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Mit dem Weihnachtsmenü KALT TO GO aus dem Haus Bergmann kulinarische Weihnachtsfeiertage mit den Liebsten verbringen

An den Weihnachtsfeiertagen stehen bei Genießern weihnachtliche Gaumenfreude besonders hoch im Kurs und mit den Köstlichkeiten aus dem Haus Bergmann können Sie kulinarische Feiertage mit Ihren Liebsten verbringen. Erleben Sie ganz einfach zu Hause feinsten Genuss mit unserem Weihnachtsmenü TO GO.

Auf unserer festlichen Menükarte finden Sie u. a. Brust oder Keule von der Weihnachtsgans, Rinderrouladen, heimischen Hirschbraten, Kikok-Maispoulardenbrust, Harsewinkler Zwiebelfleisch, Pilzravioli oder Fjord-Lachssteak. Selbstverständlich alles mit entsprechenden Beilagen kalt vakuumiert/zugeschweißt. Mit verschiedenen Suppen und Desserts im Glas können Sie Ihr individuelles Weihnachtsmenü abrunden. Zu Hause heißt es dann nur noch – warm machen und gemeinsam mit Ihren Liebsten genießen.

Ihre Anfragen und Bestellungen nehmen wir gerne telefonisch unter 05247-2008 und per Mail an die info@hotelbergmann.de entgegen. Die Abholung erfolgt am 23. Dezember ab 14 Uhr. Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.hotelbergmann.de.

Bestellen Sie jetzt für die Feiertage Ihre Köstlichkeiten aus dem Haus Bergmann – wir freuen uns auf Sie!

Zum Weihnachtsmenü To Go >>>

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Corona-Gutscheine von Veranstaltern können ab 1. Januar ausgezahlt werden

Wer vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Veranstaltungstickets gekauft hatte, erhielt für die ausgefallenen Events häufig lediglich einen Gutschein statt der gewünschten Rückerstattung. Viele Verbraucher:innen ärgerten sich über die gesetzliche Neuregelung, die dazu gedacht war, die von der Krise gebeutelten Unternehmen über Wasser zu halten. „Durch die Zwangsgutscheine mussten Verbraucher:innen den Unternehmen einen zinslosen Kredit gewähren, auch wenn sie vielleicht selbst in finanziellen Schwieirgkeiten waren”, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden müsste, tragen die Verbraucher:innen das volle Risiko.“ Die gute Nachricht: Wer den Gutschein bis zum 31.12.2021 noch nicht eingelöst hat, kann sich den Betrag zu Beginn des neuen Jahres auszahlen lassen. Wie das geht und wen es betrifft, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Zeitpunkt des Ticketkaufs ist entscheidend – Die Gutscheinlösung gilt rückwirkend für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, für die vor dem 8. März 2020 Tickets gekauft worden sind. Der Veranstaltungstermin ist unerheblich. Betroffen sind Tickets für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe. Aber auch Eintrittskarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder sowie Abos für Sportstudios oder Dauerkarten für Stadien zählen dazu. Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen, konnte der Veranstalter anstelle der Erstattung einen Gutschein ausstellen. Wichtig: Für Karten, die nach dem 8. März gekauft worden sind, gilt die Regelung nicht. Verbraucher:innen müssen in diesen Fällen weder einen Gutschein noch einen Ersatztermin akzeptieren, sondern können sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Ticketpreis erstatten lassen.

Erstattung ab 1. Januar 2022 – Wer den Gutschein bis Ende des Jahres nicht eingelöst hat, kann ab dem 01. Januar 2022 die Auszahlung des Betrages verlangen. Sollte man das nicht wollen, kann der Gutschein auch weiterhin zur Zahlung von Tickets eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Die Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die in 2020 wegen des Coronavirus abgesagt wurden, können Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend gemacht werden. Bei Veranstaltungen, die in 2021 abgesagt werden, läuft die Verjährungsfrist noch bis zum 31.12.2024.

Musterbrief erleichtert die Rückerstattung – Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ihre Ansprüche gegenüber einem Veranstalter geltend machen. Der Musterbrief muss durch die eigenen Kontaktdaten und die Anschrift des Veranstaltungsunternehmens ergänzt werden. Der Brief kann dann per Einschreiben oder per Fax an den Anbieter geschickt werden.

Weitere Informationen und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Living by Kirsten: Entspanntes Adventsshopping in vorweihnachtlicher Atmosphäre

Kommt zu uns und genießt ein entspanntes Adventsshopping in vorweihnachtlicher Atmosphäre.

Jeden Adventssamstag von 9:30 – 18:00 Uhr gibt es, wenn es das Wetter erlaubt, in unserem Living by Kirsten Weihnachtsgärtchen einen Glühwein um den Shoppingtrip in Harsewinkel auch ohne Weihnachtsmarkt schön ausklingen zu lassen.

Wir haben viele schöne Geschenkideen für Groß und Klein und verpacken euch diese gerne auch.

Von Schmusetüchern und Greifringen der dänischen Firma Saga Copenhagen für die ganz Kleinen, über Gewürze und andere tolle Artikel von Nicolas Vahé, stimmungsvollen Lichthäusern von Kähler bis hin zu schönem Schmuck von Aqua Dulce – bei uns findet ihr Geschenke, die euren Lieben auf jeden Fall ein Lächeln ins Gesicht zaubern werden.

Kommt gerne vorbei und lasst euch von unserem liebevoll ausgesuchten Sortiment inspirieren.

Living by Kirsten
Am Kirchplatz 18
33428 Harsewinkel

Online-Shop: https://www.living-bykirsten.de/shop/
Instagram: https://www.instagram.com/living.by.kirsten/
Facebook: https://www.facebook.com/living.by.kirsten/
Email: shop@living-bykirsten.de

Teststrukturverordnung: Keine neuen Teststellen mehr möglich

Der Kreis Gütersloh weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass keine neuen Teststellen mehr beauftragt werden können. Täglich melden sich Dutzende von Interessenten in der Abteilung Bevölkerungsschutz, die eine COVID-19-Testselle eröffnen wollen. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch von Seiten des Landes NRW mit dem 15. Dezember beendet worden, also vergangenen Mittwoch. Danach konnte der Kreis Gütersloh keine Teststelle mehr beauftragen. Auch der Bedarf mit aktuell 132 Testmöglichkeiten im Kreis gilt als gedeckt.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Gebauer: Den Schlüssel zu bester Bildung halten unsere Lehrkräfte in den Händen

Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).

Die Landesregierung stellt rund 5,5 Millionen Euro bereit, um Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Fortbildungen zur Organisation und Planung von Schule und Unterricht in einer digitalisierten Welt zu ermöglichen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In dieser Woche bringen wir einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, mit dem das digitale Lernen und Lehren im schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erstmalig im Schulgesetz verankert wird. Diesen Auftrag zu erfüllen, ist mit eine der wichtigsten Aufgaben unserer Lehrerinnen und Lehrer, die auch im 21. Jahrhundert den Schlüssel zu bester Bildung in den Händen halten. Mit unserer Digitalstrategie Schule NRW setzen wir daher einen Schwerpunkt auf die Aus- und Fortbildung unserer Lehrkräfte und planen für das nächste Jahr eine Digitale Fortbildungsoffensive. Zuvor wollen wir mit einem zusätzlichen Budget schon einen nachhaltigen Impuls für die Digitalisierung unserer Schulen geben.“

Das zusätzliche Fortbildungsbudget in Höhe von jeweils 1.000 Euro wird allen öffentlichen Schulen sowie allen genehmigten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt. Um den unterschiedlichen Fortbildungsbedarfen der Schulen bestmöglich und schnellstmöglich gerecht zu werden, kann das Geld mit Beginn des Jahres für passgenaue Fortbildungen vor Ort eingesetzt werden. Dabei können sowohl bereits laufende Fortbildungsmaßnahmen erweitert und verlängert oder neue Fortbildungen für die Lehrkräfte auf den Weg gebracht werden. Schon im vergangenen Jahr hatte das Schulministerium den Schulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in gleicher Höhe zugewiesen, um die Lehrerinnen und Lehrer kurzfristig bei der Organisation und Planung digitaler Unterrichtsformate zu unterstützen.

„Inzwischen sind digitale Formate auch im Präsenzunterricht fest verankert. Damit unsere Lehrkräfte die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen können, haben wir ihre Aus- und Fortbildung zu einem zentralen Handlungsfeld unserer Digitalstrategie Schule NRW gemacht. Ich bin davon überzeugt, dass jeder Euro, den wir in die zusätzliche Qualifikation unserer Lehrkräfte investieren, sich für unsere Schülerinnen und Schüler und damit für uns alle auszahlt“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Mehr Informationen zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz finden Sie hier.

Die SchulMail, mit der die Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen über die Zuweisung des zusätzlichen Fortbildungsbudgets informiert wurden, finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Digitalstrategie Schule NRW finden Sie hier.

 

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Stiftung Warentest: Luftreiniger – nur einer filtert alles gut

Angesichts einer unvermindert ernsten Pandemielage und bevorstehenden Familienfeiern zu Weihnachten steigt die Nachfrage nach Luftreinigern. Sie versprechen, Viren, Bakterien, Pollen und Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Die Stiftung Warentest hat sieben Geräte zu Preisen von 171 bis 455 Euro geprüft. Vier davon brachten beim Herausfiltern der Viren auch über längere Betriebsdauer eine überzeugende Leistung.

Das Corona-Virus Sars-CoV-2 verbreitet sich vor allem über Aerosole. Das sind Gemische aus Luft mit darin verteilten festen oder flüssigen Partikeln, die in der Luft schweben. Ist eine Person mit dem Corona-Virus infiziert, kann sie in kurzer Zeit große Mengen virentragende Aerosole ausatmen. Wie gut Luftreiniger diese wieder aus der Luft sammeln, hat das Test-Team in einer Prüfkammer mit harmlosen Paraffinöltröpfchen, die so winzig wie Corona-Viren sind, untersucht.

Mit neuen Luftfiltern machen alle Geräte ihre Sache gut. Die Konzentration an Paraffinölteilchen in der Luft sinkt nach 20 Minuten um 90 bis 96 Prozent. Im Betrieb lässt die Wirksamkeit der Filter allerdings nach. Nur vier Geräte senkten mit gealtertem Filter die Konzentration virengroßer Partikel noch gut.

Neben Viren wurde auch die Filterleistung bei Pollen und Luftschadstoffen wie Formaldehyd geprüft. Während alle Geräte Pollen gut aus der Luft sammeln, stehen vier Formaldehyd fast wirkungslos gegenüber. In allen drei Belangen überzeugte der Xiaomi Mi Air Purifier Pro. Er ist auch der günstigste Luftreiniger im Test, kann aber die höchsten Nebenkosten für neue Filter und Strom erzeugen.

Der ausführliche Artikel zum Test erscheint in der Zeitschrift test 01/22 am 16.12.21 und ist online abrufbar ab dem 13.12.21 unter www.test.de/luftreiniger.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Unbekannter Einbrecher am Rottweg – Polizei sucht Zeugen

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich am frühen Donnerstagmorgen (16.12., 05.40 Uhr) Zutritt in ein Wohnhaus am Rottweg im Ortsteil Greffen. Bisherigen Erkenntnissen zufolge schlug der Einbrecher ein Fenster am Kellerabgang des Doppelhauses ein und durchsuchte anschließend die Wohnräume nach Wertgegenständen. Als Zeugen Geräusche hörten, flüchtete der Einbrecher ohne Beute in unbekannte Richtung. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen. Wer hat rund um den Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Im Autohaus Grundmeier den neuen Siegertypen kennenlernen: Neuer Opel Mokka-e gewinnt das „Goldene Lenkrad 2021“

So sehen Sieger aus: klar, mutig, unkonventionell – und emissionsfrei. Lernen Sie bei uns im Autohaus Grundmeier den neuen Siegertypen kennen. Der neue Opel Mokka-e überzeugt mit seinem Fahrverhalten, ganz eigenem Style und holt sich das „Goldene Lenkrad 2021“1. Damit setzt sich der kompakte Opel-Stromer gegen starke Konkurrenz durch und gewinnt als „Bestes Auto unter 25.000 Euro“ einen der renommiertesten Preise in der gesamten Automobilindustrie.

Zugleich setzt der Mokka-e den Serienerfolg von Opel bei diesem Award nahtlos fort. Erst im vergangenen Jahr brachte der batterie-elektrische Opel Corsa-e das „Goldene Lenkrad“2 nach Rüsselsheim. Beide Newcomer haben sich direkt ab Start zu Blitz-Bestsellern entwickelt. Nach Ampera-e 2017 und Corsa-e 2020 ist der Mokka-e nun das dritte Elektromodell und darüber hinaus das erste SUV von Opel, das den begehrten Titel trägt. Das zeigt: Die elektrischen Fahrzeuge mit dem Blitz elektrisieren die Experten und Leser von AUTO BILD und BILD am SONNTAG genauso wie die Kunden.

Elektromobilität ist für uns der Weg in die Zukunft. Bis 2024 werden alle Opel-Baureihen elektrifiziert sein. Entdecken Sie jetzt mit dem Autohaus Grundmeier Ihren Weg zur E-Mobilität und unsere Angebote für Elektrofahrzeuge. Lernen Sie bei uns den neuen Siegertypen kennen – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

1 AUTO BILD Ausgabe 45/2021 und BILD am SONNTAG Ausgabe 46/2021, Kategorie „Bestes Auto unter 25.000 Euro“ (unter Berücksichtigung des BAFA-Umweltbonus).

2 AUTO BILD und BILD am SONNTAG Ausgabe 45/2020, Kategorie „Kleinwagen“.

Mobile Impfangebote im Kreis: 661 Impfungen, davon 522 Auffrischungen – weitere Termin geplant

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Gütersloh hat am Montag, 13. Dezember, und am Dienstag, 14. Dezember, in Herzebrock-Clarholz und in Rheda-Wiedenbrück geimpft. Dabei erhielten 661 Personen eine Impfung gegen das Coronavirus. Zum Einsatz kamen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson.

In der Wilbrandschule in Herzebrock-Clarholz wurden am Montag 257 Personen geimpft. Dort gab es 36 Erst-, 11 Folge- und 210 Auffrischungsimpfungen. In der Stadthalle Rheda-Wiedenbrück hat das Team der KoCI 404 Personen geimpft. Davon waren 76 Erst-, 16 Folge- und 312 Auffrischungsimpfungen. Zu den Erstimpfungen zählen auch die Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson, der nur einmal verimpft werden muss.

Eine Übersicht über die geplanten Stationen findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfung.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentralen fordern Maßnahmen gegen Stromschulden

Nicht nur die Gaspreise bewegen sich derzeit auf einem Höhenflug: Auch die Strompreise haben im Jahr 2021 Rekordwerte von durchschnittlich 32,62 Cent pro kWh erreicht und steigen derzeit weiter an. Das ist vor allem für Verbraucher:innen mit geringem Einkommen eine große Belastung. Viele dieser Haushalte müssen mit Strom heizen und ihr Warmwasser elektrisch erzeugen. Wenn solche Mehrkosten nicht vollständig von Sozialleistungsträgern übernommen werden, verschärft das die Situation noch weiter.

Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dort finden Menschen Unterstützung, die Energiezahlungen nicht mehr bewältigen können und bei denen Energiesperren durchgeführt oder angedroht wurden. Über einen Zeitraum von sechs Monaten wurden bis April 2021 Daten aus Haushalten mit Stromschulden ausgewertet. Unter den Hilfesuchenden waren besonders viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Die Verbraucherzentralen sehen in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf.

„Mehr als jeder zehnte Betroffene, der in unsere Energieschuldenberatungen kommt, heizt mit Strom. Über die Hälfte der Haushalte nutzen Durchlauferhitzer oder Boiler für die Wassererwärmung“, erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit die Anzahl derjenigen Haushalte, die von Energiesperren bedroht sind, gerade im Winter nicht weiter ansteigt, fordern wir kurzfristig eine angemessene Erhöhung der Regelsätze für Energiekosten.“

Mehrkosten für Strom werden häufig nicht übernommen

Die Stichprobe der Verbraucherzentralen hat auch ergeben, dass nur 61 Prozent der Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, von den Sozialbehörden einen Zuschuss für die Nutzung elektrischer Durchlauferhitzer erhalten. Bei elektrischen Heizkosten erfolgt eine vollständige Übernahme sogar nur bei 41 Prozent. „Dabei haben Betroffene schon jetzt einen Anspruch auf eine solche Unterstützung“, stellt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin, klar. „Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass schon vor den aktuellen Energiepreissteigerungen die Regel- und Mehrbedarfe zur Haushaltsenergie und Warmwasserbereitung für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, nicht ausreichend waren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Die Untersuchung hat zudem offenbart, dass viele ihren Anspruch auf einen Zuschuss der Sozialbehörde nicht kennen oder sich gar nicht bewusst sind, dass ihre Warmwasserversorgung über Strom läuft. Die Verbraucherzentralen sind daher einig, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Art der Heizung und Warmwasserversorgung schon beim Antrag auf Sozialleistungen zwingend erfasst und automatisch berücksichtigt wird. Und das bundesweit einheitlich, denn die Analyse zeigt, dass kommunale Sozialbehörden hier bislang unterschiedlich vorgehen.

Aber es braucht auch nachhaltige Maßnahmen: Die Beheizung mit Strom ist besonders teuer, wenn die Häuser in einem problematischen Zustand sind. Dazu Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Es muss ein kluger, aber auch schneller Weg gefunden werden, Wohnungen im unteren Preissegment energetisch zu sanieren.“ Dabei dürften weder Vermieter finanziell überfordert, noch günstiger Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen verdrängt werden.

Weiterführende Infos und Links:

Hilfestellung finden Betroffene in der Beratung Energiearmut der Verbraucherzentralen Berlin, NRW und Rheinland-Pfalz:

Hier gibt es Informationen dazu, was konkret zu tun ist, wenn eine Stromsperre droht: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11674

 

(Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell)