit vereinbart werden können“, betont KoCI-Leiterin Sandra Lange. Etwa 500 Termine werden für die Sonderaktion freigegeben – allerdings nur für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Wer schon älter ist, kann an diesem Tag keinen Piks bekommen. Geimpft werden nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig jene Kinder, die Vorerkrankungen oder Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Auf Wunsch und nach Beratung kann jedoch jedes Kind geimpft werden.

Die Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person zu ihrem Impftermin begleitet werden. Beide müssen ihr jeweiliges Ausweisdokument vorzeigen, aus dem hervorgeht, dass Kind und sorgeberechtigte Person zusammengehören. Mitbringen müssen sie außerdem die elektronische Gesundheitskarte des Kindes (falls vorhanden) und den Impfpass.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: Das MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist. Insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante ist es dringend erforderlich, die Auffrischungsimpfungen mit vollem Tempo weiter voranbringen.

Im Rahmen der kommunalen Impfangebote können sich auch Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Davon unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation für eine frühere Auffrischungsimpfung, sofern hier ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.

Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stellt demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.

Der neuerliche Erlass trägt darüber hinaus den aktuellen Entwicklungen Rechnung und ermöglicht den Kreisen und kreisfreien Städten, auch am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am Neujahrstag Impfangebote zu organisieren, um die Impfungen der Bevölkerung weiter schnellstmöglich voranzubringen.

Zum Hintergrund:

Aktuell empfiehlt die STIKO regelhaft sechs Monate nach erfolgter SARS-CoV-2-Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren. Verkürzungen dieses Impfabstands sind nach ärztlichem Ermessen möglich und können insbesondere bei immuninsuffizienten Personen angezeigt sein. Seitens zahlreicher Experten wird zurzeit jedoch darauf hingewiesen, dass eine Auffrischungsimpfung aufgrund der damit einhergehenden Steigerung der Zahl der Antikörper eine geeignete Maßnahme sein könnte, um eine schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zu vermeiden. Zu diesen Experten zählen insbesondere die Europäische Arzneimittelagentur, Impfstoffhersteller, Mediziner sowie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) orientiert sich am neuen Impferlass des Landes NRW – Auffrischungsimpfung im Idealfall nach fünf Monaten

Grundsätzlich gilt laut dem Land NRW und der STIKO: Die Auffrischungsimpfungen sollten im Idealfall fünf Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Daran orientiert sich auch die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI). Laut dem neuen Impferlass des Landes NRW vom gestrigen Montag, 13. Dezember, werden jedoch ab sofort Impflinge, bei denen diese Grundimmunisierung zwar noch keine fünf Monate dafür aber mindestens vier Wochen zurückliegt, nicht mehr weggeschickt. Voraussetzung: Die zu impfende Person ist mindestens 18 Jahre alt.

Dieser verkürzte Mindestabstand orientiert sich an der STIKO-Empfehlung für Personen mit Immundefiziten: Sie dürfen schon nach vier Wochen ihre Boosterimpfung erhalten. Allen anderen empfiehlt die KoCI weiterhin eine Zeitspanne von fünf Monaten einzuhalten. Die neue Regelung gilt sowohl bei den mobilen Impfstationen als auch in der Impfstelle. Achtung: In der Impfstelle wird nur mit Termin geimpft. Diesen können sich Impfwillige unter www.kreis-guetersloh.de buchen. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren für ihre Erst- und Zweitimpfung anmelden. Wer die Boosterimpfung buchen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Die geplanten Kinderimpfungen für 5- bis 11-Jährige an den kommenden Montagen können nicht über das Portal gebucht werden – dort sind lediglich Termine für Personen ab 16 Jahren freigeschaltet. Kinder-Termine, die dennoch online gebucht werden, können nicht stattfinden. Für diese Altersgruppe sind extra Kinderärzte vor Ort. Daher müssen Eltern, die ihre Kinder in der Impfstelle impfen lassen möchten, einen Termin über die Impf-Hotline unter 05241 / 85-2960 reservieren. Für dieses Jahr sind bereits alle Kinder-Impftermine vergeben. Weitere Termine sind in Planung.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Finanztest Jahrbuch 2022: 100 Tests und Reports, aktuell und kompakt

Gebäude der Stiftung Warentest am Lützowplatz in Berlin mit Plakaten der Markenlogos test, Finanztest und test.de.

Mit den passenden Versicherungen, der richtigen Altersvorsorge und dem besten Baukredit kann man mehr sparen, als man vielleicht dachte. Das neue Finanztest Jahrbuch versammelt die wichtigsten Tests aus dem zu Ende gehenden Jahr. Kompakt und auf den neuesten Stand gebracht von den Finanztest-Expert*innen. Genau das Richtige zum schnellen Nachschlagen und sicheren Handeln.

Wer zu Weihnachten gern etwas Nützliches verschenkt, kann hier für 12,90 Euro ein Buch kaufen, mit dem der oder die Beschenkte locker mehrere Hundert Euro herausholen kann. Sei es bei Bauzinsen, beim Konto oder bei der Steuererklärung. Und dazu muss man nicht einmal dicke Wälzer lesen, sondern bekommt alle wichtigen Infos kurz und knackig in einem Rutsch geliefert. Das Finanztest Jahrbuch gehört in jedes Bücherregal, besser noch aufs Sofa. Vermeintlich komplexe Themen, die jeden betreffen, finden sich hier verständlich aufbereitet.

Im Finanztest Jahrbuch sind alle Tests und Reports aus dem Jahr 2021 und damit das Beste aus 12 Ausgaben Finanztest versammelt. Kompakt und übersichtlich finden sich hier nutzwertige Tabellen und Artikel, die die Produkte und Dienstleistungen vorstellen und vor Fallen warnen.

Das Finanztest Jahrbuch 2022 hat 240 Seiten und ist ab dem 27. November 2021 für 12,90 Euro im Handel erhältlich. Es kann online bestellt werden unter www.test.de/finanztest-jahrbuch.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Wieder Sprengung eines Zigarettenautomaten in Harsewinkel

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (TP) – Am frühen Donnerstagmorgen (16.12.2021, 02.20 Uhr) sprengten bislang unbekannte Täter zum wiederholten Male einen Zigarettenautomaten im Stadtgebiet Harsewinkel. Hierbei meldete ein Zeuge einen lauten Knall an der Kreuzung Nordstraße/Hermann-Löns-Straße. Der Hinweisgeber konnte noch drei Personen auf Fahrrädern feststellen, die kurz nach der Detonation über die Hermann-Löns-Straße in Richtung Berliner Ring flüchteten. Die Täter dürften zumindest mehrere Zigarettenschachteln erbeutet haben. Aus hiesiger Sicht bestehen Tatzusammenhänge zu gleichgelagerten Vorfällen in Harsewinkel und Marienfeld vom 08., 10. und 13.12.2021. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat an den Tatorten oder in deren Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise auf die flüchtigen Personen auf Fahrrädern geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Appell: Schulkinder nicht frei testen – Kontaktpersonen werden regelmäßig später positiv getestet

Dr. Anne Bunte, die Leiterin der Abteilung Gesundheit im Kreis Gütersloh in ihrem Büro (Fotos: Kreis Gütersloh).
Dr. Anne Bunte, die Leiterin der Abteilung Gesundheit im Kreis Gütersloh in ihrem Büro (Fotos: Kreis Gütersloh).

Der Kreis Gütersloh appelliert an alle Eltern von Schulkindern, ihre Kinder nicht nach fünf Tagen frei zu testen. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche, die als Kontaktperson in der Schule oder als Haushaltskontakte in Quarantäne geschickt werden, sich nach fünf Tagen frei testen können, wenn sie symptomlos sind. Regelmäßig sei jedoch zu beobachten, dass die frei getesteten Kinder und Jugendlichen – kaum wieder zurück in der Schule – anschließend doch positiv auf das Virus getestet werden. Die 5-Tage-Regel entspreche nicht der Inkubationszeit und schütze nicht vor weiteren Infektionen, so Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit. Eltern sollten ihre Schulkinder zehn Tage in Quarantäne belassen und auf das Freitesten verzichten. Zehn Tage beträgt die Quarantänedauer für Kontaktpersonen bei der Deltavariante.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreistag Gütersloh – Jugendhilfeausschuss: Kinder- und Jugendförderplan auf der Tagesordnung

Am kommenden Mittwoch, 15. Dezember, um 15 Uhr wird Dr. Annegreth Schütze von der FWG-UWG die sechste Sitzung des Jugendhilfeausschusses eröffnen. Im großen Sitzungssaal im Gütersloher Kreishaus diskutieren die 23 Mitglieder, davon sind 15 stimmberechtigt, unter anderem über den Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh. Dieser gilt bis 2026.

Weitere Themen auf der Tagesordnung sind die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes NRW, Personalbedarf in der Abteilung Jugend sowie das Aktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘.

Die Sitzung ist öffentlich. Für die Teilnahme muss die 3-G-Regelung (getestet, genesen, geimpft) befolgt werden.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC: Winterreifen für Fahrräder im Test

Die Tester beim Reifenwechsel in den Schweizer Alpen (ADAC/©TCS - Mirjam Graf München).
Die Tester beim Reifenwechsel in den Schweizer Alpen (ADAC/©TCS – Mirjam Graf München).

Immer mehr Fahrradfahrer nutzen ihr Rad auch im Winter. Bei Eis und Schnee auf den Straßen und Fahrradwegen besteht mit normaler Bereifung jedoch Rutschgefahr. Der ADAC und der Touring Club Schweiz (TCS) haben acht spezielle Winterreifen für Fahrräder untersucht, teilweise auch mit Spikes. Das Ergebnis: in jedem Fall ein besserer Grip.

Winterreifen für Autos sind etabliert, auch gesetzlich erfordert die „situative Winterreifenpflicht“ eine entsprechende Ausrüstung für Pkw. Für Fahrräder ist das nicht notwendig, aber unbedingt ratsam. Die untersuchten Winterreifen Schwalbe Marathon GT 365, Continental Top Contact Winter, Michelin Star Grip und Nokian Rollspeed W mit ihren weicheren Gummimischungen und angepassten Profilen unterscheiden sich nicht wesentlich untereinander, haften jedoch alle deutlich besser als der Vergleichs-Sommerreifen (Schwalbe Marathon). Auch die Bremswege auf Schnee sind im Schnitt um 16 Prozent kürzer als mit dem Sommerreifen, auf eisglatter Fahrbahn können jedoch nur Spikes wirklich Sicherheit bieten. Allerdings sind diese auf Asphalt unangenehm zu fahren und nur da zu empfehlen, wo im Winter die Straßen nicht geräumt werden und man tatsächlich zumeist auf Schnee unterwegs ist.

Um für alle Beläge im Winter optimal gerüstet zu sein, bietet der Retyre aus Skandinavien eine innovative Lösung: Hier wird über einen Basis-Sommerreifen bei Bedarf eine zweite Haut mit Winterprofil und Spikes aufgezogen, und zwar bequem mittels zweier seitlicher Reißverschlüsse. Dieser Reifen bietet durch seine Wandlungsfähigkeit auf allen Belägen optimale Voraussetzungen und sticht deshalb aus den untersuchten anderen Spike-Reifen Schwalbe Marathon Winter Plus, Continental Contact Spike 240 und Kenda Klondike Skinny hervor.

Prinzipiell empfiehlt der ADAC, im Winter den Reifendruck auf ca. 2 bis 3 bar zu reduzieren, um durch die dann breitere Auflagenfläche mehr Haftung zu haben. Auch die Vorderbremse gilt es nur dosiert einzusetzen, vor allem wenn man ohne Spikes unterwegs ist. Reflektierende Kleidung sowie ein Helm sind nicht nur im Winter, aber da vor allem ratsam.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Einbruch in Einfamilienhaus

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Montagabend (13.12., 21.30 Uhr – 21.45 Uhr) ist ein bislang unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus an der Hesselteicher Straße eingebrochen. Ersten Erkenntnissen nach gelangte der Täter durch einen Nebeneingang in das Haus. Dort durchsuchte er einzelne Räumlichkeiten, während die Hausbewohner im Haus waren. Der Einbrecher erbeutete Schmuck. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen. Wer hat rund um den Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Das weihnachtliche Kinderkonzert mit der Gruppe Randale im Wilhalm fällt aus!

Das weihnachtliche Kinderkonzert am 19. Dezember mit der Gruppe Randale aus Bielefeld wurde abgesagt. Die Band musste den Termin leider krankheitsbedingt absagen und wird nicht wie geplant im Wilhalm auftreten. Es wird derzeit bereits nach einem Ersatztermin gesucht.

 

(Text- und Bildquelle: Michael Grohe)